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Raphael Schäfer

CDU 29.04.2026 Sitzungen 17/47

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in Zweiter und letzter Lesung eine umfassende Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes, ein, wie ich finde, sehr wichtiges Gesetzgebungsverfahren. Bevor ich gleich auf die einzelnen wichtigen Aspekte und Inhalte eingehe, will ich natürlich direkt etwas auf das erwidern, was der Kollege Dörr und der Kollege Schaufert hier gesagt haben, weil ich das zurückweisen und klarstellen möchte. Sie haben von einem Ausschluss der AfD hier im Parlament gesprochen. Das stimmt nicht, Herr Dörr, und das wissen Sie haargenau. Sie haben sämtliche parlamentarischen Möglichkeiten, in den Ausschüssen und im Plenum Ihre Initiativen einzubringen. Hier verweigert sich auch niemand im Raum genau dieser Debatte. Also sage ich klar: Das, was Sie hier behaupten, stimmt einfach nicht. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich nenne einen zweiten, ganz wichtigen Punkt: Ich weise den Vorwurf gegenüber der Behörde entschieden zurück. Sie sprechen von Missbrauch durch den Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz - darüber reden und beschließen wir heute - hat einen gesetzlichen Auftrag, und daran hält er sich. Das ist, glaube ich, in der Gesamtdebatte wichtig. Der dritte Punkt, wo Sie auch irgendwelche Märchen erzählen wollen: Sie haben recht, dass das Verwaltungsgericht die dritte Stufe der Einstufung gestoppt hat. Was Sie aber geflissentlich verschwiegen haben, ist, dass nicht nur das Verwaltungsgericht Köln und nicht nur das OVG NRW, sondern sogar das Bundesverwaltungsgericht zu einer Beschwerde Ihrer Fraktion klar gesagt hat, dass Sie als Beobachtungsobjekt durch den Verfassungsschutz geführt werden dürfen, dass Sie in weiten Teilen die Menschenwürde beschädigen und dass deswegen der Verfassungsschutz sehr wohl und ganz rechtskonform Informationen über Ihre Partei erheben darf. Das ist die Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von CDU und SPD.) Uli Pohl, der oberste Verfassungsschützer in unserem Land, ist heute anwesend. Dafür erst einmal vielen Dank, insbesondere aber ein ganz herzliches Dankeschön von unserer Fraktion für die sehr gute Zusammenarbeit und die Beratungsfunktion im Rahmen dieses parlamentarischen Verfahrens. Ich kann sagen, dass die Zusammenarbeit von einem sehr großen Vertrauen geprägt ist. Ich schaue auch zu den Mitgliedern unseres Innen-Arbeitskreises. Vielen Dank für diesen inhaltlich sehr wertvollen Austausch. Dafür sind wir sehr dankbar. Ich will mich genauso - ich schaue zu Ulrich Commerçon und Martina Holzner - ganz herzlich bei den Kollegen der SPD-Fraktion bedanken, aber auch beim Innen-Arbeitskreis der SPD-Fraktion. Wir haben es heute schon mehrfach gehört und gesehen: Wir sind in vielen Punkten inhaltlich anderer Meinung, diskutieren teilweise sehr hart. Das gehört zu dem Verhältnis von Regierungsfraktion zu Oppositionsfraktion dazu. In zentralen und wichtigen Dingen, die unsere Demokratie und den Schutz unserer Demokratie anbelangen, ziehen wir aber an einem Strang. Dafür (Abg. Schäfer (CDU)) sind wir sehr dankbar. Ich persönlich bin auch sehr dankbar, dass ihr meinen Anregungen oder Hinweisen - wie man es nennen mag - mit Blick auf die eine oder andere Änderung gefolgt seid und wir einen gemeinsamen Abänderungsantrag auf den Weg bringen konnten. In dieser Sache haben wir also vertrauensvoll und sachorientiert zusammengearbeitet. Dafür vielen Dank. (Beifall von CDU und SPD.) Martina Holzner hat es gesagt: Nach über 30 Jahren ist es wichtig, dass wir die gesetzlichen Grundlagen novellieren und nachschärfen und sie an die Herausforderungen der aktuellen Zeit anpassen. Wir haben auf der einen Seite die notwendigen Befugnisse für die Behörde verbessert, nachgeschärft, auf der anderen