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Plenarprotokoll 18/114

18.12.2025 · 174 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (21)CDU (20)GRÜNE (17)FDP (13)AfD (10)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 114. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen in dieser Legislaturperiode. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich zwölf Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Zum Geburtstag gratulieren wir Dietmar Brockes von der Fraktion der FDP. Herzlichen Glückwunsch, lieber Dietmar, und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Ich rufe auf: 1 Sperrung der Bonner Nordbrücke für Lkw Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/17018 Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 15. Dezember gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Krauß. (Gordan Dudas [SPD]: Viel Erfolg, Herr Kol- lege! – Oliver Krauß [CDU]: Das kann ich brauchen! – Heiterkeit)

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Oliver Krauß CDU

Guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade haben wir uns in der Bürgerhalle in einem festlichen adventlichen Gottesdienst mit der frohen Botschaft zu Weihnachten befasst. Die Bonner Nordbrücke wurde dort übrigens auch erwähnt. Aber wie sieht es mit einer frohen Botschaft aus, wenn wir uns inzwischen regelmäßig mit einer schadhaften und in die Jahre gekommenen Verkehrsinfrastruktur und mit erheblichen Einschränkungen bei Brücken beschäftigen müssen? Die aktuelle frohe Botschaft ist, dass am kommenden Montag die Rahmedeltalbrücke auf der A 45 offiziell dem Autobahnverkehr übergeben wird. 18.12.2025 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Hier und heute geht es jedoch um die Bonner Nordbrücke – auch bekannt als Friedrich-Ebert-Brücke –; sie sollte übrigens sogar schon einmal unter Denkmalschutz gestellt werden. Als die Menschen bei uns in der Region die Botschaft erreichte, dass diese wichtige Verkehrsverbindung für den Lkw-Verkehr und für Busse gesperrt werden muss, mag mancher gedacht haben: Schöne Bescherung! Es ist kein lokales Thema, sondern ein Problem für die gesamte Region Köln/Bonn, Rhein-Sieg, denn viele Brücken in NRW stehen inzwischen im Fokus: Rahmedetal, Wiehltal, Haarbachtal, Emschertal. Doch NRW kann Tempo mit den Verkehrsministern von Bund und Land. „Alles, was baureif ist, wird gebaut“, so Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Bundesstraßen, Autobahnen, Neubauprojekte starten: Höxter, Bochum, Krefeld. Unser Verkehrsminister Oliver Krischer fordert den schnellen Neubau der Nordbrücke. Wenn es um die Infrastruktur des Bundes geht, dann sind wir im Landtag diejenigen, die das deutlich ansprechen. Die Pendlerinnen und Pendler, die aus Köln und Bonn über den Rhein müssen, und diejenigen aus dem Rhein-Sieg-Kreis, aus dem Rhein-Erft-Kreis warten seit Jahren auf Verbesserungen. Genauso auf der rechten Rheinseite – ob über die Rodenkirchener Brücke, ob über die Bonner Nordbrücke –: wichtige Lebensadern unserer Region. Seit dem Jahr 2016 ist die Bonner Nordbrücke bereits auf maximal 44 t abgelastet. In Leverkusen war die Rheinbrücke bis Februar 2024 für Lkw gesperrt. Die Rheinbrücke Rodenkirchen wird weit über Gebühr beansprucht und war trotzdem unsere letzte Chance, dass Schwerverkehr überhaupt den Fluss passieren kann. Ich spreche hier überregional für den gesamten Großraum Köln/Bonn. Die Politik macht ihre Hausaufgaben. Um den Verkehrsbedürfnissen in der Wachstumsregion Bonn/ Rhein-Sieg gerecht zu werden, hatte sich die Bundesstadt Bonn auf die vollständige Erweiterung der A 565 und der A 59 auf sechs Spuren festgelegt. Ich zitiere aus dem Verkehrsentwicklungsplan 2012: Anderen Vorhaben wurde zwar ein deutlich besseres Nutzen-Kosten-Verhältnis bescheinigt – Venusbergtunnel, Ennertaufstieg in Bonn –, doch dafür fehlte es an den notwendigen politischen Mehrheiten. Der sechsspurige Ausbau der A 565 mit der Bonner Nordbrücke ist der Kompromiss, der parteiübergreifend mit dem umliegenden Rhein-Sieg-Kreis vereinbart wurde, und zwar im Bewusstsein, dass eine Verlagerung von Güterverkehren auf bereits als überlastet eingestufte Eisenbahnstrecken leider nicht wie gewünscht funktionieren kann. Für die Bewohnerinnen und Bewohner bei uns – der Rhein-Sieg-Kreis ist meine Heimat – ist die A 565 die einzige durchgehende Autobahnverbindung, die den links- und rechts-Landtag rheinischen Teil unseres Kreises verbindet. Diese Strecke wird allerdings nicht als Stadtautobahn – also allein auf die Verkehre der Stadt Bonn ausgerichtet –, sondern als Fernautobahn eingestuft. Der regionale Konsens, der Ausbau der A 565, steht im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf mit dem sogenannten Tausendfüßler und im weiteren Bedarf mit der Nordbrücke. Vor Ort engagiert sich eine Bürgerinitiative, mit der wir im Austausch sind. Diese Menschen vermitteln uns sachlich ihre Sorge eines neuen Brückenbauwerks als einem überdimensionierten Mammutprojekt, das aus der Zeit gefallen sei. Diese Bedenken nehmen wir auf, denn es muss klar sein, dass der notwendige Neubau zwar die künftigen verkehrlichen Anforderungen in unserer Wachstumsregion erfüllen muss; gleichzeitig muss aber auch das vorhandene Baufenster optimal ausgenutzt werden. Wenn für den Neubau tatsächlich Wohnraum weichen muss, dann bitte wirklich nur so viel wie unbedingt notwendig! Oliver Krischer hat das bei einem Termin vor Ort deutlich gemacht. Wir denken die Mobilitätswende mit: Fahrradwege entlang der Autobahn und rechtsrheinisch eine neue Stadtbahn Bonn–Niederkassel–Köln. Ebenfalls südlich von Köln liegt die Rheinspange 553 als Tunnellösung aktuell beim Fernstraßenbundesamt. Alle Verkehrsträger sind im Blick, um den Prognosen gerecht zu werden. Aber wir müssen das übergeordnete Straßennetz fit machen, um unerwünschte Ausweichverkehre durch unsere Innenstädte zu verhindern. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE]) Wir nutzen diese Aktuelle Stunde, damit wir schneller vorankommen. Die Maßnahme ist bis zum Jahr 2030 umzusetzen – ich zitiere aus den Ausschüssen, nachdem der Bundesverkehrswegeplan verabredet war. Dann kam die Pandemie – Sie wissen das –, dann die Hochwasserkatastrophe und die Reform der Bundesstraßenverwaltung mit Gründung der Autobahn GmbH. Der Bund hat durch das Sondervermögen 169 Milliarden Euro für Verkehrsprojekte bis 2029 zur Verfügung. Da müssen wir jetzt auf den Punkt kommen. Im November noch hat der ADAC simuliert, was eine Vollsperrung der Nordbrücke bedeuten würde: nahezu keine Ausweichmöglichkeiten, Umwege von insgesamt 5,5 Millionen Kilometern allein für Lkws, alles zusammengenommen 170 Millionen Euro Schaden pro Jahr. Hinzu kommt – Sie wissen das – die Lebenszeit, die wir alle durch Sperrungen und Staus aufwenden müssen. Jetzt muss dringend unternommen werden, was geht, um die Funktionalität der Nordbrücke und der Vorlandbrücken wiederzuerlangen. Wir sollten dabei 18.12.2025 prüfen, ob größere Fahrzeuge von Feuerwehren, ob Linien- und Schulbusse von der Sperrung ausgenommen werden können. Dafür bräuchten wir dann entsprechende Kontrollsysteme. 2034 läuft die Restnutzungsdauer der Brücke aus. Nach der Jahreswende wird über die drei Varianten für den Neubau entschieden, zwei davon bleiben eng am Bestand. Damit aber wenigstens eine von beiden umgesetzt werden kann, müssen jetzt die Verstärkungsmaßnahmen Erfolg haben. Am Ende muss der Trennschnitt zwischen Alt- und Neubau gelingen. Wir formulieren heute in dieser Aktuellen Stunde unsere Erwartungen an die Bundesregierung. Der Neubau in Bonn steht im Bundesverkehrswegeplan, und demgemäß soll und muss er jetzt forciert werden, mit Geschwindigkeit in der Detail- und Genehmigungsplanung. Die Menschen erwarten zu Recht Lösungen von uns. Eine Nulllösung heißt zwar Lösung, ist aber keine. – In diesem Sinne danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen schon jetzt ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Krauß. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Metz.

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Martin Metz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Bonner Nordbrücke trägt den Namen von Friedrich Ebert. Von mir und meiner Familie wird sie eher mit Konrad Adenauer in Verbindung gebracht, denn es war 1967, die Bonner Nordbrücke war fast fertig, und der Sarg Konrad Adenauers wurde von einem Schiff von Köln zur Beisetzung nach Rhöndorf gefahren. Meine Großeltern standen auf dieser fast fertigen Brücke. Sie hatten sich darauf geschlichen, um Zeitzeugin und Zeitzeuge zu werden. 1967 war das. Auch wenn man im Landtag bekanntermaßen nicht jünger wird, musste ich es nachgucken: Es war Adenauers Beerdigung. Es waren die Studentenproteste gegen den Schahbesuch in Berlin. Es war der Start des Farbfernsehens. Neue VW-Käfer rollten über unsere Autobahnen. Lkw durften maximal 32 t wiegen. Das war eine ganz andere Zeit. (Unruhe – Glocke) Die Nordbrücke ist ein Bauwerk, das fast 60 Jahre alt ist, gebaut von einer anderen Generation, die viel geleistet hat. Aber die Brücken, die sie gebaut haben, sind den heutigen Belastungen nicht mehr gewachsen. Heute verkehren rund 100.000 Fahrzeuge, darunter bis zu 8.000 Lkw mit einem Gewicht und bis zu 44 t, über die Nordbrücke. Sie ist die wichtigste Landtag Ost-West-Verbindung für die Region Bonn/Rhein-Sieg mit knapp einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern. Und, meine Damen und Herren, weil eben rübergeraunt wurde: Dafür eine Aktuelle Stunde? – Ja, Entschuldigung. Nur weil die SPD keine Abgeordneten im Bereich Bonn und Rhein-Sieg-Kreis hat, darf man trotzdem auch einmal über diesen Landesteil reden. Uns interessiert auch dieser Bereich von Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Franziska Müller-Rech [FDP] – Zuruf von Gordan Dudas [SPD]) Die Ablastung wird vorerst das Schlimmste abwenden. Die Auswirkungen auf die Region sind dennoch gravierend; (Unruhe – Glocke) man kann es sich vorstellen, wenn mehrere Tausend Lkw entweder durch die Bonner Innenstadt oder über die schon belastete Rodenkirchener Brücke ausweichen müssen. Brücken sind mehr als Beton und Stahl. Sie sind das Versprechen, dass man zur Arbeit kommt, dass einen die Feuerwehr erreicht, dass der Bus fährt, was am Ende eine ganze Region zusammenhalten kann. Diese Versprechen kann die alte Brückengeneration unserer Autobahnen nicht mehr halten. Rheinbrücke Leverkusen, Rahmedetal-, Emschertal-, Wiehltalbrücke sind eben keine Einzelfälle. Diese Brückengeneration ist die Herausforderung unserer Politikgeneration. John F. Kennedy hat einmal gesagt: „Es ist das Schicksal jeder Generation, in einer Welt unter Bedingungen zu leben, die sie nicht geschaffen hat.“ Die Frage ist, welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen. Machen wir das Blame Game, jammern herum, machen Schuldzuweisungen? Nein. Wir müssen daraus endlich einen klaren Handlungsauftrag formulieren. Generationengerechtigkeit in Sachen Verkehrsinfrastruktur heißt: Jetzt liefern, nicht irgendwann, nicht vielleicht, sondern jetzt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Der Bund hat sich das Ziel gesetzt, 4.000 Brücken in zehn Jahren zu sanieren, in einem Hauptnetz. Dieses Ziel erreicht der Bund nicht. Das sagen die Statistiken, das sagt der Bundesrechnungshof. Man hinkt massiv hinterher, und der Berg der zu sanierenden Brücken wird immer größer. Um dies dann auch zu sagen: So eine Brücke wie die Bonner Nordbrücke gehört gar nicht zu diesem prioritären Brückensanierungsnetz des Bundes. Das zeigt, wie viel noch zu tun ist. Es ist keine Generationengerechtigkeit, so vorzugehen; das ist am Ende vertagte Verantwortung. 18.12.2025 Nordrhein-Westfalen zeigt, dass es anders geht – mit einer schwarz-grünen Koalition, mit Verkehrsminister Oliver Krischer, mit Rekordansätzen für den Landesstraßenerhalt, mit dem 400-Brücken-Programm, mit funktionalen Ausschreibungen, mit erhöhten Mitteln für die Kommunen, auch aus dem Sondervermögen. Auch beim Straßenbau ist Nordrhein-Westfalen Vorbild. Während der Bund beim Erhalt für die Bundesstraßen kürzt, geben wir in Nordrhein-Westfalen so viel Geld für den Erhalt unseres Straßennetzes aus wie nie zuvor. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wie kriegen wir diese Generationenaufgabe „Brückensanierung“ nun in den Griff? Erstens. „Erhalt vor Neubau“ ist keine Floskel. Das ist unsere reale Verantwortung. Schon im Matthäus-Evangelium steht: An den Taten sollt ihr sie erkennen. – Mittel und Personal sind knapp. Das heißt, wir müssen „Erhalt vor Neubau“ nicht nur sagen, sondern auch machen. (Unruhe) Zweitens. Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung. Das Hin und Her im Bund dank Finanzminister Klingbeil …

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André Kuper

Herr Kollege Metz, ich möchte Sie bitten, einmal zu stoppen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zu laut im Plenum. Bitte geben Sie dem Redner die Aufmerksamkeit, die er verdient. (Beifall von den GRÜNEN – Gordan Dudas [SPD]: Dann muss er ein bisschen ernsthafter werden!)

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Martin Metz GRÜNE

Es ist immer schwer, das einzuordnen. Aber ich werte das als positive Reaktion insbesondere unserer Koalitionspartner dafür, dass ich aus der Bibel zitiert habe, (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Franziska Müller-Rech [FDP]: Nein! – Zuruf von Thorsten Schick [CDU]) und damit kann ich leben. Eine Generationenaufgabe wie die Straßenbrückensanierung und Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur kann man nicht im jährlichen Haushalts-Klein-Klein lösen. Dafür braucht es andere Mittel. Drittens. Wir müssen bei den Ersatzneubauten schneller werden. Da ist schon einiges passiert. Aber wichtig ist auch dabei, Umwelt- und Beteiligungsstandards nicht abzuschwächen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag Wir brauchen eine moderne, angepasste Planung. Bei der Bonner Nordbrücke ist es nun so: Die Planung dauert auch deshalb so lange – und Oliver Krauß hat vollkommen richtig die komplexe Problemlage vor Ort angesprochen –, weil man mit den Standards einer Fernautobahn mit entsprechend großen Breiten ausbaut und weil nun sehr, sehr viele Wohnhäuser dafür abgerissen werden sollen. Viele Menschen drohen ihre Wohnung zu verlieren. Das sorgt natürlich für Konflikte. Wenn man Auf- und Abfahrten und Standspuren dazurechnet, reden wir über zwölf Spuren in der maximalen Ausdehnung – mitten in einer Großstadt –, die dort reingezwängt werden sollen. Die Frage danach, ob das richtig ist, ob das sinnvoll ist, ist absolut berechtigt. (Beifall von den GRÜNEN) Es muss im Straßenbau nicht quick and dirty sein, aber mehr Flexibilität, mehr Anpassung – das wäre eine Planungsbeschleunigung, die wirkt, vielleicht auch mal quick and smart. Wir brauchen regelmäßige Kontrollen und Management. Wenn Brücken gesperrt werden, das wissen wir alle, dann reichen ein paar Schilder nicht aus. Dann braucht man technische Möglichkeiten wie den Silhouettenblitzer, den auch Verkehrsminister Oliver Krischer vorgeschlagen hat, und gute Kommunikation. Das ist ebenso wichtig. Es ist ja ein Witz, dass die Stakeholder am Abend vorher mit der Autobahn GmbH zusammensitzen – die Wirtschaftsverbände usw. – und am nächsten Tag quasi über Pressemitteilungen erfahren: Ach, übrigens, diese Brücke wird für größere Lkw gesperrt. Wir brauchen auch eine andere Verkehrspolitik. Ein Anstieg des Lkw-Verkehrs um 50 %, wie er prognostiziert ist, ist kein Naturgesetz. Es ist unsere Aufgabe, über eine starke Schiene dafür zu sorgen, mehr Güter dorthin zu verlagern. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Das würde unsere Straßenbrücken besonders schützen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wenn die Straßenbrücken der Vorgängergeneration bröckeln, ist es unsere gemeinsame Aufgabe, sie zu schützen, sie zu sanieren, klug zu planen und generationengerecht neu zu bauen. Wir brauchen einen verkehrspolitischen Brückenschlag zwischen den Generationen. Nachfolgende Generationen sollen mal über unsere Politikgeneration sagen können: Das mit den Brücken haben sie zum Glück hingekriegt. Das wäre eine gute Sache. Wir stellen uns dieser Verantwortung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Metz. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Vogt. 18.12.2025

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Alexander Vogt SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Brücken gesperrt werden müssen, hat das enorme Auswirkungen auf die Wirtschaft und auf die Menschen in den Regionen. Von daher hatte ich gedacht, als Sie diese Aktuelle Stunde beantragt haben, Sie bringen eine gewisse Ernsthaftigkeit hier rein. Wenn wir jetzt sehen, worauf Sie sich berufen – auf den Sarg von Konrad Adenauer, auf das Matthäus-Evangelium und das, was Sie von grüner Seite und CDU-Seite hier gerade dargestellt haben –, dann stellt man sich schon die Frage, ob Sie die Ernsthaftigkeit dieser Situation überhaupt im Blick haben. (Beifall von der SPD) Jetzt haben Sie eine Aktuelle Stunde für eine Brücke beantragt. Wenn Sie nach Rahmede und vielen anderen Brücken erkannt haben, dass es da Probleme geben wird, dann ist das schon mal ein Fortschritt. Wie ernst die Situation ist, zeigt auch, dass wir sogar einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag mit der Fragestellung einsetzen mussten: Warum ist es eigentlich zu einer Situation wie bei der Rahmedetalbrücke gekommen? Was hatte der jetzige Ministerpräsident und damalige Verkehrsminister eigentlich für eine Verantwortung, dass wir so eine Situation haben? Sich hier hinzustellen und dafür abzufeiern, dass jetzt die Rahmedetalbrücke endlich wieder aufgebaut wird, ist eine Sache. Der Skandal dahinter, den wir aufklären müssen, ist aber, warum es überhaupt zu dieser Situation gekommen ist. (Beifall von der SPD) Jetzt reden wir hier über eine Brücke. NRW verfügt über 2.500 marode Brücken, die alle in naher Zukunft saniert oder erneuert werden müssen. Um sich einmal klarzumachen, über was für eine Dimension wir hier eigentlich reden: Würden wir für jede dieser Brücken eine Aktuelle Stunde im Landtag ansetzen, könnten sich die Aktuellen Stunden der nächsten 125 Jahre ausschließlich mit Brückensperrungen beschäftigen. (Thorsten Schick [CDU]: Aber das ist jetzt eine ernsthafte Bemerkung?) Die Bonner Nordbrücke, die Rahmedetalbrücke, die Leverkusener Brücke, die Brücke über den Rhein-Herne-Kanal und, und, und sind keine überraschenden Einzelereignisse. Sie sind ein strukturelles Problem der Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen. Die Bonner Nordbrücke ist also kein Ausreißer; sie ist ein Symptom, ein Symptom des Kaputtsparens der nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Wüst, Brandes und Krischer. (Beifall von der SPD) Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Rahmedetalbrücke diese Woche hat der ehemalige Landtag Parlamentarische Staatssekretär Oliver Luksic bestätigt, dass der damalige Verkehrsminister und heutige Ministerpräsident Wüst die Investitionen in Autobahnen und Autobahnbrücken massiv zurückgefahren hat. (Gordan Dudas [SPD]: So ist das!) Wie kommt man eigentlich auf eine so wahnwitzige Idee? Ich kann es Ihnen sagen: weil Herr Wüst die Verantwortung für Autobahnen ab dem 1. Januar 2021 an den Bund abtreten konnte. Darum das Motto von Herrn Wüst: Nach mir die Sintflut! – Jetzt haben wir diese schöne Bescherung, über die wir heute hier reden. (Beifall von der SPD) Umso absurder ist es, dass Sie für nächste Woche eine große Feier ankündigen, um die Rahmedetalbrücke zu eröffnen. (Zuruf von der CDU: Zu Recht!) Wenn es um schöne Bilder geht, ja, dann ist der Insta-Präsident natürlich vor Ort. Auch der amtierende Verkehrsminister Krischer hat offensichtlich kein Stück aus den Fehlern gelernt, denn die realen Investitionen in die Brückeninfrastruktur sinken weiter. Statt zu investieren, nutzen Sie das Sondervermögen des Bundes, um Haushaltslücken zu stopfen. (Martin Metz [GRÜNE]: Das ist doch Quatsch! Das stimmt doch einfach nicht! – Gordan Dudas [SPD]: Doch! – Zuruf: Das sehe ich anders!) Herr Krischer, man bekommt den Eindruck, wenn man sich die Finanzen ansieht, dass Sie gar nicht längerfristig Minister sein wollen, wenn Sie so wenig in die Zukunft investieren. Die Folgen sehen wir schon heute. Rund 30 % der Autobahnbrücken in NRW befinden sich im desolaten Zustand. NRW muss rund 600 Brücken mehr sanieren als Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zusammen. Warum NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern so schlecht dasteht, zeigt die IHK NRW in ihrem Brückenmonitor. Seit Beginn dieser Landesregierung wurden gerade mal zwei – ich wiederhole: zwei – neue Planfeststellungsbeschlüsse erlassen. Wer keine baureifen Projekte vorweisen kann, kriegt auch keine Bundesmittel. Nicht der Bund steht hier auf der Bremse, sondern diese Landesregierung. (Beifall von der SPD) Jetzt die Verantwortung auf den Bund zu schieben, (Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) was Sie ja hier mit der Aktuellen Stunde machen wollen, ist dann ganz schön frech. Ein Grund für das Brückendesaster ist, dass die NRW-Landesregierung ihre Brücken nicht ausreichend vor illegalen Schwertransporten schützt. Das schreiben Sie sogar in dem Einsetzungsbeschluss dieser Aktuellen Stunde. Die 18.12.2025 Debatte hierzu haben wir in der letzten Plenarwoche auf Antrag der SPD geführt. Von Ihrer Seite, insbesondere von den Grünen, kam – ich zitiere Sie gleich auch noch mal, Frau Höller –, dass das alles überhaupt kein Problem sei. Sie sagen: Über was reden wir eigentlich bei den Themen, die da draußen in der Welt los sind? Sie wollten sich mit diesem Thema hier überhaupt nicht beschäftigen. Dann haben Sie in der Debatte zu illegalen Schwertransporten noch behauptet, das System funktioniere einwandfrei und Forderungen der SPD nach mehr Kontrollen seien völlig überzogen, ja sogar respektlos gegenüber den Beamtinnen und Beamten. Dass sich da seit dem letzten Mal ein bisschen was geändert hat, zeigt, dass Sie jetzt gemeinsam mit Ihren Kollegen Achtermeyer und Metz plötzlich „Kontrollen statt Schilder“ fordern. Schön, dass diese Erkenntnis endlich bei Ihnen angekommen ist, dass es mit illegalen Schwerlasttransporten in Nordrhein-Westfalen ein Problem gibt. (Beifall von der SPD) Wir haben, ob auf den Autobahnen oder in den Zügen, jeweils die Situation, dass die Menschen nicht wissen, wann sie losfahren sollen, um pünktlich anzukommen. Das ist ein Problem, was wir alle gemeinsam angehen müssen. Wenn Sie zumindest heute diese Erkenntnis bekommen haben, ist das ja schon mal eine Sache. Wir erwarten von diesem Verkehrsminister hier Taten und nicht nur ein Schieben auf den Bund. Aber ich möchte – Weihnachten steht kurz vor der Tür – besinnlich enden.

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André Kuper

Die Redezeit.

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Alexander Vogt SPD

Die Redezeit ist fast zu Ende. Nur noch ein besinnliches Wort, meine Damen und Herren: Advent, Advent, ein Bremslicht brennt. Stau 1, Stau 2, Stau 3, Stau 4, so stehst du heut noch lange hier. Minister Krischer zählt das Geld, spart kaputt, was Brücken hält. Du beißt vor Wut ins Lenkrad rein. Für Wüst egal, für ihn zählt nur der schöne Schein. (Beifall und Heiterkeit von der SPD und der FDP – Gordan Dudas [SPD]: Der war ja schön!) In diesem Sinne Ihnen allen eine gute Adventszeit und vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Vogt. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Rasche. Landtag (Martin Sträßer [CDU]: Hast du auch ein Ge- dicht? – Christof Rasche [FDP]: Nein!)

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Christof Rasche FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Sachverhalt. Grundsätzlich, das haben wir schon oft gesagt, ist verlässlicher Schwerlastverkehr die Grundlage für Industrie, für Handel, für Logistik, für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen funktionieren weder die Wirtschaft noch der Schwerlastverkehr. Die Rahmedetalbrücke, gerade schon mehrfach angesprochen, war jetzt über Jahre ein Beispiel für unzuverlässigen Schwerlastverkehr, für Staus, für hohe Belastungen der Bürgerinnen und Bürger, für hohe Kosten, lange Fahrzeiten, erhebliche negative wirtschaftliche Folgen in einer Größenordnung von 1,5 Milliarden Euro. Und jetzt kommt die Bonner Nordbrücke dazu, die A 565, eine zentrale Ost-West-Verbindung, mehr als 100.000 Fahrzeuge, rund 8.000 Lkw. Es gibt keine leistungsfähige Ausweichstrecke, wenn dort auf der Brücke noch mal zusätzlich etwas passiert. Diese Ablastung ist praktisch eine komplette Vollsperrung für den Wirtschaftsverkehr in der gesamten Region Köln/Bonn. Die Bonner Nordbrücke ist kein Einzelfall. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: So ist das!) Die Wiehltalbrücke, also die A 4, kommt dazu, und von weiteren Brücken ist die Rede. Die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen wollen wissen, wie denn jetzt tatsächlich die Gesamtlage bei den Bundesfernstraßen, also bei Autobahnen und bei Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen ist. Sie wollen jetzt endlich bei dem, was passiert, Transparenz haben, aber die gibt es bis heute nicht. Und sie fragen sich: Wer trägt denn die Verantwortung? Die anfälligen Brücken, also die, die wirklich drohen, gesperrt zu werden, wurden alle zwischen 1960 und 1980 gebaut. Bis zum 01.01.2021 war allein das Land Nordrhein-Westfalen für diese Brücken zuständig. Also hat Nordrhein-Westfalen bei diesen anfälligen Brücken (Martin Sträßer [CDU]: Und die SPD!) die Verantwortung im Durchschnitt 40 Jahre lang getragen, nicht der Bund, sondern immer Nordrhein-Westfalen. Damit war und ist dem NRW-Verkehrsministerium der schlechte Zustand dieser Brücken bekannt. Auch die Herren Wittke und Lienenkämper, Frau Brandes und Herr Wüst wussten von diesen schlechten Zuständen. Die Frage ist nur: Was haben sie getan? Was haben sie getan, um das Desaster, was ja bevorsteht, was wir jetzt erleben, zu verhindern? 18.12.2025 Im Jahre 2018 wurde beschlossen, dass die Zuständigkeit im Jahre 2021 auf den Bund übergeht. In Nordrhein-Westfalen wusste man also, was auf uns zukommt. Das ist der Sachverhalt, den man wissen muss. Jetzt kommen wir zum Brandbrief. In der Presse ist zu lesen, Überschrift: „Krischers Brandbrief an den Bund“. – Ich muss sagen, das macht mich sehr nachdenklich, (Beifall von Gordan Dudas [SPD]) denn damit wird ja den Bürgerinnen und Bürgern suggeriert, dass Nordrhein-Westfalen mit diesem Desaster nichts zu tun hat. Wörtlich steht in diesem Bericht – Zitat –: „Mit […] der Bonner Nordbrücke […] und […] der Wiehltalbrücke […] rücken in kurzer Zeit gleich zwei entscheidende Bauwerke neu in den Fokus.“ Sie tun so, als wäre das eine Überraschung. Der Fokus auf diese Brücken und darauf, dass sie beschädigt sind, besteht schon seit Jahrzehnten und nicht erst plötzlich bzw. gerade aktuell. (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD]) NRW kennt den Zustand der Brücken also sehr gut. Über Jahrzehnte war Nordrhein-Westfalen zuständig. Es gibt den Brückenmonitor der IHK, in dem steht, dass 30,1 % der Autobahnbrücken in Nordrhein-Westfalen sanierungsbedürftig seien. Übrigens sind es in Bayern nur 9,8 %; die haben also etwas anders gemacht. Am 10. März 2022 fand der Brückengipfel in Deutschland statt. Dort hat man gesagt: „Wir wollen 4.000 Brücken innerhalb von zehn Jahren sanieren“, also 400 pro Jahr. Tatsächlich – da hat Herr Krischer recht – haben wir im Jahr 2025 aber nur 170 geschafft. Das sind drei Beispiele, die beweisen, dass das Brückendesaster in Nordrhein-Westfalen keine Überraschung ist. Jetzt stellt sich noch die Frage nach der Verantwortung. (Martin Metz [GRÜNE]: Es stellt sich vor allem die Frage nach dem Thema!) Herr Krischer war zwei Jahre lang Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz. Da hat man viel Einfluss; davon haben wir immer wieder gelesen. Aber das bedeutet nicht nur Einfluss, sondern auch Verantwortung. Und Verantwortung heißt, zu sagen, wie die Ziele des Brückengipfels erreicht und umgesetzt wurden. Dazu haben wir in diesen zwei Jahren nichts gehört. Während des Brückengipfels wurden Ablauflisten erstellt. Es wurde also die Restlaufzeit dieser Brücken berechnet. Es gab eine Liste, in der das für jede Brücke genau geschildert wurde. Diese Listen sind dem Landtag nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium bekannt, dem Verkehrsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen und diesem Parlament aber nicht. Manche würden das als Skandal bezeichnen. Mit Transparenz hat das nichts zu tun. (Beifall von der FDP, Jochen Ott [SPD] und Alexander Vogt [SPD]) Auch für die Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen gibt es diese Ablauflisten. Wie lange halten denn diese Brücken? Auch das ist dem NRW-Verkehrsministerium bekannt, dem Verkehrsausschuss des Landtags und diesem Parlament aber nicht. Auch das hat mit Transparenz nichts zu tun. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Sie erheben in Ihrem Brandbrief zwei Forderungen. Erstens. Die Mittel des Sondervermögens sollen nicht nach Proporz, also nach dem Königsteiner Schlüssel, sondern nach Bedarf verteilt werden. Da haben Sie recht. Aber genau das hat die FDP vor einigen Wochen beantragt, und die Koalition von CDU und Grünen hat es abgelehnt. (Gordan Dudas [SPD]: So ist das!) Zweite Forderung. Man solle bei solchen Brückenbauwerken bzw. Ersatzbaumaßnahmen gesetzliche Ausnahmen schaffen, um von den langfristigen Planfeststellungsverfahren wegzukommen. Da haben Sie recht. Aber genau das hat die FDP-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen beantragt, und Sie, also CDU und Grüne, haben es vor wenigen Wochen abgelehnt. Der Kollege Martin Metz hat doch recht, wenn er sagt: An den Taten sollt ihr sie messen. – Genau das werden wir jetzt tun. Sie haben die Vorschläge, die jetzt sogar Herr Krischer an den Bund richtet, bei uns im Landtag von Nordrhein-Westfalen abgelehnt. (Beifall von der FDP) Der Versuch dieser Koalition, des Ministers, den Menschen in Nordrhein-Westfalen zu suggerieren, für das Brückendesaster in Nordrhein-Westfalen sei der Bund und nicht das Land Nordrhein-Westfalen zuständig, ist krachend gescheitert. Ich bringe ein Beispiel aus dem Fußball, lieber Jens. Franz Beckenbauer hat mal in kurzer Zeit drei Eigentore geschossen. Dann gab es eine Mannschaftsbesprechung. Der damalige Torhüter Sepp Maier – er ist in diesem Jahr 81 Jahre alt geworden – fragte in dieser Besprechung: Wer deckt denn den Franz? Wenn wir das auf Nordrhein-Westfalen übertragen, müssen wir uns fragen: Wer schützt Nordrhein-Westfalen vor der Verkehrspolitik dieser Koalition? – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) 18.12.2025

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André Kuper

Danke, Herr Rasche. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Esser. (Zuruf von Oliver Krauß [CDU] – Gordan Du- das [SPD]: Aber er hat ja recht, ne? – Lachen und Zuruf von Oliver Krauß [CDU]: Ja, klar!)

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Landesregierung hat keinerlei Kontrolle und befindet sich in einer Dauerkrisenverwaltung: die Rahmedetalbrücke der A 45, die Rheinbrücke Leverkusen der A 1, die Rheinbrücke Neuenkamp der A 40 bei Duisburg, die Wiehltalbrücke der A 4, die Josef-Kardinal-Frings-Brücke der B 1 vor den Toren Düsseldorfs, die beiden Brücken über den Rhein-Herne-Kanal der A 42 und der A 43, die Mühlheimer Brücke in Köln, die Krefelder Rheinbrücke der B 288 von Krefeld nach Uerdingen – so könnten wir minutenlang weitermachen. Das alles sind nur die prominentesten Beispiele aus NRW aus den letzten fünf Jahren. Sie sind nicht Herr der Lage. Sie laufen der Lage gnadenlos hinterher. Viele Hundert weitere Brücken in NRW sind betroffen und müssen dringend ersetzt werden. Sie aber laufen hinterher, können allenfalls den Mangel verwalten und werden von der normativen Kraft des Faktischen immer wieder gezwungen, Ihren Fokus auf bestimmte Gebiete, Autobahnabschnitte oder Brücken zu legen. Planung oder geordnetes Vorgehen? Fehlanzeige, eher Panikmodus: Sie agieren nicht, sie reagieren nur noch. Nun ist es also die Bonner Nordbrücke. Die Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke für den Lastverkehr über 7,5 t kommt nicht plötzlich und ist kein bedauerlicher Einzelfall; sie ist das absehbare Ergebnis jahrzehntelanger politischer Versäumnisse von CDU und SPD. Da gleichen Sie sich alle miteinander; da braucht keiner von Ihnen auf den anderen zu zeigen. Es sind von Ihnen geführte Landesregierungen, die mangelnde Prioritätensetzung und ein strukturelles Wegschieben der Verantwortung über Jahre getätigt haben – auf Kosten der Bürger, der Wirtschaft und im Fall der Bonner Nordbrücke nun auf Kosten der gesamten Region Bonn/Rhein-Sieg. Die Bonner Nordbrücke wurde 1967 eröffnet. Sie ist heute fast 60 Jahre alt. Konzipiert wurde sie für ein Verkehrsaufkommen und für Achslasten, die mit der heutigen Realität nicht mehr vergleichbar sind. Der Schwerlastverkehr hat sich seitdem vervielfacht. Fahrzeuge sind schwerer geworden, Belastungen intensiver. Trotzdem wurde die Brücke über Jahrzehnte hinweg lediglich marginal instand gehalten, nicht aber grundlegend ertüchtigt oder gar ersetzt. Die jetzt verhängte Lkw-Sperrung ist das Ergebnis erheblicher struktureller Schäden. Sie ist keine Vorsichtsmaßnahme – das muss man klar benennen –, sondern eine Notmaßnahme, um die Verkehrssicherheit überhaupt noch gewährleisten zu können. Landtag Die Brücke ist Teil einer der wichtigsten Rheinquerungen im Raum Bonn. Je nach Studie nutzen täglich zwischen 70.000 und 100.000 Fahrzeuge die Brücke. Davon ist ein erheblicher Anteil Wirtschafts- und Lieferverkehr. Die Sperrung zwingt den Lastverkehr – das sind rund 7.000 Fahrzeuge täglich – zu großräumigen Umwegen über ohnehin schon hochbelastete Rheinbrücken – mit noch mehr Stau, höheren Kosten für die Wirtschaftsverkehre und massiven Belastungen für die Anwohner. Diese Situation ist bei Weitem nicht neu. Bereits seit den 2000er-Jahren ist bekannt, dass ein Ersatzneubau der Bonner Nordbrücke notwendig sein wird. Planungen wurden begonnen, verworfen und neu aufgesetzt. Zuständigkeiten wechselten zwischen Bund und Land. Genehmigungsverfahren zogen sich über Jahre hin. Währenddessen wurde die Brücke weiter belastet, obwohl klar war, dass ihre Lebensdauer erschöpft ist. Heute sprechen wir über einen Ersatzneubau, dessen Fertigstellung frühestens in den 2030er-Jahren realistisch ist. Das bedeutet: Mehr als 30 Jahre werden zwischen der ersten ernsthaften Erkenntnis struktureller Probleme und einer nachhaltigen Lösung liegen. Das ist kein Naturgesetz, sondern eklatantes politisches Versagen. (Beifall von der AfD) Die Sperrung der Bonner Nordbrücke steht exemplarisch für den Zustand vieler Brücken in Nordrhein-Westfalen. Allein im Landes- und Bundesstraßennetz sind Hunderte Brücken in NRW sanierungsbedürftig – zahlreiche oder viele davon sind älter als 50 Jahre. Trotzdem wurde der Substanzerhalt über Jahrzehnte gegenüber dem Neubau und kurzfristigen Haushaltsentlastungen zurückgestellt. Statt rechtzeitig zu investieren, wurde verschoben. Statt langfristig zu planen, wurde gezögert. Statt dem Schädiger unserer Straßeninfrastruktur Einhalt zu gebieten, nämlich den Groß- und Schwerlasttransporten, den Lkws – Thema „Achslasten“: alles über 11,5 t –, hören wir in einem Ausschuss dieses Landtags vom gerade schon angesprochenen ehemaligen FDP-Staatssekretär Luksic, dass die Kontrolldichte bei Groß- und Schwerlasttransporten und bei Lkws gleich Null ist, und er muss das wissen, denn er war damit jahrelang fachlich betreut. Statt klarer Prioritäten hören wir hier im Landtag Zuständigkeitsdebatten. Die Leidtragenden sind nun erneut die Bürger vor Ort, der Mittelstand, das Handwerk und der Wirtschaftsverkehr, der auf eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur angewiesen ist. Was wir erleben, ist keine Verkehrspolitik, sondern nur noch Dauerkrisenverwaltung. Eine Infrastrukturpolitik, bei der erst gehandelt wird, wenn Sperrungen unvermeidlich sind, ist keine vorausschauende Politik. Die Sperrung der Bonner Nordbrücke ist für Sie ein weiterer 18.12.2025 und nicht der erste Weckruf, und es wird auch nicht der letzte sein. Das zeigt, dass Infrastruktur nicht erst dann politisch relevant werden darf, wenn sie aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden muss. Wenn Sie nicht endlich aus diesen Fehlern lernen, werden wir als AfD-Fraktion diese Debatten in den kommenden Jahren immer wieder und mit wachsender Eindringlichkeit mit Ihnen führen. Denn die nächsten Brückendesaster, ob nun Teil- oder Vollsperrungen, kündigen sich bereits an. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Esser. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht heute um unsere Verkehrsinfrastruktur, und ohne Verkehrsinfrastruktur kann ein Industrieland wie Nordrhein-Westfalen, kann unser Leben und Arbeiten nicht funktionieren. Wir haben hier schon oft über Brücken geredet, wir haben auch schon oft diese Fragen diskutiert, und das ist gut so. Ich glaube auch, dass das in Zukunft so wird weitergehen müssen, denn das Thema wird uns weiter begleiten. Man kann dazu unterschiedliche Positionen haben, aber die Erhaltung unserer Verkehrsinfrastruktur wird auch in Zukunft ein Thema sein. Es gibt gute Botschaften. Dass wir die Rahmedetalbrücke jetzt deutlich vor der Zeit in Betrieb nehmen können, ist ein Zeichen dafür, dass wir in Deutschland Brücken bauen können, dass wir es nicht verlernt haben, unsere Infrastruktur instand zu setzen. Das ist auch kein Einzelfall: Vor wenigen Wochen haben wir die Haarbachtalbrücke in Aachen nach einem Drittel der vorgesehenen Bauzeit in Betrieb genommen. Ich will den Bund – es wird immer gesagt: jetzt kritisiert der Verkehrsminister wieder den Bund –, die Autobahn GmbH ausdrücklich dafür loben. An der Rahmedetalbrücke, an der Haarbachtalbrücke in Aachen ist Hervorragendes geleistet worden. Das zeigt: Wir in Deutschland können Infrastruktur. Diese Botschaft sollten wir auch aussenden: Es gibt eine Herausforderung, aber wir können sie lösen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber – an dem „aber“ kommt man nicht vorbei – die Haarbachtalbrücke und die Rahmedetalbrücke, die wir jetzt erledigt haben, sind nicht die einzigen Brücken. Quasi in zeitlicher Koinzidenz ist dazu gekommen, dass wir über die Wiehltalbrücke und über die Bonner Nordbrücke reden müssen, deren Laufzeit in der Tat begrenzt ist. Es muss jetzt darum gehen – Landtag das ist die Herausforderung der nächsten Jahre –, dass wir diese Brücken so lange wie möglich in Betrieb halten. Ich danke ausdrücklich der Autobahn GmbH und dem Bund dafür, dass Maßnahmen ergriffen worden sind, nämlich die Ablastung der Bonner Nordbrücke und die Reduzierung des Lkw-Verkehrs auf der Wiehltalbrücke der A 4. Damit diese Brücken noch möglichst lange und mindestens so lange, bis dort eine Ersatzbrücke steht, ihren Dienst tun, müssen wir Maßnahmen ergreifen. Der Bund hat auf unsere Initiative hin entschieden, dass an der Wiehltalbrücke eine Schrankenanlage errichtet wird. Ich habe dem Bundesverkehrsminister und der Autobahn GmbH vorgeschlagen, dass an der Bonner Nordbrücke ein Silhouettenblitzer – so einen haben wir dank der Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen an der Josef-Kardinal-Frings-Brücke in Düsseldorf – aufgestellt wird, damit die überschweren Lkws diese Brücken nicht benutzen. (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) So müssen wir konsequent daran arbeiten, dass die Brücken geschützt werden. Dazu gehören Kontrollen, aber auch technische Einrichtungen. (Gordan Dudas [SPD]: Meine Rede aus dem Ausschuss!) Genau das tut die Landesregierung – zusammen mit dem Bund. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich komme zu dem zweiten, zu dem entscheidenden Punkt. Wir müssen natürlich dafür sorgen, dass möglichst schnell überall Ersatzbrücken entstehen. Das ist die Herausforderung der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Man kann das drehen und wenden, wie man will: Diese Herausforderung wird bestehen bleiben. Dabei ist der Bund aber noch nicht auf dem richtigen Weg. Verkehrsminister a. D. Wissing hat hier vor ein paar Tagen im Untersuchungsausschuss gesagt, dass es eigentlich nötig sei, pro Jahr 400 Autobahnbrücken in Deutschland zu sanieren. Diese Zahl hat die aktuelle Bundesregierung in einer Anfrage kürzlich bestätigt. Wenn wir 2025 nur 170 Brücken saniert haben, dann ist das zu wenig. Lieber Herr Rasche, wenn Sie sich darüber empören und hier Haltungsnoten für die Arbeit verteilen, dann will ich Ihnen sagen, woran es liegt, dass der Bund im Jahr 2025 nur 170 Brücken geschafft hat. Das hat etwas mit vorläufiger Haushaltsführung und damit zu tun, dass die FDP, statt staatspolitische Verantwortung zu übernehmen, Parteiinteressen vorangesetzt hat und kein Haushalt da war. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das ist aber bil- lig jetzt!) 18.12.2025 Deshalb hinken wir bei den Brückensanierungen hinterher, und das, meine Damen und Herren von der FDP, ist Ihre Verantwortung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Trotzdem müssen wir uns für die Zukunft darum kümmern, dass es schneller wird, dass es besser wird, dass die Mittel zur Verfügung stehen. Da geht es nicht nur um Verfahrensbeschleunigung, sondern auch darum, dass wir dafür sorgen, dass die Sanierung, dass Ersatzbauten politische Priorität haben. Das muss klar sein. Das muss auch auf Bundesebene klar sein. Und es muss klar sein, dass für diese Ersatzbauten nach Bedarf investiert wird. Das gilt auch für das Sondervermögen. Es darf nicht sein, dass das nach Proporz verteilt wird. Es muss nach Nordrhein-Westfalen fließen. Es muss in die Bonner Nordbrücke fließen, es muss in die Wiehltalbrücke fließen, und es muss in viele andere Autobahn- und Schienenbrücken fließen, die in unserem Land saniert werden. Das ist das Gebot der Stunde, und das muss man dem Bund auch in aller Deutlichkeit sagen. Ich bin froh, dass wir die Zusage von Verkehrsminister Schnieder haben, poche aber auch drauf – und das ist mein Job als Verkehrsminister –, dass diese Zusage eingehalten wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Man kann dann auf Zusagen pochen, wenn man selber zeigt, dass man das ernst nimmt und sagt, dass Ersatzneubauten, Sanierung der Verkehrsinfrastruktur Priorität haben. Wir haben 2023 eine Sanierungsoffensive mit dem Ziel gestartet, 400 Brücken in unserem Zuständigkeitsbereich in den nächsten zehn Jahren zu sanieren. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen: Wir liegen inzwischen sogar etwas vor dem Plan. Wir haben 30 Brücken fertig, 59 sind in Bau oder konkret in Planung und Vergabe, und 2026, im nächsten Jahr, werden noch mal 42 Brücken zusätzlich ins Programm kommen. Wir sprechen also über 130 Brücken, die wir seitdem ins Sanierungsprogramm genommen haben – eben nicht dann, wenn es zu spät ist, sondern im Vorgriff dessen. Wir bauen so den Sanierungsstau ab. Wir werden 1,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen nutzen, dieses Programm noch mal zu beschleunigen, vor allen Dingen in die Landesstraßen zu investieren. Das sind zugegebenermaßen nicht so große und spektakuläre Brücken wie die Bonner Nordbrücke, sondern eher viele kleinere. Aber die müssen eben auch saniert werden. Ein Ausball dieser Brücken kann auch erhebliche Verkehrsprobleme verursachen. Genau das ist das, was eine Landesregierung tun muss. Was ich aber eben auch vom Bund erwarte, ist, dass die Mittel des Sondervermögens so einge-Landtag setzt werden, eben zusätzlich und nicht, wie es behauptet wird, um Haushaltslöcher zu stopfen. (Gordan Dudas [SPD]: Das sagt der Richtige!) Was wir darüber hinaus machen: Wir reden hier über die Bonner Nordbrücke. Wir haben aber eine Menge anderer Rheinbrücken. Da sind auch einige in keinem guten Zustand. Zehn Brücken sind in kommunaler Baulast. Wir werden mit den Mitteln des Sondervermögens die Kommunen unterstützen, damit sie diese Brücken sanieren können – nicht nur die über den Rhein, es gibt auch noch andere große Brücken in unserem Land. Das ist unsere Aufgabe, genau das zu ermöglichen. Da nützen auch keine Pauschalen, sondern wir setzen das Sondervermögen für die großen Infrastruktureinrichtungen in unserem Land ein. Genau das ist vorausschauende Politik für die Sanierung unserer Verkehrsinfrastruktur. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Deshalb noch mal die klare Botschaft: Die Landesregierung wird in den nächsten Jahren zwei Dinge tun. Wir werden unsere Unterhaltung für die Verkehrsinfrastruktur intensivieren und nicht – anders als der Bund – die Mittel kürzen. Wir werden sanieren. Wir werden Ersatzbauten machen. Wir werden dafür sorgen, dass der Sanierungsstau, dass das, was an zusätzlichem Verkehr die Schäden verursacht hat, was vielleicht in der Vergangenheit an der einen oder anderen Stelle nicht genügend gemacht worden ist, beseitigt wird. Denn ohne eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur mit Brücken kann dieses Land nicht funktionieren. Dafür, dass dieses Land funktioniert, wird diese Landesregierung sorgen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Minister Krischer. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Dudas.

