Michael Ebling
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielen herzlichen Dank für die breite Debatte. Vielen Dank auch für die Anhörung und die Möglichkeit, dass mit Änderungsanträgen noch einmal andere Akzente gesetzt werden. Ich glaube, das Entscheidende bleibt, dass wir damit, wenn wir in der Schlussrunde sind, die Vorbereitungen für die allgemeinen Kommunalwahlen im nächsten Frühjahr treffen können. Mit den Vorbereitungen ist schon längst begonnen worden. Wir würden dann die gesetzlichen Grundlagen angepasst sehen, und wir hätten vor allen Dingen – das ist wichtig – ordnungsgemäße und sicher durchgeführte Wahlen im kommenden Jahr. Zum Kritikpunkt, der bei den Scheinkandidaturen schon mehrfach genannt wurde – ich will es noch einmal betonen –, ist die Einschätzung der Landesregierung, dass die Bestimmung ihr Ziel erreichen und vor allen Dingen dazu beitragen wird, Kandidaturen zu vermeiden, die ganz offensichtlich gar nicht mit dem Ziel geführt werden, ein Mandat zu erreichen, weil dem grundlegend Inkompatibilität zugrunde liegt. Deshalb wird der Weg sein, wenn Sie dem so folgen wollen, dass vorgesehen ist, dass Absichtserklärungen der betroffenen Bewerberinnen und Bewerber oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht werden. Das schafft Transparenz, und das schafft Offenheit; denn eine andere Form der Kandidatur, die – wie gesagt – darauf abzielt, das Mandat gar nicht antreten können zu wollen, ist am Ende der demokratischen Kultur auf Dauer abträglich. Ich will auch noch einmal erwähnen, dass wir uns sehr wohl – das ist auch in der Anhörung deutlich geworden – damit auseinandergesetzt haben, inwieweit es sinnvoll ist, die Stimmzettel vor dem Wahltag an die Wählerinnen und Wähler zu versenden. Ich will ausdrücklich noch einmal ausführen, dass es eine Reihe gerade auch von Verfassungsgrundsätzen gibt, die wir hier im Negativen berührt sehen, nämlich die Verfassungsgrundsätze der freien und der geheimen Wahl, weshalb wir dem ausdrücklich nicht folgen wollen. Meine Damen, meine Herren, es hat auch eine Rolle gespielt – das haben wir eben noch einmal gehört –, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER mit dem Änderungsantrag bezüglich der Mehrheitssicherungsklausel Änderungen möchte. Ich will es an der Stelle noch einmal bekräftigen – ich hatte das schon im Innenausschuss zugesagt –: Um Rechtssicherheit zu schaffen, sind wir, unser Haus, gerne bereit, in Abstimmung mit der Landeswahlleitung – ich sage es noch einmal, wir sind nicht nur bereit dazu, sondern ich sichere es hier noch einmal zu – mit einem Rundschreiben an die Kommunalverwaltungen klarzustellen, dass auf Sinn und Zweck der Mehrheitssicherungsklausel hingewiesen wird. Mit anderen Worten, auch hier würden wir eine vorgeschlagene Gesetzesänderung als nicht erforderlich bezeichnen. Dass wir dem Vorschlag der Absenkung des passiven Wahlalters positiv gegenüberstehen, darf unterstellt werden. Deswegen begrüßen wir auch den Änderungsantrag von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Dies auch deshalb, weil er sich stimmig zu der zuvor beratenen Initiative für die Herabsetzung des aktiven Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre verhält. Ich darf noch ein Dankeschön für den heutigen Änderungsantrag von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP hinzufügen, weil wir vor dem Hintergrund von im Juni und Juli dieses Jahres stattfindenden kommunalen Direktwahlen gut beraten sind, dass dieses Gesetz erst zum 1. August 2023 in Kraft tritt. Auch das ist eine sinnvolle Regelung. Insofern kann ich noch einmal für den Gesetzentwurf und für die Änderungsanträge der Koalition werben. Ich freue mich – wenn wir heute den Beschluss haben –, mit den weiteren Vorbereitungen für die Kommunalwahl rechtssicher starten zu können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
