Anja Wagner-Scheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zunächst eines vorweg: Die CDU-Fraktion teilt das grundlegende Ziel des vorgelegten Antrags ausdrücklich. Eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleiche Chancen haben und in der Gewalt keinen Platz hat, ist kein parteipolitisches Projekt, sondern ein gemeinsamer Verfassungsauftrag. Das Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 ist hier ganz eindeutig. Ich zitiere: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Ich bin auch ganz klar in meiner Aussage und meiner Wertung: Gleichberechtigung ist ein Staatsziel. Das heißt, der Staat hat einen aktiven Förderauftrag. Der Staat muss aktiv handeln, zum Beispiel, um die Gleichstellung in der Arbeitswelt zu fördern, die Benachteiligung von Frauen abzubauen, den Schutz vor Gewalt zu verbessern und auch die faktische Gleichstellung überhaupt erst zu ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der SPD beschreibt eine Vielzahl richtiger gesellschaftlicher Herausforderungen. Ich nenne die Punkte geschlechtsspezifische Gewalt, Unterschiede in der Erwerbs- und Sorgearbeit, digitale Gewalt und strukturelle Benachteiligung. Niemand in diesem Haus bestreitet diese Realitäten und die Notwendigkeit, dass auch wir uns diesen Herausforderungen stellen. Aber Politik besteht nicht nur aus der Beschreibung von Problemen, sondern auch aus deren Priorisierung und Lösung. Genau hier sehe ich die Schwäche des vorgelegten Antrags. Er will alles gleichzeitig adressieren und verliert dadurch an politischer Steuerungsfähigkeit. Wir haben hier einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion, der Arbeitsmarktpolitik, Rentenpolitik, Strafrecht, Familienpolitik, Digitalpolitik und Gleichstellungspolitik in einem Dokument bündelt. Das klingt umfassend, aber wenn alles Priorität hat, hat am Ende leider nichts Priorität. (Beifall von der CDU.) Ich möchte auf die Forderungen des vorgelegten Antrags im Einzelnen eingehen. Erstens: Sie fordern von der Landesregierung ein zeitnahes Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz. So weit, so gut. Das wünschen wir uns als CDU auch, denn schließlich waren es CDU und CSU, die der geschrumpften Ampelregierung in den letzten Tagen ihrer Regierungszeit überhaupt bei dem Gesetz zu einer Mehrheit verholfen haben. Natürlich unterstützen wir den Ausbau von Schutzstrukturen im Saarland und auch den Ausbau von Beratungseinrichtungen. Aber wir müssen ehrlich sein bei dem Thema: Schutzplätze fehlen bereits heute überall in Deutsch- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) land, Personal- und Immobilienkapazitäten sind knapp und die Länder stehen auch vor massiven Finanzierungsfragen. Ein Rechtsanspruch, wie er bis 2032 da sein soll, schafft alleine noch keinen zusätzlichen Platz. Aus dem Gesetz ergeben sich drei große Pflichtschritte für alle Länder bis 2026. Erstens eine Bestandsanalyse, zweitens eine Entwicklungsplanung, drittens ein Finanzierungskonzept und auch ein Landesumsetzungsgesetz. Ich frage mich - das lassen sowohl die Rede des Kollegen Commerçon als auch der vorgelegte Antrag der SPD-Landtagsfraktion offen -, wo wir hier im Saarland überhaupt stehen. Warum, liebe SPD-Landtagsfraktion, benennen Sie dies nicht konkret in Ihrem Antrag, um für uns einen Erwartungshorizont zu zeichnen und klare Aussagen zu machen? Sie nennen das nicht in Ihrem Antrag, Sie nennen kein Datum, keinen Stufenplan und auch keine Übergangsregelung. Die entscheidende Frage lautet meiner Meinung nach nicht, wann das Ausführungsgesetz kommt, sondern wie wir sicherstellen, dass es auch erfüllt werden kann. Wie sieht der Ausbaupfad aus? Welche Standards sollen im Saarland erfüllt werden? Wie erfolgt die