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Martin Brandl

CDU 10.05.2023 Sitzungen 18/43

Wir hätten da noch ein paar!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein für unsere Fraktion sehr wichtiger Punkt im Änderungsantrag der Koalition ist der Schutz für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Anstelle der Privatanschrift wird nur noch die Postleitzahl des Wohnorts auf dem Stimmzettel erscheinen. Diese Änderung war ein Wunsch vieler Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die immer häufiger Ziel von Anfeindungen bis hin zu Gewalt sind. Eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamts und des Deutschen Städtetags zeigt dies erneut. In der Studie wurden die Antworten von rund 1.500 Amtsträgerinnen und Amtsträgern aus ganz Deutschland ausgewertet, in welchem Maß – das zeigt die Studie – sie mit Hass und Hetze und auch Gewalt konfrontiert sind. Demnach hat fast die Hälfte der Befragten in den sechs Monaten vor der Befragung Anfeindungen gegenüber der eigenen Person erlebt. Mehr als jeder und jede zehnte Betroffene hat laut Studie darüber nachgedacht, das Amt niederzulegen oder nicht erneut zu kandidieren. Bestimmt hatten einige von Ihnen, so wie ich ebenfalls schon, Erlebnisse mit Bedrohungssituationen. Das muss uns allen ein Alarmzeichen sein. Die allermeisten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind Ehrenamtler. Diese vielen ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bilden mit ihrem Einsatz vor Ort das Rückgrat unserer Demokratie. Es ist unsere Aufgabe, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern den Rücken zu stärken, nicht nur über Solidaritätsbekundungen, sondern vor allem auch über konkrete Maßnahmen, über die wir als Gesetzgeber hier im Landtag entscheiden können. Die fehlende Angabe der Privatanschrift auf dem Wahlzettel ist daher ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die zweite Änderung der Koalition, die wir heute beschließen wollen, ist die Absenkung des passiven Wahlrechts für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von 23 auf 18 Jahre. Ich hatte angedeutet, dass wir diesen Vorschlag von der CDU übernommen haben. Wir tun dies, weil wir fest davon überzeugt sind, junge Menschen können politische Verantwortung übernehmen. Jugendliche zeigen uns derzeit, wie sie aktiv ihre Zukunft gestalten wollen. Sie sind so engagiert wie kaum eine Generation vor ihnen und übernehmen überdurchschnittlich häufig Ehrenämter, beispielsweise in Sportvereinen, Umweltinitiativen oder auch in der Jugendarbeit. Wir müssen diese Generation dazu motivieren, auch in der Kommunalpolitik ihrer Heimatkommunen mitzumischen. Kommunalpolitik ist so spannend und zeigt direkte Wirkung vor Ort. Wir brauchen für diese Arbeit Menschen jeglichen Alters. Die Absenkung des passiven Wahlrechts auf 18 Jahre für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist ein gutes Zeichen und die Antwort auf das großartige Engagement unserer Jugend. Ein noch deutlicheres Zeichen – ich muss das hier noch einmal sagen – und eine viel weitreichenderes Zeichen wäre aus unserer Sicht allerdings die Einführung des Wahlalters ab 16. Wir haben eben leidenschaftlich darüber diskutiert, aber auch an dieser Stelle ist der Hinweis nötig. Wer mit 16 wählt, informiert sich und beschäftigt sich auch tiefer mit Kommunalpolitik. Das ist der erste Schritt auf dem Weg in ein kommunales Ehrenamt. Wenn die CDU die Absenkung des passiven Wahlalters für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister selbst vorschlägt, ist es für mich so, als ob man für die Geburtstagsparty Kerzen besorgt, aber die Torte weglässt. Lassen Sie uns doch am Freitag gemeinsam eine schöne Feier mit Kerzen und Torten für unsere Jugendlichen ausrichten. (Glocke des Präsidenten – Beifall der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Am Freitag ist die nächste Chance, aber auch die letzte in dieser Legislatur, dass bei der kommenden Kommunalwahl 2024 Jugendliche ein Recht auf Mitbestimmung ihrer Zukunft bekommen. Gehen Sie noch einmal in sich, liebe CDU. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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