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Philipp Fernis

FDP 10.05.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein Gesetzentwurf auf solch breite Zustimmung hier im Hause stößt, dann gibt es als fünfter Redner in der Debatte nur begrenzte Neuigkeiten zu verkünden. (Abg. Martin Brandl, CDU: Was?) Deswegen möchte ich dann doch einen Teil meiner Redezeit nutzen, Herr Kollege Stuhlfauth, um Sie auf eines hinzuweisen. Wenn Selbst- und Fremdwahrnehmung bei Menschen ein Stück weit auseinandergehen, (Abg. Ralf Schönborn, AfD: Dann ist man in der FDP!) ist das ganz normal, aber wie mit allem, was ganz normal ist, wird es dann irgendwann, wenn es eine gewisse Dimension erreicht, auch wieder problematisch. Dass Sie sich selbst als Vertreter des liberal-konservativen Spektrums ansehen, nehme ich mit Interesse zur Kenntnis, will Ihnen aber doch die Fremdwahrnehmung spiegeln – für die Bewertung, was konservativ ist, fühle ich mich nicht so richtig zuständig –, dass das, was Sie hier regelmäßig vertreten – das haben uns auch die Debatten des heutigen Tages wieder gezeigt –, mit Liberalismus wirklich ungefähr so viel zu tun hat wie ein Haifisch mit Radrennsport. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine Tatsache, die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Im Übrigen ist es interessant, weil wir nun auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass es eine Reihe von Menschen sind, die sich in ihren Zuschriften und ähnlichen Dingen durchaus als Unterstützer Ihrer Partei outen, die regelmäßig Politikerinnen und Politiker demokratischer Parteien angehen bis hin zu Bedrohungen. Genau dieses Spektrum, dem Sie angehören und deren parlamentarischer Arm Sie sind, wie ich Ihnen schon oft genug gesagt habe, (Abg. Michael Frisch, AfD: Legen Sie mal eine neue Platte auf!) ist ein wesentlicher Grund dafür, dass wir genau die Änderung vornehmen, die wir jetzt hinsichtlich der Adressangabe machen. Herr Frisch, wenn ich Ihnen einen kollegialen Rat geben darf, (Abg. Michael Frisch, AfD: Nein!) ich würde Ihnen wirklich empfehlen, ein bisschen an Ihrer Erregungskontrolle zu arbeiten, weil immer, wenn Sie sich aufregen, habe ich das Gefühl, dass ich gerade alles richtig mache. Deswegen regen Sie sich dann noch mehr auf. Das ist doch nicht gut für Sie, Herr Frisch. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was tun wir ansonsten noch in diesem sehr guten Gesetzentwurf, den wir durch einen Änderungsantrag hinsichtlich des passiven Wahlalters noch besser machen werden? – Wir regeln einige weitere Fragen, die im Kommunalwahlrecht einfach zu modernisieren sind. Bei dem Thema „Scheinkandidaturen“ gab es ein bisschen unterschiedliche Sichtweisen auf die Frage, aber gibt es nun, weil das passive Wahlrecht auch ein sehr hohes Gut ist, in der Tat Grenzen dessen, was man an Einschränkungen gegebenenfalls vornehmen kann. Trotzdem ist es ein guter Schritt an dieser Stelle, durch diesen Gesetzentwurf für ein Stück mehr Transparenz gegenüber Wählerinnen und Wählern zu sorgen. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Wir können ankündigen, dass es noch eine Anpassung hinsichtlich des Inkrafttretens geben wird, um für Wahlen, für die die Vorbereitungen schon relativ weit fortgeschritten sind, dafür zu sorgen, dass es rechtlich Sicherheit gibt, nach welchem Recht sie gegebenenfalls durchzuführen sind. Ansonsten stimmen, wie es die Vorredner artikuliert haben, auch die Freien Demokraten diesem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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