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Gordan Dudas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! So viel Redezeit kann man gar nicht haben, um die Märchen der Grünen hier richtigzustellen. (Beifall von der SPD und der FDP) In wenigen Tagen wird die neue Talbrücke Rahmede in meiner Heimatstadt Lüdenscheid für den Verkehr freigegeben. Nach vier Jahren ist die A 45 damit wieder durchgängig befahrbar. Der Durchgangsverkehr verschwindet endlich aus der Stadt. Für die Menschen in der Region ist das eine spürbare Entlastung und auch ein gutes Signal kurz vor Weihnachten. „Vergelts Gott“ und „Hvala lijepa“ an die Bauarbeiter aus Österreich und Kroatien! 18.12.2025 (Beifall von der SPD) Doch heute sprechen wir nicht über dieses positive Ereignis. Thema der Aktuellen Stunde ist die nächste schlechte Nachricht im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Die Bonner Nordbrücke der A 565 weist im Bereich der linksrheinischen Vorlandbrücke so gravierende Schäden auf, dass sie kurzfristig entlastet werden muss. Für Fahrzeuge über 7,5 t wird sie gesperrt. Es handelt sich nicht um eine Vollsperrung, aber die Auswirkungen werden trotzdem erheblich sein. Täglich nutzen rund 8.000 Lkws diese Brücke. Diese Fahrzeuge werden sich künftig andere Rheinquerungen suchen müssen – über die A 555, die A 4 oder weiter nördlich bis nach Köln-Mülheim und Leverkusen. Das bedeutet mehr Verkehr auf ohnehin stark belasteten Strecken. Bereits vor anderthalb Monaten wurde in einer ADAC-Studie genau dieses Szenario beschrieben. Die Nordbrücke wurde darin als möglicher Kandidat für eine Sperrung benannt, ebenso wurden die wirtschaftlichen Folgen benannt. Zwar ging man in der Studie von einer Vollsperrung aus, die nun zunächst vermieden wird, aber auch eine Teilsperrung ist eine klare Belastung für die Region Köln/Bonn. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, was das bedeutet. Die übrigen Rheinbrücken stehen ebenfalls unter hoher Last. Jede weitere Einschränkung erhöht den Druck auf das gesamte System. Der von mir mehrfach beschriebene Dominoeffekt erfasst zunehmend das gesamte nachgelagerte Straßennetz und verursacht auch dort dauerhafte Schäden an unserer Infrastruktur. So darf das nicht weitergehen. (Beifall von der SPD) Wir wissen auch: Es bleibt nicht bei einer einzelnen Brücke. Weitere Bauwerke – ich nenne beispielsweise die Wiehltalbrücke – stehen unter intensiver Beobachtung. Für Bonn, Köln und die angrenzenden Kommunen kommt es jetzt auf ein abgestimmtes und ein vorausschauendes Vorgehen an. Erstens. Die Entlastung der Nordbrücke muss so organisiert werden, dass sie möglichst lange für den Pkw-Verkehr nutzbar bleibt. Dazu gehören konsequente Kontrollen und eine klare Verkehrsführung. Zweitens. Der Ersatzneubau muss mit höchster Priorität geplant und umgesetzt werden. Drittens. Die Folgen für das nachgeordnete Straßennetz, für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Umleitungsstrecken und für die Wirtschaft müssen so gering wie möglich gehalten werden. Vor zwei Jahren hat die SPD-Fraktion einen Antrag zum Thema „Brückenmanagement“ eingebracht. Anlass war damals die Sperrung der A 42 im Ruhrgebiet. Landtag Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich von Brücke zu Brücke. Die Folgen sind jedoch immer dieselben: Sperrung, Staus, Ausweichverkehre, Lärm und Belastungen für die Wirtschaft. Zurück bleiben viele enttäuschte Menschen, die schrittweise das Vertrauen in das Funktionieren unseres Staates verlieren. Sehr geehrter Herr Minister Krischer, sehr geehrter Herr Kollege Metz, bevor Sie wie immer wieder Richtung Berlin zeigen, wie es der Kollege Metz erwartungsgemäß eben getan hat, nehmen Sie lieber meine wohlgemeinte Weihnachtsbotschaft an: (Lachen von Martin Metz [GRÜNE]) Es darf nicht sein, dass bei jeder neuen Brückensperrung Zuständigkeitsdebatten geführt werden. (Martin Metz [GRÜNE]: Ja, richtig! Das ist rich- tig!) Es hilft niemandem, wenn zuerst gestritten wird, wer formal zuständig ist, um sich anschließend politisch zu empören oder zurückzulehnen. (Martin Metz [GRÜNE]: Wer ist denn zustän- dig?) Herr Metz, das ist unanständig. (Beifall von der SPD) Das Vertrauen wird weiter beschädigt, wenn politische Ebenen darüber streiten, wer verantwortlich ist, anstatt gemeinsam Lösungen umzusetzen. (Martin Metz [GRÜNE]: Wer ist denn verant- wortlich?) Fehler müssen benannt und korrigiert werden. Herr Metz, das ist notwendig, darf aber nicht den Blick auf das eigentliche Handeln verstellen. Ich komme zum Schluss noch einmal auf die Talbrücke Rahmede zurück. (Martin Metz [GRÜNE]: Ach? Überraschung!) Die dort gemachten Fehler haben das Leben vieler Menschen nachhaltig beeinflusst. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Dass ausgerechnet Ministerpräsident Wüst und Umweltminister Krischer das Bändchen durchschneiden, ist ein Schlag in das Gesicht der Anwohner. (Beifall von der SPD) Denn die Folgen der letzten vier Jahre sind weiterhin sichtbar: beschädigte Straßen, geschlossene Geschäfte und Produktionsausfälle, aber auch eine dauerhafte Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. (Zuruf von Oliver Krauß [CDU]) 18.12.2025 Was wir also brauchen, ist verlässliches und abgestimmtes Handeln über alle Ebenen hinweg. (Zuruf von der CDU) Das sind wir den Menschen und auch der Wirtschaft in unserem Land schuldig. In diesem Sinne danke ich den Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU für die konstruktive Zusammenarbeit. Den Grünen wünsche ich mehr Erleuchtung und helle Kerzen an ihrem Weihnachtbaum. (Heiterkeit von der SPD und den GRÜNEN) Ihnen allen wünsche ich ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP])

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André Kuper

Danke, Herr Dudas. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Scheen-Pauls.

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Daniel Scheen-Pauls CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Vogt, Sie fordern eine Ernsthaftigkeit in der Debatte und tragen dann so ein Gedicht vor. (Gordan Dudas [SPD]: Ich habe kein Gedicht vorgetragen! – Thorsten Schick [CDU]: Herr Vogt!) Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Nutzen Sie doch einfach die Zeit bis Heiligabend, um noch einmal an Ihren Dichtkünsten zu arbeiten. Das scheint bitter nötig zu sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Thorsten Klute [SPD]: Das war doch ein schö- nes Gedicht! – Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, weil wir wollten, dass dieses Parlament früh, offen und gemeinsam über die Folgen dieser Teilsperrung der Bonner Nordbrücke spricht. Nach den bisherigen Beiträgen ist eines klar: Es geht nicht um irgendeine Brücke. Es geht um einen ganz zentralen Verkehrsknoten und um das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit von Politik. Es ist richtig, dass draußen im Land niemand nach Zuständigkeiten fragt. Deshalb eines vorweg: Niemand sperrt so eine Brücke einfach aus Bequemlichkeit, und außerdem tut niemand so etwas leichtfertig. Wer Verantwortung trägt, der sperrt lieber rechtzeitig, bevor Menschen gefährdet werden oder am Ende gar nichts mehr geht. Wenn ein solches Bauwerk an seine Grenzen kommt, dann ist das kein Naturereignis, sondern das Ergebnis von Jahrzehnten, in denen ein erhöhter Modernisierungsbedarf entstanden ist. Das ist unbequem, aber Landtag das ist ehrlich. Herr Vogt, was haben Sie denn in den letzten 60 Jahren für unsere Infrastruktur getan? (Lachen und Zurufe von der SPD) Ich bin erst seit 2022 im Parlament. Vielleicht habe ich es nicht mitbekommen, aber ich wusste nicht, dass die Straßen und Brücken in diesem Land erst seit 2017 kaputt sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Gordan Dudas [SPD]: Jetzt tun Sie ihm aber unrecht! – Weitere Zurufe von der SPD) Ich sage es einmal so: Das muss diese Selbstreflexion sein, in der Sie sich auf der Zuhör-Tour vielleicht noch üben können. (Thorsten Klute [SPD]: Bei Ihren Reden kann man schon alt werden! – Weitere Zurufe von der SPD) Wegen genau dieses Modernisierungsbedarfs ist die Teilsperrung der Brücke mehr als ein Bauproblem. Sie ist am Ende ein Stresstest dafür, ob Politik im Ernstfall handlungsfähig ist oder ob Menschen das Gefühl bekommen, alleingelassen zu werden. Gerade in Nordrhein-Westfalen weiß man: Ohne leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur werden wir keine starke Wirtschaft, keine sicheren Arbeitsplätze und auch keine verlässlichen Lieferketten haben. Unsere Rheinquerungen halten nämlich ganze Regionen zusammen. Dass es besser geht, hat sich in NRW bereits gezeigt – Herr Krischer hat es richtigerweise schon gesagt –: Die Haarbachtalbrücke in Aachen ist ein super Beispiel dafür. Abriss und Neubau haben nicht, wie erwartet, vier Jahre, sondern nur knapp eineinhalb Jahre gedauert – nicht durch Glück, sondern durch klare Entscheidungen, funktionale Ausschreibungen, kluge Bauverfahren, Prämien für schnellere Fertigstellung und einen kompromisslosen Fokus auf das Tempo. Auch am Beispiel – es wurde heute schon mehrfach genannt – der Rahmedetalbrücke lässt sich zeigen, was passiert, wenn man Herausforderungen nutzt, um Strukturen gezielt weiterzuentwickeln. Es gab nicht einfach einen Ersatz von gestern, sondern einen Neubau, der leistungsfähiger ist und auch die zukünftigen Verkehre mitdenkt. Obwohl die Sperrung über Jahre den Alltag vieler Menschen belastet hat, zeigt der Bau, was möglich ist, wenn Planung, Technik und politischer Wille zusammenkommen. Nächste Woche können wir diese Verkehrsfreigabe feiern – weit vor den ursprünglichen Planungen. Das ist wirklich eine großartige Botschaft vor Weihnachten in die Region. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und An- gela Freimuth [FDP]) 18.12.2025 Nordrhein-Westfalen handelt gezielt. Mit unserer Sanierungsoffensive sagen wir ganz klar: Wir reparieren zuerst das, was wirklich täglich gebraucht wird. Brücken, die Menschen und die Wirtschaft verbinden, haben Vorrang. Dafür beschleunigen wir Verfahren. Wir setzen auf funktionale Ausschreibungen. Wir hinterlegen diesen Kurs auch ganz klar finanziell. In Neuss-Erfttal werden drei Brücken in nur neun Monaten über eine Sammelausschreibung ersetzt. In Mönchengladbach-Wickrath steht eine neue Brücke dank hoher Vorfertigung bereits nach zehn Wochen kurz vor der Fertigstellung. Klar ist aber auch: Die Bonner Nordbrücke ist eine Bundesinfrastruktur. Deshalb erwarten wir vom Bund, dass er seiner Verantwortung beim Ersatzneubau, beim Tempo und bei den Verfahren nachkommt. Genau hier setzt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz an. Es erklärt Ersatzneubauten und Engpassbeseitigungen zum überragenden öffentlichen Interesse, reduziert Doppelprüfungen und ermöglicht frühere Maßnahmen. Das ist kein Freifahrtschein, aber es ist ein notwendiger Perspektivwechsel vom Verwalten zum Ermöglichen. Kurzfristig geht es darum, die Folgen der Teilsperrung so gut wie möglich abzufedern. Mittelfristig müssen Planungen und Verfahren beschleunigt werden. Langfristig braucht Bonn einen verlässlichen Ersatzneubau. Die Teilsperrung der Bonner Nordbrücke ist für uns alle ein Weckruf: für mehr Tempo, für mehr Ehrlichkeit, für eine Infrastrukturpolitik, die den Alltag der Menschen ernst nimmt. Zukunftsfähigkeit bedeutet, nicht zu warten. Zukunftsfähigkeit bedeutet, zu handeln, und zwar jetzt. Dafür haben wir diese Aktuelle Stunde beantragt. Dafür steht diese Koalition. Ganz zum Schluss darf ich allen frohe Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr wünschen. – Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und auch für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Rasche das Wort.

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Christof Rasche FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein riesengroßes Infrastrukturproblem im Verkehrssektor in Nordrhein-Westfalen. Das hat diese Debatte noch einmal deutlich gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten gerade vor diesem Hintergrund eine ehrliche Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen – verbunden mit Transparenz und Verantwortung. Verantwortung bedeutet aber nicht, die Verantwortung nach Berlin oder sonst wohin abzuschieben, Landtag sondern Verantwortung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Genau das müssen wir jetzt in Nordrhein-Westfalen tun. Ich will dies an drei Beispielen deutlich machen. Erstens: die Bonner Nordbrücke. Wir haben heute noch gar nicht darüber geredet, wie denn all die langen Busse demnächst zum Flughafen Köln/Bonn fahren sollen. Viele Details, die Bonn konkret betreffen, wurden, obwohl das Ihre Aktuelle Stunde war, gar nicht angesprochen. (Oliver Krauß [CDU]: Natürlich! Das habe ich gesagt!) Es wurde eine Restnutzungsdauer bis zum Jahr 2034 festgestellt. Das heißt, dass ab dann die Brücke nicht mehr benutzt werden kann – von niemandem. (Martin Metz [GRÜNE]: Ja, das heißt!) Das bedeutet doch auch ganz klar, dass es vorher, Jahre davor, eine Abstufung gibt und es zu einer Ablastung kommen muss. Die Frage ist nicht, ob, sondern die Frage ist, wann. In diesem Fall sind es acht Jahre vorher. Deshalb müssen wir uns alle Brücken in Nordrhein-Westfalen anschauen. Ich habe eben die Liste genannt, die wir Verkehrspolitiker bzw. Parlamentarier nicht kennen: Wie lautet das konkrete Datum für die Restnutzungsdauer für jede beschädigte Brücke? Wann ist zu erwarten, dass es wie bei der Bonner Nordbrücke zu weiteren Ablastungen kommt? Wir müssen uns dann diesen Problemen stellen. Das gehört zur Transparenz und Ehrlichkeit dazu. Die gibt es im Moment nicht. (Beifall von der FDP) Zweiter Punkt. Wir wollen – da pflichten wir Herrn Krischer bei – das Sondervermögen des Bundes nach Bedarf einsetzen. Das werden wir noch einmal im Ausschuss debattieren. Ich bin gespannt, wie sich dann Grüne und CDU verhalten. Dann geht es um Planungsbeschleunigung. In Wahrheit geht es dann doch um Umweltrecht. Es geht um die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die geht immer über eine Vegetationsperiode, also über ein Jahr. Dann wird das begutachtet. Das dauert noch einmal sechs Monate. Das ist juristisch ziemlich schwierig, ein Hochseilakt. Dann wird das in der Regel beklagt. Diese UVP dauert dann locker bzw. in der Regel insgesamt oft drei bis vier Jahre, und das bei einer Ersatzbaumaßnahme! Da soll eine Brücke durch eine neue ersetzt werden. Das ist für die Umwelt gar nichts Neues. Da kann man sich diese drei, vier Jahre sparen. Deswegen muss man genau diesen Bereich angehen, wenn man eine Planungsbeschleunigung erreichen will. Das hat bisher weder Berlin gemacht, noch haben wir es so konkret gefordert. 18.12.2025 Wir kennen viele Umgehungsstraßen, die in Nordrhein-Westfalen gebaut werden sollen. Jedes Infrastrukturprojekt hat Bürgerinitiativen, die sich dagegen einsetzen – aus persönlichen Gründen, teilweise aus Prinzip. Die missbrauchen diese Umweltvorschriften, um ihre persönlichen Ziele zu erreichen. Das dürfen wir bei diesen sehr wichtigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen nicht mehr zulassen. Bei Umgehungsstraßen ist es okay. Aber bei all dem, was elementar wichtig für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen ist, müssen wir neu denken. Wir müssen Planungsfeststellungsverfahren erheblich beschleunigen, sofern wir sie für Ersatzbaumaßnahmen überhaupt brauchen. (Beifall von der FDP und Gordan Dudas [SPD]) Dritter Punkt: Ehrlichkeit. Der Kollege Metz ist bestimmt nicht unehrlich. Er hat eben gesagt, dass laut Güterverkehrsprognose von einem Plus von 50 % beim Lkw-Verkehr auf den Straßen erwartet werde. Das muss gar nicht sein, weil es auch anders gehen kann. Güterverkehr kann zum Beispiel auf die Schiene verlagert werden. Die Prognose sagt, es werde 54 % mehr Lkw-Verkehr deutschlandweit geben. In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr Verkehr als in Thüringen, und auf den Hauptachsen entlang des Rheins gibt es mehr Verkehr als im Kreis Höxter. Wir reden wahrscheinlich von einer Verdoppelung des Lkw-Verkehrs auf diesen Hauptachsen. Im gleichen Zeitraum soll übrigens der Güterverkehr auf der Schiene um 33 % wachsen. Voraussetzung dafür ist, dass sämtliche Umbau- und Ergänzungsbaumaßnahmen rechtzeitig erfolgen. Seit der Güterverkehrsprognose sind aber all diese Baumaßnahmen – das haben wir alle gelesen und auch schon diskutiert – verschoben worden. (Jochen Ott [SPD]: So ist es!) Das heißt, dass diese 33 % mehr Güterverkehr auf der Schiene bis zu dem Zeitpunkt unerreichbar sind. Das bedeutet, dass nicht nur keine Verlagerung von der Straße auf die Schiene möglich ist, sondern dass das Gegenteil erfolgt: Dass wir die 33 % auf der Schiene nicht erreichen können, wird dazu führen, dass wir auf der Straße noch mehr Lkw-Verkehr haben. Es hat etwas mit Ehrlichkeit zu tun, den Menschen nicht zu erzählen – es hört sich immer gut an –: Wir verlagern mal eben mehr Güterverkehr auf die Schiene. – Wir wissen ganz genau, dass das Gegenteil passieren wird, weil auf der Schiene die Baumaßnahmen eben nicht so erfolgen, wie wir es uns vorgestellt haben. Den Leuten das trotzdem zu erzählen, ist für mich der falsche Weg. Wir sollten den Leuten ehrlich sagen, was geht, was notwendig ist, und dann müssen wir das verdammt noch mal auch tun. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Jochen Ott [SPD]) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Dr. Höller das Wort.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da ist eine kaputte Brücke, und sofort geht es los: Wer war schuld? Wer hätte früher? Wer hätte schneller? Wäre es der Bund? Wäre es das Land? Wäre es die Kommune? Lieber Herr Vogt, die Menschen erwarten auch von der SPD eine Ernsthaftigkeit, die über Ihr parteipolitisches Geplänkel von eben hinausgeht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Christof Rasche [FDP]: Vor allem von der Ko- alition!) Das, was Sie eben mit dem Gedicht gemacht haben, war ein Schlag ins Gesicht der Menschen im Rheinland, in Bonn, der Menschen, die dort an der Nordbrücke wohnen. (Jochen Ott [SPD]: Och!) Das kann ich mir nur damit erklären, dass die SPD in dieser Region gar keine Ambitionen mehr hat. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Fran- ziska Müller-Rech [FDP]) Wissen Sie, wir müssen höllisch aufpassen, (Zurufe von Franziska Müller-Rech [FDP] und der SPD) dass hier nicht der Eindruck entsteht, wir Politikerinnen und Politiker stünden staunend vor einem Problem, wir bewunderten es und dann witzelten wir sogar noch darüber. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Hier geht es nicht nur um Beton; hier geht es nicht nur darum, wie viele Spuren es sind; hier geht es nicht nur um Planfeststellungsunterlagen – hier geht es um Menschen. Wir sprechen so leicht davon: Na ja, das sind 100 Wohneinheiten, die weichen müssen. – Aber hinter diesen Wohneinheiten stehen Leben, stehen Biografien, stehen Nachbarschaften. Ich war diesen Monat gemeinsam mit meinem Kollegen Martin Metz vor Ort. Wir haben zum Beispiel mit einer Friseurmeisterin gesprochen, die ihren Salon verliert; mit Menschen, die sehr verzweifelt sagen: „Ich werde mir in dieser Stadt nie wieder Wohneigentum leisten können“; mit Menschen, die sich um ihr sehr spezielles Viertel kümmern, um ihre Nachbarn, um den Zusammenhalt vor Ort. Die Menschen dort sind vor allem Menschen, die keine direkte Lobby haben; Menschen ohne teure 18.12.2025 Anwälte; Menschen, die nicht jeden juristischen Winkelzug kennen, um ihr Zuhause zu verteidigen. Ja, auch darum geht es hier: um ein Zuhause, eine Heimat, den Ort, an dem das Leben stattfindet. Getroffen werden ganz konkret die Menschen mit kleinem Portemonnaie und nicht die, die sich einfach etwas Neues suchen können. Gleichzeitig reden wir hier zu Recht ständig über Wohnraummangel. Wir müssen uns sehr gut überlegen, wie wir mit diesem Problem vor Ort jetzt konkret umgehen. Es ist total klar, dass der Ausbau gesetzlicher Auftrag ist. Das haben die Kollegen Metz und Krauß, das haben alle, das hat die Landesregierung sehr gut ausgeführt. Aber wir müssen bei diesen Rahmenbedingungen doch jetzt die Frage stellen, ob es zu zwölf neuen Spuren mit allem Drum und Dran Alternativen gibt. (Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von Fran- ziska Müller-Rech [FDP] und Christof Rasche [FDP]) Muss das sein, oder geht das vielleicht auch besser? Träumen wir hier vielleicht einem Verkehrsbild hinterher, in dem eine sechsspurige Fernautobahn mit Standstreifen mitten durch die Bonner Innenstadt führt? (Franziska Müller-Rech [FDP]: Fahren Sie mit dem Fahrrad zum Flughafen, oder was?) Ehrlich gesagt ist das für mich als Bonnerin kein Verkehrskonzept für meine Stadt. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Unsere Aufgabe muss doch jetzt sein, für die Menschen in NRW in gemeinsamer Anstrengung Alternativen zu prüfen: ein schmalerer Ersatzneubau, ausreichend Platz für alle Verkehrsteilnehmer, aber ohne, dass Hunderte Menschen ihr Zuhause verlieren. (Zurufe von Franziska Müller-Rech [FDP] und Christof Rasche [FDP]) Mehr noch: Könnte diese Lösung vielleicht sogar schneller gehen? Weniger Planung, weniger Bauzeit, keine jahrelangen Enteignungsverfahren: Schaffen wir damit sogar echte Planungsbeschleunigung? Die Bonnerinnen und Bonner erwarten zu Recht, dass der Bund angesichts der neuen Rahmenbedingungen handelt: pragmatisch, verantwortungsvoll und vor allem menschenorientiert, gemeinsam mit den Menschen vor Ort; (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) schmaler bauen, schneller bauen, weniger zerstören, weniger verlorenes Zuhause, weniger wirtschaftliche Schäden, kein jahrzehntelanges Verkehrschaos. Sehr geehrte Damen und Herren, das muss doch unser gemeinsames Ziel für Nordrhein-Westfalen sein. Landtag Lassen Sie uns im Sinne der Menschen handeln, die sonst alles verlieren. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Gordan Dudas [SPD]: Deshalb haben die Bonner die Oberbürgermeisterin abgewählt!)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat erneut Herr Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier noch ein paar Dinge klarstellen, weil das meines Erachtens nicht unwidersprochen im Raum stehen sollte. Herr Dudas, es gibt keinen Zuständigkeitsstreit. Der Einzige, der immer von einem Zuständigkeitsstreit redet, sind Sie. Sie scheinen den offensichtlich herbeizusehnen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Gordan Dudas [SPD]: Aha!) Es gibt klare Zuständigkeiten in der Verkehrspolitik dahin gehend, wofür der Bund, wofür das Land, wofür die Kommunen zuständig sind. Und wir arbeiten hervorragend zusammen. Wir haben das am Beispiel Lüdenscheids gezeigt. Wir werden das in Bonn zeigen, wenn es darum geht, wo in Zukunft die Busse herfahren, wo die Ausweichverkehre sind und wie darauf reagiert werden muss. Dafür setzen wir unsere Landesverkehrsmodelle ein. (Thorsten Klute [SPD]: Und warum dann diese Aktuelle Stunde?) All das passiert bereits, das wird im Moment gemacht. Dabei arbeiten die staatlichen Ebenen hervorragend zusammen. Wenn Sie hier reden, habe ich manchmal fast den Eindruck, Sie wünschen sich, dass es Zuständigkeitsstreit gibt, den es an der Stelle aber nicht gibt. Die Menschen, für die Sie immer vorgeben, zu sprechen, Herr Dudas, wollen den erst recht nicht. (Zuruf von Gordan Dudas [SPD] – Jochen Ott [SPD]: Warum habt ihr die Aktuelle Stunde dann überhaupt beantragt?) Es ist unehrlich, was Sie hier machen, meine Damen und Herren. (Zuruf von Gordan Dudas [SPD]) Und deshalb ist es richtig, dass wir hier in einer Aktuellen Stunde darüber sprechen. Herr Rasche, Sie haben behauptet, es sei ein Geheimnis, wie die Zustandsnoten und die Traglastindizes bei den Brücken des Bundes seien. Es gebe Geheimpapiere von einem Brückengipfel, die unserem Ministerium vorlägen und die der Bund nicht heraus-18.12.2025 geben würde. Das ist schon ein bisschen komisch. Denn bis vor nicht allzu langer Zeit gehörte der Verkehrsminister noch Ihrer Partei an. Aber darüber will ich jetzt gar nicht reden. (Christof Rasche [FDP]: Sie machen doch nur Parteipalaver! Das ist eine Schande, was Sie machen!) Gucken Sie doch einmal auf die Seite der BASt, der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen. Auf dieser Seite finden Sie zu jeder einzelnen Autobahnbrücke in Deutschland Zustandsnote, Traglastindex usw., also alles das, was Sie eben als Geheimnis dargestellt haben. (Christof Rasche [FDP]: Gar nicht gesagt!) Herr Rasche, Sie behaupten hier Dinge, um Menschen zu verunsichern, wo es überhaupt nicht angebracht ist. (Christof Rasche [FDP]: Lesen Sie mal das Protokoll! – Franziska Müller-Rech [FDP]: Nicht zugehört!) Dass ich hier den Bund verteidigen muss, bei dem Sie vor Kurzem den Verkehrsminister gestellt haben, ist wirklich schon ein Treppenwitz, meine Damen und Herren. (Christof Rasche [FDP]: Ich habe nicht den Bund kritisiert, sondern Sie, Herr Krischer!) Das zeigt, wie unehrlich Sie an der Stelle Politik machen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Genauso behaupten Sie immer wieder, man würde Ersatzneubauten mit Neubauten verwechseln und die Zahlen dann ineinanderschieben, damit der Eindruck entsteht, dass wir gerade bei den Brücken Rekordzahlen haben. Diese Rekordzahlen erreichen wir, weil wir Gott sei Dank in diesem Land eine Bauindustrie haben, die sich gefreut hat, dass wir jetzt endlich funktionale Ausschreibungen machen, (Christof Rasche [FDP]: Und bei Landesstra- ßen?) dass wir Realisierungszeiten haben, die in Monaten statt wie früher in Jahren bemessen werden, und dass wir Modulbauweisen einsetzen können, wodurch wir deutlich schneller werden. Das ist die Antwort dieser Landesregierung auf die Frage, was wir tun müssen, um unsere Infrastruktur zu erhalten und für die Zukunft fit zu machen. Wir tun das. Sie reden es nur schlecht und stellen Falschbehauptungen auf. Das ist dem Problem nicht angemessen. (Christof Rasche [FDP]: Sie könnten sich ent- schuldigen, Herr Krischer!) Landtag Das wissen Sie auch ganz genau. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Eine weitere Wortmeldung liegt von der Fraktion der SPD vor. Es spricht der Abgeordnetenkollege Herr Vogt. (Oliver Krauß [CDU]: Nächstes Gedicht! – Zu- ruf von der SPD: Er ist talentiert! – Thorsten Klute [SPD]: Auf das Gedicht scheint ihr neidisch zu sein!)

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Alexander Vogt SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gehe jetzt nicht darauf ein, was ich die letzten 60 Jahre in diesem Bereich gemacht habe, wie von der CDU gefordert. (Oliver Krauß [CDU]: Wäre aber interessant!) Herr Krischer, Sie sagten gerade, es gebe keine Zuständigkeitsstreitigkeiten. Aber dann beantragt Ihre Fraktion gemeinsam mit der CDU – ich weiß ja nicht, ob das abgesprochen war; aber ich gehe mal davon aus, dass man miteinander spricht, bevor man eine Aktuelle Stunde beantragt – (Gordan Dudas [SPD]: Ich gehe nicht davon aus!) hier eine Aktuelle Stunde, und Sie schreiben in den Beantragungstext: „Der Landtag NRW soll […] im Rahmen einer Aktuellen Stunde […] die Erwartungen der Landespolitik an die Bundesregierung diskutieren.“ (Gordan Dudas [SPD]: Hört! Hört!) Das ist die Begründung für die Aktuelle Stunde. Der Landtag soll sagen, welche Erwartungen wir an die Bundesregierung haben. Was ist denn das Wesen dieser Diskussion, (Jochen Ott [SPD]: Ablenkung vom Ganztags- gesetz war das!) wenn es keine Streitigkeiten darüber gibt, wer hier für irgendwas zuständig ist? (Beifall von der SPD und der FDP) Es ist auch interessant, dass Sie das jetzt hier machen. Sie haben natürlich gehofft, weil Sie endlich mal eine Brücke fertiggestellt haben … Wir haben in Nordrhein-Westfalen 2.400 Brücken, die kaputt sind. Jetzt wird eine eröffnet. Das wollten Sie hier abfeiern. Es hat nicht funktioniert. Jetzt versucht man, den Bund doch irgendwie zu loben, um da nicht so einen großen Streit erscheinen zu lassen. Aber das war eigentlich die Begründung für diese Aktuelle Stunde. 18.12.2025 Frau Höller, dass Sie nicht so viel Humor haben, was das Gedicht angeht, mag ja sein. Darin sind aber zwei Punkte enthalten – vielleicht lesen Sie es dann noch mal; ich habe es Herrn Krischer auch für den Schreibtisch ausgedruckt –, die sich auch auf die Rede bezogen haben. Das eine Thema ist das Zurückhalten von Geld. Infrastrukturmittel, die vom Bund kommen, werden für den Haushalt verwendet und eben nicht für Projekte in Nordrhein-Westfalen. Das ist eine Kritik, die man auch mal ein bisschen anders verpacken kann. Dies nur noch mal als Erklärung. (Martin Metz [GRÜNE]: Diese Kritik ist voll- kommen unzutreffend, weil sie einfach nicht stimmt!) Die zweite Sache ist die Kampagne „Ich glaube, ich beiße ins Lenkrad“. Es war der heutige Ministerpräsident, der diese Kampagne 2017 gefahren hat. Er hat kritisiert, dass es in Nordrhein-Westfalen so viel Stau gibt. Nordrhein-Westfalen ist aktuell das Stauland Nummer eins in Deutschland. Das wird man hier ja wohl mal thematisieren dürfen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Wenn man das ein bisschen humorig tut, dann ist es halt so. Dies nur noch mal zur Erklärung, damit Sie verstanden haben, was das Gedicht aussagen sollte. Sie sind hier auf die Friseurmeisterin eingegangen. Ja, diese Friseurmeisterinnen sowie kleine und mittelständische Unternehmen haben wir im ganzen Land, überall, wo Brücken gesperrt werden. Es ist schön, dass Sie das jetzt endlich erkannt haben. Wir haben der Wirtschaftsministerin aber seinerzeit auch mitgeteilt, was in Südwestfalen an Belastung auf kleine und mittelständische Unternehmen zugekommen ist, (Beifall von der SPD und der FDP) ebenso, dass im nördlichen Ruhrgebiet, als die A 42 gesperrt wurde, Unternehmen nicht mehr auf die Autobahn kamen und Kunden nicht mehr zu Unternehmen hingekommen sind. Das waren alles Punkte, die wir im Wirtschaftsausschuss diskutiert haben und die im Verkehrsausschuss diskutiert wurden. Das hat Sie alles nicht interessiert. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von den GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht! Es ist schön, dass Sie jetzt endlich darauf kommen, dass es kleine und mittelständische Unternehmen sowie berufstätige Familien gibt, die darauf angewiesen sind, dass Infrastruktur in diesem Land funktioniert. Wenn das als Ergebnis dieser Aktuellen Stunde schon mal angekommen ist, dann haben wir zumindest etwas erreicht. (Martin Metz [GRÜNE]: Nein, habt ihr nicht!) Landtag Deswegen sage ich auch noch zwei versöhnliche Sätze. Wenn das dazu beigetragen hat, dass wir hier ein Stück weiterkommen und der Verkehrsminister jetzt auch verkündet, nicht die Schuld immer auf den Bund zu schieben, sondern selbst tätig zu werden, ist das ja eine ganz gute Aussicht für das nächste Jahr. – Frohe Weihnachten! (Beifall von der SPD und der FDP)

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Berivan Aymaz

Meine Damen und Herren, da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich diese Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 2 NRW braucht das Ende der Wohnungsmarktkrise: Gegen Wohnungslosigkeit und für soziale Wohnungspolitik in NRW Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16906 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD der Abgeordnetenkollegin Frau Philipp das Wort.

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Sarah Philipp SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnen darf niemals Luxus sein. Wohnen ist ein Grundrecht. Es entscheidet darüber, ob Menschen sicher leben können, ob Kinder gleiche Chancen haben und ob unser gesellschaftlicher Zusammenhalt funktioniert. (Beifall von der SPD) Genau dieses Grundrecht, das so wichtig ist und das wir immer hochhalten müssen, wird in Nordrhein-Westfalen seit Jahren zunehmend verletzt – nicht durch Zufall, sondern, wie wir immer wieder sehen, durch politische Ignoranz dieser Landesregierung. (Beifall von der SPD) Deswegen steht dieser Antrag von uns zum Jahresende auf der Tagesordnung; mit vielen, vielen Punkten. Denn das Thema ist so wichtig, dass es immer wieder – im vergangenen Jahr und auch im nächsten Jahr – auf die Tagesordnung gehört. Auch zum Jahresende kann ich Ihnen bei aller vorweihnachtlichen Besinnlichkeit die Realität hier in Nordrhein-Westfalen leider nicht ersparen, und ich will sie Ihnen auch nicht ersparen. Schauen wir doch mal auf die Realität: 2024 waren über 120.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen wohnungslos – so viele wie noch nie. Jeder vierte Betroffene ist ein Kind oder ein Jugendlicher. 18.12.2025 Gleichzeitig verschwindet der soziale Wohnungsbestand. Die NRW.BANK warnt immer mehr sowie klar und deutlich: Bis 2035 könnte fast jede zweite Sozialwohnung weg sein. Was setzt diese Landesregierung diesen erschreckenden Zahlen entgegen? Gerade einmal rund 6.700 – 6.700! – neue geförderte Wohnungen pro Jahr. Das ist kein Statistikproblem, das ist politisches Versagen jedes Jahr aufs Neue. (Beifall von der SPD) Die Zahlen sind wirklich verheerend. Frau Ministerin, Sie werden gleich vermutlich wieder etwas vom „Förder-Wow“ und davon, dass NRW baut – und so weiter und so fort – erzählen. Sie haben letzte Woche Neuigkeiten zum Thema „Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen“ in die Welt gesetzt. Sie haben in der Pressemitteilung gesagt: Wir setzen noch einen drauf. Die Landesregierung setzt noch einen drauf beim Thema „Wohnraumförderung“. – Ich freue mich über die Wohnraumförderung. Wir als SPD sind sehr, sehr froh, dass es in Nordrhein-Westfalen eine Wohnraumförderung gibt, und wir haben das auch immer wieder gesagt. Aber wenn man sich Ihre Verkündung und Ihre Ankündigung anschaut, dann muss man doch ganz klar sagen: Möglich wird Ihre Erhöhung nur, weil die Bundesregierung etwas obendrauf gesetzt hat. Diese Erhöhung ist eine Erhöhung mit Bundesmitteln. Das gehört zur ganzen Wahrheit dazu. (Beifall von der SPD) Sie schmücken sich wiederholt mit fremden Federn. Die gute Nachricht ist: Der Bund hat geliefert. Das Land macht aber am Ende zu wenig. Nächster wichtiger Punkt: Nordrhein-Westfalen ist Mieterland. Mehr als die Hälfte der Menschen hier in Nordrhein-Westfalen wohnt zur Miete. Doch statt die Mieterinnen und Mieter in diesem Land zu schützen, haben wir dieses Jahr wieder gesehen, wie Sie mit diesen umgehen. Sie schließen mit Ihrer neuen Mieterschutzverordnung 85 % der Kommunen vom Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen aus. Wer 85 % der Kommunen vom Mieterschutz ausschließt, der schützt eben nicht die Mieterinnen und Mieter im Land. Der lässt sie ganz klar im Stich. Das ist wirklich fatal. (Beifall von der SPD) Meine Damen und Herren, diese Krise ist ja weder neu noch irgendwie überraschend. Sie ist hinlänglich analysiert, und sie ist belegt. Wir haben sie hier im Landtag immer wieder ausführlich beraten. Alleine in diesem Jahr gab es von der SPD-Fraktion zehn wohnungs- und mietenpolitische Anträge: zum Studi- und Azubi-Wohnen, zum Mieterschutz, zu kommunalen Wohnungsämtern und dazu, wie die besser werden Landtag können, zur Prävention beim Thema „Wohnungslosigkeit“, zur Situation von Frauen in Wohnungsnot. Wir haben Sie hier wiederholt gebeten und aufgefordert, mit uns Konzepte zu erarbeiten. Wir haben Fakten geliefert. Wir haben hier Konzepte vorgelegt. Wir haben Fachverbände, Kommunen und Praktiker hinter uns. Wir haben die Gewerkschaften, wir haben die Sozialverbände beim Thema „Wohnungsnot“ an unserer Seite. Und was ist hier das ganze Jahr über die Reaktion von Schwarz-Grün gewesen? Ablehnen, abblocken, aussitzen. Nicht ein einziger SPD-Vorschlag in diesem Jahr ist von dieser Landesregierung, von dieser Koalition ernsthaft aufgegriffen worden. Deswegen ist unsere Frage: Wo ist eigentlich der Gegenentwurf der Landesregierung beim Thema „Wohnungsnot“? (Beifall von der SPD) Wo ist eigentlich Ihr großer Wurf, wonach wir das ganze Jahr gefragt haben? Wo ist eine Strategie, die diesen Namen wirklich verdient? Die bittere Wahrheit ist – das ist das Fazit im Jahr 2025 –: Diese Strategie gibt es von dieser Landesregierung leider nicht. (Beifall von der SPD) Stattdessen erleben wir eine Koalition, die mit sich selbst immer sehr zufrieden ist – das konnten wir in diversen Debatten beobachten –, aber die Probleme am Ende nicht angeht und schon gar nicht löst. Das ist und bleibt politische Arbeitsverweigerung beim Thema „soziale Wohnungspolitik“. Während hier konkrete Lösungen blockiert worden sind, hat die Landesregierung grundsätzlich immer sehr versucht, sich sozialpolitisch ins rechte Licht zu rücken und zu inszenieren. Der Ministerpräsident hat in dieser Woche noch die Einsamkeit als die große soziale Frage unserer Zeit benannt. (Thorsten Klute [SPD]: Kekse backen!) Um das ganz klar zu sagen: Ich will das überhaupt nicht kritisieren; das Thema „Einsamkeit“ ist eine große und wichtige sozialpolitische Frage. Aber was ist denn die Antwort, wenn wir hier über große soziale Herausforderungen reden? Singen gegen Einsamkeit, Postkarten und ganz viele symbolische Aktionen. Aber Sozialpolitik in Nordrhein-Westfalen ist kein Adventskalender, das ist kein „Wünsch dir was“. So kann man das Ganze nicht angehen und schon gar nicht lösen. (Beifall von der SPD) Man kann Einsamkeit nicht wegsingen. Man kann auch mit Weihnachtsliedern keine Wohnungen bauen. Wer keine Wohnung hat, der braucht keine Lieder, der braucht ein Zuhause, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD) 18.12.2025 Wohnungsnot trifft eben nicht alle gleich. Sie trifft Alleinerziehende, junge Menschen, Studierende, Azubis und viele andere Gruppen ganz besonders. Deswegen sagen wir mit unserem Antrag heute ganz klar: Schluss mit der Symbolpolitik dieser Landesregierung! Schluss mit dem Wegducken! Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau, wir brauchen echten Mieterschutz, und wir brauchen endlich auch Prävention und eine Ernsthaftigkeit für dieses Thema in diesem Hause und in ganz Nordrhein-Westfalen. Man muss immer wieder festhalten: Wohnungsnot und Wohnungssuche sind kein individuelles Schicksal, sondern strukturelles Versagen, das wir hier immer wieder erlebt haben. Deswegen liegt dieser Antrag heute auf dem Tisch. Er ist konkret, er ist umsetzbar, und er bezieht sich auf die Sorgen der Menschen hier in Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie diesem Antrag heute zustimmen sollten, dann zeigen Sie, dass Sie die Probleme hier im Land beim Thema „Wohnen“ nicht länger ignorieren. Das ist unser Wunsch als SPD-Fraktion zu Weihnachten an diese Koalition. In diesem Sinne: Unterstützen Sie das! Es wird Zeit. – Vielen Dank und frohes Fest. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Ritter das Wort.

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Jochen Ritter CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Philipp, Sie haben das Dokument, mit dem Sie den Antrag eingereicht haben, freundlicherweise mit „Antrag Wohnungslosigkeit 2025“ bezeichnet. Das hilft ein wenig, es von dem zu unterscheiden, was Sie hier ziemlich genau zur gleichen Zeit im vergangenen Jahr unter der Bezeichnung „Antrag Wohnungslosigkeit 2024“ vorgelegt haben. Ihre Wiedervorlage funktioniert, aber Kreativität sieht anders aus. Das Thema ist – zugegebenermaßen – ernst. Richtig ist auch: Wohnungslosigkeit ist zur Winterzeit natürlich eine ungleich größere Herausforderung als im Sommer. Sie greifen das Thema zum wiederholten Male auf. Das kann man machen, aber das muss man nicht so machen. Der Ton im Antrag ist noch halbwegs moderat (Thorsten Klute [SPD]: Was heißt hier halb- wegs!) – ja, wirklich nur halbwegs –, wenn man von Wörtern wie dem mehrfach gebrauchten „dramatisch“ absieht. Aber diesen Pfad der Tugend verlassen Sie, Frau Philipp, in dem Interview, das Sie der Rheinischen Post am 12.12. gegeben haben bzw. was die Landtag Zeitung unter diesem Datum wiedergegeben hat. Da gleiten Sie dann doch eher ins Marktschreierische ab, denn die Darstellung vermittelt bestenfalls ein Zerrbild der Realität. (Thorsten Klute [SPD]: Dann sprechen Sie mal mit Betroffenen!) Beim Bestand an mietpreisgebundenem Wohnraum treffen Sie mit 414.000 immerhin noch den richtigen Wert. So viel übrigens zu „die Wohnungen verschwinden“. Über 400.000 sind noch da. Das sind so viele wie in allen anderen Flächenländern in Deutschland zusammen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Also ist das Problem gar nicht so groß!) Dann teilen Sie allerdings mit, dass das 8 % weniger als im Vorjahr wären. Wie Sie darauf kommen, ist mir ein Rätsel. Vielleicht haben Sie es bei Google versucht, denn die Suchmaschine spuckt im KI-Modus tatsächlich einen Wert von 8 % aus. Das ist aber nicht der Rückgang, sondern das ist der Anteil der mietpreisgebundenen Wohnungen an den Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen insgesamt. Da haben Sie sich um den Faktor vier vertan. Wenn hier also irgendetwas dramatisch ist, dann vielleicht das. Ins selbe Horn gestoßen hat bzw. auf ähnlich dünnem Eis unterwegs war gestern Morgen Ihr Fraktionsvorsitzender – mein Namensvetter – Jochen Ott, als er uns in der Haushaltsdebatte glauben machen wollte, wir würden jedes Jahr 30.000 Sozialwohnungen verlieren. Das ist ebenfalls nicht richtig. Es sind allenfalls ein Viertel. Das ist auch nicht schön, aber diesen rückläufigen Trend haben wir, den hat vor allem Ina Scharrenbach im Vergleich zu der Zeit, als Sie noch Verantwortung für Wohnraumförderung getragen haben, abgeflacht, und das in einem Zinsumfeld, in dem auch ohne Förderung noch rentabel gebaut werden könnte. Sie verbreiten hier also Fake News (Sarah Philipp [SPD]: Ganz vorsichtig! Ganz vorsichtig, Kollege!) und präsentieren dann als Lösungsvorschlag – gestern Morgen wieder zu hören – die Landeswohnungsbaugesellschaft, von der uns neun von zehn Sachverständigen in Anhörungen regelmäßig mitteilen: Die braucht in Nordrhein-Westfalen nun wirklich kein Mensch. (Beifall von der CDU) Reißerisch geht es in besagtem Artikel dann auch weiter, wenn es um den Mieterschutz geht. „Völliger Wahnsinn“ – lassen Sie, Frau Philipp, sich zitieren – sei es, die Mietpreisbremse nicht in erheblich größerem Umfang zu nutzen. Die Möglichkeit, den im BGB im Wesentlichen kodifizierten Mieterschutz landesseitig über das bundes-18.12.2025 rechtliche Niveau zu erweitern, ist allerdings kein Werkzeug, das sich beliebig einsetzen lässt. Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung, die in Nordrhein-Westfalen den Rahmen dafür absteckt, ist an Voraussetzungen gebunden und kann nicht aus politischen Erwägungen oder sozusagen frei Schnauze über weite Teile des Landes ausgerollt werden. Von den negativen Wirkungen auf Investitionen ganz abgesehen, würde man sich so tatsächlich angreifbar machen. Um abermals Ihre Wortwahl aufzugreifen: Wenn irgendetwas völliger Wahnsinn wäre, dann das. Weil Ihnen die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit also nicht erst seit diesem Jahr ein Herzensanliegen ist, dann seien auch der Blick nach Berlin und die Frage erlaubt, was sich dort in den letzten Jahren unter sozialdemokratischer Verantwortung getan hat. Mitte 2024 hat die ehemalige Bauministerin Geywitz den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit durch das Kabinett der Vorgängerregierung gebracht. Das war es dann aber auch. Umgesetzt hat sie davon nichts.

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Christof Rasche

Ich muss einmal kurz unterbrechen, weil bei Herrn Klute der Wunsch nach einer Zwischenfrage besteht.

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Jochen Ritter CDU

Ja, dann …

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Christof Rasche

… soll er die stellen.

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Jochen Ritter CDU

Dann soll er die stellen.

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Christof Rasche

Gerne. Bitte sehr.

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Thorsten Klute SPD

Herzlichen Dank, Herr Kollege, dass Sie in dieser vorweihnachtlichen Zeit, in der wir hier miteinander sitzen, die Zwischenfrage zulassen. – Wir denken gerade in diesen vorweihnachtlichen Tagen auch an die vielen Menschen, die keine Wohnung haben und die in Not sind. Jetzt hören wir, dass Zahlen vielleicht nicht so richtig stimmen und Ihnen der Antrag vielleicht nicht gefällt. Ich habe jetzt mehrere Minuten zugehört und warte die ganze Zeit darauf: Wann kommt eigentlich der Punkt, dass Sie sagen, was Sie eigentlich verändern wollen? Was sind Ihre konkreten Vorschläge, um für die Menschen, die keine Wohnung haben, die Situation zu verbessern?

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Jochen Ritter CDU

Vielen Dank, Herr Klute. Ich kann Ihnen sagen, was wir schon getan haben, nämlich beim Mieterschutz. Was der Ampel nicht gelungen ist, ist mit der Union im Deutschen Bundestag gelungen, nämlich die entsprechende Regelung im Landtag BGB zu verlängern, sodass das Land Nordrhein-Westfalen endlich auch in die Lage gekommen ist, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Dafür hat die CDU im Bund sich richtig abgestrampelt!) die Laufzeit seiner Rechtsverordnung anzupassen. Das geht nicht einfach so; dazu braucht es diese bundesrechtliche Ermächtigung. In Sachen „Wohnungslosigkeit“ hat die Koalition dann mit SPD und CDU (Thorsten Klute [SPD]: Das hat aber der Bund gemacht!) den laut Nationalem Aktionsplan wichtigsten Schritt zu seiner Umsetzung vorgenommen, nämlich den Etat für die öffentliche Wohnraumförderung aufzustocken. Das hat Frau Philipp richtigerweise erwähnt. Allerdings ist Nordrhein-Westfalen an dieser Stelle nicht nur mitgegangen, sondern hat darüber hinaus weitere erhebliche Beiträge für 2026 und 2027 mobilisiert. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Echt?) Wir brauchen also in Sachen „Bauen und Wohnen“ auch unter dem Gesichtspunkt „Wohnungslosigkeit“ keinen Vergleich zu scheuen. Im Gegenteil: Das nordrhein-westfälische Vorgehen wird zuletzt auch in der Broschüre, (Thorsten Klute [SPD]: Broschüre!) die die Wohnungswirtschaft unlängst, nämlich im November dieses Jahres vorgelegt hat – in Gestalt des GdW, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungshilfe e. V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege –, als beispielhaft für andere Bundesländer beschrieben. Insofern braucht es Ihre wiederholten Anträge nicht. Aber ich ahne, worüber wir uns im nächsten Jahr um diese Zeit an selber Stelle unterhalten werden; same procedure as every year. Für dieses Jahr: Frohe Weihnachten! (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Jule Wenzel das Wort. Bitte sehr.

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Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir sprechen heute über Wohnungslosigkeit – ein Thema, das Menschen betrifft, die buchstäblich kein Dach über dem Kopf haben, und es ist wichtig, in der Weihnachtszeit darüber zu sprechen. Die SPD verweist in ihrem Antrag auf einen Anstieg der wohnungslos gemeldeten Personen um 12 %. 18.12.2025 Doch diese Zahl ist wie ein unscharfes Foto: Sie zeigt etwas, aber nicht die ganze Wahrheit. Sie haben in Ihrem Antrag und auch in Ihrer Rede gerade leider nicht Ihre Quelle zitiert, aber ich bin nicht hier, um euren Antrag zu benoten. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass Sie die integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung des Landes meinen, auf die Sie sich beziehen. Wenn man den Bericht ordentlich liest, wird deutlich, dass der Anstieg vor allem auf die Unterbringung von Geflüchteten zurückgeht, die ordnungsrechtlich in kommunalen Unterkünften in der Statistik gemeldet werden müssen. (Beifall von Marco Schmitz [CDU]) Darauf wurde im Jahr 2023 noch einmal erneut hingewiesen, und wenn man auf etwas aufmerksam macht, dann gibt es auch einen sprunghaften Anstieg. In absoluten Zahlen wurden 13.580 Personen bzw. 12,5 % zum ersten Mal wohnungslos gemeldet. Davon wurden aber nur 860 deutsche Staatsangehörige neu wohnungslos gemeldet. Allein 47 Kommunen haben zum Stichtag 30. Juni 2024 rund 8.500 geflüchtete Menschen erstmalig gemeldet. Außerdem ist davon auszugehen, dass hier noch viele Nachmeldungen aus dem Jahr 2023 abgebildet sind. Das zeigt, dass der Anstieg von 12,5 % kein Spiegelbild einer dramatischen Verschärfung der Lage ist, sondern maßgeblich eine Folge der notwendigen Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wer diese Differenzierung unterlässt, malt schlicht ein verzerrtes Bild. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Und doch: Jedes Schicksal von Menschen ohne Wohnung ist ein Schicksal zu viel. Wohnungslosigkeit ist vielfältig. Sie umfasst Menschen, die ihre Wohnung verloren haben, Menschen, die bei Freunden oder Verwandten unterkommen, Menschen, die in Frauenhäusern oder Einrichtungen des Gesundheitssystems leben und auch Geflüchtete, die zunächst in kommunalen Unterkünften untergebracht sind. Diese Vielfalt macht deutlich, dass es nicht eine einzige Maßnahme, sondern einen ganzen Werkzeugkasten braucht, um allen gerecht zu werden. Genau diesen Werkzeugkasten haben wir in Nordrhein-Westfalen gebaut. Wir sind bundesweit Vorreiter im Kampf gegen Wohnungslosigkeit. Trotz Spardruck haben wir an dieser Stelle unsere Haushaltsmittel nie gekürzt. Im Gegenteil: Wir erhöhen sie von 6,5 Millionen auf 7,5 Millionen Euro im Haushalt 2026 des MAGS. Dazu kommen Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds und der Sozialstiftung NRW, die weitere Pilotprojekte finanzieren. Andere Bundesländer schauen neidisch auf uns, weil wir nicht nur reden, sondern handeln. Unsere Bot-Landtag schaft ist klar: Wer in NRW in Not gerät, fällt nicht durchs Netz; wir werden Wohnungslosigkeit beenden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit unserer Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ verfolgen wir einen systemischen Ansatz, der Prävention, Reintegration und Kooperation mit der Wohnungswirtschaft verbindet. Wir verhindern Wohnungsverluste, wir schaffen Wohnraum für Menschen ohne Wohnung, und wir verbessern die Lebenslagen von Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Das ist keine Flickschusterei, das ist strategische Politik. Wir setzen Kümmererprojekte fort, die Betroffenen persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben, die sie Schritt für Schritt begleiten. Wir stellen Kälte- und Sommerhilfen bereit, um Menschen auf der Straße vor extremen Wetterlagen zu schützen. Und wir haben seit Juli 2024 einen neuen Landesrahmenvertrag, der die Finanzierungsgrundlagen in der Wohnungslosenhilfe verbessert, Qualitätsstandards sichert und die Verfahren vor Ort klarer macht. Besonders wichtig ist mir, dass wir auf Housing First setzen – dauerhafte Wohnungen plus flexible Begleitung, und zwar dann, wenn sie gebraucht wird. Das ist der Schlüssel gerade für diejenigen, die einen großen Rucksack voll mit Problemen durchs Leben schleppen. Denn nur wer seine eigene Wohnung hat, kann wieder Wurzeln schlagen. (Beifall von den GRÜNEN) Die SPD fordert verpflichtende Mediationsverfahren bei Zwangsräumung. Wir wollten schon früher ansetzen, denn wir müssen die datenschutzrechtlichen Grundlagen auf Bundesebene ändern, damit Vermieter Mietschulden rechtzeitig melden können und Mietende für Beratungsangebote erreichbar werden. Das haben wir schon im letzten Jahr in unserem Antrag zu Housing First gefordert, dem auch Sie leider nicht zustimmen konnten. (Sebastian Watermeier [SPD]: Haben Sie in diesem Haus keine Mehrheit?) Jetzt können wir das Spiel „Wer hat welchem Antrag nicht zugestimmt?“ endlos lange weiterspielen, aber eigentlich geht es doch nur darum, Menschen zu helfen. Bei der Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit handeln wir gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden, denn sie sind zuständig für die ordnungsrechtliche Unterbringung. Mit dem NRW-Plan investieren wir jetzt in Kommunen und haben festgeschrieben, dass Gelder trägerneutral eingesetzt werden können. Damit können Kommunen Notschlafstellen oder trägergetragene Wohnkonzepte wie kurzfristige Unterbringung oder stationäres Wohnen ausbauen. Hier findet die Beratung statt, die den Weg in eine dauerhafte Wohnperspektive ebnet. 18.12.2025 Das ist der Unterschied: Wir bauen keine Notlösungen, wir bauen Brücken zurück ins Leben. Wohnungslosigkeit ist kein Schicksal, das man hinnehmen muss. Sie ist vielfältig, sie ist komplex, und sie verlangt differenzierte Antworten. Wir bieten diese Antworten mit Housing First, mit Prävention, mit einem ganzen Werkzeugkasten an Hilfen im Land, in unseren Städten und Gemeinden. Wir haben die wissenschaftlich begleitete Wohnungsnotfallberichterstattung, die uns eine solide Datenbasis gibt, die viele andere Bundesländer gar nicht haben. Wir haben Programme, die Menschen nicht nur kurzfristig unterbringen, sondern ihnen eine echte Perspektive geben. Darum lehnen wir den Antrag der SPD ab – nicht, weil wir das Problem kleinreden, sondern weil wir es ernst nehmen und weil wir wissen: Nur mit klaren, strukturellen und kontinuierlichen Lösungen schaffen wir das, was wirklich zählt: ein Zuhause. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Angela Freimuth das Wort. Bitte sehr.

