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Dr. Magnus Jung

29.04.2026 Sitzungen 17/47

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heute vorgelegten Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes setzen wir ein wichtiges Zeichen für eine inklusive Gesellschaft und für die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Unser Ziel ist klar: Gleichstellung, Teilhabe und Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiter voranzubringen und auf Landesebene wirksam umzusetzen. Gleichzeitig vereinfachen wir Verwaltungsverfahren und reduzieren Bürokratie. Private und Wirtschaftsunternehmen werden durch die Novelle nicht belastet. Ich möchte die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfes vorstellen. Barrierefreie Kommunikation ist eine wesentliche Voraussetzung wirksamen Verwaltungshandelns. Als Land haben wir ein Interesse daran, dass Bürgerinnen und Bürger Bescheide, behördliche Anschreiben oder Infomaterialien verstehen. Dazu gab es bisher schon Vorgaben für das Verwaltungsverfahren. Diese Vorgaben werden jetzt als allgemeine Regeln gefasst, sodass Bürgerinnen und Bürger bei jedem Kontakt mit der öffentlichen Hand Anspruch auf erforderliche Kommunikationshilfen, zugängliche Dokumente und Erläuterungen haben. Bürgerinnen und Bürger profitieren von der Neuregelung unmittelbar. Für die Verwaltung bedeuten klarere Vorgaben weniger bürokratischen Aufwand und vereinfachte Abläufe. Das Wahlverfahren zur Wahl des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wurde klarer gestaltet, ohne dabei dem Landtag des Saarlandes inhaltliche Vorgaben zu machen. Die Novelle berücksichtigt hier die Erfahrung der Praxis. Die Beteiligungsrechte des Beauftragten werden vereinfacht. Die oder der Beauftragte wird künftig nur noch bei Gesetzgebungsverfahren eingebunden, und das entlastet sowohl den Beauftragten als auch die Verwaltung. Wir stärken auch die Selbstverwaltung des Landesbehindertenbeirates. Der Beirat entscheidet künftig selbst über seine Zusammensetzung. Kleinteilige Vorgaben werden aus dem Gesetz entfernt und in der zugehörigen Verordnung geregelt. Da zukünftig die Aufnahme eines Mitgliedes nicht mehr die Änderung einer Verordnung erfordert, entlasten wir hier die Verwaltung. Wir stellen die Arbeitsfähigkeit des Beirates sicher. Der Beirat bildet zukünftig Ausschüsse mit begrenzter Größe zu konkreten Themen. Dadurch ist eine sach- und lösungsorientierte Arbeit möglich. Einer dieser Ausschüsse wird das Landesamt für Soziales und seine Arbeit begleiten. Das erachte ich als einen sehr wesentlichen Fortschritt. Die Beteiligung des Beirates am Gesetzgebungsverfahren erfolgt über den Beauftragten, sodass hier ein einheitlich und leicht umsetzbares Verfahren möglich ist. Bei den kommunalen Beauftragten schaffen wir klare und einheitliche Regelungen. Die kommunalen Beauftragten werden künftig durch Wahl eingesetzt. Die demokratische Legitimation wertet das Amt auf und stärkt die kommunalen Beauftragten. Neu ist auch ein Rederecht in den Sitzungen der Gemeinderäte und ein Anspruch auf Aufwendungsersatz. Mit diesen Regelungen schaffen wir für alle kommunalen Beauftragten gleiche Voraussetzungen, die zielführende Arbeit möglich machen. Gleichzeitig bleibt den Kommunen ein Spielraum, um durch Satzung passgenaue Regelungen für die Situation vor Ort zu treffen. Seit Jahren ist darüber hinaus die öffentliche Hand verpflichtet, Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen voranzubringen. Die Vorgaben sind oft kompliziert und technisch anspruchsvoll, und nicht jeder weiß, was Barrierefreiheit bedeutet und wie man sie umsetzt. Diesen Beratungsbedarf greift die Landesfachstelle für Barrierefreiheit auf. Sie