Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man so oft genannt wurde, traut man sich schon fast nicht mehr, ans Rednerpult zu gehen und zu sprechen. Aber es ist eine Herzensangelegenheit gewesen und ich möchte mich dem Dank an meine Fraktion, Stephan Toscani, und die SPD-Fraktion, Ulrich Commerçon, anschließen. Ich weiß, dass Kira Braun heute gerne dabei wäre, weswegen ich sie von dieser Stelle aus herzlich grüße. Herzlichen Dank an alle, die beteiligt waren, und an alle Fraktionen, weil wir diesen Moment gemeinsam vorbereitet haben und unsere Leistung heute in der Abstimmung gemeinsam vollbringen können. Die Abstimmungen stehen noch bevor, aber ich bin sehr zuversichtlich. Die Vorredner haben schon gesagt, wir hatten Jahrzehnte keine Präambel, und es ist auch gesagt worden, warum: In den Texten der alten Präambel waren die Zugehörigkeit und der Weg zu Frankreich aufgenommen und das war nach den Entscheidungen und Abstimmungen für Deutschland nicht mehr tragbar. Es hat lange gedauert, aber wir haben es geschafft. Ich denke, das ist eine gute Sache. Ich möchte das Wort historisch eigentlich nicht bemühen, aber ich glaube, es ist historisch, dass der saarländische Landtag nach so vielen Jahren im Namen der Wähler und Wählerinnen, die uns das Mandat gegeben haben, diesen Weg gehen wird. Es ist eine gute Leistung und ich bin dankbar, dass ich dabei sein kann. Die Präambel bezeugt die zentralen Leitlinien für uns alle: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frieden und die Einbindung in ein (Abg. Heib (CDU)) vereintes Europa in Verbundenheit mit den Partnern der Großregion und gestärkt durch die Erfahrung der letzten Jahrzehnte. Die neue Präambel gibt uns einen Wertekompass aus unserer historischen Verantwortung, der Verantwortung für die deutsch-französische Freundschaft, für Europa und für die Freiheit, der Verantwortung für die Menschen und deren Würde, der Verantwortung für Demokratie und Rechtsstaat und der Verantwortung vor Gott und den Menschen. Die Präambel nennt das Grundgesetz und nimmt genauso die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf, wie Ulrich Commerçon gesagt hat. Ich weise aber darauf hin, dass das keine Loslösung vom Grundgesetz oder von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet. Das sollten wir verbal darstellen. Obwohl es schon gemacht wurde, möchte auch ich aus unserem Abänderungsantrag zitieren: Wir haben uns diese Verfassung im Bewusstsein unserer „Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes“ gegeben. Diese Anregung wurde in der Anhörung eingebracht. - Herzlichen Dank von mir ganz persönlich an all diejenigen, die das gemacht haben, allen voran die Religionsgemeinschaften. Ich will uns alle kurz in die Anhörung mitnehmen. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Protokoll. Katja Göbel als Vertreterin des Katholischen Büros hat zum Beispiel gesagt: „Ein Gottesbezug in der Präambel ist Ausdruck demokratischer Reife. Er erinnert daran, dass staatliche Macht begrenzt ist und niemals absolut gesetzt werden darf.“ Weiter hat sie ausgeführt: „Der Gottesbezug wirkt damit als eine Form der Demut des Staates und als Schutz gegen jede Überhöhung politischer Macht.“ Professor Rixecker ist auch schon zitiert worden. Auch er war unter den Anzuhörenden. Ich zitiere ihn: „Aber Verantwortung vor Gott und den Menschen ist kein religiöses Bekenntnis, überhaupt keines zu einer bestimmten Konfession, sondern hat eigentlich eine andere Bedeutung.“ Er führte weiter aus: „Wir sollten uns bewusst sein, dass wir uns wem auch immer gegenüber verantworten müssen. Das macht einen mit Würde und unveräußerlichen Rechten ausgestatteten Menschen aus. Zugleich macht ein solches Bekenntnis deutlich, dass wir Verantwortung für die Schöpfung haben, die wir nicht zerstören dürfen.“ Ich zitiere abschließend - mit Erlaubnis der Präsidentin - Herrn Prof. Dr. Gröpl, der Folgendes ausgeführt hat: „Ich wäre auch ein Befürworter des Gottesbezugs, nicht, weil ich das eng führen möchte in Bezug auf einen christlichen Gott, sondern in Bezug auf ein (…) transzendentales Wesen. Damit zum Aus- druck kommen sollte die Demut, die Fehlbarkeit von uns Menschen, von uns Professoren natürlich, aber auch von Abgeordneten. Wir können eben nicht alles und machen Fehler. Diese Demut könnte man durch einen Gottesbezug zum Ausdruck bringen.