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Angela Freimuth FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niemand bestreitet, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine angespannte Lage am Wohnungsmarkt haben – mit den Folgen „Wohnungsnot“ und „steigende Mieten“. Das alles führt zurück auf die insbesondere in den Ballungsräumen fehlenden, passenden und ausreichenden Angebote an Wohnungen. Natürlich haben es gerade Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Menschen mit Beeinträchtigungen und viele andere Gruppen auf diesem Wohnungsmarkt, der ein sehr knappes Angebot beinhaltet, oftmals schwer. Um es ganz klar zu sagen: Diskriminierung darf in einer liberalen und sozialen Gesellschaft keinen Platz haben. Weder Herkunft noch Geschlecht noch Beeinträchtigung oder der Familienstatus dürfen darüber entscheiden, ob jemand eine Wohnung finden kann. Wir brauchen allerdings weniger weitere Problembeschreibungen als tatsächlich Lösungen, wie mehr und schneller gebaut werden kann. (Beifall von der FDP) Die Kollegen der SPD suggerieren in ihrem Antrag, das Thema „Wohnungslosigkeit“ sei in Nordrhein-Westfalen zu lange ignoriert worden. Diese Selbstkritik ist durchaus anzuerkennen. FDP und CDU haben in der vergangenen Legislaturperiode Wohnungs- und Obdachlosigkeit als ein zen-Landtag trales Handlungsfeld definiert, die eingesetzten Mittel seit 2017 von rund 1 Million Euro auf über 8 Millionen Euro massiv erhöht und die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ und verschiedene zielgerichtete Projekte über die reine Wohnungsvermittlung hinaus auf den Weg gebracht. Kern dieser Initiative sind die sogenannten Kümmerer-Projekte, in denen Sozialarbeit und immobilienwirtschaftliche Expertise zusammengeführt werden. Dort geht es eben nicht nur darum, obdachlose Menschen in irgendeine Unterkunft zu bringen, sondern um Stabilisierung, Suchtberatung, Schuldenregulierung und Unterstützung im Alltag. Ergänzt wurde dieses Vorgehen durch spezielle Angebote für wohnungslose Frauen und Familien sowie für Jugendliche und junge Erwachsene, also genau die Gruppen, die auch in dem Antrag der Kollegen der Sozialdemokratie besonders und richtigerweise als besonders gefährdet benannt werden. Für die FDP gehört zu einem modernen Ansatz außerdem Housing First als unverzichtbare Ergänzung: Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen bekommen regulären Wohnraum mit Mietvertrag und begleitenden Hilfen, ohne dass vorher sonstige Voraussetzungen wie zum Beispiel Abstinenz verlangt werden. Entscheidend ist die enge Einbindung der Wohnungswirtschaft und auch der privaten Vermieter. Die Bilanz zeigt, dass konkrete Hilfen, Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft und die Stärkung der individuellen Chancen tatsächlich etwas bewirkt haben. Die Vorschläge der SPD klingen vorweihnachtlich gut. Ihre tatsächliche Wirksamkeit hätte einer vertieften Diskussion im Ausschuss standhalten müssen. Dazu gibt es aber leider nicht die Gelegenheit. Insbesondere gilt das zum Beispiel für die Idee des Pilotprojekts nach französischem Vorbild. Ich bin nicht überzeugt, dass das über eine punktuelle Hilfe hinaus ein planbarer und tragfähiger Ansatz für eine systematische Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen sein kann. Auch beim Thema „Zwangsräumung“ setzt die SPD aus unserer Sicht an einem falschen Punkt an. Sie will Zwangsräumungen für bestimmte Gruppen, etwa Schwangere, Alleinerziehende und ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung, generell aussetzen und ein verbindliches Mediationsverfahren vorschalten. Dabei lässt sie aber oftmals die ebenfalls berechtigten Interessen der Vermieterinnen und Vermieter, und zwar insbesondere der privaten Vermieterinnen und Vermieter, unberücksichtigt. Pauschale Aussetzungen nach Personengruppen greifen tief in die Eigentumsrechte ein, schaffen erhebliche rechtliche Unsicherheiten und lösen das Grundproblem des fehlenden bezahlbaren Wohnraums und der Überschuldung eben gerade nicht. 18.12.2025 Die Forderung nach einer weiteren Regulierung des Mietrechts haben wir in diesem Haus oft diskutiert; ich weiß gar nicht, wie häufig. Ich kann jedenfalls für die Freien Demokraten nur sagen: Sämtliche Regulierungen im Mietrecht sind den Wirksamkeitsnachweis der in sie gesetzten Erwartungen bislang schuldig geblieben, insbesondere für diejenigen, die auf Wohnungssuche sind. Wir wollen, dass in Nordrhein-Westfalen mehr und schneller gebaut wird, weil nur die Erhöhung des Angebots nachhaltig wirksam die Probleme bekämpft, die wir im Wohnungsmarkt haben. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir die angekündigten Erleichterungen und Entlastungen für Investitionen in den Wohnungsbau – Kollege Ritter, ich weiß Sie da an meiner Seite –, die mit der Novelle der Landesbauordnung angekündigt sind, möglichst schnell bekommen. Das wäre besser gestern als heute der Fall. Leider finden wir sie nicht unter dem Weihnachtsbaum. Frau Ministerin, Anfang des Jahres wäre hilfsweise immer noch prima, aber auf jeden Fall sollte das so schnell wie möglich geschehen; denn jeder Tag früher, an dem wir Investitionen in den Wohnungsbau und in den Ausbau erleichtern, ist ein guter Tag und ein wirklicher Schritt zur Lösung der vielen Probleme, die wir im Wohnungsmarkt haben. (Beifall von der FDP) In dem Antrag sind viele Punkte der aktuellen Debatte angesprochen worden. Ich will auf einen Punkt eingehen, weil er uns auch gestern im Hohen Haus beschäftigt hat. Ich meine die Problematik der Femizide und der Gewalt gegen Frauen, die auch in dem Antrag der Kollegen der SPD besonders thematisiert wird. Ob die Entlassung der von Gewalt betroffenen Frauen aus Mietverträgen, also das – in Anführungszeichen – Fluchtrecht, tatsächlich ein wirksames Instrument sein kann, wäre zu diskutieren. Der Schutzgedanke ist zwar nachvollziehbar, aber die praktischen und rechtlichen Fragen sind nicht unerheblich. Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass die Instrumente, die der Staat bereits heute hat, tatsächlich genutzt werden. Dazu gehören konsequente Betretungs- und Rückkehrverbote, Wohnungsverweisungen für Gewalttäter, engmaschige Gefährdungsanalysen und funktionierende Schutzketten und, wo notwendig, auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel. Ebenso wichtig ist eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit von Polizei, Jugendämtern, Justiz und Frauenhilfeeinrichtungen zum Beispiel über Gefährdungsmanagementkonferenzen und landeseinheitliche Mindeststandards, damit Fälle eben nicht liegen bleiben. Sicherlich hätte sich eine vertiefte Diskussion zu vielen Punkten im Antrag gelohnt. Die direkte Abstimmung lässt diese Möglichkeit nicht zu. Wir halten die entsprechenden Ansätze in dem Antrag für nicht Landtag geeignet, den großen Herausforderungen am Wohnungsmarkt, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, zu begegnen, und deswegen werden wir dem Antrag heute nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Carlo Clemens das Wort. Bitte sehr.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute, kurz vor dem Weihnachtsfest, über einen sicherlich gut gemeinten Antrag zur Wohnungslosigkeit. Lassen Sie uns zuerst klären, worum es wirklich geht. Geht es tatsächlich um die akute Bekämpfung von Wohnungslosigkeit oder geht es um die langfristige Lösung der allgemeinen Wohnkrise? Das wird in der ellenlangen, thematisch divergierenden Forderungsliste des Antrags der SPD nicht deutlich. Doch klar ist: Beides ist wichtig. Beide Ziele verlangen jedoch unterschiedliche Instrumente. Wohnungslosigkeit ist eine existenzielle Frage der Daseinsvorsorge und der Menschenwürde. Sie muss also sofort angegangen werden. Die Wohnkrise unserer Zeit hingegen erfordert eine mittel- und langfristige Bau- und Bodenpolitik, die Angebot und Nachfrage wieder ins Gleichgewicht bringt. Wie ist also die Lage? Die Daten zeigen, dass ein sehr hoher Anteil, nämlich 88,2 % der erfassten untergebrachten Wohnungslosen – die Kollegin der Grünen hat diesen Umstand sogar benannt –, in Nordrhein-Westfalen eine ausländische Staatsbürgerschaft hat. Diese Menschen sind institutionell untergebracht, und zwar überwiegend in kommunalen, Obdachlosenunterkünften. Sie leben also nicht auf der Straße. Anerkannte Flüchtlinge machen mit 70 % den Großteil der untergebrachten Wohnungslosen aus. Allein ein Drittel dieser Wohnungslosen stammt aus der Ukraine. Wiederum machen deutsche Staatsangehörige nach Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe zwei Drittel der sogenannten akut wohnungslosen Kontaktfälle aus. Die meisten Obdachlosen, die also tatsächlich in der Kälte auf der Straße schlafen müssen, die nicht in Notunterkünften untergebracht sind, sind Deutsche. Und die Frage, die sich mir hier stellt, ist: Wie lässt sich diese Diskrepanz bei der institutionellen Unterbringung politisch erklären? Haben wir es hier schon mit einem Verteilungskonflikt zu tun? Ist unser Sozialsystem an dieser Stelle bereits überlastet? Meine Schlussfolgerung: Wenn zumindest die weniger existenzbedrohende, ordnungsrechtlich untergebrachte Wohnungslosigkeit fast ausschließlich Menschen ohne deutschen Pass trifft, dann haben wir hier 18.12.2025 offenbar kein reines Wohnungsmarktproblem, sondern auch und vor allem ein Zugangs- und Integrationsproblem in den regulären Wohnungsmarkt. Das zeigt erneut die Wichtigkeit einer langfristig angelegten Wohnungspolitik, die die städtischen Wohnungsmärkte schrittweise wieder entspannt. Die Vorschläge der AfD-Fraktion dazu liegen auf dem Tisch. Bei der Wohnungssuche stoßen die Zuwanderer und besonders auch neu im Land befindliche Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge auf Barrieren. Sie haben oft keine ausreichenden Sprachkenntnisse und ihr Aufenthaltsstatus ist nicht selten unsicher. Sie haben noch keine Kredithistorie, und sie sind in der Regel nicht sozial vernetzt. Dieser Punkt ist auch wichtig, denn deutsche Wohnungslose haben etwas bessere Chancen, in ihren Netzwerken aufgefangen zu werden. Das kann etwa bedeuten, dass die Betroffenen vorübergehend bei Freunden auf dem Sofa schlafen. Andere tauchen gar nicht in der Statistik auf, weil sie zum Beispiel wieder in ihr altes Kinderzimmer im Elternhaus eingezogen sind. Das ist unsichtbare Wohnungslosigkeit, letztlich ein aufgestauter Wohnungsbedarf. Viele Studien weisen darauf hin, dass diese verdeckten Formen der Wohnungslosigkeit zahlenmäßig viel bedeutender sind als die sichtbare Obdachlosigkeit. Die genannten Barrieren führen dazu, dass Migranten oft lange in der institutionellen Unterbringung verbleiben, weil sie eben keine reguläre Wohnung finden. Es ist letztlich Begleiterscheinung einer Politik, die unweigerlich zu gesellschaftlichen Reibungen führt. Die kommunalen Unterbringungssysteme waren nie für Zuwanderungszahlen in diesem Ausmaß ausgelegt. Die hohe Migration – zuletzt befeuert durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine – hat die Belastung noch wesentlich erhöht. Die Landesregierung gibt das selbst auch als wesentlichen Faktor an. Die Folge sind überlastete Kommunen, lange Verweildauern in Sammelunterkünften und eine spürbare Überforderung der sozialen Infrastruktur. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klar betonen: Kein einziger Mensch sollte in diesem Land wohnungslos sein. Aber die stationären Einrichtungen sind offenkundig überlastet. Migration in diesem Ausmaß erfordert offenkundig zusätzliche Kapazitäten, und diese kommen offenkundig an ihre Grenzen. Es bestehen bereits enorme Notlagen im Land, und um diese Probleme muss sich ganz konkret gekümmert werden. Es erfordert einiges, um die auch im Antrag angesprochenen frauenspezifischen Wohnungsnotfallhilfen, Gewaltschutzeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen finanziell und personell abzusichern. Wir müssen aber die Grenzen des Machbaren anerkennen. Unbegrenzte Zuwanderung überlastet diese Strukturen. (Beifall von der AfD) Landtag Der vorliegende SPD-Antrag enthält durchaus sinnvolle Elemente. Er bringt aber auch vieles durcheinander. Zwangsräumungen etwa sind im Kontext der Wohnungslosigkeit nicht der entscheidende Hebel. Viele Betroffene hatten noch nie eine reguläre Wohnung in Deutschland. Das Allheilmittel der SPD, der soziale Wohnungsbau, ist sicherlich nicht die kurzfristige Lösung für Menschen, die in Obdachlosenunterkünften oder auf der Straße leben. Teure Neubauprogramme sind keine Antwort auf akute Notlagen. Es ist schlicht nicht machbar, jedem Wohnungslosen eine neu gebaute Sozialwohnung mit Gestehungskosten von 5.000 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung zu stellen. Initiativen wie die Bureaux du Cœur aus Frankreich schaffen hilfreiche Notunterkünfte. Sie ersetzen jedoch nicht dauerhafte Unterbringung und Integration. Die heute Wohnungslosen haben vom ebenso geforderten Genehmigungsvorbehalt für Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen keinen direkten Nutzen. Im Hinblick auf die Prävention gegenüber Eigenbedarfskündigungen wird durchaus schon einiges getan. Es gibt das Vorkaufsrecht, die achtjährige Kündigungssperrfrist. Ich frage mich an dieser Stelle, wie weit die SPD mit ihrem Staatsinterventionismus noch gehen will. Wo könnte man also politisch ansetzen? Nun, wer arbeitet, hat auch bessere Chancen auf dem Wohnungsmarkt. Deutschland allerdings bringt es trotz Jobturbo und Fachkräftemangel nur auf 25 % Erwerbstätigkeit unter ukrainischen Asylbewerbern, während die Niederlande auf 70 % kommen und die Polen auf zwei Drittel. Langfristig bleibt die Wohnungsbau- und Bodenpolitik der entscheidende Schlüssel. Dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist unabdingbar. Aktive Bodenpolitik, die auch die neuen Chancen durch den Bauturbo entschlossen nutzt, mehr Neubau durch Baukostensenkungen, Bürgschaften und Wegfall der Grunderwerbsteuer für die Wohneigentumsbildung sind Instrumente, die den Markt stabilisieren. Die Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen ist nicht nur ein Wohnungsmarktproblem, sondern, wie ich eben ausgeführt habe, auch ein Integrations- und Zugangsproblem. Kurzfristig brauchen wir genug Kapazitäten, damit kein Mensch gezwungen ist, auf der Straße zu bleiben. Das möchte ich noch einmal betonen. Niemand in Nordrhein-Westfalen sollte in dieser Kälte keine Bleibe haben, im Freien schlafen müssen. Da ist auch die Herkunft, die Nationalität egal. Aber – das wird Sie nicht verwundern – mittelfristig fordert die AfD gerade auch im Interesse einer sozialen Wohnungspolitik, Zuwanderung stärker nach nationalen Interessen auszurichten, irreguläre Zuwanderung strikt zu stoppen, Integration zu verbessern 18.12.2025 und damit soziale Hilfen in Notlagen abzusichern und zukunftsfest zu machen. – Ich bedanke mich. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! An meinen Vorredner gerichtet: Was stimmt mit Ihnen eigentlich nicht? Was stimmt nicht mit Ihnen? (Andreas Keith [AfD]: Das frage ich mich bei Ihnen jeden Tag!) Drei von zehn Wohnungslosen waren Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Was stimmt mit Ihnen nicht? Was haben Ihnen diese Menschen eigentlich getan? (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Sie unterstützen stattdessen noch den Kriegstreiber Putin, und hier müssen sich die Kriegsflüchtlinge von Ihnen als politische Zitatgeber in Anspruch nehmen lassen? Was stimmt mit Ihnen nicht? (Christian Loose [AfD]: Sie haben überhaupt nicht zugehört! – Andreas Keith [AfD]: Wenn Sie zugehört hätten und nicht am Handy gespielt hätten!) Unfassbar. Es ist unfassbar. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Und da kommen Sie auch mit Ihrem Sozialgerede zum Schluss. Wer glaubt Ihnen das denn? Sie sind überhaupt nicht sozial. Sie sind das Unsozialste, was in der deutschen Parteienlandschaft unterwegs ist. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Kommen wir zum Antrag selbst. (Zuruf Andreas Keith [AfD]) – Ja, ja, krakeelen Sie weiter. (Andreas Keith [AfD]: Danke dafür!) – Ja, machen Sie gerne immer weiter. (Andreas Keith [AfD]: Immer weiter!) – Ja, wir können das weitermachen. Ich habe kein Problem damit. Sie wissen, dass ich gegen Sie kämpfe, solange es mich gibt. Das wissen Sie. So einfach ist das. Landtag (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Kommen wir zum Thema. In diesem Antrag … (Andreas Keith [AfD]: Wenn Menschen hier sterben und Sie Party machen!) – Das stimmt nicht, was Sie gesagt haben. (Andreas Keith [AfD]: Natürlich!) – Nein, (Andreas Keith [AfD]: Doch!) das ist völlig gelogen. Das ist gelogen. (Andreas Keith [AfD]: Das ist nicht gelogen! Sollen wir noch mal in den Untersuchungsbe- richt reingucken?) Ich erwarte, dass sich das Präsidium damit für die nächste Sitzung auseinandersetzt.

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Christof Rasche

Machen wir. Ich habe den Satz aber nicht gehört. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Herr Präsident, vielen Dank. Das freut mich. (Andreas Keith [AfD]: Das wiederhole ich gerne!) – Ja, das können Sie gerne tun. Dann wird es entsprechend überprüft. Kommen wir zum Antrag selbst. Sie als antragstellende Fraktion vermischen das Thema „Wohnungslosigkeit“, was ein zentrales Thema ist, mit der Frage des sozialen Wohnungsbaus. (Sarah Philipp [SPD]: Die auch zentral ist!) Wenn Sie, Frau Philipp, davon sprechen, dass diese Landesregierung in der Frage der Aufgabenstellung ignorant ist, dann ist das eine Frechheit. Das ist eine schlichte Unverschämtheit, die Sie hier äußern. Wir haben als Landesregierung Nordrhein-Westfalen 2019 unter Karl-Josef Laumann die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ auf den Weg gebracht. Diese Landesinitiative hat drei Ziele, und sie wird fortgesetzt. Die drei Ziele sind: Wohnungsverluste verhindern, Wohnraum für Menschen ohne Wohnung schaffen und Lebenslagen Obdachloser, Wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen verbessern. Das sind die Ziele; das ist die Strategie dieser Landesregierung. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Nett gedacht reicht nicht! – Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Das setzen wir in die Tat um. 18.12.2025 Die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ war für die frühere Bundesbauministerin Klara Geywitz übrigens das Vorbild für den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Nur mal so: Das kommt aus Nordrhein-Westfalen und ist von der früheren Ampelregierung für so gut befunden worden, dass es in einen nationalen Aktionsplan umgesetzt wurde. Es ist gerade schon von der Kollegin Wenzel zitiert worden. In der Berichterstattung zu Wohnungslosigkeit 2024 haben die Kommunen und die freien Träger folgende Zahlen gemeldet: Drei von zehn Menschen waren Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Es wurde auch noch einmal aufgegliedert, wie viele Kinder darunter waren. In fast allen Fällen fand eine Unterbringung durch die Kommune statt. Das alles lassen Sie in Ihrer Argumentation hier einfach weg. Das können Sie natürlich machen, weil Sie wahrscheinlich Ihre Social-Media-Kacheln und Internetauftritte und alles, was Sie gleich posten, schon fertig haben. (Sarah Philipp [SPD]: Unter anderem!) Aber es ist unredlich, und es ist der ältesten deutschen Partei unwürdig, so eine Art von Politik und Antragstellung hier auf den Weg zu bringen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Wohnungslosigkeit ist übrigens auch unwürdig!) Kommen wir zu den anderen Inhalten des Antrags. Sie adressieren das Thema „Zwangsräumung“. Das ist ein relevantes Thema. Sie adressieren das aber ausschließlich in Richtung der Vermieter. Wann wird ein Mieter zwangsgeräumt? Er wird zwangsgeräumt, wenn er mit der Miete erheblich in Rückstand ist. Bei einem erheblichen Mietrückstand sind auch schon vorherige Ansprachen an den Mieter erfolgt. Eine Zwangsräumung findet auch statt, wenn ein Mieter die Wohnung mutwillig massiv beschädigt hat. Außerdem kann eine Zwangsräumung in Betracht kommen, wenn der Mieter die Mietsache anders als erlaubt, zum Beispiel für gewerbliche Zwecke, nutzt. Das alles blenden Sie aus. Sie sagen: Fehlverhalten von Mietern gibt es nicht. Es gibt nur Fehlverhalten von Vermietern, und deswegen muss man sich kümmern. – Das ist Ihre typische Art von Symbolpolitik, die Sie machen, weil Sie einfach nicht verstehen wollen, dass in einem Land wie Nordrhein-Westfalen Mietverträge zwischen Vermietern und Mietern millionenfach völlig störungsfrei laufen, (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Mit keinem Wort haben wir etwas anderes behauptet!) in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis stattfinden und die Zwangsräumung das letzte Mittel ist, weil Sie verkennen, dass es auch Fehlverhalten auf der anderen Seite gibt. Landtag (Beifall von der CDU und Angela Freimuth [FDP]) Sie werden doch wahrgenommen haben, dass beim Thema „Mietrückstand“ in der Zwischenzeit die Schonfristzahlung bei fristloser Kündigung umgesetzt worden ist. Die neue Bundesregierung von CDU/CSU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung zu ermöglichen, weil es immer mal Härtefälle geben kann. Deswegen gilt: Auch dieses Thema ist auf der Agenda und wird gemeinsam zwischen den Ländern und in diesem Fall dem Bund als Gesetzgeber gelöst werden. Auch da springt Ihr Antrag zu kurz und ist nicht aufrichtig. In der Tat ist es so, wie die Abgeordneten Ritter und Wenzel hier gesagt haben: (Sarah Philipp [SPD]: Überraschung!) Sachverständige haben schon keine Lust mehr, zu Ihren Anträgen hier in den Landtag zu kommen, und das aus gutem Grund: weil Sie Dinge behaupten, die nicht stimmen. Das ist das Erste, und das ist schon schlimm. Das Zweite ist: Sie verkennen, dass wir eine Wohnungswirtschaft haben, die engagiert in Sachen „öffentlicher Wohnungsbau“ sprich „sozialer Wohnungsbau“ unterwegs ist, die auch im freifinanzierten Wohnungsbau wieder Tritt fasst, weil wir von CDU und Grünen mit ausgestreckter Hand und mit aller Kraft des Landes Nordrhein-Westfalen, der landeseigenen Förderbank und der Bundesregierung, öffentlichen Wohnungsbau ermöglicht haben und in der Zeit einer herrschenden Bauflaute in der Bundesrepublik Deutschland und in Nordrhein-Westfalen die Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft zugunsten von mehr bezahlbarem Wohnraum abgesichert haben. Sie verkennen auch permanent, dass es in keinem anderen Land dieser Bundesrepublik so viele Sozialwohnungen gibt wie in Nordrhein-Westfalen. Sie verkennen ebenfalls permanent, dass es, wenn stetig die Anforderungen an Gebäude – ein Bespiel: das Gebäudeenergiegesetz, für das wir auf eine Änderung warten – oder andere Anforderungen, die den Bau verteuern, steigen, herausfordernd ist, Mieten in einem bezahlbaren Segment zu halten. Das subventionieren wir aus der öffentlichen Wohnraumförderung heraus. Gleichzeitig unterstützen wir über das Wohngeld die Personen, bei denen es nicht reicht. Sie wissen, dass die Leistungen des Landes Nordrhein-Westfalen für das Wohngeld nach der Wohngeld-Plus-Reform nächstes Jahr in erheblicher Weise auf über 700 Millionen Euro ansteigen werden. Ich freue mich wirklich immer, wenn wir miteinander sachlich 18.12.2025 (Sarah Philipp [SPD]: Ja, dann fangen Sie doch mal an! Sie können mal damit anfangen, sachlich zu diskutieren! Das ist ein guter Vorsatz fürs neue Jahr!) und vernünftig über den Wohnungsbau oder über Wohnungslosigkeit – das ist das zweite Thema, das Sie hineingebracht haben – debattieren. Was Sie hier zusammenziehen, entbehrt aber Realitäten, verkennt Realitäten und akzeptiert Dinge nicht. (Sarah Philipp [SPD]: Wie immer sehr sachlich von Ihnen eingeordnet! Das ist Ihre Kernkom- petenz!) Ich frage mich manchmal: Wie kann es eigentlich passieren, dass Sie als SPD so von der Lebensrealität losgelöst sind? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wie konnte das passieren? Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die zweite Runde. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Marco Schmitz das Wort. Bitte sehr.

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Marco Schmitz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen ist in Nordrhein-Westfalen eine zentrale soziale Frage. Mein Kollege Jochen Ritter und auch die Ministerin haben zur Wohnraumförderung gerade schon das Wesentliche gesagt. Ich greife das nur kurz auf, weil es den Punkt unterstreicht: An der Anzahl unserer Programme und an der Höhe der Mittel sieht man sehr deutlich, wie hoch das Interesse und die Priorität sind, sozialen Wohnraum zu schaffen und zu sichern. Ich lege den Schwerpunkt auf die sozialpolitische Seite, also darauf, wie wir Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit verhindern und überwinden. Kollegin Wenzel hat dazu eben schon relativ viel gesagt. Es ist unser Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 komplett zu überwinden. Erstens. Wir setzen auf Prävention und starke Strukturen vor Ort. In Nordrhein-Westfalen werden die Kommunen, die Träger und die Wohnungswirtschaft über die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ zusammengebracht. Die Mittel dafür haben wir in den letzten Jahren stetig erhöht. Das ist richtig, weil frühe Hilfe oft darüber entscheidet, ob ein Mietrückstand, eine Krise oder ein Konflikt im Mietverhältnis in einem Wohnungsverlust endet oder nicht. Denn – das hat die Ministerin eben auch deutlich gemacht – es ist nicht so, dass man, wenn man mit einer Mietzahlung im Rückstand ist, sofort seine Wohnung Landtag verliert. Es ist aber wichtig, dass wir an der Stelle einsteigen und den Menschen helfen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Zweitens. Wir haben mit den „Kümmerer“-Projekten ein Instrument, bei dem wir messbar darstellen können, dass es wirkt. Die Kümmerer vermitteln, beraten, stabilisieren Mietverhältnisse und öffnen Türen in den Wohnungsmarkt. Ein paar Zahlen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Seit 2019 wurden rund 10.000 Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit betroffene Bürgerinnen und Bürgern in eine eigene Wohnung vermittelt. Darunter waren 500 Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße hatten – dann sprechen wir von Obdachlosigkeit –, und gerade das ist ein wichtiger Punkt. Gleichzeitig konnten rund 7.000 Menschen vor Wohnungslosigkeit bewahrt werden. Das zeigt: Unsere Politik wirkt dort, wo sie wirken muss, nämlich direkt bei den Menschen vor Ort. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Drittens. Wir stärken den Bereich „Housing First“ als gezielten Baustein für Menschen mit besonders komplexen Problemlagen. Es geht darum, Betroffene zügig in normalem Wohnraum unterbringen zu können und auch die notwendige Unterstützung für danach zu organisieren. Das haben wir hier schon oft diskutiert; wir haben dazu Anfang des Jahres oder Ende letzten Jahres einen großen Antrag eingebracht. Der Zugang erfolgt ohne Vorbedingungen wie Abstinenz, einer vorherigen Therapieteilnahme oder Ähnlichem. Man sagt klar: Erst kommt die Wohnung, und dann kümmern wir uns um alles Weitere. – Man sieht einfach, dass eine Wohnung der Ausgangspunkt für Stabilität und Vertrauen ist. Weitere Hilfen können dann überhaupt erst greifen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) – Danke sehr. (Heiterkeit von den GRÜNEN) Damit solche Projekte wachsen, braucht es aber mehr Vernetzung, mehr Praxiswesen und verlässliche Rahmenbedingungen. Häufig ist die Finanzierung der wohnbegleitenden Hilfen für Kommunen eine Herausforderung. Wir müssen auch Stigmatisierung abbauen, weil sie Vermittlungen ganz konkret erschwert. Gerade daran, auch bei privaten Vermieterinnen und Vermietern Wohnungen für den Bereich „Housing First“ zu akquirieren, können wir alle arbeiten. Der Großteil der Wohnungen ist nun mal in privater Hand, und daher ist es notwendig, die auch mit ins Boot zu holen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Viertens. Der Gewaltschutz gehört zwingend dazu. Frauenhäuser werden in Nordrhein-Westfalen – das haben Sie in Ihrem Antrag sehr richtig beschrieben – weiterhin unterstützt und auch ausgebaut. Als Vor-18.12.2025 sitzender der Sozialstiftung durfte ich noch letzte Woche einen Bescheid überreichen. Mit diesem haben wir gemeinsam mit dem Baumministerium eine Einrichtung gefördert. Das tun wir bewusst ohne große Öffentlichkeitsarbeit, um diese Frauen, die eh schon Angst vor Verfolgung haben, und das meistens vor dem Partner, zu schützen. Wir haben den Bescheid übergeben. Nun wird eine große Einrichtung gebaut. Das ist konkrete Hilfe, die schützt. Das ist auch eines der Themen, die unserer Ministerin extrem am Herzen liegen. Sie sagt: Ja, wir schützen die Menschen. Wir schützen sie in Frauenhäusern, aber auch – das gehört dazu – in einigen Männerschutzwohnungen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wer die Lage ernst nimmt, muss anerkennen, dass Nordrhein-Westfalen bereits handelt. Wir verbinden Wohnungsbaupolitik mit Prävention. Wir setzen auf wirksame „Kümmerer“-Strukturen, wir ergänzen das System „Housing First“ für eine besondere Zielgruppe, und wir stärken die Schutzangebote. In dem Antrag der SPD werden Probleme beschrieben, aber es wird vielfach ausgeblendet, was in Nordrhein-Westfalen längst aufgebaut wurde. Wir werden unseren Kurs konsequent fortführen – mit mehr Prävention, mehr Vermittlung und dem klaren Ziel, Menschen schneller in den eigenen Wohnraum zu bringen. Wenn es die „Kümmerer“-Projekte schon vor 2000 Jahren gegeben hätte, dann wäre unser Minister Karl-Josef Laumann vermutlich persönlich losgezogen und hätte an die Türen der Herbergen geklopft, hätte mit der Wohnungswirtschaft gesprochen und alles darangesetzt, dass Maria und Josef nicht abgewiesen werden. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: So alt ist er auch wieder nicht!) Viele der Gaststätten hätte er wahrscheinlich vorher schon persönlich besucht, hätte den Wirt schon gekannt, und ich bin mir sicher, er hätte mit dem zusammen auch eine Lösung gefunden. (Beifall und Heiterkeit von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: „… und hätte zu einem geselligen Betriebsklima beigetragen“ hat noch gefehlt!) Denn genau solch eine vulnerable Familie ist dort beschrieben – weit weg von zu Hause, keine Unterkunft, Maria ist schwanger, beide in einer Lage, in der man nicht diskutiert, sondern hilft. Die Frage ist nur, ob wir die Geschichte heute noch so erzählen würden, wenn nicht die Hirten auf dem Felde und eine himmlische Herrschaft von Engeln dazugekommen wären. Vielleicht wäre es dann einfach eine Geschichte geblieben, wie sie unsere Kümmerer und die vielen Engagierten in Nordrhein-Westfalen Tag Landtag für Tag erleben – still, praktisch und ohne großes Aufheben, aber mit viel Wirkung für die Menschen. Dafür den vielen engagierten Kümmerern ein herzliches Dankeschön! In diesem Sinne wünsche ich frohe Weihnachten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. Es ist interessant, wenn jemand die persönlichen Lösungsansätze eines Ministers so beschreibt. – Wir machen weiter in der Aussprache. Die Kollegin Kapteinat hat für die Fraktion der SPD das Wort.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich das noch ergänzen darf: … besonders wenn der Minister nicht mehr da ist, der sich doch angeblich so gerne kümmern möchte. (Zuruf von der CDU: Er kümmert sich! – Wei- tere Zurufe von der CDU) Liebe Frau Ministerin Scharrenbach, Sie haben eben gesagt, Sie würden gerne zu einer sachlichen Diskussion kommen, wir sollten über die Themen sprechen und inhaltlich debattieren, haben aber gleichzeitig vollkommen schmerzbefreit uns Sachen unterstellt, die mit keinem Satz im Antrag stehen und die auch die Kollegin Philipp mit keinem Satz erwähnt hat. (Beifall von der SPD) Das lässt ein bisschen daran zweifeln, dass Sie tatsächlich Interesse daran haben, eine gemeinsame Lösung für die Wohnungsnotproblematik in Nordrhein-Westfalen zu finden. (Marco Schmitz [CDU]: Wir lösen doch schon! – Zurufe von der SPD) Wir können darüber sprechen, dass es Gründe gibt, warum der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Die Situation, dass wir ein deutliches Mehr an Kriegsflüchtlingen haben, gehört sicherlich dazu. Aber das ändert doch nichts an der Dringlichkeit. Das ändert doch nichts daran, dass wir ein Problem im Bereich Wohnungs- und Sozialpolitik in diesem Land haben, dem sich die schwarz-grüne Landesregierung widmen muss. (Beifall von der SPD) Der Kollege Schmitz und die Kollegin Wenzel haben eben gesagt, es gebe bereits Initiativen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Diese möchte ich gar nicht infrage stellen, und wir sagen auch gar nicht, dass alles falsch ist und Sie nicht bemüht sind, sich Gedanken zu machen. Aber Fakt ist, dass trotz der Bemühungen, die zum Teil eher darauf abzielen, Zahlen und Hintergründe zu bekommen, und weniger 18.12.2025 darauf, tatsächlich konkret zu helfen, die Menschen in Nordrhein-Westfalen verstärkt ihre Wohnungen verlieren. Das zeigt doch: Die Bemühungen reichen so nicht aus. (Beifall von der SPD) Auch das ist kein klassisches SPD-Oppositionsproblem, das nur wir sehen. Schauen Sie sich an, was die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dazu sagt. Die ist davon überzeugt, Sie werden dem Problem der Wohnungslosigkeit mit dem Ansatz im Haushalt für 2026 nicht gerecht. Wir haben schon geklärt: Sozial- und Wohnungspolitik gehören zusammen. Meine Kollegin Sarah Philipp hat eben sehr schön deutlich gemacht, wieso die Landesregierung im Bereich Wohnen politisch versagt. Denn es geht nicht darum, nur Symptome zu bekämpfen, sondern wir müssen an die Grundlagen heran. Das wird am Beispiel „Wohnungslosigkeit“ besonders deutlich. (Unruhe) Ich möchte gerne auch noch auf das Thema der wohnungslosen Frauen zu sprechen kommen. Mittlerweile sind 40 % der wohnungslosen Menschen Frauen. Eine aktuelle Studie der Frauenhauskoordinierung aus dem Oktober unterstreicht, dass der angespannte Wohnungsmarkt ganz besonders für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, schwierig ist. (Sarah Philipp [SPD]: Es ist sehr laut hier!) Das bedeutet, dass es nicht nur um Frauen, sondern ganz, ganz oft auch um Kinder geht. Wenn eine Frau vor ihrem gewalttätigen Partner fliehen will, dann hat sie aktuell in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen schlechte Karten, eine eigene Wohnung zu finden. Dazu kommt der Mangel an Frauenhausplätzen; auch das ist keine Alternative. Um nicht auf der Straße zu landen, gehen Frauen viel zu oft in Abhängigkeitsverhältnisse, indem sie teilweise bei lediglich flüchtig Bekannten unterkommen. Der Ausbau der Fraueninfrastruktur ist auch Aufgabe dieser Landesregierung. Leider müssen wir auch hier feststellen: Versagen auf ganzer Linie. (Beifall von der SPD) Ob es um die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen oder auch um die Alleinerziehenden bei der Vergabe von Fördermitteln im Wohnungsbau geht – es gibt Ansätze, gezielt zu helfen, wo man gezielt sagen kann: Das sind Menschen, die es besonders schwierig auf dem Wohnungsmarkt haben. Hier setzen wir an. Hier wollen wir etwas tun. Es gibt auch darüber hinaus Ideen, wie die gerade von uns skizzierten Probleme angegangen werden können. Auf eine weitere Idee möchte ich gerne zu sprechen kommen, und zwar auf „Bureaux du Cœur“ Landtag in Frankreich. Im Rahmen dieses Projektes können Unternehmen ihre Büroräume nachts und an Wochenenden an wohnungslose Menschen vermitteln. Die Zahl der teilnehmenden Firmen ist von fünf im Jahr 2021 auf 350 im Jahr 2025 gestiegen. Ein absoluter Erfolg! Mir gefällt dieses Projekt, einerseits, weil es innovativ ist, andererseits baut die Idee nicht auf den gängigen Vorurteilen gegenüber wohnungs- und obdachlosen Menschen auf, sondern gibt ihnen eine echte Chance, wieder auf die eigenen Füße zu kommen. Das ist auch ein Signal der Solidarität an die gesamte Gesellschaft: Wir stehen füreinander ein; niemand soll auf der Straße schlafen müssen. (Beifall von der SPD) Frau Ministerin Scharrenbach, Sie haben eben von Würde gesprochen und gesagt, was würdig ist und was nicht. Ich möchte eindeutig festhalten: Dass es in einem Land wie Deutschland eine steigende Zahl von Wohnungslosen gibt, ist nicht würdig. (Unruhe)

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Christof Rasche

Entschuldigung! Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen im Plenum, sich ein bisschen auf den Redebeitrag zu konzentrieren. (Sarah Philipp [SPD]: Das wäre super! Das würde Ihnen helfen! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Dass Sie Konzentrationsprobleme haben, das wissen wir!)

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Danke, Herr Präsident. Beim „Bureaux du Cœur“ erfolgt die Vermittlung immer in Zusammenarbeit mit Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen, die als Ansprechpartner und Vermittlungspartner für die Beteiligten fungieren. Das Unternehmen und die betroffenen Personen schließen eine Art Vertrag, in dem gegenseitige Rechte und Pflichten festgehalten werden, wie zum Beispiel Zeitpläne, ein grundsätzliches Alkoholverbot, aber auch Vereinbarungen zur sozialen Integration und Einbindung in soziale Strukturen. Solche Projekte erfordern einen gewissen Mut und Zuversicht, aber eben auch Gestaltungswillen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sollten wir uns in Ermangelung eines Konsenses bei Finanzierungsgrundlagen solchen Ideen gegenüber öffnen.

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Christof Rasche

Jetzt besteht der Wunsch der Kollegin Wenzel nach einer Zwischenfrage.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Ja, wenn ich fertig bin, gerne. 18.12.2025

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Christof Rasche

Okay.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Ich finde, das wäre etwas, das wir uns für den Landtag überlegen sollten. Es ist für viele Menschen in diesem Raum sicher schwer – das ist auch ein gutes Zeichen – nachzuvollziehen, wie man wohnungslos wird. Das Dach über dem Kopf ist zum Glück für die allermeisten in Nordrhein-Westfalen nach wie vor eine Selbstverständlichkeit. Man kann sich kaum vorstellen, wie es ist, seine Wohnung zu verlieren und was die Gründe sind, wie es dazu gekommen ist. Wir machen mit unserem Antrag ein Angebot, wie wir betroffenen Menschen tatsächlich konkret und – das ist vielen wichtig – mit geringem finanziellem Aufwand helfen können. Ich freue mich auf die weitere Debatte und danke herzlich. Da das vermutlich meine letzte Rede ist, wünsche ich Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit. – Danke schön. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. Wir kommen noch zur Zwischenfrage. – Kollegin Wenzel, bitte sehr.

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Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin Frau Kapteinat, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben in Ihrer Rede gerade das Wort „Würde“ verwendet. Gestern hat Ihre Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas im Bundeskabinett die neue Grundsicherung vorgestellt, die das Bürgergeld ablösen soll. (Sarah Philipp [SPD]: Meine Fresse!) In diesem Kabinettsentwurf sind mehrere Regelungen vorhanden, die den Wohnraum von Menschen betreffen. Beispielsweise sollen die Wohnkosten ab dem ersten Tag des Leistungsbezuges faktisch gedeckelt und Mieter*innen mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse alleingelassen werden. Wie stehen Sie dazu, und wie werden Sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen, (Jochen Ott [SPD]: Zwei Fragen!) dass auch im Sozialleistungsbezug präventiv gegen Wohnungslosigkeit vorgegangen wird, damit das Problem uns nicht über den Zaun bzw. in unsere Hilfestrukturen gekippt wird? – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Sarah Philipp [SPD]: Großer Applaus von der CDU!)

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Liebe Frau Kollegin Wenzel, welche Ihrer Fragen hätten Sie jetzt gerne beantwortet? Landtag (Heiterkeit von Jochen Ott [SPD] – Jule Wen- zel [GRÜNE]: Beide! – Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]: Wenn möglich, beide! – Zurufe von der SPD) – Ist das in Ordnung? Bekomme ich dann die doppelte Zeit? (Jochen Ott [SPD]: Sie könnte jetzt eine halbe Stunde weiterreden!)

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Christof Rasche

Sie dürfen antworten. Es ist Ihre Zeit.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Kollegin Wenzel, vielen Dank für die Frage. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie mehr Lust haben, sich über die Problematik in Berlin als über die Problematik hier in Nordrhein-Westfalen zu unterhalten, wo Sie in der Verantwortung sind. (Beifall von der SPD – Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Aber ich sage Ihnen ganz offen: Ich habe keinen Zweifel daran, dass meine Kolleginnen und Kollegen im Bundestag in Berlin immer darauf achten werden, dass wir einen vernünftigen Ausgleich finden und dieser dafür sorgt, dass Menschen in Deutschland in Sicherheit leben und unser Sozialsystem nicht infrage gestellt wird – anders, als wir es teilweise in Nordrhein-Westfalen erleben müssen. – Herzlichen Dank. (Lachen von den GRÜNEN – Beifall von der SPD – Sarah Philipp [SPD]: So ist es! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: So sieht es aus!)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Arndt Klocke das Wort. Bitte sehr.

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Arndt Klocke GRÜNE

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnungslosigkeit und bezahlbarer Wohnraum sind zentrale politische Themen. Deswegen diskutieren wir sie in jeder Sitzungswoche. Wir haben alle zwei Wochen eine Bauausschusssitzung; immer ist eine Anhörung vorgeschaltet. Für die Leute im Land ist klar und muss auch klar sein: Wir beschäftigen uns intensiv mit dem Thema. Bei dieser uns von der SPD heute vorgelegten Fragestellung zeigen natürlich viele Pfeile nach Berlin. Frau Kapteinat hat eben nicht einmal versucht, die Frage meiner Kollegin Wenzel zu beantworten. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Hätten Sie mal zugehört! – Sarah Philipp [SPD]: Das war sehr eindeutig! Sehr eindeutig beantwortet!) 18.12.2025 Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, schon auf der ersten Seite des Antrages machen Sie einen kapitalen Fehler. Dort wird behauptet, 85 % aller Nordrhein-Westfalen würden von einem verbesserten Mieterschutz ausgeschlossen. Wir haben gerade … (Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) – Liebe Sarah Philipp, Seite 1 unten, einfach nachlesen. (Sarah Philipp [SPD]: Die Kommunen!) Wir haben zum 01.03.2025 die neue Mieterschutzverordnung in Kraft gesetzt. 57 Kommunen und über 6 Millionen Menschen fallen unter einen verbesserten und über das deutsche Mietrecht hinausgehenden Mieterschutz. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In Nordrhein-Westfalen gibt es gut 18 Millionen Bürgerinnen und Bürger, und wenn mehr als ein Drittel unter einen verbesserten Mieterschutz fallen, dann können es nicht nur 15 % sein. Wenigstens die Zahlen müssten stimmen. Ansonsten haben wir in der letzten Woche vorgestellt, dass wir mit den Ausweitungen bei der Wohnraumförderung in angespannter Haushaltslage – ich habe das gestern meiner Kollegin Dagmar Hanses erzählt, die im Justizbereich einen fünfstelligen Betrag erkämpft hat – in den Jahren 2026 und 2027 zusätzlich 750 Millionen Euro in die Wohnraumförderung investieren werden. Dieses Geld wird ausgegeben, wofür wir von allen kommunalen Wohnungsbauunternehmen, Genossenschaften und Verbänden gelobt werden. Niemand hat das kritisiert, in keiner Anhörung. Das ist bundesweit vorbildlich. Wir müssen bei bezahlbarem Bauen schneller werden. Wir müssen beim modularen Bauen, beim Bauen mit Holz, bei Baugenehmigungen und digitalisierten Verfahren etc. schneller werden. Das Land arbeitet daran. All das, was die Landesregierung tun kann, ist auf dem Weg. Zu Jahresbeginn wird als Letztes die neue Landesbauordnung, also die Überarbeitung zum Thema „Umbau“, eingebracht. Dazu hat uns die SPD einen Antrag vorgelegt, den wir heute Nachmittag diskutieren, obwohl Sie gemäß Parlamentsinformationsgesetz darüber informiert wurden, dass all das kommt, was Sie in dem Antrag thematisieren. Es geht also um einen Antrag. Die SPD spürt die Linkspartei im Nacken. Die nächste Landtagswahl ist nicht mehr weit. Da wird so ein Thema noch einmal hochgezogen. (Sarah Philipp [SPD]: Ich glaube, das ist eher euer Problem! – Jochen Ott [SPD]: Das betrifft eher euch!) Das, was Nordrhein-Westfalen tun kann, tut Nordrhein-Westfalen. Eine Partei wie die SPD, die in den Landtag letzten 28 Jahren 24 Jahre im Bund regiert und die meiste Zeit das Bauministerium sowie das Ministerium für Arbeit und Soziales geführt hat, wirft uns vor, dass wir Dinge nicht hinkriegen, (Jochen Ott [SPD]: Das ist leider die Wahr- heit!) aber macht in Berlin die Hausaufgaben nicht. Was ist denn mit der Überarbeitung des deutschen Mietrechts? Das fällt doch eindeutig in die Zuständigkeit des Bauministeriums und des Ministeriums der SPD-Justizministerin. (Jochen Ott [SPD]: Das ist Justiz!) Wenn die SPD ihre Hausaufgaben nicht macht und uns das kurz vor Weihnachten noch vor die Tür kippt, dann ist das einfach falsch und unfair. Das bekommen auch die Leute draußen mit. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Sa- rah Philipp [SPD]: Was ist mit Düsseldorf? Was ist mit euch? Was macht ihr hier?)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat eine direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/16906 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 3 Ehrenamt – Ehrensache! Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/16923 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat die Kollegin Katharina Gebauer das Wort. Bitte sehr.

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Katharina Gebauer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über das Ehrenamt, über eine der tragenden Säulen unserer Gesellschaft und über Menschen, die dorthin gehen, wo sie gebraucht werden und nicht warten, bis jemand anderes Verantwortung übernimmt. Dabei entsteht Gemeinschaft, zum Beispiel im Verein, in der Tafel, im Chor, bei der Feuerwehr oder 18.12.2025 Nachbarschaftshilfe. Es sind genau diese Menschen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten und jeden Tag zeigen, dass Engagement einen Unterschied macht. Ehrenamt ist niemals abstrakt. Es sind die Menschen, die unser Land jeden Tag ein Stück besser machen. Viele von ihnen kommen nach der Arbeit spät nach Hause und fahren trotzdem noch zum Training oder zur Vorstandssitzung. Andere stehen am Wochenende früh auf, während andere ausschlafen. Sie verzichten auf Freizeit, damit Gemeinschaft gelingt. Das verdient Respekt und unsere klare politische Unterstützung. Als Regierungskoalition handeln wir entsprechend. Seit vielen Jahren fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung ehrenamtliches Engagement gezielt. Wir haben die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement eingerichtet. Diese berät und unterstützt die Ehrenamtler bei verschiedenen Themen und fungiert als niederschwellige Anlaufstelle. Wir haben Förderstrukturen verbessert, Abrechnungen vereinfacht und Entlastungen bei GEMA-Gebühren auf den Weg gebracht. Die Heimatförderung entwickeln wir gezielt weiter. All das erleichtert den Alltag in den Vereinen und zeigt, dass wir an der Seite der Ehrenamtler stehen und ihre Arbeit ernst nehmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Viele Engagierte wünschen sich, dass Wertschätzung im Alltag stärker sichtbar wird. Genau da setzen wir an. Wir entwickeln die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen weiter. Sie ist nicht nur ein Ausweis. Sie ist ein Zeichen, dass ihr Einsatz zählt und anerkannt wird. Sie verschafft den Ehrenamtlern konkrete Vorteile, zum Beispiel bei Eintritten zu Kultur-, Freizeit- oder Bildungsangeboten. Deshalb erleichtern wir den Zugang. Zukünftig erhalten die Ehrenamtskarte diejenigen, die im Jahresdurchschnitt 200 Stunden Ehrenamt leisten. Dieser Einsatz ist ein wertvoller Beitrag für die Gemeinschaft, und das erkennen wir ausdrücklich an. Auch Ehrenamtliche, die eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten, bekommen einen Anspruch auf die Karte. Die Voraussetzung ist, dass diese den steuerlichen zusätzlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale bzw. der Übungsleiterpauschale nicht überschreiten. Wir denken mit unserem Antrag auch über Nordrhein-Westfalen hinaus. Engagement und das Miteinander endet nicht an Bundesländergrenzen. Deshalb schlagen wir ein Pilotprojekt mit einem Nachbarland wie beispielsweise Rheinland-Pfalz vor. Dabei soll erprobt werden, wie eine gemeinsame grenzüberschreitende Lösung funktionieren kann und wie es angenommen wird. Das zeigt, dass Anerkennung Landtag keine Grenzen kennt und das Engagement überall wertgeschätzt wird. So können Engagierte die gleichen Vorteile in beiden Bundesländern erleben. Kulturelle Angebote, Freizeitmöglichkeiten oder Bildungsangebote, die in der Ehrenamtskarte enthalten sind, wären überall zugänglich, ohne dass zusätzliche Hürden entstehen. Das ist echte Anerkennung, die der Realität der Menschen entspricht und ein wichtiger Schritt in Richtung einer deutschlandweit gültigen Lösung, die auch die Attraktivität der Ehrenamtskarte steigern würde. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen des Ehrenamts ist es uns wichtig, dieses weiter zu unterstützen, etwa durch den Abbau von Bürokratie und mit der Koordinierungsstelle zur Weiterentwicklung der Ehrenamtsstrategie. Ehrenamt ist ein Versprechen an die Gemeinschaft. Es gibt Halt, stiftet Sinn und macht unser Land stark. Wir als CDU-Fraktion wollen, dass dieses Engagement sichtbar wird und diejenigen, die so viel geben, etwas zurückbekommen. Die Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte ist dafür ein wichtiger Baustein. Wir stärken damit diejenigen, die Tag für Tag Verantwortung übernehmen. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Deshalb werbe ich an dieser Stelle für die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Antje Grothus das Wort. Bitte sehr.

