Peter Stuhlfauth
Sehr geehrter Präsident, werte Damen und Herren! Die Aussprache zu den geplanten Änderungen im Kommunalwahlgesetz geht in die zweite Runde. In der ersten Aussprache haben wir bereits unsere Bereitschaft signalisiert, diesen Gesetzentwurf grundsätzlich zu unterstützen und ihm zuzustimmen. Zum ursprünglichen Entwurf haben sich mittlerweile noch eine Expertenanhörung im Innenausschuss und die Änderungsanträge der CDU, der FREIEN WÄHLER und der Ampel selbst gesellt. Ich werde mich mit meinen Ausführungen daher auf die Änderungsanträge beschränken. Inhaltlich stehen wir der Argumentation des stellvertretenden Landeswahlleiters, Dr. Stephan Danzer, am nächsten. Es entspricht auch der Position der AfD, dass – wie ursprünglich im Änderungsantrag der CDU gefordert und inzwischen vom Änderungsantrag der Ampel aufgegriffen – passives und aktives Wahlrecht in Bezug auf das Alter grundsätzlich identisch geregelt sein sollten. Das hat aber nichts, wie von der Ampel in ihrem Änderungsantrag erwähnt, mit dem Wahlalter mit 16 zu tun, sondern ist in Zusammenhang mit der Volljährigkeit zu sehen. Das andere Thema müssen wir immer wieder hören. Um gleich beim Änderungsantrag der CDU zu bleiben: Nachdem die Ampel die geforderte Herabsetzung des passiven Wahlrechts auf 18 Jahre aus dem CDU-Antrag übernommen hat, bleiben in diesem die beiden Hauptpunkte die geforderte Änderung hinsichtlich des passiven Wahlrechts an Orten abweichend vom Hauptwohnsitz sowie das Versenden von Wahlzetteln an Wähler bereits vor dem eigentlichen Wahltermin. Wir können diese Forderungen in gewissem Umfang nachvollziehen, halten sich jedoch nicht für förderlich und praktikabel. In der Praxis können sich diesbezüglich auch in Bezug auf den Wohnsitz taktische Spielereien ergeben, die so nicht gewollt sein können und vor allem beim Bürger auf Unverständnis stoßen würden. Die Zusendung gültiger Stimmzettel vor dem Wahltermin lehnen wir ebenfalls ab. Es ist richtig, dass die Fehlerabgabe insbesondere von älteren Menschen und Erstwählern etwas reduziert werden könnte, aber in Ausnahmefällen kann hier auf die Briefwahl verwiesen werden. Selbst die Briefwahl soll weiterhin die Ausnahme sein. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der CDU ab. Ich komme noch zum von der Ampelkoalition eingereichten Änderungsantrag. Ein weiteres Kernelement des Ampel-Änderungsantrags ist das Ersetzen der Anschrift von Kandidaten für kommunalpolitische Ämter auf den Wahlunterlagen durch Postleitzahl und Wohnort. Begründet wird diese Änderung mit der zunehmenden Bedrohungslage für Kommunalpolitiker durch Extremisten sowie verrückte Einzeltäter und der daraus erwachsenden Notwendigkeit, potenzielle Kandidaten bestmöglich vor An- und Übergriffen zu schützen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich hervorheben, dass wir als AfD jegliche Art von Gewalt gegen politische Kräfte und Repräsentanten unseres Rechtsstaats aufs Schärfste verurteilen, egal ob gegen Mitglieder der Blaulichtfamilie, Regierungsvertreter, Oppositionspolitiker und egal auch auf welcher Ebene. (Beifall der AfD) Als Teil des politisch liberal-konservativen Spektrums unterstützen wir diesen Änderungsvorschlag daher ausdrücklich, waren doch in den vergangenen Jahren überwiegend jene politischen Kräfte Ziele von Angriffen und Übergriffen, die von der links-grünen Agenda abweichen. Allerdings, wie auch gerne medienwirksam inszeniert wird, wächst die Gewaltbereitschaft im rechtsextremen und in Teilen des bürgerlichen Spektrums. Das lässt sich leider auch nicht leugnen. Wir hoffen daher inständig, dass diese Änderungen in der Zukunft Kommunalpolitiker besser schützen und die Bereitschaft zur Übernahme eines kommunalpolitischen Ehrenamts wieder steigern wird. Der Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen erhält daher unsere Zustimmung, ebenso wie der dem Änderungsantrag zugrunde liegende Änderungsgesetzentwurf. Frau Bätzing-Lichtenthäler, ich hoffe, Sie stimmen Ihren Änderungsanträgen trotzdem zu, obwohl Sie hier in diesem Punkt von uns unterstützt werden. Das wird bestimmt eine Gewissensfrage für Sie. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
