Carl-Bernhard von Heusinger
Jeder Mensch hat das Recht, zu wählen, nach Grundgesetz! Jeder Mensch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es eben schon angedeutet, durch die Anhörung sehen auch wir als CDU-Fraktion uns darin bestärkt, dass eine Kopplung des Wahlalters an die Volljährigkeit sinnvoll erscheint. Eine Entkopplung mag aus rechtlicher Sicht zwar möglich sein, ob diese aber auch klug ist, das sollte und das muss von uns bedacht und dann auch bewertet werden. Es gibt in unserem Rechtssystem eine Vielzahl, eine ganze Fülle an Rechten und Pflichten, die alle an verschiedene Altersgrenzen gebunden sind. Wenn man nun der Überzeugung ist, Jugendliche seien heute früher reif – da gibt es durchaus Studien, wir haben es in der Anhörung gehört, die das nahelegen –, dann wäre es doch nur logisch, auch eine Diskussion über alle Altersgrenzen (Zuruf von der CDU: Ganz genau!) und damit selbstverständlich auch über das Wahlalter, aber auch über die Volljährigkeit zu führen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Herzugehen und das Wahlalter aber isoliert aus dem bestehenden Rahmen herauszuziehen, halten wir für willkürlich und nicht zielführend. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir können hier überhaupt nicht über die Volljährigkeit reden!) Ich möchte unsere Argumentation gerne mit zwei Zitaten von Herrn Gnisa aus der Anhörung untermauern. Dieser sagte als Antwort auf Argumente für eine Absenkung des Wahlalters – ich zitiere –: (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) „Im Prinzip war das ein interessantes Plädoyer, aber ein Plädoyer für die Herabsetzung der Volljährigkeit.“ An anderer Stelle später noch: „Ich fand es sehr interessant, die psychologischen Ausführungen zu hören, die allgemein in die Richtung gingen, die jungen Menschen sind heute reifer als früher, und das müsste eigentlich juristisch gesehen die Debatte an einer ganz anderen Stelle lostreten, nämlich bei der Frage der Volljährigkeit.“ (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD –