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Antje Grothus GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! NRW ist das Land des Ehrenamtes. Mehr als die Hälfte der Bürger*innen engagiert sich hier in den verschiedensten Formen. Daher ist es mir eine Freude und ein wichtiges Anliegen, dass wir hier und heute über einen Antrag diskutieren, der das ehrenamtliche Engagement dieser über 9 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen noch besser sichtbar machen kann. Ob im Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz, in der Geflüchtetenhilfe, im Brand- und Katastrophenschutz, im Jugendverband, im Sportverein oder auch in der Brauchtumspflege: Ohne das Engagement und den Einsatz der Ehrenamtler*innen in Nordrhein-Westfalen würden viele Bereiche nicht funktionieren. Denn auch die weltweiten Krisen, wie etwa der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, haben Auswirkungen auf das Ehrenamt. Auch die Folgen der Klimakrise stellen viele ehrenamtlich geprägte Institutionen 18.12.2025 und insbesondere solche des Katastrophenschutzes vor mehr und immer neue Herausforderungen. Danke an alle, die sich diesen Herausforderungen täglich stellen! (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Auch ich war fast zwei Jahrzehnte lang in einer Bürgerinitiative ehrenamtlich aktiv. Ich weiß also aus erster Hand, mit wie viel Herzblut, mit wie viel Leidenschaft, Zeit und oft auch eigenem Geld Menschen sich für andere Menschen und insbesondere für das Allgemeinwohl oder Allgemeinwohlgüter engagieren. Ich weiß auch, wie viele Hürden existieren. Anstatt einfach in eigener Nachbarschaft oder Stadt, der Umwelt oder anderen Menschen etwas Gutes tun zu können, müssen Ehrenamtliche oft ihre Freizeit mit Papierkram, Verwaltungsorganisation und Excel-Tabellen verbringen. Die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement befasst sich daher intensiv unter anderem auch weiter mit dem Bürokratieabbau. Es ist gut, dass unser Land eine Ehrenamtsstrategie hat und diese auch weiterentwickelt. Auch das Netzwerk bürgerschaftliches Engagement macht die Herausforderungen und Bedarfe, vor denen wir stehen, immer wieder sichtbar. Die Ehrenamtlichen – das steckt schon im Namen – bringen für ihr Engagement ihre Zeit und Energie freiwillig und ohne direkte Gegenleistung auf. Sie sind Held*innen des Alltags. Um dieses Engagement anzuerkennen und wertzuschätzen, gibt es seit 2008 die NRW-Ehrenamtskarte. In allen teilnehmenden Kommunen und Kreisen können Ehrenamtliche so Vergünstigungen bei über 5.400 Angeboten von Landes- und kommunalen Einrichtungen, aber auch im Sport, in der Kultur oder im Einzelhandel wahrnehmen. Mit unserem Antrag schaffen wir nun bessere Zugänge zu dieser Karte. Statt der bisherigen 250 Stunden sollen künftig 200 Stunden ehrenamtlicher Arbeit im Jahr ausreichen, um sie zu nutzen. Damit ermöglichen wir mehr Menschen die Teilhabe an diesem Programm und sagen dem Ehrenamt: Danke! (Beifall von den GRÜNEN und Britta Oellers [CDU]) Anspruchsberechtigt sind auch Menschen in freien Initiativen, sei es als Organisator*in einer samstäglichen „5 vor 12 – Zeit für Demokratie“-Veranstaltung parallel zum Wochenmarkt, im Rahmen der zahlreichen For-Future-Bewegungen oder als Volunteer in der Klimabewegung. Auch sie sind Ehrenamtliche, die diese Karte nutzen können. Ehrenamtliche hingegen, die gar nichts von der Existenz der Karte wissen, werden sie auch nicht beantragen. Daher werben wir dafür, dass die Landes-Landtag regierung ihr Informationsangebot noch breiter aufstellt und bei den Ehrenamtlichen selbst für die Ehrenamtskarte wirbt. Die Ehrenamtskarte soll eine einfache und unkomplizierte kleine Erleichterung im Leben derer sein, die unentgeltlich viel Zeit für unsere Gesellschaft aufwenden. Wir wollen Pilotprojekte zur Kooperation mit anderen Bundesländern starten. Perspektivisch wünschen wir uns eine bundesweit vereinheitlichte Ehrenamtskarte. Als Vorbereitung – es wurde schon gesagt – könnten in einem Versuch, zum Beispiel mit Rheinland-Pfalz, wertvolle Erfahrungen dafür gesammelt werden, wie eine bundesweite Ehrenamtskarte funktionieren könnte. Einen besonderen Stellenwert hat für mich das Engagement junger Menschen. Jugendverbände, Jugendräte oder der Landesjugendring sind Orte, an denen Demokratie praktisch erlebt wird. Junge Menschen lernen dort, wie Mitbestimmung funktioniert, wie man Verantwortung übernimmt und solidarisch handelt. Diese Form des Engagements verdient besondere Aufmerksamkeit, denn sie stärkt nicht nur junge Menschen, sondern unsere gesamte demokratische Kultur. (Beifall von den GRÜNEN) Einen besonderen Eindruck haben bei mir in diesem Jahr die kreativen Sonderurlaubspostkarten hinterlassen, die wir nach den Sommerferien in unseren Landtagspostfächern vorfanden. Junge Menschen meldeten sich aus den Sommerferienfreizeiten, in denen sie sich als Betreuer*innen engagieren, und äußerten ihre Sorge über eine nicht ausreichende Förderung des Sonderurlaubs in NRW. Betreuung ist eine Voraussetzung für die Durchführung von Freizeiten, in denen junge Menschen Autonomie, Selbstwirksamkeit und Gemeinschaft erleben. Umso mehr freut es mich, dass wir durch einen Haushaltsänderungsantrag zum Verdienstausfall mehr Sicherheit und Verlässlichkeit auch für das junge Ehrenamt schaffen konnten. (Beifall von den GRÜNEN und Britta Oellers [CDU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Damen und Herren, ohne Ehrenamt wäre NRW nicht das, was es ist. Es ist daher gut und richtig, dass wir heute ein Zeichen setzen, um diesem Ehrenamt mehr Sichtbarkeit zu verleihen. Doch klar ist auch: Ehrenamt, Bürger- und zivilgesellschaftliches Engagement stehen zunehmend unter Druck. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) 18.12.2025 Rechtsextreme diskreditieren gezielt diese wertvolle Arbeit, insbesondere dann, wenn es um Demokratiebildung, Rechtsextremismusprävention und Erinnerungskultur geht. Deshalb sind wir als demokratische Parteien aufgefordert, dem ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Engagement den Rücken zu stärken. Dieser Antrag ist daher nur ein Schritt in die richtige Richtung. Gern stimmen wir der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur dortigen abschließenden Beratung und Abstimmung zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und Britta Oellers [CDU])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Das Ehrenamt hat mit verschiedenen Bereichen zu tun, zum Beispiel mit Sport. Da gibt es, egal ob beim Fußball, Hockey oder Handball, immer eine Spielzeit. Und die Spielzeit wird nicht von den Spielerinnen und Spielern bestimmt. (Heiterkeit von der SPD) Wir machen weiter in der Aussprache. Der Kollege Hartmut Ganzke hat für die Fraktion der SPD das Wort.

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Hartmut Ganzke SPD

Sehr geehrter geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zicke, zacke – und wie weiter? Das löst auf, das kann kein Zweiter, der Sohn von Hoppenstedt, der Dicki, jede Weihnacht ziemlich tricky Was hatʼs zu tun mit uns hier heute? Ihr werdetʼs ahnen, liebe Leute. Die Moral von der Geschicht: Auch heut vom Pult gibtʼs ein Gedicht. Sechs Tage noch, dann istʼs so weit, beginnt auch hier die echte Weihnachtszeit. Bis abends noch, da tagen wir, besprechen jetzt den Antrag hier, den Grüne und die CDU jetzt eingereicht mit flinkem Schuh. Ehrenamt und Ehrensache – passt noch gut, so kurz vorʼm Fest. Drei Seiten sindʼs, schnell aufgeschrieben, mit vielem drin, was alle lieben. Karte für das Ehrenamt, Engagement aus vieler Hand, Pilotprojekt mit wem auch immer, Kampagnenstart ist ein Gewinner. Auch Bürokratieabbau dabei, da gibt es keine Meinung zwei. (Heiterkeit von der SPD) Landtag Kommunen sollen dafür werben, ohne Geld, es sei, sieʼs erben. Sollen Städte und Gemeinden machen, haben eh nichts mehr zu lachen, weil Geld fürʼs Machen und fürʼs Tun gibtʼs nicht dazu. Und nun? Könnt wir sagen, lehnenʼs ab. Tun wir nicht. Dazu ganz knapp: So kurz vorm Fest, da sind wir milde, störʼn uns nicht an jeder Silbe. (Heiterkeit von Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, In- ternationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten) Zitate kommen, um zu hören, müssen wirklich nichts beschwören. Beschrieben istʼs im Antrag fett – verstehe nicht, nur einfach nett. Die Lanze für das Ehrenamt brechen wir mit Wort und Samt. Und deshalb sind die Worte richtig und für uns alle auch ganz wichtig. Zitat aus dem Antrag: „Das Ehrenamt ist eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft. Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung. Denn es leistet einen wichtigen Teil für den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer Gesellschaft. Durch ehrenamtliches Engagement tragen Menschen aktiv zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen bei und stärken demokratische Strukturen.“ Da kann doch niemand gegen gehen, und deshalb werden Sie verstehen: Zu diesem Antrag sagen wir Ja, denn Weihnachten ist doch so nah. Stimmen wir zu und machen klar, so stimmig endet dieses Jahr. Deshalb hier von diesem Pult Ihnen Dank für die Geduld. Allen Ihn’ ein frohes Fest, wenn die Welt uns feiern lässt. Seh’n wieder uns im neuen Jahr, gesund und milde, ist doch klar. Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. Da kann sich die Familie bestimmt auf Heiligabend freuen. – Für die Fraktion der FDP hat jetzt der Kollege Dirk Wedel das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Vortext des vorliegenden Antrags 18.12.2025 heißt es, dass unsere Gesellschaft ohne Ehrenamt und ohne das ehrenamtliche Engagement von weiten Teilen der Bevölkerung nicht funktionieren würde. Ich persönlich würde sogar noch einen Schritt darüber hinausgehen. Das Ehrenamt trägt nicht nur zum Gelingen unserer Gesellschaft bei, sondern sorgt oft auch für Dinge, die unser Zusammenleben lebenswert machen. Man denke nur an die Sportvereine, die überwiegend ehrenamtlich getragen sind und vielen Menschen in der Freizeit Spaß an gemeinsamer Bewegung ermöglichen, oder etwa an die vielen ehrenamtlich geführten Vereine, die sich der Pflege des Brauchtums verschrieben haben und uns ebenfalls alljährlich eine schöne Zeit bescheren. Zum Stellenwert des Ehrenamtes kann es keine zwei Meinungen geben. Dass die dahinterstehende freiwillig erbrachte Leistung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler oft ungesehen bleibt, ist daher umso bedauerlicher. Das Ehrenamt verdient Anerkennung und Respekt. Daher befürworten wir als FDP-Fraktion den Ansatz der 2008 eingeführten Ehrenamtskarte. Mit dieser Karte können Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen, verschiedene Angebote des Landes und der Kommunen sowie aus den Bereichen des Sports, der Kultur, des Einzelhandels oder des Dienstleistungssektors vergünstigt wahrnehmen. Momentan stehen dabei rund 4.800 Vergünstigungen zur Verfügung. Als FDP-Fraktion teilen wir das Anliegen der antragstellenden Fraktionen, durch eine Aufwertung der Ehrenamtskarte die Ausübung eines Ehrenamts attraktiver zu machen. Die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen liegt auf der Hand. Nicht nur als parteipolitisch engagierter Mensch bekommt man mit, dass sich zwischen kleineren Hoch- und Tiefphasen ein genereller Trend abzeichnet, wonach in typischerweise durch das Ehrenamt geprägten Bereichen Nachwuchssorgen bestehen. Das deckt sich mit den Zahlen aus dem Sechsten Deutschen Freiwilligensurvey der Bundesregierung, wonach sich 2024 4 Millionen Menschen weniger ehrenamtlich engagiert haben als noch im Jahr 2019. Aus derselben Untersuchung geht jedoch auch hervor, dass sich die ehrenamtlich Tätigen im Jahr 2024 mehr Zeit für ihr Engagement genommen haben. Das zeigt: Die Belastung, die mit einer zeitintensiven ehrenamtlichen Tätigkeit einhergehen kann, ist nun auf weniger Schultern verteilt. Es braucht daher eine Erhöhung der Attraktivität von ehrenamtlichem Engagement. Deshalb begrüßen wir die im Beschlussteil gewünschte Prüfung der Hinzunahme weiterer Einrichtungen in das Angebot der Ehrenamtskarte sowie die Anregung, Maßnahmen zur Förderung der Bekanntheit der Ehrenamtskarte zu ergreifen. Auch dem Ansatz, den Kreis der Zugangs-Landtag berechtigten dadurch zu erweitern, dass die Anzahl der ehrenamtlich geleisteten Stunden im Jahresdurchschnitt von mindestens 250 um 50 auf mindestens 200 gesenkt wird, stehen wir positiv gegenüber. All diese inhaltlich positiven Gründe können jedoch nicht darüber hinwegsehen lassen, dass der Antrag eine redaktionelle Schwachstelle aufweist. Es besteht insofern Klärungsbedarf zwischen der ersten und der letzten Forderung, die im Antrag an die Landesregierung gerichtet werden. So sollen nach dem ersten Punkt zukünftig auch Ehrenamtliche, die für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe des steuerlichen Freibetrags erhalten, Zugang zur Ehrenamtskarte erhalten. Gleichzeitig soll nach dem letzten Punkt darüber informiert werden, dass die Ehrenamtskarte für alle Ehrenamtlichen gilt, die für ihr Engagement keine finanzielle Zuwendung erhalten. Sollen nun also Ehrenamtliche erfasst sein, die finanzielle Zuwendungen für ihre Tätigkeit erhalten, oder nicht? Gerade im Sinne des Ziels des Antrags, die Ehrenamtskarte einer breiteren Masse bekannt zu machen, wäre eine sprachliche Präzisierung an dieser Stelle notwendig. (Beifall von Marcel Hafke [FDP] und Ralf Wit- zel [FDP]) Mit Ausnahme dieser Anmerkungen unterstützen wir die vorliegende Initiative zur Stärkung des Ehrenamts und stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und Wilhelm Korth [CDU])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Herr Keith das Wort. Bitte sehr.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Frage an Sie alle: Wie lange schlägt sich ein durchschnittlich großer ehrenamtlich geführter Verein in Deutschland nur mit Bürokratie herum? Ich spreche von Datenschutz-Grundverordnung, E-Rechnungen, Steuererklärungen, Zuwendungsempfängerregister, Lebensmittelverordnungen und, und, und. Laut Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, lautet die Antwort: 6,5 Stunden pro Woche oder – und jetzt aufgepasst; alle die Köpfe von den Handys hoch – 42 Arbeitstage im Jahr. Diese unglaubliche Zahl ergab eine Umfrage unter Leitungspositionen in rein ehrenamtlich geführten Vereinen. Wir Abgeordnete verbringen hier 2025 30 Plenarsitzungstage. Das sind 12 Tage weniger, als sich ein ehrenamtlicher Vereinsvorstand nur mit der von Ihren Parteien geschaffenen Bürokratie herumschlagen muss. Und im Gegensatz zu dem, was Sie hier meistens vorbringen, sprechen wir von Zeit, die diese 18.12.2025 Menschen sinnvoll und zum Wohle der Gemeinschaft aufbringen. Von dieser Lebenszeit auch nur eine Minute mehr als unbedingt nötig zu rauben, ist eigentlich ein Skandal – ein Skandal, mit dem die AfD Schluss machen wird, sobald sie regiert. Das verspreche ich allen Ehrenamtlern. (Beifall von der AfD) Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, wälzt der Staat auch noch seit Jahren eine Aufgabe nach der anderen auf Ehrenamtler ab. In der Jugendarbeit, in der Pflege, bei der Feuerwehr, im Tier-, Umwelt- und Naturschutz, in der Wohlfahrtspflege, bei den Tafeln, ja selbst in der Schularbeit und bei Sprachkursen für Migranten halten immer mehr Freiwillige den Laden am Laufen. Viele kommen dabei mittlerweile an ihre Grenzen. Gerade bei den Tafeln wird das deutlich. Es gibt immer mehr Bedürftige; im Besonderen immer mehr ältere Menschen müssen sich mit den Spenden über Wasser halten. Dabei stoßen die Tafeln immer häufiger an ihre Grenzen und müssen Aufnahmestopps oder Wartelisten einführen. Viele Ehrenamtliche haben das Gefühl, dass ihr Einsatz zwar gerne in Sonntagsreden von Politikern gelobt wird – wie auch heute –, im politischen Alltag aber kaum eine Rolle spielt. Ihre Warnungen aus der Praxis werden von Ihnen in der Regel ignoriert. Und dann wundern Sie sich, dass Menschen irgendwann sagen: Das mache ich nicht mehr mit. Ich habe keine Lust mehr. – Der Rückzug ins Private ist dann keine Bequemlichkeit, sondern die logische Konsequenz. Wer den Eindruck hat, dass sein Einsatz folgenlos bleibt, investiert seine Zeit halt woanders. Und was tun CDU und Grüne? Sie wollen den Zugang zur Ehrenamtskarte ausweiten – nicht viel, aber immerhin. Machen wir uns nur nichts vor: Eine Ehrenamtskarte wird keine Feuerwehr und keinen Fußballverein retten. Sie wird auch keine Tafel offenhalten. Dieses späte Zeichen der Anerkennung ist wichtig, aber es ist nicht genug. Wer Ehrenamt wirklich stärken will, muss an die Ursachen heran. Es braucht verlässliche Finanzierung, viel weniger Bürokratie und eine Politik, die unsere Kommunen nicht länger unnötig mit Migrations- und Sozialkosten schröpft. In Nordrhein-Westfalen können von 396 Gemeinden noch ganze zehn einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Wer Städte und Gemeinden finanziell ausbluten lässt, schwächt automatisch das Ehrenamt. Diese Einsicht fehlt Ihnen allen bis heute. Landtag Stattdessen wird das Ehrenamt weiterhin als Lückenfüller missbraucht. Ich sage es noch einmal: Ehrenamt soll staatliches Handeln ergänzen und nicht ersetzen. Wir, die Alternative für Deutschland, sagen: Ja, es braucht Anerkennung. Auch Ihrem Antrag stimmen wir zu. Aber wir lehnen den politischen Selbstbetrug ab, man könne dadurch und mit ein paar PR-Kampagnen und Symbolpolitik den Rückgang des Ehrenamts aufhalten. Sparen Sie sich endlich die Floskeln und Lippenbekenntnisse über das Ehrenamt als eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft, und fangen Sie an, entsprechend zu handeln. Floskeln werden weder die freiwillige Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, den Sportverein noch das Tierheim oder die Tafel retten. Beginnen Sie jetzt, und lassen Sie Ihren Ankündigungen in Ihrem Antrag Taten folgen! Dann können wir in Zukunft dem Ehrenamt auch besser helfen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Kollege Ganzke, nachdem Sie eben wirklich wunderbar gereimt haben, habe ich kurzzeitig überlegt, ob ich meine Rede tanzen soll. Aber ich will Ihnen allen das ersparen. (Beifall von der CDU – Heiterkeit von der SPD – Christian Dahm [SPD]: Bitte nicht!)

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Christof Rasche

Herr Minister, welche Musik darf ich auflegen? (Heiterkeit) Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Ganz ungeahnte Qualitäten des Präsidenten hier – so wie bei Herrn Ganzke eben auch. Nein, ich will Ihnen das ersparen und friedlich ins Weihnachtsfest gehen. Und deswegen belasse ich es dabei. Aber ich habe mich darüber gefreut, will ich ehrlich sagen. Ehrenamt ist Carearbeit für unsere Gesellschaft: freiwillig, unbezahlbar, unverzichtbar. Deswegen ist das auch eine Form der Anerkennung, sich bei einer solchen Rede Mühe zu geben. 18.12.2025 Wir haben schon ein paar Beispiele gehört, wo überall das Ehrenamt eine tragende Säule in unserer Gesellschaft ist: Rettungsdienste, Telefonseelsorge, Schwimmvereine, Karnevalsgemeinschaften, Naturschutzvereine, Pfarrgemeinderäte, Elterninitiativen, Gewerkschaften, Parteien. Dort überall schlägt das Herz unseres Landes. Alle diese aufgezählten Strukturen wären ohne das Ehrenamt nicht denkbar. Denn dort finden Menschen zusammen über Generationen, Kulturen und auch soziale Schichten hinweg für ein gemeinsames Ziel oder auch für ein gemeinsames Interesse – beides ist legitim –, häufig im Übrigen im Dienste anderer und nicht nur im Interesse der eigenen Person und häufig auch verbunden mit dem Wunsch, etwas zu bewegen. Also: Mit diesen Menschen ist Staat zu machen. Deswegen brauchen wir das. Wir brauchen das für unsere demokratische Gesellschaft. Ich glaube auch, dass denjenigen, die das tun, damit auch persönlich eine bereichernde Erfahrung geschenkt wird. Denn wer sich engagiert, der erfährt Selbstwirksamkeit statt Fremdbestimmung. Der findet Sinn und Erfüllung da, wo berufliches Tun das vielleicht nicht hinreichend geben kann. Er findet seinen Platz im Gemeinwesen dadurch, dass er es mitgestaltet, statt sich zurückzuziehen. Ehrenamt verbindet und stiftet Sinn und bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen. Diese Erfahrung ist wichtiger denn je. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. 54 % der erwachsenen Menschen in unserem Land Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich. Das ist ein gewaltiger Wert. Deshalb braucht es für das Ehrenamt, für das Engagement auch entsprechende Bühnen. So hat am Montag unser Ministerpräsident den Engagementpreis Nordrhein-Westfalen 2025 verliehen. Die ausgezeichneten Projekte haben wirklich sehr beeindruckend gezeigt, welche Vielfalt das Ehrenamt in unserem Land annimmt: vom Vorstandspraktikum bei der Schützenbruderschaft in Viersen über Qualifizierungsangebote zur modernen Vereinsführung in der Sportjugend aus Duisburg bis hin zum Projekt InteGREATer aus Köln, das Bildungs- und Aufstiegschancen von Menschen mit Migrationsbiografie stärken will. Das ist der Hintergrund, vor dem die Landesregierung dem Ehrenamt eine herausragende Bedeutung beimisst. Meine Kollegin Andrea Milz ist dafür in der Staatskanzlei federführend und treibt die entscheidenden Projekte der Ehrenamtsstrategie voran. Ich will nur einige wenige nennen: das Kleinstförderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“, das bewusst unbürokratisch hilft, wo Engagement konkret stattfindet; unsere Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement als die zentrale Anlaufstelle; der Ausbau der Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche; die dauer-Landtag hafte Förderung von Vernetzungen, etwa durch das Netzwerk Bürgerschaftliches Engagement und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen. Das sind nur vier beispielhafte Projekte, die die Kollegin Milz und wir aus der Staatskanzlei vorantreiben, um dem Ehrenamt unter die Arme zu greifen. Denn das Ehrenamt ist unter Druck; es wurde gesagt. Es ist zunehmend schwieriger, sich dauerhaft ehrenamtlich zu engagieren. Der Wille ist da. Die Möglichkeiten werden schwieriger. Deshalb braucht es auch auf der Seite der Unterstützung jetzt Kreativität, Verlässlichkeit und Konkretion. Deshalb braucht auch die Ehrenamtscharta als ein ganz zentrales Instrument unserer Ehrenamtsförderung ein Update. Sie wurde seinerzeit 2008 unter der Regierungszeit von Jürgen Rüttgers gegründet und ist ein echter Erfolgsschlager der Ehrenamtspolitik in Nordrhein-Westfalen geworden. 334 Kommunen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich in diesem Projekt. Das ist eine beeindruckende Zahl. Ihnen allen gebührt unser ausdrücklicher Dank. Aber wir müssen an dieser Stelle ansetzen. Deswegen sind wir als Landesregierung dankbar für diesen Antrag von CDU und Grünen, wo es darum geht, diese Erfolgsgeschichte jetzt fortzusetzen. Deshalb werden wir die Zugangsvoraussetzungen zur Ehrenamtskarte in dem Sinne überprüfen, wie es gerade genannt wurde, die Angebote ausweiten und mit Rheinland-Pfalz über ein Pilotprojekt sprechen, um eine länderübergreifende Anerkennung der Ehrenamtskarte zu ermöglichen. Das ist ein wichtiges Signal, mit dem wir zeigen: Wir denken aus der Situation heraus, aus der Perspektive der Ehrenamtlichen und nicht aus der Perspektive der Regierenden. Das ist das, was wir brauchen, denn Ehrenamt ist keine Nebensache, sondern Ehrenamt ist Ehrensache. In diesem Sinne wünsche ich uns eine gute restliche Beratung und Ihnen allen dann, weil es heute meine letzte Gelegenheit ist, ein frohes, besinnliches und schönes Weihnachtsfest. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/16923 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Somit ist dieser Antrag beschlossen. Wir kommen zu: 18.12.2025 4 Schwarz-grünes Hebesatzsplitting ist vor Gericht krachend gescheitert – Nordrhein-Westfalen braucht ein neues Grundsteuermodell: Einfach, niedrig und gerecht Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16920 Für die antragstellende Fraktion hat jetzt der Kollege Ralf Witzel das Wort. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in friedvollen Zeiten müssen wir natürlich unsere politische Arbeit verrichten. Deshalb müssen wir uns heute erneut mit der verkorksten Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen beschäftigen. Anlass ist das erwartungsgemäße Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das ausdrücklich zu begrüßen ist. Das Gericht hat erstinstanzlich geurteilt, dass Kommunen, die Hebesatzsplitting angewendet haben, dies nicht durften. Die Satzungen wurden verworfen, die Steuerbescheide aufgehoben. Dieses Urteil ist eine absolut vermeidbare Niederlage dieser Landesregierung, vor der wir Sie stets gewarnt haben. Herr Finanzminister, das ist Ihr Eigentor. (Beifall von der FDP) Sie müssen natürlich nicht auf die FDP-Landtagsfraktion hören. Aber hören Sie dann doch wenigstens auf wichtige Betroffene Ihrer schwarz-grünen Gesetzgebungen, deren Verbände, auf die Eigentümer, die Mieter und die Kommunen. Es gibt nämlich einen eklatanten Widerspruch bei zwei öffentlichen Verlautbarungen, die wir einmal vergleichen sollten. Da gibt es zum einen die Presseinformation des Finanzministers vom 2. September 2024 – Zitat –: „Land unterstützt Kommoden bei rechtssicherer Umsetzung der Grundsteuerreform“ Minister Dr. Optendrenk verteidigt die Rechtskonformität des Hebesatzsplittings mit folgenden Worten – Zitat –: „Bürgerinnen, Bürger und Kommunen können sich auf das Land verlassen.“ Anders liest sich die Presseinformation des Städtetags vom 2. Oktober 2024 mit dem Titel: „Landesmodell ist hochriskant“. Dort sagt Thomas Eiskirch, Vorsitzender des Städtetages, wörtlich: „Das Gutachten bestätigt die Kritik, die wir von vornherein an differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke hatten. Dieses Modell der Landesregierung ist für die Städte und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger hochriskant. […] Für Kommunen ergeben sich mit Landtag differenzierten Hebesätzen für eine Grundsteuermäßigung für Wohngrundstücke große Rechtsunsicherheiten. Damit drohen den Städten bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem Landesmodell folgen.“ Genau so ist es nun gekommen. Jetzt haben wir den Salat, und ich kann Ihnen auch sagen, wie sich das ganz unmittelbar in meiner Heimatstadt Essen auswirkt. Dort gibt es einen CDU-Kämmerer namens Gerhard Grabenkamp. Er kann Ihnen zwei Dinge darstellen, denn er hat sich auf die Expertise des Finanzministeriums in doppelter Hinsicht verlassen und zweimal Schiffbruch erlitten. Er hat sich auf die Rechtssicherheit des Modells und auf die Richtigkeit der Höhe der Berechnungen verlassen. Er bzw. der Rat der Stadt Essen auf seine Empfehlung hin hat das Hebesatzsplitting eingeführt. Er steht jetzt ohne gültige Grundsteuersatzung da und musste direkt am Tag vor der Ratssitzung die Beschlussfassung für 2026 ganz hektisch absetzen. Bis auf Weiteres nimmt die Stadt Essen keine neue Grundsteuer mit neuen Hebesätzen für 2026 ein. Zugleich rechnet er Ihnen vor: Selbst wenn das Hebesatzsplitting zulässig gewesen wäre, hätte er einen größeren Steuereinnahmeausfall, da die Daten, die Sie, Herr Finanzminister, nach ihrer Aktualisierung als aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht haben, nicht valide waren. Auf Letzteres kommt es nun nicht mehr an, da das Hebesatzsplitting an sich gescheitert ist. Sie können nun natürlich sagen: Wir wissen nicht, wie im weiteren Verfahren höhere Gerichte noch entscheiden werden. – Das ist auch alles formal richtig, aber das ist nun mal der aktuelle rechtliche Status quo. (Simon Rock [GRÜNE]: Das ist nicht nur for- mal richtig, sondern das ist auch praktisch richtig!) Richtig ist ebenso, Herr Kollege Rock: Es ist egal, wie es durch die Instanzen geht, wir haben jetzt in jedem Fall eine jahrelange Rechtsunsicherheit für Kommunen, für Bürger, für Unternehmen, für alle Adressaten der Grundsteuerreform. Diesen Umstand hätten wir vermeiden können. (Beifall von der FDP) Er ist besonders fatal, weil er die nordrhein-westfälischen Kommunen in ihrer größten Finanzkrise seit Jahrzehnten trifft. Die allermeisten schaffen keinen Haushaltsausgleich mehr, und für diese Kommunen ist die Grundsteuer die wichtigste lokale Einnahmequelle, die aufgrund ihrer Konjunkturunabhängigkeit Einnahmensicherheit bietet. Aufgrund der Explosion der Nebenkosten der Miete ist es zudem ein ganz 18.12.2025 zentrales Thema für alle Mieter in diesem Land und für Wohneigentümer sowieso. Zugleich haben wir ein zweites Urteil der letzten Tage vom Bundesfinanzhof, der ausdrücklich gesagt hat: Wir brauchen gar nicht so ein kompliziertes Grundsteuermodell. Vereinfachungen sind ausdrücklich zulässig. Das ist doch eine Riesenchance für das Land: einen Smart Repair durchzuführen, wie ihn die Kommunen vorgeschlagen haben. Das heißt, jetzt erst einmal mit landeseinheitlichen Messzahlen zu arbeiten und dann anzufangen, ein besseres, neues Modell für eine bessere Grundsteuer auf den Weg zu bringen – nicht mehr berechnet nach dem Scholz-Modell, sondern nach einem Flächenmodell, einfach, niedrig und gerecht. Was sich viele Betroffene in diesem Land seit Jahren wünschen, können wir danach in aller Ruhe einführen. Der Bundesfinanzhof sagt: Ja, Vereinfachungen sind möglich. – Bedenken darf es dagegen also auch gar nicht mehr geben. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Das ist unsere Aufforderung an Sie.

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Berivan Aymaz

Die Redezeit.

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Ralf Witzel FDP

Denken Sie darüber nach. Dann kommen wir im neuen Jahr zu besseren Ergebnissen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Klenner.

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Jochen Klenner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hätte, wenn und aber – diese Kette von Besser-Witzeleien begleiten uns kontinuierlich in den Debatten zur Grundsteuer. (Heiterkeit von der CDU – Alexander Baer [SPD]: Schönes Wortspiel!) Ich dachte am Anfang, Sie hätten das verschämt unterschlagen: Der Hauptteil war in Ihrem Antrag ernsthaft, ein komplett neues Modell zu formen, also erneut ein Umstieg auf ein anderes Grundsteuermodell. Noch einmal: Ein Gerichtsurteil hat die Reform notwendig gemacht. Das Bundesmodell hat wie alle Modelle seine Stärken und Schwächen. Das haben wir hier immer eingeräumt, Herr Kollege. Das gehört zu einer transparenten und kollegialen Zusammenarbeit dazu. Landtag Sie haben das Modell von Anfang an kritisiert, auch in der gemeinsamen Regierungszeit. Aber Ihnen und der FDP ist es auch nicht gelungen, ein besseres Modell mehrheitsfähig vorzulegen. Ich kenne auch jetzt kein neues Modell, das Sie vorschlagen und das man dann einführen sollte. Das müsste man erst noch erfinden. Also: Besser-Witzeleien ersetzen noch kein Gesetz. Und nachdem wir den ganzen Aufwand jetzt hinter uns haben, wollen Sie noch einmal alles von vorne. Herzlichen Glückwunsch: Die FDP will den Menschen in Nordrhein-Westfalen das größte Bürokratie-Konjunkturprogramm der Landesgeschichte unter den Weihnachtsbaum legen. Es kann nicht wirklich Ihr Ernst sein, dies zu fordern. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE] – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Immerhin haben Sie das Urteil vom 10.12. des Bundesfinanzhofs zitiert. Was Sie da herauslesen, ist schon beachtlich. (Heiterkeit von Simon Rock [GRÜNE]: Aller- dings!) Die Hauptaussage ist eine andere gewesen: Wir können damit an einem stabilen, bundesweit verankerten Grundsteuersystem festhalten. Die Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen beruht vollständig auf dem vom Bund beschlossenen Modell, das auch in einer Mehrzahl der Länder Anwendung findet und dessen Verfassungsgemäßheit ausdrücklich bestätigt worden ist. Das ist doch die Kernaussage dieses Urteils gewesen. In dem Antrag findet sich übrigens kein einziges Wort dazu. Wenigstens haben Sie eben etwas dazu gesagt, aber eigentlich auch nur, um sich Dinge selektiv herauszunehmen. Diese Skandalisierung, diese Übertreibung, die erneut dabei war, steigert nur Verunsicherung. Es tut mir leid, aber ich kann als einziges Motiv erkennen, dass Sie dies als politisches Kalkül in Kauf nehmen, anstatt die Lage sachlich zu bewerten. Die jüngsten erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, die Sie angesprochen haben, betreffen vier kommunale Grundsteuersatzungen. Kritisiert wurde die konkrete Anwendung der differenzierten Hebesätze, aber – ganz wichtig – nicht das zugrunde liegende Bundesmodell und auch nicht grundsätzlich die Landesoption. Deshalb handelt es sich um kommunale Einzelfälle. Die freiwillige Möglichkeit, für die Grundsteuer B unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke festzulegen, ist vom Gericht grundsätzlich bestätigt worden. Es handelt sich um eine Option, nicht um eine Verpflichtung. Dies kann gezielt die Chance eröffnen, auf lokale Gegebenheiten zu reagieren. Es ermöglicht eine präzisere Belas-18.12.2025 tungssteuerung vor Ort und kann deshalb auch vor Ort konkret begründet werden. Das Land setzt den Rahmen, es hat ihn gesetzt. Die kommunale Ausgestaltung geschieht richtigerweise dort, wo die lokalen Anforderungen am besten beurteilt werden können: in den Kommunen. Das Gericht hat ausdrücklich anerkannt, dass niedrigere Hebesätze für das Wohnen zulässig sind, wenn sie der Stabilisierung von Wohnkosten dienen. Vor Ort kann dazu die jeweilige sachliche, nachvollziehbare Begründung geliefert werden. Das Land prüft die Entscheidungen, begleitet die Kommunen auch fachlich bei ihren rechtssicheren Satzungen. Wir sorgen für Koordination, Beratung und Austausch, mit dem Ziel einer schnellen Klärung durch höhere Instanzen, um endgültig überall Planungs- und Rechtssicherheit zu haben. Das macht das Land von sich aus, ohne dabei einen solchen Antrag zu benötigen oder, wie Sie es wiederholt haben, noch einmal komplett von vorne anzufangen.

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Berivan Aymaz

Herr Abgeordneter Klenner, es liegt eine Wortmeldung für eine Zwischenfrage von dem Abgeordneten Herrn Witzel vor. Möchten Sie die gestatten?

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Jochen Klenner CDU

Ich habe noch einen Satz. Ich hätte jetzt gesagt, dass wir den Antrag ablehnen. Ich glaube, dabei wäre es auch geblieben. Dann können Sie jetzt ganz normal die Frage stellen.

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Berivan Aymaz

Bitte schön, Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank. – Herr Kollege Klenner, nur damit wir hier fair miteinander umgehen: Sie haben mir gerade selektive Wahrnehmung vorgeworfen, was die Wiedergabe von Gerichtsurteilen angeht. Meine Frage an Sie lautet: Wie soll eine Landtagsdrucksache 18/16920, die erwiesenermaßen am Mittag des 9. Dezember 2025 eingereicht worden ist, ein Urteil einbeziehen, das zu diesem Zeitpunkt noch nicht verkündet war?

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Jochen Klenner CDU

Sie haben doch eben aus zwei Gerichtsurteilen selektiv nur die Punkte herauszitiert, die Ihnen in den Kram gepasst haben. (Simon Rock [GRÜNE]: So ist das! – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Von beiden Gerichten ist doch grundsätzlich bestätigt worden – einmal beim Bundesfinanzhof –, dass die Verfassungsmäßigkeit gegeben ist. Das haben Sie hier mit keinem Wort erwähnt. Sie haben auch mit keinem Wort erwähnt, dass konkret die einzelnen Landtag Satzungen beanstandet worden sind, aber doch keinesfalls grundsätzlich die Option an sich. Das ist die selektive Wahrnehmung, und Sie hätten klarstellen können, dass Sie dieses Wissen damals noch nicht gehabt haben. – Die Rede war ansonsten beendet, insofern danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Ich danke Ihnen, möchte aber die Gelegenheit ergreifen, noch einmal darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, hier eine gewisse Debattenkultur einzuhalten. Dazu gehört auch eine Zurückhaltung bzw., dass die Verballhornung von Namen nicht zulässig ist. (Beifall von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Ich weiß, dass es in dem Kontext wahrscheinlich eher als ein Wortspiel gedacht war, aber mir ist es trotzdem wichtig, darauf hinzuweisen und diese Sensibilität mitzugeben. (Beifall von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollege Herr Baer das Wort.

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Alexander Baer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute erneut vor der Diskussion um die Grundsteuer. Leider zeigt sich ein Muster, das wir seit nunmehr über drei Jahren kennen: Die FDP dreht sich in einer politischen Endlosschleife – einer Schleife, die jeder Fernsehseifenoper Konkurrenz machen könnte, nur leider ohne den Unterhaltungswert. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, lieber Herr Witzel, man kann ja über vieles diskutieren, aber man sollte zumindest über das Richtige diskutieren. Ich weiß, Sie lieben das Thema, aber Liebe allein ersetzt keine Faktenbasis. (Beifall von der SPD) Immer wieder bringen Sie dieselben Vorwürfe gegen das von Ihnen so genannte Scholz-Modell, als gäbe es nichts anderes, worüber man sich Sorgen machen könnte. Drei Jahre Wiederholung, drei Jahre Alarmismus, drei Jahre FDP-Schleife und nun ein weiterer Antrag: wieder Kritik am Bundesmodell, wieder dieselben Argumente, nur dieses Mal verpackt in ein Gerichtsurteil, das hier lediglich als Vorwand dient. Das zeigt uns ein Blick auf die Fakten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum Hebesatzsplitting hat mit dem Bundesmodell nichts zu tun. Es geht darin ausschließlich darum, wie die Hebesätze von den Kommunen gehandhabt werden. Das ist eine völlig andere Ebene. Aber die FDP macht daraus die nächste Generalabrechnung. 18.12.2025 Dabei müsste spätestens jetzt eigentlich Ruhe einkehren, denn wir haben die höchstrichterliche Bestätigung: Der Bundesfinanzhof hat die Klagen gegen das Grundsteuermodell des Bundes abgewiesen. (Simon Rock [GRÜNE]: So ist das!) Die obersten Finanzrichterinnen und -richter folgten der Kritik der Kläger nicht. Sie stellten klar: Bei einem Massenverfahren mit über 36 Millionen Grundstücken sind gewisse Vereinfachungen und Typisierungen zulässig, ohne dass dies gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Also: Das Bundesmodell ist verfassungsgemäß und bietet Rechtssicherheit. Wir brauchen jetzt also keine panischen Schnellschüsse. Mit dem Gelsenkirchener Urteil zu den differenzierten Hebesätzen ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wir müssen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abwarten, um für die Kommunen Rechtssicherheit zu gewährleisten. Genau an dieser Stelle zeigt sich: Wer jetzt fordert, das gesamte Modell über Bord zu werfen, betreibt Politik aus Reflex und nicht aus Verantwortung. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Aber so ist das derzeit leider: Die einen agieren mit Verantwortung, die anderen mit Schlagzeilen. Ein kleiner, aber notwendiger Seitenhieb auf die Landesregierung sei mir allerdings erlaubt. Wir hätten von Anfang an die Messzahlen als Steuerungsinstrument einsetzen müssen, um die Grundsteuer noch gerechter zu gestalten und das Risiko und die Arbeit nicht den Kommunen vor die Haustür zu kippen. Aber da war die Landesregierung leider unbelehrbar. Die SPD-Fraktion hat die Idee der Messzahlen als Steuerungsinstrument immer unterstützt. Vielleicht wird es jetzt noch einmal Gelegenheit geben, sie zu unterstützen und umzusetzen. Denn Fehler erkennt man, und man lernt daraus – die meisten jedenfalls. Das gilt nicht für die FDP. Sie wiederholt Kritikpunkte, die längst widerlegt wurden. Sie will Stimmung machen und das Vertrauen in die Grundsteuer untergraben. Wir hingegen wollen Rechtssicherheit. Wir wollen handlungsfähige Kommunen. Wir stehen für eine verlässliche Finanzpolitik. Die FDP steht für viel Bewegung und wenig Inhalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal zur Klarstellung: Wir stehen zum Bundesmodell. Panik lehnen wir ab. Diesen Antrag lehnen wir ab. Ich persönlich hoffe, dass die FDP in Zukunft wieder zu einem Weg zurückfindet, der es ihr ermöglicht, finanzpolitisch verantwortungsvoll und sinnvoll zu handeln. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder reden wir über die Grundsteuer; über eine Reform, die sich die Politik nicht ausgedacht hat, sondern die dem Bundesgesetzgeber vom Verfassungsgericht 2018 ins Stammbuch geschrieben wurde. (Ralf Witzel [FDP]: Nicht diese Reform!) – Nein, nicht diese Reform, aber eine grundsätzliche Reform der Grundsteuer. Das sollten wir vielleicht einfach zur Kenntnis nehmen. Wir haben uns letztes Jahr entschieden, die Belastungsverschiebung, die zulasten von Wohnraum drohen würde, durch optionale differenzierte Hebesätze zu verhindern. Das ist beklagt worden. In der Tat ist erstinstanzlich der Klage stattgegeben worden. Ich will aber auch betonen: Nach dem, was wir der Pressemitteilung des Gerichts entnehmen können, ist nicht grundsätzlich infrage gestellt worden, dass es keine Möglichkeit zur Differenzierung gibt, sondern die Begründung reichte nicht aus. Ich rate uns allen jetzt erst einmal, die schriftliche Begründung abzuwarten, bevor wir hier irgendwelche vorschnellen Schlüsse fassen. Dass Sie ernsthaft noch einmal damit ankommen und sagen, aufgrund eines erstinstanzlichen Urteils sei die Reform endgültig gescheitert, ist aus meiner Sicht ein ganz kleines bisschen vorschnell. Sie haben ja selbst gesagt, Sie haben diesen Antrag eingereicht, bevor das BFH-Urteil feststand. Ich vermute, Sie hatten ein bisschen darauf spekuliert, dass der Bundesfinanzhof das Bundesmodell konkret als verfassungswidrig einstufen würde. (Ralf Witzel [FDP]: Nein!) Das ist ja etwas, worauf Sie jahrelang hier in diesem Landtag hingearbeitet haben. Sie haben den Leuten doch angeraten, Widerspruch einzulegen, (Ralf Witzel [FDP]: Aus anderen Gründen!) weil Sie über Jahre systematisch rechtliche Zweifel geschürt haben. (Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Aus anderen Gründen!) – Ja, aus ganz vielen Gründen, und der Bundesfinanzhof hat Ihnen komplett Unrecht gegeben. Das gehört doch zur Wahrheit. Das müssen Sie doch einmal zur Kenntnis nehmen. 18.12.2025 (Zuruf von der SPD: Genau so!) Ich sage auch: Ich bin grundsätzlich kein großer Fan des Bundesmodells. Ich hätte mir auch andere Modelle vorstellen können. Die grüne Landtagsfraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode ein Bodenwertmodell eingereicht. Das haben Sie abgelehnt, das hat die Regierungskoalition abgelehnt. Das ist ein demokratischer Prozess und einfach zu akzeptieren. Dann ist es auch mal gut. Dann kann man nicht ewig und immer nachkarten, weil man sich mit einer Position nicht durchgesetzt hat. Es gehört einfach zu einer Demokratie, Mehrheitsentscheidungen irgendwann auch einmal zu akzeptieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Aber offensichtlich sind Sie nicht in der Lage, einzugestehen, dass Sie sich mit Ihrem Flächenmodell, das Sie präferiert haben … Das wird übrigens auch beklagt. In Bayern wird das Flächenmodell umgesetzt, und auch das wird beklagt. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Ich will Ihnen auch sagen: Es gibt ganz viele verschiedene Modelle, die in unterschiedlichen Bundesländern umgesetzt werden. Die werden alle beklagt. Tun Sie doch nicht so, als hätten sich die Klagen nur gegen das Bundesmodell oder nur gegen die differenzierten Hebesätze gerichtet, die in Nordrhein-Westfalen, in Schleswig-Holstein und in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Das ist doch alles viel zu kurz gegriffen. Es gehört doch zur Ehrlichkeit, dass bei einer so umfassenden Reform alle neuen Dinge erst einmal grundsätzlich beklagt werden. Das gilt übrigens nicht nur für den Grundsteuerbereich. Wir haben viele andere Politikbereiche, in denen neue Sachen erst einmal grundsätzlich beklagt werden – und im Übrigen auch nicht erfolgreich. Lassen wir die Kirche an der Stelle doch bitte wirklich im Dorf. Seien wir ehrlich: Es ist nun einmal so, dass Reformen dazu führen können, dass bestimmte Sachen verfassungsrechtlich überprüft werden. Wenn Sie jetzt sagen, die Smart-Repair-Lösung sei eine Anpassung der Messzahlen, dann will ich darauf hinweisen, dass die Klage gegen die differenzierten Hebesätze auf Art. 3 Grundgesetz gründete; das ist der allgemeine Steuergleichheitsgrundsatz. Es kann zwischen „Wohnen“ und „Nichtwohnen“ differenziert werden. Aber die Messzahlen, die Sie als sogenannte Smart-Repair-Lösung anpassen wollen, differenzieren auch nur zwischen „Wohnen“ und „Nichtwohnen“. Das heißt, die verfassungsrechtlichen Probleme, die Sie bei den differenzierten Hebesätzen sehen, hätten Sie genauso bei der Anpassung der Messzahlen. Warum verschweigen Sie das? Es würde doch zur Ehrlichkeit dazugehören, das mitzukommunizieren und Landtag anzuerkennen, dass es keinen großen Unterschied macht, ob Sie beim zweiten oder beim dritten Faktor ansetzen. Warum haben Sie so eine selektive Wahrnehmung an der Stelle? Deshalb ist es keine Smart-Repair-Lösung, sondern es ist eine Flickschusterei, die Sie betreiben wollen, (Ralf Witzel [FDP]: Das ist eine Forderung der Kommunen!) weil Sie grundsätzlich Unsicherheit in Bezug auf die Grundsteuerreform schüren wollen.

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Berivan Aymaz

Die Zeit.

