Dr. Herbert Drumm
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Erläuterungen zu unserem Ergänzungsantrag geben. Sie sind natürlich zum Teil in der Begründung zu finden. Auf sie wurde auch schon von Vorrednern eingegangen. Dieser Antrag hat keine politische Dimension, sondern hat einen mathematischen Hintergrund und soll lediglich einen, wenn auch kleinen Fehler im Gesetz korrigieren. Worum geht es? – In § 41 Kommunalwahlgesetz RheinlandPfalz wird der Sonderfall geregelt, dass eine politische Gruppe mit absoluter Stimmenmehrheit nicht die absolute Sitzmehrheit erhält. In diesem Fall wird der Gruppe zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt, und danach werden die restlichen Sitze auf die anderen Gruppen verteilt, sodass die absolute Sitzmehrheit gewährleistet sein soll. Dies war bei der Verteilungsberechnung nach Hare/Niemeyer korrekt, da hier maximal ein Sitz fehlen konnte. Bei der Umstellung auf das SainteLaguë/Schepers-Verfahren wurde jedoch nicht beachtet, dass jetzt mehrere Sitze an der absoluten Sitzmehrheit fehlen können. Dies kommt durchaus zum Beispiel bei der Wahl von Ausschussmitgliedern in Gemeinderäten vor. Da die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz dabei auf das Kommunalwahlgesetz verweist, muss dieses geändert werden. Wie kann man es ändern? – Wir schlagen dazu die aus § 6 des Bundeswahlgesetzes übernommene Formulierung vor, nämlich die Zuteilung eines weiteren Sitzes zu ersetzen durch die Zuteilung weiterer Sitze, bis die politische Gruppe mehr als die Hälfte der Sitze erhält. Dr. Danzer, stellvertretender Landeswahlleiter, hat im Anhörverfahren dies alles bestätigt, auch unseren Änderungsvorschlag. Die andere von ihm aufgezeigte Möglichkeit, nämlich keine Änderung und Verlass auf die jeweilige Interpretation, ist im Sinne von Gesetzesklarheit nicht zielführend, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) insbesondere da die Eindeutigkeit hier leicht hergestellt werden kann und sowieso die Änderung des Kommunalwahlgesetzes ansteht. Zum Schluss noch eine Entscheidungshilfe für Sie: Vor der Bundestagswahl 2009 wurde auf Bundesebene das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren eingeführt und bei der Mehrheitsklausel der gleiche Fehler gemacht. Der Bund korrigierte dies nach der angesprochenen Wahl durch die Formulierung, die wir nun vorschlagen. Wir hoffen, nein, wir erwarten Ihre Zustimmung zu einer solchen rein sachlichen Korrektur. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
