Hans Jürgen Noss
Aber hallo! – Weitere Zurufe von der SPD) – Nein, die Anhörung im Innenausschuss hat kein eindeutiges Bild geliefert. Wir haben von den Anzuhörenden auch keine einheitliche Handlungsempfehlung erhalten, welche Entscheidung denn nun die richtige ist. Vielmehr ist es doch so, dass für jede Sichtweise Argumente genannt wurden, die dazu führen, dass wir uns alle nach dieser Anhörung in unserer ursprünglichen Haltung bestärkt fühlen. Dennoch möchte ich im Folgenden in aller Kürze auf einige wenige Punkte der Anhörung genauer eingehen. Einig waren sich alle Anzuhörenden in einem Punkt. Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine Änderung des Wahlalters auf 16 Jahre. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Es ist mir an dieser Stelle aber auch noch einmal besonders wichtig, zu betonen, dass aus rechtlicher Sicht auch nichts gegen eine Beibehaltung der Altersgrenze 18 spricht. (Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von der SPD) Ich denke, es ist wichtig, das hier auch noch einmal klar anzusprechen und klarzustellen. Eine andere Formulierung aus der Anhörung, die mir noch sehr im Gedächtnis geblieben ist und einen verfassungsrechtlichen Punkt beleuchtet, ist eine von Professor Reimer – ich zitiere –: „Wahlen sind also keine pädagogische Veranzur Politik. Das wäre verfassungsrechtlich aus meiner Sicht sehr zentral.“ Gesagt hat Professor Reimer dies auf eine Aussage von Herrn Professor Faas, Wahlen seien geeignet, junge Menschen an Politik heranzuführen. Weiter führte Reimer aus – ich zitiere –: „Wahlen sind die Ermöglichung von Politik, dürfen aber niemals das Ergebnis von Politik sein.“ Dem können wir uns anschließen. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD –
