landtag-rlp.de ↗

Plenarprotokoll 18/43

10.05.2023 · 200 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (33)AfD (33)CDU (16)GRÜNE (15)FDP (11)FREIE WÄHLER (9)

Clemens Hoch

. 63 Wahl eines Mitglieds in den Richterwahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags – Drucksache 18/6230 – Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Transparenzbeirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/6253 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6281 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6290 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/6234 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/6302 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER Jeweils einstimmige Annahme der Wahlvorschläge – DrucksaPfalz (Änderung des Artikels 76) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/4755 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/4755 – Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5225 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/6231 – Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/6260 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6276 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6288 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

Diese Rede einzeln zitieren

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

105 Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 18/6276 – unter Ausklammerung von Buchstabe B Artikel 2 Einstimmige Annahme des Änderungsantrags – Drucksache Einstimmige Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 18/6288 – unter Ausklammerung von Nr. 3 Artikel 2, Nr. 4 ArtiEinstimmige Annahme der Änderungsanträge – Drucksachen Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/5225 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung unter Berücksichtigung der angenommenen Änderungsanträge. 115 Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5758 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/5758 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung. 116 Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5846 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität – Drucksache 18/6233 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/6306 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6323 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/5846 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung unter Berücksichtigung des angenommenen ÄnderungsLandesgesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/6206 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/6206 – an den Ausschuss für Gesundheit – federführend – und an den Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Fabian Kirsch, Staatssekretär, Janosch Littig, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, Fedor Ruhose, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Michael Wäschenbach, CDU, Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER, Abg. Thomas Weiner, CDU, Abg. Steven Wink, FDP; Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Staatssekretärin Heike Raab. 43. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 10. Mai 2023 Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zu unserer 43. Plenarsitzung begrüßen. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Michael Wäschenbach, Stephan Wefelscheid, Thomas Weiner und Steven Wink. Ebenfalls entschuldigt sind Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Staatssekretärin Heike Raab. Einigen Kolleginnen und Kollegen dürfen wir zum Geburtstag gratulieren. Am 30. März ist Anke Simon 60 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Am 29. April ist Herbert Mertin 65 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch in Abwesenheit! (Beifall im Hause – Zurufe aus dem Hause: Oh!) Außerdem wurde Lars Rieger am 29. April 45 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Wir kommen damit zur Feststellung der Tagesordnung. Widersprüche oder Änderungswünsche gibt es nicht. Somit wird nach der vorgeschlagenen Tagesordnung verfahren. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung und zum ersten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Massive Probleme an Schulen im Land – Recht auf Förderung für alle Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ermöglichen auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6294 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordnete Groß.

Diese Rede einzeln zitieren

Jennifer Groß CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wieso muss immer erst eine schwierige Situation entstehen, ein Problem vorherrschen und eine Situation sprichwörtlich eskalieren? Warum muss erst eine Grundschule bzw. eine Grundschulleiterin öffentlich um Hilfe rufen, damit das Land überhaupt einmal auf die Idee kommt, mehr zu tun, aktiv zu werden? Warum muss erst eine Opposition jahrelang Parlamentsanträge stellen, bevor die Landesregierung die Realitäten erkennt? (Zurufe von der SPD) Ich spreche hier nicht nur von der Gräfenauschule in Ludwigshafen, in der voraussichtlich 40 Erstklässler nicht in die zweite Klasse versetzt werden, sondern von deutlich mehr Schulen, Schülerinnen und Schülern in diesem Land. (Beifall der CDU und bei der AfD) Ich spreche über viele Schulen im Land, deren Schulleiter sich aus Angst vor Sanktionen nicht trauen, an die Öffentlichkeit zu gehen, (Zurufe von der SPD: Oh!) die aber mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist das!) Das Kind soll im Mittelpunkt stehen. Wie oft hören wir solche Sätze von Ihnen? Was ist aber die Realität? – Große Zahlen über Fördertöpfe, wohlfeil klingende Förderprogramme, sie alle sollen der Öffentlichkeit anscheinend klarmachen, was angeblich funktioniert. Nein, sehr geehrte Damen und Herren, Sie täuschen darüber hinweg, wie die Realität aussieht. (Beifall der CDU) Viele Kinder – wie in Ludwigshafen – können nicht adäquat gefördert werden, weil die Verwaltung aufgrund Ihrer Politik nicht in der Lage ist, diesen Kindern die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie dringend brauchen. (Beifall der CDU) Das Thema der Sprachkompetenz bei Schulkindern war zuletzt auch Thema im Bildungsausschuss. Wir waren uns so weit alle einig, dass dies mit ein Grund für die jetzige Situation der Kinder ist. Plötzlich lässt die SPD verlauten, dass frühe Sprachtests vor dem Schuleintritt jetzt gut wären, um Kinder gezielter zu fördern. Ich zitiere kurz „Die Prinzen“ mit ihrem Zitat „Es ist alles nur geklaut“; denn das ist eine CDU-Forderung seit knapp 20 Jahren. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Seit Jahren sprechen die Sprachstandserhebungen der Schulen eine ganz klare Sprache. Reaktion darauf: null. Deshalb geht es schon heute lange nicht mehr nur um Sprachförderung, sondern darum, die Probleme zu sehen und auch lösen zu wollen, und zwar, bevor es überhaupt zu dieser Situation kommt und das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, liebe Frau Hubig, ich nenne nur die Spitze des Eisbergs: „Keine Lehrer, kein Plan“, „Lehrer am Limit“, „Verheerende Bildungspolitik“, „Bildungsnotstand droht“. Das sind nur einige Überschriften und Aussagen aus Artikeln und Berichterstattungen der letzten Wochen. Wann fällt aber endlich bei der Landesregierung und speziell bei Frau Hubig der Groschen, dass hier dringend Handlungsbedarf herrscht? Wie viele Kinder müssen noch darunter leiden, die Klassenstufen wiederholen, den Unterrichtsausfall akzeptieren? Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen müssen den Personalausfall kompensieren? Was muss noch alles passieren? (Beifall der CDU) Als Landesregierung liegen Ihnen über unterschiedliche Wege Erkenntnisse vor, über Experten, Fachkräfte und Studien. Wieso handeln Sie nicht? Wieso strafen Sie die ehrlichen Stützen unseres Bildungssystems lügen? Warum hören Sie nicht auf die vielen Tausenden und Abertausenden Praktikerinnen und Praktiker und machen konstruktive Vorschläge in der Realität zu Maßnahmen? (Zurufe der Abg. Martin Haller, SPD, und Joachim Paul, AfD) Als CDU-Fraktion übernehmen wir natürlich gerne die Verantwortung und zeigen Ihnen hier und heute auf, wie vernünftige Bildungspolitik geht. (Beifall der CDU Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Kinder brauchen nicht nur ein verbrieftes Recht auf Bildung, sondern ein Recht auf Förderung, auf individuelle Förderung, die ihren Bedürfnissen gerecht wird. Das Recht auf individuelle Förderung muss Grundsatz der Bildungspolitik sein, und das Kind muss im Fokus stehen. Anstatt Geld in verschiedene Töpfe zu geben, muss die Fördermaßnahme direkt beim Kind ankommen, das einen Förderbedarf hat. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Die Säulen der individuellen Förderung basieren bei uns als CDU-Fraktion auf folgenden Punkten: dem Ausbau der Schulsozialarbeit, der Verbesserung der Sprachförderung an Kitas und Grundschulen, (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) der wirksamen Bekämpfung des Unterrichtsausfalls, der Stärkung der Förderung einerseits der leistungsstarken, aber andererseits genauso der leistungsschwachen Kinder, auf dem Bereich des Ausbaus der frühkindlichen Bildung sowie der Verbesserung des Personalschlüssels auch in unseren Kitas. Als bildungspolitische Sprecherin der CDU (Abg. Martin Haller, SPD: Ah, Sie sind das!) appelliere ich heute gemeinsam mit meiner Fraktion an Sie, dass Sie sich des Rechts auf Förderung gewahr werden (Glocke des Präsidenten) und heute ein aktives Zeichen setzen. Vielen Dank. (Starker Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Realschule plus aus Neustadt (Wied). Seien Sie herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Des Weiteren dürfen wir die Jusos Mayen-Koblenz begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Zudem dürfen wir den Personalrat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Darüber hinaus begrüßen wir ehemalige Arbeitskollegen der Firma Novo Nordisk Pharma GmbH in Mainz. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Ich erteile nun für die SPD-Fraktion Abgeordnetem Teuber das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass Frau Groß ihre Stimme wiedergefunden hat. Nachdem wir in der letzten Woche im Ausschuss sehr konstruktiv miteinander diskutiert haben, aber Sie leider keinen Beitrag zu dieser Diskussion leisten wollten und konnten, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) haben wir jetzt immerhin gehört, welche markigen Worte Sie hier finden konnten. Ich will mich ausdrücklich bei Kollegin Schneid und Kollegen Barth für die konstruktive Debatte in der letzten Woche im Bildungsausschuss genau zu diesem Thema bedanken. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich finde es etwas beschämend, dass man jetzt hier wieder so aufs Tapet bringt, was man letzte Woche konstruktiv miteinander in die Zukunft entwickelt hat; denn es geht Ihnen offensichtlich nur darum, wer die Urheberschaft hat und nicht darum, wie es wirklich in den Schulen zugeht. (Unruhe bei der CDU) Das Einzige, worüber Sie sich jetzt aufgeregt haben, ist, dass wir Ideen entwickelt haben (Abg. Anke Beilstein, CDU: Entwickelt!) und als SPD-Landtagsfraktion in den letzten Wochen ein Positionspapier zum Thema der Sprachförderung, Sprachbildung und Ganztagsförderung erarbeitet und Sie offensichtlich erkannt haben, dass Ihnen eine Lücke entstanden ist, (Abg. Marion Schneid, CDU: Was?) die nicht der Arbeit in den Schulen entspricht. Wir wollen dies in die Zukunft entwickeln und haben Ideen, wie wir das weiter tun werden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich will Ihnen auch deutlich sagen, es geht um Sprache, Sprache, Sprache (Heiterkeit der Abg. Marion Schneid, CDU – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) in dem Zusammenhang, dass Kinder und Eltern gemeinsam frühzeitig direkt den Spracherwerb sichergestellt bekommen, weil wir über die Sprache und die Sprachbildung die Integration in die Gesellschaft zu einem teilhabe- und selbstbestimmten Leben garantiert hinbekommen (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU – Zurufe von der CDU: Ah!) und das gemeinsam tun wollen. Wir wollen den Kindern nicht, wie der Kollege von der AfD das letzte Woche im Ausschuss gesagt hat, vorwerfen, dass sie gar nicht Deutsch sprechen wollten. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau das wollte ich sagen!) Nein, wir müssen sie dazu befähigen, diese Kompetenz des Spracherwerbs und der Sprachförderung unabhängig vom Migrationshintergrund, aber auch mit Migrationshintergrund zu erwerben. Ich will Ihnen auch sagen, ich habe in Kusel gearbeitet. Ich weiß, dass mein Kollege aus der Pfalz, Martin Haller, und andere auch wissen, es mag sogar Dialekte geben, bei denen man an der einen oder anderen Stelle sagt, auch da ist es gut, wenn wir eine Sprachförderung in allen Bereichen betreiben, (Zurufe von der CDU: Ui, ui, ui!) weil das nichts mit dem Migrationshintergrund zu tun hat, sondern wir müssen schauen, dass wir den Spracherwerb insgesamt (Glocke des Präsidenten) auf ein Niveau bringen, das unserem Anspruch genügt. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus will ich darauf zurückkommen, was wir tun, um die Sprachförderung und die Sprachbildung zu gewährleisten. Liebe Frau Ministerin Hubig, in der Kita haben wir eine alltagsintegrierte Sprachförderung. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Oh mein Gott! – Unruhe bei der CDU) Mit jeder Personalförderung, die das Land für jede Stelle gewährt, (Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU: Oh! – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) haben wir Sprachanteile an der – – – (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) – Herr Brandl regt sich schön auf, wunderbar. Soll ich Ihnen aber etwas sagen? – Das ändert nichts daran, dass jede Stelle – das können Sie gern nachschauen – mit einem Anteil an Sprachförderung versehen wird, (Abg. Martin Brandl, CDU: Auf dem Papier! Auf dem Papier! Es ist unglaublich, was Du hier erzählst!) weil es wichtig ist, dass Kinder von Beginn an in der Kita alltagsintegriert Sprachförderung erhalten. (Beifall bei der SPD) Darüber hinaus haben wir das Sozialraumbudget eingeführt. Das ist bundesweit einmalig in dem Sinne, dass wir genau dieser Entwicklung, wie wir sie leider in Gräfenau, an der Schule in Ludwigshafen im Moment diskutieren, entgegenwirken. Übrigens möchte ich sagen, dort wird sehr gute Arbeit von den Kolleginnen und Kollegen geleistet. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Es wird sehr gute Arbeit geleistet, und offensichtlich hat auch die Schulleiterin den Mut, den Sie angesprochen haben, das offen anzusprechen, weil es dazugehört, dass man miteinander über Herausforderungen spricht. Das tun unsere Kolleginnen und Kollegen, über 40.000 Lehrkräfte. Ich lasse Ihnen nicht durchgehen, dass Sie diesen absprechen, Rückgrat und Kompetenz zu haben und für unsere Kinder zu arbeiten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) In der Schule haben wir die Sprachfördermodule und Sprachbildungsmomente weiter ausgebaut. Frau Ministerin, dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Wir haben die Mittel dafür von 26 Millionen Euro auf über 44 Millionen Euro erweitert, um in der Grundschule die Lücken zu schließen, die wir teilweise in einigen Teilen noch haben. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Darum muss man nicht herumreden; diese haben wir in einigen Bereichen, und da müssen wir genauer hinschauen und noch mehr fördern. Wir sind dabei und fördern unterschiedliche Kompetenzen. Auch dazu gab es eine Anhörung im Bildungsausschuss. Die IQB-Bildungsstudie hat uns gezeigt, an welchen Stellen wir Lücken und an welchen wir Stärken haben. Wir müssen diese Lücken weiter schließen, aber auch die Stärken betonen und damit den Schülerinnen und Schülern eine Motivation geben, mit den Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam in die Zukunft zu arbeiten und Kompetenzen zu erwerben, die zu einem selbstbestimmten Leben beitragen und ihnen einen Weg in die sichere Zukunft bieten. Es kommt auf jede und jeden an. Wir dürfen kein Kind verlieren und werden daran weiter arbeiten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das Kind muss im Fokus stehen, hat Frau Groß gesagt. Das ist richtig. Ich will Ihnen aber sagen, dazu braucht es weitere Elemente als nur Schule und Kita. In dem Zusammenhang dürfen wir nicht immer alles als Politik und Gesellschaft dort abladen. Es braucht starke Familien. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach, jetzt auf einmal!) Wir müssen die Kindergrundsicherung in Berlin einführen. Wir brauchen eine starke Familie, damit wir das Kind in den Fokus rücken. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Zum Abschluss sage ich, es braucht auch das Startchancen-Programm, mit dem 4.000 Schulen durch die Bundesregierung gefördert werden, und unser „S4 Programm – Schule stärken“. Es unterstützt auch noch; denn dort, wo besonders herausfordernde Lagen sind, brauchen wir Elternarbeit und Arbeit mit den Kindern. Wir müssen die Eltern in den Bildungsprozess integrieren (Glocke des Präsidenten) und sie begleiten und stärken, um die Kinder ankommen und am Leben teilhaben zu lassen. Wir müssen Familien so unterstützen, wie sie es brauchen, und dürfen sie nicht zu Bittstellern machen. Wir wollen Sprachförderung, Sprachbildung und Ganztagsbildung. (Glocke des Präsidenten) Daran arbeiten wir weiter. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Meine verehrte Frau Kollegin Groß, Sie haben versucht, mit Lautstärke Ihre bildungspolitische Planlosigkeit zu übertünchen. (Unruhe bei der CDU – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Ich muss Ihnen aber leider attestieren, dass Ihnen das nicht gelungen ist. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Ich bin froh und dankbar, dass wir vor der Realität, die wir haben, die wir an unseren Schulen und auch in dem Fall in Ludwigshafen durch ein Brennglas sehen, nicht die Augen verschließen. Wir thematisieren das und haben das zum Beispiel im Bildungsausschuss sehr konstruktiv diskutiert. Ich möchte Ihnen aber auch sagen, wir werden die Herausforderungen, die wir haben, nicht dadurch lösen, dass wir laut „Die Landesregierung ist doof“ schreien. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das hat noch keinem einzigen Kind in diesem Land geholfen. Dazu, was die CDU vorhat, habe ich aber von Ihnen leider so gut wie gar nichts gehört, außer dass Sie für sich reklamieren, immer über die Themen „Personal“ und „Sprachstandserhebung“ zu reden und darüber, dass Sie das irgendwann einmal erfunden hätten. Ich werde dazu nachher etwas ausführen. Ich finde aber, das ist auch angesichts der guten und konstruktiven Diskussion, die wir im Bildungsausschuss dazu hatten, schon ein bisschen dünn, weil wir bei Kindern, die mit fünf, sechs oder sieben Jahren – in der Regel um die sechs Jahre – in eine erste Klasse kommen, beileibe nicht sagen können, es ist die Schulpolitik der Landesregierung, die zu verantworten hat, wenn die Standards nicht erreicht werden. (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Es ist zunächst einmal ganz normal, dass Kinder in dem Alter sehr heterogen und sehr unterschiedlich sind. Deswegen haben wir eine eigentlich kluge Voraussetzung im Schulgesetz, dass wir nämlich in den ersten beiden Klassenstufen von einer Eingangsphase sprechen. Das erklärt auch die – wie ich finde – recht hohe Zahl von über 1.000 Schülern im ganzen Land, bei denen es im vergangenen Schuljahr so war, dass sie die erste Klasse haben wiederholen sollen. Das ist schon so angesetzt, weil die Kinder sehr unterschiedlich sind. Die Häufung an dieser Schule ist jedoch problematisch. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ja, das kann ich mir vorstellen!) Der Kollege hat aber eben ausgeführt, wir können nicht nur einfach sagen, die Bildungspolitik habe versagt. Wir müssen uns anschauen, ob die Kinder in den Kitas waren, wie der Sozialraum und die Stadtplanung aussehen, welche Themen es bei Kindern gibt, die noch nicht so lange in Deutschland sind, welche sprachlichen Voraussetzungen bei ihnen vorliegen und welches Thema es mit Blick auf frühkindliche Inklusion und auch auf aufsuchende Sozialarbeit in den Familien gibt. Es ist nun einmal so, dass es auf jede komplexe Fragestellung mit Sicherheit eine einfache Antwort gibt, aber diese ist in der Regel falsch, liebe CDU. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deshalb war ich froh, wie konstruktiv wir das im Ausschuss besprochen haben. Es ist ein Rückschritt – schon fast ein Rückfall –, auf welchem Niveau Sie das Thema hier andiskutiert haben. Ich komme zu den Punkten, die Sie am Ende konkret genannt haben. Wir sagen Ja zur Schulsozialarbeit und dazu, sie weiter auszubauen. Es ist Ihnen vielleicht entgangen, aber wir haben im Doppelhaushalt die Voraussetzungen geschaffen, um auch in den Grundschulen die Schulsozialarbeit auszubauen, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Genau!) also sind wir dahin gehend auf dem richtigen Weg. Wir sind sogar noch einen Schritt weiter gegangen. In dem von Ihnen bekämpften Kita-Gesetz haben wir die Voraussetzungen schon für Kitasozialarbeit geschaffen. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Es sind nicht mal genügend Erzieherinnen da!) Das hat die CDU bekanntlich abgelehnt. Sprachförderung schon vor der Schule haben wir mit dem Kita-Gesetz geschafft und über 20 Millionen Euro zusätzlich im Jahr an die Kitas für eine zusätzliche Sprachförderung gebracht. Die Voraussetzung haben wir erst mit dem von Ihnen abgelehnten Gesetz geschaffen. Über bessere Personalschlüssel in den Kitas werden wir am Freitag diskutieren. Mit dem Kita-Gesetz haben wir es geschafft, die Personalschlüssel in den Einrichtungen signifikant zu verbessern. Auch das hat die CDU bekämpft und immer abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich will damit nicht sagen, dass alles gut ist; denn wir haben das Thema, dass viele von diesen Kindern, die die erste Klasse wiederholen, gar nicht in einer Kita waren. Das ist ein Thema, über das wir reden müssen. Deswegen brauchen wir diesbezüglich frühere Maßnahmen und ist es auch richtig, über frühere Schuleingangsuntersuchungen und Sprachstandserhebungen zu reden – ich bin ganz dabei –, aber nicht mit dem Ziel, Kinder schon vor der Schule aus der Schule auszusortieren, sondern mit dem Ziel, ganz gezielt eine Förderung schon vor und dann auch in der Schule ansetzen zu lassen, um das Recht auf individuelle Förderung, das Sie zu Recht eingefordert haben, früher hineinkommen zu lassen. Ich bin froh, dass die Untersuchungen wieder stattfinden, weil es ein Malus in der Pandemiezeit war, dass sie nicht stattfinden konnten. Ich will einmal gesagt haben, wir tun gerade so, als wäre alles wieder ganz normal. Die Kinder, über die wir reden, haben zweieinhalb Pandemiejahre hinter sich. Sie sind vielleicht erst mit ein paar Jahren nach Deutschland gekommen; dann war zweieinhalb Jahre Lockdown. Wenn dann die Fraktion, der die Schulschließungen nicht lange genug gehen konnten und die immer wieder die Schließung gefordert hat, jetzt sagt, es wird zu wenig für frühe Förderung und Jugendarbeit getan, dann passt das einfach nicht zusammen. Das muss man einmal deutlich sagen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Deswegen ist es unsere Aufgabe, weiter dafür zu sorgen, dass alle diese 40 Kinder nicht nur die erste Klasse schaffen, sondern dass sie am Ende die gleichen Bildungschancen haben wie alle anderen Kinder auch (Zurufe von der SPD: Ja!) und am Ende möglichst einen berufsqualifizierenden Abschluss machen. Das ist die Aufgabe, der wir uns widmen. Man kann die Landesregierung doof finden; ich finde die Landesregierung ziemlich gut. Konstruktive Vorschläge im Sinne der Kinder sind aber immer willkommen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Frisch.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erschütternd, wie sehr unser erfolgreiches und international geschätztes Bildungssystem in wenigen Jahrzehnten an die Wand gefahren wurde. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Oh!) Als Lehrer und Vater zweier Kinder habe ich diese Entwicklung hautnah und mit zunehmender Besorgnis verfolgt. Die Gründe dafür sind sicherlich vielfältig. Gesellschaftliche Werteverschiebungen haben dazu ebenso beigetragen wie gravierende Veränderungen in unseren Familien und die Einflüsse digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche. Falsche bildungspolitische Weichenstellungen sind aber ebenfalls verantwortlich für die massiven Probleme, mit denen wir heute konfrontiert sind. Die Abschaffung der Hauptschule und der damit einhergehende Abbau eines differenzierten Schulsystems waren schwerwiegende Fehler. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr gut!) Roten und Grünen konnte und kann es nicht bunt genug zugehen in unseren Schulen. Ein Niveauverlust auf breiter Front ist die Folge, trotz immer besserer Noten und einer Abiturientenquote, die schon lange nicht mehr die realen Leistungen widerspiegelt. Hinzu kommen seit dem Jahr 2015 wachsende Probleme durch die Asylzuwanderung. Josef Kraus, 30 Jahre lang Präsident des Deutschen Lehrerverbands, stellt fest, die Schulen seien von der praktizierten Zuwanderungspolitik überfordert. In Klassen mit mehr als 30 % Migrantenanteil sinke das Leistungsniveau signifikant. (Abg. Martin Haller, SPD: Ei, ei, ei!) Wie sieht es hier in Rheinland-Pfalz aus? – Das Statistische Landesamt nennt folgende Zahlen für das Schuljahr 2020/2021: 29,9 % Schüler mit Migrationshintergrund an Grundschulen, 30,5 % Schüler mit Migrationshintergrund an den Realschulen plus. Wir liegen daher an den Grundschulen und den Realschulen plus im Durchschnitt schon jetzt bei den genannten 30 %. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Ja, und?) Die massiven Probleme an unseren Schulen, von denen die CDU im Titel der Aktuellen Debatte spricht, resultieren also nicht zuletzt auch aus einer völlig verfehlten Einwanderungspolitik. Lassen Sie mich nur zwei konkrete Beispiele dafür nennen: Ernst-ReuterRealschule plus Ludwigshafen, 57 Polizeieinsätze in 27 Monaten. Wegen folgender Delikte wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet: Einbruchdiebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz usw. usf. Der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund liegt bei über 40 %. Grundschule Gräfenau Ludwigshafen: 98 % der Schüler haben einen Migrationshintergrund. Viele Kinder kommen in die Schule, ohne Deutsch zu können. Andere besuchen nur sehr unregelmäßig den Unterricht. Dabei vermeiden die Eltern der die Schule schwänzenden Kinder jeden Kontakt mit der Schule. So viel zu den massiven Problemen. Obwohl die Fakten eindeutig sind, zündet die SPD-Fraktion eine Nebelkerze, lenkt vom eigentlichen Problem ab und beleidigt die einheimische Bevölkerung. (Zurufe von der SPD: Was?) So behauptete ihr Parlamentarischer Geschäftsführer – – (Unruhe bei der SPD) – Hören Sie zu. – – Martin Haller allen Ernstes, Sprachprobleme seien kein reines Migrationsproblem. (Heiterkeit bei der AfD) Die Begründung war, es gebe beispielsweise auch kleine Pfälzer, bei denen zu Hause so starker Dialekt gesprochen werde, dass sie sich in der Schule schwertäten. (Zurufe der Abg. Martin Haller und Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ja! – Unruhe bei der SPD) Solche Kommentare lassen einen sprachlos zurück, meine Damen und Herren. (Anhaltend Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Wie will nun die SPD-geführte Landesregierung mit fehlenden Deutschkenntnissen und Schulschwänzen umgehen? – Ministerin Hubig erklärte in der vergangenen Woche im Bildungsausschuss, das Problem sei, dass man nicht an die Eltern herankäme. Die Eltern tauchen nicht auf, so die Ministerin wörtlich. Deshalb soll der Steuerzahler nun Familiengrundschulzentren finanzieren, um der Integrationsverweigerung entgegenzuwirken. In diesen Zentren soll es den Schulen im Idealfall ermöglicht werden, in Kontakt mit den Eltern zu treten. Angeboten wird ein Rundumpaket mit Müttercafés, Nähkursen, Hausaufgabenhilfen und Sportkursen für die Kinder, all das auf Kosten unserer Bürger. (Zuruf von der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Auch für das Schulschwänzen soll der Steuerzahler bluten. (Abg. Sven Teuber, SPD: Was ist denn Ihr Vorschlag?) Wie ADD-Präsident Linnertz im Ausschuss erklärte, sei eine zwangsweise Rekrutierung nicht durchführbar. (Abg. Sven Teuber, SPD: Sagen Sie mal lieber, was Sie wollen!) Deshalb wird darauf verzichtet, die Schulpflicht mit allen Mitteln des Rechtsstaats durchzusetzen. Lieber werden noch mehr Sozialarbeiter eingestellt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Dann sagen Sie mal, was Sie wollen!) Zu deren Aufgaben gehört es dann, regelmäßig bei den Familien an die Tür zu klopfen, in der Hoffnung, es könne sich ein Gespräch ergeben, in dem es gelänge, die Eltern zu überzeugen, ihr Kind doch bitte, bitte in die Schule zu schicken. Natürlich muss der Steuerzahler auch den Herkunftssprachenunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund bezahlen, und das, obwohl gerade diejenigen Schüler, die diesen Unterricht besuchen, häufig elementare Kenntnisse in der deutschen Sprache vermissen lassen. (Beifall der AfD) Mehr dazu und auch zu unseren konkreten Vorschlägen folgt in der zweiten Runde. Danke schön. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jedes Kind in diesem Land muss die Chance haben, das Beste aus den eigenen Talenten zu machen und die eigene Persönlichkeit zu entfalten. Herr Frisch, sollte ich Dialekt benutzen – Eifeler Dialekt –, bitte ich dies zu entschuldigen. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD: Ich verstehe das auch!) Ich bin aber auch stolz darauf. (Vereinzelt Beifall im Hause) Für uns Freie Demokraten ist es deshalb eine Frage der Fairness, dass jedes Kind und jeder Jugendliche von einer guten Bildung profitiert und auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet wird. (Abg. Martin Haller, SPD: Außer sie haben halt Migrationshintergrund! So viel Zeit muss dann schon sein!) Der Fall der Ludwigshafener Gräfenauschule zeigt deutlich, mit welchen Herausforderungen die Bildungslandschaft konfrontiert ist. Es gibt vielfältige und komplexe Gründe für das schlechte Abschneiden der Kinder. Für uns Freie Demokraten stehen dabei drei Themen im Fokus. Erstens hängt der Bildungserfolg in unserem Land immer noch zu sehr vom sozialökonomischen Hintergrund der Kinder und ihrer Familie ab. Zweitens bleibt die frühkindliche Bildung und die dortige Vermittlung von Sprachkompetenzen entscheidend für den späteren Bildungserfolg. Das zeigt der Fall der Ludwigshafener Schule ebenfalls deutlich. Drittens bleibt die individuelle und disziplinübergreifende Förderung von Schülerinnen und Schülern das geeignete Mittel für den Bildungserfolg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bildungsbericht 2022 hat erneut den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg bestätigt. Schülerinnen und Schüler aus benachteiligten sozialen Lagen besuchen nach der Grundschule deutlich seltener höher qualifizierende Schularten und Bildungsgänge. Für uns Freie Demokraten ist klar: Das ist eine tiefe Ungerechtigkeit in unserer Gesellschaft, die wir nicht hinnehmen können. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Deswegen ist es so wichtig, dass das Startchancen-Programm jetzt bald kommt. Nach jahrelanger Untätigkeit eines CDU-geführten Bildungsministeriums geht die Ampelregierung im Bund endlich die Probleme an. Mit dem Startchancen-Programm stoßen wir einen Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik an, der jungen Menschen und Lehrkräften Rückenwind gibt und rund 4.000 Schulen in Deutschland fördern soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, welches Beitragsfreiheit für die Kindertageseinrichtungen eingeführt hat. Unabhängig von ihrer sozialen Herkunft steht damit allen Kindern die frühkindliche Bildung und damit das Fundament eines erfolgreichen Bildungswegs offen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mehr als 90 % der Kinder im Vorschulalter und rund 99 % aller Kinder im Jahr vor der Einschulung haben einen Kitaplatz. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass es vor allem eine systematische alltagsintegrierte Sprachbildung ist, die die sprachliche Entwicklung der Kinder fördert. Deswegen haben wir als Ampelkoalition die integrierte Sprachbildung fest im Kitaalltag etabliert. Über alle Bereiche gibt das Land – die Zahl ist heute schon genannt worden – 67 Millionen Euro für die Finanzierung dieser Sprachförderung aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Schulen werden nicht mehr als reiner Lernort verstanden, sondern auch als Lebensort, an dem Kinder und Jugendliche Möglichkeiten der Beteiligung, Selbstentwicklung und Hilfe erfahren. Die Familiengrundschulzentren und Ganztagsschulen sind daher ein weiteres Puzzlestück für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Zusam„S4 men mit multiprofessionellen Teams und Projekten wie Schule stärken, starke Schule!“ können Schülerinnen und Schüler individuell gefördert und unterstützt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fall der Ludwigshafener Gräfenauschule zeigt deutlich, dass es keine eindimensionalen Gründe für das schlechte Abschneiden der Schülerinnen und Schüler gibt. Die Ampelkoalition hat alle Herausforderungen im Blick. Wir werden mögliche Stellschrauben prüfen, um den Schülerinnen und Schülern die Unterstützung zu geben, die sie für den selbstbestimmten Lebensweg brauchen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.