Finanzierung? Es gibt übrigens kein Bundesland, das bereits ein fertiges Ausführungsgesetz verabschiedet hat. Stattdessen laufen in allen Ländern die Vorarbeiten, aber in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Meiner Analyse zufolge ist Bayern wohl das Land, das am weitesten vorangekommen ist. Der zweite Punkt: Die Gleichstellungsstrategie und auch der Landesaktionsplan sollen Ihrem Antrag zufolge umgesetzt und weiterentwickelt werden. Ich frage: Welche Erwartungen stellen Sie konkret daran? Was ist Ihnen besonders wichtig? Der Spiegelstrich liest sich eher wie eine politische Begleitung der Landesregierung als eine echte Steuerung. Drittens: Das Monitoring der Gleichstellungsstrategie soll weiterentwickelt und dem Landtag vorgelegt werden. Das schafft Transparenz und ermöglicht auch eine Evaluation. In dem Antrag wird aber kein Turnus definiert. Wir als Parlament wollen gerne mitwirken. Wie oft wird die Landesregierung uns dieses Monitoring vorlegen - jährlich, halbjährlich, einmalig? - Zumindest die CDU-Fraktion weiß es nicht. Was wird genau gemessen - Gewaltzahlen, Frauenhausplätze, Bearbeitungszeiten? Da müsste mehr Futter an diesem Antrag sein. Punkt 4: Die Landesregierung - so steht es hier - soll sich dafür einsetzen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Gleichstellung und den Schutz vor sexueller Belästigung stärker berücksichtigen soll. Auch diese Forderung bleibt vage. Sie machen keinen konkreten Änderungsvorschlag. Sie nennen keine klare Zielnorm. Wird die Landesregierung dazu zeitnah eine Bundesratsinitiative vorlegen? Ich würde mir wünschen, dass Sie uns darauf gleich Antworten geben. Ich komme zu Punkt 5: Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll in allen Strategien und Politikfeldern hier im Saarland aufgegriffen werden. Auch das bleibt vage, nicht überprüfbar, nicht einklagbar und auch nicht operationalisiert. Es liest sich leider nur wie eine politische Floskel. Deshalb sagen Sie uns bitte: Was meinen Sie damit konkret? Punkt 6: Digitale Gewalt bekämpfen. Das ist richtig und so wichtig. Wir haben darüber im letzten Plenum gesprochen. Wir haben umfassend diskutiert und weitgehende Beschlüsse dazu gefasst. Ich kann zu Ihren sechs Forderungen, die in Ihrem Antrag stehen, sagen: Sie sind zu unkonkret und nennen keine Zeitachsen, keine Zielgrößen. Die Punkte, die Sie nennen, sind parlamentarisch schwer überprüfbar - ich nenne nur das Stichwort „zeitnah“ - und es fehlt leider eine Priorisierung. Nun zu den zwei Forderungen, die Sie gegenüber der Bundesregierung erheben: Sie fordern eine neue Strafnorm für sexualisierte digitale Inhalte. Da sind wir, wie bereits die Debatte im März gezeigt hat, einer Meinung. Wir brauchen einen besseren Opferschutz im digitalen Raum. Schließlich fordern Sie - der letzte Punkt - die Umsetzung des Vierten Gleichstellungsberichts zu Digitalisierung und Gleichstellung und eine umfassende Gleichstellungsstrategie auf Bundesebene. Ein erheblicher Teil der Empfehlungen ist bereits politisch adressiert. Im Koalitionsvertrag - ich darf zitieren - heißt es: „Um Gleichstellung schneller zu erreichen, führen wir die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie weiter. Wir möchten die interministerielle Zusammenarbeit der Bundesregierung optimieren. Die Bundesstiftung Gleichstellung ist für uns eine wichtige Säule.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich zitiere weiter aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Wir wollen strukturelle Benachteiligungen für Frauen im Alltag beseitigen und dafür sorgen, dass unbezahlte Arbeit, wie Kinderbetreuung und Pflege, fairer verteilt wird. Unser Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, in Politik und Parlamenten.“
