Michael Frisch
Wir müssen nicht jeden Unfug zurückweisen, den Sie erzählen!) Für Ihre Selbstbeschreibung bin ich jetzt nun wirklich nicht zuständig, das haben Sie eben selber erledigt. Ich möchte noch einmal etwas zur Lage der Verfassung sagen, weil das bestritten wird. Es wird gesagt, es sei umstritten. Religionsgemeinschaften ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Ihre Willensbildung erfolgt selbstbestimmt im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz sowie Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung. Das können Sie alles gern nachlesen. Diejenigen Religionsgemeinschaften, die den Anspruch erheben, Religionsgemeinschaften im Sinne von Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz zu sein, müssen ihre rechtlichen und tatsächlichen Strukturen so gestalten, dass ein Einfluss Dritter, seien es Staaten oder Organisationen, der ihren rechtlichen Charakter als Religionsgemeinschaft im Sinne des Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz gefährden kann, ausgeschlossen ist. (Abg. Michael Frisch, AfD: Richtig!) Dies ist inzwischen erkennbar der Fall, wie auch durch Gutachten nachgewiesen wurde. Das Thema Gefälligkeitsgutachten unterliegt nur der Indemnität, weil Sie es von diesem Pult aus gesagt haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Professoren nicht so begeistert davon waren. Insoweit kann man nicht einfach in die Grundrechte dieser Religionsgemeinschaften negativ eingreifen, auch wenn die AfD das gern so möchte. Ihre Herangehensweise liefe darauf hinaus, dass es Religionsgemeinschaften minderen Rechts geben soll, denen Sie das verweigern wollen, und solche erster Klasse. Wenn eine Religionsgemeinschaft nun aber alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt, ist ein Vorenthalten dieser Rechte durch den Staat schlicht verfassungswidrig. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wenn, wenn!) So etwas ist vielleicht in Ihrem gesichert rechtsextremen Jugendverband (Glocke der Präsidentin) und Ihrer Partei zustimmungsfähig, aber in diesem Haus nicht mehrheitsfähig. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