Diese Rede einzeln zitieren

Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor bzw. versetzen Sie sich zurück in die ersten Wochen und Monate Ihrer eigenen Ausbildung, sei es in einem Betrieb oder der Universität. Stellen Sie sich vor, welche fundamentalen Grundlagen Ihnen in diesen ersten Zeiten vermittelt wurden und wie wichtig die Inhalte zu Beginn waren, um in den darauffolgenden Jahren Kompetenzen aufzubauen und Wissen zu mehren. Was wäre gewesen, wenn Sie an dieser Wissensvermittlung, beispielsweise aufgrund fehlender Sprachkenntnisse, nicht hätten teilnehmen können? Wie soll man das je aufholen? Das entspricht scheinbar der Situation vieler Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz. Ihnen fehlen die notwendigen Kompetenzen, die sie in der Schule brauchen, um dem Schulunterricht zu folgen oder an der Schulgemeinschaft teilnehmen zu können. Diese beschriebene Situation war zuletzt Thema in verschiedenen Sitzungen des Bildungsausschusses. Im Februar haben wir uns mit den hochaktuellen Zahlen des IQB-Bildungstrends beschäftigt. Er zeigte Defizite in den grundlegenden Fähigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens auf. Letzte Woche diskutierten wir im Ausschuss ausführlich über die Situation an der Gräfenauschule in Ludwigshafen. Dort müssen voraussichtlich besagte 40 Schülerinnen und Schüler das erste Schuljahr wiederholen. Ein belastender Zustand für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Es ist klar, wenn es um die basalen Kompetenzen der Kinder geht, müssen wir handeln, eine Trendwende einleiten und uns auf die Bewältigung dieser Herausforderungen konzentrieren. Vor allem die individuellen Sprachkompetenzen der Kinder nehmen eine Schlüsselrolle ein und tragen positiv oder negativ zum Lernerfolg der Chancengerechtigkeit und Integration bei; denn jede Form der schulischen Interaktion, der Wissensvermittlung und des Lernens ist sprachlich gestaltet. Ohne Deutschkenntnisse können Kinder dem Unterricht nicht folgen und die Grundfertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens nicht aufbauen. Ich möchte an dieser Stelle gerne den Matthäus-Effekt „Wer hat, dem wird gegeben“ heranziehen und ihn umkehren: Wer nicht hat, dem wird auch noch genommen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Das bedeutet, dass Kindern ohne Deutschkenntnisse die Chance auf schulische Teilhabe und sozialen Aufstieg verwehrt bleibt. Umfassende Förderungen, eng verbunden mit Diagnostik, sind das Mittel der Wahl, und das so früh wie möglich. Daher sollte aus Sicht der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER gute Bildung verbindlicher und schon vor der Schule beginnen. Bereits im Kindergarten werden Kernkompetenzen wie sprachliche Bildung und kognitive und motorische Fähigkeiten vermittelt und damit der Grundstein für einen erfolgreichen Einstieg in schulische Laufbahnen gelegt. Eine verpflichtende Schulvorbereitungszeit sollte laut Experten zwölf bis 18 Monate betragen, damit noch ausreichend Zeit für unter anderem eine Sprachstandsdiagnose und entsprechende Förderung bleibt. Schwierige Startbedingungen bestimmen häufig den gesamten Bildungs- und Lebensweg. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür eintreten, die Voraussetzungen für einen möglichst frühen und lebenslangen Zugang zu individueller Bildung für jeden zu schaffen. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Bildungsministerin Dr. Hubig.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefanie Hubig

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich zunächst einmal sehr herzlich für die sachlichen Beiträge der Abgeordneten der Regierungsfraktionen Teuber, Köbler und Weber bedanken; (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe bei den FREIEN WÄHLERN) denn was Sie tun, ist unfair. Es ist unfair gegenüber unseren Schulen in Rheinland-Pfalz. (Unruhe bei der CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Marcus Klein CDU

Das ist die Realität!) Wir haben hervorragende Schulen in Rheinland-Pfalz. Ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören, aber es ist die Wahrheit, und Sie wissen das auch. Wir haben Schulen mit Lehrkräften, die unglaublich engagiert sind, mit Teams, die hervorragend arbeiten, mit guten Bedingungen, mit vielen modernen Dingen und einer guten digitalen Ausstattung. Das ist die Realität in Rheinland-Pfalz. Das ist gut und richtig so. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Sie können sicher sein, mir liegt es am Herzen, dass alle Schülerinnen und Schüler zu ihrem Recht auf Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit kommen, und zwar egal, woher und aus welchem Land sie kommen. Wenn sie bei uns in unseren Kitas und Schulen sind, sind sie herzlich willkommen. Wir tun alles dafür, dass sie erfolgreiche Bildungskarrieren haben. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich stehen unsere Schulen vor großen Herausforderungen. Nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern überall in Deutschland stehen die Schulen vor großen Herausforderungen; denn wir hatten zweieinhalb Jahre Corona. (Unruhe bei der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Wie lange wollen Sie das denn noch erzählen?) Das hat uns und natürlich auch unsere Kinder und Jugendlichen verändert, die zum Teil 30 % ihres Lebens unter Corona-Bedingungen verbracht haben und in dieser Zeit nicht lernen und keine sozialen Kontakte haben konnten. Das merken wir. Das merken wir in den Schulen. Genauso sehen wir, dass sich Familienstrukturen verändert haben und dass wir den Krieg auf die Ukraine haben, der dazu führt, dass Kinder und Jugendliche ganz anders über die Dinge nachdenken und sich bedroht fühlen. Wir haben Fluchtbewegungen im Land. Wir haben seit Anfang letzten Jahres, seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine, rund 16.000 zusätzliche Schülerinnen und Schüler erfolgreich in unser Bildungssystem aufgenommen. Das sind Zahlen und Situationen, bei denen wir nie gedacht hätten, dass es unsere Schulen gemeinsam mit uns allen, die wir in dem Bildungssystem tätig sind, so hervorragend schaffen werden. Deswegen möchte ich an dieser Stelle Danke sagen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir leben in einer Zeit von Umbruch und Krisen – ja, das tun wir –, aber auch von vielen Chancen. Deshalb müssen sich Schulen verändern. Deshalb haben wir schon vor einiger Zeit gesagt, wir wollen es mit dem Prozess „Schule der Zukunft“ schaffen, dass sich unsere Schulen von sich aus mit unserer Unterstützung verändern, sich weiterentwickeln und auf die anderen gewachsenen und manchmal nicht einfachen Herausforderungen gut und adäquat reagieren können. Deshalb haben wir Lösungen. Wir haben die Lösung schon viel länger, als Sie heute darüber reden. Ich finde es bemerkenswert, dass Sie sich heute hier hinstellen und so tun, als hätten Sie auf einmal etwas gemerkt und würden uns das jetzt einmal sagen. (Unruhe bei der CDU) Wir arbeiten schon sehr, sehr lange an Lösungen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sehr erfolgreich!) – Ja, wir tun das sehr erfolgreich. Das tun wir, Herr Schnieder. Danke schön. Vielen Dank, dass Sie es bestätigen. Das finde ich gut. (Beifall der SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Brandl CDU

Siehe Ludwigshafen, wie erfolgreich das ist!) Wir tun das mit unseren Kitas. Wir haben in Rheinland-Pfalz Gebührenfreiheit. Fast alle unsere Kinder sind in der Kita. Diejenigen, die einen Kitaplatz haben, sollen in die Kita kommen. Kollege Köbler hat es schon gesagt, auch dort werden wir ein Augenmerk darauf richten, wie wir das schaffen können. Wir haben von Anfang an alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kitas. Die haben wir ausgebaut und werden wir weiter ausbauen. Diese werden wir auch nach Wegfall des Bundesprogramms weiter ausbauen. Bei uns kommen die Kinder von Anfang an in die Regelklassen. Das haben Sie vielleicht vergessen zu sagen. Sie wollen ein Modell, von dem die Wissenschaft sagt, das funktioniert nicht. Bei uns kommen die Kinder in Regelklassen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Und es funktioniert nicht!) Sie bekommen von Anfang an Deutschintensivkurse und Deutschsprachkurse. Das funktioniert und ist nachgewiesen. Manche brauchen länger. – Herr Frisch, Sie glauben doch nicht allen Ernstes, wenn ein Kind gerade einmal zwei, drei Monate in Deutschland ist, dass es innerhalb eines Jahres das lernt, was andere Kinder lernen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Natürlich nicht!) Deshalb muss man zusätzlich fördern, und das tun wir individuell. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der schulische Ganztag, also das, was uns ausmacht, was die Politik der Regierung ist und was Sie immer wieder bekämpfen, ist das Mittel, um gerade diese Kinder zu unterstützen; denn sie haben dann den ganzen Tag ein gutes und pädagogisch wertvolles Angebot, damit sie das lernen können, was sie noch nicht gelernt haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Multiprofessionelle Teams haben wir schon lange ausgebaut. Zusammen mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, die dafür verantwortlich sind, bauen wir die Schulsozialarbeit weiter aus. Wir haben die Schulpsychologie ausgebaut und werden das auch weiterhin tun. Wir haben Schulkrankenschwestern in Grundschulen in herausfordernder Lage. Das ist ein sehr erfolgreiches Projekt, bei dem ich froh und dankbar bin, dass wir es ausbauen konnten. Das sind die Wege, die wir gehen. Von denen sprechen Sie überhaupt nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die Schulen in herausfordernder Lage unterstützen wir schon seit dem Jahr 2020 sehr gezielt. Es gibt einen Sozialindex. Wir schauen, dass sie bei der Unterrichtsversorgung, bei den Sprachförderkräften und bei den unterstützenden Kräften mehr bekommen. Die Schulleitung bekommt von uns eine Schulung mit sehr viel Unterstützung und Coaching. Alle Schulleitungen, die daran teilnehmen, sagen, das hilft ihnen. Sie haben ein Extrabudget. Kollege Teuber hat es gesagt, das Chancenbudget, das jetzt diskutiert wird, knüpft genau daran an. Das ist das, was wir in Rheinland-Pfalz schon seit dem Jahr 2020 machen. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Diesen Weg werden wir weitergehen. Wir werden die Schulen mit den Familiengrundschulzentren weiter in den Sozialraum öffnen. Das ist gut und wichtig. Wir haben ein Kitasozialraumbudget. Wir haben erstmals Kitasozialarbeit in unseren Schulen. Wir werden die Sprachförderung weiter ausbauen, wie wir das konsequent tun. Übrigens gehört dazu eine gute Unterrichtsversorgung. Das haben wir. 1.900 Lehrkräfte haben wir allein in diesem Schuljahr eingestellt. Das sind lauter grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Dass die Zeiten bei der Unterrichtsversorgung nicht einfacher geworden sind, ist richtig. Wir haben einen Lehrkräftemangel im ganzen Bundesgebiet. Wir sehen auch, dass uns Lehrkräfte in bestimmten Fächern und Regionen fehlen und wir uns im Vertretungsbereich nicht mehr so leichttun, wie wir das in der Vergangenheit getan haben. Sie können sicher sein, daran werden wir weiter arbeiten. Wir haben Maßnahmen ergriffen. Dafür reicht die Zeit nicht mehr. Wir werden weiter Maßnahmen ergreifen und stehen besser als viele, viele andere Bundesländer da. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Schneid.

Diese Rede einzeln zitieren

Marion Schneid CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Landesregierung ein anderes Bild zeichnet, muss ich noch einmal klarstellen, dass dann, wenn all diese Fördermaßnahmen und das Angebot der Landesregierung so gut greifen würden, wie Sie es dargestellt haben, sich die Situation vor Ort an manchen Schulen nicht so darstellen würde. (Beifall der CDU, der AfD sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Ganz genau!) Ich möchte noch einmal konkret auf die Gräfenauschule, aber auch auf andere Schulen eingehen. Immer mehr Artikel werden gerade in die Öffentlichkeit getragen. Schulen leisten eine hervorragende Arbeit. Man darf sie bei den aktuellen Herausforderungen aber nicht alleinlassen. Eine hohe Anzahl an bildungsfernen Familien, an Familien, die kaum oder kein Deutsch sprechen, große Grundschulen und Kinder mit extrem unterschiedlichem Entwicklungsstand und dementsprechendem Bedarf an Förderung und der übliche Unterrichtsausfall, so stellt sich die Situation vor Ort dar. Deshalb brauchen wir sehr dringend eine Aufstockung der Schulsozialarbeit. Die kommunalen Finanzen sind begrenzt. Wir brauchen dringend eine bessere Sprachförderung. Bei einer Schule mit 98 % Migration und 450 Schülerinnen und Schülern reichen 5,5 Sprachförderkräfte nicht aus. Wir bräuchten das Doppelte. (Beifall der CDU) Diese verbesserte Sprachförderung fordern wir in der Tat als CDU schon über 20 Jahre. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja! Top!) Wir haben das Gefühl, es verbessert sich, aber nur so langsam, dass viele Kinder durch das Raster rutschen und im Endeffekt überhaupt keine gute Chance mehr auf eine gute schulische Entwicklung haben. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Die frühen Sprachstandserhebungen und die Schuleingangsuntersuchungen sollten zu einer Feststellung eines individuellen Förderbedarfs führen. Dafür bräuchte es mehr Lehrerwochenstunden, um als bestmögliche Förderung für die Kinder in den ersten Klassen eine Doppelbesetzung durchführen zu können. Ich weiß nicht, wie nächstes Jahr der Unterricht mit 40 Wiederholerkindern plus einer vollen Jahrgangsstufe, die neu anfängt, gelingen soll. (Beifall der CDU – Glocke des Präsidenten) Unsere Schulkinder brauchen jetzt eine gezielte Unterstützung und ein Recht auf Förderung, damit die bestmögliche Grundlage für die schulische Laufbahn und die Zukunft geschaffen werden kann. Ein „Weiter so“ ist keine Option. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Frisch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Je geringer die Integrationsbereitschaft, desto höher die staatliche Zuwendung. Das ist das fatale Signal, dass die von der Landesregierung angekündigten Maßnahmen gegen die massiven Probleme an unseren Schulen aussenden. So fördert man Integrationsverweigerung und stößt gut integrierte Zuwanderer vor den Kopf. Leider bläst die CDU in das gleiche Horn. Noch mehr Förderung, noch mehr nicht vorhandenes Personal, noch mehr Geld sollen es richten. Dabei war es doch maßgeblich die CDU, die uns in eine Situation gebracht hat, vor der wir immer gewarnt haben. Es war Ihre Kanzlerin Angela Merkel, die unser Land mit einer unkontrollierten Masseneinwanderung ins Chaos gestürzt hat, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

So ist es! – Zurufe von der CDU) Nein, wir schaffen es eben nicht. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sie nicht!) Gerade das Beispiel Gräfenauschule zeigt doch, wie viel schon jetzt getan wird. Trotzdem sind die Probleme nicht zu bewältigen. Das gelingt nur, wenn Zuwanderer eine ehrliche Bereitschaft zur Mitwirkung an den Tag legen und wenn die Rahmenbedingungen endlich so gesetzt werden, dass es Schulen und Lehrern überhaupt möglich ist, ihre Schüler zu erreichen und ihnen die notwendige Bildung zu vermitteln. Ich wiederhole daher erneut unsere Forderungen: Stoppen Sie die unkontrollierte Masseneinwanderung in unser Land. (Zuruf der Abg. Anke Simon, SPD) Machen Sie endlich ernst damit, nur noch Fachkräfte und wirklich Asylberechtigte nach Artikel 16 a Grundgesetz einwandern zu lassen. Schalten Sie Deutschklassen vor den Regelunterricht, und erlauben Sie die Teilnahme am Regelunterricht erst bei ausreichenden Deutschkenntnissen. Schaffen Sie den Herkunftssprachenunterricht ab, streichen Sie den Fremdsprachenunterricht aus der Grundschule, und legen Sie die volle Konzentration auf Deutsch und Mathematik. (Beifall der AfD) Nur so werden wir die massiven Probleme in den Blick bekommen, unter denen unsere Schulen immer mehr leiden; denn eines ist für uns klar: Die Bildungschancen unserer Kinder, aller Kinder, dürfen nicht länger auf dem Altar Ihrer falschen Einwanderungs- und Bildungspolitik geopfert werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Teuber das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schneid, die Doppelbesetzung – das haben wir schon im Bildungsausschuss miteinander diskutiert – ist möglich und wird zum Beispiel in Ludwigshafen, weil Sie das Beispiel gebracht haben, schon praktiziert. Allein in den ersten beiden Klassen in Ludwigshafen sind 120 Lehrkräfte in Doppelbesetzung aktiv, sodass Sie sehen, dass sowohl in Ludwigshafen als auch in dem Zusammenhang in anderen Schulen das Thema „Doppelbesetzung“ durchaus eines ist. Wir haben gerade zum Beispiel mit dem Schulleiter, Herrn Steinberg, von der IGS Schönenberg-Kübelberg in Waldmohr darüber gesprochen, wie er in dem Zusammenhang Doppelbesetzung ganz gezielt einsetzt, um dort Förderung für alle im Bereich von Sprache und anderen Kernkompetenzen zu ermöglichen, um durch diese Doppelbesetzung – – – (Abg. Michael Frisch, AfD: Wo sollen denn die Lehrer herkommen?) – Das funktioniert schon. Fragen Sie Herrn Steinberg. Rufen Sie ihn an; der erzählt Ihnen, wie es funktioniert. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Punktuell! –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Ganz schwach!) Die sind in dem Zusammenhang einfach da. Ja, es ist tatsächlich so. Das verheimlicht gar keiner, auch Frau Hubig hat gesagt: Ja, das ist noch nicht in allen Bereichen möglich. – Das ist so. Wir haben in Teilen einen Lehrkräftemangel, der eine solche Möglichkeit einfach noch nicht gibt. Wir können das nicht schöner reden, als es ist. Wir werden in herausfordernden Lagen deutlich mehr investieren müssen als an manchen anderen Orten, an denen einfach keine Doppelbesetzung notwendig ist. Das gehört doch zur Ehrlichkeit dazu. Gleichzeitig hat die IQB-Bildungsstudie gezeigt, dass das Thema „Ganztagsförderung“ einen ganz elementaren Anteil daran hat, wie erfolgreich ich mich bilden und welchen Weg ich gehen kann. Es ist auch ein Fakt, dass wir da seit 2002 als erstes Bundesland auf dem Weg zu den Ganztagsschulen gestartet sind und seitdem 1,6 Milliarden Euro investiert haben. In dem Zusammenhang brauchen wir aber auch die Kommunen, die Kollegien in den Schulen, und müssen im Sozialraum diese Ganztagsentwicklung weiter vorantreiben. Da sind die Familien ebenfalls schon weiter, als es manche Kommune und manche Schule vor Ort manchmal ist. Wir haben das Recht auf Ganztagsförderung ab 2026/27. (Abg. Michael Frisch, AfD: Mit welchem Personal?) In dem Zusammenhang haben wir heute schon ein sehr gut ausgebildetes System, (Glocke des Präsidenten) aber wir erkennen, dass gerade diejenigen, die eine besondere Förderung brauchen, gerade auch in Ludwigshafen, vielleicht die eine oder andere Ganztagsschule mehr verdienen als sie sie heute bekommen. Das ist ebenfalls eine Herausforderung, die wir abseits der anderen Themen, die wir jetzt diskutiert haben, zum Beispiel frühere Sprachstandserhebungen, ebenfalls angehen müssen. Da sind wir vom Land als Haushaltsgesetzgeber mit Geld und Kompetenz dabei, aber wir brauchen ebenso gemeinsam die Erziehungsund Bildungspartnerschaft mit den Kommunen, den Schulkollegien und mit den Eltern, um da voranzukommen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Köbler das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schneid, weil Sie eben noch einmal ganz speziell auf die Situation an der Ludwigshafener Schule eingegangen sind, glaube ich, dass es wichtig ist – das haben wir im Ausschuss besprochen –, dass sich alle Beteiligten zusammensetzen, um zu schauen, was man noch machen kann. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich warne ein bisschen davor, jetzt hier so ein einfaches Schwarzer-PeterSpiel zu spielen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wissen Sie, ich komme aus Mainz und mache da Kommunalpolitik. Das ist eine Herausforderung, die Entwicklung, die soziale Entwicklung in den Städten, in den Quartieren, das Thema „Zuwanderung und Sprachkenntnisse“, und auch in anderen Städten – Kollege Teuber, wahrscheinlich auch in Trier – haben wir Kinder und Personen, die am Anfang der Schule sozusagen kaum fähig sind, regelmäßig in die Schule zu gehen, die kaum Sprachkenntnisse haben und nicht einmal ihre Nachbarschaft und die Kultur kennen. Speziell ist aber – es ist in Ludwigshafen wirklich geballt –, wie man es hinbekommt, dass das in einem Grundschulbezirk so massiv auftritt wie in Ludwigshafen. Das ist wirklich sehr singulär. Das kann man dann nicht nur dem Land in die Schuhe schieben, dann muss man auch einmal kommunal seine Verantwortung übernehmen, (Zurufe der Abg. Marion Schneid und Abg. Anke Beilstein, CDU) in der Frage der Jugendhilfeeinrichtungen, der Sozialplanung, der Städtebauplanung. Wir haben das sehr konstruktiv im Ausschuss diskutiert. Wenn Sie sich aber hier nach dem Motto hinstellen, daran ist überall nur das Land schuld, dann wird das nicht dem gerecht, was wir besprochen haben. Ich glaube, dann muss das noch einmal geradegerückt werden. Warum ist denn diese Schule keine Ganztagsschule? (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Es wäre dort so, so, so notwendig, dass diese Schule Ganztagsschule ist. Das frage ich Sie auch als Vertreter des Schulträgers. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Das wäre auch Ihre Verantwortung. Das ist auch Ihre Verantwortung. Ich finde, es bringt nichts, hier gegenseitig mit dem Finger zu zeigen. Die Probleme sind da, sie sind benannt, Lösungsvorschläge sind jetzt diskutiert. Setzen wir uns zusammen, lösen es gemeinsam und breiten es hier jetzt nicht weiter populistisch aus. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet, und wir kommen zum zweiten Teil der AKTUELLEN DEBATTE Mit klimastabilen Mischwäldern das Waldbrandrisiko minimieren auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6301 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Ehmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Samstag war ich mit meiner Kollegin Pia Schellhammer und Klimaschutzministerin Katrin Eder im Ober-Olmer Wald im Naturschutzgebiet. Wir haben dort bei unserem Rundgang mit dem zuständigen Förster gesehen, wie sehr unser Wald mit der Klimakrise zu kämpfen hat. Wir sehen, die Klimakrise ist längst bei uns in Rheinland-Pfalz vor Ort angekommen. Hitze und Trockenheit, aber auch Dürre zeigen uns jetzt schon noch viel mehr in Frankreich, Spanien und Italien, also in Südeuropa, welche Auswirkungen die Klimakrise in Europa jetzt schon im April hat und was uns vielleicht im Sommer erwarten wird. Aktuell, wenn wir einen Blick über den Atlantik werfen, sehen wir, dass in Kanada 30.000 Menschen vor Waldbränden fliehen müssen und ihre Heimat verlassen haben. Das zeigt uns, Trockenheit und Dürre werden auch in diesem Sommer unseren Wäldern zu schaffen machen. Das gilt ganz besonders für uns als waldreichstes Bundesland, für den Hunsrück, die Eifel, den Pfälzerwald, den Westerwald oder den Soonwald. Letztes Jahr, wenn wir uns erinnern, hatten wir einen Waldbrand unweit des Hambacher Schlosses, der gelöscht werden konnte. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei den Feuerwehrleuten bedanken, die diesen Waldbrand gelöscht und Schlimmeres verhindert haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU) So wie überall auf der Welt steigt auch in Rheinland-Pfalz das Waldbrandrisiko weiter an. Natürlich ist die Klimakrise der große Grund dafür. Im Vergleich zu anderen Bundesländern haben wir aber in Rheinland-Pfalz eine vergleichsweise bessere Ausgangsposition in der Waldbrandprävention. Warum das so ist, dazu komme ich gleich. Dennoch kam es im letzten Jahr zu einer Verdreifachung der Waldbrände und einer Vervierfachung der Waldbrandfläche im Vergleich zu den 20 Jahren davor. In Zahlen bedeutet dies: 103 Waldbrände im Jahr 2022 mit einer betroffenen Fläche von 41 ha. Die höheren Temperaturen und längeren Trockenphasen führen künftig zu intensiverem Brandverhalten in den Wäldern. Die Waldbrandsaison – sie beginnt in Südeuropa schon jetzt – wird in Zukunft länger dauern. Der Grund dafür, warum wir in Rheinland-Pfalz vergleichsweise besser aufgestellt sind als zum Beispiel Brandenburg und andere Länder, liegt auch in 30 Jahren naturnaher Waldwirtschaft unserer Försterinnen und Förster bei Landesforsten in Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Dank der naturnahen Waldwirtschaft haben wir in Rheinland-Pfalz deutlich mehr als die Hälfte Laubholz in den Wäldern. Vier von fünf Wäldern sind bei uns Mischwälder und eben keine Nadelwälder, die einen viel höheren Anteil an Ölen und Harzen haben, die im Zweifelsfall Brände beschleunigen. Deswegen ist es so wichtig, dass unsere engagierten Försterinnen und Förster weiter an der naturnahen Waldwirtschaft festhalten und wir unsere Wälder klimaresilient umbauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Ein weiterer Vorteil sind die Gemeinschaftsforstämter, die wir haben, die sich gleichzeitig um Landeswald, Kommunalwald und Privatwald kümmern. Das heißt, wir haben für alle Waldbesitzenden einen Ansprechpartner bei Landesforsten. Trotzdem müssen wir uns auf noch heißere Sommer und ein noch trockeneres Klima in Rheinland-Pfalz einstellen und schon jetzt Maßnahmen ergreifen, um unsere Wälder für die kommenden Waldbrandsaisons zu schützen. Das heißt, wir müssen die klimastabilen Mischwälder, die die beste Prävention vor Waldbränden sind, weiter vorantreiben. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass unsere Wälder gerade in den regenreichen Jahreszeiten im Herbst und Winter mehr Regenwasser speichern können. Im Forschungsprojekt „Klimawald 2100“, das die Landesregierung im Klimaschutzministerium gestartet hat, arbeiten wir bereits jetzt daran, in Musterforstämtern den Regen- und Wasserrückhalt, der natürlich geschieht, auszubauen. Wenn bei uns ein Waldbrand passieren sollte, ist es ebenso wichtig, dass wir ein ausgebautes und gut erschlossenes Wegenetz in unseren Wäldern haben, damit die Feuerwehren die Brandstellen im Zweifelsfall auch erreichen können. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut! Sehr gut!) Deswegen ist es wichtig, dass wir weiter in den Erhalt des Wegenetzes in unseren Wäldern investieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zu einer guten Infrastruktur in den Wäldern gehört in Zukunft aber auch das Vorhalten von Löschwasser in Zisternen. Löschwasser vorzuhalten gehört also in Zukunft und ab jetzt zur guten Waldinfrastruktur dazu. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass das Klimaschutzministerium angekündigt hat, in Zukunft die Installation von Zisternen und Löschwasserbehältern zu fördern, finanziell zu unterstützen. Für alle Waldbesitzenden in Rheinland-Pfalz ist es ein großer Schritt nach vorne – in der Klimakrise können wir im Zweifelsfall nicht mehr Seen und Tümpel anzapfen, wenn sie ausgetrocknet sind –, dass Löschwasser in Wäldern vorgehalten wird. Deswegen dafür ein großer Dank an das Klimaschutzministerium. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Für uns ist klar: Waldschutz ist Klimaschutz, Klimaschutz ist Waldschutz. Es liegt in unser aller Interesse, dass wir als waldreichstes Bundesland unsere schönen Wälder in Rheinland-Pfalz erhalten und schützen; denn sie sind so wichtig für uns. Sie sind Heimat. Sie sind ein Wertschöpfungsfaktor für unsere regionale Wirtschaft. Sie leisten Naherholung, und sie sind ein Erlebnis für uns alle, wenn wir uns dort im Urlaub aufhalten oder Wandern gehen. Mehr in der zweiten Runde. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der SPD spricht Abgeordneter Nico Steinbach.

Diese Rede einzeln zitieren

Nico Steinbach SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag „Mit klimastabilen Mischwäldern das Waldbrandrisiko minimieren“ ist – Gott sei Dank, muss man sagen – zwar von der Thematik her sehr aktuell, weil wir vor der Gefahr sein wollen, aber Gott sei Dank eben auch aufgrund der aktuellen Wetterbedingungen nicht ganz real. Trotzdem ist das ein Thema, dem wir uns stellen müssen und dem sich in der Vergangenheit schon gestellt wurde. Ich möchte insbesondere in Erinnerung rufen, dass wir in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, dass es unser Ziel ist und bleibt, stabile und artenreiche Mischwälder zu erhalten und zu schaffen, die alle Waldfunktionen abdecken. Dass die Waldfunktionen bzw. das Thema „Wald“ in den letzten Jahren hier ein großes Thema sind, dürfte mittlerweile allen bekannt sein. Ich nenne nur eines beispielhaft, neben vielen anderen. Das ist die Schutzfunktion. Wälder schützen unsere Ortschaften und Ortslagen insbesondere vor Erosionen und Lawinen. Hochwassersturzfluten werden ein Stück weit zurückgehalten. Deswegen ist der Wald, neben seinen vielen anderen Funktionen, in seiner Schutzfunktion nicht zu unterschätzen. Wegen des fortschreitenden Klimawandels sind unsere Wälder zunehmend anfällig für Kalamitäten, eine große kennen wir aufgrund der Dürre, Borkenkäferkalamitäten etc. Dürre, Hitze und Trockenheit – wie der Name schon sagt – bedeuten Gefahr vor einer weiteren großen Katastrophe, nämlich Waldbränden, die neben anderen großen Schadensereignissen die Menschheit, die Natur, die Ortschaften in ihrer Nähe und damit die Menschen und die Tierwelt sehr real bedrohen. Die langen Trockenperioden und die anhaltende Hitze in den letzten Jahren haben gezeigt, dass diese Gefahr tatsächlich besteht. Wenn man die Entwicklung der mittleren Temperaturen in Rheinland-Pfalz von 1910 bis 2022 projiziert, dann stellt man fest, wir kommen im Mittel von 8,1 Grad C auf 9,8 Grad C im Jahr 2022. Wir wissen, das sind nicht nur nackte Zahlen, sondern wir erleben Veränderungen. Diese sind sicht- und spürbar. Es ist wichtig, dass wir auf diese Wetterextreme gut vorbereitet sind, damit wir ihnen begegnen können. In der Plenarsitzung im Januar haben wir beim Waldzustandsbericht gehört, wie es um unseren Wald bestellt ist. Dieses erhöhte oder hohe Schadniveau führt verstärkend dazu, dass neben den Wetterextremen bzw. aufgrund der Wetterextreme und anderer Umwelt- und Schadstoffeinwirkungen die Gefahren für großflächige Waldbrände immer größer werden. Wir tun in Rheinland-Pfalz sehr viel dafür. Unser Gemeinschaftsforstamt und die Expertise vor Ort mit den Waldbesitzenden realisieren schon seit vielen Jahren die naturnahe Waldbewirtschaftung und die im Waldgesetz vorgeschriebene Bewirtschaftung, nämlich mit einer Vielfalt an Baumarten, Mischwälder genannt. Diese garantieren, dass das Wasser besser gespeichert werden kann, Böden feuchter sind und der ganze Wald vitaler ist. Ein höherer Feuchtigkeitsgrad ergibt logischerweise eine gewisse Resilienz vor diesem beschriebenen Szenario. Deswegen sind wir sehr stolz und glücklich, dass die Landesebene mit Bundesunterstützung sehr aktiv unterwegs ist. Neuerdings sehen die Förderrichtlinien im GAK-Rahmenplan eine neue Förderkulisse vor, nämlich die Fördermöglichkeit, Löschwasser bzw. einen Wasserrückhalt im Wald zu fördern – Löschteiche, Zisternen oder andere Systeme –, um gewappnet zu sein und Löschwasser in der Fläche zu haben. Wir wissen alle, dass diese Brandherde, wenn sie entstehen, in eher unzugänglichen und bei der Löschwasserversorgung aufwendigen Gebietskulissen stattfinden können. Deswegen ist das etwas sehr Wichtiges, was wir den Waldbesitzenden mit an die Hand geben. Das ist insbesondere gerichtet an die Kommunal- und Privatwaldbesitzenden. Ich nenne noch einen Aspekt; der Schluss kommt in der zweiten Runde. Dazu gehört, dass die Entwicklung des Alarm- und Einsatzplans Waldbrand eine wichtige Grundlage für die kommunalen Aufgabenwahrnehmer ist, nämlich die Gemeinden und Verbandsgemeinden, die als Träger der Feuerwehr diese Aufgabe mit einem hohen Grad an Spezifikation und Ernsthaftigkeit wahrnehmen. Dafür an dieser Stelle vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteilen darf, freue ich mich, dass wir weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen dürfen, und zwar sind das einmal die Mitglieder des Kommunalen Studieninstituts. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir heißen genauso herzlich willkommen die Mitglieder des CDU-Gemeindeverbands Altenahr und der Frauen-Union Bad Neuenahr-Ahrweiler. Schön, dass Sie da sind! (Beifall im Hause) Ich erteile Abgeordnetem Gerd Schreiner für die CDU-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Gerd Schreiner CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ja, wir müssen das Waldbrandrisiko minimieren; denn ja, das Waldbrandrisiko ist hoch. Großflächige Waldbrände auch in Rheinland-Pfalz sind nur eine Frage der Zeit. Die Frage ist nicht, ob der Wald brennt, sondern wann der Wald brennt. Vorbereitet sind wir darauf kaum, nicht bei der Vorbeugung gegen Waldbrände und nicht bei der Bekämpfung von Waldbränden. Viel zu oft wächst im Land kein gesunder Mischwald. Viel zu oft wachsen im Land trockene Nadelbaummonokulturen, die nach Hitzesommern keine Kraft mehr haben, Schädlinge abzuwehren. Der Wald vertrocknet und stirbt, erst schleichend, dann immer schneller. Der Waldboden liegt voller trockenem Totholz, das Feuer reiche Nahrung bietet. Die Baumwipfel sind dürr und brennen wie Zunder. Jetzt wäre es wichtig, dass entlang der Waldwege das Totholz geräumt wäre, damit ein Trupp der Feuerwehr nicht nur zum Brandort vordringen, sondern damit der Trupp Feuerwehrleute auch sicher und gesund wieder aus dem Wald herauskommen kann. (Beifall der CDU) Kein Feuerwehrkommandant schickt seine Leute in einen brennenden Wald voller trockenem Totholz. Das werden Sie bei Ihrer Waldbesichtigung am Rande von Mainz gehört haben. Das kann keiner verantworten. Ein Wald voller Totholz wird deshalb großflächig abbrennen. Jetzt wäre es wichtig, eine Feuerwehr zu haben, die vom Land die geeigneten Fahrzeuge bekommen hat, um im Wald an den Einsatzort heranzukommen. Ja, wir haben großartige Feuerwehrfrauen und -männer. Da haben Sie recht, aber geeignetes Gerät haben sie nicht in ausreichender Menge, nein. Wie bei so vielem hat das Land an dieser Stelle am falschen Ende gespart. (Beifall der CDU und des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Alles nur Schwarzmalerei der Opposition? – Nein. Als es unterhalb des Hambacher Schlosses, gut erreichbar, direkt an der Rheinebene, angefangen hat zu brennen, wer hat da das Wasser in den Wald gefahren? – Das waren die Bauern mit ihren Güllefässern. Ohne den mutigen Einsatz dieser Landwirte und ohne das Wasser aus ihren Güllefässern hätte sich das Feuer den Berg hochgefressen zum Schloss. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, es ist sehr gut, dass Sie das Thema heute auf die Tagesordnung setzen. Da gibt es viel zu tun. Sie sind in der Verantwortung. (Beifall der CDU und des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Herr Kollege Ehmann, ich war auch dabei, als uns Vorzeigeprojekte zur Regenrückhaltung gezeigt wurden. Die Realität ist aber immer noch, dass überall das Wasser über die Waldwege zu Tal schießt, dort manchmal große Schäden anrichtet und den Bäumen im Wald nicht mehr zur Verfügung steht. Ich kenne die Beispiele, bei denen Waldbauern unsere Wälder zu gesunden Mischwäldern umbauen. Gesunde Mischwälder entstehen aber nicht, indem man ein paar Bäume pflanzt. Erstens, es müssen die richtigen sein. (Abg. Marco Weber, FDP: Ihr wollt 4 Millionen Bäume!) – Herr Kollege Weber, wir brauchen klimaresiliente Bäume. Wir dürfen keine Angst haben vor klimaresilienten Arten. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) – Ich weiß, dass Sie keine Angst haben vor klimaresilienten Arten, auch solchen Arten, die bei uns noch nicht wachsen, die aber vielleicht in Zukunft wachsen und den kommenden Generationen den Baum, das Holz, die nötigen Hackschnitzel für Heizungen, das Totholz für die Humusbildung und all das zur Verfügung stellen. (Beifall bei der CDU) Erstens: Es müssen die richtigen Bäume sein. Zweitens: Wir müssen den Wald durchforsten, spätestens alle fünf Jahre. Drittens: Wir müssen jagen im Wald. Wir wollen einen dichten und gesunden Mischwald mit glücklichen Rehen, ja, aber überhandnehmen dürfen sie nicht, sonst fressen sie die jungen Bäume wieder ab. Der Wald der Zukunft ist also ein Wald, in dem Hand angelegt wird, ein Wald, der Arbeit macht, ein Wald, der dann zugegebenermaßen diese Arbeit mit guten Holzernten belohnt, Holz, das wir dringend brauchen, um Häuser klimaneutral zu bauen, Holz, das wir dringend brauchen, um CO zu speichern, Holz, das zum Teil im Wald verbleiben muss, um Humus zu bilden, da sind wir uns ganz schnell einig, Holz, das geerntet werden muss, bevor der Borkenkäfer ins Holz geht, geerntet werden muss, um aus den Stämmen Bretter zu sägen, um aus den Ästen Hackschnitzel zu machen für CO neutrale Bio2- masseheizungen. Alles Weitere in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der AfD spricht Abgeordneter Schönborn.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In der heutigen Aktuellen Debatte befassen wir uns im Wesentlichen mit zwei Dingen, mit der Gesundheit und Robustheit unserer heimischen Wälder und mit Waldbränden und deren Prävention. Die hiesige Bedeutung des Walds bzw. Mischwalds machen folgende Zahlen deutlich: Mit über 40 % Waldanteil ist Rheinland-Pfalz das waldreichste Bundesland. Zudem kommen Mischwälder mit verschiedenen Baumarten auf 82 % der Fläche vor. Insgesamt ist bei der Fläche der Mischwälder seit 2002 ein Anstieg um 14.000 ha oder 2 % zu verzeichnen. Vor allem die Waldzustandsberichte der letzten Jahre machen den dringenden Handlungsbedarf zur weiteren Aufforstung und zur Stärkung unserer Wälder deutlich. Dass Mischwälder ein Langzeitprojekt sind, zeigt auch die Tatsache, dass es mindestens 70 Jahre, also ein Menschenleben oder zwei Förstergenerationen dauert, bis ein Wald zum stabilen Mischwald umgewandelt werden kann. Für den Erhalt unseres Walds und seine Verdienste für Mensch, Tier und Umwelt leisten Tausende Menschen in Rheinland-Pfalz täglich eine herausragende Arbeit. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. (Beifall der AfD) Wir als AfD-Fraktion begrüßen, dass Landesforsten vielfältige und strukturreiche Mischwälder fördert und in erster Linie auf die natürliche Ansamung heimischer Baumarten setzt. Ein stabiler Mischwald ist ein robuster Wald, der kurzfristig dem Wetter und langfristig etwaigen Klimaveränderungen trotzen kann. Ein Mischwald ist in der Lage, Bodenfeuchte zu halten, vielen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum zu bieten und das Waldbrandrisiko zu senken. Während bei trockenen Fichten die Waldbrandgefahr hoch ist, ist der Mischwald deutlich gewappneter gegen Feuer. Kurzum, er ist stabil gegenüber biotischen und abiotischen Einflüssen. Die Notwendigkeit eines stabilen Mischwalds kann also letztendlich auch mit der Risikoverringerung bei der Waldbewirtschaftung begründet werden. Meine Damen und Herren, dass Verstetigen von robusten Mischwäldern kann nur ein Aspekt der Strategie gegen Waldbrände sein; denn die größte Gefahr für das Entstehen von Waldbränden ist und bleibt der Mensch. Laut Umweltbundesamt waren 2021 Fahrlässigkeit und Vorsatz, also Brandstiftung, die ursächlichen Gründe für etwa 40 % der Waldbrände. Die weggeworfene Zigarette oder ein nicht ausreichend gelöschtes Feuer sind noch viel zu häufig Ursache für Waldbrände. Hier sind Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung für den Schutz der Wald- und Wiesenflächen notwendig. In dem Zusammenhang kann Landesforsten im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit und Naturbildung eine wichtige Rolle spielen, indem auf einer zentralen Plattform Informationen zu Waldbränden und Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommen die besondere Bedeutung der Ausrüstung und Unterstützung der Feuerwehren bei der Bekämpfung von Schadfeuern auf Wald- und Wiesenflächen, für die Prävention von Waldbränden, um Waldbrandschutzstreifen und Schutzschneisen anzulegen und regelmäßig zu warten und Löschteiche anzulegen, um genügend Löschwasser zur Verfügung zu haben, wenn es benötigt wird. In jedem Fall ist es für die Planung dieser und weiterer Waldbrandpräventionsmaßnahmen geboten, öffentliche und private Waldbesitzer einzubeziehen. Meine Damen und Herren, Herr Ehmann, Sie haben eben wieder eine Klimakrise und mögliche Folgen wie Waldbrände heraufbeschworen. Ich möchte darauf verweisen, dass die Anzahl der Waldbrände und die davon betroffenen Flächen in den letzten Jahrzehnten keinen ansteigenden Trend verkörpern. 1992 waren deutschlandweit beispielsweise über 4.900 ha betroffen, was den absoluten Spitzenwert der letzten 30 Jahre darstellt. 2020 hingegen waren es nur rund 368 ha. Bei der Anzahl der Brände das gleiche Bild, 2020 kamen insgesamt 1.360 Waldbrände zusammen und 1992 3.012. Die Rückschlüsse daraus überlasse ich Ihnen. Zusammenhängend lässt sich sagen, dass es eines bunten Straußes von Maßnahmen für die Waldbrandvorsorge bedarf. Stabile Mischwälder können einen Beitrag dazu leisten. Die aber müssen zwingend um die Aufklärungsarbeit der Bürger und Unterstützung der Feuerwehren ergänzt werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FDP spricht Abgeordneter Weber.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Themensetzung in der Aktuellen Debatte; (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn Waldbrände, das Thema „Wald“ generell ist und bleibt auch in Zukunft ein Thema, das uns hier bewegen wird und auch in der Legislative und Exekutive eines der Themen ist, die uns haushalterisch in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen werden. Angesprochen als allererstes ist das Thema „Feuerwehren und deren Ausstattung“. Mit dem letzten Doppelhaushalt sind schon in der Vergangenheit Dinge auf den Weg gebracht worden. Wir haben in der Enquete-Kommission, die noch nicht zu Ende ist, Themen wie die Ausstattung und Einsätze in der Natur, im Wald und in der Fläche, Alarmierungssysteme und Wegestrukturen sowie das Hinkommen in eine Schadenslage, wie zum Beispiel bei Waldbränden, in der Bearbeitung. Das zeigt, dass wir uns dieses Themas der Waldbrände annehmen müssen. Angesprochen worden ist auch schon das Thema der Wegestruktur. Dabei spielt das Zusammenspiel der Kommunen, der Feuerwehren, aber auch der Forstämter, der Forstamtsleiter und der Forstleute eine tragende Rolle. Dieses Zusammenspiel muss in Übungen festlegen, welche Hauptverkehrswege im Wald notwendig sind, um einzelne Gemarkungen zu erschließen und an sie heranzukommen. Nicht jeder Weg, also auch Nebenwege, muss aber so ausgebaut werden, dass er für solche Rettungs- und Löscheinsätze geeignet ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben dieser Struktur des Zusammenspiels der Feuerwehren mit den Forstämtern haben die Forstämter eine weitere Herausforderung, und zwar den Waldumbau bzw. die Begleitung in den Zeiten der Waldveränderung, die als eine Maßnahme während des Anpflanzens neuer Kulturen erforderlich ist. Es wird sich dann in den nächsten Jahren herausstellen, welche davon wachsen werden. Eines der weiteren Themen ist die Wasserrückhaltung. Es ist schon hier angesprochen worden, dass vonseiten des Klimaministeriums Förderprogramme auf den Weg gebracht werden, um Wasserrückhaltemaßnahmen im Wald zu ermöglichen. Man muss aber auch beachten, dass künftig, wenn solche Maßnahmen umgesetzt werden, diese Einrichtungen fortlaufend gewartet werden müssen; denn wenn Sie im Wald sind mit Besatz, mit Dreck und Laub, laufen Sie ansonsten Gefahr, dass diese bei einem Einsatz nicht funktionieren. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Marco, wenn das Thema so wichtig ist, warum ist dann keiner von der Regierung da?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schreiner, (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Wäre schön, der Feuerwehrminister wäre da!) ich finde es klasse, wenn Sie als Mainzer versuchen, sich des Themas „Wald“ anzunähern, (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber wenn Sie dann einmal tatsächlich bei einem Waldbrand dabei gewesen sind – das war ich schon mehrmals –, dann wissen Sie auch, dass, wenn ein Feuerwehrauto mit 4.000 Liter Wasser anrückt, mitten im Wald steht und nach 8 Minuten diese 4.000 Liter versprüht worden sind, dann – Sie haben diesen Ansatz schon als Beispiel gebracht – Kapazitäten notwendig sind, wie zum Beispiel die Kapazitäten, die die Landwirte mit ihren Transportfässern, Güllefässern und mittlerweile auch mit Lkw bereitstellen, weil es ein Merkmal des Wald- und Flächenbrands ist, dass in sehr kurzer Zeit sehr viel Wasser auf eine Stelle aufgebracht werden muss. Das ist etwas anderes als bei einem Dach-, bei einem Hausbrand, bei dem man dem Feuer mit einem C- oder BStrahlrohr begegnet. Wenn einmal ein Hektar am Brennen ist, dann benötigen wir in sehr kurzer Zeit sehr viel Wasser. Es muss auch ein Thema sein, dass wir über Hubschrauberkapazitäten in Deutschland verfügen, die mit technischen Einrichtungen fliegen können, um aus der Luft diese Waldbrände bekämpfen zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist auch angesprochen worden, dass die Anzahl der Waldbrände stark gestiegen ist. Einer der Hauptgründe dieser Waldbrände aber ist der Mensch. Der Wald entzündet sich in den wenigsten Fällen von selbst, sondern es sind die Hinterlassenschaften des Menschen, ob es die Zigarette, die Glasflasche oder selbst eine Coladose ist, die dazu führen, dass die Sonneneinstrahlung diese Selbstentzündung mit sich bringt. Da ist die Sensibilisierung, wie zum Beispiel an Schulen durch Waldwochen oder durch die Forstämter, aber auch bei anderen Veranstaltungen notwendig, dass darauf hingewiesen wird, dass unser Wald sauber sein muss, (Glocke der Präsidentin) um damit der Waldbrandgefahr entgegentreten zu können. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Selzer, FDP, sowie der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Drumm.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FREIEN WÄHLER haben in der Enquete-Kommission „Flut“ den Satz geprägt „Kein Tropfen Wasser verlässt das Grundstück“. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Jawohl!) Dies gilt insbesondere für den Wald und dient dem Feuchthalten, dem Grundwasser, schützt vor Flut und vermindert die Waldbrandgefahr. Lassen Sie mich also über den Wald sprechen und über seine Funktion als Ökosystem und Wasserspeicher. Unser Land Rheinland-Pfalz ist, wie wir alle wissen, eines der waldreichsten Bundesländer. Die Wälder in Eifel und Westerwald, im Hunsrück und natürlich der Pfälzerwald, wie auch der Nationalpark Hunsrück-Hochwald sind bedeutende Forstgebiete. Diese gilt es zu schützen. Die Forstwirtschaft ist klug fortzuentwickeln mit Blick auf den nachwachsenden Rohstoff Holz. Dabei müssen wir beim Umbau der Forstwirtschaft alle Eigentümer mitnehmen, insbesondere auch die Privateigentümer, denen knapp die Hälfte des Walds gehört. Die Klimakrise ist in den Wäldern angekommen. Die Aneinanderreihung von trockenen Sommern seit 2018, die vorangegangenen Stürme und die Folgeschäden mit einer Vielzahl von Schädlingen und Krankheiten haben dem Wald in Deutschland zugesetzt. Ein einzelnes Extremwetterereignis würde der Wald verkraften, eine ganze Kette jedoch aus Stürmen, Dürren, Insektenkalamitäten und Waldbränden hat zu einer Jahrhundertkatastrophe in den Wäldern geführt. Betroffen sind alle Baumarten. Jede Baumart hat ihren Schädling. Borkenkäfer und Nonnenspinner setzen Fichten und Kiefern zu, Buchen und Erlen leiden unter einem Pilzbefall und die Eichen unter dem Eichenprozessionsspinner, der schwere gesundheitliche Folgen auch für den Menschen haben kann. Mittlerweile sind die Schäden an den Bäumen auch für den Laien nicht mehr zu übersehen. Kahlflächen, vertrocknete Bäume und Jungpflanzen, abgebrochene Bäume und Äste gehören in Deutschland zum Waldbild dazu. Daher ist es ratsam, den Ausbau von Mischwäldern voranzutreiben. Ist es aber wirklich ratsam, dass wir nach dem Bau von Windkraftanlagen in den Gipfellagen nunmehr auch noch durch Sturm geschädigte Flächen mit Photovoltaikanlagen bestücken? Ist es wirklich zutreffend, Frau Ministerin Eder, dass es Pläne gibt, Solaranlagen auf Höhenzügen in Waldgebieten aufzubauen? Photovoltaik im Wald bedeutet natürlich neben anderen Problemen erhöhte Waldbrandgefahr. Daher stellen sich mir einige Fragen. Wie wirken sich Photovoltaikanlagen auf die Hitzeentwicklung im Wald an heißen Sommertagen aus? Wie können Waldbrände auf Höhenzügen gelöscht werden, wenn es kaum Feuerwehren mit geländegängigen Fahrzeugen zur Bekämpfung von Waldbränden gibt? (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Hört!) Wie können Löschteiche angelegt werden? – Auf den Höhenzügen stelle ich mir das als schwieriges Unterfangen vor. Auch interessant: Werden die Flächen mit Photovoltaikanlagen dann zu Verbotsflächen während Treibjagden? Querschläger könnten die Anlagen beschädigen. Es wäre sicherlich ratsamer, dort wieder aufzuforsten und zudem die Wasserwirtschaft im Wald klug anzugehen. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Es braucht unbedingt Löschteiche, um einerseits bei Waldbränden auf nahegelegene Wasserreservoire zurückgreifen zu können, andererseits helfen diese Löschteiche gleichzeitig auch, bei Starkregenereignissen Wasser zu speichern, um damit zu verhindern, dass dies in Sturzbächen ins Tal schießt. Viele weitere Maßnahmen, die schon des Öfteren angesprochen wurden, verstärken diese Wirkungen. Sie dienen unter anderem der Bodendurchfeuchtung, der Kühlung sowie der Vorbeugung vor Sturzfluten. Zum Beispiel begünstigen unterschiedlich wurzelnde Baumarten den Wasserhaushalt im Wald. Dies bestätigt auch Dr. Marius Floriancic von der ETH Zürich; denn nur 22 % des Niederschlags gelangen in den Wurzelraum der Bäume. Der größere Teil verteilt sich im Waldökosystem. Insofern müssen das Land und Landesforsten alle Waldbesitzer in RheinlandPfalz unterstützen, neben der Forstwirtschaft auch Wasserwirtschaft zu betreiben. Eingriffe in den Wald zum Betreiben der Energiewende sollten aber auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben. Der Bau von Windkraftanlagen wird mancherorts schon kritisch gesehen, aber nun auch noch Photovoltaikanlagen im dichten Tann zu errichten, wäre in unseren Augen der gänzlich falsche Weg. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der AfD) Wollen Sie noch mehr Bodenhumus zerstören und den Wasserabfluss beschleunigen mit all den schrecklichen Folgen? Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Eder.

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Eder

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn wir das Wort „Waldbrand“ hören, haben wir alle die Bilder aus früheren Zeiten aus Südeuropa vor den Augen, aber ich glaube, im vergangenen Jahr haben uns die Bilder aus Sachsen alle sehr bewegt und uns gezeigt: Der Waldbrand ist auch in deutschen Wäldern angekommen. Ja, wir reden hier zum Glück sehr oft über unseren Wald und ganz oft über die Schäden, die der Klimawandel auch in RheinlandPfalz in unserem Wald hinterlassen hat. Es ist zunehmend wärmer, es ist zunehmend trockener. In dieser Konsequenz steigt die Waldbrandgefahr. Wir müssen uns also auf Gefahrenlagen einstellen, die wir bisher nur aus der weltweiten Berichterstattung zu Waldbränden kannten. Mit über 840 ha Wald und einem Anteil von ca. 42 % der Landesfläche haben wir die relativ waldreichste Fläche im Land. Mit fortschreitendem Klimawandel steigt das Waldbrandrisiko. Ich möchte noch einmal Zahlen benennen, weil sie vorhin in Zweifel gezogen wurden. Während in den vergangenen 20 Jahren die jährliche Anzahl von Waldbränden regelmäßig unter 40 lag, kam es im Jahr 2022 in RheinlandPfalz begünstigt durch den sehr heißen und trockenen Sommer fast zu einer Verdreifachung der Brände und zu einer Vervierfachung der Waldbrandfläche. Das größte Waldbrandrisiko – Abgeordneter Marco Weber hat es eben benannt – ist dabei das menschliche Verhalten. 99 % der Brände sind diesem Faktor ursächlich zuzuordnen. Fehlverhalten trifft dabei vermehrt auf ausgetrocknete und leichter entflammbare Waldflächen. Aufklärung und Sensibilisierung sind daher das oberste Gebot. (Abg. Marco Weber, FDP: Richtig!) Durch den Klimawandel ändert sich unser Wald. Das haben wir im Kontext des Waldzustandsberichts immer wieder miteinander besprochen. Mit einer anderen Art der Waldentwicklung machen wir auch Waldbrandprävention. Dazu gehören Baumartenzusammensetzung, Bestandsstrukturen und die Walderschließung. Dank unserer laubbaumreichen Mischwälder ist die Gefahr ausgedehnter Waldbrände in Rheinland-Pfalz zum Glück geringer als anderswo. Gefahrenlagen wie etwa in Skandinavien, Südeuropa oder auch in den nordostdeutschen Kiefern- und Fichtengebieten sind hier weniger zu befürchten. Die von uns betriebene naturnahe Waldbewirtschaftung kann die Waldbrandgefährdung in den nächsten Jahrzehnten aber ebenfalls ganz wesentlich verringern. Dazu gehören – wir haben es vorhin schon gehört – viel mehr Laubbäume, viel weniger Reinbestockung aus öl- und harzreichen Nadelbäumen, viel mehr Mischung und vertikale Füllung des Kronenraums mit grünen Blättern und natürlich auch unser Projekt „Wasserrückhalt im Wald“. Diese Faktoren haben die Enzündbarkeit unserer Wälder auf großer Fläche sehr weit reduziert. Das heißt, der von uns eingeschlagene Weg des Waldumbaus hin zu den klimaresilienten Wäldern ist eine zentrale Stellschraube zur Verhinderung und Eindämmung von Waldbränden und somit die effektivste Waldbrandprävention. Dazu gehört auch die gute Erschließung mit Wegen, welche zudem digital erfasst und navigierbar sind. Die betreffenden Daten stehen den Feuerwehren bei den Leitstellen zur Verfügung. Wir reagieren immer auch flexibel und schauen nach Ereignissen, was geändert werden muss. Deswegen ist aus der Erfahrung des letzten Jahres unsere Förderverordnung, Förderrichtlinie entsprechend modifiziert worden. Wir werden diese im Hinblick auf die Waldbrandprävention anpassen. In Zukunft werden wir Maßnahmen der Waldbesitzenden zur Löschwassersicherung finanziell fördern. (Beifall bei der SPD und des Abg. Marco Weber, FDP) Um sich einfach einmal ein Beispiel vor Augen zu führen: Wir machen jetzt Gefährdungsbeurteilungen; kennt man auch aus anderen Bereichen, also nicht erst jetzt. Diese werden in Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren vor Ort und den Forstämtern analysiert. Wenn ein Bestand zum Beispiel aufgrund von Nadelreinbeständen, einer Ortsnähe oder hoher Bodenstreuauflage sehr gefährdet ist und für diesen Bestand keine Möglichkeit der Löschwasserversorgung besteht, dann wird der Einbau einer Zisterne neben einem Weg gefördert. Zum Schluss möchte ich ebenfalls auf eine bundesweite Besonderheit hinweisen: Der Landesbetrieb Landesforsten hat ein Kompendium Waldbrandschutz herausgegeben. Dieses Kompendium enthält Hinweise zur fachgerechten Prävention, Vorbereitung und Waldbrandverhütung sowie zur Erkennung von und Reaktion auf Waldbrände. Es steht im Internet zur Verfügung und kann allen Interessierten zur Lektüre empfohlen werden. Wir setzen hier auf Information. Herr Schreiner, weil Sie das Stichwort „Totholz“ genannt haben: In diesem Kompendium gibt es ein eigenes Kapitel zum Thema „Totholz“, in dem auch geschildert wird, wie mit Totholz im Hinblick auf die Waldbrandprävention umzugehen ist. Es gibt Unterschiede. Totholz ist nicht gleich Totholz. Es gibt unterschiedliche Holzarten. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Es gibt unterschiedliche Feuchte. Insofern kann man sich das alles runterladen und im Internet in unserem Kompendium Waldbrandschutz nachlesen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Natürlich sind im Hinblick auf die Waldbrandprävention alle nötigen Akteure miteinander in regem Austausch, die Forstämter, die Feuerwehren, aber auch die ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirte. Es finden gemeinsame Übungen statt. Wir sind auch stolz darauf, dass es diese Kooperation gibt. Das ist nicht, die bekommen es nicht auf die Reihe, deswegen müssen die Landwirte helfen. Nein, das sind jahrelange Verträge und Kooperationen, damit im Fall der Fälle die Landwirte vor Ort aushelfen, schnell Wasser dort hinzubringen. Herr Weber hat es geschildert. Jetzt gerade sind wir vor dem Beginn der warmen Jahreszeit. Eigentlich sehnen wir uns alle nach Sonne und Wärme. Lassen Sie uns hoffen, dass der Sommer so bleibt – kühl und feucht –, um die Dürren der letzten Jahre, die Grundwasserverfügbarkeit, die Grundwasserneubildung wieder aufzufüllen. Des einen Wohl ist des anderen Weh. Im Hinblick auf die Waldbrandgefahr, Schädlinge und die Vitalität unseres Waldes wäre es zu wünschen, dass der Sommer so bleibt wie er jetzt leider ist und uns allen nicht gefällt. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Ehmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal auch ein großer Dank an die Landesregierung, (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP) weil ich glaube, es ist wichtig, dass wir dafür sorgen, dass das Thema „Waldbrand“ schon in den Herbst-, Winter- und Frühjahrszeiten in den Ministerien, in den Forstämtern, aber auch in den Feuerwehren verfolgt wird, damit wir für die Saison, wenn sie jetzt beginnt, gewappnet sind. Der Austausch zwischen den Försterinnen und Förstern und der Feuerwehr ist ebenfalls superwichtig. Vor zwei, drei Wochen war ich erst beim großen Waldsymposium der TH Bingen und vom Forstamt Boppard, bei dem gemeinsam Försterinnen und Förster und die Feuerwehren darüber einen Tag diskutiert haben und sich in Fachvorträgen ausgetauscht haben, wie wir uns noch besser vor Waldbränden schützen können. Ein Thema war, dass man gemeinsam mit den Landwirten, den Försterinnen und Förstern, aber auch den Feuerwehrleuten vor Ort Waldbrand-Hotspots identifiziert und kartiert, damit im Zweifelsfall Karten zur Verfügung stehen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) – Herr Schreiner, Sie können sich gerne im zweiten Durchgang noch zu Wort melden, wenn Sie wollen. (Abg. Gerd Schreiner: Ich habe mich schon gemeldet!) Ich glaube, dass dieser Austausch einfach superwichtig ist, damit wir vorankommen. Gemeinsame Übungen bringen uns voran. Sie werden sicher auch in der zweiten Runde noch Ihre Punkte machen, Herr Schreiner. Ich glaube aber auch, dass ein weiterer Punkt ist, zu sensibilisieren und aufzuklären. Wir haben es gehört, 90 % bis 95 % der Waldbrände sind menschenverursacht. Wir haben einerseits die Klimakrise, die dazu führt, dass die Wälder viel trockener und dürrer sind, aber am Ende sind es immer die weggeworfene Zigarette, das nicht gelöschte Lagerfeuer, das irgendwo illegal angefacht wurde, oder auch die Glasflaschen, die Dosen etc., die dazu führen, dass nur ein kleiner Funke oder auch die Sonneneinstrahlung reichen, um einen ganzen Wald in Brand zu stecken. (Glocke der Präsidentin) Danke schön. Ich glaube, wir diskutieren das Thema sicher noch weiter. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion spricht noch einmal Abgeordneter Nico Steinbach.

Diese Rede einzeln zitieren

Nico Steinbach SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist klar geworden, dass Vorsorge und Vorbereitung für dieses Szenario wichtig sind. Wichtig und richtig ist, dass das Land entsprechende Unterstützung für die kommunalen Aufgabenträger zur Verfügung stellt. Da darf noch einmal erwähnt werden, dass es auf der einen Seite die GAK-Rahmenpläne für Wegebau, für den Wasserrückhalt, für das Anlegen von Mischwäldern gibt und auf der anderen Seite das Innenministerium mit Sonderprogrammen von der Beschaffung der Tanklöschfahrzeuge über die Beschaffung von Polizeihubschraubern mit Außenlastbehältern bis hin zum Sonderprogramm zur Beschaffung geländegängiger Fahrzeuge die Aufgabenträger praktisch unterstützt. Herr Schreiner, man muss dann schon auch abschichten, dass nicht für jedes Feuer, das vor Ort entsteht – wir haben gehört, oft ist es logischerweise von Menschenhand verursacht –, automatisch die Landesebene verantwortlich oder zuständig ist, sondern die Aufgabenträger vor Ort. In der Fläche ist es dann in der Tat wichtig, dass alle die, die entsprechendes Gerät zur Verfügung stellen, dann im Extremfall auch zusammenspielen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass beim Thema „Alarm- und Einsatzpläne“ – wir haben eben den Verweis auf die Enquete-Kommission gehört – die Abläufe vor Ort geübt sind, dass sie geübt werden. Das gab es immer wieder einmal, und das muss es auch weiterhin geben, dass das Material, das vor Ort gebraucht wird, insbesondere der Wassertransport, gewährleistet ist. Ich möchte noch auf das Thema der FREIE WÄHLER-Fraktion „PV-Anlagen im Wald“ eingehen. Vielleicht offenbare ich jetzt eine Wissens- oder Bildungslücke, aber mir ist das Thema nicht geläufig und, soweit ich weiß, auch überhaupt nicht genehmigungsfähig. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Das ist auch kein politisches Thema. Wenn es eines werden sollte, dann bekenne ich mich hier dazu, dass ich auch nicht dafür bin, weil es absolut sinnlos und am Ziel vorbei wäre. Das Thema „PV-Anlagen im Wald“ möchte ich ganz gerne hier beenden und begraben, bevor es eintritt. (Glocke der Präsidentin) Das ist kein Thema und deshalb auch nicht mit Waldbrand in Zusammenhang zu bringen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der CDU spricht Abgeordneter Schreiner.

Diese Rede einzeln zitieren

Gerd Schreiner CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 29. April gab es eine Waldbrandbekämpfungsübung im Bienwald. Das ist alles gut gelaufen. Da waren sie, die kleinen, kompakten, watfähigen Feuerwehrautos, von denen wir hier immer reden, aber aus Frankreich. Aus Frankreich waren sie, zentral beschafft, weil dort der Staat die Verantwortung für die zentrale Beschaffung watfähiger Feuerwehrfahrzeuge in großer Stückzahl übernimmt. Aufgaben, mit denen die kommunalen Aufgabenträger, wenn sie das so erfüllen müssten, wie wir es brauchen, um Waldbrände zu bekämpfen, schlicht und ergreifend überfordert sind. Sie lassen auch bei dieser Frage die Kommunen im Regen stehen. Andere Länder machen das anders. (Beifall der CDU) Zweiter Punkt, weil sehr zu Recht Kollege Weber darauf hingewiesen hat, dass dann, wenn einmal der Wald brennt, es darum geht, ganz schnell ganz viel Wasser dahin zu bringen. Stichwort „Güllefass“, 15.000 l passen da rein. Da war er, der Hubschrauber, von dem Sie geredet haben. Der Hubschrauber hat 600 l transportiert. Stichwort „Wir danken den Landwirten“. Es ist sehr richtig, dass wir den Landwirten danken, weil ohne sie würden in Rheinland-Pfalz die Wälder viel öfter und viel länger brennen. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –

Diese Rede einzeln zitieren

Nico Steinbach SPD

Herr Schreiner, das Güllefass kann nicht über den Wald fliegen!) Ein Güllefass ersetzt sechs Tanklöschfahrzeuge. Ein Güllefass ersetzt 30 Hubschrauber. Da gibt es wirklich noch viel zu tun, um Waldbrände gut zu bekämpfen. Wir brauchen Hands-on im Klimawald. Frau Ministerin, die Zeit für Träumereien ist einfach vorbei. Wir brauchen alle Funktionen im Wald: CO -Bindung, Sauerstoffproduktion, Luftfilterung, Biodiversität, den Wirtschaftswald – ganz wichtig –, und der Wald ist Naherholungsgebiet. Ich sage das nur schon einmal ausdrücklich, bevor hier irgendjemand auf die Idee kommt, in RheinlandPfalz vielleicht noch den Bären anzusiedeln. Wenn wir das alles machen, dann lohnt es sich für einen Waldbesitzer, Kraft, Zeit und Geld in einen resilienten Mischwald zu investieren. (Glocke der Präsidentin) Das ist gut für den Klimaschutz und gut gegen Waldbrände. Ich danke Ihnen. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mein Kollege Ralf Schönborn hat schon zu Recht darauf verwiesen, dass neben der Prävention vor Waldbränden die aktive Waldbrandbekämpfung erforderlich ist. Dafür müssen wir unsere Feuerwehren stärken. Das heißt wiederum, dass wir flächendeckend für geländegängige und watfähige Fahrzeuge sorgen und die Kommunen durch die zentrale Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen unterstützen müssen. Im Plenum des Landtags Rheinland-Pfalz haben wir vor einiger Zeit den Antrag gestellt, ein Pilotprojekt nach dem Beispiel von Schleswig-Holstein durchzuführen, um diese Feuerwehrfahrzeuge mit Unterstützung des Landes zentral zu beschaffen. Er ist leider von allen Fraktionen einschließlich der CDUFraktion, die ihn sich mittlerweile zu eigen gemacht hat, abgelehnt worden. Liebe Kollegen von der CDU, das freut uns, aber das wäre auch schneller gegangen, und an alle Kollegen: Das wäre schneller gegangen, wenn Sie über Ihren Schatten gesprungen wären und diesem sinnvollen Antrag zum Wohle unserer Feuerwehren und unseres Landes zugestimmt hätten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Marco Weber das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vier Spiegelstriche, einmal zum Thema „Photovoltaik im Wald“. Mir und unserer Fraktion ist dazu ebenfalls nichts bekannt. Ich weiß nicht, woher Kollege Drumm diese Mär hat, aber ich bin davon überzeugt, dass der Fraktionsvorsitzende lesen kann und lesen wird, dass Photovoltaik im Wald kein Thema in Rheinland-Pfalz ist. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Die Ministerin hat noch nichts dazu gesagt!) Zweites Thema „Feuerwehrautos und Güllefässer“. Wir als FDP-Fraktion und ich persönlich halten es für nicht zielführend, die Kapazitäten der Feuerwehr parallel in die Höhe zu fahren, um mit dem Glauben durch die Gegend zu laufen und hier im Parlament die Mär zu erzählen, dass wir die Feuerwehren mit solchen Kapazitäten ausrüsten müssen, wenn wir doch im ländlichen Raum – Sie haben die Kapazitäten zum Beispiel genannt – die der Landwirte nutzen können. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) – Herr Schreiner, ich sage Ihnen auch noch, dass die Kapazität nicht nur bei 15.000 l aufhört, sondern es zum Beispiel Kapazitäten von 18.500 l oder 27.000 l sind, die bei uns auf dem Hof zur Verfügung stehen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Wieso sollen wir denn die Feuerwehr so aufrüsten, dass nur Wasser durch die Gegend transportiert wird? – Es ist doch viel sinnvoller, dass die Feuerwehrleute ausgebildet sind und mit technischem Gerät ausgestattet werden und nicht nur sinnlos Wasser – 400 l oder 1.000 l – durch die Gegend fahren, was im Prinzip Landwirte vor Ort leisten können. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum letzten Punkt, zu dem ich etwas sagen möchte, und zwar zu aktueller Wetterlage, Kapazität – das Wort fällt – und Starkregenereignissen. Wir haben in den letzten Tagen schon die ersten Starkregenereignisse in Rheinland-Pfalz gehabt. Ich kann Ihnen sagen, dass in den Mittelgebirgsregionen die Feldkapazitäten erreicht sind, dass die Frühjahrsbestellungen nach wie vor bei Weitem nicht abgeschlossen sind, dass die Landwirte, aber auch die Forstwirte aktuell große Probleme haben, in die Bestände reinzukommen, weil es aktuell viel zu nass für die Jahreszeit ist. (Glocke der Präsidentin) Das ist nur mein kleiner aktueller Lagebericht über die Feldkapazität in den rheinland-pfälzischen Böden. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor. Wir haben hiermit das zweite Thema der Aktuellen Debatte beendet. Ich darf aufrufen das dritte Thema der AKTUELLEN DEBATTE Keine offenen Schultüren für Islamisten – fragwürdige Kooperationen endgültig beenden auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/6303 – Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Laut einer aktuellen INSA-Umfrage lehnt eine Mehrheit der Bürger weitere Einwanderung ab. Sie würde zum Schlechteren verändern. Dies und andere Umfragen markieren eine nachhaltige Trendwende. Der gesunde Menschen- und Hausverstand sagt eben immer öfter: So kann es doch nicht mehr weitergehen. Warum ist das so? – Weil die Bürger in ihrem Alltag längst sehr genau wahrgenommen haben, dass sich vielerorts Parallelwelten ausgebreitet und unwiderruflich verfestigt haben und sie sich mittlerweile fremd im eigenen Lande fühlen. Der scharfe Blick für die Wirklichkeit, das Gefühl, dass etwas in diesem Land schon länger nicht mehr stimmt, sie trügen nicht. Was macht die Landesregierung in dieser Zeit immer größerer und vollauf berechtigter Zweifel? – Sie will endgültig vier Organisationen den Weg in unsere Schulen bahnen, die mit besonderem Eifer einen fundamentalistischen und politischen Islam vertreten und geradezu Bannerträger vorgenannter Parallelwelten sind. Da ist vor allem die DITIB zu nennen. Sie ist nach wie vor personell und finanziell vom Erdoğan-Regime abhängig und unterstützt in der Türkei und hier die Pläne, die türkische Republik autokratisch und islamistisch zum Verhängnis von christlichen Minderheiten und Aleviten umzugestalten. Sie werden diskriminiert, drangsaliert, sie leben in Angst. Gibt es einen namhaften Funktionär der DITIB, der genau das jemals kritisiert hat? – Nein, den gibt es nicht. Fehlanzeige. DITIB ist vielmehr gerade heute, gerade jetzt eine Wahlkampfmaschine Erdoğans. Es finden bald Wahlen statt. Schon diese Tatsache zeigt, DITIB ist de facto eine politische Organisation und keine religiöse. (Beifall der AfD) Wir erinnern uns: Es waren die Recherchen der AfD-Fraktion, die mittelbar zum Sturz der DITIP-Spitze geführt haben. Die Rechercheergebnisse – regelmäßige Kontakte in die Hasspredigerszene und in extremistische Kreise – ließen der Landesregierung damals keine andere Wahl, als von dem sogenannten verlässlichen Partner abzurücken. Erst einmal, und das allein aus taktischen Erwägungen heraus, wie wir heute sehen; denn schon bald hieß es weitermachen. Die zwei Gutachten der Professoren Bochinger und Muckel, die aufgrund einiger weniger Satzungsänderungen den Vertragspartnern einen Art Persilschein ausstellen wollten, sind nichts anderes als Gefälligkeitsgutachten. Wenn die Thematik nicht so ernst wäre, könnte man sich amüsiert zurücklehnen; denn in den Kommissionen, die DITIB und die Schura – innerhalb der Schura stellt die Milli Görüs˘ ganz klar islamistisch die Mehrheit der Gemeinden – zur Grundlegung eines islamischen Religionsunterrichts bilden wollen, sollen nunmehr keine Mitglieder aktiv sein, die einer Weisungsbefugnis des DITIB-Bundesverbands unterstehen oder in einem Abhängigkeitsverhältnis eines fremden Staats verhaftet sind. Die Strukturen um die nur offiziell und formal nicht weisungsgebundenen Mitglieder herum bleiben also völlig unangetastet, ebenso wie die geistigpolitische Ausrichtung ihrer Organisationen hingenommen und jetzt geradezu staatlich anerkannt wird. Kleinere Satzungstricks sind nunmehr der Sesamöffne-dich der Fundamentalisten und ihres Weltbilds in unsere Klassenräume. Es ist unfassbar. Mehr noch, die Landesregierung stellt sich zudem auf den Standpunkt, dass diese vier Organisationen Religionsgemeinschaften seien. Damit leuchtet dann auch das eigentliche Endziel dieser vier Organisationen am Horizont auf; denn sie streben Privilegierung und mittelbar eine Alimentierung durch den Staat an. Die Erlangung dieses Status wäre damit irreversibel. Dabei muss man wissen, alle vier repräsentieren nur einen kleinen Bruchteil der hier lebenden Muslime. Sie sind nur besonders laut, fordernd und verfolgen zielstrebig eine Agenda politisch-gesellschaftlicher Umgestaltung. Sie dienen damit allem Möglichem, nur nicht der Integration hier in unserem Land, liebe Damen und Herren. (Beifall der AfD) Der politische Islam soll wachsen, an Bedeutung und Einfluss gewinnen, und DITIB und Schura, dann ausgestattet mit einem staatlichen Alleinvertretungsanspruch, gleich mit. Im Falle der DITIB wäre dann sogar der türkische Staat mittelbar Profiteur. Einmal mehr drängt sich die Frage auf: Warum hat es nie wahrhaft ergebnisoffene Verhandlungen gegeben? Warum werden nicht strukturelle Änderungen verlangt, die geistige Ausrichtung der Vertragspartner kritisch reflektiert? Warum will die Landesregierung diese Verträge um jeden Preis abschließen, zumal sie in keinerlei Weise eine Vorbedingung für die Ausübung der Religionsfreiheit darstellen? Machen Sie uns und den Bürgern nichts vor. Es geht darum, mit dem politischen Schleppnetz in diesen Milieus auf Wählerfang zu gehen. Schon jetzt tummeln sich auf SPD-Listen DITIP-Mitglieder und zahlreiche ihrer Anhänger. (Glocke der Präsidentin) – Letzter Satz. (Zurufe von der SPD) Es ist erneut Aufgabe der AfD, diese fatalen Hintergründe jetzt transparent zu machen. Dafür ist die Aktuelle Debatte da. Alles Weitere in der zweiten Runde. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Claus Schick.

