Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit schließe ich die Aussprache. Wir beginnen nun mit den Abstimmungen. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambel), Drucksache 17/1738. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit der Drucksache 17/2152 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 17/1738 eingebracht. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Änderung eines verfassungsändernden Gesetzes die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, 34 Stimmen, erforderlich. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/2152 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2152 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1738 in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1738 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1738 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPDsowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes Präambel. Ich eröffne die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf die Schriftführer nun bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.) (Namentliche Abstimmung, siehe Anla- ge 1) Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten - 34 Stimmen - erforderlich. Ich gebe nun das Ergebnis bekannt: Es sind 49 Stimmen abgegeben worden, davon 46 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Anhaltender Beifall von SPD und CDU.) Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes Artikel 12 Absatz 3 Drucksache 17/1737. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1737 in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1737 in Zweiter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1737 in Zweiter Lesung die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPDsowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes Artikel 12 Absatz 3. Ich eröffne die Aussprache. Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf die Schriftführer nun bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.) (Namentliche Abstimmung, siehe Anla- ge 2) Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe das Ergebnis bekannt: Es sind 49 Stimmen abgegeben worden, davon entfallen 46 Stimmen auf Ja und drei Stimmen auf Nein. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Beifall von SPD und CDU.) Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96), Drucksache 17/1739. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit der Drucksache 17/2153 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 17/1739 eingebracht. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Änderung eines verfassungsändernden Gesetzes die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, 34 Stimmen, erforderlich. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/2153 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/2153 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben SPDsowie CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1739 in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1739 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1739 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96). Ich eröffne die Aussprache. Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf die Schriftführer bitten, nun die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.) (Namentliche Abstimmung, siehe Anla- ge 3) Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe das Ergebnis bekannt: Es sind 49 Stimmen abgegeben worden, davon entfallen 46 Stimmen auf Ja und drei Stimmen auf Nein. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Beifall von SPD und CDU.) Wir kommen nun zur Abstimmung über das von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambel), Drucksache 17/1738, Drucksache 17/2167. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2167. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2167 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2167 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über das von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96), Drucksache 17/1739, Drucksache 17/2168. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2168. Ich darf auch hier darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2168 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2168 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über das von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof, Drucksache 17/2155. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2155 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2155 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2155 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind keine eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof, Drucksache 17/2155, in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2155 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über das von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof, Drucksache 17/2169 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2169 - neu in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2169 - neu in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, fahren wir nun in der Tagesordnung fort und kommen zu Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt (Drucksache 17/2156) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler das Wort. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.)
