landtag-saar.de ↗

Martina Holzner

SPD 29.04.2026 Sitzungen 17/47

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Pohl! Die grundlegende Neufassung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes ist notwendig und zeitgemäß. Ich glaube, darüber besteht Einigkeit. Sie ist ein wichtiger Schritt, um unsere Sicherheitsarchitektur an die heutigen Herausforderungen anzupassen und gleichzeitig die rechtstaatlichen Grundsätze zu stärken. Den ersten wichtigen Meilenstein haben wir bereits im Februar im Plenum auf den Weg gebracht. Im Anschluss haben wir uns erneut die Expertise verschiedener Stellen eingeholt und die gewonnenen Erkenntnisse gezielt in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Heute möchte ich zum einen die vorgenommenen Änderungen vorstellen. Zum anderen - das ist mir ein besonders großes Anliegen - möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bei allen Beteiligten für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Darauf werde ich später noch einmal eingehen. Zunächst gehe ich jedoch kurz auf die Ausgangslage und die Notwendigkeit dieser Novellierung ein. Unsere Demokratie steht unter Druck. Wir erleben eine zunehmende Radikalisierung, eine Verrohung der gesellschaftlichen Debatte und eine steigende Gewaltbereitschaft. Das zeigt sich auch in den Zahlen. Antisemitische Straftaten haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Dabei ist klar, die größte Bedrohung für unsere Demokratie geht weiterhin von rechts aus. Extremistische Bestrebungen haben sich verändert. Sie verlagern sich zunehmend in den digitalen Raum, in Chatgruppen, Foren und soziale Netzwerke. Radikalisierung erfolgt schneller, oft im Verborgenen und teilweise bereits in jungen Jahren. Zugleich erleben wir eine weltweit angespannte sicherheitspolitische Lage. Demokratien stehen unter Druck, von innen wie von außen. Neben klassischen extremistischen Bedrohungen treten neue Formen hinzu, gezielte Desinformation, Spionage, Cyberangriffe auf staatliche Strukturen und kritische Infrastrukturen. Auf diese veränderten Rahmenbedingungen müssen wir reagieren. Das haben wir im ersten Entwurf bereits getan. Mit diesem Gesetz schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um den Verfassungsschutz an die heutigen Herausforderungen anzupassen - modern, wirksam und zugleich rechtstaatlich abgesichert. (Beifall von SPD und CDU.) Genau an dieser Stelle setzen auch die heute vorliegenden Änderungen an. Sie sind das Ergebnis der weiteren fachlichen Auseinandersetzung und dienen dazu, das Gesetz gezielt zu präzisieren und zu verbessern. Wir sorgen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Künftig wird eindeutig und abschließend festgelegt, bei welchen besonders schweren Straftaten eine Übermittlung von Daten an Strafverfolgungsbehörden zulässig ist. An die Stelle einer offenen Formulierung tritt ein klar definierter Katalog konkreter Straftatbestände. Das ist ein echter Fortschritt: Weniger Interpretationsspielraum, mehr Normenklarheit und mehr Verlässlichkeit im staatlichen Handeln. Gleichzeitig beschränken wir uns nicht auf die Ausgestaltung von Befugnissen, sondern stärken bewusst die Kontrolle. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes erhalten künftig ausdrücklich das Recht, sich in dienstlichen Angelegenheiten oder bei möglichen Missständen direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an uns, an den zuständigen Landtagsausschuss, zu wenden, geschützt (Abg. Holzner (SPD)) vor Nachteilen und unter Wahrung ihrer Identität. Das ist ausdrücklich kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Mitarbeitenden oder auch den Führungsverantwortlichen, es ist vielmehr Ausdruck eines modernen Rechtsstaats, der Sicherheit gewährleistet und zugleich Vertrauen stärkt. Zugleich wird auch die Einbindung des Parlaments bei Bürgerbeschwerden gestärkt. Eingaben über das Verhalten der Verfassungsschutzbehörden werden künftig systematisch dem zuständigen Ausschuss zur Kenntnis gegeben und können dort weiter aufgearbeitet werden. Damit stellen wir sicher, dass Anliegen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden, transparent behandelt und auch parlamentarisch überprüft werden. Das ist ein starkes Signal. Wir teilen nicht nur Befugnisse, sondern sorgen zugleich für mehr Transparenz, mehr Kontrolle und mehr Vertrauen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Genau dieser ausgewogene Ansatz ist doch Ausdruck der guten Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen in diesem Haus. Dieses Gesetz ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei dir, lieber Raphael, und bei der CDU-Fraktion bedanken. Gerade beim Schutz unserer Verfassung zeigt sich, dass die demokratischen Kräfte über Parteigrenzen hinweg gemeinsam Verantwortung übernehmen und an einem Strang ziehen. Ebenso gilt mein Dank natürlich den Sachverständigen und Anzuhörenden sowie allen, die sich mit schriftlichen Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht haben. Ihre fachlichen Hinweise und Anregungen haben maßgeblich dazu beigetragen, den Gesetzentwurf weiter zu verbessern. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz und den heute eingebrachten Änderungen stellen wir den Verfassungsschutz zukunftsfest und rechtssicher auf. Wir schaffen klare Regeln, stärken die parlamentarische Kontrolle und erhöhen die Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir zeigen: Sicherheit und Freiheit sind keine Gegensätze, sondern gehören untrennbar zusammen. Wir handeln entschlossen zum Schutz unserer Demokratie und bewahren zugleich das, was sie im Kern ausmacht: die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Alle Reden von Martina Holzner Protokoll ↗