Diese Rede einzeln zitieren

Claus-René Schick SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, heute meine erste Rede im rheinland-pfälzischen Landtag halten zu dürfen. Dass ich das im Rahmen einer Aktuellen Debatte tun darf, gibt mir die Möglichkeit, klar aufzuzeigen, dass es der AfD nicht um ein gutes Miteinander der verschiedenen Religionsgemeinschaften geht, sondern allein um die populistische Behauptung, dass wir dem radikalen Islamismus in unseren Schulen mit fragwürdigen Kooperationen die Schultüren öffnen würden. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Das ist unsachlich, entbehrt jeder Grundlage und soll wieder einmal nur das Misstrauen in die Institutionen fördern. Sie wollen Ängste schüren und von diesem Misstrauen profitieren. Sie wissen genau, dass wir schon lange mit den großen Islamverbänden in Verhandlungen stehen und uns der großen Verantwortung für unsere Gesellschaft bewusst sind. Dass die Muslima und Muslime in Rheinland-Pfalz nach den zwei christlichen Kirchen die drittgrößte Religionsgruppe sind und ihnen das verfassungsgemäße Recht der freien Religionsausübung zusteht, ist für uns selbstverständlich. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Das beinhaltet auch ein Recht auf die Fragestellung, wie wir den Muslima und Muslimen einen Zugang zu Religionsunterricht in unseren Schulen ermöglichen können, der im Einklang mit unserer Verfassung und im Einklang mit unseren Gesetzen stattfinden kann und muss. In unserem Koalitionsvertrag steht in einfacher und verständlicher Sprache, dass wir das Angebot an islamischem Religionsunterricht erweitern und für die entsprechende Ausbildung der Lehrkräfte sorgen werden. Wir streben einen einheitlichen islamischen Religionsunterricht als reguläres Schulfach mit vom Land beschäftigten Lehrkräften, Rahmen- und Lehrplänen und unter der Aufsicht der staatlichen Schulaufsicht an. Dazu werden wir eigene Lehramtsqualifizierungen aufbauen. Dass die erforderliche Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften nur dann erfolgen kann, wenn diese die notwendigen Anforderungen zur Zusammenarbeit sowie Unabhängigkeit von politischen Eingriffen von Dritten ausreichend erfüllen, um umfassend als Religionsgemeinschaft im Sinne von Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz und Artikel 34 der Landesverfassung gelten zu können, versteht sich von selbst. Die bis dahin laufenden Modellversuche zum islamischen Religionsunterricht sollen fortgeführt werden. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Aktuellen Debatte genau diese Modellprojekte diskreditieren und so den Muslimen als Ganzes den Zugang zu schulischem Religionsunterricht verwehren wollen. (Abg. Martin Haller, SPD: Muss man leider davon ausgehen! Ja!) Das klingt für mich wieder einmal nach dem altbekannten Spiel „Alle sind gleich, aber manche sind gleicher“. Wo das hinführt, wissen wir alle. Die Fabel von Georges Orwell, 1945 geschrieben, beschreibt es mit erschreckender Klarheit. Die Koalition und meine Fraktion stehen auch bei der Religion für ein Miteinander, nicht für ein Gegeneinander. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Wir stehen für Demokratie und Offenheit, nicht für Spaltung. Ich möchte es auch nicht versäumen, mich an dieser Stelle bei allen ausdrücklich zu bedanken, die an einem guten Miteinander arbeiten und im Austausch miteinander sind, in den Ministerien, den Verbänden, den Kirchen, den Universitäten, der Schulaufsicht und nicht zuletzt vor Ort an den Schulen und den Kollegien sowie mit den Eltern, bei allen, die die Modellprojekte positiv begleiten und damit eine wichtige Arbeit für uns alle leisten und ein gutes Miteinander der verschiedenen Religionen anstreben; denn genau diese gesellschaftlich engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger haben eine solch provozierende und populistische, von der AfD angestoßene Debatte nicht verdient, sondern unseren Dank. (Anhaltend Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Marion Schneid.

Diese Rede einzeln zitieren

Marion Schneid CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche wurde durch das Wissenschaftsministerium berichtet, dass die Verhandlungen mit den islamischen Verbänden wieder aufgenommen werden. Die Zusammenarbeit soll in verschiedenen Bereichen – Feiertage, Bildung und Forschung, Schulen und Hochschulen, Seelsorge und Begräbnisse – auf einer vertraglichen Grundlage geregelt werden. Bereits im Jahr 2014 gab es erste Gutachten. Im Jahr 2018 wurden die dann um Zusatzgutachten ergänzt, um die hinreichende Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter auf die islamischen Landesverbände zu untersuchen. Für uns als CDU war und ist die völlige Unabhängigkeit vom türkischen Staat gerade im Hinblick auf den islamischen Religionsunterricht eine grundsätzliche Bedingung für Verhandlungen mit den in Rheinland-Pfalz agierenden islamischen Verbänden. (Beifall der CDU) Unsere Befürchtungen mit möglichen Abhängigkeiten wurden damals in diesem Zusatzgutachten leider bestätigt. Aufgrund der dort dargestellten Problemlage wurden die Vertragsverhandlungen ausgesetzt. Es wurden Zielvereinbarungen abgeschlossen, um so die Voraussetzung zu schaffen, damit die genannten islamischen Verbände vollumfänglich als Religionsgemeinschaften im Sinne von Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz und Artikel 34 der Landesverfassung gelten können. Die aus den Zielvereinbarungen hervorgegangenen Berichte der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB und der Schura beinhalten Satzungsänderungen und Neustrukturierungen und wurden jetzt religions- und rechtswissenschaftlich evaluiert. Die Gutachter kommen jetzt abschließend zu einem positiven Ergebnis. Das heißt, wenn die islamischen Verbände vollumfänglich als Religionsgemeinschaften gelten, sind damit Rechte und Pflichten verbunden. Auf der Basis unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung müssen Verträge erarbeitet werden, die unser Wertefundament und gemeinsame Wertevorstellungen implizieren. Jederzeit muss natürlich auch die Möglichkeit gegeben sein, aus diesen Verhandlungen wieder auszusteigen, falls sich Voraussetzungen verändern oder politische Ereignisse Veränderungen mit sich bringen. Ein wichtiger Punkt bei den Vertragsverhandlungen sind aus unserer Sicht die Regelungen für den islamischen Religionsunterricht. Hier braucht es klare Regelungen. Ein Unterricht in Deutsch von unabhängigen Lehrkräften, ein Unterricht, der auch einen Fokus auf die Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Weltreligionen legt. Dafür fordern wir seit Langem einen Lehrstuhl für islamische Theologie. Durch die Trennung der Uni Koblenz-Landau sehen wir in der Neustrukturierung der Uni Koblenz die Möglichkeit, einen guten Standort für diesen Lehrstuhl zu finden. Ziel ist es, dass alle Lehrkräfte für islamische Religion hier in Rheinland-Pfalz für unsere Schulen ausgebildet werden. (Beifall der CDU) Modellprojekte in anderen Bundesländern zeigen, dass diese Vorgehensweise sehr erfolgreich ist. Das Studium der islamischen Theologie wie auch die Zusammenstellung einer Kommission zur Erstellung der betreffenden Lehrpläne ist zwingend Inhalt der anstehenden Vertragsverhandlungen. Das ist für uns ein ganz wesentlicher Schritt. Insgesamt werden wir die Vertragsverhandlungen im Bereich des Religionsunterrichts, aber auch in allen anderen Bereichen intensiv begleiten und die Vertragsinhalte intensiv prüfen und diskutieren. Danke. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Josef Winkler das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Vor drei Jahren hat der rheinland-pfälzische Landtag schon einmal zu einer Aktuellen Debatte der AfD diskutiert. Auch damals ging es um die Zielvereinbarungen des Landes mit den muslimischen Verbänden, mit Schwerpunkt auf der DITIB. Drei Jahre später stehen wir nun wieder hier, aber unter ganz anderen Voraussetzungen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nein, eben nicht!) Wir reden über die Wiederaufnahme der Vertragsverhandlungen mit den vier größten Verbänden der muslimischen Community in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Vertragsverhandlungen war die Erfüllung der jeweiligen Zielvereinbarungen zwischen der Regierung und den Verbänden. Festzuhalten ist, alle erwünschten Satzungsänderungen und Neustrukturierungen der Verbände wurden durchgeführt, die darauf zielten, eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft im Sinne des Artikels 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung zu ermöglichen. Zu diesem Schluss kommen auch die erneut eingeholten Rechtsgutachten, die ebenfalls die Wiederaufnahme der Vertragsverhandlungen empfehlen und die im Übrigen, wie Frau Schneid es gesagt hat, ergebnisoffen geführt werden. Das brauche ich Ihnen von der AfD aber eigentlich gar nicht zu sagen. Sie wissen das, aber es liegt in der Natur der Sache, dass Sie das nicht interessiert. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wir sehen das halt anders!) Es ändert jedenfalls nichts am Wunsch und Willen der AfD-Fraktion zur Skandalisierung des Themas, das aber nun einmal kein Skandal ist. In Rheinland-Pfalz leben ca. 200.000 Musliminnen und Muslime. Zur Stärkung des muslimischen Lebens in Rheinland-Pfalz und zur wichtigen Integration aller Menschen in das gesellschaftliche Leben ist die Landesregierung völlig zu Recht bestrebt, auch die Zusammenarbeit mit Musliminnen und Muslimen auf einer vertraglichen Grundlage zu regeln. Das ist auch gut so. Kommen wir zum Thema des angeblichen Islamismus. Laut Definition des Bundesamts für Verfassungsschutz lautet diese wie folgt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Der Begriff „Islamismus“ bezeichnet eine „Form des politischen Extremismus. Unter Berufung auf den Islam zielt der Islamismus auf die teilweise oder vollständige Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“ Die planvolle Vermischung des Begriffs „Islamismus“ mit der Religion des Islam, den Sie von der AfD wieder einmal im Titel Ihrer Aktuellen Debatte formulieren, ist nichts anderes als ein Generalverdacht gegenüber allen Muslimen in unserem Land als potenzielle Terroristen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Sie kennen nur Schwarz oder Weiß!) Das ist schäbig und ein Schlag ins Gesicht vieler gläubiger Muslime, für den Sie sich eigentlich schämen müssten. (Abg. Michael Frisch, AfD: Kennen Sie die Scharia?) Warum unterstützen wir die Wiederaufnahme der Verhandlungen? Ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal – Herr Frisch, ich bin da sehr geduldig –: weil wir es den vielen Musliminnen und Muslimen schuldig sind. Viel zu lange warten sie nämlich schon auf die flächendeckende Implementierung des islamischen Religionsunterrichts an den rheinland-pfälzischen Schulen, wo dieser gewünscht ist. Viel zu lange warten sie auch schon auf verbindliche Regelungen zur Seelsorge, zu Begräbnissen, zum Umgang mit Feiertagen, zu Lehrstühlen für islamische Theologie usw. Für uns ist die Wiederaufnahme der Vertragsverhandlungen ein wichtiger Schritt auf die islamische Community zu, der längst überfällig ist. Dass am Verhandlungstisch auch Vertreterinnen und Vertreter sitzen, die möglicherweise nicht allen sympathisch sind, sind wir spätestens seit dem Einzug Ihrer Fraktion in den Landtag ebenfalls gewöhnt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

DITIB ist aber nicht gewählt worden! –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Schämen Sie sich!) Das ist Teil unserer Demokratie, die wir nicht müde werden, gegen Kräfte von Rechts zu verteidigen. Ihre billigen Versuche, Menschen gegeneinander aufzuwiegeln, werden wir Ihnen jedenfalls auch weiterhin nicht durchgehen lassen. Eines will ich Ihnen noch sagen. Ihren Alternativvorschlag habe ich bisher noch nicht gehört. (Abg. Sven Teuber, SPD: So ist es!) Wenn in den Schulen nicht islamische Religion unterrichtet wird, wo wird sie denn dann unterrichtet? Wenn nicht mit Lehrplänen unterrichtet wird, die mit dem Bildungsministerium abgestimmt werden, was wird denn dann unterrichtet? (Beifall des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Sie müssten uns einmal beantworten, ob Koranschulen das sind, was sich die AfD vorstellt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP sowie des Abg. Michael Wagner, CDU – Zuruf von der SPD: So ist es! Bravo! –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Die wird es doch sowieso geben!)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, freue ich mich, dass wir weitere Gäste bei uns begrüßen dürfen, und zwar sind das zum einen Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinden Trier-Land und Schweich. Herzlich willkommen bei uns in Mainz! (Beifall im Hause) Zum anderen sind es Schülerinnen und Schüler des Staatlichen Aufbaugymnasiums Alzey, der Sozialkunde-Leistungskurs. Seien auch Sie herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Jetzt hat für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Fernis das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aktuelle Debatte der AfD – ich habe mit Interesse zugehört, Herr Paul – versucht wieder einmal, alle möglichen Dinge so miteinander zu vermischen, dass am Ende etwas herauskommt, was ihren Narrativen dienlich ist. Bei solchen Themen, wenn Sie es mit Aufregung versuchen, hilft oft eine gewisse Nüchternheit und ein Blick auf die Fakten. Sie kritisieren eine Entwicklung, die genau dem Rechnung trägt, was unsere Verfassung vorsieht. Wir haben aus guten Gründen in Deutschland ein Grundgesetz, welches auf der einen Seite die Religionsfreiheit festschreibt (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) – das ist die Freiheit zur Religionsausübung, das ist auch die Freiheit von Religionsausübung als negative Religionsfreiheit – und auf der anderen Seite auch und gerade den Religionsgemeinschaften, gegebenenfalls unter staatlicher Aufsicht, das Recht zur Erteilung von Religionsunterricht gibt. In einer solchen Situation müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen, dass in diesem Land mittlerweile eine große Zahl von Menschen muslimischen Glaubens lebt. Kollege Winkler hat Ihnen dazu gerade gesagt, es ist der Versuch der Vermischung von Menschen, die einfach muslimischen Glaubens sind, Anhänger des Islam, mit Islamisten, die einen politischen Islam und eine Wertordnung und, ja, auch den Versuch einer Rechtsordnung – Herr Frisch, weil Sie gerade hereingerufen haben, ob wir die Scharia kennen – vertreten. Das ist natürlich in aller Klarheit und mit Verweis auf unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung und unsere hiesigen Prinzipien des säkularen Staats abzulehnen. Diese Vermischung aber versucht doch Menschen, die einfach einen anderen Glauben haben, mit Menschen zu vermischen, die eine politisch abzulehnende Überzeugung haben. Das sind zwei verschiedene Dinge. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das sind doch teilweise die gleichen Leute!) In dieser Lage führt die Landesregierung mit den entsprechenden Institutionen, die hier Menschen muslimischen Glaubens vertreten, intensive Gespräche, und sie macht sich das nicht leicht. Das ist ein Prozess, der seit Jahren läuft. Das ist ein Prozess, in dem klare Anforderungen definiert wurden und eben auch und gerade die Anforderung, dass die entsprechenden Institutionen ihre Unabhängigkeit von politischen Institutionen darlegen. Wenn auf diesem Weg, nachdem die entsprechenden Verbände große Schritte gegangen sind und sich in ihrer Struktur weiterentwickelt haben, die Landesregierung nunmehr sagt, ja, jetzt sind wir an einem Punkt, an dem wir umgekehrt das umzusetzen haben, was uns unsere Verfassung aufgibt, und an dem wir Ordnung in dieses Feld bringen wollen, indem wir entsprechende Vereinbarungen schließen, dann sind das alles Dinge, die der Lebenswirklichkeit in unserem Land entsprechen. Zu dieser Lebenswirklichkeit in unserem Land gehört jenseits von Aktuellen Debatten über Themen, die wir im Moment zu bearbeiten haben, dass es doch seit Jahrzehnten Zuwanderung nach Deutschland gibt, dass es seit Jahrzehnten Zuwanderung eben auch von Menschen muslimischen Glaubens nach Deutschland gibt und dass es ein Teil der Integration und ein Teil dieser Normalität in der Gesellschaft ist, dass man diese Religion, diese Religionsgemeinschaften genauso behandelt, wie wir aus guten Gründen auch andere Religionsgemeinschaften behandeln, indem wir Regeln aufstellen, indem wir miteinander ins Gespräch kommen, indem wir Kriterien festlegen und das einfach Teil der ganz normalen Lebenswirklichkeit wird. Das, was Sie dann hier versuchen und auch in dieser Aktuellen Debatte schon wieder in den ersten Sätzen versucht haben, ist arg durchschaubar, und das nimmt Ihnen offen gestanden zum Glück auch niemand ab. Sie vermischen die Dinge so lange, bis Sie einen Brei hinbekommen, mit dem Sie vermeintlich meinen, Sie könnten etwas skandalisieren und daraus politisches Kapital schlagen. Ihnen geht der eine oder andere damit auf den Leim. Das ist in der Demokratie hinzunehmen. Was wir davon halten, habe ich Ihnen schon oft genug gesagt, heute erneut. Deswegen geht das Thema schlicht und ergreifend an den realen Problemen, die wir zu diskutieren haben, vorbei. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.

Diese Rede einzeln zitieren

Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! „Keine offenen Schultüren für Islamisten.“ (Zuruf von der AfD: Genau!) Nach meiner Ansicht – das war sicherlich auch die Meinung vieler anderer Kolleginnen und Kollegen – war mir nach dem Lesen dieses Titels der Aktuellen Debatte der AfD unklar, wie hieraus noch eine sachliche Diskussion entstehen kann. Das Diffamieren und Pauschalisieren von Menschen bestimmten Glaubens schadet nicht nur dem Ansehen dieses Hohen Hauses, sondern es schadet uns darüber hinaus gesamtgesellschaftlich. (Beifall der FREIEN WÄHLER –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Islamisten!) Ich möchte hiervon Abstand nehmen und sachlich bleiben. Dass die Landesregierung in Rheinland-Pfalz mit den muslimischen Verbänden Verträge schließen und sie so der Kirche gleichstellen möchte, war am 26. April im Pfälzer Tagblatt zu lesen. In der Konsequenz dieser offiziellen Verhandlung, die aufgenommen werden soll, sprechen wir heute auch über den Islamunterricht an Schulen. Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr zu einem Einwanderungsland entwickelt und wird das aller Voraussicht und Prognosen nach sicherlich auch künftig noch sein. Das verändert unsere Gesellschaft. Sie wird diverser und vielfältiger. Das ist etwas, das wir unseren Kindern und Jugendlichen schon in der Schule beibringen müssen: einerseits zu zeigen, wie sich die Kultur in unserem Land entwickelt hat, aber auch zu zeigen, dass es viele Kulturen gibt, und dazu gehören auch die verschiedenen Religionen. Das ist die Realität. Daher halten wir, die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, es für wichtig, im Rahmen des Schulunterrichts auf ein allgemeinreligiöses Weltbild zu setzen. Rheinland-Pfalz hat die Persönlichkeitsbildung als Bildungsziel. Damit ist die Fähigkeit verbunden, eigenen und fremden Werten und Weltanschauungen differenziert und verantwortungsvoll zu begegnen. Der Ethikunterricht kann nach unserer Ansicht diese Aufgabe vollumfänglich leisten. Hier können vertiefte Kenntnisse über alle Weltreligionen vermittelt und kann Wissen vermehrt werden. Gleichzeitig sollen dort alle Kinder und Jugendlichen ein Rüstzeug an die Hand bekommen, um sich kritisch mit dem Glauben auseinanderzusetzen und bestenfalls sogar die eine oder andere Frage an den eigenen Glauben zu stellen; denn nur, wer seine Prägung kennt und auch ein Wissen über andere Religionen hat, kann die Religionen besser verstehen und diese auch akzeptieren. Wissen verhindert Ablehnung und fördert ein friedliches wie verständnisvolles Miteinander. Auch darüber hinaus bietet eine Orientierung am Ethikunterricht zwei zentrale Vorteile. Erstens: die notwendige Verfassungsmäßigkeit. Das deutsche Staatskirchenrecht sieht vor, dass religiöse Neutralität garantiert ist. Ein Schritt dazu wäre der Ethikunterricht, anstatt vieler verschiedener Religionsunterrichte an unseren Schulen. Zweitens geht es auch darum, dass Religionslehre nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden darf. Es muss vermieden werden, dass ein einseitiges Bild einer Religion an die Kinder und Jugendlichen vermittelt wird. Ethikunterricht wäre für alle ein staatliches Angebot unter Aufsicht des Landes. Nur dort sollten alle Entscheidungen über Lerninhalte und Unterrichtsangebote getroffen werden. Der Ethikunterricht kann in besonderem Maße den Zweck der Integration und der Wertelehre erfüllen. Ich persönlich habe gemeinsam mit meiner Frau und unseren Familien unseren Sohn christlich erzogen. Er ist katholisch getauft und hat demnach auch katholischen Religionsunterricht erhalten. Heute lassen viele Eltern ihre Kinder nicht mehr taufen, um ihnen selbst die Möglichkeit zu lassen, sich einer Religion anzuschließen. Gerade aus diesem Grund halte auch ich es für sinnvoll, einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle anzubieten. Im Elternhaus selbst wird sicherlich auch weiterhin die jeweilige Religion gelebt. Dieses Recht steht jedem frei. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Clemens Hoch.

Diese Rede einzeln zitieren

Clemens Hoch

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Landesregierung lässt keinen Raum für Extremismus in diesem Land, weder für religiösen, aber auch nicht für politischen Extremismus. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir treten jeder Form des Extremismus entschieden entgegen und bekämpfen ihn. Dafür haben wir unsere Verfassung, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir leben nämlich in einer wehrhaften Demokratie, und wir halten uns an diese Verfassung. Zu dem, was gerade von den FREIEN WÄHLERN vorgebracht wurde: Ja, selbst wenn man wollte, dass es gar keinen Religionsunterricht mehr gäbe, könnte man das nicht einfach politisch entscheiden. Dafür müsste unsere Verfassung geändert werden. (Beifall des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Die sieht nämlich nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung sehr klar vor, dass es Bereiche gibt, die sogenannten res mixtae, die durch die Religionsfreiheit vom Staat nicht allein bespielt werden können. Das ist gut so, und das ist Wesenskern der Religionsfreiheit. Wer aber Religionsgemeinschaft ist, ist dementsprechend auch aus guten Gründen nicht einfach einer politischen Entscheidung zugänglich, sondern dies ist nach verfassungsmäßigem Maßstab zu beurteilen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist ja strittig, nicht?) – Das ist überhaupt nicht strittig, das ist total eindeutig. Sie können nicht Pippi Langstrumpf-Politik machen, nur weil Sie Ihrem Klientel irgendwie nach dem Munde reden wollen. Eben habe ich an manchen Stellen in Ihrer Rede gedacht, man kann einfach das, was Sie als Islamisten bezeichnen oder DITIB, mit AfD austauschen. (Zurufe von der SPD: Ja, genau! – Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Sie haben regelmäßig Kontakt zu Hasspredigern, und Sie haben regelmäßig Kontakt zu Extremisten, und es ist Ihnen frei, nach Ihnen zu sagen, – – – (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD – Zurufe aus dem Hause – Glocke der Präsidentin) – Herr Paul, um es mit Ihren Worten zu sagen: Schon jetzt tummeln sich auf den Listen der AfD Radikale und Extremisten. (Zuruf von der SPD: Ja, so sieht es aus! – Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe der Abg. Joachim Paul und Michael Frisch, AfD) Die Landesregierung hat deshalb diese Art der Kooperation mit Religionsgemeinschaften zum Bereich der res mixtae mit den beiden großen christlichen Kirchen, aber auch mit anderen, mit den Jüdischen Gemeinden in RheinlandPfalz, mit der Alevitischen Gemeinde Deutschlands, abgeschlossen, und wir führen seit geraumer Zeit Gespräche mit islamischen Verbänden, um zu klären, ob dies geeignete Partner, also Religionsgemeinschaften, sind. (Abg. Michael Frisch, AfD: Aha, also doch strittig! –

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Genau, also doch strittig!) Dazu sind Gutachten eingeholt worden, und diese Gutachten kommen ganz klar zu einem eindeutigen Ergebnis, nämlich dass es sich bei den vier islamischen Verbänden, mit denen wir Gespräche führen – nämlich DITIB Rheinland-Pfalz, der Schura Rheinland-Pfalz, dem Landesverband Islamischer Kulturzentren und der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland –, um Religionsgemeinschaften handelt, die grundsätzlich und nach einem jetzt langen Zielvereinbarungsprozess geeignet sind, mit der Landesregierung über diese Bereiche der res mixtae zu sprechen, und genau das werden wir tun. Ab dem 1. Juni 2023 werden wir in Vertragsverhandlungen mit diesen vier Religionsgemeinschaften einsteigen; denn nur ein Vertrag mit ihnen gibt uns als Land überhaupt die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mitzugestalten und auch Regeln aufzustellen. Natürlich ist die Aufnahme von Vertragsverhandlungen noch kein Abschluss von Verträgen; Teil der Vertragsverhandlungen ist auch ein Begleitprozess, der klar festlegt, unter welchen gemeinsamen Wertegrundlagen wir verhandeln und welche Erwartungen wir auch künftig daran haben, wie wir unseren Ausgleich miteinander organisieren. Der Weg war in der Vergangenheit kein einfacher. Sie alle miteinander haben das angesprochen, und ich bin auch ob der klaren Worte der CDU-Fraktion und der konstruktiven Haltung sehr dankbar, dass wir uns klar machen, welche Anforderungen wir denn stellen, um die Vertragsverhandlungen zu einem positiven Ende zu führen. Das Ergebnis des bisherigen Zielvereinbarungsprozesses ist eindeutig, sodass die Gutachter empfohlen haben, in diese Verhandlungen einzusteigen. Insgesamt zeigt sich nämlich, dass die Verbände auch tradierte Regelungen in ihren Satzungen überdacht und geändert haben, um vor allem die strukturelle Unabhängigkeit von Dritten, also von Staaten, aber auch anderen Verbänden, zu stärken. Wir haben das als Landesregierung genutzt, um gezielt auf tagesaktuelle Probleme hinzuweisen und den Verbänden die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln. Wir haben als rheinland-pfälzische Landesregierung auf einen klaren, einen transparenten Weg und auf eine dauerhafte Kommunikation, ja, einen immerwährenden Gesprächsfaden gesetzt, und wir trauen uns deshalb jetzt auch zu, diese Vertragsverhandlungen konstruktiv zu gestalten, werden darin aber weiterhin sehr genau beobachten, mit wem wir Gespräche führen und wie Entwicklungen auch auf der Seite der Vertragspartner vorgenommen werden. Klar ist aber auch, es gibt keine Unterschiede zwischen den Religionsgemeinschaften. Wer muslimischen Glaubens ist, hat in Rheinland-Pfalz das gleiche Recht auf Anerkennung seiner Religion wie jemand, der christlichen oder jüdischen Glaubens ist. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Wie lange haben Sie denn mit den christlichen Kirchen verhandelt?)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion spricht noch einmal Abgeordneter Paul.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen, sehr verehrter Herr Minister! Die Parteien stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. (Staatsminister Clemens Hoch: Die Religionsgemeinschaften auch!) – Ja, Moment! Sie wirken verfassungsgemäß an der Willensbildung des deutschen Volkes mit. Diese Gleichsetzung von gewählten Parteien, die regulär an Wahlen teilnehmen und die Erfordernisse des Grundgesetzes, nämlich der internen Demokratie, erfüllen, mit Schura und DITIB zu vergleichen, ist schon ein starkes Stück, Herr Minister. Das ist ein starkes Stück, und das ist ein Teil der Undifferenziertheit, die Ihrem Amt sehr schlecht zu Gesicht steht. Kommen wir zu den einzelnen Punkten. Ja, richtig, man muss über einen islamischen Religionsunterricht in einer langen, sehr langen Perspektive nachdenken. Das ist durchaus richtig, aber man muss sich die Partner genau aussuchen. Hier geht Sicherheit und Seriosität vor Schnelligkeit. Man muss einfach sagen, diese Verhandlungen, die Sie geführt haben, können nicht als ergebnisoffen betrachtet werden, weil sie immer in letzter Konsequenz zur Erfüllung der Forderungen Ihrer Verhandlungspartner geführt haben. Wenn man sich die Vorlage 18/3818 anschaut, in der auch die zwei Gutachten enthalten sind, muss man von kosmetischen Änderungen sprechen. Sicherlich gibt es Änderungen im Disziplinarrecht von der DITIB. Die halte ich aber durch die informelle oder formelle Abhängigkeit der DITIB vom türkischen Staat für eigentlich nicht sehr relevant. Es gibt im Prinzip nur einen Passus, dass die Mitglieder dieser Schulunterrichtskommission nicht weisungsgebunden vom DITIB-Bundesverband sein können. Die Strukturen um sie herum, also die völlige Abhängigkeit, das Eingebundensein in die politische Landschaft, in das Regime Erdoğan, das tasten Sie gar nicht an. Das heißt, DITIB müsste sich komplett davon loseisen, um wirklich diese Unabhängigkeit in einem großen Rahmen zu dokumentieren und zu gewährleisten. Sie schauen nur auf diese Kommission, und es tut mir leid, das ist einfach zu wenig. Das lehnen wir ab. (Glocke der Präsidentin) Daher, Sie haben sehr undifferenziert argumentiert. Das ist für uns nicht akzeptabel, und ich denke, dass der Bürger das auch so sehen wird. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Claus Schick.

Diese Rede einzeln zitieren

Claus-René Schick SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Paul, ich muss sagen, ich war gerade vorhin von Ihrem Zwischenruf ein bisschen entsetzt, als Sie gesagt haben, gewählte Extremisten sind gute Extremisten. (Zurufe von der AfD: Was? –

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Das habe ich mit keinem Wort gesagt!) Sie haben in den Raum gerufen, dass das gleichzusetzen ist. Also, was wollten Sie uns damit sagen? Das verstehe ich irgendwie nicht. (Abg. Michael Frisch, AfD: Geht’s noch ein bisschen dümmer? – Weitere Zurufe aus dem Hause– Glocke der Präsidentin) Ich habe vorhin eine Sammlung von Schlagworten gehört, die – es wurde schon gesagt – einfach nur ein Umrühren von Vorurteilen sind, die einfach Leuten Angst machen sollen. Das ist eine Art und Weise, die ich in keiner Weise gutheißen kann und die diesem Hause auch nicht würdig ist. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir reden über einen Unterricht, der angedacht ist, und es soll ein Unterricht sein und keine Islamkunde oder irgendetwas, was Sie sich da zusammenreimen. Es soll einem Rahmenplan folgen, den wir dann alle erarbeiten und der seine Ordnung hat. Wir reden über Unterricht in deutscher Sprache. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist nicht selbstverständlich!) – Also, es ist für mich selbstverständlich, dass an einer deutschen Schule ein deutscher Unterricht stattfindet. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass der Weg, den wir mit dem aktiven Religionsunterricht beschreiten, uns auch vor Radikalisierung und Extremismus schützt. Er gibt uns nämlich den ganzen Ablauf in unsere Hände, und es ist ganz wichtig, dass wir das beachten und das Verfahren auch so fortführen. Ich bedanke mich. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Die Pläne erarbeiten doch die Religionsgemeinschaften!)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Gerd Schreiner.

