Frank Dieter Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bürokratie ist wichtig. Sie sorgt für Ordnung, Verlässlichkeit und faire Entscheidungen. Sie ist ein zentraler Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. In der Praxis jedoch stellt sie für viele Menschen eine echte Herausforderung dar. Besonders für Menschen mit Behinderung wird sie oft zur Belastung. Gerade bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen, Hilfsmitteln oder Nachteilsausgleichen treten häufig erhebliche Probleme auf, welche deren Alltag zusätzlich erschweren. Ein zentrales Problem ist oftmals die Komplexität der Antragsverfahren. Formulare sind oft nicht barrierefrei zugänglich, sehr umfangreich, schwer verständlich und in einer Sprache verfasst, die für viele Menschen nicht leicht zu verstehen ist. Für Personen mit kognitiven Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder sonstigen Beeinträchtigungen stellt dies eine enorme Hürde dar, die es nicht geben müsste. Sie zeigt auf, dass eine gleichberechtigte Teilnahme, aber auch eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am alltäglichen Leben immer noch nicht überall möglich ist. Genau das darf nicht passieren: dass eine gedachte und geplante Hilfe ein Hindernis wird. Menschen mit Behinderungen wollen genauso leben wie nichtbehinderte Menschen auch. Sie möchten mobil sein, ihren Alltag ohne fremde Hilfe meistern können und sie haben ein Recht darauf, liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Trotzdem sind Menschen mit Behinderungen tagtäglich mit vielen Barrieren konfrontiert, wie meine Kollegin Christina Baltes bereits ausgeführt hat. Wir haben uns hier im Saarland bereits 2003 auf den Weg gemacht, dies zu ändern, und zwar mit dem heute vorliegenden SBGG. Im Jahr 2019 fand eine umfassende Novellierung statt, auf die meine Kollegin schon eingegangen ist. Die durchgeführte Evaluation dieses Gesetzes hat nun klar gezeigt: Wir müssen nachschärfen - und genau das tun wir mit diesem Entwurf. Einige wichtige Änderungen möchte ich kurz erwähnen: In § 1 wird nun ausdrücklich die UN-Behindertenrechtskonvention genannt. Das ist aus meiner Sicht ein eindeutiges und wichtiges Bekenntnis. Auch sprachlich wird jetzt deutlich gemacht: Es geht nicht nur um irgendeine Teilhabe, sondern um eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe. Die Barrierefreiheit bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum der öffentlichen Hand bezieht sich zukünftig nicht nur auf Gebäudeteile, die dem Publikumsverkehr dienen, sondern auch auf weitere Gebäudebereiche, insbesondere zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes. Zukünftig ist von den Trägern öffentlicher Gewalt grundsätzlich, also zu jedem Verfahrenszeitpunkt, eine behinderungsgerechte Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen und nicht wie vorher ausschließlich in formalisierten Verwaltungsverfahren. Hierdurch wird künftig sichergestellt, dass eine verständliche und wahrnehmbare Kommunikation von Anfang an erfolgt. (Abg. Schmidt (SPD)) Zukünftig sind sämtliche Dokumente und nicht nur formale Bescheide oder Allgemeinverfügungen behindertengerecht zu gestalten. Informationsmaterial zu besonderen Gefahrensituationen wie zum Beispiel dem Katastrophenschutz ist ebenfalls behindertengerecht zu gestalten. Die Regelungen zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen - das wurde eben schon gesagt - wurden klarer und verständlicher gefasst. Unter anderem erfolgt die Beteiligung nur noch im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren. Es gibt noch viele andere Änderungen, die meine Kollegin eben angesprochen hat. Da aber auch mir die Redezeit wegrennt, muss ich darauf verzichten. Zusammengefasst kann ich sagen: Wir machen das Gesetz verständlicher, praxistauglicher und weniger bürokratisch. Genau das schafft mehr Chancengleichheit und echte Teilhabe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine inklusive Gesellschaft bedeutet: Soziale Politik muss die Bedürfnisse und Rechte aller Menschen berücksichtigen, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf selbstbestimmte sowie umfassende Teilhabe und auf Gleichstellung. Mit diesem Gesetzentwurf bringen wir dies weiter voran. Daher bitte ich Sie um Zustimmung. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