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Simon Rock GRÜNE

Ja, ich weiß. Vielleicht kann Herr Kollege Witzel mir noch eine Zwischenfrage stellen. (Ralf Witzel [FDP]: Beim nächsten Mal wie- der!) Ansonsten müsste ich es jetzt dabei belassen – schade, einen Versuch war es wert. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Dem Antrag werden wir nicht zustimmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Dr. Beucker das Wort.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die Grundsteuerreform ist zum wievielten Male hier im Plenum? Langsam wird es kurios. Diese Reform, eingeleitet durch den damaligen SPD-Bundesfinanzminister und späteren Bundeskanzler Herrn Scholz, endet wie so manches in seinem politischen Leben im Chaos. Sie stellt sich als sensationelles Konjunkturprogramm für die Bürokratie und für die Rechtsanwaltschaft dar. Nur sind das volkswirtschaftliche Kosten ohne jede Rendite für unser Land. Die Regierung war gewarnt, die Finger von der Einführung gesplitteter Hebesätze zu lassen. Die Warnungen wurden in den Wind geschlagen. Das Gesetz hat Kommunen dazu verleitet, von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ich muss allerdings sagen, dass sich mein Mitleid mit den Kommunen, die vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verloren haben, in Grenzen hält. Die kommunalen Spitzenverbände haben gewarnt, und 70 % der Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich die Warnung zu Herzen genommen. Wer nicht auf den eigenen Spitzenverband hören will, sollte doch sein Ratsmandat zurückgeben. Denn in den Gemeinderäten wurde das Ganze ja beschlossen. 18.12.2025 Für die erwähnten Gemeinden war die Grundsteuer zu kompliziert. Da ergreife ich jetzt mal die Gelegenheit und erkläre, wie die AfD es machen würde: ganz einfach die Steuer abschaffen, und den Gemeinden wird ein größerer Teil der Einkommens- und Körperschaftssteuer zugewiesen. Wir hätten uns den bürokratischen Aufwand zur Erhebung nach den neuen Regeln sparen können. Die Rechtsstreitigkeiten hätten wir uns auch gespart. Aber es muss ja im Land der Parteien, die eine eigene Demokratie neben dem Grundgesetz haben, die sie „unsere Demokratie“ nennen, kompliziert gehen. Dazu gehört auch die FDP. Die rechtlichen Grundlagen für dieses Gesetz wurden zur Zeit Ihrer Regierungsbeteiligung gelegt. Nach mehreren Debatten haben wir ja verstanden, dass sich die FDP damals nicht durchsetzen konnte. (Ralf Witzel [FDP]: Nein! Das ist falsch!) Der Nutzen, eine solche Partei zu wählen, ist natürlich überschaubar, aber sie hat immer noch nicht dazugelernt. Sie fordert in ihrem Antrag nämlich gerade nicht die Abschaffung der Grundsteuer. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Das wäre aber deswegen schon nötig, weil diese Steuer eine Substanzsteuer ist: Man zahlt sie, egal wie man mit seinem Grund und Boden Geld verdient oder nicht. Das sollte es am besten überhaupt nicht geben. Die FDP will nur in anderer Form mit der Grundsteuer weitermachen. Sie schreibt im Antrag von einem Gesetzentwurf – Zitat –: „für einen Wechsel hin zu einem einfachen, unbürokratischen, gerechten und vor allem rechtssicheren Grundsteuermodell“ Nur: Dieses Modell gibt es nicht und wird es wohl auch nie geben, Rechtssicherheit allerdings immerhin schon. Grundsätzlich hat der Bundesfinanzhof die Steuer in gerade dieser Form für rechtmäßig erachtet. Aber die gesamte Debatte geht an dem eigentlichen Problem vorbei. Die Grundsteuer wird nämlich – egal, nach welchem Modell – in NRW massiv steigen. Schuld daran ist die desaströse Politik von CDU, SPD, Grünen und – ja – auch der FDP. Sie haben in der Ampel freiwillig mitgemacht. Dieses Staatswesen ist pleite, und unsere Steuermelkkuh, die Industrie, haben Sie alle miteinander zugrunde gerichtet. In Köln zum Beispiel ist jetzt eine Erhöhung der Grundsteuer auf einen Hebesatz von 550 % beschlossen worden. Aktuell ist man bei 475 %. Die Vorlage des Kölner Rates Nummer 3462/2025 ist hier eindeutig – Zitat –: „Mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage schlägt die Verwaltung weiter vor, die Grundsteuer über Landtag die ohnehin erforderliche Anpassung hinaus auf 550 v. H. anzuheben.“ Und weiter heißt es – Zitat –: „Die Haushaltslage der Stadt ist dramatisch.“ Ja, bei Hausbesitzern und Mietern kann man noch zuschlagen, wenn die Industrie in die Knie gegangen ist. Ich sage Ihnen eines voraus: Die Grundsteuer wird einen enteignenden Charakter haben. Hausbesitzer und Mieter werden für Ihre fehlgeleitete Politik bis auf den letzten Tropfen ausgepresst werden. Umkehren will hier keiner. Die FDP hier kann noch so sehr Anträge dazu einbringen, was sie machen wollen würde. Alle Altparteien hier reden immer davon, dass das Wohnen bezahlbar bleiben muss. Der Staat ist allerdings der Haupttreiber bei den Steuern, den Bauvorschriften und der mietpreistreibenden Nachfrage infolge Ihrer Massenmigration. Das ist die traurige Nachricht an die Bürger zu Weihnachten. Wir lehnen den Antrag ab, weil er das eigentliche Problem nicht löst. – Danke. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Optendrenk das Wort. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir dieses Thema nun schon unzählige Male hier im Plenum, im Ausschuss und in anderen Debatten miteinander beraten haben, lassen Sie mich nur kurz auf ganz wenige Punkte eingehen. Erstens. Der Bundesfinanzhof hat in einem Grundsatzurteil, das letztlich auch das Land Nordrhein-Westfalen über einen Musterprozess aus Köln umfasst, erklärt, dass die Regelungen des Typisierens und Pauschalierens, wie sie im geltenden Grundsteuermodell auch des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehen sind, mit der Verfassung vereinbar sind. Insofern sind an dieser Stelle wichtige Schritte zur Rechtssicherheit geschafft. Zweitens. In seiner Entscheidung bezieht sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen explizit auf die Frage, ob die Begründung ausreichend ist, die der Satzungsgeber gewählt hat. Eine rein fiskalische Begründung wird als nicht ausreichend betrachtet. Das ist insofern überraschend, aber auch wieder nicht überraschend, weil der Satzungsgeber zum einen nach der Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts normalerweise überhaupt keine Begründung schuldet, genauso wie ein Gesetz normalerweise keine Begründung schuldet, was wir gerade erst wieder beim Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts gelernt haben. 18.12.2025 Auf der anderen Seite, wenn man denn eine Begründung fordert – das hat das Gericht gesagt –, lautet die Frage, ob Sie eine Privilegierung von bezahlbarem Wohnen über die Satzung erreichen möchten. Das ist der explizite Rat gewesen, den die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf der Basis eines Gutachtens der Professoren Krumm und Drüen den Kommunen gegeben haben. Das Gutachten kennen Sie; das sollten Sie alle vielleicht noch einmal lesen. Die Zusammenfassung auf den Seiten 8 bis 10 ist besonders konzis. Drittens. Die nächste Instanz wird sich mit der Frage zu beschäftigen haben, ob die vier Kommunen letztlich dennoch eine wirksame Satzung haben. Wir halten es für durchaus wahrscheinlich, dass bei einer entsprechenden Überprüfung insbesondere auch der eben vom Kollegen Rock angesprochene Punkt noch einmal aufgegriffen wird: Wenn es so ist – das sehen wir in der mündlichen Urteilsbegründung –, dass schon eine Begrenzung auf eine Ebene des Ausgleichs über die Verfassung und auf das Bundesgesetz erfolgt und als abschließend angesehen wird, wie das Gericht es getan hat, dann wäre jede Messzahllösung aus Sicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen genauso unzulässig. Wir halten beide Auffassungen des Verwaltungsgerichts für durchaus überprüfungsbedürftig, weil wir – auch aus Sicht des Bundesgesetzgebers – nicht glauben, dass das der Rechtslage entspricht. Was die FDP hier nun seit einigen Monaten tut, finde ich besonders bemerkenswert. Als ich Minister und zum ersten Mal mit dem Thema am Plenarpult beschäftigt wurde, gehörte die FDP zu denjenigen, die uns erklärt haben, wir sollten die Bürgerinnen und Bürger doch besser vor den vermeintlich so gierigen Kommunen schützen. Jetzt, da offensichtlich der gesamte Vorgang der Erfassung der Daten abgeschlossen und die Bescheide da sind, machen Sie sich zum Schutzherrn der vermeintlich so geschädigten Kommunen. Sie suchen sich Ihre Begründungen aus, wie sie Ihnen passen. Kein Mensch glaubt Ihnen noch, dass Sie für irgendjemanden eintreten, weil Sie für alle immer dann eintreten, wenn es gerade passt. Sie drehen sich das einfach hin und her. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Christian Dahm [SPD] und Justus Moor [SPD]) Sollten Sie nicht glauben, was ich Ihnen gerade vorgetragen habe, Herr Witzel, dann haben Sie über die Pause durchaus die Gelegenheit, die Plenarprotokolle und Ihre Anträge noch einmal zu lesen. Dann werden Sie das wahrscheinlich nachvollziehen können. (Heiterkeit von der CDU, Alexander Baer [SPD] und Simon Rock [GRÜNE]) Dann gibt es noch den ärgerlichen Punkt – den will ich gar nicht aussparen – der jede Kommune betrifft, Landtag die eine Steuersatzung durch eine erstinstanzliche Entscheidung für nichtig erklärt bekommt. Es gibt Mechanismen im NKF, wie das entsprechend zu buchen ist. Das ist bei jeder Gebührensatzung ein Problem, da fast alle Gebührensatzungen, die ich in 23 Jahren Ratsstätigkeit bis zum Sommer 2022 erlebt habe, immer auch beklagt worden sind, selbst wenn es Mustergebührensatzungen der kommunalen Spitzenverbände waren. Ich kann Ihnen nur sagen: An der Stelle ist auch in der instanzlichen Rechtsprechung das letzte Wort sicherlich noch nicht gesprochen. Wir werden die Kommunen selbstverständlich weiter dabei unterstützen, diese rechtlichen Fragen so zu klären, damit das, was wir für absolut verfassungskonform halten, nämlich ein Hebesatzsplitting, auch rechtssicher umgesetzt werden kann. Daher stehen wir an der Seite der Kommunen; wir sind mit ihnen im Gespräch und im Austausch. Ich wünsche Ihnen allen gesegnete Weihnachtstage. Kommen Sie gesund und mit ein bisschen Ruhe ins neue Jahr. Ich freue mich, wenn wir uns dann gesund wiedersehen und hier demokratische Debatten miteinander führen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/16920 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 5 Zukunftsfähige Arbeit in NRW: Fachkräftesicherung mit Konzept – Struktur statt kurzfristiger Symbolpolitik Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16915 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass eine Aussprache hierzu nicht erfolgen soll. Wir kommen also direkt zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass der Antrag Drucksache 18/16915 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für 18.12.2025 Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie überwiesen werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 6 Lebendige repräsentative Demokratie mit dem ersten Bürgerrat in Nordrhein-Westfalen: Generationsübergreifende Daseinsvorsorge – Wie können digitaler Fortschritt und der Einsatz von KI, auch wenn Krankheit oder Pflegebedarf eintreten, ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter unterstützen? Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/17137 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Okos das Wort. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Schönes Ge- dicht jetzt!)

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Thomas Okos CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem ersten Bürgerrat in der Geschichte Nordrhein-Westfalens kommen wir heute einen guten Schritt nach vorn. Bevor ich auf das Thema eingehen will, das wir heute beschließen werden, möchte ich erst einmal allen Fraktionen Danke sagen, die sich in diesem Haus daran beteiligt haben. Das ist wichtig, weil es uns gelungen ist, mit CDU, Grünen, SPD und FDP heute ein Thema zu beschließen, das für die Menschen vor Ort wichtig ist. Und das ist auch für den Bürgerrat wichtig, weil das Akzeptanz schafft, weil das auch Legitimierung für ein Thema schafft, womit wir uns hier im Land befassen wollen. Daher vielen Dank an alle beteiligten Fraktionen dafür, dass es uns gemeinsam gelungen ist, dieses Thema auf den Weg zu bringen! (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]) Es war für uns kein Selbstzweck, sondern wir haben uns tage-, wochenlang damit auseinandergesetzt, (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Ja, klar!) Landtag was für die Menschen hier in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Thema sein könnte. Es gibt zwei übergeordnete Themen, die wir vielleicht zusammenbringen konnten. Das eine ist das Thema „Pflege“. Die meisten hier in diesem Raum oder in unserem Land haben bereits Erfahrungen damit gemacht, was es bedeutet, einen Menschen zu pflegen, den man liebt, den man gerne hat, mit dem man, wenn man gesund ist, schon durch dick und dünn gegangen ist. Wenn ein Krankheitsfall oder ein Pflegefall eintritt, ist das aber doch noch mal was Besonderes. Das befasst und betrifft einen persönlich. Viele Menschen in unserem Land kümmern sich um ihre Kinder, um ihre Großeltern, ihre Eltern, ihre Partner oder wen auch immer. Wir merken, dass das die Personen, die gepflegt werden müssen, das Personal, das bei der Pflege unterstützt, aber auch die Personen, die selber pflegen, immer mehr fordert. Das fordert einen vor allem immer wieder gedanklich, aber auch dahin gehend, wie man technisch unterstützen kann. Wir wissen alle, dass mit der Entwicklung des demografischen Wandels auch in der Pflege vieles auf uns zukommt und dass das kein einfacher, kein leichter Prozess sein wird. Das gilt nicht nur für das, was uns intern fordert, sondern auch für das, was wir gesellschaftlich leisten müssen. Daher verschmelzen wir das mit einem anderen Thema, das die Menschen in unserem Land genauso beschäftigt, nämlich mit der Künstliche Intelligenz, dem digitalen Fortschritt. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Ah! Okay!) Viele haben womöglich Angst, wie sie mit Künstlicher Intelligenz umgehen sollen. Es gibt viele ethische Fragen. Künstliche Intelligenz bietet aber viele Chancen, und das gerade in der Pflege. Beispielsweise kann die Sensorik unterstützen, wenn man den zu Pflegenden vielleicht mal für ein, zwei Minuten aus den Augen lassen muss. Für Medizinische Assistenzen kann durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz Unterstützung geschaffen werden. Es ist gut: Wir nehmen ein Thema, das die Menschen persönlich betrifft – das ist die Pflege –, und überlegen, wie wir diesem mit dem übergeordneten Thema der Künstlichen Intelligenz, des technischen Fortschritts begegnen können, (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Vernetzen!) und das nicht in dem Sinne, dass KI die Pflege ablöst. Nein, wir werden immer Menschen brauchen, die andere Menschen pflegen. Wir können durch Künstliche Intelligenz aber Räume und Zeit schaffen, gerade damit die wichtigen Themen, die Emotionalität, durch die die Menschen verbunden sind, durch Angehörige oder professionelle Pflegedienstleiter unterstützt werden bzw. wird. 18.12.2025 Ich freue mich sehr darauf. Das Thema ist die generationsübergreifende Daseinsvorsorge. Wie kann Künstliche Intelligenz dabei unterstützen, Kranken und Pflegenden zu helfen? Mit diesem Thema können sich zum Ende des ersten Halbjahres des neuen Jahres 80 Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, ob sie aus der Stadt oder vom Land kommen, befassen. Das wird verschiedene neue Perspektiven einbringen, die auch wissenschaftlich unterstützt, begleitet werden. Ich bin sehr gespannt, welche Ergebnisse die Bürgerinnen und Bürger, die für diesen Bürgerrat zufällig ausgewählt werden, am Ende liefern. Umso gespannter bin ich, wie wir dann mit diesen Handlungsempfehlungen umgehen werden. Denn dieser Bürgerrat ist nicht nur hinsichtlich des Themas, sondern auch an sich ein weiteres Instrument dafür, wie wir die Demokratie weiter stärken können – gerade in Zeiten, in denen das mehr gefordert ist. Ich freue mich sehr, dass es uns Fraktionen gelungen ist, das Thema gemeinsam aufzusetzen und mit dem ersten Bürgerrat voranzukommen. Abschließend wünsche ich Ihnen, Ihren Familien, Ihren Freunden, Ihren Bekannten, Ihren Nachbarn ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Ich freue mich auf alles Weitere im neuen Jahr. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dirk Wedel [FDP])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Witt das Wort.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Am 31. Januar dieses Jahres haben wir zusammen mit den Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP dem Plenum einen Antrag vorgelegt, mit dem Ziel, im Jahre 2026 erstmalig einen Bürgerrat über ein landespolitisches Thema beraten zu lassen. Das wird ein weiterer bedeutender Schritt für mehr bürgerschaftliche Partizipation sein. Im Laufe des Jahres haben sich die genannten Fraktionen zunächst mit den Rahmenbedingungen für Bürgerräte und dann mit den in Frage kommenden Themen befasst. Der heute vorliegende gemeinsame Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses, der zeigt, dass die demokratischen Fraktionen der Wille eint, gemeinsam mit den Menschen in unserem Land Politik zu gestalten. Generationsübergreifende Daseinsvorsorge allein ist bereits ein Thema, das angesichts unserer demografischen Entwicklung eine große Herausforderung darstellt. Zwei der großen sozialen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft sind der Zugang zur Landtag Pflege und der Umgang damit, wenn ein Pflege- oder Krankheitsfall eintritt. Das betrifft mitnichten nur die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Zumeist ist eine ganze Familie oder ein näheres Umfeld von einem Pflegefall oder einer schwerwiegenden Erkrankung betroffen. Die Fragen nach dem Erhalt eines Pflegeplatzes, nach wohnortnahen Angeboten und nach Prävention betreffen vor allem die jungen Generationen. Die technologische Entwicklung durch Digitalisierung und die KI-basierte Unterstützung eröffnen in diesem Bereich Möglichkeiten, die aber auch ethische Fragen aufwerfen. Die sich bietenden Chancen und Risiken soll der Bürgerrat diskutieren und bewerten. Mit dem Bürgerrat wollen wir ein ergänzendes Element für unsere repräsentative Demokratie schaffen. Es sollen Impulse aufgenommen werden, und zwar nicht aus dem Kreis der gewählten Vertreter im Parlament, sondern aus dem Kreis einer repräsentativen Gruppe aus der Bevölkerung. Diese Impulse werden möglicherweise andere Sichtweisen als die, die wir im Parlament diskutieren, einbringen und letztendlich zu einer Verbesserung der politischen Partizipation führen können. Allerdings – das habe ich bereits im Januar mahnend erwähnt – muss Politik, die diese Instrumente schafft, sorgfältig mit diesen umgehen und sie sinnvoll und verantwortungsbewusst begleiten, damit die Politik nicht in die Gefahr gerät, nur populistischen Begehren nachzukommen. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit dem vorgelegten Thema nicht in diese Gefahr geraten. Allen Skeptikern sei versichert: Die Einführung des Instruments der Bürgerräte ist nicht die Abkehr vom verfassungsmäßig verankerten demokratischen Verfahren unseres Rechtsstaats. Bürgerräte sind eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie, ersetzen diese aber nicht. Sie bieten die Möglichkeit, Menschen politische Prozesse und Entscheidungsfindungen wieder näher zu bringen und dort, wo das möglich ist – das ist unser Ziel –, verstärkt Impulse zu setzen. Deshalb ist es gut und richtig, dass durch die Schaffung von Bürgerräten ein neues partizipatives Instrument geschaffen worden ist. Wie beim Bürgerrat, der durch den Bundestag eingesetzt wurde, wird auch in NRW das weitere Verfahren nun durch eine professionelle Begleitung für Bürgerbeteiligung sichergestellt. Mit dem heutigen Tag beginnt also ein weiteres Kapitel in Sachen „Bürgerrat“, das wir im Januar begonnen haben. Ich bin gespannt auf den Abschlussbericht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, danke allen demokratischen Fraktionen für den wirklich intensiven Austausch zum Bürgerrat und versichere Ihnen natürlich heute die Zustimmung. 18.12.2025 Zum Schluss wünsche ich allen frohe Festtage, egal ob Chanukka oder Weihnachten, auf jeden Fall schöne Festtage. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Grothus.

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Antje Grothus GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Gepflegt zu werden oder einen anderen Menschen zu pflegen, ist immer etwas zutiefst Zwischenmenschliches. Pflegen und gepflegt werden, ob in jungen Jahren oder im Alter, beruht auf Vertrauen, auf Empathie, oft auf Liebe, manchmal auch auf Verpflichtung. Es ist aber immer etwas Menschliches, das Hunderttausende Menschen täglich in Nordrhein-Westfalen oft unsichtbar und ohne ausreichende Wertschätzung und zusätzliche Ressourcen vollbringen. Gleichzeitig leben wir in einer Zeit der gesellschaftlichen Digitalisierung, der Computer, der Technologie und zunehmend auch der Künstlichen Intelligenz. In vielen Bereichen werden diese Entwicklungen als Heilsbringer angesehen, als Game Changer, die alle Probleme lösen können. Doch ich persönlich empfinde Algorithmen, Bildschirme, Schaltkreise eher als kalt, unnahbar und auch nicht empathisch. Wie umgehen mit diesen Widersprüchen? Es stellt sich mit Blick auf die Überschneidung der zwei skizzierten, gravierenden gesellschaftlichen Transformationen, KI und Digitalisierung auf der einen, demografischer Wandel und Pflege auf der anderen Seite, die wichtige Herausforderung, diese Themen mit Sorgfalt und Sanftheit, Weitsicht und in einem ruhigen, geschützten Raum gemeinsam zu diskutieren, um politische Entscheidungen dazu vorzubereiten. Deshalb werden im Jahr 2026 80 zufällig ausgewählte Menschen den ersten NRW-Bürgerrat bilden, der sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Den Antrag, den ersten NRW-Bürgerrat durchzuführen, haben wir bereits Anfang dieses Jahres fraktionsübergreifend beschlossen. Nun haben wir uns wiederum fraktionsübergreifend auf ein Thema verständigt: „Generationsübergreifende Daseinsvorsorge – Wie können digitaler Fortschritt und der Einsatz von KI, auch wenn Krankheit oder Pflegebedarf eintreten, ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter unterstützen?“ Landtag Mit diesem Thema und seinen fünf Schwerpunktaspekten, die wir im Antrag formuliert haben, greift der Bürgerrat eine Diskussion auf, die vielerorts bereits geführt wird, aber eben noch nicht vollumfänglich politisch bearbeitet wurde. Er tut damit genau das, was Bürgerräte so stark macht: die Lebenswirklichkeiten der Menschen im Land frühzeitig in Entscheidungsprozesse einbinden. Im Kern geht es dabei um ein zentrales Grundrecht. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch dann uneingeschränkt, wenn Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eintreten, sowie für Menschen, die in ihrem Alltag behindert werden. Dieses Grundrecht einzulösen, stellt uns vor große Herausforderungen. Unsere Gesellschaft wird älter, fast 8 % der Menschen leben in Pflege, und 20 % der Menschen leben mit Behinderungen. Viele weitere sind chronisch krank oder anderweitig in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Auch Angehörige tragen eine große Verantwortung und müssen ihren Alltag mit diesen Herausforderungen bewältigen. Besonders eindrücklich ist dies dort, wo Kinder und Jugendliche diese Aufgaben übernehmen. Statistisch gesehen betrifft dies ein bis zwei Kinder pro Schulklasse. Digitale Technologien, Assistenzsysteme und KI können hier neue Antworten bieten. Sie verändern längst unseren Alltag und können auch dazu beitragen, Lebensqualität in Pflege- und Krankheitssituationen zu verbessern, Barrieren abzubauen, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte zu entlasten. Gleichzeitig müssen wir mögliche Risiken, Grenzen und gesellschaftliche Auswirkungen ernst nehmen. Umso wichtiger ist es, Digitalisierung niedrigschwellig, in einfacher Sprache und auch mehrsprachig zu gestalten sowie digitale Kompetenzen zu stärken, damit Teilhabe möglich bleibt und niemand ausgeschlossen wird. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Teilhabe bedeutet aber auch, einen Blick darauf zu werfen, wie ein Zusammenleben in Wohnkonzepten und Nachbarschaften, welches alle Generationen einbezieht und viele Wünsche und Bedarfe berücksichtigt, zukünftig aussehen könnte und wie solche Konzepte möglichst lange ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben ermöglichen. Ich freue mich sehr, dass wir interfraktionell mit allen demokratischen Fraktionen eine Einigung auf dieses Thema finden konnten. Dieser Schulterschluss zeigt, dass Bürgerräte keine Sache der Parteipolitik, sondern der aktiven Demokratie sind: nah am Menschen, am Thema und der Sache. Ich möchte mich daher an dieser Stelle bei allen Kolleg*innen und 18.12.2025 auch Mitarbeiter*innen bedanken, die bei dieser Themenfindung so konstruktiv mitgewirkt haben. Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, wir gehen mit diesem Bürgerrat einen mutigen Schritt. Wie bei jedem neuen Instrument werden wir aus diesem Prozess lernen, ihn evaluieren und verbessern. Ich bin zuversichtlich, dass dies der erste von vielen Bürgerräten sein wird, die die politischen Prozesse in Nordrhein-Westfalen bereichern. Im Orchester unserer Demokratie ist der Bürgerrat ein neues Instrument, eines, das den Klang erweitert und Vertrauen stärkt. Wir werden nicht zulassen, dass dieses demokratische Orchester verstummt. Wir freuen uns auf diesen weiteren Austauschraum zwischen Parlament und der Bürgerschaft und werden daher diesem Antrag zustimmen. Abschließend wünsche auch ich Ihnen gesegnete Weihnachten und alles Gute für 2026. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Wedel das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wird das Thema des ersten Bürgerrats des Landes Nordrhein-Westfalen definiert. Gegenstand der Beratungen des Bürgerrats soll insbesondere die Frage sein, wie man sich die Früchte des digitalen Fortschritts – wie zum Beispiel Künstliche Intelligenz – im Bereich der Pflege zunutze machen kann. Den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen danke ich für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit bei der Themenfindung. Für die Beschreibung der Auswirkungen der Digitalisierung ist der Begriff „Disruption“ in den letzten Jahren prägend geworden. Für unsere Gesellschaft ist Disruption besonders dort nützlich, wo ein etabliertes System an seine Grenzen stößt. Zweifelsohne trifft dies auf den Bereich der Pflege zu. Zum einen ist die Lage dort bereits im Hier und Jetzt angespannt. Mit Stand von Dezember 2023 galten 7,6 % der Menschen in Nordrhein-Westfalen als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, dem SGB XI. Gleichzeitig waren der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen im Oktober des letzten Jahres rund 6.600 offene Stellen im Bereich der Alten- und Krankenpflege gemeldet. Die durchschnittliche Vakanzzeit gemeldeter Stellen in der Alten- bzw. Krankenpflege betrug in Nordrhein-Westfalen zum selben Landtag Zeitpunkt 313 Tage bzw. 295 Tage und hatte sich gegenüber Oktober 2015 verdoppelt. Zum anderen fordern uns die zukünftig zu erwartenden Bedarfe in der Pflege heraus. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass Deutschland eine alternde Bevölkerung aufweist und die Bevölkerungsstruktur von besonders vielen Menschen in einem Alter von rund 60 Jahren geprägt wird. Dies führt dazu, dass zumindest mittelfristig ein Anstieg des Bedarfs im Bereich der Pflege zu erwarten ist. Auch losgelöst von der Nachfrage nach zusätzlichem Personal fehlt es nicht am Bedarf für innovative Ansätze. So können digitale Assistenzsysteme einerseits Pflegekräfte entlasten und andererseits Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit und den Verbleib in ihrer Wohnung ermöglichen. Darüber hinaus kann die Digitalisierung im Sinne von Prävention dazu beitragen, dass es erst gar nicht dazu kommt, dass Menschen pflegebedürftig werden. Neben der Frage, welchen konkreten Beitrag digitale Innovationen zur Lösung der Herausforderungen auf dem Gebiet der Pflege leisten können, stellt sich ebenso die Frage, wie sichergestellt wird, dass Pflege nicht allein mit dem Ziel der Effizienz erfolgt, sondern auch qualitativ hochwertig bleibt und den pflegebedürftigen Menschen ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglicht. (Beifall von der FDP und Antje Grothus [GRÜNE]) Chancen und Risiken der Digitalisierung sind hierbei miteinander abzuwägen und in Einklang zu bringen. Gerade in solchen Abwägungsfragen ist es sinnvoll, mit Hilfe eines Bürgerrats neue Perspektiven herauszuarbeiten, die der Landtag für seine parlamentarische Arbeit nutzen kann. Damit ein Bürgerrat diesem Auftrag gerecht werden kann, ist es entscheidend, sich hinsichtlich seiner Stellung und Ausgestaltung in unserer repräsentativen Demokratie im Klaren zu sein. Zum einen betrifft das die Besetzung des Bürgerrats durch eine Zufallsauswahl, vollkommen unabhängig davon, wer persönlich betroffen ist oder nicht. Nur so können ein unabhängiges Arbeiten des Bürgerrats garantiert und bisher unberücksichtigt gebliebene Sichtweisen herausgearbeitet werden. Der Landtag profitiert nicht davon, wenn der Diskurs mit Interessenverbänden durch entsprechend ausgewählte Vertreter in einem Bürgerrat fortgeführt wird. Zum anderen ist mit Nachdruck zu betonen, dass der Landtag nicht in einer Legitimationskonkurrenz zum Bürgerrat steht. Der Bürgerrat ist kein „Parallelparlament“ zum Landtag. Er hat vielmehr die Funktion, Bürgerinnen und Bürgern über Wahlen hinaus politisches Gehör zu verschaffen. Als FDP-Fraktion befürworten wir diese zusätzliche Möglichkeit, Erkenntnisse zu gewinnen. 18.12.2025 Über eine demokratische Legitimation im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz verfügt jedoch allein der Landtag. Er ist und bleibt daher allein zuständig, wenn es darum geht, aus den Ergebnissen des Bürgerrats politische Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Rechtsfolgen zu setzen. Wir als FDP-Fraktion sind gespannt, welche Erkenntnisse der Bürgerrat zutage fördern wird, und werden die Arbeit des Gremiums gespannt verfolgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für das Altparteienkartell sieht es nicht so gut aus. In den Meinungsumfragen etwa der letzten drei Tage ist die AfD durchweg stärkste Kraft in Deutschland. Dieses Bild zeichnet sich seit Monaten ab. In Sachsen-Anhalt schickt sich unser Freund Ulrich Siegmund an, der erste AfD-Ministerpräsident zu werden, ganz ohne Koalitionspartner. (Zuruf von den GRÜNEN: Echt?) Schaut man sich den Altersschnitt der Wähler vor allem der CDU und der SPD an, die Sie hier im Westen noch an der Macht halten, dann sehen Sie ziemlich alt aus, sehr alt sogar. Nun sollen es sogenannte Bürgerräte richten. Sie fremdeln offensichtlich mit der Demokratie, auch wenn Sie sie dauernd wie eine Monstranz vor sich hertragen. Also schaffen Sie sich allerlei Gremien mit pseudodemokratischer Legitimation, die gewählte Parlamente nach und nach entmachten sollen. Sogenannte Bürgerräte sind in diesem Zusammenhang der neueste Hype. Statt freier, gleicher und geheimer Wahlen würfeln Sie jetzt ein paar Zufallsgremien aus Amateuren zusammen, (Jule Wenzel [GRÜNE]: Bürger*innen!) lassen Sie von Ihren sogenannten Experten beraten – wir haben es gerade wieder gehört –, und dann bekommen Sie, o Wunder, das Ergebnis, das Sie sich wünschen. Nebenbei können die Grünen, die da immer besonders hinterher sind, auf diesem Wege noch ein paar Wunschprojekte durchsetzen, bei denen Ihnen bisher immer die Verfassung im Weg stand: Geschlechterquoten oder die Mitwirkung von ausländischen Staatsbürgern. Bürgerräte sind Gremien, wie sie sich die Grünen wünschen: schön bunt und divers, ganz schön ahnungslos und steuerbar. Landtag So heißt es im zugrunde liegenden Beschluss des Landtags von Januar, – ich zitiere –: „Dem Bürgerrat gehören 80 Personen an, die nach dem Zufallsprinzip aus allen Menschen […] ausgewählt werden. Hierbei ist eine ausgewogene Teilnahme im Hinblick auf soziokulturelle- und demografische Kriterien (Alter, Geschlecht, Herkunft […]) zu erreichen. Bei der Auswahl ist sicherzustellen, dass ein repräsentativer Ausschnitt der Bevölkerung unter Berücksichtigung u. a. von […] Diversität und Inklusion zufällig ausgesucht wird.“ Nein, wir wollen nicht, dass fremde Staatsbürger hier an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Das wollte der Verfassungsgeber übrigens auch nicht. (Antje Grothus [GRÜNE]: Das ist doch nicht zu fassen!) Es ist offensichtlich: Ihnen passt nicht, was der Bürger wählt, und deshalb machen Sie die Wahlen nach und nach … (Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) – ganz ruhig, ganz ruhig. (Antje Grothus [GRÜNE]: Unglaublich!) Deshalb machen Sie Wahlen nach und nach wertlos, wenn Sie nicht im Vorhinein lästige Wettbewerber ganz von der Wahl ausschließen können, wie Sie das bei der Kommunalwahl bereits gemacht haben. Wenn Sie wirklich an der Meinung der Bürger interessiert wären, … (Dorothea Deppermann [GRÜNE]: Wir haben niemanden von der Wahl ausgeschlossen!) – Bleiben Sie doch ganz ruhig. Sie können ja eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie Klärungsbedarf haben. (Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) Wenn Sie wirklich an der Meinung der Bürger und nicht daran interessiert wären, Ihren eigenen politischen Willen hinter einer scheindemokratischen Fassade umzusetzen, dann würden Sie die Bürger fragen: mit Volksentscheiden, wie das unsere Verfassung und unser Grundgesetz seit Jahrzehnten vorsieht, was Sie aber nach Kräften erschweren. Stattdessen wollen Sie, die ganz große Koalition aus CDU, SPD, Grünen und FDP, dieses Demokratietheater mit Laiendarstellern nun ausgerechnet auf eines der komplexesten und umstrittensten Themen der Gegenwart ansetzen: Künstliche Intelligenz. KI in Kombination mit Pflege und im hohen Alter ist nicht nur für CDU-Wähler ein spannendes Thema. Das ist keine Frage. Aber meinen Sie das ernst? Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Ich glaube wirklich nicht, dass die meisten hier im Hause mehr Ahnung vom Thema haben als irgendein x-beliebiger 18.12.2025 ausgeloster Bürger. Uns kann man aber wenigstens abwählen. (Zuruf von Dorothea Deppermann [GRÜNE]) Wir sind den Bürgern verantwortlich. Für die Demokratielaiendarsteller in Ihrem Pseudobürgerrat wird all das nicht gelten, und das ist offensichtlich auch gar nicht gewünscht. Die werden, wie man das an anderen Orten schon gesehen hat, von Experten und Betreuern an die Hand genommen und am Ende genau das ausspucken, was Sie alle gerne hören wollen. Das Ergebnis wird deshalb wertlos sein und nur eine Menge Steuergeld kosten. Wer echte Demokratie und echte Bürgerbeteiligung will, wählt nicht das Altparteienkartell mit seinem Demokratietheater, sondern uns, die AfD. Denn wir stehen als einzige Partei in Deutschland ehrlich für mehr Demokratie in Volksentscheiden nach Schweizer Vorbild. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Tritschler. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/17137. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/17137 wie gerade festgestellt angenommen. Ich rufe auf: 7 Bericht des Petitionsausschusses Gemäß § 100 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss dem Landtag mindestens einmal jährlich mündlich berichten. Entsprechend der bisher geübten Praxis im Hause erteile ich dem stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Kollegen Thomas Schnelle, das Wort.

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Thomas Schnelle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Petitionsausschuss legt heute einen weiteren Tätigkeitsbericht vor. Ein Bericht, der weit mehr als eine reine Dokumentation ist. Er ist ein Spiegel der vielfältigen Anliegen und Sorgen, die uns täglich erreichen. Nicht selten handelt es sich dabei um existenzielle Fragen von Bürgerinnen und Landtag Bürgern, die sich in belasteten Lebenssituationen an uns wenden – oft in der Hoffnung, doch noch gehört zu werden, manchmal mit der Erwartung, dass wir als letzte Instanz einen Ausweg finden können. Lassen Sie mich eins deutlich vorweg sagen: Wir verstehen uns nicht als Gegenspieler von Behörden oder Institutionen, sondern als vermittelnde Instanz. Unser Ziel ist es, Brücken zu bauen, Dialoge zu ermöglichen und tragfähige Lösungen im Rahmen des rechtlich und politisch Machbaren zu finden. Dabei geht es vor allem auch darum, die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen, ihnen Gehör zu verschaffen und ihnen in ihrem oft schwierigen Alltag mit Respekt und Aufmerksamkeit zu begegnen. Die Arbeit im Petitionsausschuss ist dabei Teil der parlamentarischen Verantwortung, der wir uns verpflichtet fühlen: Bürgernähe zu leben, Vertrauen in demokratische Prozesse zu stärken und Politik dort spürbar zu machen, wo sie den Alltag der Menschen direkt berührt. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Komplexität ist es wichtiger denn je, dass wir die Brücke zwischen Bevölkerung und Politik stärken, damit Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und vor allem bürgernah bleiben. Die Fälle, die ich Ihnen heute vorstellen möchte, sind nur eine Auswahl der vielen Anliegen, die uns erreichen. Doch sie stehen stellvertretend für zahlreiche weitere Petitionen, hinter denen sich persönliche und oft tief bewegende Geschichten verbergen. Sie zeigen zugleich, wie groß das Vertrauen ist, das die Menschen in das Petitionsrecht und damit auch in uns als Parlament setzen. Dieses Vertrauen ist unsere Verpflichtung. In Zeiten, in denen man der Demokratie und dem Parlamentarismus Erosion unterstellt, ist die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Eingaben an uns wenden, erfreulich stabil. Zunächst ein Ausblick zum Jahresende: Im Jahr 2025 werden beim Petitionsausschuss über 5.200 Petitionen eingegangen sein. Wir werden über 6.000 Petitionen geprüft, beraten und beschieden haben. Im ersten Halbjahr haben den Petitionsausschuss 2.891 Eingaben erreicht. Zugleich wird der Ausschuss 3.667 Eingaben beraten und abgeschlossen haben und davon in rund 325 Fällen das Verfahren gemäß Art. 41a unserer Landesverfassung durchgeführt haben. Das Verfahren nach Art. 41a hat seit den 1960er-Jahren eine ganz besondere Bedeutung für den Ausschuss. Der damalige Landtag hat aufgrund von Skandalen im Strafvollzug parteiübergreifend beschlossen, den Art. 41a in unsere Landesverfassung aufzunehmen. Damit ist der Petitionsausschuss mit Rechten ausgestattet, die den Rechten von Untersuchungsausschüssen gleichkommen. 18.12.2025 Wenn der Petitionsausschuss einen Beschluss nach dieser Verfassungsnorm herbeiführt, können Abgeordnete des Petitionsausschusses gemeinsam mit Beamtinnen und Beamten der Petitionsverwaltung insbesondere Erörterungstermine durchführen. Dabei treten wir mit den Bürgerinnen und Bürgern in einen unmittelbaren und direkten Austausch, laden die beteiligten Behörden ein und suchen nach gemeinsamen Lösungen auf Augenhöhe. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses in der ersten Jahreshälfte war mit einem Anteil von fast 30 % der Bereich „Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt“. Zugleich haben den Ausschuss auch wieder Massenpetitionen erreicht. Viele Menschen bereiten Kürzungen des Landeshaushalts, insbesondere die Streichung der Förderung von Kinderwunschbehandlungen, große Sorgen. Auch Vorhaben im Straßenbau oder Initiativen aus dem Umweltbereich haben zu politischen Initiativen an den Ausschuss geführt. In Einzelfällen konnte der Ausschuss helfen; politische Entscheidungen trifft er jedoch nicht, sondern verweist solche Sammel- oder Masseneingaben an die jeweiligen Fachausschüsse. So können die Argumente der Bürgerinnen und Bürger in die dortige politische Willensbildung einfließen. Der Bereich „Ausländerrecht“ ist aktuell mit fast 13 % aller Eingaben vertreten. Leicht gesunken ist die Anzahl der Eingaben aus dem Sozialrecht. Im ersten Halbjahr waren rund 10 % aller Eingaben diesem Rechtsgebiet zuzuordnen. Gleichzeitig liegt darin aber auch ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses. Viele Eingaben betrafen Fragen rund um Grundsicherung, Erwerbsminderung und weitere existenzsichernde Leistungen. Dabei wurde deutlich, wie stark Betroffene auf verlässliche und auch rechtzeitige Entscheidungen angewiesen sind. Andere Themenschwerpunkte waren das öffentliche Dienstrecht, die Rechtspflege und Eingaben zum Thema „Schulen und Hochschulen“. Erfolgreich waren auch vom Ausschuss durchgeführte Sprechstunden, beispielsweise in einem Seniorenheim in Köln, aus denen zahlreiche Petitionen hervorgegangen sind. Viele Anliegen konnten aufgenommen und bereits im Sinne der Betroffenen erledigt werden. Dies unterstreicht die Bedeutung niederschwelliger Angebote vor Ort, auch für ältere Menschen und sozial benachteiligte Personen. Der Petitionsausschuss wird solche Sprechstundenangebote auch künftig fortsetzen, vor Ort in den Kommunen, im Landtag oder per Telefon. So soll der direkte Zugang zum Petitionsrecht weiter gestärkt werden. Um Ihnen einen Eindruck von der Arbeit zu verschaffen, möchte ich Ihnen einige ausgewählte Petitionen vorstellen. Den Petitionsausschuss erreichen weiter-Landtag hin viele Eingaben zum polizeilichen Tätigkeitsrecht und zu Ermittlungsmaßnahmen. In einem besonders denkwürdigen Fall, der aus den bisherigen Fällen herausragt, geriet eine junge Frau nachweislich unverschuldet ins Visier der Ermittlungsbehörden. Eine fehlerhafte Ermittlungsmaßnahme führte dazu, dass gegen die junge Frau ein Anfangsverdacht begründet wurde. Sie sollte Teil eines international agierenden Drogenhändlerrings sein. Hinzu kam, dass die weiter gegen sie geführten Ermittlungen teilweise unvollständig durchgeführt wurden. Entlastende Erkenntnisse wurden teils zu spät weitergeleitet oder nicht berücksichtigt. So kam es schließlich dazu, dass bei der Betroffenen eine Wohnungsdurchsuchung erfolgte sowie ein empfindlicher Vermögensarrest angeordnet wurde. Erst auf Beschwerde der Betroffenen vor dem Landgericht wurde der Vermögensarrest aufgehoben und der Ermittlungsfehler erkannt. Die Betroffene wandte sich dann an den Petitionsausschuss, um eine Aufarbeitung des ihr widerfahrenen Unrechts zu erreichen und eine Entschuldigung zu erhalten. Die involvierten Ermittlungsbehörden haben den Vorgang auf Anregung und Vermittlung des Ausschusses umfänglich aufgearbeitet und sich bei der jungen Frau entschuldigt. Insbesondere fanden persönliche Gespräche zwischen den leitenden Polizeibeamten und der Betroffenen statt, und so konnte der Vertrauensschaden behoben werden. Der Petitionsausschuss ist immer wieder mit Maßnahmen im Zusammenhang mit polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren befasst. Die Bearbeitung solcher Fälle zeigt aber auch das hohe professionelle Niveau der Ermittlungsbehörden und ihrer Beamtinnen und Beamten. Soweit in Einzelfällen Mängel erkannt werden, vermittelt der Petitionsausschuss regelmäßig zwischen den Beteiligten, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und eine nachhaltige Aufarbeitung mitzugestalten. Wir begrüßen dabei die gegenseitige wertschätzende und die konstruktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden, um so ein hohes Maß an Qualität und Bürgernähe zu gewährleisten. Nicht alle Anliegen, die den Petitionsausschuss erreichen, folgen einem gewöhnlichen Verlauf. Manche Fälle lassen selbst erfahrene Mitglieder des Ausschusses zunächst ratlos zurück. Ein besonders ungewöhnlicher Fall aus dem Berichtszeitraum zeigt jedoch, wie wichtig eine unabhängige parlamentarische Kontrolle ist und dass Fehler im Verwaltungshandeln letztlich korrigiert werden können. Eine junge Auszubildende aus Ostwestfalen erhielt im Sommer 2024 überraschend eine Anhörung zu einem Bußgeldverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes in einer Großstadt. Die Betroffene war dort jedoch nie gewesen. Zum angeblichen Tatzeitpunkt befand sie sich in ihrem Ausbildungsbetrieb. Dennoch 18.12.2025 wurde sie von der Bußgeldstelle als verantwortliche Fahrerin angesehen, gestützt auf eine frühere Meldeadresse, einen oberflächlichen Fotovergleich und die Übereinstimmung ihrer Initialen mit zwei Buchstaben des Kennzeichens. Eine Reihe von Zufällen führte damit zu einer gravierenden Fehlzuordnung. Aus den vorgenannten Gründen hielt die Petentin die Anhörung zu dem Bußgeldverfahren für eine geschickt gemachte Fälschung. Im Anschluss erhielt sie dann aber doch einen Bußgeldbescheid, mit dem eine Geldbuße sowie ein Fahrverbot von vier Wochen Dauer festgesetzt wurden. Die Petentin reagierte sofort per E-Mail und bestritt den Vorwurf. Ihr Einspruch gegen den auf die Anhörung folgenden Bußgeldbescheid blieb jedoch unberücksichtigt, weil er nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingelegt wurde. Obwohl erkennbar war, dass die Betroffene rechtlich unerfahren war und ersichtlich Einspruch einlegen wollte, erhielt sie keinen Hinweis darauf. Parallel blieben entlastende Hinweise, darunter eine eidesstattliche Versicherung des Halters sowie die Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, zunächst unberücksichtigt. Da die Petentin eine anwaltschaftliche Vertretung nicht finanzieren konnte, übernahm ihr Arbeitgeber die Kosten. Der Rechtsanwalt stellte im Rahmen der Vertretung Antrag auf Akteneinsicht und stellte fest, dass die Tatsachengrundlage für die Fahrerermittlung äußerst zweifelhaft war. Das Fahrverbot blieb aber trotzdem aufrechterhalten. Der Vater der Petentin hatte diese dann zum Ausbildungsbetrieb fahren müssen, weil keine Busverbindungen vorhanden waren; insgesamt kamen 1.687 km zustande. Nachdem sich die Petentin nach Ableistung des Fahrverbots an den Petitionsausschuss gewandt hatte, haben wir uns den Vorgang umfassend angesehen und gemeinsam mit dem Innenministerium aufgearbeitet. Der Ausschuss hob im Verfahren die zahlreichen Unstimmigkeiten bei der Fahrerermittlung und dem Umgang mit dem Einspruch deutlich hervor. Das Ministerium des Innern ging diesen Hinweisen sorgfältig nach und prüfte den Sachverhalt eingehend. Die Untersuchung des Ministeriums bestätigte schließlich eindeutig, dass die Petentin nicht die Fahrerin des Fahrzeugs gewesen sein konnte. Im Erörterungstermin vertraten die Vertreter der Stadt ihre bisherige Auffassung aber zunächst standhaft weiter. Erst im Nachgang einer vertieften Prüfung durch den Petitionsausschuss und vom Ministerium aufgezeigter Widersprüche korrigierte die Stadt ihre Handlung und akzeptierte eine Lösung des Falls. Das Amtsgericht hat im Nachhinein auch den Bußgeldbescheid aufgehoben. Die Auslagen der Betroffenen gingen zulasten der Staatskasse. Damit stehen der Petentin die Erstattung der Anwaltskosten sowie ihrem Vater die der entstandenen Fahrtkosten Landtag zu. Auch die Löschung der eingetragenen Punkte ergibt sich aus der Einstellung des Verfahrens. Der Petitionsausschuss stellte fest, dass die Sachverhaltsermittlung und die Beweiswürdigung im zugrunde liegenden Fall nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, dass Bürgerinnen und Bürger sich bei Zweifeln an behördlichen Maßnahmen an ein unabhängiges Kontrollorgan wenden können. Wir haben den Fall damals mit insgesamt drei Kolleginnen und Kollegen bearbeitet, auch im Erörterungsverfahren. Wir haben ein solches Verhalten von Behörden noch nicht gekannt. Ich habe gerade noch mit der Petentin telefoniert. Sie fühlt sich sehr wertgeschätzt und hat auch noch mal dafür gedankt, dass wir ihr Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen konnten. Welche frappierenden Einzelschicksale hinter solchen Petitionen stecken, zeigt der Fall einer jungen Frau, die seit fast zehn Jahren um die Anerkennung ihrer Eigenschaft als blind kämpft. Anfangs noch als Unterstützung für ein angehendes Studium gedacht, hat die Petentin ihr Masterstudium inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Jetzt könnte man meinen: Warum ist das so langwierig? Entweder ist man blind, oder man ist es nicht. Doch so einfach ist das nicht. Trotz zahlreicher eindeutiger medizinischer Diagnosen wurde ihr der Status als blind verweigert, was schwerwiegende Folgen für ihr Leben hat. Um diese Ungerechtigkeit zu beenden, hat sich die Frau dann an den Petitionsausschuss gewandt. Sie hat inzwischen zwei Petitionen eingereicht. Wir haben 2019 schon einmal aufgrund zahlreicher medizinischer Gutachten einen Beschluss in dieser Sache erlassen. Dem hat sich die Kommune dann aber nicht angeschlossen. Ende 2024 hat der Petitionsausschuss erneut erörtert und der Kommune den eindeutigen Hinweis gegeben, dem Ganzen nun endlich ein Ende zu setzen. Inzwischen hat sie das Merkzeichen „Blindheit“ auch zugesprochen bekommen. Es ist zu hoffen, dass sie jetzt auch in den Genuss der erforderlichen Hilfsmittel kommt und dass diese Behördenirrfahrt nun endlich vorüber ist. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit verzeichnen wir im Bereich der Jugendhilfe. Hierauf will ich nur allgemein eingehen. Deutlich zugenommen hat die Zahl der Eingaben, in denen Bürgerinnen und Bürger ihr Petitionsrecht nutzen, um bei Konflikten mit Jugendämtern Gehör zu finden, etwa bei Inobhutnahmen und Kindeswohlgefährdungsanzeigen oder auch Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen. Neben Eltern wenden sich auch immer wieder Großeltern hilfesuchend an uns, wenn ihre Enkelkinder in Obhut genommen werden. Pflegeeltern berichten häufig von Konflikten, etwa wenn sie sich bei Entschei-18.12.2025 dungen der Jugendämter nicht ausreichend eingebunden fühlen. Immer wieder werden dabei auch fachliche oder strukturelle Mängel angesprochen. Zwar ist unser Handlungsspielraum in diesen Fällen sehr begrenzt. Die Jugendämter haben eine schwierige Aufgabe und kommen ihr in der Regel in der überwiegenden Zahl der Fälle sehr fachgerecht und mit sehr viel Engagement nach. Doch können wir Einzelfälle erörtern und alle Beteiligten gemeinsam an einen Tisch bringen, um die jeweiligen Sichtweisen zu hören und in ein sachliches Gespräch einzutreten. Oft wird dabei deutlich, wie schwierig das gegenseitige Verstehen im täglichen Miteinander sein kann: auf der einen Seite die Vorgaben, denen die Jugendämter aufgrund von Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen unterliegen, auf der anderen Seite die Sorgen und Nöte der Sorgeberechtigten. Auch wenn alle Seiten das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen, ging die Vorstellung darüber, was das konkret bedeutet, oft auseinander. Gerade weil diese Themen so hoch emotional sind und oft von Kommunikationsdefiziten geprägt sind, kann der Petitionsausschuss hier als Mittler und Begleiter dazu beitragen, dass eine neue Gesprächsbasis geschaffen werden kann und verloren gegangenes Vertrauen wieder aufgebaut wird. Wir sind auch oft in den Justizvollzugsanstalten in unserem Land unterwegs, weil wir gerade die Eingaben aus den Justizvollzugsanstalten mit einer besonderen Intensität bearbeiten; schließlich besteht hier ein anderes Verhältnis zwischen den Petenten und ihren Anliegen. Deshalb werden fast alle Anliegen aus den JVAs regelmäßig als Art. 41a-Termin mit einer Erör-- terung vor Ort verbunden. Hier geht auch noch einmal ein Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz, die, wie sich immer wieder herausstellt, einen hervorragenden Job leisten und ihre Aufgaben hervorragend bewältigen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fälle, die ich Ihnen heute vorgestellt habe, stehen exemplarisch für viele Hunderte Anliegen, die uns allein in den vergangenen Monaten erreicht haben. Sie zeigen, wie vielfältig die Lebenswirklichkeit in unserem Land ist und wie groß der Wunsch nach Gehör, nach Gerechtigkeit und nach Unterstützung ist. Jede Petition steht für ein konkretes Schicksal, und jede einzelne erinnert uns daran, dass politische Verantwortung nicht abstrakt ist, sondern dort beginnt, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Das Petitionsrecht ist dabei weit mehr als ein demokratisches Instrument. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es der letzte Weg, auf Missstände aufmerksam zu machen und auf Lösungen zu hoffen. Mein besonderer Dank gilt allen, die dazu beitragen, dass der Petitionsausschuss seine anspruchsvolle Aufgabe erfüllen kann. Landtag Ich danke den Petentinnen und Petenten, die den Mut haben, ihre Anliegen an uns heranzutragen, oft in schwierigen Situationen, mit berechtigter Erwartung und großem Vertrauen. Ihr Mut zum Einspruch und ihr Wunsch nach Gerechtigkeit und Veränderung halten den Auftrag unseres Ausschusses lebendig. Ebenso danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die in zahlreichen Sitzungen, Erörterungsterminen und Beratungen mit hoher Fachlichkeit, großem Engagement und viel Empathie arbeiten. Ein besonderer Dank gilt den Frauen und Männern, auf deren Unterstützung wir uns in unserer Arbeit jederzeit verlassen können. Das sieht man dann auch an den Zeiten und der Schnelligkeit, in denen und mit der unsere Mails beantwortet werden, oft nach Dienst und auch am Wochenende. Damit meine ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsreferats, die unsere Arbeit stets mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Einsatz begleiten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Thomas Röckemann [AfD]) Ohne sie wäre unsere Arbeit nicht denkbar. Ihnen und euch möchte ich im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss danken. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ja auch oben auf der Besuchertribüne. Die Arbeit im Petitionsausschuss ist oft leise, selten im Rampenlicht und doch von großer Bedeutung für unsere Demokratie. Sie bringt uns in direkten Kontakt mit den Menschen, was bewegt, und fordert uns heraus, Politik nahbar, nachvollziehbar und menschlich zu gestalten. Lassen Sie uns auch künftig dafür einstehen, dass dieses Recht auf Anhörung nicht nur formell besteht, sondern tatsächlich gelebt wird, dass wir zuhören, prüfen und vermitteln, um dort, wo es möglich ist, zu helfen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen von dieser Stelle aus eine gesegnete Weihnacht und ein glückliches und zufriedenes neues Jahr. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Thomas Röckemann [AfD])

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Schnelle. Auch ich will hier und heute die Gelegenheit nutzen, allen Mitgliedern des Petitionsausschusses sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Landtagsreferates für ihre engagierte Arbeit ganz herzlich zu danken. Ich glaube, der Bericht hat sehr deutlich gemacht, dass Sie gemeinsam für ein Stück mehr Gerechtigkeit in unserem Land sorgen. Herzlichen Dank Ihnen allen! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 18.12.2025 Wir kommen zu: 8 Massenüberwachung stoppen – Grundrechte und digitale Sicherheit schützen – Gegen die sogenannte „freiwillige“ EU-Chatkontrolle Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16916 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die AfD Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man fragt sich ja an vielen Stellen unserer Republik, ob die DDR vor 35 Jahren eigentlich der Bundesrepublik beigetreten ist oder umgekehrt. Da werden von einem übermächtigen Parteienblock die Spitzel des Inlandsgeheimdienstes auf unliebsame politische Wettbewerber angesetzt. Da werden Schulen zu Indoktrinierungsanstalten umgebaut, und Eltern schärfen ihren Kindern wieder ein, was sie im Unterricht lieber nicht sagen sollen. Ein gewaltiger Rundfunk bläst Regierungspropaganda unter das Volk, das diese auch noch bezahlen darf. Derweil werden vermeintliche Feindsender aus dem Ausland verteufelt und ihr Empfang technisch erschwert. Veranstaltungen der Opposition werden von staatlich bezuschussten Schlägertrupps in bürgerkriegsähnliche Szenarien verwandelt. Und wer sich allzu kritisch über die Regierenden äußert, darf damit rechnen, dass bei ihm morgens auch mal die Polizei vor der Tür steht. Es weht in den letzten Jahren ein bisschen viel DDR 2.0 durch das Land, und gerade das 2.0 macht all Ihre Träumereien vom Überwachungsstaat so gefährlich. Denn während Zensur und Kommunikationsüberwachung zu DDR-Zeiten noch Handarbeit und sehr personalintensiv waren – nicht grundlos hatte die Stasi rund 300.000 Mitarbeiter und Spitzel in ihren Reihen –, kann man das im Zeitalter Künstlicher Intelligenz alles automatisieren. Es muss niemand mehr in finsteren Kellerräumen sitzen und Briefe aufdampfen, und es muss auch keiner mehr Telefonate mithören. Das kann heute alles die KI machen. Ihre Zensur-KI KIVI ist schon heute damit befasst, rund um die Uhr das Internet auf regimekritische Äußerungen zu durchsuchen und sie der Strafverfolgung zuzuführen. Wo das nicht ausreicht, beschäftigen unser Ministerpräsident, unser Kanzler – wir haben es diese Woche gelesen –, Herr Habeck und viele andere Politmimosen inzwischen Unternehmen wie SO DONE, um Kritiker zu verfolgen. Aber das reicht Ihnen auch noch nicht. Jetzt wollen Sie auch noch in den höchstpersönlichen Lebens-Landtag bereich von Menschen eindringen: in private Konversationen, die heute überwiegend über Messenger-Apps stattfinden. 80 % der Menschen nutzen sie, und nicht selten für sehr private und höchst vertrauliche Dinge. Nicht wenige von uns hier, nehme ich zumindest an, kommunizieren so mit dem Bürger, Anwälte mit ihren Klienten, Ärzte mit ihren Patienten, Familien untereinander, frisch Verliebte, Ehepaare mit Beziehungsproblemen. Das alles findet heute bei WhatsApp, bei Telegram und anderen Messengern statt. Und da hat der Staat nichts verloren, aber genau da will er hin. „Chatkontrolle“ heißt das Zauberwort, das nur zum Schein abgewendet wurde. Brüssel macht weiter Druck, und die Freiwilligkeit, mit der es jetzt eingeführt werden soll, ist in Wahrheit gar keine – im Gegenteil. Natürlich machen Sie das alles nur in bester Absicht, meine Damen und Herren, und nicht etwa, um mittelbis langfristig Oppositionelle und andere überwachen zu können. Wir durften ja alle in der Coronazeit erleben, wie wichtig Ihnen allen die Grundrechte unserer Bürger waren und sind. Sie wollen damit angeblich nur Kindesmissbrauch und Kinderpornografie eindämmen. Beides sind fraglos hehre Ziele. Wer könnte da etwas dagegen haben? Sie verschweigen aber: Das Mittel ist weitestgehend ungeeignet. Mit ein wenig Aufwand lässt es sich für die Täter umgehen, etwa indem man auf andere Kommunikationsformen ausweicht. Tatsächlich finden 80 bis 90 % der Taten in diesem Bereich im sozialen Nahfeld statt – in Familien, Vereinen, Schulen – und bedürfen daher gar keiner Anbahnung via WhatsApp. (Christina Schulze Föcking [CDU]: Informieren Sie sich einmal darüber, was Sie erzählen!) Schließlich hat uns auch noch der Fall Lügde gezeigt, dass Ihre Behörden beim Kinderschutz versagen. Nicht, dass es an den Mitteln des Überwachungsstaats gefehlt hätte – Sie haben sie nicht angewendet. (Christina Schulze Föcking [CDU]: Keine Ah- nung!) Sie wollen hier unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein brandgefährliches Überwachungsinstrument schaffen, das am Ende für ganz andere Zwecke eingesetzt werden soll und eingesetzt werden wird. Ihnen darf man eigentlich gar nichts anvertrauen – das beweisen Sie hier jeden Tag –, aber ganz bestimmt nicht die Privatsphäre unserer Bürger. Wenn Sie sich digital betätigen wollen – dafür gäbe es viel Anlass in unserem Staat –, sorgen Sie erst einmal dafür, dass die Bürger einen Angelschein digital beantragen können, bevor Sie sich an ihrer Privatsphäre vergreifen. In diesem Sinne: Vielen Dank und frohe Weihnachten. 18.12.2025 (Beifall von der AfD – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Von Ihnen bitte nicht!)