Diese Rede einzeln zitieren

Gerd Schreiner CDU

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Hoch, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie gerade noch einmal auf das eingegangen sind, was Herr Kollege Schwab angesprochen hat. Ich glaube, es ist gut, dass wir in Rheinland-Pfalz Ethikunterricht haben, und es ist gut, dass wir in Rheinland-Pfalz einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht haben. Beides; denn – darin widerspreche ich Ihnen, Herr Kollege Schwab – ein Religionsunterricht vermittelt kein einseitiges Bild von Religion, was Sie formuliert haben. Religionsunterricht vermittelt ein umfassendes Bild von Religion, und er vermittelt ein umfassendes Bild von der eigenen Religion. Religionsunterricht und religiöse Erziehung in der Familie – ich weiß, dass Sie das leben, ich weiß, dass ganz viele von uns das leben, dass wir versuchen, das zu leben – leben von dem eigenen Bekenntnis. Deshalb ist mir das ganz wichtig, was Herr Kollege Hoch gesagt hat, dass wir in RheinlandPfalz den bekenntnisorientierten Religionsunterricht, gleich welcher Religion, hochhalten. Das ist wichtig, damit Kinder Wurzeln finden, damit Kinder gut hineinwachsen können in ihre eigene Religion. (Beifall der CDU) Das ist nicht nur wichtig für die Kinder, sondern – es sei mir an dieser Stelle gestattet, das zu sagen – es ist wichtig auch für unser Land. Unsere staatliche Ordnung, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, unser Rechtsstaat lebt von Grundlagen, die er selbst nicht garantieren kann. Das wussten die Mütter und Väter unserer Landesverfassung und haben deshalb als erste Worte in unsere Verfassung geschrieben, dass das Volk von Rheinland-Pfalz sich diese Verfassung gegeben hat „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlicher Gemeinschaft“. Das sind keine Anachronismen, das sind Leitlinien, die uns bis heute leiten und die dazu führen, dass wir keine Diktatur sind, die dazu führen, dass wir kein Unrechtsstaat sind, sondern die dazu führen, dass wir die Person sehen und wir ein Rechtsstaat sind und jeder in diesem Land sich frei entfalten kann. (Glocke der Präsidentin) Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Josef Winkler.

Diese Rede einzeln zitieren

Josef Winkler GRÜNE

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Paul, noch einmal: Der Minister hat Ihnen eben indirekt vorgeworfen, Sie seien Extremist. Halten wir fest, Sie haben das nicht zurückgewiesen, sondern darauf verwiesen, Sie seien gewählt. Also sind Sie ein gewählter Extremist. Vielen Dank, dass Sie es endlich einmal zugegeben haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Wir müssen nicht jeden Unfug zurückweisen, den Sie erzählen!) Für Ihre Selbstbeschreibung bin ich jetzt nun wirklich nicht zuständig, das haben Sie eben selber erledigt. Ich möchte noch einmal etwas zur Lage der Verfassung sagen, weil das bestritten wird. Es wird gesagt, es sei umstritten. Religionsgemeinschaften ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Ihre Willensbildung erfolgt selbstbestimmt im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz sowie Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung. Das können Sie alles gern nachlesen. Diejenigen Religionsgemeinschaften, die den Anspruch erheben, Religionsgemeinschaften im Sinne von Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz zu sein, müssen ihre rechtlichen und tatsächlichen Strukturen so gestalten, dass ein Einfluss Dritter, seien es Staaten oder Organisationen, der ihren rechtlichen Charakter als Religionsgemeinschaft im Sinne des Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz gefährden kann, ausgeschlossen ist. (Abg. Michael Frisch, AfD: Richtig!) Dies ist inzwischen erkennbar der Fall, wie auch durch Gutachten nachgewiesen wurde. Das Thema Gefälligkeitsgutachten unterliegt nur der Indemnität, weil Sie es von diesem Pult aus gesagt haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Professoren nicht so begeistert davon waren. Insoweit kann man nicht einfach in die Grundrechte dieser Religionsgemeinschaften negativ eingreifen, auch wenn die AfD das gern so möchte. Ihre Herangehensweise liefe darauf hinaus, dass es Religionsgemeinschaften minderen Rechts geben soll, denen Sie das verweigern wollen, und solche erster Klasse. Wenn eine Religionsgemeinschaft nun aber alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt, ist ein Vorenthalten dieser Rechte durch den Staat schlicht verfassungswidrig. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wenn, wenn!) So etwas ist vielleicht in Ihrem gesichert rechtsextremen Jugendverband (Glocke der Präsidentin) und Ihrer Partei zustimmungsfähig, aber in diesem Haus nicht mehrheitsfähig. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FDP spricht noch einmal Abgeordneter Philipp Fernis.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Beiträgen dieser Debatte ist viel Richtiges gesagt worden, aber ich will es dennoch für meine Fraktion noch einmal unterstreichen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Ich bin Kollegen Schreiner von der CDU sehr dankbar, und zwar nicht nur dafür, dass er noch einmal klargestellt hat, worum es vorliegend und aus guten Gründen in unserer Verfassung und in besonderem Maße auch und gerade in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz geht, sondern auch dafür, dass er damit unterstrichen hat, dass es an dieser Stelle einen klaren Konsens zwischen den demokratischen Kräften in diesem Hause gibt, nämlich dass eben diejenigen, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, die eine Religionsgemeinschaft darstellen, selbstverständlich auch die Rechte genießen, die unsere Verfassung Religionsgemeinschaften gibt, völlig unabhängig von der Frage, ob es einem gefällt oder nicht. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das bezweifeln wir doch gar nicht!) – Herr Frisch, wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen, das bestreiten Sie auch gar nicht, dann lesen Sie doch einmal den Titel Ihrer Aktuellen Debatte, (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja!) und dann schauen Sie sich an, welchen Zusammenhang Sie zwischen diesem Titel hergestellt haben. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Jede gute Sache wird falsch, wenn man meint, man dürfte sie mit radikalen Mitteln durchsetzen. Das gilt auch für Religion, im Übrigen für alle Religionen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das zweifelt niemand an!) Wenn Sie vorsätzlich die Bestrebungen der Landesregierung, der Lebenswirklichkeit in diesem Land Rechnung zu tragen, nämlich der Lebenswirklichkeit, dass eine ganze Reihe von Menschen muslimischen Glaubens hier leben und deswegen mit ihrer Religion einen Anspruch auf dieselben Rechte haben wie alle anderen Religionsgemeinschaften und ihre Anhänger auch, damit vermischen, dass Sie diese Menschen und diese Bestrebungen in die Nähe von Radikalen, die eine Staatsordnung vertreten, die mit all dem, wofür wir Demokraten einstehen, unvereinbar ist, rücken, dann ist das schlicht und ergreifend exakt das, was ich Ihnen gesagt habe. Sie versuchen, Dinge so miteinander zu vermischen, dass sie Ihre Narrative stärken, (Abg. Michael Frisch, AfD: Sie reden völlig am Problem vorbei!) weil Sie hoffen, daraus politisches Kalkül schlagen zu können. (Abg. Michael Frisch, AfD: Unsinn! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Erfreulicherweise ist die große Mehrheit der Wählerinnen und Wähler (Glocke des Präsidenten) in diesem Land zu wesentlich mehr Differenzierung fähig, als Sie ihnen zutrauen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sie differenzieren doch nicht!) Deswegen werden Sie damit auch erneut nicht durchkommen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit wäre das dritte Thema der Aktuellen Debatte beendet, und wir würden können den Tagesordnungspunkt 1 beenden. Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir kommen zunächst zu Punkt 2 a) der Tagesordnung: Wahl eines Mitglieds in den Richterwahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6230 – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist der Kollege Christian Baldauf einstimmig in den Richterwahlausschuss gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch! Wir kommen zu Punkt 2 b) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Transparenzbeirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/6253 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6281 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6290 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/6234 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/6302 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/6259 – Das ist ein ganz neuer Beirat. Alle sechs Fraktionen haben dazu Wahlvorschläge eingereicht. Über diese vorliegenden Wahlvorschläge soll gemeinsam abgestimmt werden. Gibt es da Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wie gesagt, jede Fraktion hat Vorschläge unterbreitet. Gibt es Widerspruch gegen die gemachten Vorschläge? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen Vorgeschlagenen entsprechend zu Mitgliedern gewählt. Herzlichen Glückwunsch an alle und eine gute Arbeit im Transparenzbeirat! Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: rung des Artikels 76) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/4755 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/6258 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten, die AfD 1,5 Minuten, und die FREIEN WÄHLER haben 1 Minute. Der Gesetzentwurf ist im Vorfeld schon im Innenausschuss – federführend – und mitberatend im Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie im Rechtsausschuss beraten worden. Es gab darüber hinaus ein Anhörverfahren im Innenausschuss mit den Mitgliedern des mitberatenden Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie des mitberatenden Rechtsausschusses. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer spricht für die Fraktion der SPD? – Ich darf der Fraktionsvorsitzenden Sabine Bätzing-Lichtenthäler das Wort erteilen. 5 Minuten.

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, beamen wir uns einmal ein Jahr in die Zukunft zum 9. Juni 2024 nach Betzdorf. Um 8 Uhr öffnet das Wahllokal. Ab 10 Uhr kommen die ersten 16-Jährigen. Ein Teenager, nennen wir sie einmal Lea, zeigt ihren Wahlberechtigungsschein und erhält nur einen Wahlzettel, (Zuruf von der CDU: Oh!) einen Wahlzettel, auf dem sie das Kreuz für die geschlossene Europawahlliste abgeben kann. Lea schaut ziemlich verdutzt und fragt, warum sie nicht den großen Wahlzettel bekommt, den Wahlzettel, auf dem sie die Menschen wählen kann, die sie aus Betzdorf kennt, warum sie nicht den Wahlzettel bekommt, auf dem die Themen mit abgehandelt werden, die sie aus ihrer Nachbarschaft interessieren, warum beispielsweise die Mehrgenerationenfläche in der Innenstadt von Betzdorf gebaut werden soll. Tja, liebe Lea, diese Fragen werden Dir die Helferinnen und Helfer im Wahllokal nicht beantworten. Die Antwort kann ich Dir aber jetzt hier geben. Die Opposition im rheinland-pfälzischen Landtag ist dagegen, dass junge Menschen ihr kommunales Parlament selber wählen dürfen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das kann doch nicht sein!) Die Opposition im Landtag will nicht, dass Ihr mitbestimmen könnt, welche Politik vor Ort eine Mehrheit bekommt. Die Opposition im Landtag traut Euch nicht zu, (Abg. Sven Teuber, SPD: Wie bitte?) dass Ihr verantwortungsvoll wählen könnt. Sie hält Euch schlichtweg nicht für reif genug, liebe Lea. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Was? – Unruhe im Hause) – Ja, wir, die Koalition aus SPD, Grünen und FDP, sehen das aber anders. Wir sind der Meinung, dass Ihr Jugendlichen (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) politisch sehr viel auf dem Kasten habt. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das meinen wir auch!) Ihr solltet bei der Kommunalwahl 2024 auch eine Stimme haben, so wie in elf anderen Bundesländern auch. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, seien wir einmal ehrlich. Seitdem wir vor sechs Monaten den Gesetzentwurf für die Verfassungsänderung eingebracht haben, haben wir viel miteinander diskutiert, in Ausschüssen, in kleinen Runden, in Vier-Augen-Gesprächen, auf allen Ebenen. Ja, dieses Thema bewegt uns wirklich. Leider müssen wir diese Woche wohl konstatieren: Es geht ein Riss durch dieses Parlament. (Zuruf von der CDU: Oh!) Zwei Teile stehen sich hier gegenüber. Auf der einen Seite die Mehrheit der Abgeordneten, die für das aktive Wahlrecht ab 16 sind. Auf der anderen Seite die Minderheit, die alles blockieren will (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) und an dieser Stelle die Stimmen für diese Blockade hat. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe der Abg. Gordon Schnieder, CDU, und Michael Frisch, AfD) Die Koalition des Fortschritts steht der Opposition der Vergangenheit gegenüber. Ein Bündnis für Jugend – Demokratiebooster – gegen das Lager der alten Bedenkenträger. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Hier steht die Koalition von SPD, Grünen und FDP (Abg. Benedikt Oster, SPD: Koalition der Zukunft!) gegen die CDU, die AfD und die FREIEN WÄHLER. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist Demokratie!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und den FREIEN WÄHLERN, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Rückwärtsgewandt!) es ist für Sie schon wenig schmeichelhaft, mit wem Sie in dieser Frage in einem Bündnis sind. (Unruhe bei und Zurufe von der CDU – Beifall bei der SPD sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Sie haben aber noch bis übermorgen Zeit, (Zurufe der Abg. Dirk Herber und Gordon Schnieder, CDU – Weitere Zurufe von der CDU – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) bis zur finalen Abstimmung, hier diese Koalition aufzubrechen. Es liegen beste Argumente (Anhaltende Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) für diese Verfassungsänderung auf dem Tisch; (Anhaltende Unruhe im Hause – Zurufe von der CDU) denn die rund 70.000 16- und 17-jährigen Rheinland-Pfälzerinnen und RheinlandPfälzer sollen mitbestimmen, weil wir doch täglich im Diskurs erleben, dass sie Einsichtsfähigkeit in politische Prozesse haben, (Abg. Marcus Klein, CDU: Ist das peinlich!) weil es bei Wahlen um die Gestaltung der Zukunft dieser 70.000 jungen Menschen geht, weil es sich gezeigt hat, dass bei der frühen Partizipation von jungen Menschen politisches Interesse geweckt werden kann (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und wir hiermit sozusagen auch einen Aufweckeffekt für junge Menschen haben, sich politisch zu interessieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, letztendlich weil es schlicht kein starkes Argument gibt, warum das aktive Wahlrecht an die Volljährigkeit oder an die volle Geschäftsfähigkeit geknüpft gehört. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Aus all dem folgt, Wählen ab 16 ist kein Bonbon, ist kein Präsent, was wir den jungen Menschen gerade einmal so gönnen oder schenken. (Glocke des Präsidenten) Nein, es steht ihnen zu, (Abg. Marcus Klein, CDU: Eben nicht!) es geht um ihre Zukunftsgestaltung. Sie haben ein Anrecht darauf, und es geht auch hier um Respekt. (Unruhe im Hause) Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben die Chance, wenn Sie es nicht schaffen, hier eine Einigung in Ihren Reihen herbeizuführen, dann geben Sie zumindest am Freitag die Abstimmung frei, damit die jungen Menschen in Rheinland-Pfalz eine Stimme haben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den nächsten Redner für die CDU-Fraktion aufrufe, möchte ich gerne kurz einen Hinweis oben an die Besuchertribüne geben. Es sind keinerlei Beileids- bzw. positive Bekundungen mit Klatschen oder Sonstigem erlaubt. Ich darf Sie bitten, davon Abstand zu nehmen. Wir haben es jetzt mehrfach gesehen. Bitte kein Klatschen oder irgendwelche negativen Bemerkungen oder Sonstiges, auch keine Handyaufnahmen. Ich darf darum bitten, dass Sie dies entsprechend der Hausordnung akzeptieren. Nächster Redner für die CDU-Landtagsfraktion ist Abgeordneter Dr. Matthias Reuber. (Unruhe im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Reuber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau BätzingLichtenthäler, zu der Rede könnte man Einiges sagen, aber auch eine verlängerte Redezeit von drei Minuten reicht nicht aus, um da alles wieder klarzustellen. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

Wenn man es nicht auf den Punkt bringt!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in zweiter Lesung den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Dem vorausgegangen war im März eine durchaus interessante und auch sachliche Anhörung im Innenausschuss mit aus meiner Sicht sehr kompetenten Anzuhörenden, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) die uns noch einmal alle – weitestgehend schon bekannten – Argumente für und gegen eine Anpassung des Wahlalters (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur für!) sozusagen auf dem Silbertablett serviert haben. An dieser Stelle muss ich Ihnen bei der Bewertung der Anhörung aber ganz deutlich widersprechen; denn die Anhörung hat eben kein eindeutiges Bild geliefert. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD – Zurufe von der CDU: So ist es! –

Diese Rede einzeln zitieren

Hans Jürgen Noss SPD

Aber hallo! – Weitere Zurufe von der SPD) – Nein, die Anhörung im Innenausschuss hat kein eindeutiges Bild geliefert. Wir haben von den Anzuhörenden auch keine einheitliche Handlungsempfehlung erhalten, welche Entscheidung denn nun die richtige ist. Vielmehr ist es doch so, dass für jede Sichtweise Argumente genannt wurden, die dazu führen, dass wir uns alle nach dieser Anhörung in unserer ursprünglichen Haltung bestärkt fühlen. Dennoch möchte ich im Folgenden in aller Kürze auf einige wenige Punkte der Anhörung genauer eingehen. Einig waren sich alle Anzuhörenden in einem Punkt. Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine Änderung des Wahlalters auf 16 Jahre. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Es ist mir an dieser Stelle aber auch noch einmal besonders wichtig, zu betonen, dass aus rechtlicher Sicht auch nichts gegen eine Beibehaltung der Altersgrenze 18 spricht. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von der SPD) Ich denke, es ist wichtig, das hier auch noch einmal klar anzusprechen und klarzustellen. Eine andere Formulierung aus der Anhörung, die mir noch sehr im Gedächtnis geblieben ist und einen verfassungsrechtlichen Punkt beleuchtet, ist eine von Professor Reimer – ich zitiere –: „Wahlen sind also keine pädagogische Veranzur Politik. Das wäre verfassungsrechtlich aus meiner Sicht sehr zentral.“ Gesagt hat Professor Reimer dies auf eine Aussage von Herrn Professor Faas, Wahlen seien geeignet, junge Menschen an Politik heranzuführen. Weiter führte Reimer aus – ich zitiere –: „Wahlen sind die Ermöglichung von Politik, dürfen aber niemals das Ergebnis von Politik sein.“ Dem können wir uns anschließen. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Jeder Mensch hat das Recht, zu wählen, nach Grundgesetz! Jeder Mensch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es eben schon angedeutet, durch die Anhörung sehen auch wir als CDU-Fraktion uns darin bestärkt, dass eine Kopplung des Wahlalters an die Volljährigkeit sinnvoll erscheint. Eine Entkopplung mag aus rechtlicher Sicht zwar möglich sein, ob diese aber auch klug ist, das sollte und das muss von uns bedacht und dann auch bewertet werden. Es gibt in unserem Rechtssystem eine Vielzahl, eine ganze Fülle an Rechten und Pflichten, die alle an verschiedene Altersgrenzen gebunden sind. Wenn man nun der Überzeugung ist, Jugendliche seien heute früher reif – da gibt es durchaus Studien, wir haben es in der Anhörung gehört, die das nahelegen –, dann wäre es doch nur logisch, auch eine Diskussion über alle Altersgrenzen (Zuruf von der CDU: Ganz genau!) und damit selbstverständlich auch über das Wahlalter, aber auch über die Volljährigkeit zu führen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Herzugehen und das Wahlalter aber isoliert aus dem bestehenden Rahmen herauszuziehen, halten wir für willkürlich und nicht zielführend. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir können hier überhaupt nicht über die Volljährigkeit reden!) Ich möchte unsere Argumentation gerne mit zwei Zitaten von Herrn Gnisa aus der Anhörung untermauern. Dieser sagte als Antwort auf Argumente für eine Absenkung des Wahlalters – ich zitiere –: (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) „Im Prinzip war das ein interessantes Plädoyer, aber ein Plädoyer für die Herabsetzung der Volljährigkeit.“ An anderer Stelle später noch: „Ich fand es sehr interessant, die psychologischen Ausführungen zu hören, die allgemein in die Richtung gingen, die jungen Menschen sind heute reifer als früher, und das müsste eigentlich juristisch gesehen die Debatte an einer ganz anderen Stelle lostreten, nämlich bei der Frage der Volljährigkeit.“ (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp SPD

Ah, jetzt aber!) Das Zitat geht noch weiter: „Ich glaube, man schreckt ein Stück weit selbst davor zurück, weil das ein Stück weit den Schutz für die jungen Menschen wegnimmt, und das möchte man nicht.“ – Zitat Ende. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man die Diskussion hier verfolgt und sich die Aussagen der anderen Anzuhörenden anhört, die sehr ausweichend auf die Frage geantwortet haben, ob man nicht logischerweise auch über die Volljährigkeit diskutieren müsste, dann scheint an dieser letzten Schlussfolgerung tatsächlich etwas dran zu sein. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin schon etwas verwundert, dass der auf eine Verfassungsänderung zwingend notwendig folgende Anpassungsbedarf bei den einfachgesetzlichen Regelungen, obwohl dies in der Anhörung angesprochen wurde, überhaupt nicht berücksichtigt wird. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verschiedene Landesgesetze sehen unverändert ausdrücklich eine Wahlaltersgrenze von 18 Jahren vor. Diese Gesetze wären somit verfassungswidrig. An dieser Stelle möchte ich gerne noch einmal Professor Reimer aus der Anhörung zitieren: „In seiner vorliegenden Fassung ist der Entwurf der Änderung von Artikel 76 der Landesverfassung deswegen schon rechtlich ein Torso, also ein Körper ohne Arme und Beine, der nicht laufen kann.“ (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Hier hätte ich erwartet, dass man diese Punkte ernst nimmt und aufgreift. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend möchte ich noch einmal für unsere Fraktion feststellen, dass die Anhörung, anders, als Sie das versuchen zu suggerieren, kein eindeutiges Bild mit einer klaren Handlungsempfehlung zu einer Verfassungsänderung gegeben hat. (Zurufe der Abg. Hans Jürgen Noss und Michael Hüttner, SPD) Schauen Sie ins Protokoll. Lesen Sie sich die Argumente alle durch. Dann sehen Sie, es gibt Punkte, die dafürsprechen, und Punkte, die dagegensprechen, aber kein einheitliches Bild, das bei allen Anzuhörenden zu finden ist. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau! Elf Bundesländer irren sich! Ganz bestimmt! – Zuruf von der CDU) Vielmehr sehen wir uns durch die Anhörung in unserer Argumentation bezüglich einer Verknüpfung von Volljährigkeit und Wahlalter bestätigt. Aus diesem Grund werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Kollege Ehmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zentrale Aussage in der Anhörung im Innenausschuss war in meinen Augen: Unser Wahlrecht ist ein Grundrecht, und derjenige, der Menschen vom Grundrecht des Wahlrechts ausschließen will, ist in der Begründungspflicht, und nicht derjenige, der das Wahlalter absenken will. Das ist das Essenzielle. Unser Wahlrecht ist ein Grundrecht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Meine und unsere Besuche beim Landesjugendring und den kommunalen Jugendvertretungen und die zahlreichen Schulbesuche zeigen, die Jugendlichen interessieren sich für Politik. Sie sind reif genug. Deshalb ist das Wählen mit 16 die längst überfällige Antwort auf das politische Interesse der Jugendlichen in Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Bislang können wir das nicht ändern, weil Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, das blockiert haben. Es heißt immer, die Jugend von heute wäre zum Teil politikverdrossen, aber das stimmt nicht. Sind es nicht die Jugendlichen in den Sportvereinen, Musikvereinen, freiwilligen Feuerwehren oder in den Kirchenjugenden, die sich vor Ort engagieren und ihre Heimat mitgestalten wollen? Geben wir diesen Jugendlichen endlich eine Stimme an der Wahlurne. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Hätten wir bereits bei der letzten Bundestagswahl das Wählen mit 16 gehabt, hätten in Rheinland-Pfalz 70.000 16- und 17-Jährige wählen dürfen. Deswegen ist auch das Wählen mit 16 bei der nächsten Europawahl ein großer Erfolg. Frau Bätzing-Lichtenthäler hat es schon angesprochen. Wir haben am selben Tag Kommunal- und Europawahl. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, sagen Sie mir, wie wir den Schülerinnen und Schülern bei unserem nächsten Schulbesuch erklären sollen, warum 16- und 17-Jährige am selben Tag das Europaparlament in Brüssel und Straßburg mitwählen, aber nicht den Ortsgemeinderat, den Verbandsgemeinderat und den Kreistag in ihrer Heimat wählen dürfen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Warum soll man über Klimaschutz, die Agrarreform in Brüssel und europäische Verteidigungspolitik entscheiden, aber gleichzeitig nicht mitentscheiden, wo das nächste Jugendzentrum hinkommt, wo die Skaterbahn hinkommt oder welche anderen Themen vor Ort mitgestaltet werden? Das macht keinen Sinn. Das kann man Jugendlichen nicht erklären. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, stellen Sie sich vor, Sie haben einen Sohn oder eine Tochter, die im Mai oder Juni 16 oder 17 Jahre alt ist, und Sie gehen zusammen mit der Familie am Wahlsonntag ins Wahllokal, und Ihr Sohn oder Ihre Tochter fragt Sie: Warum darf ich das Europaparlament wählen, aber nicht den Kreistag oder den Verbandsgemeinderat? (Abg. Michael Frisch, AfD: Dann erklärt man das halt!) Wollen Sie dann ernsthaft antworten, Du bist nicht reif genug? Wir haben am Freitag die Chance zu verhindern, dass Sie diese Antwort geben müssen. Geben Sie sich einfach einen Ruck. Es ist nicht so schwer. In BadenWürttemberg oder Nordrhein-Westfalen funktioniert es doch auch. Es gibt schon viele weitere Bundesländer, in denen man mit 16 und 17 Jahren wählen darf. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein dürfen Jugendliche mit 16 an der Kommunal- und Landtagswahl teilnehmen. In Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dürfen 16- und 17-Jährige nur an den Kommunalwahlen teilnehmen. Lediglich in Bayern, Hessen, Sachsen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz dürfen 16- und 17-Jährige weder an kommunalen noch an Landtagswahlen teilnehmen. Es gibt also längst kein einheitliches Wahlalter 18 mehr. Es gibt kein einheitliches „Das Wahlrecht ist an die Volljährigkeit gekoppelt“. Es gibt einen Flickenteppich an Wahlaltersgrenzen, der Jugendliche verwirrt und verunsichert. Es ist an der Zeit, diesen Flickenteppich endlich auszuräumen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, in Baden-Württemberg haben Ihre Kolleginnen und Kollegen erst vor Kurzem gemeinsam mit der grünen Fraktion das aktive und passive Wahlrecht mit 16 eingeführt. Dort dürfen nächstes Jahr 16- und 17-Jährige selbst sogar schon für den Gemeinderat kandidieren. Man kann draußen niemandem erklären, warum die CDU in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen das Wählen mit 16 einführt, aber Sie hier weiterhin blockieren. (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Geben Sie sich endlich einen Ruck. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Das kann man daraus nicht mehr erklären. Ich habe sogar herausgefunden, man kann mit 16 bei Ihnen Parteimitglied werden. Warum darf man denn mit 16 auf dem Bundestag der CDU mitbestimmen, wer Kanzlerkandidat oder Bundesvorsitzender ist, aber nicht mitbestimmen, wer für den – – – (Abg. Lars Rieger, CDU: Erklären Sie das doch mal dem kläglichen Haufen Demonstranten! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Das kann man nicht erklären. Es gibt kein besseres Alter für das erste Mal Wählen als mit 16 oder 17 in der Schule und in der Ausbildung. Im Sozialkundeunterricht kann man gemeinsam die Wahlprogramme durchnehmen. Man kann sich auf die Europawahl vorbereiten. Das wird so oder so passieren. Die Schülerinnen und Schüler und Auszubildenden werden sich nächstes Jahr mit 16 oder 17 die Frage stellen: Wen wähle ich bei der Europawahl? Deswegen macht es nur Sinn, dass sie sich damit beschäftigen, wer für den Verbandsgemeinderat und für den Kreistag kandidiert und sich mit dem Kommunalwahlprogramm beschäftigen. Trauen Sie ihnen nicht zu, dass das Kommunalwahlprogramm Ihrer CDU überzeugt, dass 16- und 17-Jährige es nicht nächstes Jahr auch durchnehmen (Glocke des Präsidenten – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) und schauen, ob es Sinn macht, vielleicht dort ein Kreuz zu machen? Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, es wäre doch schön, wenn wir beim Schulbesuchstag im November dieses Jahres gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, wenn wir in unseren Wahlkreisen in den Klassen sind, darüber reden können, wie sie sich auf die Europa- und die Kommunalwahl vorbereiten und Sie dann nicht antworten müssten, dass Sie die Jugendlichen für die Kommunalwahl für nicht reif genug halten, sie aber bei der Europawahl ihr Kreuz machen.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Herr Kollege, die Redezeit ist langsam vorbei.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Danke schön. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Bevor wir fortfahren, haben wir eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Reuber von der CDU-Fraktion. Sie haben 2 Minuten.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Reuber CDU

Lieber Kollege Ehmann, Sie haben die anderen Bundesländer angesprochen und die Frage aufgeworfen, warum das in dem einen Bundesland möglich sein soll, in dem anderen Bundesland nicht. Sich hier hinzustellen und zu sagen, Ihr müsst die Entscheidung treffen, weil schon elf andere Bundesländer sie getroffen haben, ist eigentlich kein Sachargument. Das ist auch in der Anhörung klar geworden. Das hat Professor Grzeszick gesagt. Es ist kein Sachargument zu sagen, Ihr trefft jetzt die Entscheidung, weil andere sie getroffen haben. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Unsere Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg und NordrheinWestfalen werden sich ihre Gedanken dazu gemacht haben und sind zu ihrem Schluss gekommen. (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Wir auch!) – Ja, wir auch. Vielleicht hören Sie mir einmal zu. Vielleicht passen Sie einmal auf. Wir leben aber in einem pluralen System, und auch wir in Rheinland-Pfalz machen uns Gedanken. Die Gedanken können sich durchaus – es ist vielleicht schwer, sich das vorzustellen – schon einmal von unseren Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern unterscheiden. Das wird Ihnen ähnlich gehen. Schauen Sie einmal in andere Felder hinein. (Beifall der CDU und bei der AfD) Ich habe eben beim Punkt der Volljährigkeit klargemacht, warum wir zu dem Schluss kommen, zu dem wir gekommen sind. Wie gesagt, es ist kein Sachargument zu sagen, ihr trefft die Entscheidung, weil die anderen sie treffen. Ich möchte noch einmal den geschätzten Professor Reimer aus der Anhörung zitieren. (Zurufe der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Benedikt Oster, SPD) – Hören Sie zu. Ins Protokoll haben Sie offensichtlich nicht geschaut. (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Ich zitiere: „Das ist die eigentliche Existenzberechtigung von Landtagen. Wenn Landtage nur nachvollziehen, was auf der anderen Rheinseite passiert, könnte man die Länder auch fusionieren.“ (Beifall bei der CDU – Zurufe aus dem Hause: Oh!) „Wenn Landtage nur nachvollziehen, was in Berlin passiert, dann könnte man die Länder abschaffen.“ Ja, wir haben einen Flickenteppich bei verschiedensten Themen. Dieser Flickenteppich ist aber so gewollt. Das sieht unser System so vor. Den gibt es nicht nur beim Wahlalter. Den gibt es auch in sehr vielen anderen Feldern. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Fabian Ehmann vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte in meiner Rede auch noch auf das Bündnis „alt.genug“ eingehen, die gesagt haben, sie sind alt genug – – – (Zurufe aus dem Hause: Erwiderung!) – Ja, kommt schon. (Unruhe im Hause – Zurufe aus dem Hause: Oh!)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nur die Ruhe. Herr Kollege Ehmann, Sie müssen erwidern. Sie können natürlich dann gerne Bausteine einbauen. Kollege Ehmann hat jetzt das Wort zur Erwiderung.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Ich erwidere. Ich habe einfach gesagt, dieser Flickenteppich, den wir haben, macht in meinen Augen keinen Sinn. Stellen Sie sich vor, wir haben im Mai die Kommunalwahl. Dort dürfen 16- und 17-Jährige nicht wählen, bei der Europawahl schon. Bei der Bundestagswahl 2025 dürfen sie wiederum nicht wählen und bei der Landtagswahl 2026, Stand jetzt, auch nicht. Das führt einfach zu einer großen Verwirrung und Verunsicherung bei Jugendlichen, weil sie sich zum Teil nicht ernst genommen fühlen. Das ist der entscheidende Punkt. Die Verwirrung entsteht, weil viele, wie Sie zum Beispiel, nicht anerkennen, dass, wie auch die Jugendpsychologin und der Politikwissenschaftler in der Anhörung klargemacht haben, Jugendliche mit 16 und 17 Jahren längst reif genug sind, um sich mit den Themen der Kommunal- und Landespolitik zu beschäftigen und eine Stimme abzugeben. (Zuruf von der CDU: Können sie doch machen!) Das können sie in vielen anderen Bundesländern bereits auch. Wir streiten dafür, weil wir sagen, es ist an der Zeit, dass Rheinland-Pfalz nicht die rote Laterne bekommen darf, was das Wählen mit 16 angeht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das sagen nicht nur wir, SPD, Grüne und FDP, sondern viele andere Jugendverbände auch, wie der Landesjugendring oder der Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen, die Ihnen sicher zahlreiche Briefe und Postkarten geschrieben haben. Sie, Kollege Rieger, haben diese Demonstrierenden eben in einem Zwischenruf sehr diskreditiert und sie in meinen Augen beleidigt. Das geht so einfach nicht. (Zurufe von der CDU: Oh!) Das geht nicht. Das können wir so nicht stehen lassen. Ich finde, es ist auch Ihrer Fraktion unwürdig, so gegenüber den Jugendlichen aufzutreten, die Sie mit ihnen sicher bei den nächsten Besuchen wiederum darüber streiten werden. Es ist an der Zeit, das Wahlalter zu senken. Sehen Sie es ein. (Unruhe im Hause) In anderen Bundesländern hat es Ihnen auch nicht geschadet. Es hat Ihnen auch nicht wehgetan, diesen Schritt zu gehen. (Glocke des Präsidenten) Deswegen ist es in unseren Augen längst überfällig. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren jetzt fort. Ich darf bitten, sich ein bisschen an die Redezeit zu halten. Ich bin schon immer sehr großzügig, wenn es sehr turbulent ist, aber die Großzügigkeit hat gewisse Grenzen. Heute Abend gibt es einen Parlamentarischen Abend. Ich darf daran erinnern, dass jeder pünktlich dorthin möchte. Natürlich wollen wir die Debatte ordnungsgemäß durchführen, aber das in der vorgegebenen Zeit. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Frisch. Sie haben insgesamt 6,5 Minuten Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jeder, der Kinder großgezogen hat, weiß, wie schnell ein abschlägig beschiedener Wunsch aus einem süßen Engel ein kleines Teufelchen machen kann. (Zurufe aus dem Hause: Och! – Heiterkeit im Hause –

