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Dennis Junk

CDU 10.05.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunalwahl im kommenden Jahr wirft bereits ihre Schatten voraus. In zweiter Lesung beraten wir heute das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Gordon Schnieder hatte bereits in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass wir grundsätzlich viele Vorschläge mittragen können. Wie seinerseits angekündigt, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, um an wenigen, dafür aber sehr wichtigen Stellen noch Verbesserungen zu erzielen. Auch der Innenausschuss hat sich im Rahmen einer Anhörung umfassend mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen auseinandergesetzt. Auf einige wichtige Punkte möchte ich kurz eingehen. Erstens: die sogenannten Scheinkandidaturen. Unsere kritische Haltung zu den beabsichtigten Regelungen im Hinblick auf die sogenannten Scheinkandidaturen konnten auch bei der Anhörung nicht ausgeräumt werden. Im Gegenteil, wir wurden in unserer Haltung sogar bestärkt; (Beifall bei der CDU) denn die sogenannten Scheinkandidaturen werden durch die vorgesehenen Regelungen nicht verhindert und letztlich auch nicht unterbunden. Herr Hesch hat es für den Landkreistag aus meiner Sicht in der Anhörung sehr schön verdeutlicht. Er hat gesagt, das eine sei, dass der Gesetzgeber zwar möchte, dass diese Scheinkandidaturen nicht erfolgen, er es aber nicht durchsetzen könne. Das sei vielleicht ein juristischer Hintergrund, aber er habe ein Problem damit, Regelungen zu schaffen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, wenn man es letztlich dann aber nicht durchsetzen könne. Er ging noch weiter. Er sagte auch, überspitzt könnte man im Prinzip sagen, das untergrabe das Vertrauen in die staatlichen Regelungen. Ich kann von meiner Seite nur voll und ganz zustimmen. Wir sollten Regelungen so treffen, dass sie auch praktisch umgesetzt und durchgesetzt werden können. (Beifall der CDU) Weil Kollege Noss die einen oder anderen Dinge angesprochen hat, will ich einmal ein ähnliches Beispiel aufzeigen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat kurz nach nach der Landtagswahl 2016 ihr Abgeordnetenmandat nicht angenommen, gleichzeitig aber bereits am selben Tag über die Presse angekündigt, bei der Landtagswahl 2021 wieder zu kandidieren. Wie wir heute wissen, hat sie dann anschließend zur Freude des Kollegen Teuber ihr Mandat nicht angenommen. Insofern ist es sicherlich rechtlich gesehen nicht genau der gleiche Fall, aber insgesamt, wenn wir die Debatte so führen, wie wir sie jetzt führen, auch kein gutes Beispiel, wenn die Ampelfraktionen jetzt etwas fordern, was ihre gewählte Regierungschefin selbst in gewisser Art und Weise konterkariert. (Beifall der CDU und bei der AfD sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Der zweite Punkt, auf den ich eingehen will, ist die Absenkung des passiven Wahlrechts von 23 Jahren auf 18 Jahre. Nachdem die Ampelfraktionen, muss man sagen, im Innenausschuss noch etwas rumgeeiert sind, nehmen sie heute mit ihrem Änderungsantrag unseren Vorschlag wortgleich auf und plädieren auch für die Absenkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zugleich erfolgt damit – das ist unsere Argumentation die ganze Zeit gewesen – eine Vereinheitlichung von passivem und aktivem Wahlrecht. Das halten wir für das entscheidende und richtige Signal. (Beifall der CDU und des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Ich will aber auch betonen, dass ich es persönlich sehr positiv empfinde, dass sich auch die Ampelfraktionen bewegt haben. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir können das auch!) Das ist aus meiner Sicht eine gute und wichtige Entscheidung für die künftigen Entscheidungen, wer vor Ort kandidieren möchte. Das zeigt auch noch einmal die Bedeutung von Oppositionsarbeit. Diese kann Früchte tragen, und die Regierungsfraktionen können tatsächlich auch einmal über ihren Schatten springen. Ein gutes Signal, das Sie häufiger setzen sollten. Dann wären wir in Rheinland-Pfalz bei vielen Themen deutlich weiter und würden insgesamt wesentlich besser dastehen. (Beifall der CDU und des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum dritten Punkt, das passive Wahlrecht am Zweitwohnsitz will ich einmal sagen. Bei uns in Rheinland-Pfalz besitzen bei der Wahl zu kommunalen Parlamenten nur diejenigen ein passives Wahlrecht, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben. Dies führt dazu, dass Ratsmitglieder ihr Mandat aufgeben müssen, weil sie aufgrund zeitweiser Abwesenheit durch beispielsweise das Studium die Verlagerung des Erstwohnsitzes durchführen müssen und damit leider ihr Mandat verlieren. Dies wollen wir ändern, leider – so wie ich Sie vorhin verstanden habe, Herr Kollege Noss – wollen Sie es offensichtlich nicht ändern. Das wäre aber gerade für die Studenten ein enorm greifbarer Vorteil gewesen. Auch aus der Anhörung heraus muss man sagen, haben viele diesen Gedanken eigentlich grundsätzlich befürwortet. Ich erinnere mich noch an die Worte vom Kollegen Hüttner, der gesagt hat, das gehe eigentlich vom Prinzip her in die richtige Richtung. Warum hat man diesen Gedanken jetzt nicht weiterverfolgt? – Weil man sich zumindest aus meiner Sicht nicht mit der Frage der unterschiedlichen Möglichkeiten, der unterschiedlichen Herangehensweisen auseinandersetzen wollte. Was machen wir jetzt stattdessen? – Die Ampelfraktionen lassen es laufen, wie so oft. Es läuft dann so lange weiter, bis es irgendwann nicht mehr geht. Das ist schade, weil es für die Beteiligten einen richtigen Mehrwert gebracht hätte. (Beifall der CDU –

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