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André Kuper

Danke, Herr Tritschler. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Lienesch.

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Sascha Lienesch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren erleben wir, wie komplexe europäische Gesetzgebungsverfahren bewusst verkürzt und emotional aufgeladen werden. Die geplante EU-Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs wird systematisch als „Chatkontrolle“ bezeichnet – ein Begriff, der staatliche Massenüberwachung suggeriert. Dieses Bild ist wirksam, aber es ist falsch. Und es vernebelt den Blick auf das eigentliche Ziel: den Schutz von Kindern vor schwersten Straftaten. (Beifall von der CDU und der SPD) Die Gesetzgebung hier ist komplex, weil sie einerseits die Grundrechte der Nutzer von Internetplattformen und -diensten wahren muss, aber auch die Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern bekämpft werden muss. Herr Tritschler, Ihr Vergleich in dem Antrag, den Sie eben wiederholt haben, mit dem Unrechtsstaat der DDR ist für dieses Hohe Haus wirklich unwürdig. Wir leben hier nicht in einer DDR 2.0 – das sei mal ganz klargestellt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Sven Werner Tritsch- ler [AfD]) Und was Sie hier von Regimekritik und Kritik an der Regierung gesagt haben, ist auch völliger Blödsinn. Vielleicht erkundigen Sie sich erst mal bei Herrn Putin, wie sowas läuft. Donald Trump möchte jetzt gerne, dass bei sämtlichen sozialen Plattformen die Accounts freigeschaltet werden, wenn man in die USA einreisen will. Also reden Sie erst mal mit Ihren Freunden von der MAGA-Bewegung und mit Putin, bevor Sie hier solche Anträge einbringen. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP) Die ursprünglich geplante Europäische Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs warf ernste rechtsstaatliche Fragen auf. Aber wie Sie selbst in Ihrem Antrag schreiben, ist dieser Vorstoß zu einer verpflichtenden Kontrolle der Plattformbetreiber längst vom Tisch, auch und insbesondere durch das negative Votum der Bundesregierung. Richtig ist: Verschlüsselung von Kommunikation ist ein zentraler Bestandteil moderner IT-Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie für Unternehmen, Journalisten, Ärztinnen und Ärzte, Anwälte. Diese Prinzipien sind für uns nicht verhandelbar. Die Landtag Verordnung tastet die Verschlüsselung aber auch ausdrücklich nicht an. Allein im Jahr 2024 wurden beim BKA über 30.000 Meldungen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet registriert. Diese Meldungen führen zu Ermittlungen, zur Identifizierung von Tätern und vor allem zur Identifizierung und zum Schutz realer Kinder, nicht nur im Internet. Das heißt ganz konkret: Weniger Meldungen bedeuten weniger entdeckte Straftaten und weniger gerettete Kinder. Die sogenannte Interimsverordnung der EU, die die freiwillige Aufdeckung durch Anbieter in elektronischer Kommunikation umfasst, läuft im April 2026 aus. Herr Tritschler, die EU will hier nichts neu einführen. Diese Interimsverordnung gilt schon seit fünf Jahren. Da sind Sie ein bisschen late to the party. Deshalb unterstützen wir eine Verordnung, die freiwillige Maßnahmen dauerhaft rechtssicher ermöglicht; das heißt freiwillige Aufdeckungen, die rechtlich abgesichert sind. Diese müssen mit verpflichtenden Maßnahmen kombiniert werden, allerdings nur im Einzelfall. Private Kommunikation darf nicht ohne konkreten Verdacht anlasslos eingesehen werden. Genau hier setzt der aktuelle Kompromiss der dänischen Ratspräsidentschaft an. Er verstetigt freiwillige Maßnahmen auf eine klare rechtliche Grundlage. Er schließt verpflichtende Aufdeckungsanordnungen ausdrücklich aus. Er lässt verschlüsselte Kommunikation unberührt. Er hält den Status quo, der nachweislich funktioniert. Ihre Forderung im Antrag an die Landesregierung, eine Bundesratsinitiative zu starten, ist auch überflüssig. Ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag haben dort erst vorgestern einen entsprechenden Antrag eingebracht – es ist, wenn Sie ihn nachlesen wollen, Drucksache 21/3296 – und damit die Bundesregierung aufgefordert, im Trilog gegen den Kompromiss zu stimmen. Der Antrag wurde in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen und wird beraten. Ich habe mir die Debatte angeschaut und glaube, dass das wenig Aussicht auf Erfolg hat. Es ist übrigens bemerkenswert, dass Sie Ihren Antrag auf vier dicht beschriebenen Seiten begründen, aber sich nicht ein einziger Absatz findet, welche Konzepte Sie haben, wenn die Interimsverordnung ersatzlos wegfällt. Nur stichwortartig findet sich etwas in den Forderungen, während sich in Ihrer Beschreibung der Ausgangslage dazu kein einziger Satz findet. Bemerkenswerte Schwerpunktsetzung! Die Landesregierung hier schaut indes nicht weg. Beim Kampf gegen Darstellung sexueller Gewalt an Kindern im Internet geht es um handfeste Ermittlungsarbeit. Genau hier setzt die Landesregierung an. Unter der Verantwortung des Innenministers Herbert Reul wurde die polizeiliche Arbeit in diesem sensiblen Deliktsfeld deutlich verstärkt. Die Zahl der spezia-18.12.2025 lisierten Ermittlerinnen und Ermittler wurde massiv erhöht. Es wurden moderne IT-Arbeitsplätze geschaffen. Die technische Ausstattung wurde für eine Auswertung großer digitaler Datenmengen ausgebaut. Das ist notwendig, da diese Straftaten längst im hochdigitalisierten Raum stattfinden. Wir schauen also nicht weg, sondern handeln. Wir haben auch großes Vertrauen in die Bundesregierung, dass sie sich für eine ausgewogene Regelung einsetzen wird. Der Vorschlag des EU-Parlaments, der auf dem Tisch liegt, ist dabei sicherlich eine gute Wegweisung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Lienesch. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Tritschler und AfD-Fraktion! Die AfD ist immer wieder für Überraschungen gut. Nun wollen ausgerechnet Sie die Grundrechte verteidigen. Niemand in diesem Haus nimmt Ihnen ab, dass Sie plötzlich das Grundgesetz für sich entdeckt haben. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Es reicht, wenn die Bürger das machen!) Aber wenn eine in weiten Teilen als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei das hohe Lied der Grundrechte singt, dann müssen die Alarmglocken bei allen schrillen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ernst nehmen. (Beifall von der SPD) Zu Recht, wie sich bei der Lektüre Ihres Antrags erweist, denn was Sie hier betreiben, ist keine ernsthafte Grundrechtsdebatte. Es ist der Versuch, Misstrauen gegen demokratische Institutionen, den Rechtsstaat und die Europäische Union zu schüren. (Beifall von der SPD) Zunächst zum Stichwort „Glaubwürdigkeit“. Ihre Kolleginnen und Kollegen im Berliner Abgeordnetenhaus haben über eine Verschärfung des Polizeigesetzes abgestimmt – vorgeschlagen von den regierungstragenden Fraktionen in Berlin. Sie haben erstaunlicherweise entgegen dem, was Sie nun eigentlich vermuten lassen würden, Herr Tritschler, ebenfalls zugestimmt, dass verdeckt Wohnungen betreten werden dürfen, um sogenannte Spionagesoftware zu installieren. Ich frage mich, wie Sie das mit Ihren Ausführungen von gerade eben übereinbringen. Was ich mich auch frage, wenn ich versuche, mich in das Seelenleben eines AfD-Politikers zu versetzen: Landtag (Sascha Lienesch [CDU]: Schwierig! – Sven Werner Tritschler [AfD]: Bitte nicht!) Wie ist es eigentlich, wenn man, wie der Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter, regelmäßig Bilder mit Hakenkreuzen und Hitler-Memes vorgeblich zu Dokumentationszwecken versendet? Hat man dann vielleicht Angst vor einer Künstlichen Intelligenz, die Mustererkennung betreibt? – Das könnte ich mir vorstellen. Zurück zum Antrag: Sie behaupten, es gehe um eine flächendeckende, staatlich organisierte Totalüberwachung der Bevölkerung. Das ist schlicht und einfach falsch. Hinzu kommt: Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt keine europäischen Verordnungen, und es gibt auch keine beschlossene, verpflichtende, anlasslose Chatüberwachung. Damit könnte mein Redebeitrag jetzt eigentlich schon enden. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Gute Idee!) Fakt ist aber auch: Sie konstruieren ein Bedrohungsszenario, um politisch Stimmung zu machen, und eben nicht, um Lösungen zu finden. Ihr Antrag verschweigt einen zentralen Punkt. Kinderschutz ist kein Vorwand. Er ist ein reales, ernstes Anliegen. Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet vor allem deshalb statt, um sie im Netz und über soziale Medien verteilt zu dokumentieren, um den Täterkreis quasi zu vergrößern. Dem muss etwas entgegengesetzt werden. (Beifall von der SPD) Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet auch im digitalen Raum statt. Davor darf der Staat nicht die Augen verschließen. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Genau!) Die SPD sagt klar: Grundrechte und Kinderschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die AfD fordert pauschal eine Ablehnung, ohne realistische Alternativen vorzulegen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen: Wirksamer Kinderschutz entsteht nicht durch Schlagworte, sondern durch gut technisch ausgestattete und ausgebildete Menschen in den Strafverfolgungsbehörden, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) durch internationale Zusammenarbeit und durch Prävention und Beratung, die im Wesentlichen dem Opferschutz, der in Ihrem Antrag auch merkwürdig kurz kommt, dienen muss. (Beifall von der SPD) Besonders entlarvend ist der europapolitische Teil des Antrags. Die AfD kritisiert mal wieder das gesichtslose Brüssel, aber verschweigt bewusst, dass es im europäischen Gesetzgebungsverfahren offene Debatten und demokratische Korrekturmöglichkeiten 18.12.2025 gibt. Sie bedienen unter dem Vorwand, sich für Grundrechte einzusetzen, wieder Ihr antieuropäisches Narrativ. Das ist, wie ich schon hervorgehoben habe, der Kern der ganzen Geschichte hier. Lassen Sie mich klarstellen: Der Schutz der Privatsphäre, das Fernmeldegeheimnis und eine sichere digitale Kommunikation sind zentrale Grundrechte. Die SPD steht seit jeher für deren Verteidigung. Nicht zuletzt durch sozialdemokratische Intervention im demokratischen Prozess ist ja auch die anlasslose Chatüberwachung vom Tisch. Die SPD steht für eine klare Linie: Nein zu anlassloser Massenüberwachung, Ja zu starker Verschlüsselung und Datenschutz, Ja zu konsequentem rechtsstaatlichen Kinderschutz auch im digitalen Raum. Ihr Antrag trägt dazu nichts bei. Er verunsichert, vereinfacht und polarisiert. Genau deshalb lehnen wir ihn ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Watermeier. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Eisentraut.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Es lohnt sich einmal, genauer in den Antrag zu schauen, wenn die AfD behauptet, sie wolle Grundrechte verteidigen. Die AfD schreibt in ihrem Antrag von Massenüberwachung, die unsere Demokratie gefährde. Was wir da lesen, ist kein seriöser Antrag, sondern verzerrt Fakten und schürt unbegründet Ängste. Die AfD greift zu falschen historischen Vergleichen. Sie schreibt von Stasi-Methoden bzw. Überwachung wie in der DDR. Die Vergleiche sind historisch falsch und verharmlosen diktatorische Systeme. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Der Antrag ist aber auch technisch fragwürdig. Er vermischt unterschiedliche Konzepte von Upload-Moderation, also der Überprüfung und Moderation von Inhalten beim Hochladen, freiwillige Anbieterprüfung und staatliche Überwachung, und konstruiert daraus auf Basis frei erfundener Ideen ein Schreckensszenario. Das ist keine juristisch und technisch saubere Analyse. Stattdessen gibt es pauschale Worte wie Massenüberwachung, ohne jede Grundlage, ohne Schwellenwerte und ohne Bezug auf den tatsächlichen Verhandlungsstand der EU. Deshalb lehnen wir diesen Antrag auch klar ab. Landtag Wir möchten aber gleichzeitig eine ernsthafte Debatte darüber führen, wie wir Grundrechte schützen und Kinderschutz stärken können. Das geht nur faktenbasiert und konstruktiv nach vorne. Wenn die AfD behauptet, was diskutiert werde, sei ein Etappenziel zur Totalüberwachung, dann untergräbt dies das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen. Wer so argumentiert, will nicht zu einer Lösung beitragen, sondern Misstrauen in staatliches Handeln säen. Diese Muster kennen wir: EU-Entscheidungen werden von der AfD pauschal als bürgerfeindlich dargestellt, anstatt konstruktiv mitzugestalten. Wir sagen an der Stelle klar: Wir brauchen starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, also dass nur Sender*innen und Empfänger*innen die Inhalte kennen – für den Schutz der Privatsphäre, für den Schutz vor Missbrauch und auch für den Schutz von Demokratie und Meinungsfreiheit. Wir brauchen keine Hintertüren in Software, die es erlauben, Sicherheitsmechanismen auszuhebeln und dass so Fremde mitlesen können. Wir brauchen auch keine flächendeckende Untersuchung von Geräten, bevor Nachrichten verschlüsselt werden. Aber wir brauchen wirksame Alternativen für Kinderschutz, etwa Präventionsprogramme wie „Kein Täter werden“, eine bessere Ausstattung unserer Ermittlungsbehörden und die konsequente Löschung illegaler Inhalte, um drei ganz konkrete Vorschläge zu machen. Das ist verantwortungsvolle Politik, und das ist die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Um eines klar zu sagen: Wir dürfen uns nicht von populistischen Zuspitzungen treiben lassen. Wir müssen Debatten führen, die faktenbasiert, rechtsstaatlich und mit Respekt vor den Menschen geführt werden. Denn das Wichtigste ist, deren Vertrauen nicht zu verspielen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Auf jeden Fall!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die AfD will Angst verbreiten. Wir wollen Lösungen schaffen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Eisentraut. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Nückel.

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Thomas Nückel FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden den Antrag der AfD ablehnen, weil er in seiner Flachheit das Thema verfehlt und zu falschen Schlussforderungen kommt. Ich will zur Sache etwas detaillierter reden. Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass die FDP eine flächen-18.12.2025 deckende, anlasslose Überwachung ablehnt. Wir Liberale sind deswegen auch klar gegen automatisierte Chat-Kontrollen. Programme wie Thorn Safer, die von Teilen der EU als Heilsbringer präsentiert werden, sind in Wahrheit hochgradig fehleranfällig und produzieren massenhaft Falschmeldungen. Sie erkennen zwar bestimmte Missbrauchsbilder über den Abgleich der Hashwerte, aber alles Neue muss von der KI bewertet werden, und die Erfahrungen sind, dass diese KI häufig danebentippt. Das Ergebnis ist kein Gewinn an Sicherheit, sondern ein Verlust an Klarheit. Ermittler klagen, dass sie an Daten ersticken, statt Täter zu fassen. Die Polizei braucht, glaube ich, keine Alarmsirenen, die millionenfach losheulen, sondern zielgerichtete Hinweise, die belastbar und verwertbar sind. Niemand bestreitet, dass Kindesmissbrauch, schwere Verbrechen und organisierte Kriminalität ein großes Problem und auch ein gesellschaftliches Risiko sind. Aber man muss beim Blick nach Brüssel den Eindruck gewinnen, dass es der EU bei der Chat-Kontrolle darum vielleicht gar nicht so richtig geht. Man hat den Eindruck, dass man schon versucht, eine bestimmte Legitimation zu erstreben, um Kompetenzen nach Brüssel zu verlagern. Hinter dem Wort „freiwillig“ – es wurde gerade betont, dass Dinge auch freiwillig sind – verbirgt sich aber eine Konstruktion, die faktisch Zwang erzeugt. Anbieter werden durch Haftungsrisiken genötigt, flächendeckend zu scannen, um sich beispielsweise abzusichern. Freiwilligkeit, die auf Drohungen basiert, ist faktisch keine Freiwilligkeit. (Beifall von der FDP und von Sven Werner Tritschler [AfD] – Zuruf von der SPD: Auf den Beifall habe ich gewartet!) Die EU – ich bin bekennender EU-Fan und -Anhänger – untergräbt aber damit ihre eigene Legitimation. Wer 450 Millionen Menschen präventiv überwachen will, zerstört Vertrauen und stärkt diejenigen, die Europa schwächen wollen. Das ist gefährlich und politisch unklug. (Beifall von der FDP) Wir werden dem Antrag der AfD nicht zustimmen, denn im Gegensatz zur AfD erkennen wir an, dass von Kindesmissbrauch und von Clankriminalität reelle Gefahren ausgehen. Wir wollen, dass der Staat auch wirksam dagegen vorgehen kann. Wir setzen allerdings nicht auf die pauschale Verdächtigung, sondern auf den Rechtsstaat. Das Quick-Freeze-Modell ist dafür der richtige Weg. Daten werden nur im Verdachtsfall und nur auf richterliche Anordnung gesichert. Parallel wollen wir Polizei und Sicherheitsbehörden so ausstatten, dass sie im Landtag Netz tatsächlich ermitteln können, statt Fehlalarme zu bearbeiten. Der Vergleich der EU mit der DDR zeigt abschließend, dass es der AfD – ich sagte es schon – nicht um das Thema geht. Die Chat-Kontrolle ist keine DDR 2.0. Sie ist eine fehlgeleitete europäische Sicherheitsregulierung, die technisch nicht funktioniert und rechtsstaatlich gefährlich ist. Man muss keinen Diktaturvergleich bemühen, um sie abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Auch ich möchte Ihnen frohe Festtage wünschen, aber ich denke, Weihnachten ist noch länger hin. Erst einmal wünsche ich Ihnen einen frohen 4. Advent. Genießen Sie noch einmal Schokobananen auf dem Weihnachtsmarkt! – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Nückel. – Für die Landesregierung spricht Minister Reul.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde den Tag nicht vergessen, an dem ich das erste Mal im Internet diese Kindesmissbrauchsfälle gesehen habe. Ich werde auch nicht vergessen, wie wir hier über Lügde diskutiert haben und wie wir uns im Parlament gemeinsam bemüht haben, die Sicherheitskräfte, die Polizei und alle, die daran arbeiten, besser auszustatten, um gegen solche Fälle vorzugehen. Deswegen ist für mich klar, dass das kein Prozess ist, der schon abgeschlossen ist; denn dieser Skandal ist nicht beendet. Wir als Politiker haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die das bekämpfen, die erforderlichen Instrumente an die Hand kriegen. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb habe ich begrüßt und begrüße ich, dass die Europäische Union sich um die Frage kümmert. Es ist kein Thema, was man national allein lösen kann – das weiß jeder –, weil diese Schweinereien im Netz stattfinden und nirgendwo anders. Insofern ist das Tätigwerden von Europa erst mal eine super Geschichte. Großartig! Aber über die Art und Weise und über die Details muss man streiten. Deswegen ist das Modell, was als Erstes vorgelegt worden ist, schon längst nicht mehr auf dem Tisch. Es ist längst eine Veränderung im Gange. Es gibt einen neuen Vorschlag aus den Mitgliedstaaten, und auch der ist noch nicht beschlossen, sondern wird ernsthaft diskutiert, weil diejenigen, die in Brüssel daran arbeiten, und die Mitgliedstaaten sich alle darum bemühen, einen Fort-18.12.2025 schritt bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch zu erzielen. Dabei wollen sie aber auch sorgfältig darauf achten, die Rechte der Bürger und den Datenschutz zu sichern. Das ist nicht einfach. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn man genau das will, dann muss man sich in der Politik anstrengen und anfangen, Stück für Stück daran zu arbeiten. Das ist bedauerlicherweise mühsam, und es gibt auch nicht immer die einfache, schnelle Lösung. Aber wenn man das Thema im wahrsten Sinne des Wortes so missbraucht, wie Sie das hier tun, um Hetze zu organisieren, dann ist das unverantwortlich. Unverantwortlich! (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Sie zeichnen Bilder von flächendeckender Totalüberwachung, von Massenüberwachung. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Sie wollen Ängste und Misstrauen gegen Demokratie schüren. Da passt Ihnen Europa gut in den Kram. Das ist für Sie ja auch das größte Böse auf der ganzen Welt. Nur Folgendes müssen Sie wissen: Sie sind, wie wir alle, auch gewählt worden, um für die Bürger etwas zu tun. Der Beitrag, den Sie mit diesem Antrag leisten, hilft den Kindern und dem Kinderschutz überhaupt nicht. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Genau das Gegenteil machen Sie. Sie hetzen auf, um kurzfristige Erfolge zu kriegen, und kommen keinen Millimeter weiter. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Sie verweigern sogar die Arbeit, darüber nachzudenken, was wir tun können, um den Kinderschutz auszubauen, und das ist eine der größten Aufgaben, die wir zu leisten haben. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Sie werden schäbig, Herr Minister!) – Passen Sie mal auf. Ich kann das nicht mehr hören. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Aber Sie müs- sen es hören, tut mir leid!) Eigentlich sollte man auf diese Wortmeldungen gar nicht mehr reagieren, weil Sie sich ja selbst hinrichten. So einen Unsinn habe ich selten gehört. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Minister Reul. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Landtag Wir stimmen ab. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/16916. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/16916 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 9 Den vorsorgenden Hochwasserschutz in NRW stärken – technischen und ökologischen Hochwasserschutz sinnvoll verzahnen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/16922 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Wolters.

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Stephan Wolters CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Menschen, Heimat und unserer Infrastruktur vor Hochwasser gehört zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Die Ereignisse des Sommers 2021 im Ahrtal und in Teilen Nordrhein-Westfalens mit 135 Todesopfern – 49 davon in Nordrhein-Westfalen – und erheblichen Sachschäden haben uns noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt, wie wichtig ein moderner Hochwasserschutz für unser Land ist. Wir wissen zugleich, mit Blick auf den Klimawandel werden Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser häufiger und intensiver auftreten. Darauf muss sich unser Land vorbereiten – nicht punktuell, sondern strukturiert, langfristig und verlässlich. Mit dem gemeinsamen Antrag von CDU und Grünen ziehen wir dafür eine Linie. Wir wollen den vorsorgenden Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen weiter stärken. Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren bereits wichtige Schritte unternommen. Der Zehnpunktearbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ gibt klare Handlungsfelder vor. Die Hochwasserschutzkommission begleitet die Umsetzung gemeinsam mit Wasserverbänden, Kommunen und weiteren Fachinstitutionen. Mit der Hochwasserzentrale beim LANUK, einem dichter werdenden Pegelmessnetz und dem Hochwasserportal NRW wurden Vorhersage, Warnung und Information deutlich verbessert. Seit 2021 sind rund 500 Projekte des technischen Hochwasserschutzes gefördert worden. All das ist wichtig, aber Hochwasserschutz ist eben eine Daueraufgabe. Darum setzen wir mit unserem Antrag an mehreren Stellen gleichzeitig an. 18.12.2025 Wir brauchen eine verlässliche, langfristige und auskömmliche Finanzierung von Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung. Der Mittelansatz für den Hochwasserschutz im Jahr 2026 kann im Vergleich zu 2024 und 2025, seinerzeit jeweils 83,8 Millionen Euro, auf rund 100 Millionen Euro gesteigert werden. Aber auch der NRW-Plan – 1,2 Milliarden Euro in zwölf Jahren – ist ein zentraler Baustein für die Finanzierung. Zusätzlich prüfen wir, wie weitere Finanzierungsquellen, etwa EU-Mittel, insbesondere EFRE-Mittel oder Mittel aus Ersatzgeldern, sinnvoll eingebunden werden können. Ebenfalls braucht es landesweit flussgebietsbezogene Maßnahmenplanungen mit klarer Prioritätensetzung. Nur so können Wasserverbände und Kommunen vorausschauend planen und die Maßnahmen wirtschaftlich und effizient umsetzen. Wenn wir Hochwasserschutz ernst nehmen, dürfen Projekte nicht jahrelang in Planungs- oder Genehmigungsschleifen hängen. Wir schlagen daher vor, Planungsund Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen, etwa durch typisierte Verfahren für Ersatzbauten oder vorgeprüfte Unterlagen anerkannter Sachverständiger. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Parallel geht es um die konsequente Überprüfung und Instandhaltung der bestehenden Anlagen. Deichkataster, Stauanlagenkataster, regelmäßige Sicherheitsberichte, klare Deichschutzverordnungen und konsequente Mängelbeseitigungen sind keine bürokratischen Details, sondern Grundvoraussetzungen für einen verlässlichen Schutz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Technische Anlagen bleiben das Rückgrat des Hochwasserschutzes, aber sie allein können die Aufgaben der Zukunft nicht schultern. Naturnahe Gewässerentwicklung, Schwammlandschaften, Auwälder und Retentionsflächen auch auf Wasser helfen, Wasser in der Fläche zurückzuhalten, Abflussspitzen zu dämpfen und gleichzeitig den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu verbessern. Unser Antrag fordert daher, die Wasserrückhaltung in Waldgebieten weiter zu stärken, die Land- und Forstwirtschaft bei erosionsmindernden und wasserspeichernden Maßnahmen zu unterstützen und noch vorhandene Auwälder in ihrer Funktion zu sichern. Auch klassische Maßnahmen wie die Schafbeweidung von Deichen tragen dazu bei, Stabilität und Pflege zu verbinden. Gerade am Rhein und seinen Nebenflüssen zeigt sich, dass Hochwasser nicht an Verwaltungs- oder Landesgrenzen haltmacht. Die gute und bewährte Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in den Niederlanden soll daher fortgeführt und vertieft werden. Projekte zur Schaffung von Schwammlandschaften Landtag und weitere innovative Ansätze können als Vorbild, von dem wir gegenseitig lernen, dienen. Beim vorsorgenden Hochwasserschutz geht es um die Sicherheiten der Menschen in unserem Land, um verlässliche Rahmenbedingungen für Kommunen, Unternehmen und Landwirtschaft und um den verantwortungsvollen Umgang mit unserer Landschaft. In unserem Antrag schaffen wir dafür einen klaren Auftrag an die Landesregierung, einen Mix aus technischem und ökologischem Hochwasserschutz sowie einem modernen Talsperrenmanagement zu entwickeln, Verfahren zu beschleunigen, Finanzierungsmöglichkeiten zu erweitern und die vorhandenen Strukturen konsequent zu nutzen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen zu diesem Thema im Ausschuss in die Diskussion zu gehen. Zum Schluss wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Wolters. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Vogelheim.

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Astrid Vogelheim GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einmal vor, es regnet, es ist mitten in der Nacht, draußen rauscht das Wasser unaufhörlich, es gibt kein Licht, alles ist stockdunkel. Plötzlich hören Sie, wie etwas gegen Ihre Hauswand schlägt. Sie können nicht erkennen, was das ist. Wieder hören Sie dieses Geräusch, etwas schlägt gegen die Wand – und dann noch einmal. Sie spüren eine Erschütterung. Sie wollen nach draußen gehen, um zu sehen, was passiert, doch die Tür lässt sich nicht öffnen. Das Wasser steht schon zu hoch. Sie bleiben im Haus. Sie hören dieses Geräusch. Sie spüren die Erschütterung, und Sie können nicht erkennen, was draußen gerade vor sich geht. Diese Geschichte habe ich mir nicht ausgedacht. Sie wurde mir von jemandem erzählt, der das genauso während der Flut 2021 erlebt hat. Der Gegenstand, der in der Nacht gegen sein Haus schlug, war ein Öltank, der von den Wassermassen aus einem zerstörten Haus in der Nachbarschaft losgerissen worden war. Für viele Menschen, die das Hochwasser erlebt haben, kehren bei starkem Regen die Erinnerungen an solche Momente zurück und mit ihnen die Angst, auch Jahre später. Im Juli haben wir den Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Flut veröffentlicht. Deshalb habe ich wieder mit zahlreichen Betroffenen gesprochen. Die Sorge ist heute noch da, und sie ist nicht unbegründet. 18.12.2025 Am 9. September dieses Jahres fielen in Teilen Nordrhein-Westfalens binnen weniger Stunden bis zu 130 Milliliter Regen. Das ist mehr als doppelt so viel wie sonst in einem ganzen Monat. Betroffen waren unter anderem Aachen, die Eifel, das Ahrtal, Mönchengladbach und der Kreis Viersen. Auf meiner Rückfahrt von einem Termin in Erftstadt bin ich an vier Verkehrsunfällen vorbeigekommen, alle verursacht durch Aquaplaning nach Starkregen. Aktuelle wissenschaftliche Analysen zeigen klar: Wir müssen uns auf noch häufigere und heftigere Starkregenereignisse einstellen. Hochwasserschutz ist also eine zentrale Sicherheitsaufgabe. Seit der Flut 2021 hat sich in Nordrhein-Westfalen viel getan. Das Umweltministerium hat unter Minister Oliver Krischer Hochwasserschutz zur klaren Priorität gemacht. Über 500 Maßnahmen wurden gefördert und rund 400 Millionen Euro investiert. Mit der neuen Hochwasserzentrale in Duisburg werden heute Informationen gebündelt und Warnmeldungen nach dem Single-Voice-Prinzip koordiniert. Das Pegelnetz wurde von 84 auf 122 Messstellen verdichtet. Apps wie NINA informieren die Menschen inzwischen früher und verlässlicher, und mit dem Pakt für Hochwasserschutz ist ein neues Kapitel aufgeschlagen worden. Kommunen, Kreise und Wasserverbände arbeiten heute enger zusammen und denken schlussendlich für ganze Flusseinzugsgebiete statt an Verwaltungsgrenzen entlang. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das alles ist ein großer Fortschritt, und darauf bauen wir jetzt weiter auf. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die nächsten Schritte verbindlich zu machen, damit gute Konzepte nicht an fehlender Finanzierung oder langwierigen Verfahren scheitern. Wir überweisen den Antrag an den Ausschuss, um die vorgeschlagenen Schritte gemeinsam fachlich zu vertiefen. Der zentrale Ansatz dieses Antrags ist, technischen Hochwasserschutz mit natürlichem Wasserrückhalt zu verbinden. Deiche und Schutzanlagen bleiben wichtig, aber Wasser braucht Raum. Durch Schwammlandschaften, Auen, intakte Böden und naturnahe Flüsse schützen wir ganze Regionen und binden Land- und Forstwirtschaft als zentrale Partner mit ein. Damit das gelingt, müssen wir den nötigen Raum sichern. Denn ohne verfügbare Flächen gibt es keinen wirksamen Hochwasserschutz. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir schaffen eine systematische landesweite Vorsorge für geeignete Flächen über Bodenordnungsverfahren, gezielten Flächenerwerb und eine konsequente Berücksichtigung des Hochwasserschutzes in der Raumplanung. Damit Hochwasserschutz umgesetzt werden kann, braucht es eine verlässliche und langfristige Finan-Landtag zierung. Mit dem NRW-Plan stellen wir dafür 1,2 Milliarden Euro Landesmittel bis 2036 bereit. Die Kommunen können außerdem ihren Anteil am NRW-Plan unter anderem für Klimaanpassungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen verwenden. Diese Grundlage stärken wir, indem wir zusätzliche Förderwege dort nutzen, wo sie sinnvoll sind – über Bundesprogramme und europäische Mittel. Wir beschleunigen die Umsetzung. Genehmigungsverfahren sollen schneller und digitaler werden – mit klaren Standards, gebündelten Zuständigkeiten und ohne Abstriche bei der Sicherheit oder im Naturschutz. Hochwasserschutz heißt vor allem eins: Vorsorge statt Reparatur. Mit diesem Antrag verbinden wir technischen Schutz mit natürlichem Wasserrückhalt und sorgen dafür, dass beides dauerhaft finanziert wird. Unser Ziel ist ein Hochwasserschutz, mit dem sich alle sicher fühlen können. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der SPD macht sich schon der Kollege René Schneider auf den Weg. Bitte sehr.

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René Schneider SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Holland ist Weltmeister – kein Scherz! Beim Hochwasserschutz macht den Niederländern niemand etwas vor. Das hat einen ernsten Hintergrund: Die Existenz unserer Nachbarn hängt davon ab, das Land trocken zu halten. Als Enquetekommission sind wir deshalb in diesem Sommer nach Holland gefahren. Dort können wir uns für unsere Flüsse eine ganze Menge abgucken. Mehr noch als Bauwerke und Technik hat mich aber eines beeindruckt: Die Niederländer sind sich einig. Herkunft, Parteigrenzen, politische Ansichten – das alles spielt keine Rolle. Es besteht der unbedingte Wille zum Hochwasserschutz, egal wie die nächsten Wahlen ausgehen, egal wie die nächste Regierung aussieht. Die Investitionen und das Hochwasserschutzprogramm sind unantastbar. Das wünsche ich mir, und das wünschen wir als SPD uns auch für Deutschland und Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD, Hedwig Tarner [GRÜNE] und Astrid Vogelheim [GRÜNE]) Wir wünschen uns das für Deutschland und Nordrhein-Westfalen, weil die Menschen es von uns erwarten, nicht Egotrips oder Alleingänge. Zuletzt bestätigten mir das die Schülerinnen und Schüler der Bönninghardt-Schule. Sie liegt in meinem Wahlkreis. Die einhellige Erwartung bei meinem Besuch lautete: Wir Politiker müssen zusammenarbeiten und von der gleichen Seite aus an einem Strang ziehen. 18.12.2025 Denn das Thema ist ernst. Das Klima ändert sich. Es gibt künftig mehr Dürren und mehr Hochwasser. Also müssen wir über den Umgang mit Wasser reden. Hier im Landtag und in der Landesregierung geht es dabei leider derzeit noch drunter und drüber. Und die Fachwelt guckt staunend zu. CDU und Grüne starteten 2024 gleich zwei Verfahren parallel. Zuerst gab es das Versprechen von Minister Krischer: Ich erstelle eine Landeswasserstrategie und spreche dafür mit allen Fachleuten. – Nach dem Auftaktworkshop mit veganen Snacks passierte nichts mehr. Doch das Versprechen steht. Minister Krischer will bis Ende des Jahres – bis Ende dieses Jahres – seine Landeswasserstrategie vorlegen. Mit Blick auf den Kalender wissen wir alle: Dieses Versprechen bricht er locker – oder es liegt am Ende wieder einmal eine Loseblattsammlung unter dem Christbaum. Das wird der Wichtigkeit des Themas allerdings nicht gerecht. Mehr Hoffnungen darf man mittlerweile in den Bericht der Enquetekommission setzen. Auch wenn man sich fragt, warum zwei ähnliche Prozesse parallel ablaufen, war die Wertschätzung für die Arbeit der Expertinnen und Experten bislang gegeben. Die Qualität der Aussagen ist hoch. Im ersten Halbjahr 2026 soll das Ergebnis vorliegen. Darauf wird der uns nun vorliegende Antrag dann hoffentlich mit einzahlen. Es ist gut, dass Sie ihn heute nicht direkt abstimmen lassen. Dafür sage ich herzlichen Dank. Im Ausschuss können wir ihn nämlich noch perfektionieren, und am Ende führen wir dann hoffentlich gemeinsam alle gerade beschriebenen losen Enden zusammen. Denn Hochwasserschutz braucht Einigkeit. Der sind wir heute hoffentlich ein Stück nähergekommen. Ich wünsche uns allen hochwasserfreie Festtage und für 2026 Glück auf und Gottes Segen! – Danke schön. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt hat für die Fraktion der FDP der Kollege Dietmar Brockes das Wort. Auf geht’s; schön, wenn ein Geburtstagskind hier spricht! (Heiterkeit von der FDP)

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, den Sie selbst als großen Schritt für den Hochwasserschutz verkaufen. Doch wenn man genauer hinschaut, bleibt er eine Sammlung aus Schlagworten, Nebelkerzen und ideologischen Träumereien. (Beifall von der FDP – Zuruf von Astrid Vogel- heim [GRÜNE]) Landtag Schwarz-Grün inszeniert sich gerne als Vorreiter. Doch die Realität sieht anders aus. Es gibt einen 10- Punkte-Plan, einen Hochwasserpakt und angeblich auch eine Landeswasserstrategie. Diese Strategie ist aber nichts anderes als eine Phantomstrategie. (Beifall von der FDP) Erst letzte Woche, am 10. Dezember, konnte Minister Krischer im Umweltausschuss nicht einmal ein Datum nennen, wann die Strategie kommt. (Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) Einen Tag später wurde aus seinem Haus kleinlaut zugegeben, dass die Strategie in diesem Jahr kommt, … (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Das hören wir zum vierten Mal!) – Hören Sie gut zu! … dann aber noch überarbeitet werden muss. (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Zum vierten Mal! Es wird nicht besser!) Sie ist also doch nicht fertig, meine Damen und Herren. Während die Menschen in Nordrhein-Westfalen erwarten, dass wir Vorsorge treffen, liefert die Landesregierung Ankündigungen ohne Substanz. Statt Klarheit und Tempo bekommen wir Bürokratie, Doppelstrukturen und ein Antragspaket, mit dem mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben werden. Im Antrag wird von Digitalisierung und der Harmonisierung von Fristen gesprochen. Aber was heißt das konkret? Ein digitales Formular macht noch keinen digitalen Hochwasserschutz. Wo bleiben KI-gestützte Genehmigungen? Wo bleiben automatisierte Risikobewertungen, digitale Zwillinge, BIM für Wasserbauprojekte? Ohne diese Instrumente bleibt die Beschleunigung ein leeres Versprechen. (Beifall von der FDP) Ich zitiere Sie, liebe Kolleginnen Vogelheim, aus der Plenardebatte vom 5. November 2025, als Sie über unseren Antrag zur Landeswasserstrategie sagten: „Der Antrag bleibt an der Oberfläche: […] kein Wort zur Fachkräftegewinnung“ oder zur realen Verwendung der Potenziale von Digitalisierung. Liebe Kollegin Vogelheim, wenn man solche Worte äußert, sollte man mehr als diesen Antrag liefern. (Beifall von der FDP) Sie haben uns damals vorgeworfen, oberflächlich zu sein, und liefern jetzt selbst einen Antrag, der nicht einmal das Mindeste erfüllt. Sie reden von Digitalisierung, erklären aber nicht, was das heißt. Sie reden von Bürokratieabbau, liefern aber kein einziges Instru-18.12.2025 ment. Das ist nicht nur oberflächlich – nein, das ist substanzlos. (Beifall von der FDP) CDU und Grüne träumen von Auwäldern und großflächigen Rückverlegungen, als wäre Nordrhein-Westfalen ein Naturpark. Lenzen an der Elbe wird gerne als Beispiel genannt. Dort wurden über 400 ha Auen zurückgewonnen und Hochwasserspitzen um bis zu 50 cm gesenkt. Das ist zweifellos ein großer Erfolg. Aber warum hat das funktioniert? Weil Brandenburg dünn besiedelt ist und weil es wenige Nutzungskonkurrenzen und klare Eigentumsverhältnisse gibt. Nordrhein-Westfalen ist leider das Gegenteil: dicht bebaut, mit komplexen Eigentumslagen und hoher Flächenkonkurrenz. Wer glaubt, wir könnten hier der Natur einfach mehr Raum geben, ignoriert die Realität. In Nordrhein-Westfalen brauchen wir praktikable Lösungen wie multifunktionale Flächen, die im Alltag Sportplätze und im Hochwasserfall Retentionsräume sind. Das ist klug; das ist machbar. Aber Auwälder wie in Brandenburg? Das bleibt Wunschdenken. Hochwasserschutz ist nämlich Hochtechnologie. Wir brauchen Datenanalytik, KI und digitale Werkzeuge und nicht Ideologie und Symbolpolitik. Sie reden von Milliarden im NRW-Plan, verschweigen aber, dass das Sondervermögen wohl nur Haushaltslöcher stopft. Gleichzeitig fehlt Personal, um den Hochwasserschutz auszubauen. Wir brauchen eine echte Personaloffensive und die Einbindung privater Ingenieurbüros. Wir müssen die Menschen vorbereiten. Wir brauchen Schulungen für die Bürger und das Ehrenamt, denn kein Deich ersetzt Eigenverantwortung. Die Blaulichtfamilie – Feuerwehr, THW, DLRG, Rettungsdienste – rettet im Ernstfall Leben, sie fehlt in Ihrem Antrag aber komplett. Wir brauchen Konzepte dafür, wie wir diese Kräfte stärken, wie wir das Ehrenamt fördern und wie wir die Bevölkerung befähigen, im Hochwasserfall selbst richtig zu handeln. Das ist gelebter Katastrophenschutz und gehört in jede Hochwasserschutzstrategie. (Beifall von der FDP) Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Wir als FDP-Fraktion erkennen die Bedeutung des Hochwasserschutzes an und begrüßen einzelne Punkte wie die Kataster und die Kooperation mit den Niederlanden. Dieser Antrag aber ist oberflächlich, ideologisch und realitätsfern. Es wird Bürokratie statt Effizienz geschaffen. Die Digitalisierung wird ohne Inhalt genannt, Personalprobleme werden ignoriert, und die Herausforderungen eines dicht besiedelten Landes wie Nordrhein-Westfalen werden verkannt. Trotzdem stimmen wir der Überweisung natürlich zu. Landtag Auch ich wünsche Ihnen schöne Weihnachtstage und einen guten Übergang ins neue Jahr. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Keith das Wort. Bitte sehr.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hochwasserschutz darf keine Absichtserklärung, kein abstraktes Politikfeld und erst recht kein Schaufensterantrag, wie er hier vorliegt, sein. Hochwasserschutz entscheidet über Menschenleben, über die Sicherung unserer Infrastruktur und über unsere Heimat. Gerade nach der schrecklichen Hochwasserkatastrophe von 2021 ist es wichtig, dass die Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes im Landtag Thema bleibt – aber bitte nicht mit solchen Placebo-Anträgen. Für uns erfordert Hochwasserschutz aktives Regierungshandeln und nicht das Abwarten auf nett klingende, wohlfeile Anträge der regierungstragenden Fraktionen. Die Landesregierung wird sich bei einer nächsten Katastrophe fragen lassen müssen, warum sie den Ausbau von Hochwasserschutzanlagen nicht schneller und effektiver vorangetrieben hat. Sie schreiben in Ihrem Antrag, der Hochwasserschutz sei ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Doch bleiben wir mal bei den Fakten. Mehr als die Hälfte aller Deiche in Nordrhein-Westfalen sind und bleiben sanierungsbedürftig. Seit der Flutkatastrophe 2021 hat Nordrhein-Westfalen rund 390 Millionen Euro in Schutzmaßnahmen investiert. Das hört sich nicht schlecht an, aber setzen Sie diese Summe einmal zu anderen Großprojekten in NRW in Relation. In Köln wird die städtische Oper saniert – Baukosten: knapp 800 Millionen Euro. In Düsseldorf wird aktuell eine Luxusoper geplant – voraussichtliche Gesamtkosten: bis zu 2 Milliarden Euro. Das bedeutet: In einzelne Luxusprojekte fließt mehr als das Doppelte dessen, was seit 2021 landesweit in den technischen Hochwasserschutz investiert wurde, und das, obwohl Ihnen die Anfälligkeit unserer Hochwasserschutzanlagen spätestens seit der Flutkatastrophe im Juli 2021 bewusst sein muss. Darüber hinaus sind Sie nicht einmal dazu fähig, Bundesmittel zur Finanzierung unserer Hochwasserschutzanlagen abzurufen. Nordrhein-Westfalen hatte in der Vergangenheit die schlechteste Abrufquote aller Bundesländer: Von 2018 bis 2023 wurde nur knapp ein Viertel der verfügbaren Mittel abgerufen. Wer so priorisiert, darf sich nicht wundern, wenn die Bürger daran zweifeln, wie ernst es dieser Landesregierung mit dem Schutz von Menschen, Eigentum 18.12.2025 und Infrastruktur vor künftigen Hochwasserereignissen tatsächlich ist. Irritierend ist auch, dass dieser Antrag erst viereinhalb Jahre nach der Flutkatastrophe von 2021, einer der schwersten Naturkatastrophen der letzten Jahrzehnte, kommt, (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Mann, ey!) zumal er im Kern nur aus einem Sammelsurium von Prüfaufträgen und Maßnahmen besteht, die ohnehin selbstverständlich sein sollten. Es müsste eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Landesregierung ihren eigenen 10-Punkte-Plan konsequent weiter umsetzt. (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Tut sie doch auch!) Es sollte auch selbstverständlich sein, dass Hochwasserschutzanlagen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Diese Punkte erwarten wir als fortlaufendes Regierungshandeln und nicht erst als Ergebnis eines Antrags der regierungstragenden Fraktionen. (Beifall von der AfD) Durch ihren Antrag entsteht der Eindruck, dass Sie mehr den Anschein erwecken wollen, sich aktiv für den Hochwasserschutz einzusetzen, als dass Sie tatsächlich zur Tat schreiten. Seit der Flutkatastrophe sind über vier Jahre vergangen. 49 Menschen sind damals gestorben. Unzählige Existenzen wurden vernichtet, Milliardenschäden waren zu verzeichnen. Und Sie beantragen erst jetzt, dass Deiche auf ihre Tüchtigkeit überprüft werden? Das kann nur ein schlechter Scherz sein. Dass die Landesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll, klingt erst einmal gut. Leider liest sich Ihr Antrag auch an dieser Stelle so, als lägen die angestrebten Änderungen noch in weiter Ferne. Drei der von Ihnen angekündigten Maßnahmen sind nichts weiter als Prüfaufträge. Gerade zu diesen hätten Sie die Möglichkeit gehabt, konkrete gesetzliche Änderungen in Form eines Gesetzentwurfs vorzulegen. Stattdessen beantragen Sie „weitere Anstrengungen bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung […]“. Leider sucht man echte Entbürokratisierung, etwa durch das gezielte Streichen überflüssiger Gesetze und Vorschriften, in Ihrem Antrag vergeblich. Wir können nur hoffen, dass die Landesregierung in Zukunft ihrer Verantwortung beim Hochwasserschutz gerecht wird, schneller ins konkrete Handeln kommt und sich zum Schutz und Wohl der Menschen in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich von Lippenbekenntnissen verabschiedet. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat jetzt Minister Oliver Krischer das Wort. Bitte sehr. Oliver Krischer*), Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viereinhalb Jahre nach der Flutkatastrophe von 2021 betreiben wir Hochwasserschutz konsequent und entschlossen. Die Landesregierung setzt den 10-Punkte-Plan Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels Schritt für Schritt und konsequent um. Ich will einige Schritte der letzten Jahre hervorheben, die wir vorangebracht haben. Nordrhein-Westfalen warnt heute schneller, klarer und präziser vor Hochwasser. Mit der Gründung der Hochwasserzentrale NRW im LANUK haben wir eine moderne Schnittstelle geschaffen und die Meldewege zu den Hochwasserwarnanlagen wesentlich verbessert. Wir haben – das war oft Diskussion in diesem Hause – unser Pegelnetz massiv ausgebaut und diesen Ausbau Ende dieses Jahres abgeschlossen: 122 Pegel, 84 Hochwassermeldepegel. Dieses Plus schafft zusätzliche Vorwarnzeit. Selbstverständlich setzen wir in Teilbereichen – wir bauen das auch weiter aus – mit den Wasserverbänden Künstliche Intelligenz ein, um die Warnung noch zu verbessern. Hier findet Wissenschaft Anwendung zum Hochwasserschutz. Wir haben die Informationslandschaft modernisiert. Das neue Hochwasserportal.NRW gibt aktualisierte Hochwassergefahrenkarten und risikobezogene Warnungen bekannt. All das führt dazu, dass dringend benötige Informationen nicht nur früher, sondern auch verständlich, zuverlässig und zielgerichtet genau dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Vor allen Dingen investieren wir aber massiv in den Hochwasserschutz vor Ort. Seit 2021 haben wir über 500 Hochwasserschutzprojekte gefördert: bauliche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, Hochwasserschutz- und Starkregenkonzepte, Grunderwerb für den Hochwasserschutz. Unser neues Deichkataster sorgt dafür, dass die Sanierung der über 550 km Schutzanlagen landesweit gesteuert, faktenbasiert, transparent und effizient stattfinden kann. Ich möchte ein Projekt herausheben, weil es eine besondere Bedeutung hat: den Polder Köln-Worringen. Nach 30 Jahren Planungszeit haben wir jetzt endlich mit Nachdruck den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Mit dem gestern beschlossenen Haushalt ist auch die Finanzierung dieses wichtigen Hochwasserschutzprojektes mit über 200 Millionen Euro für die nächsten Jahre sichergestellt. Bei einem Rheinhochwasser wird die Flutwelle um 17 cm abgefangen. 30 Millionen Kubikmeter können aufgefangen werden. Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit den Niederlanden, die sich ausdrücklich für diesen Hoch-18.12.2025 wasserschutz, den wir in Nordrhein-Westfalen betreiben, bedanken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist eben schon angesprochen worden: Wir haben den Hochwasserschutz zu einem der zentralen Themen des NRW-Plans gemacht. 100 Millionen Euro sind zugesichert. Das ist der Förderbeitrag des Landes für den Hochwasserschutz. Darüber hinaus haben wir die Strukturen im Hochwasserschutz gestärkt. Zur Umsetzung des Arbeitsplans sind über 100 zusätzliche Stellen in der Landesverwaltung – vor allen Dingen bei den Bezirksregierungen und beim LANUK – geschaffen worden. Im Februar 2026, also in wenigen Wochen, werden wir den Pakt für Hochwasserschutz unterzeichnen, um unser Handeln auch abseits des Rheins, an den kleineren Flüssen, neu auszurichten. Es geht weg von isolierten Einzelmaßnahmen, die nicht aufeinander abgestimmt sind, hin zu klaren Prioritäten für Flusssysteme und Hochwasserschutz, der aufeinander abgestimmt ist. Das ist notwendig, um am Ende kosteneffizient unterwegs zu sein. Vor allen Dingen wollen wir – das ist in der Vergangenheit vielleicht nicht so gut gelaufen – natürlichen Wasserrückhalt, nachhaltiges Flächenmanagement. Wir wollen natürlichen und technischen Hochwasserschutz zueinander bringen, um Hochwasserschutz aus einem Guss über kommunale Grenzen hinweg zu machen. Da gibt es viel zu tun. Das Stichwort „Schwammlandschaften“ ist nur eines, das sich genauso in die Konzepte integrieren muss wie der Deichbau und die Deichsanierung. Mit dem Pakt für Hochwasserschutz gehen wir jetzt in die Phase der beschleunigten Umsetzung – klar priorisiert, fachlich abgestimmt und endlich einheitlich aus einer Hand gesteuert. Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist dafür eine gute Grundlage. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich wünsche uns allen ein gutes, hoffentlich hochwasserfreies Weihnachtsfest und einen ebensolchen Jahreswechsel. Ich sage das deshalb, weil wir hier vor zwei Jahren eines der schlimmsten Hochwasser der letzten Jahrzehnte – sieht man mal von der Hochwasserkatastrophe 2021 ab – hatten. Ich hoffe, dass uns das in diesem Jahr und auch in Zukunft erspart bleibt. Hochwasserschutz muss man machen, aber am besten ist es immer, wenn man ihn gar nicht braucht. Insofern wünsche ich Ihnen ein gutes, besinnliches, freudvolles und erholsames Weihnachtsfest und einen ebensolchen Jahreswechsel. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Die Landesregierung hat knapp eine Minute überzogen. Gibt es noch weiteren Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass der Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales überwiesen werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist so entschieden. Wir kommen zu: 10 NRW muss funktionieren: Handeln, statt klagen – Umbauoffensive im Bestand kann mehr Wohnraum für kleine Haushalte schaffen und Klimaschutz im Wohnungssektor voranbringen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/16907 Der Kollege Watermeier eröffnet die Aussprache für die Fraktion der SPD. Bitte sehr.

