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Dirk Wedel

FDP 18.12.2025 Sitzungen 18/114

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wird das Thema des ersten Bürgerrats des Landes Nordrhein-Westfalen definiert. Gegenstand der Beratungen des Bürgerrats soll insbesondere die Frage sein, wie man sich die Früchte des digitalen Fortschritts – wie zum Beispiel Künstliche Intelligenz – im Bereich der Pflege zunutze machen kann. Den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen danke ich für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit bei der Themenfindung. Für die Beschreibung der Auswirkungen der Digitalisierung ist der Begriff „Disruption“ in den letzten Jahren prägend geworden. Für unsere Gesellschaft ist Disruption besonders dort nützlich, wo ein etabliertes System an seine Grenzen stößt. Zweifelsohne trifft dies auf den Bereich der Pflege zu. Zum einen ist die Lage dort bereits im Hier und Jetzt angespannt. Mit Stand von Dezember 2023 galten 7,6 % der Menschen in Nordrhein-Westfalen als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, dem SGB XI. Gleichzeitig waren der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen im Oktober des letzten Jahres rund 6.600 offene Stellen im Bereich der Alten- und Krankenpflege gemeldet. Die durchschnittliche Vakanzzeit gemeldeter Stellen in der Alten- bzw. Krankenpflege betrug in Nordrhein-Westfalen zum selben Landtag Zeitpunkt 313 Tage bzw. 295 Tage und hatte sich gegenüber Oktober 2015 verdoppelt. Zum anderen fordern uns die zukünftig zu erwartenden Bedarfe in der Pflege heraus. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass Deutschland eine alternde Bevölkerung aufweist und die Bevölkerungsstruktur von besonders vielen Menschen in einem Alter von rund 60 Jahren geprägt wird. Dies führt dazu, dass zumindest mittelfristig ein Anstieg des Bedarfs im Bereich der Pflege zu erwarten ist. Auch losgelöst von der Nachfrage nach zusätzlichem Personal fehlt es nicht am Bedarf für innovative Ansätze. So können digitale Assistenzsysteme einerseits Pflegekräfte entlasten und andererseits Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit und den Verbleib in ihrer Wohnung ermöglichen. Darüber hinaus kann die Digitalisierung im Sinne von Prävention dazu beitragen, dass es erst gar nicht dazu kommt, dass Menschen pflegebedürftig werden. Neben der Frage, welchen konkreten Beitrag digitale Innovationen zur Lösung der Herausforderungen auf dem Gebiet der Pflege leisten können, stellt sich ebenso die Frage, wie sichergestellt wird, dass Pflege nicht allein mit dem Ziel der Effizienz erfolgt, sondern auch qualitativ hochwertig bleibt und den pflegebedürftigen Menschen ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglicht. (Beifall von der FDP und Antje Grothus [GRÜNE]) Chancen und Risiken der Digitalisierung sind hierbei miteinander abzuwägen und in Einklang zu bringen. Gerade in solchen Abwägungsfragen ist es sinnvoll, mit Hilfe eines Bürgerrats neue Perspektiven herauszuarbeiten, die der Landtag für seine parlamentarische Arbeit nutzen kann. Damit ein Bürgerrat diesem Auftrag gerecht werden kann, ist es entscheidend, sich hinsichtlich seiner Stellung und Ausgestaltung in unserer repräsentativen Demokratie im Klaren zu sein. Zum einen betrifft das die Besetzung des Bürgerrats durch eine Zufallsauswahl, vollkommen unabhängig davon, wer persönlich betroffen ist oder nicht. Nur so können ein unabhängiges Arbeiten des Bürgerrats garantiert und bisher unberücksichtigt gebliebene Sichtweisen herausgearbeitet werden. Der Landtag profitiert nicht davon, wenn der Diskurs mit Interessenverbänden durch entsprechend ausgewählte Vertreter in einem Bürgerrat fortgeführt wird. Zum anderen ist mit Nachdruck zu betonen, dass der Landtag nicht in einer Legitimationskonkurrenz zum Bürgerrat steht. Der Bürgerrat ist kein „Parallelparlament“ zum Landtag. Er hat vielmehr die Funktion, Bürgerinnen und Bürgern über Wahlen hinaus politisches Gehör zu verschaffen. Als FDP-Fraktion befürworten wir diese zusätzliche Möglichkeit, Erkenntnisse zu gewinnen. 18.12.2025 Über eine demokratische Legitimation im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz verfügt jedoch allein der Landtag. Er ist und bleibt daher allein zuständig, wenn es darum geht, aus den Ergebnissen des Bürgerrats politische Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Rechtsfolgen zu setzen. Wir als FDP-Fraktion sind gespannt, welche Erkenntnisse der Bürgerrat zutage fördern wird, und werden die Arbeit des Gremiums gespannt verfolgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Protokoll ↗