Philipp Fernis
Das beste Teufelchen im Land sitzt bei Ihnen in der Fraktion! – Unruhe im Hause) Es wird gequengelt und getobt, in fortgeschrittenem Alter gestritten und stundenlang debattiert, so lange bis die Erziehungsberechtigten entnervt erst auf- und dann nachgeben. (Anhaltend Unruhe im Hause) – Herr Weber, Politiker sind vor solchem Verhalten anscheinend nicht gefeit. (Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Seit vielen Jahren fordern die Ampelfraktionen in Rheinland-Pfalz in diesem Hause die Absenkung des Wahlalters auf 16, im Plenum, in den Ausschüssen, bei Schülergesprächen, in der Presse, bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit, (Anhaltend Unruhe im Hause) mit immer gleichen Argumenten wird permanent wiederholt und intensiv diskutiert. Stets ohne Erfolg, weil die notwendige Zweidrittelmehrheit fehlt und auch nicht zu erwarten ist, trotzdem beharrlich und mit einer Penetranz vorgetragen, die jegliche Einsicht in die Hoffnungslosigkeit dieses Unterfangens vermissen lässt. (Zuruf von der SPD) Die Empfehlungen von Erziehungsberatern und Psychologen für solche Situationen sind klar. Erstens: Ruhe bewahren. Zweitens: Auf endlose Erklärungen verzichten, nicht alles tausendmal sagen, stattdessen das Wesentliche in Kürze erklären. Drittens: Gegenargumente ernst nehmen und sachlich entkräften. Verehrte Ampelfraktionen, in diesem Sinne ertragen wir es mit Geduld, dass Sie uns heute erneut mit dem Thema „Wahlalter 16“ konfrontieren. Wir bleiben ruhig, erläutern noch einmal unsere Position und setzen uns gewissenhaft, aber in gebotener Kürze mit Ihren Argumenten auseinander. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kürze wäre gut! Kurz wäre super!) Zweifellos gibt es 16-Jährige, die mehr über Politik wissen als manche Erwachsene, aber für eine generelle Regel taugt das nicht. Entscheidend ist die volle Einsicht in das eigene Handeln und dessen Konsequenzen, für mich selbst und für andere. Die daraus resultierende Verantwortung setzt eine gewisse Lebenserfahrung und -praxis voraus, die Jugendliche im Allgemeinen noch nicht besitzen. Nicht umsonst enthalten wir jungen Menschen in vielen Bereichen des Lebens bestimmte Rechte vor oder schränken sie wenigstens ein. Gleichzeitig befreien wir Jugendliche aber auch von Pflichten und Konsequenzen, die Erwachsene voll zu tragen haben. Erst mit Erreichen der Volljährigkeit sind Menschen in unserer Rechtsordnung für ihr Handeln komplett eigenverantwortlich. Deshalb ist es folgerichtig, ihnen erst dann eine Wahlentscheidung zuzugestehen, die nicht nur Auswirkungen auf ihre eigene Existenz hat, sondern mehr als 4 Millionen Bürger in Rheinland-Pfalz betrifft. Wählen ab 16 würde nicht nur mit dieser Grundlogik brechen. Es würde auch die Legitimationslogik unserer Landesverfassung konterkarieren. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Ihr zufolge geht alle staatliche Gewalt von freien und mündigen Bürgern aus. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Die Gewalt, die geht von Ihrer Jugendorganisation aus!) Dem Staat und seinen Organen ist es verboten, aktiv Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen. Wie aber soll dieses Neutralitätsgebot eingehalten werden, wenn Minderjährige wählen? (Zurufe von der SPD) Sie unterliegen in der Schule dem Erziehungsauftrag des Staats. Mithin würde der Staat seinen eigenen Souverän erziehen und dessen Wahlentscheidung gewissermaßen zum betreuten Wählen ab 16 degradieren, wie es der Verfassungsrechtler Professor Reimer in der Anhörung formulierte. (Unruhe im Hause) Ein fundamentaler Widerspruch zum demokratischen Geist unserer Verfassung. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Dann müssen wir das Wahlalter hochsetzen! – Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Sie sagen, junge Menschen seien heutzutage nicht nur selbstständiger, (Anhaltend Unruhe im Hause –
