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Matthias Lammert

10.05.2023 Sitzungen 18/43

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit wäre das dritte Thema der Aktuellen Debatte beendet, und wir würden können den Tagesordnungspunkt 1 beenden. Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir kommen zunächst zu Punkt 2 a) der Tagesordnung: Wahl eines Mitglieds in den Richterwahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6230 – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist der Kollege Christian Baldauf einstimmig in den Richterwahlausschuss gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch! Wir kommen zu Punkt 2 b) der Tagesordnung: Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Transparenzbeirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/6253 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6281 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6290 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/6234 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/6302 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/6259 – Das ist ein ganz neuer Beirat. Alle sechs Fraktionen haben dazu Wahlvorschläge eingereicht. Über diese vorliegenden Wahlvorschläge soll gemeinsam abgestimmt werden. Gibt es da Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wie gesagt, jede Fraktion hat Vorschläge unterbreitet. Gibt es Widerspruch gegen die gemachten Vorschläge? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit sind die mit den vorgenannten Drucksachen Vorgeschlagenen entsprechend zu Mitgliedern gewählt. Herzlichen Glückwunsch an alle und eine gute Arbeit im Transparenzbeirat! Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: rung des Artikels 76) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/4755 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/6258 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten, die AfD 1,5 Minuten, und die FREIEN WÄHLER haben 1 Minute. Der Gesetzentwurf ist im Vorfeld schon im Innenausschuss – federführend – und mitberatend im Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie im Rechtsausschuss beraten worden. Es gab darüber hinaus ein Anhörverfahren im Innenausschuss mit den Mitgliedern des mitberatenden Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie des mitberatenden Rechtsausschusses. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer spricht für die Fraktion der SPD? – Ich darf der Fraktionsvorsitzenden Sabine Bätzing-Lichtenthäler das Wort erteilen. 5 Minuten.

Protokoll ↗