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Sebastian Watermeier SPD

Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Mit dem heute vorliegenden Antrag machen wir als SPD weiter. Wir machen weiter damit, Ihnen Wege und Bausteine aufzuzeigen, wie eine Landesregierung handeln könnte, wenn sie denn wollte. Die Erläuterungen zur dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen lasse ich an dieser Stelle einmal weg. Diese haben wir in den vergangenen Plenarsitzungen oft genug aufgezeigt. Was wir heute vorlegen, ist ein weiterer Vorschlag, zwei der größten Herausforderungen unserer Zeit zusammenzuführen, nämlich erstens, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zweitens, den klimafreundlichen Umbau des Wohnungsbestandes voranzubringen. Wir wissen: Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes reicht im Ergebnis nicht aus, um die Verluste bei den Mietpreisbindungen, die Jahr für Jahr anfallen, auszugleichen. Jahr für Jahr verschwinden mehr günstige Wohnungen vom Markt, als neue entstehen. 18.12.2025 Gerade kleine Haushalte – Studierende, Auszubildende und ältere Menschen – spüren diese Engpässe besonders hart. Gleichzeitig gibt es in NRW aber einen großen, bislang in weiten Teilen ungenutzten Schatz: untergenutzter Wohnraum in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Eine Untersuchung des Verbands Wohneigentum zeigt, dass 26 % der Mitglieder ihre eigene Wohnfläche als zu groß empfinden und ein Drittel offen dafür wäre, Wohnraum zu teilen oder Einliegerwohnungen zu schaffen, wenn Umbauten möglich wären. Das Potenzial ist also sehr groß. Manche Eigentümer haben das schon frühzeitig erkannt. Ich selbst habe während meines Studiums in einer an ein Einfamilienhaus angebauten Einzimmerwohnung im Süden Münsters gewohnt; in einer ganz typischen Einfamilienhaussiedlung. Einer meiner Nachbarn war übrigens Götz Alsmann. Es zeigt die Potenziale der sozialen Durchmischung für Quartiere auf, wenn Studierende neben Handwerkern und bekannten Fernseh-Entertainern wohnen. (Heiterkeit von Christina Schulze Föcking [CDU] und Tom Brüntrup [CDU]) Nun hat aber nicht jeder Eigentümer die Kenntnisse und wirtschaftlichen Möglichkeiten, um den An- oder Umbau aus eigener Kraft zu stemmen. Wir reden nicht nur über ein paar vereinzelte Fälle. Allein der Verband Wohneigentum hat in NRW 125.000 objektbezogene Mitgliedschaften. Deutschlandweit könnten theoretisch über 5 Millionen Haushalte zu einer Entlastung der Wohnungsmärkte beitragen. Realistischer wäre wohl, dass rund 1 Million Haushalte aktiviert werden könnten, davon ein erheblicher Anteil bei uns in Nordrhein-Westfalen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer wollen sich verkleinern oder Wohnraum abgeben, scheitern aber an bürokratischen, rechtlichen und finanziellen Hürden. Genau dort setzen wir an. Wir wollen ein zielgerichtetes und niedrigschwelliges Förderprogramm, das den Umbau von Bestandsgebäuden zu Einliegerwohnungen erleichtert, inklusive einer umfassenden Beratung, die die Landesförderung bisher nicht anbietet. Dabei reicht es nicht, nur zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Wir müssen klug kombinieren. Die Förderung von Einliegerwohnungen muss mit der energetischen Modernisierung verknüpft werden, denn beides ist für viele Haushalte nur gemeinsam finanzierbar. Wir wollen, dass Gebäude klimafit werden. Dann müssen wir den Menschen helfen, die finanziellen Lasten zu tragen – nicht nur mit Appellen, sondern mit echter Unterstützung. Hinzu kommt ein wichtiger Punkt, der aus unserer Sicht im Fördersystem bisher zu wenig berücksichtigt wird: Viele potenzielle Fördernehmer sind aufgrund Landtag vorweggenommener Erbfolge zwar Eigentümer, leben aber nicht selbst im Gebäude. Trotzdem müssen sie antragsberechtigt sein. Die Förderung muss an das Gebäude und nicht an die aktuelle Bewohnerin oder den aktuellen Bewohner gebunden sein. Unser Antrag ist ein realistischer, wirksamer und sofort umsetzbarer Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot – gerade für Menschen, die dringend kleine und bezahlbare Einheiten suchen. Zugleich ist er ein Beitrag zum Klimaschutz, weil wir den Umbau im Bestand forcieren, statt immer weiter auf neuen Flächen zu bauen. Deshalb fordere ich Sie auf: Gehen Sie mit uns diesen pragmatischen Weg. Nutzen wir die Potenziale, die längst vor unserer Haustür liegen. Machen wir aus untergenutztem Raum neuen Wohnraum und aus Sanierungsstau echten Klimaschutz. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, wahrscheinlich mit einer Sachverständigenanhörung. Da es meine letzte Rede in dieser Plenarwoche ist, wünsche ich Ihnen ein frohes Fest und einen guten Rutsch in ein neues Jahr, in dem wir alle uns hoffentlich gesund wiedersehen. Den Mitgliedern der regierungstragenden Fraktionen wünsche ich, dass sie in der weihnachtlichen Besinnlichkeit die Kraft und den Mut finden, im nächsten Jahr eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft an den Start zu bringen. (Beifall und Heiterkeit von der SPD – Zuruf: Klar!)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Kollege Tom Brüntrup das Wort. Bitte sehr.

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Tom Brüntrup CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Watermeier, den Zahn möchte ich Ihnen schon jetzt ziehen, damit Sie im nächsten Jahr nicht enttäuscht sind: Eine Landeswohnungsbaugesellschaft wird es nicht geben. (Beifall von der CDU – Sebastian Watermeier [SPD]: Hätten Sie doch bis Neujahr gewartet!) Dass Wohnraum knapp und damit schwer zu finden ist, ist kein Geheimnis. Ich will nicht sagen, dass es schon immer so war, aber es begab sich zu dieser Zeit vor vielen, vielen Jahren, dass ein prominentes Paar eine Herberge suchte und nur einen Stall fand. Anscheinend war auch die SPD wieder auf der Suche, um ihr Märchen des nicht funktionierenden Bundeslandes fortzuschreiben. Was die Waisen aus dem Landtag in der Krippe finden, ist aber weder der Heiland noch die Lösung des Problems. 18.12.2025 Die SPD hat die Einliegerwohnung für sich entdeckt. Ausgangsbasis des vorliegenden Antrags – das haben Sie gerade angeführt – ist die Befragung des Verbands Wohneigentum zum Thema „untergenutzter Wohnraum“ aus dem Jahr 2024. Demzufolge empfindet ein Viertel der Befragten die eigene Wohnfläche als zu groß. Ein Drittel ist bereit, Flächen abzugeben. Dass nur 41 % dieses Drittels, also gerade einmal rund 13 %, Einliegerwohnungen dafür in Betracht ziehen, geht im Antrag – freundlich gesagt – unter, (Zuruf von Sebastian Watermeier [SPD]) genauso wie das Studienergebnis, dass 83 % der Befragten die eigene Privatsphäre als sehr wichtig empfinden und daher die Entscheidung zur Vermietung schwerfällt. Die Studie kommt zu dem Resümee – ich zitiere –: „Insbesondere die Frage nach dem Teilen des eigenen Wohnraums zieht bei vielen Umfrageteilnehmern starke emotionale Antworten nach sich. Für sie symbolisiert das eigene Heim nicht nur ein hart erarbeitetes Eigentum, sondern auch die Erfüllung eines Lebenstraums oder Lebensziels. Angesichts dieser tiefgreifenden Bedeutung sollte die politische Kommunikation zum Thema Wohnraumsuffizienz mit besonderem Respekt und Sensibilität erfolgen […].“ So steht es in der Studie. Respekt und Sensibilität lässt die SPD mit ihrem reißerischen Titel „Handeln statt Klagen – Umbauoffensive im Bestand“ allerdings vermissen. (Beifall von Jochen Ritter [CDU]) Herr Watermeier, liebe SPD, Sie beschreiben es in Ihrem Antrag selbst: Der hohe Sanierungsbedarf des Gebäudebestands mit hohen Anforderungen an Energieeffizienz gefährdet für viele Menschen die erhoffte Alterssicherung durch Wohneigentum. Diese gesetzlichen Anforderungen wurden auch unter vielen SPD-Bauministerinnen und -ministern auf Bundesebene geschaffen und zuletzt von der Ampelregierung verschärft. Die Überlegung, den eigenen Wohnraum zu vermieten, resultiert laut der Studie daher auch nur zu 25 % aus dem Wunsch, tatsächlich neuen Wohnraum zu schaffen. Der überwiegende Teil von 39 % zielt darauf ab, zusätzliche Einnahmen zu schaffen. (Sebastian Watermeier [SPD]: Das ist ja legitim!) Statt also diese Situation auszunutzen, um in eine Umbauoffensive des Lebenswerks der Menschen zu gehen, sollten wir lieber deutlich machen, wie das Land Nordrhein-Westfalen schon heute den Menschen hilft. Mit der Eigentumsförderung Modernisierung unterstützt die NRW.BANK Modernisierungsmaßnahmen durch Tilgungsnachlässe. Mit dem Förderprogramm Landtag NRW.BANK.Gebäudesanierung werden zinsgünstige Darlehen für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Ressourcenverbrauchsreduzierung oder der klimafreundlichen Energieerzeugung vergeben. Das sind Förderprogramme, die bestehende Einliegerwohnungen übrigens nicht ausschließen. Die Entscheidung für den Umbau des Eigenheims und damit der Schaffung einer neuen Einliegerwohnung ist emotional. Sicherlich kann man überlegen, ob man diese Entscheidung durch ein neues Förderprogramm für wenige vereinfacht. Die Frage muss aber auch sein, ob es effizient ist. Genau an der Stelle zweifle ich, liebe SPD. Sie fordern in Ihrem Antrag die enge Verknüpfung eines etwaigen Förderprogramms mit der energetischen Sanierung. Das ist – Sie haben es gerade ausgeführt – eine Verknüpfung, von der in den Empfehlungen der Studie explizit abgeraten wird. Ich zitiere aus der Studie: „Die Förderung sollte unabhängig davon erfolgen, ob weitere Sanierungen am Haus zur Steigerung der Energieeffizienz durchgeführt werden.“ Drei weitere Gründe sprechen dagegen: die Nähe zum Eigenheim, die die Abgrenzung zwischen öffentlich gefördertem Wohnraum und Selbstnutzung erschwert, die vereinfachte Kündigungsmöglichkeit nach § 573a BGB und die Wohnfläche. Einliegerwohnungen eignen sich nicht für Familien, für Alleinerziehende mit Kindern und je nach Barrierefreiheit auch nur bedingt für Ältere. In Betracht kommen Auszubildende und Studierende – Gruppen, die wir schon heute fördern. So hat Ministerin Scharrenbach zum Heiligen Abend schon das passende Geschenk mitgebracht: nicht Gold, Weihrauch oder Myrrhe, sondern zusätzliche 750 Millionen Euro für die öffentliche Wohnraumförderung in 2026 und 2027. (Sebastian Watermeier [SPD]: Sie ist selbst überrascht!) Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Ich bin ich guter Hoffnung, dass auch die SPD bis zu den weiteren Beratungen eine Herberge finden wird. Der Überweisung stimmen wir zu. Ein frohes Fest. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Ich bin auch immer guter Hoffnung, dass es mit der Redezeit klappt. Das werde ich jetzt sehen, denn auf den Weg hat sich Arndt Klocke für die Fraktion der Grünen gemacht. Bitte sehr.

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Arndt Klocke GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann zusagen, dass ich 18.12.2025 es kürzer mache. Vielleicht hole ich es dann ein bisschen raus. Der Kollege Tom Brüntrup hat die zentralen Punkte sehr detailliert und gut in Richtung SPD vorgetragen. Wir alle wissen, dass es in dieser Legislatur noch eine weitere Novellierung der Bauordnung geben wird. Diese wird im ersten Quartal 2026 in diesen Landtag (Sebastian Watermeier [SPD]: Vermutlich kom- men!) – nicht vermutlich – ganz sicher eingebracht werden. Gerade erst am 11. Dezember hatten wir im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung eine ausführliche Anhörung zu dem SPD-Antrag zum Thema „Aufstockung“. Jetzt kommt der nächste Antrag zum Thema „Umbau“. Auch der Sozialdemokratie ist durch das Parlamentsinformationssystem – das, was in der Sommerpause in die Verbändeanhörung gegangen ist – der Gesetzentwurf LBO mit 96 Seiten im Detail bekannt. Herr Wartemeier wird ihn, wie ich ihn kenne, auch im Detail durchgearbeitet haben. Deswegen ist dieser Antrag völlig obsolet. Es ist natürlich der Versuch, kurz bevor die Regierung das Werk einbringt – wir haben dann eine große Anhörung noch im Frühjahr hier zu erwarten und eine zweite, dritte Lesung und Beschlussfassung –, sich jetzt noch sozusagen vorne auf den Zug draufzusetzen. Die entsprechenden Förderprogramme, die angesprochen worden sind, also das, was die SPD mit dem Antrag gefördert haben will, ist längst über die Wohnraumförderung möglich – in allen Details. Wenn es Notwendigkeiten gibt, die Beratung für die Kommunen und Bauträger zu verbessern, dann sollten wir einmal mit dem Beirat der Wohnraumförderung der NRW.BANK, mit dem wir regelmäßig einmal im Quartal zusammensitzen, genau darüber sprechen, dass es Defizite bei der Beratung gibt. Die Förderfähigkeit ist aber längst gegeben. Daher ist dieser Antrag wirklich obsolet. Ich tue mir schwer mit der zu erwartenden Feststellung, dass es dazu nun ein Sachverständigengespräch geben soll. Ich würde der SPD einfach anbieten – natürlich kann aber jede Fraktion selbst entscheiden, was dann auf uns zukommt –, dass wir all diese Beratungspunkte, alle Sachverhalte bei der großen Anhörung zur LBO-Novelle im Frühjahr miteinander diskutieren können. Dazu braucht es kein eigenes Sachverständigengespräch. Bezüglich der Frage zur Landeswohnungsbaugesellschaft. Ich würde weihnachtlich raten, dass ihr das jede Woche machen könnt. Tom Brüntrup hat gesagt, dass wir euch den Zahn direkt ziehen können. Ich würde sagen: Wenn wir das Thema nächstes Jahr auch in jeder Plenarwoche haben, dann würde ich an dieser Stelle für eine Zahnbehandlung ohne Narkose plädieren. Landtag (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Alexander Baer [SPD]) Ich wünsche auch schöne Weihnachten, einen guten Jahreswechsel und freue mich auf das nächste Jahr, in dem wir wahrscheinlich auch in jeder Plenarwoche engagiert über Wohnen diskutieren werden. Es gibt auch gute Gründe, das engagiert zu tun, aber die Punkte, die im Antrag der SPD stehen, erfüllen wir alle mit der neuen LBO-Novelle – und weit darüber hinaus. Darauf können Sie sich freuen. Bis dahin gilt es, abzuwarten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Lieber Herr Kollege, das können wir vielleicht noch einmal kurz vertiefen, weil der Kollege Watermeier eine Zwischenfrage hat. Lassen Sie sie zu? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: O nee! – Zuruf von Wibke Brems [GRÜNE])

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Arndt Klocke GRÜNE

Ja.

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Christof Rasche

Herr Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Ich würde doch gerne zwischenfragen, Herr Kollege Klocke, inwiefern sich Fragen der Wohnraumförderung durch die Vorlage der LBO erledigen? Das haben Sie ja gerade gesagt.

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Arndt Klocke GRÜNE

Nein, da haben Sie mich missverstanden, oder ich habe mich vielleicht auch unglücklich oder missverständlich ausgedrückt. (Stefan Zimkeit [SPD]: Das ist falsch!) – Jetzt bin ich mal dran, ne? Herr Kollege, Sie haben in den letzten Tagen – ich sitze da vorne – wirklich so viel dazwischengerufen. Ich hoffe, dass Sie sich in den letzten drei Tagen richtig verausgabt haben. (Zurufe von Sebastian Watermeier [SPD], Sa- rah Philipp [SPD], Frank Müller [SPD] und Ste- fan Zimkeit [SPD]) – Ja, ich meine Sie, Kollege Zimkeit. Meine Ausführungen waren, dass das, was Sie in dem Antrag bezüglich der Notwendigkeit bei der Umbauförderung in all den Punkten aufführen, in allen Details über die NRW-Wohnraumförderung abgedeckt wird. Darin bin ich mir relativ sicher, aber wir können uns ja im Ausschuss darüber austauschen. Wenn notwendige Beratung der Punkt ist, den Sie nachfordern, kann man darüber reden, dann müssen wir aber mit der NRW.BANK darüber reden, weil die 18.12.2025 Frage danach, wer diese Beratungsangebote macht, ja höchstens über die NRW.BANK oder über die Verbraucherzentrale laufen kann. Das wird natürlich nicht über die LBO-Novelle kommen. Aber zu den Fragen nach Umbau und Ausbau, die im letzten Antrag der SPD drin waren und die jetzt im Antrag angeführt werden, wird über die zweite LBO-Novelle etwas kommen. Das müssten Sie eigentlich auch wissen, wenn Sie sich im Sommer den Regierungsentwurf durchgeguckt haben. Das warʼs. – Danke. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Kollege Zimkeit hat sich noch zu einer Zwischenfrage gemeldet, die kann man aber nur zu einer Rede stellen und nicht zu einer Antwort auf eine Zwischenfrage, das ist nicht möglich. – Jetzt machen wir weiter in der Aussprache, und die Kollegin Freimuth hat das Wort für die Fraktion der FDP. (Zwiegespräch zwischen Stefan Zimkeit [SPD] und Arndt Klocke [GRÜNE])

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Angela Freimuth FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag der SPD wird eine reale Herausforderung aufgegriffen. Es ist unbestritten, dass private Eigentümerinnen und Eigentümer Einliegerwohnungen aus finanziellen, aber insbesondere auch aus bürokratischen Gründen oft nicht realisieren. Der Antrag der Kollegen verkennt aber aus meiner Sicht die Grenzen der Wohnraumförderung und setzt den Schwerpunkt auf das falsche Instrument. Eine zielgerichtete Entlastung privater Bauherrinnen und Bauherren erreicht man wirkungsvoller über entschlackte Bauordnungsregelungen und Kostensenkungen, die in der Folge eintreten, als über immer neue Förderlinien. (Beifall von der FDP) Wir stehen vor der Aufgabe, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das diskutieren wir im Grunde genommen an fast jedem Plenartag, heute zum zweiten Mal. Viele private Eigentümerinnen und Eigentümer wollen und werden ihre Häuser modernisieren; Flächen teilen, Einliegerwohnungen einrichten, durch Aufstockung neuen Wohnraum schaffen. Sie stoßen dabei aber auf bürokratische Hürden, und die werden dann oftmals auch zu finanziellen. Das Anliegen im Antrag, zusätzlichen Wohnraum im Bestand zu mobilisieren, ist nicht nur verständlich, sondern auch notwendig. Die Wohnraumförderung kann hier zweifelsohne unterstützen, aber sie ist wohl kaum das Allheilmittel. Schon heute trägt die Wohnraumförderung eine Vielzahl von Aufgaben. Sie soll Landtag sozialen Wohnungsbau ermöglichen, Modernisierung unterstützen und Eigentumsbildung fördern. In Nordrhein-Westfalen ist die Wohnraumförderung, gerade durch die Programme der NRW.BANK, traditionell hoch, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Alle sind bemüht, die Fördersystematik effizient und nutzerfreundlich zu gestalten. Dass eine weitere Linie für Einliegerwohnungen hier sinnvoll sei, überzeugt nicht, insbesondere dann nicht, wenn der sprichwörtliche Kuchen der Wohnraumförderung nicht größer wird. Wenig überzeugend ist auch eine kleinteilige Anpassung der Modernisierungslinie in der Wohnraumförderung. Die Gründe für das Zögern – insbesondere der privaten potenziellen Vermieter und Investoren – sind, dass sich die Investitionen oftmals nicht mehr durch Mieteinnahmen amortisieren. Es wäre ein Gewinn, wenn die Antragsteller zur Kenntnis nehmen würden, dass gerade die Forderung nach einer immer weiter ausgreifenden Mietenregulatorik und die Diskussionen darüber dazu führen, dass private Investoren zunehmend abgeschreckt und verunsichert werden. Haus & Grund und andere haben das in den Anhörungen von Sachverständigen immer wieder deutlich gemacht. (Beifall von der FDP) Hinzukommen aufwendige Genehmigungen sowie Unsicherheiten darüber, welche Auflagen gelten, wie teuer Statik, Brandschutz, Stellplätze usw. sind. Deswegen sind die Erwartungen an die Novelle der Landesbauordnung zu Recht hoch, nach den bisherigen Ankündigungen der Landesregierung aber auch mit Zuversicht verbunden. Ein wichtiges Werkzeug mittels dessen man Investitionsbremsen lösen könnte, wäre doch eine innovationsfreundliche Bauordnung und dann in der Folge auch niedrigere Baukosten. Die Innovationsklausel in der Landesbauordnung, die wir jetzt schon haben, bietet durchaus Möglichkeiten, von starren Vorgaben abzuweichen, wenn dadurch Wohnraum geschaffen werden kann. Das bleibt aber in der Praxis oft wirkungslos, weil es bei einer Sollformulierung bleibt und es an klaren Ausführungsvorschriften fehlt. Wir schlagen vor, diese Innovationsklausel zu einem echten Genehmigungsanspruch weiterzuentwickeln. Der Gebäudetyp E braucht auf Bundesebene eine Anpassung des Bauvertragsrechts und auf Landesebene mutige Pilotprojekte. Bei der geplanten sogenannten Oldtimerregelung in der Landesbauordnung, also dem Umgang mit alten Bestandsbauten, braucht es rechtssichere Kriterien dazu, wie Modernisierungen erleichtert werden können. All diese Punkte erleichtern Investitionen in zusätzlichen Wohnraum, und das Anliegen, zusätzlichen 18.12.2025 Wohnraum im Bestand zu mobilisieren, ist richtig. Wir stimmen der Überweisung zur weiteren Beratung deshalb ausdrücklich zu. Vielleicht gibt es an der Stelle dann auch die Erkenntnis, dass die Instrumente anders, besser genutzt und eingesetzt werden könnten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Herr Clemens das Wort. Bitte sehr.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD stellt fest, dass es nicht nur die Mieten sind, die steigen. Das ist vollkommen korrekt. Auch die Kosten für die Finanzierung und den Erhalt selbstgenutzten Wohneigentums bereiten Menschen zunehmend existenzielle Sorgen. Sie benennen das im Antragstext vollkommen zutreffend – Zitat –: „Zudem gefährdet der zum Teil hohe Sanierungsbedarf dieses Gebäudebestands, mit hohen gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz, die erhoffte Alterssicherung durch Wohneigentum.“ Klimaschutzvorgaben setzen Eigentümer unter Druck. Sie lassen unerwähnt, dass Sie von der SPD maßgeblich selbst verantwortlich für die Ursachen sind, denn die Entwertung von Immobilien durch überspannte Vorgaben im Bereich der Energieeffizienz wurde von der SPD stets entschieden vorangetrieben. Auch in diesem Antrag wird noch einmal betont, an den Klimaschutzauflagen unverändert festhalten zu wollen. Statt eine selbstkritische Bestandsaufnahme auch in Bezug auf die finanzielle Umsetzbarkeit und die Sozialverträglichkeit Ihrer Wärmewende zu betreiben, versuchen Sie, Schrauben an Nebenschauplätzen zu drehen. Nicht Sanierungspflichten, Heizungsverbote und eine Energiepolitik, die Wohnnebenkosten explodieren lässt, sind für Sie das Problem. Das Problem sind für Sie vielmehr die Unternutzung von selbstgenutzten Eigentumsimmobilien sowie eine fehlende Aktivierung von Wohnraum. Im Antrag wird ein Verteilungsproblem am Wohnungsmarkt angesprochen, das auch ohne Zweifel besteht. Zu viele vor allem junge Haushalte mit Kindern leben in zu kleinen Wohnungen. Gleichzeitig können zu viele zumeist ältere Haushalte nicht umziehen, weil die Kosten oder auch der Mangel an Alternativen zu groß sind. Das verstärkt soziale Ungleichheiten und mindert die Effizienz. Die Ursachen sind zu wenig Neubau, steigende Baukosten und Bürokratie, während die Nachfrage hoch bleibt. Landtag Die finanzielle Kluft zwischen Mieten bei Altverträgen und Neuvertragsmieten wächst, wodurch Menschen vor dem Umzug in eine neue, den eigenen Ansprüchen womöglich angemessenere Wohnung zurückschrecken. Hinzu kommt der ausbleibende sogenannte Sickereffekt, weil Familien es sich immer weniger leisten können, Wohneigentum zu erwerben, und Mietwohnungen nicht mehr freiziehen. Sein vertrautes Heim für eine kleinere, aber teurere Wohnung zu verlassen, klingt zugegebenermaßen nicht sehr attraktiv. Nicht zuletzt ist die Aufgabe der vertrauten Umgebung und Nachbarschaft für viele ältere Menschen ein Sprung ins Ungewisse. Zu all dem fällt der SPD nichts anderes ein, als für eine weitere Nische ein weiteres Förderprogramm zu fordern. Nach dem Sonderförderprogramm für die Aufstockung von Gebäuden im Oktober-Plenum hat sie diese Woche den Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum mit dem Ziel der Schaffung von Einliegerwohnungen im Sortiment. Einmal davon abgesehen, dass es bereits umfassende Modernisierungsförderungen gibt: Auf Immobilieneigentümer, ob Vermieter oder Selbstnutzer, kommen in naher Zukunft gewaltige, von der Politik erzwungene Umbaukosten zu. Millionen Gebäude sind betroffen. Fassaden müssen auf Höchststandards gedämmt, Fenster ausgetauscht, neue Haustechnik installiert und die Heizung auf Erneuerbare umgestellt werden. Viele wissen heute noch nicht, wie sie den Heizungstausch zusätzlich zu der anstehenden Anschlussfinanzierung ihres Immobilienkaufs bezahlen sollen; denn, liebe Kollegen, unsere, Ihre Abgeordneten-Diät ist nun einmal nicht die finanzielle Realität der allermeisten Menschen da draußen. Diese Leute haben Angst, ihr Heim zu verlieren. Ein neues Sonderförderprogramm nimmt diesen Wohneigentümern nicht diese Sorgen. Stattdessen belastet ein solches Programm die in Schieflage geratenen öffentlichen Haushalte noch weiter; denn im SPD-Antrag wird keinerlei Vorschlag zur Gegenfinanzierung gemacht. Die Steuerzahler müssen ihren Kopf hinhalten. Und die Steuerzahler, zu denen in der Regel auch besagte Wohneigentümer gehören, wissen nicht, was an Sanierungspflichten mit welchen Schlussfristen und mit welchen möglichen Sanktionen bei Zuwiderhandlungen in Zukunft auf sie zukommen werden. Wie es mit dem Gebäudeenergiegesetz weitergeht, wird man ja auch noch sehen müssen. Wohneigentümer mit niedrigeren und mittleren Einkommen haben mit fehlendem Eigenkapital, mit hohen Zinsen, mit einem erschwerten Zugang zu Krediten, mit hohen Handwerkerkosten und mit schwankenden Materialpreisen zu kämpfen. Noch einmal: Ein neues, im Antrag auch nicht näher quantifiziertes Sonderförderprogramm wird diese 18.12.2025 existenziellen Planungsunsicherheiten nicht aus der Welt schaffen. Ein besserer Weg wäre, die Kosten für Wohnen und Lebenshaltung für diese Leute spürbar zu senken und ihnen mehr Geld zu lassen, damit sie Umbau, Sanierung und Umzugsmaßnahmen nach eigenem Ermessen selbstbestimmt – durchaus auch innerhalb bestehender Förderstrukturen – stemmen können. Der vorliegende SPD-Antrag greift zu kurz, macht keine Vorschläge zur Gegenfinanzierung und geht die Grundursache für die hohe Belastung der Wohneigentümer sowie die Ineffizienz der Wohnraumnutzung nicht an. Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen eine frohe Weihnachtszeit und besinnliche Tage mit Ihren Liebsten. Auf ein gesundes und glückliches neues Jahr! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat wird durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vieles abgefangen werden, was Hemmnisse im Bestand im Hinblick auf Aufbau und Ausbau zu Wohnzwecken angeht. Das ist das Ziel der dritten Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen. Damit wird eine Umbaukultur, eine Umbauordnung gesetzlich verankert werden. Heute stehen wir – ich glaube, in der Analyse des Problems sind wir alle einig – vor der Herausforderung, dass Sie, wenn Sie ein bestehendes Gebäude anfassen, in der Regel gezwungen sind, das Komplettgebäude an den heutigen Baustandard anzupassen, was natürlich in weiten Teilen weder wirtschaftlich noch effizient ist. Die Folge ist, dass Menschen es unterlassen, ihre Wohnungen auszubauen oder die Häuser um Wohnraum zu erweitern. Deswegen haben wir gesagt, dass wir das angehen wollen. Anlasspunkt – Sie erinnern sich – war die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung mit dem Einfügen eines § 85a. Ich habe dann auf dem Neujahrsempfang der Architektenkammer sehr offensiv dafür geworben, sich damit auseinanderzusetzen. Wir haben uns jetzt gut anderthalb Jahre zusammen mit den Praktikerinnen und Praktikern aus der Bauwelt mit der Frage auseinandergesetzt, wie man das rechtssicher gestalten kann. In der Zwischenzeit haben wir uns im November 2025 zwischen den 16 Bundesländern darauf verständigt, die Musterbauordnung zu ändern. Hier greift Landtag also nacheinander immer eins ins andere; so muss es ja sein. Insofern fangen die Länder jetzt an, ihre Landesgesetze entsprechend anzupassen und die Umbauordnung dann auch in das jeweilige Landesgesetz zu übernehmen. Das heißt: Das wird kommen und wird an ganz vielen Stellen für eine Lösung des Problems sorgen. Das, was Sie beschreiben, kann man aber in Teilen schlichtweg nicht erzwingen. Man kann es auch nicht mit einem Förderprogramm anreizen, weil Menschen selbst darüber entscheiden, ob sie ihre Immobilie zu Teilen fremdvermieten wollen, eine Einliegerwohnung einbauen wollen oder, oder, oder. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Wir haben mit den Gebäudekreditprogrammen der NRW.BANK Möglichkeiten, die heute schon in Anspruch genommen werden können. Das wird auch zinsoptimiert unterstützt. Das ist es dann aber auch, glaube ich, weil der Schwerpunkt der öffentlichen Wohnraumförderung auf dem Mietwohnungsneubau liegt. Das hatte hier im Plenum und im Landtag Nordrhein-Westfalen immer das Prä. Wir haben das als Landesregierung entsprechend umgesetzt. So wird es auch bleiben. Wir unterstützen, wie Sie wissen, zu einem hohen Anteil auch das Schaffen von Eigentum – aus guten Gründen; denn Vermögensbildung hat viel mit gesellschaftlicher Stabilität zu tun. Deswegen würde ich persönlich gar nicht immer weiter in Verästelungen abbiegen wollen, weil jede Zusätzlichkeit natürlich einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedingt, sowohl aufseiten der Bauherren als auch aufseiten der bearbeitenden Behörden. Eigentlich haben wir uns ja alle auf den Weg gemacht, zu sagen: Wir bauen Bürokratie zurück. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) – Vielen Dank, Frau Abgeordnete Freimuth. Ich freue mich über die Unterstützung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Ansinnen ist verstanden. Wir werden das in der Tat – so wie Abgeordnetenkollege Klocke das ausgeführt hat – im Zuge der Bauordnung rauf- und runterdiskutieren. Ich bin da auch sehr offen für weitere Änderungen. Alles, was wir einfacher machen können, auch im Bestand, trage ich an der Stelle sehr gerne mit. Ich sage das sehr deutlich. Es wird in dieser Bauordnung auch vieles enthalten sein, was zur Diskussion anreizen wird. Dafür ist sie auch da. Wir haben, glaube ich, in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen eine sehr gute Bauund Immobilienpolitik auf den Weg gebracht. Das zeigt sich in den Zahlen. Das zeigt sich in der Zufriedenheit in der Wohnungswirtschaft, bei den Eigentümern, aber auch bei weiten Teilen der Mieterschaft. 18.12.2025 Insofern wünsche ich Ihnen jetzt noch eine schöne Adventszeit. Ich wünsche Ihnen gesegnete Weihnachten. Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026. Es wird so sein wie jedes neue Jahr. Neue Aufgaben werden auf uns warten. Aber ich bin mir sicher: Wir werden die in aller Güte, Aufgeregtheit oder Beruhigtheit miteinander auskämpfen und ausfechten – im Sinne der Demokratie, im Sinne der besten Lösung. – Vielen Dank. Ihnen schöne Weihnachten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/16907 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist so entschieden. Wir kommen zu: 11 Illegales Glücksspiel bekämpfen: Vollzugslücken im Land schließen, Ordnungsämter stärken! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16912 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Herr Keith das Wort. Bitte sehr.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ob in Kiosken, Shishabars oder den Hinterzimmern dubioser Cafés und Kulturvereine: Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags boomt in Nordrhein-Westfalen das illegale Glücksspiel. Was vor vier Jahren richtigerweise eingeführt worden ist, erweist sich heute nicht nur für gesperrte Spieler als Falle. So richtig die strengen Kontrollen und der Spielerschutz in legalen Casinos und Spielhallen auf der einen Seite sind, so haben Sie es versäumt, auf der anderen Seite die Kontrollbehörden zur Bekämpfung von illegalen Glücksspielgeräten entsprechend technisch und personell aufzurüsten. Dabei haben Sie die Fachleute gewarnt, dass nicht alle Spieler zwangsläufig das legale Angebot wahrnehmen, wenn Sie es streng regulieren und ver-Landtag knappen, sondern sich andere Möglichkeiten suchen werden, ihre Sucht zu befriedigen. Mit Ihrer Arroganz und Fehleinschätzung haben Sie dem illegalen Glücksspiel Tür und Tor geöffnet. All das ist dem Innenminister bekannt. Und was macht er? Außer ein paar PR-wirksamen Durchsuchungen für schöne Bilder mit ihm nicht viel. Er schaut, wie leider viel zu oft, weitgehend machtlos zu. Wer sind die Profiteure dieser rechtsfreien Zone? Es sind kriminelle Rockergruppierungen, Personen mit Verbindungen zur italienischen Mafia und Angehörige von türkisch-arabischen Familienclans, die längst ihre eigene Parallelstruktur in unseren Städten errichtet haben. Hier geht es nicht mehr um harmlose Würfel- oder Dominospiele, sondern um ein Milliardengeschäft mit der Sucht und Hilflosigkeit von Spielern, die zu ihrem eigenen Schutz zu Recht keinen Zugang mehr zu legalem Glücksspiel haben. In unserem Antrag sprechen wir auch das Problemfeld der sogenannten Fungames an. Sie sehen aus wie normale Geldspielgeräte, werden aber ohne Erlaubnis betrieben: kein Spielerschutz, keine Prävention, keine Steuern, nicht selten manipulierte Geräte und wenig Risiko, erwischt zu werden. Es wird rund um die Uhr schwarz gezockt, Geld gewaschen und erpresst, bis der Arzt kommt. Und geht dem Spieler das Geld aus, stehen die Geldverleiher schon Gewehr bei Fuß. Dass bei den dubiosen Darlehen Zinsen von bis zu 50 % pro Monat verlangt werden, registriert der Spieler zu spät und auch erst dann, wenn es um die Rückzahlung geht, die nicht selten mit schwerer Körperverletzung bis hin zu Tötungsdelikten eingetrieben wird. Fungames sind, anders als es der Name vermuten lässt, weder ein harmloser Spaß noch ein Kavaliersdelikt, sondern ein wachsender Schwarzmarkt mit Milliardenumsätzen. Bei Einsätzen von bis zu 200 Euro in drei Sekunden ohne jede zeitliche Begrenzung oder Regulierung des Einsatzes können Einnahmen von mehreren Tausend Euro pro Gerät am Tag zusammenkommen. Umsätze von bis zu 8 Millionen Euro in wenigen Jahren an einem einzigen Gerät wurden bereits nachgewiesen. Der Rechtsstaat hat hier die Kontrolle über ganze Teilbereiche des Glücksspielmarkts verloren. Dabei fehlt es nicht an Gesetzen, sondern am Vollzug, so der Sachverständige Thelen im Innenausschuss – Zitat –: „Eine weitere Verschärfung des Glücksspielrechts in Form neuer Regelungen macht momentan wenig Sinn, solange es nicht möglich ist, die bisher geschaffenen Regelungen […] umzusetzen“. Der Glücksspielstaatsvertrag sowie das Ausführungsgesetz NRW sind in der Theorie klar: Illegal ist, was nicht konzessioniert ist. Punkt. Doch wie die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage 18.12.2025 belegt, liegt die Realität weit davon entfernt. Von vermutlich 40.000 illegal betriebenen Automaten wurden in vier Jahren gerade einmal 640 Geräte sichergestellt – nicht einmal 2 %. Gleichzeitig wurden nur 1.665 Bußgeldverfahren abgeschlossen. Nur einmal zur Einordnung: Wir reden hier von Strafen in Höhe von durchschnittlich 200 Euro für Geräte, die monatlich im Durchschnitt 10.000 Euro einspielen, und das steuerfrei. Die Kriminellen lachen darüber, zumal das Risiko, erwischt zu werden, sehr gering ist. Warum ist das so? Weil die Ordnungsämter heillos überfordert sind sowohl personell, rechtlich als auch technisch. Und nein, das sagt nicht nur die AfD, sondern eben bereits genannter Sachverständiger im Innenausschuss. Die kommunalen Ordnungsämter sind maßgeblich dafür zuständig, aufgestellte Geldspielgeräte und ihre Betreiber zu kontrollieren. Dieser Aufgabe können sie allerdings nur dann gerecht werden, wenn ausreichend geschultes Personal zur Verfügung steht, das nicht befürchten muss, beim nächsten Kontrollgang beleidigt, bespuckt oder körperlich angegriffen zu werden. Also, was ist zu tun? Wir sagen, wer das illegale Glücksspiel wirklich bekämpfen will, muss in erster Linie die Ordnungsämter stärken: mit einer landesweiten Koordinierungsstelle zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, mit der Zuständigkeit der Polizei bei illegalen Automaten analog zum Fungames-Erlass, mit der Einrichtung einer zentralen Fachstelle für ITforensische und juristische Unterstützung, damit die konfiszierten Automaten zur Beweissicherung zeitnah ausgewertet werden können, mit Schulungsprogrammen für Ordnungsämter, mit einem landesweiten Melderegister für auffällige Geräte, Standorte und Betreiber und, zuletzt, mit abschreckenden Bußgeldern und harten Strafen anstatt lächerlicher Kleckerbeträge und eingestellter Verfahren mangels Personal. Aber was macht diese Landesregierung? Sie weigert sich, die Realität anzuerkennen und Vollzugsdefizite offen zu benennen. Herr Reul, davon profitieren am Ende nur die Kriminellen, die diesen rechtsfreien Raum gnadenlos ausnutzen. Wer nicht hinsieht, wer nicht mit aller Härte gegen das Problem vorgeht, der riskiert am Ende die Erosion unseres Rechtsstaates. Die Alternative für Deutschland tritt dieser Entwicklung entschieden entgegen. Dafür brauchen wir nicht einmal neue Gesetze, denn Bürokratie haben wir in Deutschland, in NRW wahrlich genug. Es würde, wie so oft, auch hier reichen, wenn wir die bestehenden Gesetze entschlossen umsetzen würden. Die Ordnungsämter sind dazu der Schlüssel. Klar ist auch, dass dafür Geld in die Hand genommen werden muss. Aber jeder investierte Euro in die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zahlt sich am Ende hundertfach aus. Landtag Wenn Sie sich jedoch weiter weigern, der Realität ins Auge zu sehen und die Ordnungsämter nicht in die Lage versetzen, robust, technisch versiert und mit der entsprechenden Unterstützung der Polizei gegen diese Kriminellen vorzugehen, dann werden die Kassen beim organisierten Verbrechen weiter klingeln – auf Kosten der Familien, der Spielsüchtigen und der Allgemeinheit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Daniel Hagemeier das Wort. Bitte sehr.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bekämpfung illegalen Glücksspiels ist ohne Zweifel ein wichtiges und sicherheitspolitisch sensibles Thema. Es betrifft das Ordnungsrecht, das Steuerrecht, die Strafverfolgung und nicht zuletzt den Schutz vieler Menschen, die durch solche Angebote in echte Abhängigkeiten geraten können. Jeder ernsthafte Lösungsansatz verdient deshalb eine gründliche, ruhige und nüchterne Betrachtung. Der vorliegende Antrag greift Herausforderungen auf, die in der Praxis seit Jahren bekannt sind. Komplexe Zuständigkeiten, ein hoher Vollzugsaufwand, eine herausfordernde Beweisführung und die Frage, wie Kommunen und Polizei in diesem schwierigen Feld effizient zusammenarbeiten können: Das sind reale Punkte, und sie sind für uns alles andere als neu. Gleichzeitig zeigt eine genaue Analyse: Nicht jedes im Antrag benannte Problem ist ein Zeichen staatlicher Untätigkeit, und nicht jede vorgeschlagene Maßnahme trifft die eigentliche Ursache. Gerade weil es ein sensibles Themenfeld ist, benötigen wir eine differenzierte und verantwortungsvolle Einordnung. Dazu die folgenden Anmerkungen: Erstens. Die Situation der kommunalen Ordnungsämter wird im Antrag sehr zugespitzt dargestellt. Richtig ist: Manche Kommunen stehen beim Vollzug vor Herausforderungen; besonders dort, wo bestimmte Gewerbestrukturen die Kontrolldichte erhöhen. Es gibt aber ebenso viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen, in denen die Verfahren fachlich solide geführt werden. Das Bild eines flächendeckenden Strukturversagens ist schlicht nicht zutreffend. Zweitens. Die genannte Zahl der in NRW illegal aufgestellten Geräte ist auf NRW heruntergebrochen. Inwieweit es sich hier um Zahlen handelt, die eins zu eins und wirklich zu 100 % auf Nordrhein-Westfalen zutreffen, kann nicht sicher behauptet werden, weil es letztendlich geschätzte Zahlen sind. 18.12.2025 Der Kampf gegen Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen ist seit 2017 ganz klar mit dem Namen unseres Innenministers Herbert Reul verbunden. Er hat immer wieder sehr deutlich formuliert, dass der Kampf gegen diese Clankriminalität ein immer noch nicht abgeschlossenes Gesamtbild darstellt und wir mit Polizei und Ordnungsämtern weiterhin daran arbeiten, Nordrhein-Westfalen Tag für Tag sicherer zu machen. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE]) Drittens. Die Frage nach klaren Zuständigkeiten zwischen Polizei und Kommunen ist in der Sache wichtig. Der sogenannte Fungames-Erlass hat bereits Verbesserungen gebracht. Auch das gehört zur Wahrheit. Viertens. Andere Forderungen greifen bereits geltende Praxis auf oder liegen außerhalb landespolitischer Zuständigkeit. Des Weiteren ist anzumerken, dass Anpassungen an einige Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag derzeit beraten werden. Zusammenfassend kann mit Blick auf den vorliegenden Antrag Folgendes festgehalten werden: Es sind keine schwerwiegenden strukturellen Defizite bei der Umsetzung und Durchführung des Glücksspielrechts auf kommunaler Ebene erkennbar. Auch ist die Kontrolldichte durch unsere Polizei … (Das Mikrofon fällt aus.)

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Berivan Aymaz

Es liegt ein technischer Fehler vor. – Jetzt?

