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Dagmar Heib

29.04.2026 Sitzungen 17/47

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 14.06 Uhr, ich hatte ja angekündigt, dass es um 14.05 Uhr weiterginge. Wir setzen nun also die Plenarsitzung fort. Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf: Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme (Drucksache 17/2074) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme, Drucksache 17/2074, wurde vom Plenum in seiner 46. Sitzung am 18. März 2026 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Das Gesetz wurde letztmalig 2022 geändert und stellt die Grundlage für die Fach- und Funktionsweiterbildungen in den Gesundheits- und Pflegefachberufen dar. Dadurch können insbesondere weitergehende Qualifikationen zur Fachpflegekraft in der Intensivmedizin und Anästhesie, Psychiatrie, Rehabilitation und Langzeitpflege, im operativen und endoskopischen Funktionsdienst und in der Schmerztherapie, Onkologie, Palliativmedizin und im Hospiz in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung der Fachweiterbildung in den Pflegeberufen vom 30. Januar 2001 erworben werden. Ebenfalls stellt das Gesetz die Grundlage für die Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe sowie der Weiterbildungsverordnung „Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe“ dar. Das Gesetz soll an europarechtliche Vorgaben angepasst werden, um den Vorwurf der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Vertragsverletzungsverfahren 2018/2291 auszuräumen. In diesem Verfahren hatte die Europäische Kommission unter anderem die fehlerhafte Umsetzung des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG in Bezug auf die Weiterbildungsbezeichnungen in der Gesundheits- und Krankenpflege bemängelt. Neben der notwendigen Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben soll der freie Dienstleistungsverkehr in den Gesundheits- und Pflegefachberufen erreicht werden, der die Förderung der Versorgung im Gesundheitsbereich bezweckt. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 01.04.2026 gelesen und beraten. Der Ausschuss kam überein, keine Anhörung durchzuführen. Der Gesetzentwurf zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme, Drucksache 17/2074, wurde bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU sowie Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)

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