Dagmar Heib
Ich danke der Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu überweisen. (Sprechen.) Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2150. Entschuldigung, dürfte ich um Ruhe im Saal bitten, wir führen die Abstimmung durch! - Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2150 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2150 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Drucksache 17/2006) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2154) Zum Tagesordnungspunkt begrüße ich auch den Leiter des Verfassungsschutzes, Herrn Pohl, heute im Plenarsaal. (Beifall des Hauses.) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Novellierung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Drucksache 17/2006 in seiner 45. Sitzung am 11.02.2026 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird mit Blick insbesondere auf die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Nachrichtendienst, aber auch zahlreiche weitere Änderungserfordernisse eine Novellierung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes vorgenommen. Dabei handelt es sich im Sinne der Rechtsklarheit und Übersichtlichkeit um ein Ab- (Abg. Waldraff (CDU)) lösungsgesetz, mit dem die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung liegt im Bereich der Kontrolle. So werden mit dem Gesetzentwurf beispielsweise die Rechte des Ausschusses für Fragen des Verfassungsschutzes gestärkt. Als Folgeänderung sind überdies die Verweise im Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz redaktionell anzupassen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, der einstimmig bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion angenommen wurde. Das Gesetz zur Novellierung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion sowie Ablehnung der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/2006 unter Berücksichtigung des vorliegenden Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von CDU und SPD.)
