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Stephan Toscani

CDU 29.04.2026 Sitzungen 17/47

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verfassungsänderungen, die wir heute beraten und beschließen, geben Antworten auf gleich mehrere grundsätzliche Fragen unserer Gesellschaft und unseres Staates. Erstens: Wie gehen wir mit unserer Geschichte um? Zweitens: Wie verstehen wir die Rolle unseres Bundeslandes, dem Saarland, aktuell, aber auch in Zukunft für künftige Generationen? Drittens: Wie machen wir den demokratischen Rechtsstaat widerstandsfähiger gegenüber denen, die ihn schwächen oder gar abschaffen wollen? Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum ersten Mal seit 1957 erhält unsere Verfassung wieder eine Präambel. Das war uns als CDU ein wichtiges Anliegen. Die frühere Präambel, die von 1947 bis 1956 Geltung hatte, war geprägt von der Nachkriegszeit, vom wirtschaftlichen Anschluss des Saarlandes an Frankreich. Mit dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland war sie obsolet, nicht mehr haltbar. Eigentlich war damals, 1956/1957, schon vorgesehen, eine neue Präambel zu schaffen, aber dazu kam es nie. Seit fast 70 Jahren klafft an dieser Stelle eine Lücke. Diese Lücke schließen wir heute mit einem Text, der unserer Geschichte, aber auch unserer Gegenwart gerecht wird und gleichzeitig einen Auftrag für die Zukunft beschreibt. (Abg. Toscani (CDU)) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Commerçon hat es eben angesprochen. Ein wichtiger Punkt in dieser neuen Präambel ist für uns der Gottesbezug. Das war für uns als CDU von Anfang an wichtig. Denn eine Verfassung ist mehr als nur ein juristisches Regelwerk. Sie sagt etwas darüber aus, wie wir unseren Staat von seinen Grundlagen her verstehen. Nach diesem Verständnis werden uns Würde und Freiheit nicht vom Staat verliehen. Sie stehen uns von Anfang an zu, weil wir Menschen sind. Nach diesem Verständnis muss staatliche Macht stets begrenzt sein und nach diesem Verständnis muss sich alle Staatsgewalt auch vor etwas Höherem verantworten. Es geht am Ende um die moralische Rückbindung staatlichen Handelns, der Ausübung von Staatsgewalt. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, einen Gottesbezug in die Präambel aufzunehmen. Vertreter der großen Weltreligionen haben in der parlamentarischen Anhörung etwas Außergewöhnliches geschafft. Sie haben nach intensivem Ringen untereinander eine gemeinsame Formulierung vorgeschlagen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes (…).“ Diese Formulierung verbindet den Gottesbezug mit dem humanistischen Erbe. Sie schließt Gläubige wie Nichtgläubige ein. Das ist ganz wichtig. Die Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften im Saarland, die daran gearbeitet und diesen Kompromiss geschafft haben, sind zu Recht hier begrüßt worden. Wir freuen uns, dass Sie hier sind. Ich darf das auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion sagen: Was Sie geleistet haben, ist außergewöhnlich. Was Sie geleistet haben, hat Bedeutung weit über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus. Dafür auch von meiner Seite, vonseiten der CDU-Landtagsfraktion ein herzliches Dankeschön. (Beifall von CDU und SPD.) Der Soziologe Ralf Dahrendorf, später Sir Ralf Dahrendorf, hat für das, was eine freie Gesellschaft zusammenhält, einen Begriff geprägt. Er hat das „Ligaturen“ genannt, also Elemente, Grundstrukturen, die freie Gesellschaften zusammenhalten. Er meint damit tiefe kulturelle Bindungen, Zugehörigkeiten und gemeinsame Bezugspunkte, die Menschen Orientierung geben. Genau darum geht es auch beim Gottesbezug. Aber auch Staatsrechtler, renommierte Staatsrechtler unseres Landes wie Professor Rixecker oder Professor Gröpl, haben die Bedeutung eines solchen Gottesbezugs in der Anhörung unterstrichen. Deshalb war es uns nach der Anhörung so wichtig, so unabdingbar, diese Passage in die Präambel aufzunehmen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die SPD - der Kollege Fraktionsvorsitzende hat es erläutert - diesen Weg mitgeht. Das ist ein gutes Signal, ein Signal des Respekts gegenüber den Religionsgemeinschaften. Vor allem ist es ein Beweis dafür, dass wir bei grundlegenden Fragen unseres Landes, bei grundlegenden Fragen unseres Staates zu gemeinsamen Lösungen kommen. Dafür sagen wir ganz herzlichen Dank. (Beifall von CDU und SPD.) Der zweite zentrale Punkt ist die Stärkung unseres Verfassungsgerichts. Wir erleben in Europa und in der ganzen freien Welt, wie Populisten und Extremisten Demokratien schwächen. Das Muster, nach dem sie vorgehen, ist in Europa und der Welt immer und überall dasselbe. Erst setzen sie die freie Presse und die unabhängige Justiz unter Druck und dann, wenn sie an die Macht gekommen sind, wollen sie die freie Presse und die unabhängige Justiz kontrollieren oder beide sogar ausschalten. Genau das ist der Grund, warum wir diese wichtige