Dr. Denis Alt
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden Änderungen des SGB V zur Einführung digitaler Anwendungen beschlossen. Dadurch wird die Kooperation der verschiedenen Heilberufe mit der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen auf eine sichere und zukunftsgerichtete Basis gestellt. Wesentliches Ziel dabei ist es, die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung für alle Berufsgruppen und nicht nur für die Approbierten im Gesundheitswesen nutzbar zu machen. Das bedeutet, dass auch allen Leistungserbringerinnen und allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen der personenbezogene Zugriff auf Daten und Anwendungen über elektronische Heilberufsausweise ermöglicht werden soll. Die Ausgabe dieser elektronischen Heilberufsausweise erfolgt für die approbierten Gesundheitsberufe durch die Heilberufekammern auf Landesebene. Im Gegensatz dazu soll das elektronische Gesundheitsberuferegister als gemeinsame Stelle der Länder die Ausgabe von elektronischen Ausweisen an die nicht approbierten Leistungserbringer, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe von Ausweisen verfügen, übernehmen. Das sind beispielsweise Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Hebammen und Geburtshelfer sowie Pflegefachkräfte. Da eine solche zentrale Stelle auf Landesebene bisher nicht existiert – in Rheinland-Pfalz nicht, und in den übrigen Ländern auch nicht –, haben die Länder einen Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle, den sogenannten eGBR-Staatsvertrag, geschlosssen. Um die Bestimmungen dieses Staatsvertrags in Landesrecht zu transformieren, ist die Verabschiedung eines Landesgesetzes erforderlich. Zu diesem Landesgesetz bitten wir Sie herzlich um Ihre Zustimmung. Das ist ein wichtiger Beitrag zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
