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Sven Teuber

SPD 10.05.2023 Sitzungen 18/43

Sie kommen auch nicht ohne Plattitüden aus!) Trotzdem durften wir erst mit 18 wählen, und wir empfanden das nicht als Bevormundung oder Diskriminierung, sondern als großes Privileg, auf das wir lange hingefiebert haben. Sie sagen, mit dem Wahlrecht sollten junge Menschen für die Demokratie begeistert werden. Das ist aus unserer Sicht ebenfalls falsch. Es gibt vielfältige Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sich gesellschaftlich und politisch einzubringen: Sportvereine, Schülervertretungen, Jugendparlamente, Kirchenverbände und andere Organisationen. Das ist gut so. Dort können sie demokratische Prozesse einüben, sie können an die Demokratie herangeführt und für sie begeistert werden, damit sie am Ende in der Lage sind, das Wahlrecht als das höchste Recht eines Bürgers wahrzunehmen und über die Geschicke eines ganzen Landes verantwortungsbewusst zu entscheiden. Niemand käme auf die Idee, einen Zwölfjährigen ein Flugzeug steuern zu lassen, damit er später einmal Pilot wird (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was für ein Vergleich! – Unruhe im Hause) oder einen Medizinstudenten im ersten Semester eine Operation durchführen zu lassen, um ihn für den Beruf des Chirurgen zu motivieren. Genauso wenig sollten wir das Wahlrecht dazu zweckentfremden, das politische Engagement von Kindern und Jugendlichen zu fördern. In diesem Sinne zitiere ich ein weiteres Mal die Stellungnahme von Professor Reimer in der Expertenanhörung am 23. März: „Wahlen sind die Ermöglichung von Politik, dürfen aber niemals das Ergebnis von Politik sein. Eine Politik, die darauf zielt, sich gewissermaßen selbst die Wählerinnen und Wähler zu suchen und zu schaffen, die sie gerne hätte, hat Demokratie nicht verstanden.“ – Sie im Übrigen auch nicht mit Ihren permanenten Zwischenrufen. (Beifall der AfD – Zurufe aus dem Hause: Och! –

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