Martin Brandl
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise kommt die Opposition in der zweiten Lesung als erster Redner, aber das nehmen wir gerne so mit, weil ich dann gleich auf die Vorrednerin eingehen kann. Sie haben treffend beschrieben, dass wir bei diesem Gesetz Vorreiter sind, ich glaube, auch ein Stück weit bundesweit ein Vorbild. Dabei muss man natürlich der Wahrheit halber eines nochmals nennen. Warum ist dieses kommunale Klimaschutzinvestitionsprogramm notwendig? – Weil die Kommunen finanziell von dieser Landesregierung jahrelang zugrunde gerichtet worden sind. Das ist doch letztendlich der Punkt. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD) Die Investitionsquote nicht nur des Landes, sondern auch der Kommunen (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) ist deshalb am Boden, weil die Finanzausstattung tatsächlich katastrophal war, ist und wahrscheinlich auch bleiben wird. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es!) Ich will mich heute aber nicht mit Ihnen über die kommunale Finanzausstattung streiten, sondern ich will darüber sprechen, wie dieses gute Gesetz, als das ich es schon in der ersten Lesung bezeichnet habe, denn tatsächlich noch besser gemacht werden kann. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wir machen nur gute Gesetze!) Wenn man dieses gute Gesetz noch besser machen will, lieber Kollege Oster – Du kannst auch Du sagen, fällt mir ein –, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) sollte die Parlamentsmehrheit auch ein Stück weit auf unsere Initiativen hören. Ich wage, die Prognose abgeben zu können, dass die einen oder anderen Anmerkungen und Änderungsvorschläge, die wir heute einbringen, uns wahrscheinlich in den nächsten drei Jahren in anderen Änderungsrunden noch einmal begegnen werden. Worum geht es? – Zum einen sage ich ein herzliches Dankeschön an die Koalitionsfraktionen und auch an das entsprechende Haus, die das mit begleitet haben, dafür, dass unsere Anregung aus der ersten Lesung aufgegriffen wurde im Hinblick auf die Zulassung sämtlicher haushaltsrelevanter Projekte, die nach dem 29. November letzten Jahres eingebracht wurden. Das ist schon einmal sinnvoll. Herzlichen Dank dafür, dass Sie auf uns, die CDU, gehört haben. (Beifall bei der CDU) Dann geht es darum, dass wir heute noch einmal anregen, das Wettbewerbsverfahren zu entzerren. Es geht immerhin um 60 Millionen Euro. Hier sind Kriterien auszugestalten, hier ist ein Wettbewerb durchzuführen, hier sind die Projekte zu realisieren und abzurechnen, und das alles bis zum 31. Dezember 2026. Das ist natürlich extrem ehrgeizig, und auch hier wagen wir die Prognose, das wird an vielen Stellen nicht reichen, insbesondere dann, wenn es darum geht, Wasserstoffprojekte zu realisieren und dieses Geld für Wasserstoffprojekte tatsächlich einzusetzen. Jeder, der die Genehmigungspraxis in unserem Land kennt, weiß, das ist nicht nur ehrgeizig, sondern es ist schon an den Grenzen der Realisierungsfähigkeit. Deshalb würde es uns besser zu Gesicht stehen, die Frist auf das Jahr 2027 zu verlängern. (Beifall bei der CDU) Ich will einen zweiten Punkt ansprechen; denn nicht nur die Sportvereine sollten zum Nutznießer dieser Förderung werden können, sondern auch kulturelle Vereine mit ihren vereinseigenen Liegenschaften. Kollegin Schneid bringt die Einseitigkeit der Förderbedingungen im ehrenamtlichen Bereich immer wieder aufs Tapet. Wir brauchen auch ein Kulturfördergesetz für andere Vereine als die Sportvereine. Das ist in diesem Bereich eine ähnliche Schieflage. Hier werden wieder nur die Sportvereine gefördert. Deshalb fordern wir erneut die Förderung von kulturellen Vereinen und die entsprechende Aufnahme ins Gesetz. (Beifall bei der CDU) Zu guter Letzt haben Sie, Frau Müller, die Evaluation angesprochen. Wenn Sie es ohnehin machen wollen, hätten Sie keine Probleme, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. (Abg. Tamara Müller, SPD: Es wird ja auch angepasst!) Ich glaube, wenn es verbrieft ist, wenn es klar drinsteht, ist es ein klares Muss, dass genau diese Evolution durchgeführt wird. Dieses Gesetz kann, wenn sich die Finanzlage der Kommunen nicht verändert, was nicht absehbar ist, tatsächlich verstetigt werden. Hierfür sehe ich durchaus eine Notwendigkeit. Lassen Sie mich noch einen letzten Satz zum AfD-Antrag verlieren, weil das auch zum Thema der Finanzlage und Verstetigung passt. Liebe Kollegen von der AfD, natürlich ist es so, dass es schön wäre, wenn unsere Kommunen Investitionsmittel hätten, um frei entscheiden zu können, für was sie ihre Gelder benötigen. Es ist aber eben nun einmal nicht so. (Heiterkeit des Abg. Ralf Schönborn, AfD) Das heißt, die Kommunen sind nicht ausgestattet, und sie werden auch nicht besser ausgestattet, wenn Sie jetzt einmal 250 Millionen Euro draufsatteln. (Abg. Michael Frisch, AfD: Na ja! Na ja! –
