David Maaß
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss es aufgrund der Zeit kurz machen. Ich habe mich vorhin gefragt, welche gefährliche Suppe der Kollege Schorr von der CDU-Fraktion anrührt und wie das vielleicht auf Personen wirkt, die mit der Thematik an sich nicht so beschäftigt sind. Und das hat mir gerade der Kollege Becker von der AfD-Fraktion eindrucksvoll gezeigt. Ich will eine ganz wichtige Botschaft direkt am Anfang meiner kurzen Rede bringen. Lieber Kollege Schorr, ich habe Sie damals als Büroleiter von Innenminister Bouillon kennengelernt. Ich gehe davon aus, dass Sie Erfahrung haben und hinter die Kulissen geblickt haben. Sie haben, wie gesagt, eine Sache ganz gefährlich vermischt, nämlich Folgendes: Vollziehbar ausreisepflichtig bedeutet nicht, dass die Person abgeschoben werden kann. Vollziehbar ausreisepflichtig ist nicht automatisch tatsächlich abschiebbar, denn in den wenigsten Fällen sind vollziehbar ausreisepflichtige Personen auch abschiebbar, weil, wie der Kollege Haas es gesagt hat, Abschiebehemmnisse existieren. (Abg. Schorr (CDU): Dazu gibt es keine Sta- tistik!) Es gibt eine Konzeption. (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Schorr (CDU).) Herr Kollege Schorr, ich habe im Moment das Wort. Sie können gerne nachher sprechen. (Abg. Schorr (CDU): Das mache ich!) Wir haben uns im Innenausschuss in zwei oder drei Sitzungen von der Landespolizeidirektion und der Justiz berichten lassen, dass es eine Konzeption zwischen Polizei, Justiz und auch ZAB gibt, dass ein entsprechendes Netzwerk und auch ein Berichtswesen existieren. Jetzt den Eindruck zu vermitteln, dass das Saarland keinen Überblick über hochkriminelle Ausländer habe, die abgeschoben werden müssen, finde ich etwas gefährlich. Da lehnen Sie sich sehr weit aus dem Fenster. Herr Becker, auch zu Ihnen noch ein Wort. Sie haben vorhin gesagt, der Bürger verstehe es nicht, warum Ausländer, die hier Straftaten begehen, nicht während der Strafverfolgung abgeschoben werden. - Na ja, weil hier in Deutschland die Unschuldsvermutung besteht. Wie vorhin schon gesagt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, dann gibt es die Konzeption, die zwischen Polizei, Justiz und ZAB greift, die über aufenthaltsbeende Maßnahmen entscheiden. (Zuruf des Abgeordneten Becker (AfD).) Es gibt eine überarbeitete Verwaltungsanweisung, welche die Strafvollstreckung aussetzt, wenn aufenthaltsbeende Maßnahmen ergriffen werden. Deswegen ist es auch möglich, eine so hohe Anzahl aus den Justizvollzugsanstalten und der Forensik abzuschieben. Das Saarland hat dort alles im Griff, kein Grund zur Panik! Dies sage ich vor allem an die Adresse des Kollegen Schorr gerichtet. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
