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Hendrik Hering

10.05.2023 Sitzungen 18/43

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren, das etwas kompliziert ist. In den Fällen ist es immer gut, sich an den Parlamentarischen Geschäftsführern bzw. Fraktionsvorsitzenden zu orientieren. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Dazu zunächst ein Hinweis: Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6276 – ist in Buchstabe B Artikel 2 Nr. 2, Artikel 3 Nr. 2 und Artikel 4 identisch mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6288 – in Nr. 3 Artikel 2, Nr. 4 Artikel 3 und Artikel 4. Es geht um die Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und des Landesbeamtengesetzes, wobei in den angegebenen Paragrafen jeweils die Angabe „23. Lebensjahr“ durch die Angabe „18. Lebensjahr“ ersetzt werden soll. Ich schlage vor, dass wir diese identischen Änderungsvorschläge aus den Drucksachen 18/6276 und 18/6288 zunächst ausklammern und zusammengefasst nach den übrigen Änderungsanträgen abstimmen. Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/6260 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6276 – mit Ausnahme von Buchstabe B Artikel 2 Nr. 2, Artikel 3 Nr. 2 und Artikel 4. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6334 – zu ihrem Änderungsantrag – Drucksache 18/6288 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6288 – mit der zuvor vorgenommenen Änderung mit Ausnahme von Nr. 3 Artikel 2, Nr. 4 Artikel 3 und Artikel 4. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Änderungsanträge – Drucksachen 18/6276/6288 – im Übrigen, also über die von mir genannten, zuvor ausgeklammerten Änderungsvorschläge. Wer diesen Änderungsanträgen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Diese Änderungsanträge sind einstimmig angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/5225 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung sämtlicher zuvor beschlossener Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. Vielen Dank. Wir kommen dann zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5758 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/6232 – Die erste Plenarberatung fand am 29. März dieses Jahres mit Aussprache statt. Es erfolgte die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie mitberatend im Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5846 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität – Drucksache 18/6233 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/6306 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6323 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/6330 – Die Grundredezeit beläuft sich auf 5 Minuten. Die erste Beratung fand am 30. März dieses Jahres statt. Die Ausschussberatungen fanden im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – sowie im Rechtsausschuss – mitberatend – statt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Tamara Müller.

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