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Daniel Hagemeier CDU

Eins, zwei, Test. – Okay. Jetzt geht es weiter. Auch ist die Kontrolldichte durch unsere Polizei und unsere Ordnungsbehörden in NRW erhöht worden. So kommt es auch zu einer Aufhellung des Dunkelfeldes. Darüber hinaus ist der behördenübergreifende Austausch sichergestellt und intensiviert worden. Deswegen zum Schluss: Der weiteren fachlichen Beratung im Hauptausschuss, der Überweisung des Antrags stimmen wir natürlich zu. Da es auch meine letzte Rede in diesem Jahr ist, wünsche ich Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und für den Übergang in das kommende Jahr alles Gute. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Ich danke Ihnen sehr. Entschuldigen Sie bitte, dass technische Probleme hervorgetreten sind und Ihr Mikro zwischenzeitlich mal aus war. – Für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Falszewski. Landtag

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Benedikt Falszewski SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Illegales Glücksspiel ist in der Tat ein ernstes Problem. Es schadet Spielerinnen und Spielern, es untergräbt den Jugend- und Spielerschutz, und es stärkt kriminelle Strukturen. Oftmals zerstört es ganze Existenzen und ist für viele Familien eine starke Belastung. Darüber besteht hier im Haus kein Zweifel, bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten natürlich auch nicht. Aber ein bestehendes Problem macht noch lange keinen guten Antrag. Genau darüber reden wir heute: Der Antrag der AfD erweckt den Eindruck, als sei in Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene jahrelang nichts geschehen, als habe die Politik tatenlos zugesehen und als seien die Kommunen alleingelassen worden. Das ist schlichtweg falsch. Die AfD beschreibt ein Vollzugsdefizit, verschweigt aber bewusst, dass dieses längst angegangen wird. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage geschaffen, um legale Angebote zu regulieren und illegale konsequent zu verfolgen. Auch in Nordrhein-Westfalen wurden die Zuständigkeiten klarer gefasst, die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Ordnungsbehörden und Staatsanwaltschaften verbessert und mit dem sogenannten Fungames-Erlass eine entscheidende Lücke geschlossen. Dass Fungames heute eindeutig als Straftat verfolgt werden und nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone verschwinden, ist kein Verdienst der AfD, sondern das Ergebnis konsequenter Arbeit der nordrheinwestfälischen Sicherheitsbehörden. Der Antrag zeichnet außerdem ein Zerrbild unserer Kommunen. Ja, Ordnungsämter stehen unter Druck. Ja, sie brauchen Unterstützung und klare Verfahren. Aber was macht die AfD an der Stelle? Meiner Meinung nach stellen Sie die kommunale Ebene pauschal als überfordert, inkompetent und handlungsunfähig dar. Das ist nicht nur unfair, das ist respektlos gegenüber den vielen Beschäftigten, die täglich ihren Job machen, oft unter schweren Bedingungen. Aus der kommunalen Praxis, etwa aus einer Stadt wie Bochum oder meiner Heimatstadt Duisburg, wird deutlich, dass die im Antrag behaupteten eklatanten Vollzugsdefizite dort weder in dieser Schärfe noch in diesem Umfang bestätigt werden. Durch gezielte Schulungen, entsprechende Schutzausstattung und gemeinsame Kontrollen mit Ordnungsdienst und Polizei fehlt es weder an fachlicher Qualifikation noch an Sicherheit oder juristischer Durchsetzungsfähigkeit. Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen werden Geldspielgeräte und auch ganze Objekte versiegelt. Durchsuchungsbeschlüsse werden erfolgreich vollstreckt. Das ist kein Vollzugsversagen; das ist ein funktionierender Rechtsstaat vor Ort. 18.12.2025 Daher stehen wir von der SPD an der Seite der Kommunen. Wir fordern seit Langem eine bessere Finanzierung unserer Städte und Gemeinden, auch für den Ausbau der Ordnungsämter. Was wir aber sicherlich nicht akzeptieren, ist die pauschale Unterstellung fehlenden Fachwissens. Das ist schlichtweg eine Unverschämtheit. Fehlendes Fachwissen stelle ich bislang vor allem in den Reihen der AfD fest, nicht bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Ordnungsämter. Besonders problematisch ist der sicherheitspolitische Ansatz der AfD. Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen tief in bestehende Zuständigkeiten von Kommunen und Polizei ein – statt Klarheit zu schaffen, drohen Doppelstrukturen und neue Abgrenzungsprobleme. Die Einrichtung zusätzlicher zentraler Fachstellen oder eines landesweiten Melderegisters klingt nach Tatkraft, bedeutet in der Realität aber vor allem mehr Bürokratie und erhebliche Kosten, ohne dass eine nachweisbare Effizienzsteigerung belegt wird. Wir brauchen keine Symbolpolitik und keine neuen Schreibtische. Wir brauchen funktionierende Zusammenarbeit vor Ort, abgestimmte Verfahren und einen realistischen Blick auf die bestehenden Strukturen. Der AfD-Antrag suggeriert ein flächendeckendes Vollzugsversagen. Die eigentlichen Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache. Hunderte sichergestellte Geräte und über Tausend Bußgeldverfahren zeigen, dass Kontrollen stattfinden und Recht durchgesetzt wird, auch wenn es weiterhin Herausforderungen gibt; das ist nicht zu bezweifeln. Gerade beim illegalen Glücksspiel, insbesondere bei den sogenannten Fungames, hat sich die Lage in den letzten Jahren verbessert, auch durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Ordnungsbehörden und Polizei. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass bei komplexen Verfahren natürlich noch Optimierungsbedarf besteht, etwa bei Zuständigkeitsfragen oder Verfahrensabläufen. Pauschale Schuldzuweisungen helfen hier jedoch nicht weiter. Ich komme zum Schluss und zum Hauptproblem dieses Antrags. Der AfD-Antrag blendet den wichtigsten Aspekt, den Spielerschutz, fast vollständig aus. Illegales Glücksspiel ist nicht nur ein Ordnungsproblem. Es ist ein soziales Problem, ein gesundheitspolitisches Problem und oft der Einstieg in Überschuldung, Abhängigkeit und persönliche Krisen. Die SPD sagt klar: Bekämpfung illegalen Glücksspiels heißt nicht nur Kontrolle und Repression, sondern auch Prävention, Aufklärung und Hilfsangebote. Dazu findet sich im Antrag der AfD übrigens nichts. Hinzu kommt, dass der Antrag jede Antwort schuldig bleibt, wie der erhebliche Mehrbedarf an Personaltechnik und Schulungen finanziert werden soll. Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag folgt einem sehr bekannten Muster: Probleme maßlos übertreiben, Vertrauen in staatliche Ebenen untergraben und einfache Lösungen versprechen, wo differenziertes Handeln notwendig ist. Die SPD lehnt den Antrag deshalb inhaltlich ab. Wir setzen stattdessen auf starke Kommunen anstatt auf pauschale Kritik, auf klare Zuständigkeiten anstatt neuer Doppelstrukturen, auf konsequente Verfolgung und wirksamen Spielerschutz. Nordrhein-Westfalen braucht Lösungen, aber keine AfD-Anträge, die mehr versprechen, als sie halten können. Der Überweisung stimmen wir zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollege Herr Rock das Wort.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es bestehen unbestritten Herausforderungen bei der Durchsetzung des geltenden Glücksspielrechts. Glücksspielsucht ist eine schwere Erkrankung, die eine Reihe von Menschen in Deutschland betrifft. Über 1 Million Menschen zeigen ein problematisches Spielverhalten, und ja, der illegale Glücksspielmarkt ist ein Problem – überhaupt keine Frage. Ein großes Problem ist neben der Frage von Spielhallen auch die Verlagerung des Glücksspiels ins Internet. Ich will aber auch sagen: Ganz so dramatisch, wie die AfD es hier darstellt, ist die Lage nicht. Denn es stimmt einfach nicht, dass derzeit eine ungebremste Zunahme illegaler Glücksspielautomaten zu beobachten ist. Sie liefern in Ihrem Antrag auch keinen Beleg dafür, dass es eine Zunahme gegeben hat. Dass es ein Problem ist, ist überhaupt keine Frage, will ich nicht abstreiten. Aber ich finde, wir sollten die Kirche im Dorf lassen und die Lage nicht dramatischer machen, als sie derzeit schon ist. (Zurufe von Gönül Eğlence [GRÜNE] und An- dreas Keith [AfD]) – Herr Kollege, wer hier wo sitzt, können wir gerne an anderer Stelle besprechen. Ich glaube schon, dass ich die Realitäten wahrnehme. Ich habe Ihnen jetzt lange zugehört. Ich fände es schön, wenn Sie es hinkriegen würden, auch anderen einfach einmal zuzuhören. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Wir dürfen bei Nachschärfungen den Blick nicht ausschließlich auf einzelne illegale Glücksspielautomaten verengen. Prävention und Suchthilfe müssen min-18.12.2025 destens ebenso gestärkt werden, anstatt den Vollzug isoliert zu betrachten. Ich finde es richtig und gut, dass man über geeignete Maßnahmen jetzt bereits diskutiert. Aber eine reine Fokussierung auf die kommunalen Ordnungsämter greift doch ein Stück weit zu kurz. Wir schlagen stattdessen ein umfassendes Maßnahmenprogramm aus unterschiedlichen Bereichen vor. Ja, die Bekämpfung illegalen Glücksspiels gehört ausdrücklich dazu. Deshalb sind wir dafür, dass die Teilnahme an illegalem Glücksspiel auch weiterhin als Straftat eingestuft wird. Wer illegal spielt, stärkt Kriminalität, begeht Steuerhinterziehung und bewegt sich völlig ohne Verbraucher- und Jugendschutz. Ja, das muss alles bekämpft werden. Keine Frage. Auch die Vollzugsbehörden müssen gestärkt und ihre Zusammenarbeit muss intensiviert werden. Dazu zählen aber nicht nur die kommunalen Ordnungsbehörden, sondern auch Polizei, Zoll, Steuerbehörden und die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Es gehört zur Wahrheit dazu, wenn man das schon macht, auch den Gesamtzusammenhang zu betrachten und sich nicht einzelne Punkte herauszugreifen. Illegale Anbieter müssen dort getroffen werden, wo es ihnen am meisten weh tut, nämlich beim Geld. Deshalb müssen wir auch über Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche reden. Dazu gehört die Frage, und das will die AfD auch nicht hören, wie man Straftaten wie Geldwäsche eindämmen kann. Dazu kann eine maßvolle Bargeldobergrenze sinnvoll sein. Ja, klar, wir stehen zum Erhalt des Bargelds, überhaupt keine Frage. Aber es ist doch alles eine Frage von haushaltsüblichen Mengen. Das ist auch nur ein Teil der Wahrheit. IP- und Payment-Blocking gegenüber illegalen Online-Anbietern müssen konsequent angewendet werden. Neben diesen Vollzugsmaßnahmen muss auch der Spielerschutz deutlich gestärkt werden. Der Kollege Falszewski hat eben schon richtig gesagt, dass man nicht nur eine Seite betrachten muss, sondern sich das gesamte Bild angucken muss. Spielersperren und Werbeverbote müssen konsequent durchgesetzt werden. Werbung, die sich gezielt an suchtkranke Personen richtet, ist in keiner Weise hinnehmbar. Es braucht eine klare, gut sichtbare Kennzeichnung legaler Angebote sowohl bei Spielautomaten als auch im Internet durch ein gut sichtbares Gütesiegel, damit diese eindeutig von illegalen Angeboten unterscheidbar sind. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Zum Kinder- und Jugendschutz gehört außerdem, dass Glücksspielmechanismen wie Lootboxen zunehmend in Videospielen verbreitet werden und bereits Kinder an Glücksspiel heranführen. Das ist nicht hinnehmbar und muss zumindest klar gekennzeichnet und perspektivisch auch strenger reguliert werden. Landtag Insgesamt ist Glücksspiel weit verbreitet, weil es beliebt ist. Viele Menschen haben Spaß daran, gelegentlich um Geld zu spielen. Dagegen hat ja auch grundsätzlich niemand etwas, solange klare Regeln gelten und niemand in die Sucht getrieben wird. Aber um den Zugang zu legalen Angeboten zu sichern, ist eine wirksame Kanalisierung dorthin notwendig. Ungefilterte Werbung gegenüber Kindern, Jugendlichen und suchtkranken Menschen ist in jedem Fall völlig inakzeptabel. Wir sollten die Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags bis Ende 2026 abwarten, bevor hier in Nordrhein-Westfalen einzelne Maßnahmen beschlossen werden. Ziel muss doch eine koordinierte und möglichst einheitliche Umsetzung des Glücksspielrechts zwischen den Ländern sein, die auch eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht. Das alles sollten wir bei der weiteren Diskussion im Ausschuss berücksichtigen. Da dies meine letzte Rede in diesem Jahr ist, nutze ich die Gelegenheit, Ihnen allen frohe und besinnliche Weihnachten und Feiertage und einen guten Übergang ins Jahr 2026 zu wünschen. Dann freue ich mich, wenn wir uns alle in neuer Frische im nächsten Jahr wiedersehen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat Abgeordnetenkollege Herr Wedel das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag greift sich die AfD die Stellungnahme eines Sachverständigen aus der Anhörung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag heraus und nimmt von dem Sachverständigen anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens gemachte ergänzende Bemerkungen zum Anlass für einen Forderungskatalog zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels. Anstatt die Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen, kommen Sie jetzt hier im Plenum mit einem vollkommen unausgegorenen Antrag. So möchte die AfD beispielsweise die strafrechtliche Verfolgung illegaler Glücksspielangebote der Polizei zuweisen, also denjenigen, die sowieso als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft entsprechende Straftaten verfolgen. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz und die dazugehörige Landesverordnung sollten Sie unbedingt noch einmal nacharbeiten, meine Damen und Herren von der AfD. Zur Ehrenrettung des Sachverständigen sei bemerkt, dass diesem der Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durchaus geläufig war. 18.12.2025 Oder wollen Sie zukünftig, dass alle Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Glücksspiels zu Straftatbeständen werden? Wohl eher nicht; denn ansonsten würden Sie ja nicht die betreffenden Bußgeldrahmen erhöhen wollen. Dafür wären Sie auf Landesebene sowieso an der falschen Adresse, da die Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht beim Bund liegt. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Natürlich gibt es auch nicht die in dem Antrag behauptete alleinige Zuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörden (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Genau!) zur Verfolgung illegalen Glücksspiels. (Klaus Voussem [CDU]: So ist es!) §§ 284 ff. StGB lassen grüßen. Und was wäre dadurch gewonnen? Überhaupt nicht mitbekommen hat die AfD offensichtlich, dass das Landeskriminalamt, wie die Rheinische Post am 17.06.2024 berichtete, in einem Abschlussbericht über Razzien gegen kriminelle Clans und deren Geschäfte mit illegalen Glücksspielautomaten festgestellt hat, dass es der Polizei an Ausstattung und technischer Expertise fehlt, um dieses Kriminalitätsfeld effektiver zu bekämpfen. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) So fehle es an geschultem Personal im Wach- und Wechseldienst der Polizei sowie in der Kriminalpolizei samt Kriminaltechnik. Grundsätzlich mangele es an Geldzählmaschinen, Automatenlesegeräten und Lagermöglichkeiten für sichergestellte Automaten. Die Polizeikräfte seien nicht hinreichend sensibilisiert, um im alltäglichen Einsatz manipulierte Geräte zu erkennen. Fachdienststellen gebe es nicht. Zudem fehle es den Behörden an ganzheitlichen Bekämpfungskonzepten. Der Abschlussbericht des LKA komme zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Vergehen mit Glücksspielautomaten nicht um Einzelstraftaten, sondern grundsätzlich um strukturelle und Organisierte Kriminalität handele. Seit diesem Bericht sind nunmehr eineinhalb Jahre vergangen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, die Landesregierung einmal zu fragen, was sie seitdem daraufhin veranlasst hat. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Stattdessen konzentrieren Sie sich auf die Vollzugsdefizite bei den kommunalen Ordnungsämtern. Dass es solche gibt, möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Auf der anderen Seite haben Ordnungspartnerschaften zwischen Ordnungsämtern und Polizei, die der Sachverständige, auf den Sie sich beziehen, als effizient beschreibt, vielerorts gute Ergebnisse erzielt. Die von der AfD selbst zitierte Antwort auf eine Kleine Anfrage zeigt: Zwischen 2021 und 2024 wurden Landtag 1.665 Bußgeldverfahren abgeschlossen. Das ist vielleicht zu wenig, aber kein Vollzugsstillstand. Dem von dem Sachverständigen dargestellten Umstand, dass viele Ordnungsämter nicht über das notwendige Personal zur Überwachung des Glücksspielmarkts verfügen, haben Sie offensichtlich keine Bedeutung beigemessen. Vollkommen außer Acht – weil nicht in ihr Weltbild passend – lässt die AfD natürlich die Frage, wie illegales Glücksspiel durch Kanalisierung des Glücksspiels in den legalen Markt bekämpft werden kann. Denn um das Wachstum des Schwarzmarktes nachhaltig zu begrenzen, brauchen wir neben einem gestärkten Vollzug ein ausreichendes und aus Kundensicht attraktives legales Angebot. (Beifall von der FDP) Das ist auch von besonderer Bedeutung für den Spieler- und Jugendschutz. Restriktivere Regelungen können dabei von Nachteil sein. So wurde in der vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung festgestellt: Die strengeren Regelungen führten dazu, dass ein Teil der derzeit Spielenden auf andere Glücksspiele, zum Teil auch wahrscheinlich illegale Glücksspiele, ausweichen. Zudem zeigt eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, dass im Bereich der virtuellen Automatenspiele durch eine Umstellung von der Bruttospieleinsatzbesteuerung auf die im europäischen Vergleich übliche Bruttospielertragsbesteuerung eine wesentlich höhere Kanalisierungsrate erreicht werden könnte. Meine Damen und Herren, illegales Glücksspiel ist ein reales Problem, das Menschen in den Abgrund stürzt, enormen wirtschaftlichen Schaden verursacht und Organisierte Kriminalität begünstigt. Der vorliegende Antrag gibt darauf aber keine geeignete Antwort. Enden möchte ich damit, dass ich Ihnen ein besinnliches, friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Übergang in das neue Jahr mit ein paar politikfreien Tagen wünsche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Minister Herbert Reul das Wort.

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Herbert Reul

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Erste Klarstellung: Für die Landesregierung hat die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels hohe Priorität. Ein Beispiel: Wer hat denn begonnen, die Frage Bekämpfung des illegalen Glücksspiels mit der Clan-18.12.2025 kriminalität zu verbinden und sich darum zu kümmern? Daran sehen Sie das. Genauso hält es die Landesregierung im Übrigen auch mit der Umsetzung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, auch hier hohe Priorität. Es geht erstens darum, zu verhindern, dass die Sucht nach Glücks- und Wettspiel überhaupt erst entsteht, zweitens darum, den Jugend- und Spielschutz zu gewährleisten, und drittens schlicht darum, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden. Das machen wir in Nordrhein-Westfalen mit dem sogenannten administrativen Ansatz. Auf gut Deutsch: Ordnungsbehörden, Steuerfahndung und Polizei arbeiten eng zusammen, übrigens sehr erfolgreich. Das heißt nicht, dass man nicht noch besser werden kann und dass noch Luft nach oben ist. Aber von einem schwerwiegenden strukturellen Defizit, so wie Sie es hier an die Wand malen, kann keine Rede sein. Wenn Sie das behaupten, dann, glaube ich, spielen Sie mit gezinkten Würfeln. Übrigens, auch die Behauptung, dass die Anzahl der illegalen Glücksspielgeräte ungebremst zunehmen würde, ist ziemlich durchsichtig. Erstens liegen belastbare Daten zur Anzahl illegal betriebener Glücksspielgeräte nicht vor – weder hier noch sonst irgendwo. Wären die Geräte registriert, wären sie ja nicht illegal. Also sollten Sie wissen, wo solche Geräte stehen, sagen Sie Bescheid, dann können wir uns darum kümmern und sie aus dem Markt nehmen. Zweitens. Wir haben es allerdings geschafft, viel mehr zu kontrollieren. Wenn man mehr kontrolliert, findet man auch mehr. Das ist der gute alte Mechanismus: Wer sucht, der findet. Das nennt man Aufhellung des Dunkelfeldes. Weil das ganz gut klappt, weil sich die Zuständigkeitsverteilung in Nordrhein-Westfalen im Ergebnis bewährt hat, setzen wir das auch fort. Wir werden das nicht ändern. Die Polizei ist für die strafrechtliche Verfolgung verantwortlich. Das ergibt sich aus Bundesrecht und ist auch sinnvoll. Das neu gegründete Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bündelt und vernetzt die besondere Expertise der Finanzverwaltung. Drittens. Die kommunalen Ordnungsbehörden sind vor Ort nah dran und kennen ihre „Pappenheimer“. Damit die Bekämpfung noch besser wird, haben wir in Nordrhein-Westfalen auch Bundesbehörden wie den Zoll eingebunden. Sie sehen also, wir sind im wahrsten Sinne des Wortes gut im Spiel. Ungeachtet dessen werden zurzeit Anpassungen an einige Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages von den Ländern und am Ausführungsgesetz NRW vom Landtag beraten. Das kann man immer machen, das muss man machen. Ich sage aber auch deutlich: Jetzt ein landesweites Melderegister für Landtag sogenannte „auffällige“ Betreiber von Glücksspielgeräten anzulegen, wie Sie das vorschlagen, halte ich nicht für besonders zielführend. Was hat denn die Ordnungsbehörde Dortmund davon, wenn ein Betreiber aus Köln dort eingetragen wird? Das klingt für mich eher wie zusätzliche Bürokratie, genauso wie ein weiterer Bericht der Landesregierung zur Entwicklung des illegalen Glücksspiels in Nordrhein-Westfalen, den sie ebenfalls fordern. Solche aufwendigen Veranstaltungen halten im Grunde die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz, in Finanzbehörden, im Innenministerium von der Arbeit ab. Ich habe den Eindruck, dieser Antrag bringt uns nicht weiter. Deswegen haben wir keine Sympathie für diesen Antrag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD – Beifall von Dirk Wedel [FDP])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/16912 an den Hauptausschuss – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt gegen die Überweisungsempfehlung? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 12 Gesetz betreffend die Stärkung der Hochschullandschaft (Hochschulstärkungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16798 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung der Ministerin Frau Brandes das Wort.

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Ina Brandes

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist ein Hochschulstandort auf internationalem Topniveau. Das haben zuletzt die großen Erfolge bei der Exzellenzstrategie gezeigt. Um dieses Topniveau halten zu können, brauchen unsere Hochschulen die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen heute mehr denn je. Denn seit der 18.12.2025 letzten großen Novelle des Hochschulgesetzes im Jahr 2019 hat sich die Welt um uns herum tiefgreifend verändert. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen schreiten in rasantem Tempo voran und stellen die Hochschulen vor immer neue Herausforderungen. Der dramatische Fortschritt bei Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz verändert Lehre und Forschung in atemberaubendem Tempo bei gleichzeitig rückläufigen Studierendenzahlen. Der Fachkräftemangel ist eine Gefahr für unseren volkswirtschaftlichen Wohlstand und für gesellschaftlichen Fortschritt. Globale Krisen sind keine Ausnahmen mehr, sondern dauerhafte Realität, und die Coronapandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig Resilienz und schnelle Anpassungsfähigkeit sind. Unsere Hochschulen tragen in diesem dynamischen Umfeld immense Verantwortung, denn sie sind der Motor für Innovation und für gesellschaftlichen Fortschritt. Und sie prägen die nächste Generation. Damit die Hochschulen all diese Herausforderungen kraftvoll angehen können, haben wir als Landesregierung das Hochschulstärkungsgesetz vorgelegt, das den Rechtsrahmen für das Handeln der Hochschulen setzt. Dabei setzen wir fünf klare Schwerpunkte. Zunächst schaffen wir bessere Studienbedingungen für die Fachkräfte von morgen. Wie wir alle hier im Haus wissen, ist der Fachkräftemangel eine zentrale Herausforderung in unserer Gesellschaft. Das ist heute so, und das wird in absehbarer Zeit so bleiben. Deswegen haben wir als Landesregierung eine große Fachkräfteoffensive an den Start gebracht. Dazu müssen alle Politikfelder etwas beitragen, und das gilt natürlich auch für die Wissenschaftspolitik. Wir wollen mit diesem Gesetz einen effektiven Beitrag zum Kampf gegen den Fachkräftemangel leisten. Natürlich kommt den Hochschulen, die die akademischen Fachkräfte von morgen ausbilden, eine große Verantwortung in diesem Bereich zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir die Attraktivität des Studiums in Nordrhein-Westfalen weiter erhöhen, indem wir etwa Rahmenbedingungen für Studierende in der Orientierungsphase und vor der Aufnahme eines Studiums verbessern. Wir haben dazu die bestehenden Regelungen weiterentwickelt und präzisiert, um es Studierenden noch besser zu ermöglichen, in einzelne Fächer oder Schwerpunkte hineinzuschnuppern. Damit wollen wir vor allen Dingen die Anzahl der Studienabbrüche reduzieren. Unser klares Ziel ist, mit einer guten Orientierungsphase die Basis für einen erfolgreichen Studienabschluss möglichst aller Studierenden zu legen. Wir haben eine große Verantwortung gegenüber der jungen Generation, die wir sehr ernst nehmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Dazu kommt, dass die Digitalisierung die Anforderungen an lebenslanges Lernen extrem verändert. Früher war lebenslanges Lernen eine Option, heute ist es ein Muss. Die Hochschulen sind erstens gefordert und zweitens bestens geeignet, flexible Weiterbildungsangebote bereitzustellen. Deswegen reformieren wir mit diesem Entwurf die hochschulische Weiterbildung vollständig. Neben dem grundständigen Bachelor mit individuell weiterbildendem Charakter führen wir Microcredentials ein, die kleinschrittige Bildungshäppchen ermöglichen und den individuellen Bedürfnissen der Lernenden entsprechen. Wir sind das erste Land, das Microcredentials anbieten wird und das damit die akademische Weiterbildung zukunftsfähig macht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wichtig sind uns auch die Reformen wissenschaftlicher Karrierewege. Deswegen führen wir die Tandemprofessur an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein, weil wir glauben, dass sie ein wichtiger Hebel ist, um insbesondere den MINT-Bereich zu stärken und professorales Personal gewinnen und binden zu können. Ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig ist, ist ein sicheres Umfeld für wissenschaftliche Exzellenz. Wir alle wissen, dass es an unseren Hochschulen in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle von Machtmissbrauch, von missbräuchlichem Verhalten gegenüber Studierenden gegeben hat. Von den Hochschulen ist uns klar zurückgespiegelt worden, dass die rechtlichen Instrumente fehlen, um damit umzugehen. Das wollen wir mit diesem Entwurf beseitigen. Wir wollen sicherstellen, dass Machtmissbrauch und Verstöße gegen wissenschaftliche Redlichkeit bei uns nicht möglich sind, dass der Staat uneingeschränkt handlungsfähig ist. Unsere Regelungen, die wir uns überlegt haben, stehen im Einklang mit den Ansichten der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Wir sind uns mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft darüber einig, dass vor allen Dingen wissenschaftliches Fehlverhalten von Forschenden öffentlich gemacht und die Verlage darüber informiert werden dürfen. Wir brauchen wirksame Instrumente gegen Machtmissbrauch, und wir brauchen wirksame Instrumente zur Handhabung von Verstößen gegen die wissenschaftliche Redlichkeit. Ich möchte angesichts der fortgeschrittenen Zeit, liebe Frau Präsidentin, einen letzten Punkt nennen, und zwar Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft. Wir alle sprechen viel darüber, wie wichtig die Rolle der Hochschulen, der Wissenschaft für Innovationen und in der Technologiepolitik in diesem Land ist. Deswegen schaffen wir für Professorinnen und Professoren die Möglichkeit, Gründungsfreisemester zu nehmen, um sich in einem Semester gezielt einem Gründungsvorhaben zu widmen und damit 18.12.2025 beste Rahmenbedingungen für erfolgreichen Technologietransfer zu haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Hochschulstärkungsgesetz das Studium in Nordrhein-Westfalen noch attraktiver machen, dass wir ein sicheres Umfeld an unseren Hochschulen schaffen und dass wir die Chancen der digitalen Zukunft nutzen. Ich freue mich auf die Beratung dieses Gesetzentwurfs und wünsche Ihnen frohe Weihnachten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Tigges das Wort.

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Raphael Tigges CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir als voraussichtlich letzten Redner der CDU-Fraktion vor der Weihnachtspause, uns etwas festlich einzustimmen: Im Hohen Haus am Rheinestrand zieht Weihnachtsruhe über’s Land. Doch bevor die Kerzen hell erstrahlen und wir das Fest im Geiste malen, bringen wir ein Paket noch ein – es soll für Forschung und Lehre wegweisend sein. So lasst uns debattieren mit Besonnenheit in dieser schönen Weihnachtszeit. Damit Bildung als hellster Stern uns führt und jeder Student den Fortschritt spürt. Ein Hoch der Lehre, dem Wissen und dem Geist – das Gesetz ist der Weg, der uns die Richtung weist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns in diesem Sinne in eine gute und faire Diskussion rund um das Hochschulstärkungsgesetz in den nächsten Wochen und Monaten einsteigen. Nordrhein-Westfalen ist einer der führenden Hochschulstandorte in Deutschland und soll es auch bleiben. Doch die Herausforderungen für unsere Hochschulen sind groß. Zunehmende Digitalisierung und viele KI-Anwendungsmöglichkeiten verändern derzeit ganze Lebensbereiche, so auch die Bildungslandschaft. Der Fachkräftemangel spitzt sich weiter zu, und von den Hochschulen wird erwartet, dass sie ihren Beitrag zu dessen Abfederung leisten. Die Coronapandemie hat uns zudem gezeigt, wie wichtig digitale Lehre ist. Mit der Novellierung geben wir den Hochschulen nun Instrumente an die Hand, um die Digitalisierung strategisch voranzutreiben und um IT-Sicherheit und digitale Infrastruktur zu stärken. So machen wir unsere Hochschulen resilient und zukunftsfähig. Landtag Zudem müssen unsere Universitäten und Hochschulen Orte der Freiheit, Integrität und Selbstverwaltung für Studierende, Mitarbeiter und Lehrende bleiben. Bereits im Vorfeld der Einbringung des Gesetzentwurfs wurde intensiv über die Eckpunkte diskutiert, insbesondere zum Thema „Machtmissbrauch“ erreichten uns viele Stellungnahmen. Ich möchte es klar sagen: Die schwarz-grüne Landesregierung kümmert sich darum, dass Hochschulen sichere Räume frei von Übergriffen, Diskriminierung und dem Missbrauch von Machtpositionen sind. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Sehr gut!) Wissenschaftliche Redlichkeit ist ein hohes Gut und Grundlage aller Vertrauensverhältnisse, weshalb wir Fehlverhalten stärker in den Fokus nehmen wollen. Damit Hochschulen konsequent reagieren können, wird dafür der notwendige rechtliche Handlungsrahmen geschaffen. Die Landesregierung schafft mit diesem Gesetzentwurf auch bessere Rahmenbedingungen für Studienanfänger, mehr Bildungschancen und Bildungsdurchlässigkeit sowie die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen; die Ministerin hat es gerade ausgeführt. Zu einem attraktiven Studium gehören neben dem wissenschaftlichen Diskurs die Möglichkeiten für Statusgruppen, sich im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung einzubringen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten dafür sollen sichtbar und wirksam sein. Dieses bereits im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen dargestellte Anliegen wird mit dem Gesetzentwurf ebenfalls umgesetzt. Mit der Viertelparität in den Senaten als Standardmodell setzt Schwarz-Grün ein klares Zeichen für wirkliche Mitbestimmung und Transparenz, ohne die verfassungsrechtlichen Grenzen von Forschung und Lehre zu konterkarieren. Studieren in NRW soll attraktiv, flexibel und international sein. Wir formen neue Chancen für die Studienorientierung und für individuelle Studienverläufe. Auch die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Vereinbarkeit von Studium und Familie, auch bei Care-Arbeit, sind Bestandteil dieser wichtigen Gesetzesnovelle. Mit diesem Gesetzentwurf macht die Landesregierung unsere Hochschulen stark für die Zukunft – sicher, digital und international. Wir setzen um, was wir versprochen haben, und geben den Universitäten die Instrumente an die Hand, die sie brauchen, um ihre Verantwortung für Forschung, Lehre und gesellschaftlichen Fortschritt wahrzunehmen. Ich freue mich auf die Diskussion mit allen Akteuren der Hochschullandschaft zu dem Gesetzentwurf und auf unsere weiteren Beratungen im Ausschuss. Dafür können wir alle in den kommenden Tagen Kraft und Ruhe tanken. In diesem Sinne: frohe Weihnachten! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 18.12.2025

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Berivan Aymaz

Ich danke Ihnen. – Für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnetenkollege Dr. Hartmann.

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Dr. Bastian Hartmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir diese Gesetzesnovelle noch in diesem Jahr beraten können. Das hat doch eine Zeit lang gedauert. Die Arbeiten daran waren ja über Monate ganz kurz davor, bald abgeschlossen zu werden. Schön, dass das in diesem Jahr noch geklappt hat. Schauen wir nicht auf den etwas holprigen Prozess zurück, … (Zuruf) – Ja, das freut mich; das finde ich gut. (Zuruf von Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft) … sondern schauen wir auf das, was jetzt vor uns liegt. In dem Entwurf stehen ein paar Punkte, die man sehr begrüßen kann und muss. Ein Beispiel sind sicherlich die Überlegungen zur Weiterbildung. Besonders hervorheben möchte ich die Viertelparität: Das ist ein echter, guter und großer Schritt zu einer wirklichen Teilhabe von Studierenden an der Leitung und der Weiterentwicklung von Hochschulen. Das ist gut und war schon lange eine unserer Forderungen. Ich freue mich sehr, dass auch bei der CDU der Groschen gefallen ist und dass wir dem ein ganzes Stück näherkommen. Man muss die guten Punkte aber schon ein bisschen mit der Lupe suchen. Um ehrlich zu sein, ist die Bekämpfung von Machtmissbrauch in der Wissenschaft, die Sie sich hauptsächlich vornehmen, noch nicht ganz geglückt. Unbestritten gibt es strukturell angelegte Machtasymmetrien im Wissenschaftssystem, und unbestritten kennen wir alle und wissen wir um viele Beispiele, bei denen aus Machtasymmetrie Machtmissbrauch wird. Mit dem, was Sie hier vorschlagen, schießen Sie aber deutlich über das Ziel hinaus. Das war die Kritik an dem ersten Referentenentwurf, die sehr vernichtend war und von Juristen, vonseiten der Hochschulen und von vielen anderen sehr hart vorgetragen wurde. Die halten Ihnen alle durchaus zugute, dass sie sich an das Thema trauen, werfen Ihnen aber auch alle vor, dass da ein riesengroßes Bürokratiemonster geschaffen wird und die Hochschulen in großer Unsicherheit zurückgelassen werden, ohne wirklich etwas zu lösen. Bei Verdacht mitunter harte Sanktionen auszusprechen, ist nach wie vor nicht vom Tisch. Das ist ein großer Punkt, den wir in der Anhörung sehr kritisch betrachten werden. Ein anderer Punkt ist das Vorhaben, die Betreuung und Bewertung von Promotionen zu trennen. Das Landtag klingt gut, löst ehrlicherweise aber keine Machtasymmetrie auf. Denn aufgrund der Frage, wie eine Promotion bewertet wird, ob es dafür am Ende ein „summa cum laude“ oder ein „magna cum laude“ gibt, entsteht keine Machtasymmetrie. Wir können nicht über Machtasymmetrie im Hochschulbereich sprechen, ohne über Beschäftigungsbedingungen zu sprechen. Wir wissen, dass Beschäftigte in der Wissenschaft oft prekär beschäftigt sind. Wer Machtmissbrauch in den Griff kriegen will, kann über die prekären Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft nicht schweigen. (Beifall von der SPD) Auch die Punkte, die Sie in Sachen „Familienfreundlichkeit“ jetzt vor sich hertragen, greifen deutlich zu kurz. Dazu haben wir hier mal einen sehr konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt, den Sie erst abgelehnt, dann schlecht kopiert und jetzt am Ende unzureichend in ein Gesetz integriert haben. Das macht unsere Hochschulen erst mal noch nicht familienfreundlicher. Wir freuen uns riesig auf die Anhörung; wir freuen uns riesig auf die Debatten zu der Gesetzesnovelle. Noch ist es Ihnen nicht gelungen, all unsere Kritikpunkte daran auszumerzen, aber vielleicht gelingt Ihnen das noch. Wir stimmen der Überweisung zu. Damit bin ich am Ende meiner Rede zum letzten Tagesordnungspunkt des Jahres. Ich wünsche Ihnen allen wahlweise ein fröhliches Chanukka-Fest, besinnliche Weihnachten oder, wenn Sie all das gar nicht feiern, zumindest eine schöne Pause vor dem Baum. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Eisentraut.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Mit diesem Gesetz werden wir das Arbeiten und Leben an den Hochschulen in NRW für viele Menschen spürbar verbessern. Drei zentrale Punkte möchte ich heute schon hervorheben: Das ist erstens der entschlossene Kampf gegen Machtmissbrauch, zweitens das Vorhaben, Hochschulen zu Orten des lebenslangen Lernens zu machen, und drittens die faire Entlastung von Frauen in der Gremienarbeit. Zum Thema „Machtmissbrauch“. Der umfangreiche Teil 10 dieses Gesetzes ermöglicht es zum ersten Mal, Mitarbeitende und Studierende schnell vor übergriffigen Professoren zu schützen. Dafür erhalten die 18.12.2025 Hochschulen mit diesem Gesetz neue Handlungsmöglichkeiten. Wird heute in solchen Fällen ein Disziplinarverfahren eröffnet, dann haben die Verfahren für Betroffene fundamentale Nachteile. Betroffene haben keine Möglichkeit, über den Fortgang informiert zu werden. Befragungen finden in einem Umfeld statt, das Strafgerichtsprozessen gleicht und von Betroffenen oft als retraumatisierend beschrieben wird. Gerade im Verhältnis von Professor*innen zu Studierenden ist das ein großes Machtungleichgewicht: Professor*innen oft mit anwaltlicher Vertretung auf der einen Seite und Studierende alleine auf der anderen. Mit diesem Gesetzentwurf erhalten verletzte Personen erstmalig ausdrücklich Rechte zu ihrer Information, zu ihrem Schutz und für einen kostenfreien Rechtsbeistand. Dieses Gesetz korrigiert außerdem einen Fehler, den der Wissenschaftsrat schon lange bemängelt und der insbesondere im Vergleich zu den USA und Großbritannien unüblich ist: dass Benotung und Betreuung von Doktorand*innen und Doktorarbeiten in einer Person liegen. – Zukünftig sollen diese Rollen klar voneinander getrennt sein. Machtmissbrauch, insbesondere wenn Doktorand*innen auch für die Prüfer*innen arbeiten, wird so verhindert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Für uns ist klar: Niemand bleibt mehr allein. Mit dem Hochschulstärkungsgesetz machen wir Hochschulen zu sicheren Räumen für alle und ergänzen damit die vielen freiwilligen Initiativen der Hochschulen, die schon seit zwei Jahren an diesem Thema arbeiten. So machen wir die Hochschulen zu Orten, an denen Schutz und vielfältige Perspektiven selbstverständlich sind. Niemand soll mehr Belästigung, Beleidigungen oder Diffamierung jeglicher Art am Arbeitsplatz oder am Studienplatz ertragen müssen. Niemand soll mehr fürchten, dass die Dissertation an Abhängigkeiten scheitert. Niemand soll mehr Machtmissbrauch hinnehmen. Das ist für die Freiheit von Forschung und Lehre ein voller Erfolg. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Zum zweiten großen Punkt. Wir machen Hochschulen zu Orten des lebenslangen Lernens. Ein grundständiger Bachelor mit weiterbildendem Charakter und andere Weiterbildungsformate eröffnen neue Wege für Menschen, die mitten im Berufsleben stehen. Die Hochschulen können die Gebühren für Weiterbildungsangebote, die sie ausrichten, senken. Damit ist Weiterbildung endlich kein Add-on der Hochschulen mehr, sondern echter Kernauftrag. In Zeiten starker Umbrüche durch technologischen Fortschrift, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen schaffen wir so Raum für lebenslanges Lernen. Zum dritten großen Punkt. Gerade gab es gute Nachrichten: Immer mehr Leitungsfunktionen an Hoch-Landtag schulen werden von Frauen übernommen. – Damit das so bleibt, ist die Stärkung der Gleichstellung an den Hochschulen ein Kernpunkt dieses Gesetzes. Dieses Gesetz macht Gleichstellung praxis- und lebensnah. Frauen leisten in der Selbstverwaltung der Hochschulen oft übermäßig viel Gremienarbeit. Für sie schaffen wir das Recht auf eine angemessene Entlastung. Wir stärken Gleichstellungsbeauftragte strukturell und finanziell und entlasten sie durch transparente Verfahren weiter. So bleibt Gleichstellung für uns kein Versprechen; wir machen sie zur Realität. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dieses Gesetz ist für unsere Hochschulen ein Fortschritt. Wir freuen uns auf die sich anschließenden Ausschussberatungen. Ich bin sehr gespannt, wie es die SPD schafft, sich auf die Seite der Mächtigen an den Hochschulen zu stellen und nicht auf die Seite unserer Studierenden und unserer Mitarbeitenden, die von Machtmissbrauch betroffen sind. Ich fand das schon sehr bemerkenswert, auf welche Seite sich die SPD schlägt. An dieser Stelle verbleibt mir – vielleicht versöhnlich zum Ende des Jahres –, eine schöne Winterpause und einen guten Start ins neue Jahr zu wünschen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetzesnovellen insbesondere zum Hochschulgesetz folgen der Tradition wohlklingender Namen, diesmal: „Hochschulstärkungsgesetz“. Es wird eingebracht, nachdem die Hochschulen gestern mit dem Haushalt 2026 ganz real mit einer Absenkung der Grundfinanzierung in Höhe von rund 120 Millionen Euro konfrontiert wurden. Diese Kürzungen werden von der Hochschulgemeinschaft als substanzielle Belastung für Personal, Studienbedingungen und strategische Entwicklungen empfunden. Hochschulstärkung? Eher nicht. Mit der Gesetzesnovelle sollen aber durchaus wichtige Zukunftsthemen adressiert werden: lebenslanges Lernen, wissenschaftliche Weiterbildung, Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Gründungen. – Hier liegen große Chancen für einen modernen Wissenschafts- und Hochschulstandort, den wir Freien Demokraten ausdrücklich unterstützen. Die Impulse müssen die Hochschulen unterstützen, in ihrer Freiheit innovative Angebote zu entwickeln, dürfen aber nicht zu einer Bürokratiefalle werden. 18.12.2025 Im Vorfeld hatte der Referentenentwurf massive Besorgnis ausgelöst, insbesondere zum sogenannten Sicherheits- und Redlichkeitskapitel. Es wurde von der Hochschullandschaft als Ausdruck eines strukturellen Misstrauens und als Aufbau einer Art Hochschulsicherheitsrecht neben dem Disziplinar- und Strafrecht wahrgenommen. Ich bin dankbar, dass die vielen Anregungen insoweit Anlass waren, klarer zu formulieren und Missverständnisse hoffentlich auszuräumen. Der Schutz vor Machtmissbrauch und Grenzverletzungen muss rechtsstaatlich und verhältnismäßig im Sinne der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit ausgestaltet werden. Wir werden sicherlich im weiteren Beratungsverfahren und in der Anhörung dazu in den Diskurs gehen, ob die vorgeschlagenen Regelungen dazu einen wirksamen Beitrag leisten können. (Beifall von der FDP) Die Vorgeschichte mit kurzfristig nachgeschobenen hochschulrechtlichen Änderungen, etwa im Zusammenhang mit personalvertretungsrechtlichen Zuordnungen, hat das Vertrauen zusätzlich belastet. Für ein Hochschulgesetz, das „Stärkung“ im Titel trägt, erwarten die Hochschulen zu Recht Rahmenbedingungen für gute Lehre und Wissenschaft, transparente Beteiligung und klare praxistaugliche Regelungen. Wir Freien Demokraten sehen Chancen, unsere Hochschulen in ihrer Weiterentwicklung für beste Lehre und Wissenschaft zu unterstützen. Deshalb steht auf meinem Weihnachtswunschzettel unter anderem der Wunsch nach einer verlässlichen und auskömmlichen Grundfinanzierung der Hochschulen für beste Lehre und Forschung (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) und ein Hochschulgesetz, das die Hochschulen in ihrer Freiheit und Verantwortung stärkt, sich den großen Herausforderungen der digitalen Transformation, der Demografie und der geopolitischen Veränderungen mit Optimismus zu widmen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen, Ihren Familien und Freunden, Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen und insbesondere den Menschen in unseren Hochschulen, die dort lehren, forschen, arbeiten und studieren, frohe und gesegnete Weihnachten und ein gutes, gesundes, erfolgreiches und friedvolles Jahr 2026. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU und der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! In der Problembeschreibung der Gesetzesbegründung sind Landtag fünf Bereiche aufgeführt. Dieser Einteilung folgend, lässt sich Folgendes kommentieren. Erstens. Dem Fachkräftemangel soll entgegengewirkt werden. Kern dieser Strategie – es fehlt nicht an hochtrabenden Begriffen – ist allen Ernstes eine sogenannte Attraktivitätsoffensive für den Hochschulbereich. Die Studenten sollen gern in NRW studieren. Damit ist klar: Der Fachkräftemangel beginnt schon bei der Hochschulpolitik. Denn Fachkräftemangel bedeutet nicht, dass wir in NRW zu wenige Studenten haben. In Wahrheit haben wir zu viele Studenten, die auch noch das falsche Fach studieren. (Zurufe von Wibke Brems [GRÜNE] und Julia Eisentraut [GRÜNE]) Wir brauchen – grob gesagt – mehr Handwerker und Pflegekräfte statt Germanisten, Philologen, Philosophen und Völkerrechtler; mehr Meister statt Master. Wir brauchen mehr Betrieb in den Natur- und Ingenieurs-wissenschaften, gerne auch weiblich. Aber das bekommt man trotz großer Ankündigung nicht hin. Die von Ihnen angestrebte Internationalisierung wird nicht helfen, weil unter den weltbesten Universitäten – vornehm gesagt – zu wenige aus NRW sind. Attraktiv für Spitzenkräfte sind wir so nicht. Zweitens. Ob lebenslanges Lernen unsere Probleme löst, wenn es an den Universitäten abläuft, erscheint mir mehr als fraglich. Die Beschreibung – Zitat – „feingliedrig unterteilte, kleinschrittige hochschulische Bildungsangebote“ lässt eher daran denken, dass größere Fortschritte in den – Zitat – „Kompetenzen und Fähigkeiten“ nicht zu erwarten sind. In diesem Zusammenhang lässt der Begriff „Microcredentials“ schon erschauern, jedenfalls nichts Gutes ahnen. Drittens. Digitalisierung ist heutzutage in der Tat ein unbedingtes Gebot. Zunächst betrifft das die Infrastruktur, in der die Prozesse digital werden müssen. Es reicht nicht, alle mit Rechnern auszurüsten. Da muss so manches konsequent anders organisiert werden. Es betrifft natürlich auch die Lehre. Nicht an allen Stellen ist der Einsatz digitaler Methoden sinnvoll. An den Schulen beginnt man, das zu begreifen. Dozenten und Hochschulpädagogen sind aufgerufen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Viertens. Natürlich will die Regierung auch die Selbstverwaltung in den Blick nehmen. „Viertelparität in den Senaten“ ist das Stichwort, also die demokratische Entscheidungsfindung unter Mitwirkung von Professoren, Studenten, akademischen und nicht akademischen Mitarbeitern. Das Bundesverfassungsgericht hat das anhand des Thüringer Modells für verfassungskonform erklärt, aber auch klargemacht, dass die hergebrachten Regeln seiner Rechtsprechung weiter gelten. Also muss es in Fragen von Forschung und Lehre weiter eine wissenschaftsdominierte Zusammensetzung der Gremien 18.12.2025 und damit einen Schutz vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen geben. Viel Spaß bei der Ausziselierung solcher Gremien! Für Forschung und Lehre muss das Gremium also entweder mehr Professoren zur Entscheidung berufen oder mit Mehrfachstimmrechten arbeiten. Die Auseinandersetzungen werden zukünftig also auf dem Felde ausgetragen werden, ob Abstimmungen die Wissenschaft betreffen oder nicht. Natürlich werden Resolutionen zugunsten von Palästina und dergleichen üble Scherze zunehmen. Wohlgemerkt: Das alles ist nicht rechtswidrig, aber ein Parlament sollte kluge Entscheidungen treffen, und dazu gehört nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit. Fünftens. Als letzten Punkt sollen die Hochschulen mit dem Gesetz zu sicheren Orten gemacht werden. Übergriffe und Anfeindungen, Diskriminierungen und der Missbrauch von Machtpositionen sollen möglichst verhindert werden. Das ist ein hehres Ziel, doch der Gesetzentwurf ist von einem tiefen Misstrauen gegen die Selbstverwaltung in Forschung und Lehre durchzogen. Mit ihm werden gefährliche Instrumente etabliert, die Innovation und Engagement beschädigen werden. Vor einem Jahr hat das ein breites Bündnis aus NRW-Verfassungsrechtlern formuliert. Diese Befürchtungen sind wohl nicht ausgeräumt. Den wirklichen Opfern von Diskriminierung, fürchte ich, gibt der Entwurf Steine statt Brot. Alle Hochschulen werden mit einem System des institutionalisierten Misstrauens überzogen. Die Regelungen zur Promotionsbetreuung sind zudem nicht unbedingt hilfreich. Nach alledem komme ich leider zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz die Hochschulen nicht nur, wie nötig, stärken wird. Nötig wären eine klare Orientierung am Leistungsprinzip und eine Bekämpfung des Unwesens, in grotesker Vielfalt Bestnoten zu verteilen. Nötig wäre eine Ausrichtung schon des Abiturs auf die Studierfähigkeit, die so mancher Professor vermisst. Nötig ist der Erwerb von Wissen, denn Kompetenzen stellen sich anders nicht ein. Infolgedessen stellt so mancher fest, dass er völlig unverständlich reagiert, wenn ein solches Gesetz von der CDU mitgetragen wird. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Allen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich eine friedliche und gesegnete Weihnachtszeit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor, und zwar von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Tigges von der CDU. Landtag

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Raphael Tigges CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich wollte vor Weihnachten nicht der AfD das letzte Wort hier im Plenum überlassen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich möchte für alle demokratischen Fraktionen hier im Hohen Hause sagen, dass wir uns zu dem Gesetzentwurf offen, ehrlich, transparent austauschen und uns natürlich auch mit berechtigter Kritik auseinandersetzen werden. Wir können fair und offen darüber diskutieren können. Dass die AfD dazu nichts beitragen wird, haben wir gerade in dem Beitrag gehört, in dem ganz viele Themen durcheinandergeworfen werden und mit dem nicht sachdienlich mitgearbeitet wird. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatten im nächsten Jahr, wünsche allen friedliche, friedvolle, gesegnete und – ich darf das auch sagen – demokratische Weihnachten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Markus Wagner [AfD])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/16798 an den Wissenschaftsausschuss. 18.12.2025 Wer stimmt der Überweisung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sind somit am Ende unserer heutigen Sitzung. Selbstverständlich möchte auch ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen schöne Festtage zu wünschen, sei es das Chanukka-Fest, das Fest Îda-Ezî oder Weihnachten. Wenn Sie keine Feste feiern, dann nutzen Sie die Gelegenheit, im Kreise Ihrer Liebsten eine besinnliche und ruhige Zeit zu haben. Kommen Sie gut ins neue Jahr, und möge das neue Jahr ein friedliches sein. In diesem Sinne: Auf Wiedersehen! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Schluss: 17:00 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.

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