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Das beste Teufelchen im Land sitzt bei Ihnen in der Fraktion! – Unruhe im Hause) Es wird gequengelt und getobt, in fortgeschrittenem Alter gestritten und stundenlang debattiert, so lange bis die Erziehungsberechtigten entnervt erst auf- und dann nachgeben. (Anhaltend Unruhe im Hause) – Herr Weber, Politiker sind vor solchem Verhalten anscheinend nicht gefeit. (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Seit vielen Jahren fordern die Ampelfraktionen in Rheinland-Pfalz in diesem Hause die Absenkung des Wahlalters auf 16, im Plenum, in den Ausschüssen, bei Schülergesprächen, in der Presse, bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit, (Anhaltend Unruhe im Hause) mit immer gleichen Argumenten wird permanent wiederholt und intensiv diskutiert. Stets ohne Erfolg, weil die notwendige Zweidrittelmehrheit fehlt und auch nicht zu erwarten ist, trotzdem beharrlich und mit einer Penetranz vorgetragen, die jegliche Einsicht in die Hoffnungslosigkeit dieses Unterfangens vermissen lässt. (Zuruf von der SPD) Die Empfehlungen von Erziehungsberatern und Psychologen für solche Situationen sind klar. Erstens: Ruhe bewahren. Zweitens: Auf endlose Erklärungen verzichten, nicht alles tausendmal sagen, stattdessen das Wesentliche in Kürze erklären. Drittens: Gegenargumente ernst nehmen und sachlich entkräften. Verehrte Ampelfraktionen, in diesem Sinne ertragen wir es mit Geduld, dass Sie uns heute erneut mit dem Thema „Wahlalter 16“ konfrontieren. Wir bleiben ruhig, erläutern noch einmal unsere Position und setzen uns gewissenhaft, aber in gebotener Kürze mit Ihren Argumenten auseinander. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kürze wäre gut! Kurz wäre super!) Zweifellos gibt es 16-Jährige, die mehr über Politik wissen als manche Erwachsene, aber für eine generelle Regel taugt das nicht. Entscheidend ist die volle Einsicht in das eigene Handeln und dessen Konsequenzen, für mich selbst und für andere. Die daraus resultierende Verantwortung setzt eine gewisse Lebenserfahrung und -praxis voraus, die Jugendliche im Allgemeinen noch nicht besitzen. Nicht umsonst enthalten wir jungen Menschen in vielen Bereichen des Lebens bestimmte Rechte vor oder schränken sie wenigstens ein. Gleichzeitig befreien wir Jugendliche aber auch von Pflichten und Konsequenzen, die Erwachsene voll zu tragen haben. Erst mit Erreichen der Volljährigkeit sind Menschen in unserer Rechtsordnung für ihr Handeln komplett eigenverantwortlich. Deshalb ist es folgerichtig, ihnen erst dann eine Wahlentscheidung zuzugestehen, die nicht nur Auswirkungen auf ihre eigene Existenz hat, sondern mehr als 4 Millionen Bürger in Rheinland-Pfalz betrifft. Wählen ab 16 würde nicht nur mit dieser Grundlogik brechen. Es würde auch die Legitimationslogik unserer Landesverfassung konterkarieren. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Ihr zufolge geht alle staatliche Gewalt von freien und mündigen Bürgern aus. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Die Gewalt, die geht von Ihrer Jugendorganisation aus!) Dem Staat und seinen Organen ist es verboten, aktiv Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen. Wie aber soll dieses Neutralitätsgebot eingehalten werden, wenn Minderjährige wählen? (Zurufe von der SPD) Sie unterliegen in der Schule dem Erziehungsauftrag des Staats. Mithin würde der Staat seinen eigenen Souverän erziehen und dessen Wahlentscheidung gewissermaßen zum betreuten Wählen ab 16 degradieren, wie es der Verfassungsrechtler Professor Reimer in der Anhörung formulierte. (Unruhe im Hause) Ein fundamentaler Widerspruch zum demokratischen Geist unserer Verfassung. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Dann müssen wir das Wahlalter hochsetzen! – Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Sie sagen, junge Menschen seien heutzutage nicht nur selbstständiger, (Anhaltend Unruhe im Hause –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Ich habe an der IGS Volljährige unterrichtet! – Glocke des Präsidenten) sondern auch politisch interessierter und aktiver als frühere Generationen. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Um diese aufgewecktere Jugend früher und angemessener an demokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen, müsse das Wahlalter mindestens auf 16 herabgesetzt werden; manche plädieren sogar für 14 oder noch jünger. (Zuruf von der SPD) Diese Argumentation geht von mehreren Fehlannahmen aus. Sie unterstellt zum einen, dass frühere Jugendgenerationen weniger politisiert gewesen seien als die heutige. Mit Blick auf meine eigene Jugend kann ich das nicht unterschreiben. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Schon lange her! – Unruhe im Hause) Wir haben in den frühen 70er-Jahren mit großer Leidenschaft und äußerst kontrovers diskutiert. Wir haben mit unseren Lehrern gestritten und unsere Positionen öffentlich vertreten, ohne die Schule zu schwänzen oder uns mit krimineller Energie auf der Straße festzukleben. (Zurufe aus dem Hause: Och! –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Sie kommen auch nicht ohne Plattitüden aus!) Trotzdem durften wir erst mit 18 wählen, und wir empfanden das nicht als Bevormundung oder Diskriminierung, sondern als großes Privileg, auf das wir lange hingefiebert haben. Sie sagen, mit dem Wahlrecht sollten junge Menschen für die Demokratie begeistert werden. Das ist aus unserer Sicht ebenfalls falsch. Es gibt vielfältige Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sich gesellschaftlich und politisch einzubringen: Sportvereine, Schülervertretungen, Jugendparlamente, Kirchenverbände und andere Organisationen. Das ist gut so. Dort können sie demokratische Prozesse einüben, sie können an die Demokratie herangeführt und für sie begeistert werden, damit sie am Ende in der Lage sind, das Wahlrecht als das höchste Recht eines Bürgers wahrzunehmen und über die Geschicke eines ganzen Landes verantwortungsbewusst zu entscheiden. Niemand käme auf die Idee, einen Zwölfjährigen ein Flugzeug steuern zu lassen, damit er später einmal Pilot wird (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was für ein Vergleich! – Unruhe im Hause) oder einen Medizinstudenten im ersten Semester eine Operation durchführen zu lassen, um ihn für den Beruf des Chirurgen zu motivieren. Genauso wenig sollten wir das Wahlrecht dazu zweckentfremden, das politische Engagement von Kindern und Jugendlichen zu fördern. In diesem Sinne zitiere ich ein weiteres Mal die Stellungnahme von Professor Reimer in der Expertenanhörung am 23. März: „Wahlen sind die Ermöglichung von Politik, dürfen aber niemals das Ergebnis von Politik sein. Eine Politik, die darauf zielt, sich gewissermaßen selbst die Wählerinnen und Wähler zu suchen und zu schaffen, die sie gerne hätte, hat Demokratie nicht verstanden.“ – Sie im Übrigen auch nicht mit Ihren permanenten Zwischenrufen. (Beifall der AfD – Zurufe aus dem Hause: Och! –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Das ist Demokratie! Damit müssen Sie umgehen können! –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Das ist Demokratie, Herr Frisch!) Meine Damen und Herren, im Umgang mit Kindern gilt: Standhaft bleiben und ein Nein durchhalten. Es muss klar sein, dass man nicht immer alles bekommt, was man sich wünscht, schon gar nicht durch permanentes Gezeter. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Es geht hier um Demokratie! Das ist doch unglaublich! – Unruhe im Hause) In der Politik scheint mir das auch ein kluger Ratschlag zu sein. (Abg. Sven Teuber, SPD: Sie als Oberlehrer taugen dafür nicht! – Anhaltend Unruhe im Hause) Liebe Kollegen von der Ampel, verschonen Sie uns deshalb mit weiteren Versuchen, das Wahlalter mit 16 zu erzwingen. Wir als AfD-Fraktion werden jedenfalls auch in Zukunft bei unserem Nein bleiben. Das Gleiche erwarten wir von der CDU und den FREIEN WÄHLERN; (Abg. Benedikt Oster, SPD: Räumen Sie mal in Ihrer Jugendorganisation auf! Da haben Sie genug zu tun! –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Ihre Jugendorganisation ist in den 30erJahren stehen geblieben! – Anhaltend Unruhe im Hause) denn die besseren Argumente, nicht das lautere Schreien, sind eindeutig auf unserer Seite. (Glocke des Präsidenten – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD – Anhaltend Unruhe im Hause) Vielen Dank. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Euer Benehmen ist unterirdisch! – Anhaltend Unruhe im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Redeliste fort. Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer. Es gab gerade noch einmal den Hinweis, dass oben Bilder gemacht wurden. Das war aber jemand von der Presse. Alles gut, das haben wir nicht gleich erkannt. Deswegen gab es da ein bisschen Aufregung. Das ist eine Journalistin, aber man erkennt das natürlich von unten nicht immer. Ansonsten sind grundsätzlich keine Video- oder Fotoaufnahmen gestattet. Frau Abgeordnete Willius-Senzer, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Willius-Senzer FDP

Danke schön, Herr Vorsitzender. – Jetzt gehe ich also mit einer gewissen Lebenserfahrung als Teufelchen in die Bütt. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich will meine Redezeit nutzen und zunächst einmal meinen tiefen Respekt ausdrücken. Was der Landesjugendring, die Landesschüler*innenvertretung, (Abg. Michael Frisch, AfD: Oh Gott!) die politischen Jugendorganisationen und viele weitere Institutionen unter dem Hashtag #altgenug auf die Beine gestellt haben, ist wirklich bemerkenswert. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Junge Menschen mit einem klaren Ziel für ein wichtiges politisches Thema zu begeistern, ist nicht nur eine große Leistung. Es ist ein großes Geschenk für unsere Demokratie und der beste Zeuge dafür, dass die Jugend in unserem Land Verantwortung für diese Gesellschaft übernehmen und mitbestimmen will. Ich danke allen Beteiligten für dieses klare Signal an diesen Landtag. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In den zahlreich durchgeführten Debatten der vergangenen Jahre sind viele Argumente ausgetauscht worden. Von der Mündigkeit über die Reife zu Regelungen in anderen Bundesländern, zum Wahlrecht von kommunaler bis europäischer Ebene, von Religions- bis Strafmündigkeit, vom abnehmenden Anteil junger Menschen an der Gesamtbevölkerung bis zu verfassungsrechtlichen Fragen. Ich kann Ihnen sagen, ich bin dankbar für den demokratischen Streit, den wir zu diesem Thema geführt haben. An dessen Ende steht für mich ein zentrales Ergebnis – Herr Dr. Reuber, Sie haben das auch gesagt –, aus verfassungsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja! So ist es!) Der Landtag kann dazu entscheiden, und ich sage Ihnen im Sinne der jungen Menschen in diesem Land, er sollte es tun. Die Zeit ist reif, dass wir mit dem Wahlalter 16 der Jugend eine Stimme geben. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Schnieder, Sie hatten als Fraktionsvorsitzender die Chance dazu, Ihre Fraktion auch bei diesem wichtigen Thema neu aufzustellen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sie ist gut aufgestellt!) Ich schätze Sie wirklich als begeisterten und begeisternden Kommunalpolitiker. Mein Kollege Marco Weber berichtet mir davon sehr oft. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Heiterkeit im Hause – Zurufe aus dem Hause: Hui!) Was wäre es für ein tolles Signal, wenn die Jugend im nächsten Jahr nicht nur das Parlament in Brüssel, sondern auch den Ortsgemeinderat Birresborn hätte wählen können. (Zuruf aus dem Hause: Oh ja!) Es ist absurd, dass die Jugend mündig sein soll, über Wohl und Weh der Politik in Europa mitzuentscheiden, nicht aber über den Zuschuss für den Tischkicker im örtlichen Jugendraum. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum ist das so? – Weil sich die CDU hinter ihrem konservativen Weltbild verschanzt (Unruhe der CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Schön wär’s!) und noch einmal dokumentieren möchte, dass sie schlichtweg aus der Zeit gefallen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich vermisse bei Ihnen, dass Sie die Jugend in den Blick nehmen. Wir haben hier schon öfter über die Situation in Baden-Württemberg gesprochen. Dort haben Sie das Wahlalter 16 ermöglicht. Es ist zu vermuten und damit konfrontiert sagte man mir, dass man das dort allein aus Koalitionsgründen gemacht hat. (Zuruf von der SPD: Was? – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Wenn diese Vermutung stimmt, frage ich Sie: Wie klein muss man denken, eine fundamental wichtige Sache, nämlich die Ausgestaltung des Wahlrechts, zur Verhandlungsmasse im politischen Farbenspiel zu machen? (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist Ihnen völlig fremd! –

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Das machen wir! – Zuruf von der CDU: Das macht die FDP! – Heiterkeit der CDU) Es geht um grundsätzliche demokratische Fragen. Es würde nämlich zeigen, dass es der CDU gar nicht um die Jugend geht, sondern am Ende um sich selbst. Das Wahlrecht 16 dient in Rheinland-Pfalz zur Zementierung des konservativen Profils und in Baden-Württemberg dazu, in Regierungsverantwortung zu kommen. Dieser Opportunismus wäre Hohn und Spott gegenüber den jungen Menschen in diesem Land. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU – Glocke des Präsidenten) Ich appelliere an Sie, überwinden Sie diese Prinzipienlosigkeit. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Jetzt wird es kritisch!) Nehmen Sie die Jugend in den Blick. Geben Sie ihr eine Stimme. Ändern Sie mit uns die Verfassung. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Schämen Sie sich!) Das Wahlalter 16 muss kommen. Wir Freien Demokraten stimmen zu. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nächster Redner für die Fraktion FREIE WÄHLER ist deren Fraktionsvorsitzender, Dr. Joachim Streit. 6 Minuten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wählen die 16-Jährigen Sie bei der Europawahl? Das wollen Sie bestimmt nicht!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

– Du kannst ruhig Du zu mir sagen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Gut!) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jede Änderung unserer Verfassung bedarf einer reichlichen Vorprüfung und einer besonderen Begründung. Es geht hier um Verfassungsrecht, nicht um Befindlichkeiten. (Zurufe von der SPD: Doch! –

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Das ist richtig!) Mit der Absenkung des Wahlalters unter die Volljährigkeitsgrenze auf 16 Jahre ist ein besonderer Punkt betroffen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Verfassungsrechtlich ist das möglich!) An der Stelle bemisst sich verfassungsrechtlich alles am sogenannten Demokratieprinzip. Das Demokratieprinzip, wie es das Bundesverfassungsgericht am 29. Januar 2019, also vor vier Jahren, festgestellt hat, enthält eine Ernsthaftigkeitsgarantie. Es stellt Mindestanforderungen an Mündigkeit und Reife des Menschen. Mündigkeitsregeln dürfen nach dem Bundesverfassungsgericht nicht im Einzelfall überprüft werden. Ich darf also nicht den Einzelnen herausgreifen, weil es sonst diskriminierend wäre. Vielmehr ist eine Kohortenbetrachtung entscheidend. Das verlangt in Summe Mindestanforderungen an die Einsichts- und Handlungsfähigkeit der Alterskohorte als Wähler, in unserem Fall der 16- und 17-Jährigen. Niemand bestreitet, dass junge Menschen auch an Politik und politischen Themen interessiert sind. Wichtig ist allerdings, dass sich diese Begeisterungsfähigkeit nicht auf einzelne Themen bezieht, nur rein monothematisch ist. Gesetzliche Mündigkeitsregeln gibt es in verschiedenen Rechtsgebieten. Die Reife begründet sich dort im Wesentlichen auf 18 Jahre mit den Vorschriften des § 2 BGB und des § 1 Jugendgerichtsgesetz. Dabei ist klar zu unterscheiden zwischen den Regelungen, die den Jugendlichen schützen wollen, und denen, die zum Schutze Dritter sind. Beim Wählen sind auch Dritte zu schützen, also nicht nur dem, der wählt, ein Recht zu geben, sondern auch die, die von der Wahlentscheidung betroffen sind, haben wir in den Blick zu nehmen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In fast allen Rechtsgebieten ist die 18, die Volljährigkeit, die Wendemarke, volle Geschäftsfähigkeit, volle deliktische Haftung im Zivilrecht, die Möglichkeit der vollen strafrechtlichen Verantwortung. Ein weiterer Punkt des Demokratieprinzips ist wichtig. Wahlen ab 16 Jahre sind gewissermaßen betreute Wahlen. Hier wählen Minderjährige, die erstens unter der Personensorge ihrer Eltern stehen und zweitens dem staatlichen Erziehungsauftrag unterliegen. Da in der Demokratie die Willensbildung aber von unten nach oben erfolgen muss und das Gros der 17- bis 18-Jährigen noch in staatlichen Schulen ist, nämlich in der Berufsschule und in der gymnasialen Oberstufe, gibt es eine Gefahr. Diese Gefahr ist durch den Staat gegeben. Nichts wäre schädlicher für einen demokratischen Staat, ein demokratisches Land wie Deutschland, wenn sich diese Legitimationswirkung umkehrt, also sich gleichsam der Staat die jungen Bürgerinnen und Bürger als diejenigen Schützlinge trimmt, die sie wählen sollen. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Dabei haben Studien ergeben, dass vor allem Schüler aus gefestigten Elternhäusern wählen gehen. Das sind in der Regel Gymnasiasten. Unbestritten ist, Jugendliche haben eine Meinung, und Jugendliche sind engagiert. Sie sind sogar ein Stück weit engagierter, als frühere Generationen es waren, aber nicht alle sind engagiert, und nicht alle sind gleich engagiert. Darauf kommt es bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung überhaupt nicht an, sondern es geht um die Kernfrage für das aktive Wahlrecht. Es ist und bleibt die sogenannte Reife des Menschen, die Reife des jungen Menschen nach Maßgabe, in welchem Umfang er die Folgen seiner Entscheidung für die Gesamtheit unserer Bevölkerung absehen kann. Durch die Teilhabe an Wahlen werden grundsätzliche Entscheidungen für die Mehrheitsverhältnisse in politischen Gremien und damit auch für oder gegen politische, gesellschaftliche Zielrichtungen manifestiert. Es wird in der Diskussion von den Befürwortern gesagt, die Jugendlichen seien heute reifer als früher. Das sieht der Bundesgesetzgeber zumindest nicht so, sondern es ist so, dass er bereits 2017, also vor sechs Jahren, beim Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehen, sehr bewusst noch einmal die Altersgrenze zur Heirat von 16 auf 18 hochgesetzt hat. Die Begründung: Die Tragweite dieser Rechtsfolgen vermag der Minderjährige in Ansehung seines Alters nicht vollständig abzusehen. Beim aktiven Wahlrecht beschränkt sich die Reife nicht nur auf Fragen des eigenen persönlichen Rechtsbereichs, sondern auf alle Bürgerinnen und Bürger und alle ihre Rechtsbereiche, auf die eine gewählte Regierung Einfluss hat. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Wir müssen festhalten, Interesse, Engagement und Begeisterungsfähigkeit ersetzen keine Reife, deren Fähigkeit zu abstrahieren und Wahlfolgen abzuschätzen. Auch die Kenntnis zu einzelnen Themen reicht nicht aus. Was ist also zu tun? – Wir FREIEN WÄHLER verschließen uns nicht dem Beteiligungswunsch junger Menschen. Wir müssen als Gesetzgeber aber unserer eigenen Abwägungsfunktionen für das Wohl und Wehe aller Menschen in Rheinland-Pfalz gerecht werden. Dann geht es nicht darum, einem Zeitgeist hinterherzulaufen. Auf Zahlen, Daten und Fakten basierend kann dies gesichert nur eine empirische Untersuchung, bezogen auf unser Bundesland, die den Reifegrad der 16- und 17-Jährigen umfassend und objektiv feststellt. Zu den vielen uns heute oft zitierten anderen Bundesländern und der Frage, ab wann ich in Europa wählen darf, sage ich, (Glocke des Präsidenten) wenn es eine Kohärenz bei Europa gäbe – Sie haben es eben angesprochen –, kann ich nur sagen, von 27 Ländern erlauben es nur drei Länder 16-Jährigen, wählen zu gehen. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Debatte fortfahren, darf ich kurz Gäste bei uns begrüßen, und zwar von der DLRG Limburgerhof und Neuhofen, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Herzlich willkommen bei uns! Schön, dass Sie da sind! (Beifall im Hause) Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die gleiche Politik unter sich ändernden Umständen einfach fortzusetzen, ist selten die richtige Politik. Auch wenn es mich berührt hat, dass Herr Abgeordneter Frisch aus seiner Jugend erzählt hat, bei so viel Tristesse und so viel Freudlosigkeit erklärt das zwar vieles von heute, (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Können Sie nur persönliche Angriffe?) aber ich möchte feststellen, dass die Jugend von heute zum Glück lebendiger, bunter und demokratisch interessierter ist und vor allen Dingen auf die Einmischung in diese Demokratie ausgelegt ist. (Abg. Michael Frisch, AfD: Oder können Sie auch mehr?) Wenn dieses Parlament diesen jungen Leuten heute eine Einladung ausspricht, dass sie sich weiter einmischen mögen, dass das am Ende die Demokratie stärkt, den Staat stärker macht und die Gesellschaft stärker zusammenhält, dann wäre das eine wichtige Einladung an diese rund 70.000 RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deswegen unterstützt die Landesregierung die Initiative, das Wahl- und Abstimmungsalter auf 16 Jahre herabzusetzen, ganz klar und gerne. Herr Abgeordneter Dr. Reuber, wir würden uns sofort in die Arbeit der einfachgesetzlichen Regelungen stürzen, sofort, ab heute, wenn es die entsprechenden Signale und die Zustimmung aus dem Parlament gibt. Zwei Dinge aus der Anhörung möchte ich betonen. Das eine ist, dass die gesellschaftlichen Veränderungen bei den Jugendlichen etwas bewirken, nämlich in unserer Gesellschaft mehr gefordert zu sein vor dem Hintergrund dessen, was vor dieser Generation alles an Herausforderungen liegt. Die frühere Suche nach eigener Identität, nach Eigenständigkeit und nach Selbstverantwortung, all das setzt früher ein. Das ist ein Ergebnis aus der Anhörung. Die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von 16-Jährigen ist heute stärker und kräftiger ausgeprägt als bei früheren Generationen. Dies ist und bleibt ein maßgebliches Argument dafür, damit Jugendliche an Wahlen teilnehmen können und vielleicht teilnehmen sollten. Ich nenne eine zweite Feststellung. Alle Sachverständigen waren sich einig: Die vorgeschlagene Verfassungsänderung steht im Einklang mit dieser Verfassung. Das ist wichtig festzustellen. Das, was wir hier tun, ist verfassungsstärkend und ein Zeichen, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es! – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) dass wir unsere Demokratie am Ende stärken wollen. Meine Damen, meine Herren Abgeordnete, mit dieser Absenkung wäre ein sehr wichtiges Signal an die Jugendlichen in diesem Land verbunden. Mir bleibt nach den vielen Argumenten nur noch eines, bitte enttäuschen Sie diese Jugendlichen nicht. Geben Sie ihnen das, was sie selbst einfordern, mehr an Mitsprache, an Entscheidung und an Demokratie. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Es liegt eine Kurzintervention von Abgeordnetem Michael Frisch vor. 2 Minuten.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Herr Innenminister, wenn jemand ad personam redet anstatt zur Sache, obwohl vorher hier sehr viele Argumente ernsthaft vorgetragen worden sind, dann kann er das so machen. Dann steht ihm das zu, richtig. Dann sagt das natürlich etwas über seine charakterliche Qualität aus. (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD: Oh! –

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Wer im Glashaus sitzt! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Ich glaube, dass jeder halbwegs vernünftige und anständige Mensch hier im Raum das genauso gesehen hat. Es ist traurig, dass Sie sich in diesem Parlament unter Demokraten – Sie tragen die demokratische Fahne immer ganz vorne und ganz hoch – solcher Mittel bedienen. Ich sage noch einmal, das ist eine Frage des Charakters. Das sagt mehr über Sie aus als über mich. (Zurufe von der SPD) Noch ein anderer Punkt ist mir wichtig. Dass Sie als Innenminister einen solchen Auftritt hinlegen gegenüber dem Fraktionsvorsitzenden einer demokratisch gewählten und demokratisch legitimierten Partei, (Abg. Jens Guth, SPD: Ein sehr guter Auftritt!) das beschädigt die Würde Ihres Amts. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Das finde ich noch schlimmer als das, was Sie an Unverschämtheiten mir gegenüber hier geäußert haben. Denken Sie mal darüber nach, ob Sie nicht einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) – Sie mit Ihrem Geplärre übrigens auch. Das ist unerträglich, was hier eben in dieser Debatte über Demokratie und Verfassung abgegangen ist. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Das müssen Sie aushalten! – Weitere Zurufe von der SPD) Mit diesem Auftritt hier beschädigen Sie die Demokratie. Reden Sie nicht so viel über Demokratie, was Sie bei jeder Gelegenheit tun, machen Sie es und gehen Sie bitte respektvoll mit Menschen um, (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) die von den Bürgern demokratisch in das Parlament gewählt worden sind. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Seien Sie froh, dass ich nicht Ihr Schüler war! – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich Staatsminister Ebling das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Herr Abgeordneter Frisch, es geht mir nicht um Persönliches, es geht mir um Politisches. (Abg. Michael Frisch, AfD: Nein, gar nicht!) Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Sie sich auch in dieser Frage nicht zu stark von Ihrer rechtsextremistischen Jugendorganisation beraten ließen, sondern sich klar zu einem Fortschritt der Demokratie und zur Beteiligung orientieren und sich dazu äußern könnten. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger und Michael Frisch, AfD – Zurufe von der SPD und von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der etwas lebhaften Debatte liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir wären am Ende dieses Tagesordnungspunkts. Wir müssen unmittelbar abstimmen über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung – Drucksache 18/4755 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER angenommen. Wir kommen – das ist der wichtige Hinweis – zu einer dritten Beratung. Bei gesetzgebenden bzw. verfassungsändernden Beratungen gibt es definitiv eine dritte Beratung. Deswegen haben wir die abschließende dritte Beratung in der 45. Sitzung am Freitag. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5225 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/6231 – Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/6260 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6276 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6288 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6334 – Wir kommen jetzt zur Beratung. Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Zusätzliche Redezeit von 3 Minuten hat die CDU und von 1 Minute die FREIEN WÄHLER. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Ich erteile Abgeordnetem Hans Jürgen Noss für die SPD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Hans Jürgen Noss SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Durch das vorliegende Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz wird das Wahlverfahren einfacher und effizienter fortentwickelt. Lassen Sie mich einige Änderungen nennen.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Lieber Herr Kollege Noss, ich will Sie nicht unterbrechen. Man hört Sie sehr schlecht. Vielleicht kann die Regie die Lautstärke etwas hochziehen. Wir hören den Kollegen Noss hier oben so gut wie gar nicht. Entweder geht er etwas näher an das Mikrofon oder die Lautstärke kann hochgeregelt werden. Das wollte ich nur sagen, damit alle Ihren wichtigen Wortbeitrag akustisch mitbekommen. Lieber Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Hans Jürgen Noss SPD

Bei den vergangenen Kommunalwahlen kam es immer wieder zu Kandidaturen von Hauptwahlbeamten und -beamtinnen für ein kommunales Mandat in ihrer Vertretungskörperschaft. Diese wussten allerdings bereits im Vorfeld, dass, falls sie das Ratsmandat annähmen, die Inkompatibilität dazu führte, dass sie ihr Amt aufgeben müssten. Es wäre aber sicherlich weltfremd, anzunehmen, dass der Bürgermeister oder Landrat oder die Bürgermeisterin oder die Landrätin das gewonnene Mandat tatsächlich annähme. Einziger Sinn und Zweck der Bewerbung war es, durch ihre Bekanntheit aus dem Amt zusätzliche Stimmen für die eigene Liste zu generieren. Hier liegt eine ganz bewusste Täuschung der Wählerschaft vor. Der Begriff „Scheinkandidatur“ ist daher voll berechtigt. Dort, wo eine Hauptwahlbeamtin oder ein Hauptwahlbeamter dennoch kandidiert, muss diese oder dieser vor der Wahl erklären, ob sie oder er das gewonnene Mandat annehmen werde. Diese Erklärung hat zwar keinerlei rechtliche Konsequenz, sie wird aber öffentlich gemacht und erzeugt damit einen gewissen Druck auf den Bürgermeister oder den Landrat. Da von der Möglichkeit der Unterteilung des Wahlgebiets in Wahlbereiche seit den Kommunalwahlen 1999 kein Gebrauch mehr gemacht wurde, ist diese Bestimmung entbehrlich und wird nun auch für die verbandsfreien Gemeinden und Städte abgeschafft. Die Verbindung von Wahlvorschlägen – das sind die sogenannten Listenverbindungen – soll ersatzlos gestrichen werden; denn durch die Verwertung von Reststimmen könnten solche Listenverbindungen mehr Sitze erhalten, als dies bei einzelnen Wahlvorschlägen der Fall wäre. Zum Zeitpunkt der Einladung zur Wahl von Bewerberinnen und Bewerbern muss die Partei oder die mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe bereits bestehen. Sie muss also gegründet sein. Genau wie die Ampelfraktionen beantragt auch die CDU-Fraktion eine Absenkung des passiven Wahlalters von 23 auf 18 Jahre. Wir sehen in diesem Antrag einen Vertrauensbeweis an die jungen Menschen und ihre Bereitschaft und ihren Willen, an der Weiterentwicklung ihrer Kommune und der Verbesserung der Lebensqualität für die Einwohner mitzuwirken. Wir können aber eines nicht verstehen, nämlich warum die CDU-Fraktion nicht bereit ist, auf der Treppe der Jugendbeteiligung einen weiteren Schritt zu gehen und für die Jugendlichen auch die Tür zu dieser frühen Mitbestimmung, nämlich das aktive Wahlalter 16, zu öffnen, was die Mehrheit der Bundesländer bekanntermaßen bereits getan hat. Haben Sie etwa Angst vor den Jugendlichen? Wie immer, die Haltung der CDU in dieser Frage ist schon mindestens so alt wie Methusalems Bart, (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den man diesbezüglich wirklich abrasieren sollte. Herr Schnieder. Gleichzeitig hätten Sie jetzt die Chance, Ihre Zeit als Fraktionsvorsitzender mit einem richtigen Wumms – wie man neuerdings sagt – zu starten, aber diese Chance haben Sie versäumt. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tut mir leid, aber Sie hatten Ihre Chance. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Die Erweiterung der Wählbarkeit für kommunale Mandate erfolgt analog der Regelung im Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz. Durch diese Erweiterung des KWG hätten die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie ihr passives Wahlrecht am Erst- oder Zweitwohnsitz wahrnehmen wollen. Voraussetzung wäre, dass die sich bewerbende Person seit mindestens drei Monaten dort eine Wohnung hat oder aber sich ohne eine Wohnung zu haben im Wahlkreis aufhält. Bei der Wohnung genügt auch das Bestehen einer melderechtlichen Nebenwohnung im Wahlkreis. Die Ampelfraktionen lehnen diesen Antrag ab. Dann die Versendung von Stimmzetteln drei Tage vor dem Wahltag. Das ist ebenfalls mindestens seit Ende der 90er-Jahre immer ein stetiger Antrag der CDU-Fraktion, der jedes Mal abgelehnt wird. Von daher gesehen ist das ähnlich wie vorhin vom Kollegen geschildert. Die CDU-Fraktion hatte die Chance, dies zu tun. Sie hat sie nicht genutzt. Wir sagen ganz einfach, wir lehnen diese Form ebenfalls ab; denn es gibt verfassungsrechtliche Bedenken und solche, die mit dem hohen kostenmäßigen Aufwand begründet werden. Im Übrigen verweisen wir auf die Möglichkeit zur Briefwahl. Wir werden dies ebenfalls ablehnen. Dann gibt es noch einen Antrag der FREIE WÄHLER-Fraktion. Zu nennen ist die Mehrheitssicherungsklausel in § 41 Abs. 2 KWG. Im Sonderfall wird geregelt, dass eine politische Gruppe mit absoluter Stimmenmehrheit nicht die absolute Sitzmehrheit erhält. In diesem Fall wird der Gruppe zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt, bevor die restlichen Sitze verteilt werden. Nach der Umstellung der Verteilungsberechnung auf Sainte-Laguë/Schepers können aber mehrere Sitze an der absoluten Sitzmehrheit fehlen. Das im Bundeswahlgesetz in § 6 Abs. 7 enthaltene korrekte Verfahren soll das Problem lösen. Vielen Dank. Es war mir etwas zu ruhig. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Dennis Junk das Wort. 8 Minuten, bis zu 8 Minuten.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Junk CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunalwahl im kommenden Jahr wirft bereits ihre Schatten voraus. In zweiter Lesung beraten wir heute das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Gordon Schnieder hatte bereits in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass wir grundsätzlich viele Vorschläge mittragen können. Wie seinerseits angekündigt, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, um an wenigen, dafür aber sehr wichtigen Stellen noch Verbesserungen zu erzielen. Auch der Innenausschuss hat sich im Rahmen einer Anhörung umfassend mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen auseinandergesetzt. Auf einige wichtige Punkte möchte ich kurz eingehen. Erstens: die sogenannten Scheinkandidaturen. Unsere kritische Haltung zu den beabsichtigten Regelungen im Hinblick auf die sogenannten Scheinkandidaturen konnten auch bei der Anhörung nicht ausgeräumt werden. Im Gegenteil, wir wurden in unserer Haltung sogar bestärkt; (Beifall bei der CDU) denn die sogenannten Scheinkandidaturen werden durch die vorgesehenen Regelungen nicht verhindert und letztlich auch nicht unterbunden. Herr Hesch hat es für den Landkreistag aus meiner Sicht in der Anhörung sehr schön verdeutlicht. Er hat gesagt, das eine sei, dass der Gesetzgeber zwar möchte, dass diese Scheinkandidaturen nicht erfolgen, er es aber nicht durchsetzen könne. Das sei vielleicht ein juristischer Hintergrund, aber er habe ein Problem damit, Regelungen zu schaffen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, wenn man es letztlich dann aber nicht durchsetzen könne. Er ging noch weiter. Er sagte auch, überspitzt könnte man im Prinzip sagen, das untergrabe das Vertrauen in die staatlichen Regelungen. Ich kann von meiner Seite nur voll und ganz zustimmen. Wir sollten Regelungen so treffen, dass sie auch praktisch umgesetzt und durchgesetzt werden können. (Beifall der CDU) Weil Kollege Noss die einen oder anderen Dinge angesprochen hat, will ich einmal ein ähnliches Beispiel aufzeigen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat kurz nach nach der Landtagswahl 2016 ihr Abgeordnetenmandat nicht angenommen, gleichzeitig aber bereits am selben Tag über die Presse angekündigt, bei der Landtagswahl 2021 wieder zu kandidieren. Wie wir heute wissen, hat sie dann anschließend zur Freude des Kollegen Teuber ihr Mandat nicht angenommen. Insofern ist es sicherlich rechtlich gesehen nicht genau der gleiche Fall, aber insgesamt, wenn wir die Debatte so führen, wie wir sie jetzt führen, auch kein gutes Beispiel, wenn die Ampelfraktionen jetzt etwas fordern, was ihre gewählte Regierungschefin selbst in gewisser Art und Weise konterkariert. (Beifall der CDU und bei der AfD sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Der zweite Punkt, auf den ich eingehen will, ist die Absenkung des passiven Wahlrechts von 23 Jahren auf 18 Jahre. Nachdem die Ampelfraktionen, muss man sagen, im Innenausschuss noch etwas rumgeeiert sind, nehmen sie heute mit ihrem Änderungsantrag unseren Vorschlag wortgleich auf und plädieren auch für die Absenkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zugleich erfolgt damit – das ist unsere Argumentation die ganze Zeit gewesen – eine Vereinheitlichung von passivem und aktivem Wahlrecht. Das halten wir für das entscheidende und richtige Signal. (Beifall der CDU und des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Ich will aber auch betonen, dass ich es persönlich sehr positiv empfinde, dass sich auch die Ampelfraktionen bewegt haben. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir können das auch!) Das ist aus meiner Sicht eine gute und wichtige Entscheidung für die künftigen Entscheidungen, wer vor Ort kandidieren möchte. Das zeigt auch noch einmal die Bedeutung von Oppositionsarbeit. Diese kann Früchte tragen, und die Regierungsfraktionen können tatsächlich auch einmal über ihren Schatten springen. Ein gutes Signal, das Sie häufiger setzen sollten. Dann wären wir in Rheinland-Pfalz bei vielen Themen deutlich weiter und würden insgesamt wesentlich besser dastehen. (Beifall der CDU und des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum dritten Punkt, das passive Wahlrecht am Zweitwohnsitz will ich einmal sagen. Bei uns in Rheinland-Pfalz besitzen bei der Wahl zu kommunalen Parlamenten nur diejenigen ein passives Wahlrecht, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben. Dies führt dazu, dass Ratsmitglieder ihr Mandat aufgeben müssen, weil sie aufgrund zeitweiser Abwesenheit durch beispielsweise das Studium die Verlagerung des Erstwohnsitzes durchführen müssen und damit leider ihr Mandat verlieren. Dies wollen wir ändern, leider – so wie ich Sie vorhin verstanden habe, Herr Kollege Noss – wollen Sie es offensichtlich nicht ändern. Das wäre aber gerade für die Studenten ein enorm greifbarer Vorteil gewesen. Auch aus der Anhörung heraus muss man sagen, haben viele diesen Gedanken eigentlich grundsätzlich befürwortet. Ich erinnere mich noch an die Worte vom Kollegen Hüttner, der gesagt hat, das gehe eigentlich vom Prinzip her in die richtige Richtung. Warum hat man diesen Gedanken jetzt nicht weiterverfolgt? – Weil man sich zumindest aus meiner Sicht nicht mit der Frage der unterschiedlichen Möglichkeiten, der unterschiedlichen Herangehensweisen auseinandersetzen wollte. Was machen wir jetzt stattdessen? – Die Ampelfraktionen lassen es laufen, wie so oft. Es läuft dann so lange weiter, bis es irgendwann nicht mehr geht. Das ist schade, weil es für die Beteiligten einen richtigen Mehrwert gebracht hätte. (Beifall der CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Hans Jürgen Noss SPD