Verfassungsänderung heute machen. Wir wollen dem dadurch vorbeugen, dass wir zentrale Regelungen zum Verfassungsgericht unseres Landes direkt in der Verfassung verankern. Wir verhindern, dass politische Blockaden es lähmen. Wir sichern seine Funktionsfähigkeit, wir stärken seine Unabhängigkeit. Wir stellen in der Verfassung klar: Die Entscheidungen unseres Verfassungsgerichtshofs binden alle Staatsorgane. Klar ist aber auch: Das Verfassungsgericht abzusichern ist nur eine Seite der Medaille. Die andere ist mindestens genauso wichtig: Wir müssen verhindern, dass extremistische Kräfte immer stärker werden. Wie schaffen wir das in einer Welt, die immer komplexer und immer anstrengender wird? - Wir schaffen das nicht in erster Linie durch Demonstrationen oder Parteiverbote, sondern indem wir die Probleme der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und lösen. Das bedeutet, wir müssen verfassungsfeindliche Kräfte mit überzeugenden Argumenten bekämpfen und bei demokratischen Wahlen besiegen. Ich sage es einmal auf Neudeutsch: Regierungen mit ihren parlamentarischen Mehrheiten müssen liefern. Sie müssen für die Probleme, die die große Mehrheit der Menschen im Land beschäftigt, Lösungen finden. Das ist der politische Auftrag für alle Demokratinnen und Demokraten. (Beifall von der CDU.) Dritter Punkt: Das Saarland schützt jüdisches Leben und jüdische Kultur. Wir treten Antisemitismus und Antiziganismus entschieden entgegen. Dieses Bekenntnis ist zeitlos, aber aktuell erleben wir, wie notwendig es ist. Jüdisches Leben wird zunehmend bedroht, antisemitische Straftaten nehmen zu. Das sehen wir in Europa, in Deutschland und hier bei uns im Saarland. (Abg. Toscani (CDU)) Unsere Verfassung hatte bislang keine ausdrückliche Staatszielbestimmung zum Schutz jüdischen Lebens und auch keine zum Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus. Das ändern wir heute. Wir tun das im Bewusstsein unserer historischen Verantwortung, im Bewusstsein der Shoah und im Bewusstsein des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma. Aus dem Schutz jüdischen Lebens in unserer Verfassung müssen aber auch konkrete Taten folgen. Ich will dazu ein aktuelles Beispiel nennen: Wer das Existenzrecht des Staates Israel leugnet, greift jüdisches Leben an, und wer jüdisches Leben angreift, muss dafür strafrechtlich belangt werden. Nächste Woche bringt das Bundesland Hessen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der diese Lücke im Strafrecht schließen soll. Ich finde, das ist ein wichtiges Signal, dass der Staat hinschaut. Ich fordere die saarländische Landesregierung auf, diesem wichtigen Anliegen im Bundesrat zuzustimmen. (Beifall von der CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Ende und fasse zusammen: Die heutige Verfassungsänderung stärkt den demokratischen Rechtsstaat. Sie unterstreicht den deutsch-französischen Auftrag unseres Bundeslandes, unsere Rolle für die Großregion und unsere Rolle für die europäische Einigung. Wir bekennen uns zum Schutz jüdischen Lebens und wir bekennen uns zur Verantwortung aller staatlichen Macht vor den Menschen und vor Gott. Ich freue mich, dass es gelungen ist, diese Punkte in einer breiten Verständigung zusammenzuführen. Es war ein intensives Ringen miteinander. Ich möchte mich im Namen der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion ganz herzlich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, für dieses faire, intensive und sachliche Ringen bedanken, das davon getragen war, dass wir gemeinsam Kompromisse finden wollten, die wir am Ende auch gefunden haben. Stellvertretend richte ich ein herzliches Dankeschön an den Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon und die Abgeordnete Kira Braun für diese gute, faire Zusammenarbeit mit tragfähigen Ergebnissen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich möchte abschließend für die CDU-Landtagsfraktion unserer Kollegin Dagmar Heib, Vizepräsidentin des saarländischen Landtags und rechtspolitische Sprecherin unserer Fraktion, ein herzliches Wort des Dankes sagen. Das, was wir heute beschließen, ist das Ergebnis eines langen Prozesses, der über viele Monate gegangen ist. Dagmar Heib hat diesen Prozess bei uns federführend geleitet und dafür gesorgt, dass wir immer wieder die Kompromissformulierungen gefunden haben, um die wir gerungen haben - herzlichen Dank, Dagmar Heib. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Wir haben eine gute, tragfähige Lösung für die Zukunft unseres Landes gefunden. Man soll vorsichtig sein mit solchen Formulierungen, aber ich glaube schon, dass es, wenn nicht eine historische, doch eine ganz besondere Stunde für die Verfassung unseres Landes und damit für unser Bundesland als Ganzes ist. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu den Vorschlägen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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