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Sebastian Schorr

CDU 29.04.2026 Sitzungen 17/47

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir beraten heute einen Antrag, der zwei Dinge miteinander vereint, die auch zusammengehören: eine funktionierende Willkommenskultur und ein funktionierender (Abg. Schorr (CDU)) Rechtsstaat. Wir stehen als Saarland für Integration, für Menschlichkeit und für Aufnahme von Menschen, die Schutz suchen und auch benötigen. Aber genauso gilt: Akzeptanz und Gelingen von Integration entsteht nur dann, wenn geltendes Recht konsequent durchgesetzt wird. Genau hier zeigt sich ein strukturelles Problem. Das belegen die Antworten der Landesregierung sehr deutlich. Wir haben als CDU-Fraktion in der Vergangenheit bewusst parlamentarische Anfragen gestellt, um hier Klarheit zu bekommen, die wir aber leider nicht erhalten haben. Die zentralen Fragen waren: Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen im Saarland sind strafrechtlich in Erscheinung getreten? Die Antwort der Landesregierung ist hier auch eindeutig. Ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin: Zu einzelnen Fragen liegen keine statistischen Daten vor. Hier müssten alle 1.725 Akten gesichtet werden. Erkenntnisse über bloße Ermittlungsverfahren werden nicht statistisch erfasst. - Das bedeutet im Klartext, die Landesregierung weiß nicht, wie viele ausreisepflichtige Personen im Saarland Straftaten begangen haben. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch im Justizvollzug. Auch hier hieß es - ich zitiere erneut mit Ihrer Erlaubnis -: Eine Statistik wird nicht geführt. Zur Beantwortung wären umfangreiche Recherchearbeiten erforderlich. Das heißt auch hier, man weiß es nicht und man erhebt es auch nicht systematisch. Man könnte fast schon sagen, es interessiert einen nicht. Genau das ist der Kern unseres Antrages. Ein Staat, der nicht weiß, welche ausreisepflichtigen Personen Straftaten begehen, kann keine Prioritäten setzen. Ohne Daten keine Steuerung, ohne Steuerung keine Priorisierung und ohne Priorisierung bleibt staatliches Handeln immer reaktiv. Im Jahr 2025 wurden 39 Personen direkt aus den Justizvollzugsanstalten sowie der Forensischen Psychiatrie abgeschoben. Das zeigt, in diesen Fällen gelingt es, Rückführungen konsequent umzusetzen. Gleichzeitig wird in der Antwort der Landesregierung deutlich, dass es an einer systematischen Datengrundlage fehlt. So heißt es - ich zitiere erneut -: Eine Statistik über die Anzahl der ausländischen Inhaftierten, die nach Verbüßung der Strafe ausreisepflichtig sind, wird nicht geführt. Und weiter: Zur Beantwortung der Fragen wären umfangreiche Recherchearbeiten erforderlich. Das bedeutet auch hier, im Bereich der Justizvollzugsanstalten fehlt eine systematische Grundlage, um gezielt zu steuern und zu priorisieren. Das zeigt deutlich, es fehlt in dem ganzen Bereich an einer Systematik. Damit sind wir bei einem entscheidenden Punkt. Es reicht nicht aus, erst dann zu handeln, wenn jemand bereits in Haft ist. Vollziehbar ausreisepflichtig bedeutet, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung liegen grundsätzlich bereits vor. Die Frage muss also sein: Wie kommen wir früher ins Handeln, nicht erst in der Haft? - Unsere Antwort ist klar: Bei erheblichen Straftaten muss frühzeitig prioritär geprüft werden, ob eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Dies muss koordiniert werden, um zu priorisieren und Maßnahmen einzuleiten - nicht erst am Ende einer Entwicklung, sondern so früh wie rechtlich möglich. Gerade bei Mehrfachstraftätern darf nicht gewartet werden, bis sich eine Entwicklung ergibt, die schließlich in einer Haftstrafe endet. Wichtig ist: Es geht ausdrücklich nicht um integrierte Familien oder rechtstreu in unserem Land lebende Menschen. Es geht um eine klare Differenzierung. Wer sich an Recht und Ordnung hält, gehört zu unserer Gesellschaft. Wer trotz bestehender Ausreisepflicht Straftaten begeht, muss mit konsequentem staatlichen Handeln rechnen. (Beifall von der CDU.) Ein weiterer Punkt ist die Organisation. Andere Bundesländer zeigen, dass es besser geht. Dort arbeiten Ausländerbehörden, Polizei und weitere Stellen eng im Bereich vollziehbar ausreisepflichtiger ausländischer Straftäter zusammen. Informationen werden gebündelt, Fälle priorisiert und Maßnahmen koordiniert. Diese anderen Bundesländer haben kein anderes Recht, sie haben eine bessere Struktur. Genau diese Struktur brauchen wir auch hier im Saarland. Bessere Datenverknüpfung, Digitalisierung der Ausländerbehörde, klare politische Priorität und eine Taskforce, die sich gezielt mit straffällig gewordenen, vollziehbar ausreisepflichtigen Personen beschäftigt, Fälle identifiziert und Maßnahmen koordiniert - nicht erst, wenn es sich bereits um Mehrfach- und Intensivstraftäter handelt. Schon bei Straftaten gegen das Leben, einzelnen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Hoheitsdelikten wie Raub oder gefährliche Körperverletzung sollte diese Taskforce tätig werden. Ein letzter wichtiger Punkt ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausländerbehörde sehr gute Arbeit leisten, aber in Strukturen arbeiten, die nicht ausreichen. Das ist keine Kritik an der Verwaltung, es ist eine Frage politischer Prioritätensetzung. Am Ende geht es um eine ganz einfache Frage: Wollen wir systematisch wissen, worüber wir sprechen, und wollen wir danach handeln? - Unser Antrag gibt darauf eine klare Antwort, ich bitte um Zustimmung. - Danke. (Beifall von der CDU.)

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