Das Problem sehe ich beim besten Willen nicht!) Zusammenfassend: Die Regelungen zu Scheinkandidaturen sind nicht durchsetzbar, eine verpasste Chance beim passiven Wahlrecht am Zweitwohnsitz, dafür – das Positive soll dann am Ende stehen – eine gute Entscheidung bei der Absenkung des passiven Wahlrechts und damit auch der Vereinheitlichung zum aktiven Wahlrecht. Deshalb führen die Änderungen alles in allem trotz der zwei, drei kritischen Punkte, die ich noch einmal beleuchtet habe, zu deutlichen Verbesserungen. Da sind wir uns einig. Deshalb werden wir auch den Gesetzentwurf mittragen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute ein neues Kommunalwahlgesetz beschließen, das mehr Sicherheit für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker schafft, jungen Menschen mehr Verantwortung in kommunalen Ämtern zutraut und Scheinkandidaturen verhindert. Über die Scheinkandidaturen – da nehme ich Bezug auf den Kollegen Noss – wurde schon genug gesagt, nur so viel, lieber Kollege Junk, damit sich hier nicht der Eindruck verfälscht. Auch der Landrat Bröhr hat das Mandat nicht angenommen, das ihm nach der Kommunalwahl angewiesen wurde. Ich glaube, bei diesen Scheinkandidaturen handelt es sich um ein Problem, das nicht nur die SPD trifft, sondern auch Ihre Partei und – ich gebe zu – auch meine Partei. Wir haben als Koalition weiteren Änderungsbedarf erkannt. Ich gebe hier auch gerne zu, dass wir dabei eine Initiative der CDU-Fraktion aufgegriffen haben; denn wir verschließen uns nicht gegen gute Ideen, sondern setzen sie direkt um. (Heiterkeit bei der CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Brandl CDU

Wir hätten da noch ein paar!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein für unsere Fraktion sehr wichtiger Punkt im Änderungsantrag der Koalition ist der Schutz für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Anstelle der Privatanschrift wird nur noch die Postleitzahl des Wohnorts auf dem Stimmzettel erscheinen. Diese Änderung war ein Wunsch vieler Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die immer häufiger Ziel von Anfeindungen bis hin zu Gewalt sind. Eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamts und des Deutschen Städtetags zeigt dies erneut. In der Studie wurden die Antworten von rund 1.500 Amtsträgerinnen und Amtsträgern aus ganz Deutschland ausgewertet, in welchem Maß – das zeigt die Studie – sie mit Hass und Hetze und auch Gewalt konfrontiert sind. Demnach hat fast die Hälfte der Befragten in den sechs Monaten vor der Befragung Anfeindungen gegenüber der eigenen Person erlebt. Mehr als jeder und jede zehnte Betroffene hat laut Studie darüber nachgedacht, das Amt niederzulegen oder nicht erneut zu kandidieren. Bestimmt hatten einige von Ihnen, so wie ich ebenfalls schon, Erlebnisse mit Bedrohungssituationen. Das muss uns allen ein Alarmzeichen sein. Die allermeisten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind Ehrenamtler. Diese vielen ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bilden mit ihrem Einsatz vor Ort das Rückgrat unserer Demokratie. Es ist unsere Aufgabe, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern den Rücken zu stärken, nicht nur über Solidaritätsbekundungen, sondern vor allem auch über konkrete Maßnahmen, über die wir als Gesetzgeber hier im Landtag entscheiden können. Die fehlende Angabe der Privatanschrift auf dem Wahlzettel ist daher ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die zweite Änderung der Koalition, die wir heute beschließen wollen, ist die Absenkung des passiven Wahlrechts für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von 23 auf 18 Jahre. Ich hatte angedeutet, dass wir diesen Vorschlag von der CDU übernommen haben. Wir tun dies, weil wir fest davon überzeugt sind, junge Menschen können politische Verantwortung übernehmen. Jugendliche zeigen uns derzeit, wie sie aktiv ihre Zukunft gestalten wollen. Sie sind so engagiert wie kaum eine Generation vor ihnen und übernehmen überdurchschnittlich häufig Ehrenämter, beispielsweise in Sportvereinen, Umweltinitiativen oder auch in der Jugendarbeit. Wir müssen diese Generation dazu motivieren, auch in der Kommunalpolitik ihrer Heimatkommunen mitzumischen. Kommunalpolitik ist so spannend und zeigt direkte Wirkung vor Ort. Wir brauchen für diese Arbeit Menschen jeglichen Alters. Die Absenkung des passiven Wahlrechts auf 18 Jahre für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist ein gutes Zeichen und die Antwort auf das großartige Engagement unserer Jugend. Ein noch deutlicheres Zeichen – ich muss das hier noch einmal sagen – und eine viel weitreichenderes Zeichen wäre aus unserer Sicht allerdings die Einführung des Wahlalters ab 16. Wir haben eben leidenschaftlich darüber diskutiert, aber auch an dieser Stelle ist der Hinweis nötig. Wer mit 16 wählt, informiert sich und beschäftigt sich auch tiefer mit Kommunalpolitik. Das ist der erste Schritt auf dem Weg in ein kommunales Ehrenamt. Wenn die CDU die Absenkung des passiven Wahlalters für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister selbst vorschlägt, ist es für mich so, als ob man für die Geburtstagsparty Kerzen besorgt, aber die Torte weglässt. Lassen Sie uns doch am Freitag gemeinsam eine schöne Feier mit Kerzen und Torten für unsere Jugendlichen ausrichten. (Glocke des Präsidenten – Beifall der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Am Freitag ist die nächste Chance, aber auch die letzte in dieser Legislatur, dass bei der kommenden Kommunalwahl 2024 Jugendliche ein Recht auf Mitbestimmung ihrer Zukunft bekommen. Gehen Sie noch einmal in sich, liebe CDU. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion der AfD ist Abgeordneter Stuhlfauth. Sie haben 5 Minuten.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Präsident, werte Damen und Herren! Die Aussprache zu den geplanten Änderungen im Kommunalwahlgesetz geht in die zweite Runde. In der ersten Aussprache haben wir bereits unsere Bereitschaft signalisiert, diesen Gesetzentwurf grundsätzlich zu unterstützen und ihm zuzustimmen. Zum ursprünglichen Entwurf haben sich mittlerweile noch eine Expertenanhörung im Innenausschuss und die Änderungsanträge der CDU, der FREIEN WÄHLER und der Ampel selbst gesellt. Ich werde mich mit meinen Ausführungen daher auf die Änderungsanträge beschränken. Inhaltlich stehen wir der Argumentation des stellvertretenden Landeswahlleiters, Dr. Stephan Danzer, am nächsten. Es entspricht auch der Position der AfD, dass – wie ursprünglich im Änderungsantrag der CDU gefordert und inzwischen vom Änderungsantrag der Ampel aufgegriffen – passives und aktives Wahlrecht in Bezug auf das Alter grundsätzlich identisch geregelt sein sollten. Das hat aber nichts, wie von der Ampel in ihrem Änderungsantrag erwähnt, mit dem Wahlalter mit 16 zu tun, sondern ist in Zusammenhang mit der Volljährigkeit zu sehen. Das andere Thema müssen wir immer wieder hören. Um gleich beim Änderungsantrag der CDU zu bleiben: Nachdem die Ampel die geforderte Herabsetzung des passiven Wahlrechts auf 18 Jahre aus dem CDU-Antrag übernommen hat, bleiben in diesem die beiden Hauptpunkte die geforderte Änderung hinsichtlich des passiven Wahlrechts an Orten abweichend vom Hauptwohnsitz sowie das Versenden von Wahlzetteln an Wähler bereits vor dem eigentlichen Wahltermin. Wir können diese Forderungen in gewissem Umfang nachvollziehen, halten sich jedoch nicht für förderlich und praktikabel. In der Praxis können sich diesbezüglich auch in Bezug auf den Wohnsitz taktische Spielereien ergeben, die so nicht gewollt sein können und vor allem beim Bürger auf Unverständnis stoßen würden. Die Zusendung gültiger Stimmzettel vor dem Wahltermin lehnen wir ebenfalls ab. Es ist richtig, dass die Fehlerabgabe insbesondere von älteren Menschen und Erstwählern etwas reduziert werden könnte, aber in Ausnahmefällen kann hier auf die Briefwahl verwiesen werden. Selbst die Briefwahl soll weiterhin die Ausnahme sein. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der CDU ab. Ich komme noch zum von der Ampelkoalition eingereichten Änderungsantrag. Ein weiteres Kernelement des Ampel-Änderungsantrags ist das Ersetzen der Anschrift von Kandidaten für kommunalpolitische Ämter auf den Wahlunterlagen durch Postleitzahl und Wohnort. Begründet wird diese Änderung mit der zunehmenden Bedrohungslage für Kommunalpolitiker durch Extremisten sowie verrückte Einzeltäter und der daraus erwachsenden Notwendigkeit, potenzielle Kandidaten bestmöglich vor An- und Übergriffen zu schützen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich hervorheben, dass wir als AfD jegliche Art von Gewalt gegen politische Kräfte und Repräsentanten unseres Rechtsstaats aufs Schärfste verurteilen, egal ob gegen Mitglieder der Blaulichtfamilie, Regierungsvertreter, Oppositionspolitiker und egal auch auf welcher Ebene. (Beifall der AfD) Als Teil des politisch liberal-konservativen Spektrums unterstützen wir diesen Änderungsvorschlag daher ausdrücklich, waren doch in den vergangenen Jahren überwiegend jene politischen Kräfte Ziele von Angriffen und Übergriffen, die von der links-grünen Agenda abweichen. Allerdings, wie auch gerne medienwirksam inszeniert wird, wächst die Gewaltbereitschaft im rechtsextremen und in Teilen des bürgerlichen Spektrums. Das lässt sich leider auch nicht leugnen. Wir hoffen daher inständig, dass diese Änderungen in der Zukunft Kommunalpolitiker besser schützen und die Bereitschaft zur Übernahme eines kommunalpolitischen Ehrenamts wieder steigern wird. Der Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen erhält daher unsere Zustimmung, ebenso wie der dem Änderungsantrag zugrunde liegende Änderungsgesetzentwurf. Frau Bätzing-Lichtenthäler, ich hoffe, Sie stimmen Ihren Änderungsanträgen trotzdem zu, obwohl Sie hier in diesem Punkt von uns unterstützt werden. Das wird bestimmt eine Gewissensfrage für Sie. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Fraktion der FDP spricht deren Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein Gesetzentwurf auf solch breite Zustimmung hier im Hause stößt, dann gibt es als fünfter Redner in der Debatte nur begrenzte Neuigkeiten zu verkünden. (Abg. Martin Brandl, CDU: Was?) Deswegen möchte ich dann doch einen Teil meiner Redezeit nutzen, Herr Kollege Stuhlfauth, um Sie auf eines hinzuweisen. Wenn Selbst- und Fremdwahrnehmung bei Menschen ein Stück weit auseinandergehen, (Abg. Ralf Schönborn, AfD: Dann ist man in der FDP!) ist das ganz normal, aber wie mit allem, was ganz normal ist, wird es dann irgendwann, wenn es eine gewisse Dimension erreicht, auch wieder problematisch. Dass Sie sich selbst als Vertreter des liberal-konservativen Spektrums ansehen, nehme ich mit Interesse zur Kenntnis, will Ihnen aber doch die Fremdwahrnehmung spiegeln – für die Bewertung, was konservativ ist, fühle ich mich nicht so richtig zuständig –, dass das, was Sie hier regelmäßig vertreten – das haben uns auch die Debatten des heutigen Tages wieder gezeigt –, mit Liberalismus wirklich ungefähr so viel zu tun hat wie ein Haifisch mit Radrennsport. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine Tatsache, die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Im Übrigen ist es interessant, weil wir nun auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass es eine Reihe von Menschen sind, die sich in ihren Zuschriften und ähnlichen Dingen durchaus als Unterstützer Ihrer Partei outen, die regelmäßig Politikerinnen und Politiker demokratischer Parteien angehen bis hin zu Bedrohungen. Genau dieses Spektrum, dem Sie angehören und deren parlamentarischer Arm Sie sind, wie ich Ihnen schon oft genug gesagt habe, (Abg. Michael Frisch, AfD: Legen Sie mal eine neue Platte auf!) ist ein wesentlicher Grund dafür, dass wir genau die Änderung vornehmen, die wir jetzt hinsichtlich der Adressangabe machen. Herr Frisch, wenn ich Ihnen einen kollegialen Rat geben darf, (Abg. Michael Frisch, AfD: Nein!) ich würde Ihnen wirklich empfehlen, ein bisschen an Ihrer Erregungskontrolle zu arbeiten, weil immer, wenn Sie sich aufregen, habe ich das Gefühl, dass ich gerade alles richtig mache. Deswegen regen Sie sich dann noch mehr auf. Das ist doch nicht gut für Sie, Herr Frisch. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was tun wir ansonsten noch in diesem sehr guten Gesetzentwurf, den wir durch einen Änderungsantrag hinsichtlich des passiven Wahlalters noch besser machen werden? – Wir regeln einige weitere Fragen, die im Kommunalwahlrecht einfach zu modernisieren sind. Bei dem Thema „Scheinkandidaturen“ gab es ein bisschen unterschiedliche Sichtweisen auf die Frage, aber gibt es nun, weil das passive Wahlrecht auch ein sehr hohes Gut ist, in der Tat Grenzen dessen, was man an Einschränkungen gegebenenfalls vornehmen kann. Trotzdem ist es ein guter Schritt an dieser Stelle, durch diesen Gesetzentwurf für ein Stück mehr Transparenz gegenüber Wählerinnen und Wählern zu sorgen. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Wir können ankündigen, dass es noch eine Anpassung hinsichtlich des Inkrafttretens geben wird, um für Wahlen, für die die Vorbereitungen schon relativ weit fortgeschritten sind, dafür zu sorgen, dass es rechtlich Sicherheit gibt, nach welchem Recht sie gegebenenfalls durchzuführen sind. Ansonsten stimmen, wie es die Vorredner artikuliert haben, auch die Freien Demokraten diesem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der breiten Mehrheit in den vorbereitenden Ausschüssen steht dieser Änderung des Kommunalwahlgesetzes ein Jahr vor der nächsten Wahl nichts mehr entgegen. Auch ich kann hier Zustimmung erklären. Viele unklare Formulierungen wurden bereinigt, überflüssige Regelungen entfernt, aber auch eine gravierende Änderung soll neu beschlossen werden, so die Wählbarkeit mit 18 Jahren. Den Ausschluss von sogenannten Scheinkandidaturen hätte man vielleicht wirklich lieber schärfer regeln können, was aber nicht möglich ist. Zur Nichtberücksichtigung von Listenverbindungen bei der Bestimmung der Ausschusssitze haben wir einen eigenen Vorschlag eingebracht. Wenn man diesem Änderungsantrag folgt, ist auch die Sitzverteilung in kleinen Ausschüssen rechtskonform geregelt. Was mir gefallen hat – Kollege Junk hat es schon angesprochen –, ist, wenn man sich einbringt und sieht, das Ganze hat Bewegung. Daher war die Diskussion fruchtbar, sowohl mit den Experten, den Anzuhörenden, aber auch der Antrag der CDU. Wir würden gerne zustimmen. Wir haben mit diesem Zweitwohnsitz ein Problem, weil es einfach zu kompliziert zu regeln ist. Ansonsten ist das aber jetzt im Ampel-Antrag übernommen worden. Daher habt Ihr einen Treffer dort gelandet. Auch dem Änderungsantrag werden wir zustimmen. Mit der Absenkung der Wählbarkeit von 23 auf 18 Jahre wird bewusst auch in diesem Gesetzesvorschlag der Landesregierung auf die Wendemarke mit 18 noch einmal Wert gelegt, das heißt, auf die Volljährigkeit abgestellt. Daher wird jungen Erwachsenen auf kommunaler Ebene eine möglichst sehr aktive Rolle in der Führung von Kommunen eingeräumt. Ich hoffe, viele lassen sich davon begeistern, damit wir viele junge Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Sommer 2024 in Rheinland-Pfalz begrüßen können. Den zweiten Teil, die Berechnung der Ausschussverfahren, wird mein Kollege Herbert Drumm übernehmen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Drumm.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Erläuterungen zu unserem Ergänzungsantrag geben. Sie sind natürlich zum Teil in der Begründung zu finden. Auf sie wurde auch schon von Vorrednern eingegangen. Dieser Antrag hat keine politische Dimension, sondern hat einen mathematischen Hintergrund und soll lediglich einen, wenn auch kleinen Fehler im Gesetz korrigieren. Worum geht es? – In § 41 Kommunalwahlgesetz RheinlandPfalz wird der Sonderfall geregelt, dass eine politische Gruppe mit absoluter Stimmenmehrheit nicht die absolute Sitzmehrheit erhält. In diesem Fall wird der Gruppe zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt, und danach werden die restlichen Sitze auf die anderen Gruppen verteilt, sodass die absolute Sitzmehrheit gewährleistet sein soll. Dies war bei der Verteilungsberechnung nach Hare/Niemeyer korrekt, da hier maximal ein Sitz fehlen konnte. Bei der Umstellung auf das SainteLaguë/Schepers-Verfahren wurde jedoch nicht beachtet, dass jetzt mehrere Sitze an der absoluten Sitzmehrheit fehlen können. Dies kommt durchaus zum Beispiel bei der Wahl von Ausschussmitgliedern in Gemeinderäten vor. Da die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz dabei auf das Kommunalwahlgesetz verweist, muss dieses geändert werden. Wie kann man es ändern? – Wir schlagen dazu die aus § 6 des Bundeswahlgesetzes übernommene Formulierung vor, nämlich die Zuteilung eines weiteren Sitzes zu ersetzen durch die Zuteilung weiterer Sitze, bis die politische Gruppe mehr als die Hälfte der Sitze erhält. Dr. Danzer, stellvertretender Landeswahlleiter, hat im Anhörverfahren dies alles bestätigt, auch unseren Änderungsvorschlag. Die andere von ihm aufgezeigte Möglichkeit, nämlich keine Änderung und Verlass auf die jeweilige Interpretation, ist im Sinne von Gesetzesklarheit nicht zielführend, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) insbesondere da die Eindeutigkeit hier leicht hergestellt werden kann und sowieso die Änderung des Kommunalwahlgesetzes ansteht. Zum Schluss noch eine Entscheidungshilfe für Sie: Vor der Bundestagswahl 2009 wurde auf Bundesebene das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren eingeführt und bei der Mehrheitsklausel der gleiche Fehler gemacht. Der Bund korrigierte dies nach der angesprochenen Wahl durch die Formulierung, die wir nun vorschlagen. Wir hoffen, nein, wir erwarten Ihre Zustimmung zu einer solchen rein sachlichen Korrektur. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Ebling.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielen herzlichen Dank für die breite Debatte. Vielen Dank auch für die Anhörung und die Möglichkeit, dass mit Änderungsanträgen noch einmal andere Akzente gesetzt werden. Ich glaube, das Entscheidende bleibt, dass wir damit, wenn wir in der Schlussrunde sind, die Vorbereitungen für die allgemeinen Kommunalwahlen im nächsten Frühjahr treffen können. Mit den Vorbereitungen ist schon längst begonnen worden. Wir würden dann die gesetzlichen Grundlagen angepasst sehen, und wir hätten vor allen Dingen – das ist wichtig – ordnungsgemäße und sicher durchgeführte Wahlen im kommenden Jahr. Zum Kritikpunkt, der bei den Scheinkandidaturen schon mehrfach genannt wurde – ich will es noch einmal betonen –, ist die Einschätzung der Landesregierung, dass die Bestimmung ihr Ziel erreichen und vor allen Dingen dazu beitragen wird, Kandidaturen zu vermeiden, die ganz offensichtlich gar nicht mit dem Ziel geführt werden, ein Mandat zu erreichen, weil dem grundlegend Inkompatibilität zugrunde liegt. Deshalb wird der Weg sein, wenn Sie dem so folgen wollen, dass vorgesehen ist, dass Absichtserklärungen der betroffenen Bewerberinnen und Bewerber oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht werden. Das schafft Transparenz, und das schafft Offenheit; denn eine andere Form der Kandidatur, die – wie gesagt – darauf abzielt, das Mandat gar nicht antreten können zu wollen, ist am Ende der demokratischen Kultur auf Dauer abträglich. Ich will auch noch einmal erwähnen, dass wir uns sehr wohl – das ist auch in der Anhörung deutlich geworden – damit auseinandergesetzt haben, inwieweit es sinnvoll ist, die Stimmzettel vor dem Wahltag an die Wählerinnen und Wähler zu versenden. Ich will ausdrücklich noch einmal ausführen, dass es eine Reihe gerade auch von Verfassungsgrundsätzen gibt, die wir hier im Negativen berührt sehen, nämlich die Verfassungsgrundsätze der freien und der geheimen Wahl, weshalb wir dem ausdrücklich nicht folgen wollen. Meine Damen, meine Herren, es hat auch eine Rolle gespielt – das haben wir eben noch einmal gehört –, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER mit dem Änderungsantrag bezüglich der Mehrheitssicherungsklausel Änderungen möchte. Ich will es an der Stelle noch einmal bekräftigen – ich hatte das schon im Innenausschuss zugesagt –: Um Rechtssicherheit zu schaffen, sind wir, unser Haus, gerne bereit, in Abstimmung mit der Landeswahlleitung – ich sage es noch einmal, wir sind nicht nur bereit dazu, sondern ich sichere es hier noch einmal zu – mit einem Rundschreiben an die Kommunalverwaltungen klarzustellen, dass auf Sinn und Zweck der Mehrheitssicherungsklausel hingewiesen wird. Mit anderen Worten, auch hier würden wir eine vorgeschlagene Gesetzesänderung als nicht erforderlich bezeichnen. Dass wir dem Vorschlag der Absenkung des passiven Wahlalters positiv gegenüberstehen, darf unterstellt werden. Deswegen begrüßen wir auch den Änderungsantrag von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Dies auch deshalb, weil er sich stimmig zu der zuvor beratenen Initiative für die Herabsetzung des aktiven Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre verhält. Ich darf noch ein Dankeschön für den heutigen Änderungsantrag von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP hinzufügen, weil wir vor dem Hintergrund von im Juni und Juli dieses Jahres stattfindenden kommunalen Direktwahlen gut beraten sind, dass dieses Gesetz erst zum 1. August 2023 in Kraft tritt. Auch das ist eine sinnvolle Regelung. Insofern kann ich noch einmal für den Gesetzentwurf und für die Änderungsanträge der Koalition werben. Ich freue mich – wenn wir heute den Beschluss haben –, mit den weiteren Vorbereitungen für die Kommunalwahl rechtssicher starten zu können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren, das etwas kompliziert ist. In den Fällen ist es immer gut, sich an den Parlamentarischen Geschäftsführern bzw. Fraktionsvorsitzenden zu orientieren. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Dazu zunächst ein Hinweis: Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6276 – ist in Buchstabe B Artikel 2 Nr. 2, Artikel 3 Nr. 2 und Artikel 4 identisch mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6288 – in Nr. 3 Artikel 2, Nr. 4 Artikel 3 und Artikel 4. Es geht um die Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und des Landesbeamtengesetzes, wobei in den angegebenen Paragrafen jeweils die Angabe „23. Lebensjahr“ durch die Angabe „18. Lebensjahr“ ersetzt werden soll. Ich schlage vor, dass wir diese identischen Änderungsvorschläge aus den Drucksachen 18/6276 und 18/6288 zunächst ausklammern und zusammengefasst nach den übrigen Änderungsanträgen abstimmen. Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/6260 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6276 – mit Ausnahme von Buchstabe B Artikel 2 Nr. 2, Artikel 3 Nr. 2 und Artikel 4. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6334 – zu ihrem Änderungsantrag – Drucksache 18/6288 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6288 – mit der zuvor vorgenommenen Änderung mit Ausnahme von Nr. 3 Artikel 2, Nr. 4 Artikel 3 und Artikel 4. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Änderungsanträge – Drucksachen 18/6276/6288 – im Übrigen, also über die von mir genannten, zuvor ausgeklammerten Änderungsvorschläge. Wer diesen Änderungsanträgen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Diese Änderungsanträge sind einstimmig angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/5225 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung sämtlicher zuvor beschlossener Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. Vielen Dank. Wir kommen dann zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5758 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/6232 – Die erste Plenarberatung fand am 29. März dieses Jahres mit Aussprache statt. Es erfolgte die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie mitberatend im Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5846 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität – Drucksache 18/6233 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/6306 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6323 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6330 – Die Grundredezeit beläuft sich auf 5 Minuten. Die erste Beratung fand am 30. März dieses Jahres statt. Die Ausschussberatungen fanden im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – sowie im Rechtsausschuss – mitberatend – statt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Tamara Müller.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Tamara Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist etwas Besonderes, dass ein Gesetzentwurf noch vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen so viele positive Effekte mit sich bringt wie bei KIPKI. Das ist so besonders wie der Entwurf selbst. 250 Millionen Euro für Klimaschutz und Anpassung auf kommunaler Ebene, das gab es noch nie. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Hier sind wir bundesweiter Vorreiter und hoffentlich auch Vorbild zur vielfachen Nachahmung. Bereits die Ankündigung von KIPKI hat dem Klimaschutz in Rheinland-Pfalz einen deutlichen Boost gegeben. Die Abkürzungen des Kommunalen Klimapakts KKP und KIPKI haben sich in wenigen Wochen im Wortschatz unserer Kommunalverantwortlichen etabliert. Dass es in diesem Parlament allerdings eine Fraktion gibt, die am liebsten jedes Wort, das mit Klima zu tun hat, aus dem Wortschatz streichen würde, sieht man auch am Änderungsantrag der AfD-Fraktion, der uns heute vorliegt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Atompartei!) Es liegt noch ein weiterer Änderungsantrag seitens der CDU-Fraktion vor. Ich darf nur in aller Kürze sagen, es ist doch völlig klar, dass KIPKI, welches von Anfang an eng begleitet wird, auch im Nachgang ausgewertet wird. Es werden keine 250 Millionen Euro für etwas sehr Wichtiges ausgegeben, aber danach sagen wir, interessiert uns nicht, ist abgeschlossen, und wir setzen uns nicht mehr damit auseinander, was genau umgesetzt wurde. So ist es natürlich nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Räte haben sich frühzeitig mit KIPKI beschäftigt und überlegt, welche Maßnahme am besten bei ihnen vor Ort passt. Noch vor Inkrafttreten ist einer der positiven Effekte von KIPKI, dass verstärkt über Klimaschutz diskutiert wurde. Einige Kommunen haben sich sogar bereits nach der Ankündigung am 29. November vergangenen Jahres auf den Weg gemacht, noch vor Verabschiedung der Kommunalhaushalte die passende Maßnahme zu finden und in diesen zu verankern. Diese sollen natürlich nicht benachteiligt werden, sondern mit ihren Projekten weiterhin antragsberechtigt sein, weshalb wir hierzu einen Änderungsantrag eingereicht haben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, KIPKI steht für Klimaschutz vor Ort. KIPKI steht für Klimaschutz und Anpassung im gesamten Land. KIPKI steht aber auch für Anregungen und Anreize schaffen. Dem Gesetzentwurf liegt eine umfangreiche Positivliste mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Klimaschutzmaßnahmen bei. In dieser findet sich ein ganzer Katalog von Ideen und Anregungen, darunter auch Maßnahmen, bei welchen die eine oder andere Kommune sagen wird: Mensch, das ist doch eine tolle Idee, die könnten wir auch unabhängig von der KIPKI-Förderung, also zusätzlich, vielleicht im Nachgang umsetzen, einfach weil sie sich lohnt. Es gibt bereits sehr viele super engagierte Kommunen in unserem Land mit eindrucksvollen und klasse Projekten. KIPKI kann aber auch bei ihnen der Motor sein, um noch einmal einen Schritt weiterzugehen. KIPKI ist also auch ein Ideengeber. Ebenso verhält es sich mit dem Wettbewerbsaspekt von KIPKI. 60 Millionen Euro für Innovationen, die unser Land nochmals einen Schritt weiter voranbringen werden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) KIPKI steht auch – das ist etwas sehr Besonderes – für unbürokratisch und schnell; Schnelligkeit, die wir beim Kampf gegen den Klimawandel natürlich dringend benötigen. Ferner steht KIPKI für Flexibilität. Es ist kein Eigenanteil notwendig, und Maßnahmen können kofinanziert werden. Es kann so umgesetzt werden, wie es vor Ort gebraucht wird und zur Maßnahme passt. KIPKI ist aber auch – das ist uns ein besonderes Anliegen – sozial gerechter Klimaschutz. Es ist ein kommunales Investitionsprogramm, und davon profitieren auch die vielen Menschen in unserem Land, denen es eben nicht möglich ist, eine eigene Wärmepumpe oder eine eigene PV-Anlage zu installieren. Wir wollen alle, ob Eigenheimbesitzer oder Mieter, auf dem Weg zur Klimaneutralität mitnehmen und unterstützen. Beispielsweise von Maßnahmen in eine nachhaltige kommunale Energieversorgung oder klimafreundliche Mobilität profitieren alle, unabhängig vom eigenen Geldbeutel. Auch Anpassungsmaßnahmen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Diese sind ebenfalls explizit im KIPKI aufgegriffen. Von einer Beschattung auf Kitaund Schulgeländen profitiert jedes Kind in unserer Gesellschaft, unabhängig von der Herkunft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist, wie wir Klimaschutz verstehen: Klimaschutz für alle, Klimaschutz vor Ort. Klimaschutz bedeutet – auch das ist mir an dieser Stelle noch einmal wichtig zu sagen – nicht immer nur Kosten, sondern auch Chancen und die Steigerung der Lebensqualität. Eine Vielzahl von Maßnahmen, die mit KIPKI umgesetzt werden, werden dies nochmals ganz deutlich vor Ort zeigen. KIPKI steht eben nicht nur für Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, sondern für ganz viele durchweg positive Dinge. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Abschließend möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei allen Mitwirkenden und Beteiligten bedanken, bei unserer Ministerpräsidentin Malu Dreyer, bei Klimaschutzministerin Katrin Eder, die das Ganze federführend in Angriff nimmt, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Finanzministerin Doris Ahnen. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier wurde wirklich etwas Gutes und Zukunftsorientiertes geschaffen, dem wir als SPD-Fraktion sehr gerne zustimmen. Wir freuen uns schon auf die gemeinsame Umsetzung. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering SPD