Seite aber auch die Kontrollmöglichkeiten, insbesondere eine Vorabkontrolle bei eingriffsintensiven Maßnahmen. All das haben wir nachgesteuert. Deswegen ist dieses heutige Gesetz insgesamt ein guter Wurf und geht absolut in die richtige Richtung. Wir haben eine parlamentarische Anhörung durchgeführt - ich sage das mit einer gewissen Ernüchterung. Wir haben sehr breit Experten eingeladen. Die Teilnahmeresonanz wäre aber - gelinde gesagt - ausbaufähig gewesen. Wir können nur mit denen arbeiten, die Stellungnahmen abgeben und anwesend sind. Die Teilnahmeresonanz war leider sehr mäßig. Martina ist auf die beiden in meinen Augen zentralen Änderungen/Verbesserungen eingegangen, einmal die Möglichkeit direkter Eingaben von Mitarbeitern an den Kontrollausschuss ohne Einhaltung des Dienstweges, ohne dass irgendwelche Nachteile befürchtet werden müssen. Das ist kein Misstrauen gegenüber einer Behörde, ganz im Gegenteil, das ist Ausdruck von Transparenz. Ich bin dankbar, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen - im Grunde genommen ein Weg, der auch im Kontrollgremiumgesetz auf Bundesebene steht. Insoweit erfinden wir das Rad nicht neu. Was dort schon gut geregelt ist, adaptieren wir und setzen es auf Landesebene um. Der andere Punkt: Natürlich haben auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an den Landtag zu wenden, insbesondere an den Petitionsausschuss, wenn sie befürchten, dass der Verfassungsschutz in ihrem Umfeld, in ihrem Bereich tätig ist. Dann ist es wichtig, dass wir als Kontrollgremium davon Kenntnis erlangen und in eigener Zuständigkeit Sachverhalten nachgehen können, vielleicht auch mit anderen Möglichkeiten. Ich will noch einen Punkt ansprechen, der in der gesamten Debatte, auch in der öffentlichen Debatte, in meinen Augen ein Stück weit zu kurz kommt. Unsere Demokratie ist nicht nur innenpolitisch, also im Inneren extrem unter Druck. Nein, unsere Freiheit und unsere Demokratie werden in der letzten Zeit zunehmend sehr stark von außen angegriffen, von fremden Staaten, von ausländischen Staaten - das muss man klar sagen -, die Sie alle kennen. Das ist Realität, ob es Russland ist, China oder der Iran. Es gibt klare Erkenntnisse, dass dort Sabotageaktionen, Spionageaktionen, hybride Bedrohungen gegenüber Deutschland vollzogen werden. Dem müssen wir begegnen, zumal - das ist ein wichtiger Punkt hier im Saarland - wir eine breite Forschungslandschaft haben, nicht nur die Universität, sondern außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Wir haben Unternehmen, die international tätig sind und dort teilweise, auch wenn es manchmal nur Nischen sind, federführend sind. Deswegen sind auch diese im Fokus von ausländischen Spionage- und Sabotageaktionen. Dagegen müssen wir gerüstet sein, dagegen müssen wir unsere Demokratie verteidigen und schützen. Deswegen ist der heutige Gesetzentwurf genau die richtige Antwort zu genau der richtigen Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich will einen letzten Punkt ansprechen - das ist uns wichtig, auch innenpolitisch: Der Verfassungsschutz muss seine Arbeit mit offenen Augen machen, also sämtliche extremistische Bestrebungen in den Blick nehmen. Wir als CDU-Fraktion sagen klar: Das sind der Rechtsextremismus, genauso der Linksextremismus, der Islamismus, der islamistische Terrorismus. Wir sind sehr dankbar, dass dort alles in den Blick genommen wird, weil jeder Extremismus in seiner Form zurückzuweisen ist. Wir müssen klare Kante fahren. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Meine Redezeit ist leider zu Ende, aber das Wichtigste ist gesagt. Ich danke für die gute Zusammenarbeit und bitte um Zustimmung zum heutigen Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung und zum Abänderungsantrag. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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