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Jochen Ritter

CDU 18.12.2025 Sitzungen 18/114

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Philipp, Sie haben das Dokument, mit dem Sie den Antrag eingereicht haben, freundlicherweise mit „Antrag Wohnungslosigkeit 2025“ bezeichnet. Das hilft ein wenig, es von dem zu unterscheiden, was Sie hier ziemlich genau zur gleichen Zeit im vergangenen Jahr unter der Bezeichnung „Antrag Wohnungslosigkeit 2024“ vorgelegt haben. Ihre Wiedervorlage funktioniert, aber Kreativität sieht anders aus. Das Thema ist – zugegebenermaßen – ernst. Richtig ist auch: Wohnungslosigkeit ist zur Winterzeit natürlich eine ungleich größere Herausforderung als im Sommer. Sie greifen das Thema zum wiederholten Male auf. Das kann man machen, aber das muss man nicht so machen. Der Ton im Antrag ist noch halbwegs moderat (Thorsten Klute [SPD]: Was heißt hier halb- wegs!) – ja, wirklich nur halbwegs –, wenn man von Wörtern wie dem mehrfach gebrauchten „dramatisch“ absieht. Aber diesen Pfad der Tugend verlassen Sie, Frau Philipp, in dem Interview, das Sie der Rheinischen Post am 12.12. gegeben haben bzw. was die Landtag Zeitung unter diesem Datum wiedergegeben hat. Da gleiten Sie dann doch eher ins Marktschreierische ab, denn die Darstellung vermittelt bestenfalls ein Zerrbild der Realität. (Thorsten Klute [SPD]: Dann sprechen Sie mal mit Betroffenen!) Beim Bestand an mietpreisgebundenem Wohnraum treffen Sie mit 414.000 immerhin noch den richtigen Wert. So viel übrigens zu „die Wohnungen verschwinden“. Über 400.000 sind noch da. Das sind so viele wie in allen anderen Flächenländern in Deutschland zusammen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Also ist das Problem gar nicht so groß!) Dann teilen Sie allerdings mit, dass das 8 % weniger als im Vorjahr wären. Wie Sie darauf kommen, ist mir ein Rätsel. Vielleicht haben Sie es bei Google versucht, denn die Suchmaschine spuckt im KI-Modus tatsächlich einen Wert von 8 % aus. Das ist aber nicht der Rückgang, sondern das ist der Anteil der mietpreisgebundenen Wohnungen an den Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen insgesamt. Da haben Sie sich um den Faktor vier vertan. Wenn hier also irgendetwas dramatisch ist, dann vielleicht das. Ins selbe Horn gestoßen hat bzw. auf ähnlich dünnem Eis unterwegs war gestern Morgen Ihr Fraktionsvorsitzender – mein Namensvetter – Jochen Ott, als er uns in der Haushaltsdebatte glauben machen wollte, wir würden jedes Jahr 30.000 Sozialwohnungen verlieren. Das ist ebenfalls nicht richtig. Es sind allenfalls ein Viertel. Das ist auch nicht schön, aber diesen rückläufigen Trend haben wir, den hat vor allem Ina Scharrenbach im Vergleich zu der Zeit, als Sie noch Verantwortung für Wohnraumförderung getragen haben, abgeflacht, und das in einem Zinsumfeld, in dem auch ohne Förderung noch rentabel gebaut werden könnte. Sie verbreiten hier also Fake News (Sarah Philipp [SPD]: Ganz vorsichtig! Ganz vorsichtig, Kollege!) und präsentieren dann als Lösungsvorschlag – gestern Morgen wieder zu hören – die Landeswohnungsbaugesellschaft, von der uns neun von zehn Sachverständigen in Anhörungen regelmäßig mitteilen: Die braucht in Nordrhein-Westfalen nun wirklich kein Mensch. (Beifall von der CDU) Reißerisch geht es in besagtem Artikel dann auch weiter, wenn es um den Mieterschutz geht. „Völliger Wahnsinn“ – lassen Sie, Frau Philipp, sich zitieren – sei es, die Mietpreisbremse nicht in erheblich größerem Umfang zu nutzen. Die Möglichkeit, den im BGB im Wesentlichen kodifizierten Mieterschutz landesseitig über das bundes-18.12.2025 rechtliche Niveau zu erweitern, ist allerdings kein Werkzeug, das sich beliebig einsetzen lässt. Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung, die in Nordrhein-Westfalen den Rahmen dafür absteckt, ist an Voraussetzungen gebunden und kann nicht aus politischen Erwägungen oder sozusagen frei Schnauze über weite Teile des Landes ausgerollt werden. Von den negativen Wirkungen auf Investitionen ganz abgesehen, würde man sich so tatsächlich angreifbar machen. Um abermals Ihre Wortwahl aufzugreifen: Wenn irgendetwas völliger Wahnsinn wäre, dann das. Weil Ihnen die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit also nicht erst seit diesem Jahr ein Herzensanliegen ist, dann seien auch der Blick nach Berlin und die Frage erlaubt, was sich dort in den letzten Jahren unter sozialdemokratischer Verantwortung getan hat. Mitte 2024 hat die ehemalige Bauministerin Geywitz den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit durch das Kabinett der Vorgängerregierung gebracht. Das war es dann aber auch. Umgesetzt hat sie davon nichts.

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