“ Genau das machen wir heute mit unserem Abänderungsantrag. Damit soll für die Menschen gekennzeichnet werden, dass der Gottesbezug als Metapher zu verstehen ist. Mit der Formulierung - ich habe sie zitiert und auch das ist wichtig - werden genauso Atheisten mit einbezogen, denn wir sind die gesamte saarländische Bevölkerung. Ich will noch ein bis zwei Anmerkungen zum Verfassungsgerichtshof machen. Der Verfassungsgerichtshof ist eine unabhängige Institution. Die Verfassungsänderungen zu Artikel 96 und 97 stärken unseren Verfassungsgerichtshof und sind ein Beitrag zur Wehrhaftigkeit und Funktionsfähigkeit unserer Demokratie. Unabhängige Institutionen, klare Regeln und deren Schutz vor Blockaden sind ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat im Allgemeinen. Zu den einzelnen Änderungen ist bereits ausgeführt worden. Ich brauche das nicht zu wiederholen, aber fasse es etwas genereller zusammen: Wir stärken den Verfassungsgerichtshof an drei entscheidenden Stellen. Wir sichern ihn gegen Blockaden ab, indem seine Funktionsfähigkeit auch dann gewährleistet bleibt, wenn eine Nachwahl nicht rechtzeitig zustande kommt. Ebenfalls wichtig ist: Mit dieser Gesetzgebung heben wir die Verfassungsbeschwerde in die Landesverfassung. Denn Grundrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen von Bürgerinnen und Bürgern wirksam geltend gemacht werden können. Wir stärken die Verbindlichkeit seiner Entscheidungen, damit klar ist: Was der Verfassungsgerichtshof entscheidet, bindet die staatlichen Organe und schafft Rechtssicherheit. Das ist ein Beitrag zu einem wehrhaften, handlungsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat. (Beifall von CDU und SPD.) Ausführungen zu den Änderungen an Artikel 12 und zur Aufnahme der Passage zum Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur wurden gemacht. Der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus wird uns aus der historischen Verantwortung heraus eine Verpflichtung. Mit der Gesetzesinitiative setzen wir ein starkes verfassungsrechtliches Signal, nicht nur symbolisch, wie es gesagt wurde. Wir schreiben sie als dauerhafte Verpflichtung für jegliches staatliche Handeln in unserer Verfassung fest. Ich denke, das ist ein sehr guter Weg, den wir dort gehen. (Beifall von CDU und SPD.) Wir lehnen die Gesetzesinitiative der AfD-Fraktion ab. Auch das muss ich an der Stelle noch sagen: Sie werfen uns eigentlich in allen Diskussionen zurück. Der parlamentarisch ordentliche Weg wäre gewesen, Sie hätten Abänderungsan- (Abg. Heib (CDU)) träge gemacht. Dann wären wir in dem Verfahren weitergegangen. (Abg. Commerçon (SPD): Das ist Ausdruck des Respekts vor dem Parlament.) So setzen Sie noch einmal bei null an und wollen in ganz neue parlamentarische Prozesse eintreten. Ich sehe darin ein Zurückgehen hinter das, was wir bisher in den Beratungen seit der Ersten Lesung an Ergebnissen erzielt haben - über die Anhörung, die miteinander geführten Diskussionen und die Auswertung. Mit diesen Änderungen fassen wir unsere Werte und unser Wertefundament in Worte. Wir stärken es an der Stelle. Wir stärken den Minderheitenschutz. Wir stärken zugleich die Bürgerrechte. Wir verhelfen Demokratie und Rechtsstaat zu entsprechender Anerkennung. Wir haben hier - ich habe es vorhin gesagt - ein großes, parlamentarisches Wirken und Gestalten, das heute in dieser Plenarsitzung vonstattengeht. Ich bin froh, dass ich dabei sein kann. In diesem Sinne bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Nun habe ich mir bei den Beiträgen der Kollegen auch eine Frage gestellt. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier hinten an der Wand steht der Text unserer Verfassung. (Die Rednerin zeigt auf den Text der Verfas- sung des Saarlandes, der hinter dem Präsidi- um auf Wandtafeln angebracht ist.) Die meisten wissen: Ich bin immer froh, dass ich darauf verweisen kann. Auf diesen Tafeln hinter der Präsidentin steht unsere Verfassung. Aber nicht jede Verfassungsänderung der letzten Jahre ist dort zu finden. Wir sollten uns darüber Gedanken machen, wie wir unsere Präambel, wenn sie denn beschlossen ist, in diesen Plenarsaal bringen. Ich würde mich freuen, wenn wir dafür eine Lösung finden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank! (Beifall von CDU und SPD.)
