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Heike Sylvia Winzent

29.04.2026 Sitzungen 17/47

Wir kommen zu den Punkten 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 der Tagesordnung: Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambel) (Drucksache 17/1738) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2152) Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3) (Drucksache 17/1737) Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96) (Drucksache 17/1739) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2153) Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambel) Drucksache 17/1738 Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96) Drucksache 17/1739 Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (Drucksache 17/2155) Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) (Drucksache 17/2169 - neu) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzentwürfe der SPDund der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambe), Drucksache 17/1738, zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3), Drucksache 17/1737 und zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96), Drucksache 17/1739 wurden vom Plenum in seiner 40. Sitzung am 17.09.2025 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Die Gesetzentwürfe wurden im Ausschuss gelesen und beraten. Ihnen liegen folgende Erwägungen zugrunde: Ich beginne mit der Präambel. Die Präambel zur Verfassung des Saarlandes soll das Selbstverständnis des Landes zum Ausdruck bringen und als verbindlicher Orientierungsrahmen für staatliches Handeln dienen. Sie formuliert zentrale Werte, die für die Auslegung der Verfassung maßgeblich sind, und verdeutlicht, welche Ziele und Prinzipien das Land und seine Bürgerinnen und Bürger leiten. Ich komme zu Artikel 12 Absatz 3. Mit der Aufnahme der Staatszielbestimmung zum Schutz vor Antisemitismus und Antiziganismus werden sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt verpflichtet, diesen Erscheinungsformen entschieden entgegenzutreten. Die Bestimmung enthält im Kern ein Rückschrittsverbot, wonach bestehende Standards im Schutz vor menschenfeindlichen Ideologien nicht abgesenkt werden dürfen, sowie ein Optimierungsgebot, das auf eine stetige Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes jüdischen Lebens, der jüdischen Kultur und der Förderung eines friedlichen und diskriminierungsfreien Zusammenlebens gerichtet ist. Ich komme zu Artikel 96. Die derzeitigen in den Artikeln 96 und 97 verankerten Grundstrukturen des Verfassungsgerichtshofs bedürfen einer bereichsspezifischen Ergänzung und Nachschärfung im Verhältnis von Verfassungsrecht und dem hierzu konkretisierenden Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. Dies betrifft namentlich die Gesichtspunkte der Amtsdauer, der Zulässigkeit einer Wiederwahl, der Amtsenthebung sowie der Wahrung der Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs bis zur Wahl eines jeweiligen Nachfolgers oder einer Nachfolgerin, letzteres ergänzt um ein gerichtliches Vorschlagsrecht. Durch Hochzonungen wird die verfassungsrechtliche Absicherung des Gerichtshofs wirksam effektiviert. Weiteres Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Verankerung des Verfahrensinstituts der Verfassungsbeschwerde unmittelbar in der Landesverfassung. Zur Betonung der Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs zur Gewährleistung rechtsstaatsgemäßen Handels des Staates wird zudem die Regelung, wonach die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs die Verfassungsorgane des Saarlandes sowie alle saarländischen Gerichte und Verwaltungsbehörden binden, auf Verfassungsebene gehoben. Der Ausschuss hat am 21. Januar 2026 eine Anhörung zu den Verfassungsänderungen durchgeführt. Die Gesetzentwürfe wurden von den geladenen Institutionen insgesamt positiv aufgenommen sowie auch mit Kritik und weiteren Formulierungsvorschlägen zu den einzelnen Verfassungsänderungen konstruktiv begleitet. Allen Angehörten möchte ich an dieser Stelle für ihre wertvollen Stellungnahmen nochmals ganz herzlich danken! (Beifall des Hauses.) (Abg. Schindelhauer (SPD)) SPD- und CDU-Fraktion haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag zur Präambel eingebracht, der bei Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen wurde und der Ihnen als Drucksache 17/2152 vorliegt. Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambel), Drucksache 17/1738, wurde bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und Dritter Lesung. Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3), Drucksache 17/1737, wurde einstimmig bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und Dritter Lesung. SPD und CDU-Fraktion haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag zu Artikel 96 eingebracht, der bei Ablehnung der AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen wurde und der Ihnen als Drucksache 17/2153 vorliegt. Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96), Drucksache 17/1739, wurde bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und Dritter Lesung. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von SPD und CDU.)

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