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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 10.05.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der breiten Mehrheit in den vorbereitenden Ausschüssen steht dieser Änderung des Kommunalwahlgesetzes ein Jahr vor der nächsten Wahl nichts mehr entgegen. Auch ich kann hier Zustimmung erklären. Viele unklare Formulierungen wurden bereinigt, überflüssige Regelungen entfernt, aber auch eine gravierende Änderung soll neu beschlossen werden, so die Wählbarkeit mit 18 Jahren. Den Ausschluss von sogenannten Scheinkandidaturen hätte man vielleicht wirklich lieber schärfer regeln können, was aber nicht möglich ist. Zur Nichtberücksichtigung von Listenverbindungen bei der Bestimmung der Ausschusssitze haben wir einen eigenen Vorschlag eingebracht. Wenn man diesem Änderungsantrag folgt, ist auch die Sitzverteilung in kleinen Ausschüssen rechtskonform geregelt. Was mir gefallen hat – Kollege Junk hat es schon angesprochen –, ist, wenn man sich einbringt und sieht, das Ganze hat Bewegung. Daher war die Diskussion fruchtbar, sowohl mit den Experten, den Anzuhörenden, aber auch der Antrag der CDU. Wir würden gerne zustimmen. Wir haben mit diesem Zweitwohnsitz ein Problem, weil es einfach zu kompliziert zu regeln ist. Ansonsten ist das aber jetzt im Ampel-Antrag übernommen worden. Daher habt Ihr einen Treffer dort gelandet. Auch dem Änderungsantrag werden wir zustimmen. Mit der Absenkung der Wählbarkeit von 23 auf 18 Jahre wird bewusst auch in diesem Gesetzesvorschlag der Landesregierung auf die Wendemarke mit 18 noch einmal Wert gelegt, das heißt, auf die Volljährigkeit abgestellt. Daher wird jungen Erwachsenen auf kommunaler Ebene eine möglichst sehr aktive Rolle in der Führung von Kommunen eingeräumt. Ich hoffe, viele lassen sich davon begeistern, damit wir viele junge Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Sommer 2024 in Rheinland-Pfalz begrüßen können. Den zweiten Teil, die Berechnung der Ausschussverfahren, wird mein Kollege Herbert Drumm übernehmen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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