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Josef Winkler

GRÜNE 10.05.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Vor drei Jahren hat der rheinland-pfälzische Landtag schon einmal zu einer Aktuellen Debatte der AfD diskutiert. Auch damals ging es um die Zielvereinbarungen des Landes mit den muslimischen Verbänden, mit Schwerpunkt auf der DITIB. Drei Jahre später stehen wir nun wieder hier, aber unter ganz anderen Voraussetzungen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nein, eben nicht!) Wir reden über die Wiederaufnahme der Vertragsverhandlungen mit den vier größten Verbänden der muslimischen Community in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Vertragsverhandlungen war die Erfüllung der jeweiligen Zielvereinbarungen zwischen der Regierung und den Verbänden. Festzuhalten ist, alle erwünschten Satzungsänderungen und Neustrukturierungen der Verbände wurden durchgeführt, die darauf zielten, eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft im Sinne des Artikels 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung zu ermöglichen. Zu diesem Schluss kommen auch die erneut eingeholten Rechtsgutachten, die ebenfalls die Wiederaufnahme der Vertragsverhandlungen empfehlen und die im Übrigen, wie Frau Schneid es gesagt hat, ergebnisoffen geführt werden. Das brauche ich Ihnen von der AfD aber eigentlich gar nicht zu sagen. Sie wissen das, aber es liegt in der Natur der Sache, dass Sie das nicht interessiert. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wir sehen das halt anders!) Es ändert jedenfalls nichts am Wunsch und Willen der AfD-Fraktion zur Skandalisierung des Themas, das aber nun einmal kein Skandal ist. In Rheinland-Pfalz leben ca. 200.000 Musliminnen und Muslime. Zur Stärkung des muslimischen Lebens in Rheinland-Pfalz und zur wichtigen Integration aller Menschen in das gesellschaftliche Leben ist die Landesregierung völlig zu Recht bestrebt, auch die Zusammenarbeit mit Musliminnen und Muslimen auf einer vertraglichen Grundlage zu regeln. Das ist auch gut so. Kommen wir zum Thema des angeblichen Islamismus. Laut Definition des Bundesamts für Verfassungsschutz lautet diese wie folgt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Der Begriff „Islamismus“ bezeichnet eine „Form des politischen Extremismus. Unter Berufung auf den Islam zielt der Islamismus auf die teilweise oder vollständige Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“ Die planvolle Vermischung des Begriffs „Islamismus“ mit der Religion des Islam, den Sie von der AfD wieder einmal im Titel Ihrer Aktuellen Debatte formulieren, ist nichts anderes als ein Generalverdacht gegenüber allen Muslimen in unserem Land als potenzielle Terroristen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –

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