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Brandl.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Brandl CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise kommt die Opposition in der zweiten Lesung als erster Redner, aber das nehmen wir gerne so mit, weil ich dann gleich auf die Vorrednerin eingehen kann. Sie haben treffend beschrieben, dass wir bei diesem Gesetz Vorreiter sind, ich glaube, auch ein Stück weit bundesweit ein Vorbild. Dabei muss man natürlich der Wahrheit halber eines nochmals nennen. Warum ist dieses kommunale Klimaschutzinvestitionsprogramm notwendig? – Weil die Kommunen finanziell von dieser Landesregierung jahrelang zugrunde gerichtet worden sind. Das ist doch letztendlich der Punkt. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD) Die Investitionsquote nicht nur des Landes, sondern auch der Kommunen (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) ist deshalb am Boden, weil die Finanzausstattung tatsächlich katastrophal war, ist und wahrscheinlich auch bleiben wird. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es!) Ich will mich heute aber nicht mit Ihnen über die kommunale Finanzausstattung streiten, sondern ich will darüber sprechen, wie dieses gute Gesetz, als das ich es schon in der ersten Lesung bezeichnet habe, denn tatsächlich noch besser gemacht werden kann. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wir machen nur gute Gesetze!) Wenn man dieses gute Gesetz noch besser machen will, lieber Kollege Oster – Du kannst auch Du sagen, fällt mir ein –, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) sollte die Parlamentsmehrheit auch ein Stück weit auf unsere Initiativen hören. Ich wage, die Prognose abgeben zu können, dass die einen oder anderen Anmerkungen und Änderungsvorschläge, die wir heute einbringen, uns wahrscheinlich in den nächsten drei Jahren in anderen Änderungsrunden noch einmal begegnen werden. Worum geht es? – Zum einen sage ich ein herzliches Dankeschön an die Koalitionsfraktionen und auch an das entsprechende Haus, die das mit begleitet haben, dafür, dass unsere Anregung aus der ersten Lesung aufgegriffen wurde im Hinblick auf die Zulassung sämtlicher haushaltsrelevanter Projekte, die nach dem 29. November letzten Jahres eingebracht wurden. Das ist schon einmal sinnvoll. Herzlichen Dank dafür, dass Sie auf uns, die CDU, gehört haben. (Beifall bei der CDU) Dann geht es darum, dass wir heute noch einmal anregen, das Wettbewerbsverfahren zu entzerren. Es geht immerhin um 60 Millionen Euro. Hier sind Kriterien auszugestalten, hier ist ein Wettbewerb durchzuführen, hier sind die Projekte zu realisieren und abzurechnen, und das alles bis zum 31. Dezember 2026. Das ist natürlich extrem ehrgeizig, und auch hier wagen wir die Prognose, das wird an vielen Stellen nicht reichen, insbesondere dann, wenn es darum geht, Wasserstoffprojekte zu realisieren und dieses Geld für Wasserstoffprojekte tatsächlich einzusetzen. Jeder, der die Genehmigungspraxis in unserem Land kennt, weiß, das ist nicht nur ehrgeizig, sondern es ist schon an den Grenzen der Realisierungsfähigkeit. Deshalb würde es uns besser zu Gesicht stehen, die Frist auf das Jahr 2027 zu verlängern. (Beifall bei der CDU) Ich will einen zweiten Punkt ansprechen; denn nicht nur die Sportvereine sollten zum Nutznießer dieser Förderung werden können, sondern auch kulturelle Vereine mit ihren vereinseigenen Liegenschaften. Kollegin Schneid bringt die Einseitigkeit der Förderbedingungen im ehrenamtlichen Bereich immer wieder aufs Tapet. Wir brauchen auch ein Kulturfördergesetz für andere Vereine als die Sportvereine. Das ist in diesem Bereich eine ähnliche Schieflage. Hier werden wieder nur die Sportvereine gefördert. Deshalb fordern wir erneut die Förderung von kulturellen Vereinen und die entsprechende Aufnahme ins Gesetz. (Beifall bei der CDU) Zu guter Letzt haben Sie, Frau Müller, die Evaluation angesprochen. Wenn Sie es ohnehin machen wollen, hätten Sie keine Probleme, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. (Abg. Tamara Müller, SPD: Es wird ja auch angepasst!) Ich glaube, wenn es verbrieft ist, wenn es klar drinsteht, ist es ein klares Muss, dass genau diese Evolution durchgeführt wird. Dieses Gesetz kann, wenn sich die Finanzlage der Kommunen nicht verändert, was nicht absehbar ist, tatsächlich verstetigt werden. Hierfür sehe ich durchaus eine Notwendigkeit. Lassen Sie mich noch einen letzten Satz zum AfD-Antrag verlieren, weil das auch zum Thema der Finanzlage und Verstetigung passt. Liebe Kollegen von der AfD, natürlich ist es so, dass es schön wäre, wenn unsere Kommunen Investitionsmittel hätten, um frei entscheiden zu können, für was sie ihre Gelder benötigen. Es ist aber eben nun einmal nicht so. (Heiterkeit des Abg. Ralf Schönborn, AfD) Das heißt, die Kommunen sind nicht ausgestattet, und sie werden auch nicht besser ausgestattet, wenn Sie jetzt einmal 250 Millionen Euro draufsatteln. (Abg. Michael Frisch, AfD: Na ja! Na ja! –

Diese Rede einzeln zitieren

Damian Lohr AfD

Es ist ein Anfang! Man muss doch mal einen Anfang machen!) Deshalb ist es richtig, zum jetzigen Zeitpunkt 250 Millionen Euro zu nehmen, in den kommunalen Klimaschutz zu investieren und diese Mittel zielgerichtet zu vergeben. Unabhängig davon geht es natürlich darum, weitere Initiativen zu starten, um die finanzielle Ausstattung der Kommunen nachhaltig und deutlich zu verbessern, um dann auch selbstständig Klimaschutz zu ermöglichen, was heute leider in dem Ausmaß nicht möglich ist. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen diesem Gesetz zu, werden auch Ihrem Änderungsantrag zustimmen. Wir bitten abschließend um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Ehmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen hatte ich das Privileg, mit Kollegin Schellhammer (Abg. Marco Weber, FDP: Oi!) aus 140 m Höhe über den Hunsrück zu schauen, von einer Windkraftanlage, und zu sehen, wie die Energiewende und der Klimaschutz in Rheinland-Pfalz vorankommen. Mit dem KIPKI-Gesetz und dem Kommunalen Klimapakt legen wir wirklich einen Meilenstein vor. Das ist ein bundesweit einmaliges Investitionsprogramm für den Klimaschutz, der dort vorankommen soll, wo er wirklich zu Hause ist, nämlich in den Kommunen. Deswegen legen wir ein Programm vor mit Klimaschutz, der vor Ort ankommt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Wir haben es schon gehört, das KIPKI ist besonders einfach und unbürokratisch. Wir haben durch die Positivliste wirklich super einfach die Möglichkeit, dass sich die Kommunen vor Ort die Projekte aussuchen, in die sie investieren wollen. Man braucht keinen Eigenanteil, und man kann sogar andere Förderprogramme von Bund oder EU damit kofinanzieren und damit noch einmal ganz andere Hebel generieren. Mit 250 Millionen Euro ist es unter den kommunalen Investitionsprogrammen das größte, das es jemals bundesweit auf Länderebene gegeben hat. Es ist nicht nur eine klimapolitische Signalwirkung, die ins Land geht, sondern es ist auch ein gesamtgesellschaftspolitischer Meilenstein für Rheinland-Pfalz; denn wir zeigen, dass wir die kommunale Klimaoffensive zwischen Land und Kommunen im Schulterschluss voranbringen. KIPKI ist Klimaschutz, der bei allen Räten vor Ort ankommt. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die Debatten, die jetzt schon vor Ort geführt werden, zeigen uns im Vergleich zur ersten Lesung, dass es wirklich überall ankommt. Wir haben es schon gehört, jeder kennt die Abkürzungen KIPKI und KKP. Die Debatten, die jetzt schon in den Räten darüber geführt werden, in was das Geld am Ende investiert wird, zeigen, dass wir mit dem Programm den Nerv der Zeit getroffen haben. Ob das Investitionen in die eigene Energieversorgung vor Ort sind, in die Biomasse, die genutzt wird, in die energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden oder Schulen und Kindertagesstätten, in Angebote für eine klimafreundliche Mobilität, Sharing-Angebote in der Mobilität, nachhaltigen Logistikverkehr in den Innenstädten oder in Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaresilienz, also Entsiegelung, Begrünung, Abkühlung, Trinkwasserversorgung etc. pp., das ist alles möglich und kann vor Ort entschieden werden. Das zeigt auch, dass wir damit die Entscheidungen vor Ort stärken; denn die Menschen vor Ort, die kommunalen Räte vor Ort, können entscheiden: Auf was haben wir vor Ort Lust? Vor allem aber: Was macht bei uns vor Ort Sinn, und wo sind die größten Bedarfe, in die wir jetzt investieren können? Lasst uns jetzt gemeinsam starten, lasst uns Klimaschutz voranbringen in jedem Dorf, in jeder Verbandsgemeinde, in jedem Kreis und jeder Stadt. Das ist der Startschuss, der von heute aus diesem Parlament heraus ins Land gehen sollte. Ein Wort noch zum Vorredner von der CDU. Wir haben natürlich Ihre Anregung aus dem letzten Plenum mitgenommen und auch schon im Ausschuss darüber diskutiert, dass wir es anregen wollen. Wir haben auch gemeinsam geschaut, wie man diese Anregung mit der Stichtagsregelung rechtssicher aufnehmen kann. Wir können Ihrem Änderungsantrag aber leider nicht zustimmen. Bei einem Investitionsgesetz mit 250 Millionen Euro, einer Viertelmilliarde, ist einfach die Zeit zu knapp, wenn man 24 Stunden vorher mit einem Änderungsantrag kommt. Eine Evaluation wird es so oder so geben. Die Landesregierung wird auf jeden Fall – ich denke, auch wir vor Ort mit unserer kommunalpolitischen Verankerung – Rückschlüsse ziehen, wie das Programm gewirkt hat, wie es vor Ort ankommt, was sinnvoll ist und was man vielleicht für die Zukunft dazulernen kann. Das ist doch selbstverständlich. Deshalb ist es einfach schwierig. Wenn Sie mit Ihren Änderungswünschen vielleicht schon im Ausschuss auf uns zugekommen wären, wären die Möglichkeiten andere gewesen. Jetzt aber können wir leider nichts anderes tun, als den Änderungsantrag abzulehnen, weil wir ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht haben, das wir jetzt nicht mehr aufmachen wollen. Danke schön. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Der atompolitische Sprecher! –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Der Reaktor ist schon angelaufen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wichtig für die AfD-Fraktion ist kommunale Selbstverwaltung. Wichtig für die AfD-Fraktion ist Umweltschutz. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leider ist KIPKI in beiden Punkten ungenügend. KIPKI grenzt die kommunale Selbstverwaltung auf eine Liste von rot-grün-gelber Gnaden ein. Zu der Gnadenliste soll es ein Beratungsangebot des Landes geben. Das hört sich für mich fast wie eine Drohung an. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Die vermeintliche Beratung dient dazu, dass die Kommunen die aus Sicht der Landesregierung wichtigen Maßnahmen umsetzen. Kommunale Selbstverwaltung sieht anders aus. (Beifall der AfD) Vorgaben ohne Ende, Anträge, Verwendungsnachweise, Rückforderungsvorbehalte, das ist KIBKI, bitte mit B für „Bürokratie“. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Wir von der AfD-Fraktion ärgern uns über 10 Millionen Euro Bürokratiekosten von KIPKI. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ärgert euch doch, wegen mir!) Die Alternative wäre, wie so oft, besser, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Atom!) die Mittel in voller Höhe unbürokratisch ohne Zweckbindung zur Verfügung zu stellen. Genau das beantragt die AfD. Wir beantragen ein kommunales Investitionsprogramm mit 250 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, jahrelang hat das Land über den kommunalen Finanzausgleich viel zu wenig Geld gegeben, und diese jahrelange Unterfinanzierung durch das Land ist für die Bürger im Alltag deutlich wahrzunehmen. An Schulgebäuden fällt der Putz ab, von Schultoiletten sprechen wir besser gar nicht erst. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Schulträger, Schulträger!) Schlaglöcher überziehen viele Straßen, Bürgersteige sind übersät mit Stolperfallen. Viele Parks, Spielplätze, Sportplätze und Schwimmbäder laden nicht mehr zum Verweilen und zur Nutzung ein. (Abg. Sven Teuber, SPD: Wo leben Sie denn? –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Bauen Sie doch ein AKW!) Unsere Kommunen brauchen das Geld genau für solche Investitionen, weil sie dort dringend notwendig sind. (Beifall der AfD) Die Kommunen wissen selbst am besten, worin sie investieren müssen. Frau Müller, Klimaideologie steht da erfahrungsgemäß nicht an erster Stelle, und genau deshalb will die Landesregierung haarkleine Vorgaben. Für den Steuerzahler ist die KIPKI-Bürokratie teuer, und den Kommunen entgehen 10 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, in der grünen Ideologie ist es inzwischen üblich, dass der große und wichtige Bereich Umweltschutz auf Klimaschutz reduziert wird, (Abg. Michael Frisch, AfD: Genau das!) vielleicht, weil Umweltschutz auch Heimatschutz ist und diese Ampel viel lieber vom globalen Klima schwurbelt. Die KIPKI-Gnadenliste beschränkt sogar Investitionen in unseren herrlichen deutschen Wald. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Deutscher Wald! Echte deutsche Eiche!) Geht es nach dieser Gnadenliste der Landesregierung, darf im Wald nur für CO -Speicher investiert werden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie wollen doch AKWs in den Wald bauen!) Echter heimischer Umweltschutz statt globaler Klimaschutz würde anerkennen, dass unser Wald auch Wasser speichert, er Tieren ein Zuhause gibt (Weitere Zurufe von der SPD) und er der Holzgewinnung und der Naherholung unserer Bürger dient. Kurzum, sogar in puncto Wald beschränkt die KIPKI-Gnadenliste die kommunale Selbstverwaltung. Durch KIPKI werden die Kommunen zu Handlangern der Ampelregierung degradiert; denn Kreise, Städte und Gemeinden halten ihr eigenes Personal vor. Das Land ersetzt die Personalkosten nicht. Die stolzen 10 Millionen Euro Bürokratiekosten sind nämlich nicht für das kommunale Personal gedacht, nein, die Landesregierung gibt im Gesetz vor, dass mutmaßlich rote und grüne Genossen Gutachten im Wert von insgesamt 5 Millionen Euro schreiben, und der Rest geht für Landespersonal drauf. Sieben neue Stellen für KIPKI, 5 Millionen Euro für Gutachten und sieben neue Stellen im Klimaministerium. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wissen Sie, wie viele Stellen wir im Verfassungsschutz brauchen, um Sie zu beobachten? Das ist teuer!) An dieser Stelle, werte Damen und Herren der Landesregierung, richten Sie bitte Grüße an Robert Habeck und seinen grünen Klimafilz aus. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, würde das Land den Kommunen die Mittel ohne Zweckbindung für Investitionen zur Verfügung stellen, wäre diese teure Bürokratie nicht notwendig. Dann gäbe es hierzulande weniger Filz. Keinen Filz zu sagen, wäre leider falsch. Dann könnten Kommunen weitere 10 Millionen Euro investieren, anstatt für Bürokratie zu verschwenden, und die kommunale Selbstverwaltung wäre gestärkt. So geht bürgernahes Investieren. Genau das ist der unbürokratische Gegenentwurf der AfD. 250 Millionen Euro für selbstbestimmte kommunale Investitionen. Herr Brandl, hier hätte man durchaus einen Anfang machen können. Unser Vorschlag lautet, KIPKI, nur ohne B wie „Bürokratie“ und ohne Vitamin B wie beim grünen Klimafilz. Im Sinne unserer Kommunen und Steuerzahler bitte ich daher um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Änderungsantrag zum KIPKI-Ausführungsgesetz ist von den Vorrednern schon hinreichend erläutert worden. Ich bzw. unsere Fraktion halten das für einen pragmatischen Schritt, weil wir mit dem Programm heute Investitionen in den Klimaschutz auslösen wollen und nicht bereits getroffene Entscheidungen unterstützen. Es soll keinen Mitnahmeeffekt, sondern einen Boost für den Klimaschutz geben, der mit einer Viertelmilliarde Euro an Landesgeld wirkmächtig sein wird. Wer im November von KIPKI erfahren und entsprechend haushalterisch geplant hat, kommt als Kommune zum Zug, und das ist wichtig für Klima und Umwelt. Aus der ersten Beratung nehme ich übrigens mit, dass der Landtag in Gänze sehr glücklich über das Programm für den Klimaschutz ist. Die Opposition musste schon lange suchen, bis sie etwas Kritikwürdiges finden konnte. Klar, die CDU will immer von allem noch ein bisschen mehr; das ist legitim. Die FREIEN WÄHLER haben noch einmal auf die Situation der Kämmerer vor Ort aufmerksam gemacht. Auch das ist legitim. Wenn Du aber denkst, jetzt sind einmal alle klar und geeint, dass eine Viertelmilliarde Euro für den Klimaschutz auf der kommunalen Ebene eine gute Sache ist, dann kommt noch etwas von rechts aus dem Plenum her. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ganz rechts!– Weitere Zurufe von der SPD) Die AfD-Fraktion will die Zweckbindung aufheben. Sie wollen damit schlicht noch einmal die Debatte um den kommunalen Finanzausgleich aufrufen. Das kann man auch machen; Sie haben aber schon in der damaligen Diskussion mit unserem Fraktionsvorsitzenden deutlich den Kürzeren gezogen, weil das plumpe Hinstellen eines Geldsacks der komplexen Ausgestaltung eines kommunalen Finanzsystems schlicht nicht gerecht wird. (Beifall bei der SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Das plumpe Hinstellen eines Geldsacks! Fragen Sie doch einmal die Kommunen!) Fernab dessen, wenn Sie ehrlich sind, haben Sie doch gar keine Lust darauf, sich ernsthaft mit wirksamen Mitteln gegen den menschengemachten Klimawandel zu beschäftigen. Anstatt sich im Kreistag oder Gemeinderat zu engagieren, – – – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schaue die Kollegen Schnieder und Schmitt an. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, dass die Kollegin der AfD-Fraktion im Kreistag des Vulkaneifelkreises in den letzten Monaten und auch Jahren einmal teilgenommen hätte, sodass sie überhaupt nicht an den Diskussionen teilnimmt. Wenn das Ihr Beitrag zur kommunalen Arbeit und zur kommunalpolitischen Diskussion ist, indem man sich wählen lässt und dem Kreistag fernbleibt, dann, sage ich, entziehen Sie sich auch der Legitimation einer politischen Diskussion im Landtag. (Zurufe von der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie reden oft gegen den Klimaschutz bzw. lassen keine Peinlichkeit aus, dieses auch zu dokumentieren. Wenn man nur den offiziellen Twitter-Account des AfD-Landesverbands vom 28. Oktober 2022 liest und ernsthaft glaubt, dass die wachsende Windkraftnutzung für die Abschwächung des Jetstreams in Rotationsrichtung der Erde verantwortlich sei, muss man schon wirklich einen beschränkten Horizont in seinem Kopfe tragen, wenn man so etwas auf Twitter kommuniziert. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Des Weiteren schreibt der AfD-Landesverband auf Twitter, dass die Windabschöpfung durch die Windräder dafür Sorge trage, dass die Luftströmung vom Äquator weg zum Nordpol gelenkt werde und das die Ursache des Klimawandels sei. (Heiterkeit bei der SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Ich würde mich schämen!) Also, ich habe die Tage das neue Motto des Mainzer Karnevals im Radio gehört. Bei Ihrem Twitter-Account des AfD-Landesverbands bleibt dem Fasching und der Fasenacht am Rhein in Köln, in der Eifel oder in Mainz wirklich die Spucke weg. Selbst dem besten Karnevalisten fällt so ein Quatsch nicht ein. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher muss ich sagen, diesen Schwachsinn dann auch noch ernsthaft im rheinland-pfälzischen Parlament zu vertreten, – – – Lieber Herr Kollege Schönborn, diesen Schwachsinn, den Sie auch heute noch einmal zum Besten gegeben haben, den können Sie doch wirklich nicht ernsthaft weiter so vertreten, wenn Sie einfach nur einmal hinaus schauen und vielleicht im Hunsrück durch den Wald, die Felder und die Wiesen gehen und sich die Thermometerdaten und vielleicht auch die Veränderungen der Wasserstände ernsthaft anschauen. Ich muss wirklich an Sie als Person und auch an die Ernsthaftigkeit Ihrer Glaubwürdigkeit appellieren, dass Sie den Mut haben, den Schwachsinn, den Ihnen Ihr Referent oder Ihre Referentin aufschreibt, tatsächlich auch noch ernsthaft vorzutragen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher freue ich mich, dass sich sowohl die Ampelfraktionen wie auch die CDU und die FREIEN WÄHLER einig sind in dem Ziel, Rheinland-Pfalz klimafreundlicher zu machen, und uns einig in dem Ziel sind, den Kommunen mit einer Viertelmilliarde dabei behilflich zu sein, Klima- und Umweltmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Wir werden auch weiterhin diese Politik verfolgen, gemeinsam mit anderen Fraktionen, und die, die nicht wollen, können es auch sein lassen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Dr. Bollinger das Wort. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Jetzt kommt der Pressesprecher des Landesverbands! –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

Haben Sie den Tweet persönlich abgesetzt? –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch AfD

Sie würden besser einmal zuhören! – Weitere Zurufe von der SPD: Oh! – Sven Teuber, SPD: Sie sind immer sehr selbstgerecht! – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Kollege Weber, ich habe den Eindruck, dass Sie etwas durcheinanderwerfen bei Ihren Zitaten. Mit dem Thema, dass Windräder Winde ausbremsen, hat sich auch der MDR befasst. Dies sind also Medien, die Sie normalerweise als zitierfähig ansehen. Das ist ein Effekt, wenn ich lese, dass in 50 Kilometer Entfernung die Bremswirkung noch messbar war. Daher ist es nicht so, als ob da nichts dran wäre. Danke sehr. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber SPD

He? Ha, ha! Was war denn das? Das war ein Eigentor!)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Weber das Wort. (Weitere Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe soeben den Karneval angesprochen, und ich würde jetzt einfach einmal dazu aufrufen, Herrn Bollinger, dem Fraktionsvorsitzenden in spe der AfDFraktion, einen dreifachen Tusch zukommen zu lassen. Ein dreifaches „Mainz alaaf“ für diesen Schwachsinn. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP, der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe aus dem Hause: Helau! – Glocke des Präsidenten)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Nun hat Abgeordneter Kunz für die FREIEN WÄHLER das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Patrick Kunz FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Kein Plenum vergeht, ohne dass wir uns im Landtag über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation unterhalten. Wenn ich den Vorrednern so zuhöre, so scheint KIPKI von Monat zu Monat besser zu werden. Heute werden wir ein entsprechendes Gesetz verabschieden, mit der Zustimmung der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion und natürlich in der Hoffnung, dass Ihr Optimismus nach einer ersten Evaluation dem Realitätscheck standhält; denn ganz so euphorisch wie meine Kollegen der Ampel bin ich nicht. Frau Ministerin Eder, Sie haben der Opposition im letzten Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität versichert, unsere konstruktive Kritik werde seitens Ihres Hauses Gehör finden. Daher bitte ich um Aufmerksamkeit. Punkt 1: Klimaschutzprojekte, die bereits in kommunalen Haushalten für 2023 veranschlagt sind, können nicht über das KIPKI-Programm gefördert werden. Das ergab eine Kleine Anfrage unseres Parlamentarischen Geschäftsführers Stephan Wefelscheid. In der Konsequenz werden entsprechende Vorhaben verschoben, und das bedeutet ein Zeitverlust, den wir uns nicht leisten können. Auch wenn Sie sagen, dass mit KIPKI Zuschüsse zusätzlich zu den Haushaltsmitteln zur Verfügung stehen sollen, so entgegnen wir, dass kommunale Gelder dennoch notwendig werden, und zwar genau dann, wenn die Kosten der Realisierung eines Vorhabens aus der Positivliste die pauschalen Zuweisungen an die jeweilige Gebietskörperschaft übersteigen. Das ist Geld, das unseren Kommunen oft fehlt. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Auch für solche Fälle müsste in Absprache mit der ADD, wie bereits von uns vorgeschlagen, eine Lösung für defizitäre Kommunen zur Teilnahme an KIPKI für die Umsetzung von Projekten, die die Pauschalen übersteigen, gefunden werden. Punkt 2: Die Wissenschaft weist uns auf täglicher Basis darauf hin, die Kipppunkte kommen immer näher, und wir müssen unsere Anstrengungen im Bereich Klimaschutz massiv forcieren. Die 250 Millionen Euro, die das KIPKIProgramm mit seinem Programm- und Wettbewerbsteil umfasst, können nicht mehr als ein erster Aufschlag sein. Auf KIPKI 1 muss KIPKI 2 folgen, auf KIPKI 2 muss KIPKI 3 folgen. Jahr um Jahr müssen wir diese Mittel unseren Kommunen zur Verfügung stellen; denn sonst laufen wir Gefahr, dass zum Beispiel der Landkreis Kusel Sonnensegel für Kitas besorgen konnte oder auch die Stadt Bad Kreuznach über eine handvoll von Balkonkraftwerken verfügt, der große Wurf allerdings dennoch ausbleibt. Überhaupt, zu Punkt 3 muss dafür gesorgt werden, dass die große Linie nicht aus den Augen verloren wird. Es ist gut, dass uns eine erste Evaluation des KIPKI zum Jahresende versprochen wurde. Was soll aber eigentlich evaluiert werden, wenn es keine konkreten Ziele gibt, die als Maßstäbe dienen? Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation hätte vorab festgestellt werden müssen, wie viele Tonnen an CO - Einsparung durch die Ausschüttung der 250 Millionen Euro in etwa zu erwarten sind. (Beifall der FREIEN WÄHLER –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Bravo!) Diese Feststellung hätte für jede einzelne Maßnahme auf der Positivliste vereinbart werden müssen. Jetzt muss zumindest im Nachgang festgehalten werden, durch welche Maßnahme wie viel CO eingespart wurde. Punkt 4: Kommunen, die besonders finanzstark sind – es geht mir vor allem um die Landeshauptstadt Mainz –, sind im Zweifelsfall nicht auf die pauschalen Zuweisungen angewiesen. Mainz erhält von den 180 Millionen Euro aus dem Programmanteil stolze 9 Millionen Euro. Das ist ein erheblicher Anteil des Gesamtvolumens. Geld, das an einer anderen Stelle besser aufgehoben wäre. Uns würde das Ja zu dem Gesetz deutlich leichter von der Brust gehen, wenn Sie diese Anmerkungen berücksichtigen würden; denn das KIPKI kommt viel zu spät. Umso wichtiger ist es, dass es Hand in Hand mit dem Kommunalen Klimapakt zu einer echten Unterstützung für unsere Gemeinden wird, unbürokratisch, effektiv, messbar. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau so ist es!) Wir FREIEN WÄHLER werden das genau beobachten. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Eder.

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Eder

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist jetzt schon viel gesagt worden. Ich möchte noch einmal den theoretischen Überbau oder den Anlass dessen, warum wir KIPKI geschmiedet haben, schildern, weil hier zum Teil hanebüchene Dinge gesagt wurden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein, Rheinland-Pfalz spätestens 2040. Das bedeutet wirklich eine komplette Transformation aller Lebensbereiche. Warum tun wir das? – Wir haben hier heute über Waldbrand gesprochen. Wir reden hier ständig über die Rückgänge bei der Grundwasserneubildung. Wir reden über Artensterben. Deswegen ist doch für uns klar, dass Klimaschutz und Umweltschutz Hand in Hand gehen. Wenn wir uns anschauen, wie es bestimmten Arten geht – dem Apollofalter an der Mosel, dem Feldhamster usw. –, kann man doch nicht sagen, dass der Klimawandel hier keine Auswirkungen hätte. Deswegen ist es unsere Aufgabe, das Kippen der Ökosysteme zu verhindern, und dazu kann nur wirksamer Klimaschutz zählen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir müssen jetzt Tempo machen beim Klimaschutz. Deswegen kommt allen eine wichtige Rolle zu, und deswegen möchte ich mich zunächst einmal wirklich bei allen bedanken, die hier heute so konstruktiv mitgearbeitet und konstruktive Beiträge geliefert haben. Es ist auch mein Ernst – ich glaube, das merkt man auch –, dass wir sagen, dass wir konstruktive Anregungen und Ansprache aufnehmen und versuchen, in diesem Sinne zu entscheiden. Wir wollen den Kommunen in Rheinland-Pfalz und dem Klimaschutz, für den es ganz, ganz wichtig ist, diese Dinge einfach zu gestalten, wirklich etwas Gutes tun. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind sehr, sehr unterschiedlich aufgestellt. Es gibt solche, die ganz früh mit Klimaschutz angefangen haben. Es gibt solche, die sich jetzt erst auf den Weg machen. Wir haben viele Leuchttürme. Es gibt Klimaschutzkonzepte, an anderer Stelle gibt es noch keine. Deswegen müssen wir auf diese unterschiedlichen Bedürfnisse eingehen, und deswegen sind wir auch sehr stolz – das wird noch einmal Thema –, dass sich Anfang dieser Woche bereits 109 Kommunen gemeldet haben, beim Kommunalen Klimapakt dabei sein zu wollen. KIPKI baut darauf auf. Wir sind sehr, sehr stolz darauf, dass wir die Energieagentur haben, und ich bin froh, dass es auch hier so anerkannt wird, dass die Energieagentur eine tolle Rolle übernimmt. Sie wird dabei helfen, die Kommunen an die Hand zu nehmen. Sie informiert, sie schult, sie vernetzt. Viele gute Initiativen sind bereits in Rheinland-Pfalz entstanden und müssen jetzt stabilisiert werden, und es müssen weiter Leuchttürme geschaffen werden. Wir gehen jetzt mit Schwung in KIPKI und wollen, dass schnellstmöglich viele Projekte realisiert werden, und zwar einfach. Diese Positivliste ist ein absolutes Novum, und viele – die kommunalen Spitzenverbände ganz vorne mit dabei – haben daran Teil gehabt, diese Positivliste zu erstellen. Aus zehn Jahren Erfahrung im kommunalen Klimaschutz kann ich Ihnen sagen, darauf steht all das, wofür man im kommunalen Klimaschutz schon immer einmal Geld ausgeben wollte und nie Geld hatte. Ich verstehe überhaupt nicht, dass hier angesprochen wurde, dass dann das Geld nicht reicht bzw. die ADD eventuell Mehrkosten infrage stellt. Das ist abgesprochen, und das haben wir auch immer gesagt. Da bedanke ich mich auch beim Innenministerium, dass das KIPKI-Programm mit der ADD abgeklärt ist. Dann muss man entsprechend planen. Ich fange hier keine Neiddebatte an über eine Stadt, die schon mit Klimaschutz angefangen hat, als viele andere es noch nicht getan haben und als dort noch nicht viel Geld vorhanden war. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Es ist uns auch egal, wo der Klimaschutz in Rheinland-Pfalz gemacht wird, ob das in einem Dorf in der Eifel oder in der Landeshauptstadt gemacht wird. Wir müssen überall Klimaschutz machen. Deswegen sind wir total froh, wenn sich viele Kommunen bereits jetzt auf den Weg gemacht haben, darüber zu entscheiden, welche Programme sie machen. Es wird hoffentlich nicht passieren, dass alles für Sonnensegel verwendet wird. Das darf auch nicht sein, weil begrenzt ist, wie viele Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Es ist uns wichtig, über die Energieagentur und auch bei uns aus dem Ministerium heraus zu beraten. Es geht zum Beispiel um Fragen wie: Wie unterstütze ich was? Welche Modellprojekte mache ich damit? Welche Beratungskapazitäten nehme ich in Anspruch? Wir machen jetzt ab Ende Mai noch einmal Informationsveranstaltungen. Wir machen ein Beihilfehandbuch und versuchen wirklich, alle an die Hand zu nehmen. Ab 3. Juli starten wir dann mit der Antragsstellung. Aufgrund der vielen, vielen Gespräche wissen wir, dass der Andrang groß sein wird und die Ideen vielseitig sind. Es ist natürlich klar, wenn wir so ein Projekt machen, dann lassen wir das doch nicht verpuffen. Klimaschutz geht immer mit einem Monitoring einher. Wir haben letztens erst den Klimaschutzbericht besprochen. Das Ziel ist, und das sage ich auch wieder, wir wollten es nicht überbürokratisieren. Das heißt, jede Maßnahme mit CO -Emissionen zu versehen, das wäre unseres Erachtens sowohl für uns als auch für die Kommunen eine Überbürokratisierung. Dass wir aber am Ende wollen, dass möglichst viel CO eingespart und das Ganze natürlich evaluiert wird, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir haben es jetzt eilig. Wir müssen zu den positiven Beispielen gehen, dass Klimaschutz eine Verbesserung der Lebensqualität ist. Das wird KIPKI leisten, und darauf sind wir sehr stolz. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der AfD – Drucksache 18/6306 – ab. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – War das jetzt von der CDU dagegen oder eine Enthaltung? (Zurufe von der CDU: Dagegen!) Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDUFraktion – Drucksache 18/6323 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen damit zum Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/6330 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5846 – in der zweiten Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen damit zu Punkt 7 der Tagesordnung: Landesgesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/6206 – Erste Beratung Für die Landesregierung erfolgt die Begründung durch Staatssekretär Dr. Alt.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Denis Alt

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden Änderungen des SGB V zur Einführung digitaler Anwendungen beschlossen. Dadurch wird die Kooperation der verschiedenen Heilberufe mit der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen auf eine sichere und zukunftsgerichtete Basis gestellt. Wesentliches Ziel dabei ist es, die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung für alle Berufsgruppen und nicht nur für die Approbierten im Gesundheitswesen nutzbar zu machen. Das bedeutet, dass auch allen Leistungserbringerinnen und allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen der personenbezogene Zugriff auf Daten und Anwendungen über elektronische Heilberufsausweise ermöglicht werden soll. Die Ausgabe dieser elektronischen Heilberufsausweise erfolgt für die approbierten Gesundheitsberufe durch die Heilberufekammern auf Landesebene. Im Gegensatz dazu soll das elektronische Gesundheitsberuferegister als gemeinsame Stelle der Länder die Ausgabe von elektronischen Ausweisen an die nicht approbierten Leistungserbringer, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe von Ausweisen verfügen, übernehmen. Das sind beispielsweise Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Hebammen und Geburtshelfer sowie Pflegefachkräfte. Da eine solche zentrale Stelle auf Landesebene bisher nicht existiert – in Rheinland-Pfalz nicht, und in den übrigen Ländern auch nicht –, haben die Länder einen Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle, den sogenannten eGBR-Staatsvertrag, geschlosssen. Um die Bestimmungen dieses Staatsvertrags in Landesrecht zu transformieren, ist die Verabschiedung eines Landesgesetzes erforderlich. Zu diesem Landesgesetz bitten wir Sie herzlich um Ihre Zustimmung. Das ist ein wichtiger Beitrag zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Dr. Gensch.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Christoph Gensch CDU

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den Äußerungen des Staatssekretärs nichts hinzuzufügen. Es ist ein sinnvolles Gesetz. Wir stimmen zu. Danke. (Beifall der CDU sowie der Abg. Philipp Fernis, FDP, und Helge Schwab und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Das war kurz und prägnant. Für die SPD-Fraktion Dr. Kusch.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD-Fraktion kann sich dem sehr gut ausgearbeiteten Landesgesetz anschließen, und wir stimmen gerne zu. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Abgeordneter Winkler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Abg. Sven Teuber, SPD: Du kannst das auch vom Platz machen, Josef!) – Wir führen eine Beratung durch, in aller Ruhe.

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

So steht es nachher im Protokoll. – Bitte, Herr Winkler.

Diese Rede einzeln zitieren

Josef Winkler GRÜNE

Der Vortrag von Herrn Staatssekretär Dr. Alt war sehr überzeugend. Ich kann meiner Fraktion nur empfehlen, zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion Dr. Bollinger. (Unruhe im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Frau Willius-Senzer für die FDP-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Willius-Senzer FDP

Vielen Dank. – Ich darf heute und morgen Steven Wink vertreten. Ich darf also auch in seinem Namen und im Namen der FDP-Fraktion sagen: Es war so gut erläutert, wir stimmen auch zu. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Wagner, CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Jetzt Herr Schwab für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. (Unruhe im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Helge Schwab FREIE WÄHLER

Herr Präsident, wir stimmen zu. Ich habe die Brille vergessen. (Heiterkeit im Hause – Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Vielen Dank für die wahrscheinlich kürzeste Beratung eines Gesetzes. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/6206 – an den Ausschuss für Gesundheit – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Vielen Dank. Dann ist das so beschlossen. Einen schönen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 9.30 Uhr wieder. Ende der Sitzung: 19.01 Uhr

Diese Rede einzeln zitieren