berät öffentliche Stellen, unterstützt Umsetzungsprozesse und trägt zum Aufbau eigener Kompetenzen bei. Die Landesfachstelle fördert das Verständnis dafür, dass Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit Behinderungen sinnvoll ist, sondern für weite Teile der Bevölkerung. Deshalb wird sie mit diesem Gesetz auch gesetzlich verankert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben den Ausführungen zu den wesentlichen Eckpunkten dieses Gesetzes möchte ich auch ganz gerne eine kleine politische Einordnung machen. Wenn wir über die Situation von Menschen mit Behinderungen reden, dann sprechen wir nicht nur über ein Randproblem in unserer Gesellschaft. Wir sprechen über 106.000 Menschen im Saarland, die eine Schwerbehinderung haben. Es geht dabei um ihre Teilhabe und um die Sicherung ihrer Menschenrechte. Es geht um Situationen, die jeden von uns treffen können, denn die meisten Menschen werden nicht mit ihrer Behinderung geboren, sondern erfahren sie aus unterschiedlichen Gründen irgendwann in ihrem Leben. Deshalb sollten wir alle auch ganz genau darauf schauen, was in diesen Bereichen geregelt wird. Ich möchte deshalb die Beratung verbinden mit einem großen Wort des Respektes zunächst einmal vor den Menschen mit Behinderungen, die größere Anstrengungen als viele andere Menschen leisten müssen, um sich einzubringen, um Teil dieser Gesellschaft zu sein, um Teilhabe zu erfahren. Ich möchte diesen Dank und Respekt auch verbinden mit dem Dank für die Angehörigen in den Familien und die Beschäftigten in den Einrichtungen, die die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen. Ich erhalte regelmäßig Briefe, in denen sehr deutlich und anschaulich wird, welche gigantische Kraftanstrengung notwendig ist, um manchen Menschen mit Behinderungen auch entsprechende Teilhabe zu ermöglichen, und wie schwierig wir es ihnen zuweilen im Alltag machen. Deshalb brauchen wir eine besondere Sorgfalt, wenn wir über diese Themen reden. Es war uns in der Vorbereitung des Gesetzentwurfes wichtig, dass wir die Betroffenen beteiligt haben. Das haben wir in einem großen Online-Verfahren gemacht, in einer großen Anhörung schon im Anfangsstadium, auch jetzt noch einmal mit einer externen Anhörung mit vielen Stellungnahmen. Deshalb freue ich mich auf das parlamentarische Verfahren, die weitere Debatte mit den Fraktionen und mit den Akteuren, die sich erneut einbringen wollen. Wichtig ist dabei aber, dass wir nicht nur im Rahmen dieses Gesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen sicherstellen, sondern dass wir auch mit Blick auf die Debatte, die gerade im Bund über die Frage der Finanzierung der Eingliederungshilfe und die Frage der Einführung einer inklusiven Jugendhilfe geführt wird, nicht auf der einen Seite Gutes schaffen und auf der anderen Seite Wichtiges wieder eingerissen wird. Ich möchte deshalb an dieser Stelle sagen, ich bin in großer Sorge mit Blick auf manche Wortmeldungen und Zielsetzungen in dieser Debatte. Mir ist auch klar, dass sich hier manches in der Genehmigung und Organisation von Hilfen ändern muss. Aber es soll am Ende nicht schlechter werden, sondern besser. Deshalb ist eine Aussage, die wir an dieser Stelle mit Sicherheit treffen müssen, dass die Finanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen nicht in erster Linie bei den Kommunen oder bei den Ländern abgeladen werden kann. Es ist eine zentrale sozialstaatliche Aufgabe und hier sehe ich in allererster Linie den Bund in einer besonderen Verantwortung. Das gehört aus meiner Sicht unbedingt zu dieser Debatte. Ich freue mich über die Beratung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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