Benedikt Falszewski
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Illegales Glücksspiel ist in der Tat ein ernstes Problem. Es schadet Spielerinnen und Spielern, es untergräbt den Jugend- und Spielerschutz, und es stärkt kriminelle Strukturen. Oftmals zerstört es ganze Existenzen und ist für viele Familien eine starke Belastung. Darüber besteht hier im Haus kein Zweifel, bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten natürlich auch nicht. Aber ein bestehendes Problem macht noch lange keinen guten Antrag. Genau darüber reden wir heute: Der Antrag der AfD erweckt den Eindruck, als sei in Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene jahrelang nichts geschehen, als habe die Politik tatenlos zugesehen und als seien die Kommunen alleingelassen worden. Das ist schlichtweg falsch. Die AfD beschreibt ein Vollzugsdefizit, verschweigt aber bewusst, dass dieses längst angegangen wird. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage geschaffen, um legale Angebote zu regulieren und illegale konsequent zu verfolgen. Auch in Nordrhein-Westfalen wurden die Zuständigkeiten klarer gefasst, die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Ordnungsbehörden und Staatsanwaltschaften verbessert und mit dem sogenannten Fungames-Erlass eine entscheidende Lücke geschlossen. Dass Fungames heute eindeutig als Straftat verfolgt werden und nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone verschwinden, ist kein Verdienst der AfD, sondern das Ergebnis konsequenter Arbeit der nordrheinwestfälischen Sicherheitsbehörden. Der Antrag zeichnet außerdem ein Zerrbild unserer Kommunen. Ja, Ordnungsämter stehen unter Druck. Ja, sie brauchen Unterstützung und klare Verfahren. Aber was macht die AfD an der Stelle? Meiner Meinung nach stellen Sie die kommunale Ebene pauschal als überfordert, inkompetent und handlungsunfähig dar. Das ist nicht nur unfair, das ist respektlos gegenüber den vielen Beschäftigten, die täglich ihren Job machen, oft unter schweren Bedingungen. Aus der kommunalen Praxis, etwa aus einer Stadt wie Bochum oder meiner Heimatstadt Duisburg, wird deutlich, dass die im Antrag behaupteten eklatanten Vollzugsdefizite dort weder in dieser Schärfe noch in diesem Umfang bestätigt werden. Durch gezielte Schulungen, entsprechende Schutzausstattung und gemeinsame Kontrollen mit Ordnungsdienst und Polizei fehlt es weder an fachlicher Qualifikation noch an Sicherheit oder juristischer Durchsetzungsfähigkeit. Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen werden Geldspielgeräte und auch ganze Objekte versiegelt. Durchsuchungsbeschlüsse werden erfolgreich vollstreckt. Das ist kein Vollzugsversagen; das ist ein funktionierender Rechtsstaat vor Ort. 18.12.2025 Daher stehen wir von der SPD an der Seite der Kommunen. Wir fordern seit Langem eine bessere Finanzierung unserer Städte und Gemeinden, auch für den Ausbau der Ordnungsämter. Was wir aber sicherlich nicht akzeptieren, ist die pauschale Unterstellung fehlenden Fachwissens. Das ist schlichtweg eine Unverschämtheit. Fehlendes Fachwissen stelle ich bislang vor allem in den Reihen der AfD fest, nicht bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Ordnungsämter. Besonders problematisch ist der sicherheitspolitische Ansatz der AfD. Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen tief in bestehende Zuständigkeiten von Kommunen und Polizei ein – statt Klarheit zu schaffen, drohen Doppelstrukturen und neue Abgrenzungsprobleme. Die Einrichtung zusätzlicher zentraler Fachstellen oder eines landesweiten Melderegisters klingt nach Tatkraft, bedeutet in der Realität aber vor allem mehr Bürokratie und erhebliche Kosten, ohne dass eine nachweisbare Effizienzsteigerung belegt wird. Wir brauchen keine Symbolpolitik und keine neuen Schreibtische. Wir brauchen funktionierende Zusammenarbeit vor Ort, abgestimmte Verfahren und einen realistischen Blick auf die bestehenden Strukturen. Der AfD-Antrag suggeriert ein flächendeckendes Vollzugsversagen. Die eigentlichen Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache. Hunderte sichergestellte Geräte und über Tausend Bußgeldverfahren zeigen, dass Kontrollen stattfinden und Recht durchgesetzt wird, auch wenn es weiterhin Herausforderungen gibt; das ist nicht zu bezweifeln. Gerade beim illegalen Glücksspiel, insbesondere bei den sogenannten Fungames, hat sich die Lage in den letzten Jahren verbessert, auch durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Ordnungsbehörden und Polizei. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass bei komplexen Verfahren natürlich noch Optimierungsbedarf besteht, etwa bei Zuständigkeitsfragen oder Verfahrensabläufen. Pauschale Schuldzuweisungen helfen hier jedoch nicht weiter. Ich komme zum Schluss und zum Hauptproblem dieses Antrags. Der AfD-Antrag blendet den wichtigsten Aspekt, den Spielerschutz, fast vollständig aus. Illegales Glücksspiel ist nicht nur ein Ordnungsproblem. Es ist ein soziales Problem, ein gesundheitspolitisches Problem und oft der Einstieg in Überschuldung, Abhängigkeit und persönliche Krisen. Die SPD sagt klar: Bekämpfung illegalen Glücksspiels heißt nicht nur Kontrolle und Repression, sondern auch Prävention, Aufklärung und Hilfsangebote. Dazu findet sich im Antrag der AfD übrigens nichts. Hinzu kommt, dass der Antrag jede Antwort schuldig bleibt, wie der erhebliche Mehrbedarf an Personaltechnik und Schulungen finanziert werden soll. Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag folgt einem sehr bekannten Muster: Probleme maßlos übertreiben, Vertrauen in staatliche Ebenen untergraben und einfache Lösungen versprechen, wo differenziertes Handeln notwendig ist. Die SPD lehnt den Antrag deshalb inhaltlich ab. Wir setzen stattdessen auf starke Kommunen anstatt auf pauschale Kritik, auf klare Zuständigkeiten anstatt neuer Doppelstrukturen, auf konsequente Verfolgung und wirksamen Spielerschutz. Nordrhein-Westfalen braucht Lösungen, aber keine AfD-Anträge, die mehr versprechen, als sie halten können. Der Überweisung stimmen wir zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
