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Sascha Lienesch

CDU 18.12.2025 Sitzungen 18/114

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren erleben wir, wie komplexe europäische Gesetzgebungsverfahren bewusst verkürzt und emotional aufgeladen werden. Die geplante EU-Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs wird systematisch als „Chatkontrolle“ bezeichnet – ein Begriff, der staatliche Massenüberwachung suggeriert. Dieses Bild ist wirksam, aber es ist falsch. Und es vernebelt den Blick auf das eigentliche Ziel: den Schutz von Kindern vor schwersten Straftaten. (Beifall von der CDU und der SPD) Die Gesetzgebung hier ist komplex, weil sie einerseits die Grundrechte der Nutzer von Internetplattformen und -diensten wahren muss, aber auch die Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern bekämpft werden muss. Herr Tritschler, Ihr Vergleich in dem Antrag, den Sie eben wiederholt haben, mit dem Unrechtsstaat der DDR ist für dieses Hohe Haus wirklich unwürdig. Wir leben hier nicht in einer DDR 2.0 – das sei mal ganz klargestellt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Sven Werner Tritsch- ler [AfD]) Und was Sie hier von Regimekritik und Kritik an der Regierung gesagt haben, ist auch völliger Blödsinn. Vielleicht erkundigen Sie sich erst mal bei Herrn Putin, wie sowas läuft. Donald Trump möchte jetzt gerne, dass bei sämtlichen sozialen Plattformen die Accounts freigeschaltet werden, wenn man in die USA einreisen will. Also reden Sie erst mal mit Ihren Freunden von der MAGA-Bewegung und mit Putin, bevor Sie hier solche Anträge einbringen. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP) Die ursprünglich geplante Europäische Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs warf ernste rechtsstaatliche Fragen auf. Aber wie Sie selbst in Ihrem Antrag schreiben, ist dieser Vorstoß zu einer verpflichtenden Kontrolle der Plattformbetreiber längst vom Tisch, auch und insbesondere durch das negative Votum der Bundesregierung. Richtig ist: Verschlüsselung von Kommunikation ist ein zentraler Bestandteil moderner IT-Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie für Unternehmen, Journalisten, Ärztinnen und Ärzte, Anwälte. Diese Prinzipien sind für uns nicht verhandelbar. Die Landtag Verordnung tastet die Verschlüsselung aber auch ausdrücklich nicht an. Allein im Jahr 2024 wurden beim BKA über 30.000 Meldungen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet registriert. Diese Meldungen führen zu Ermittlungen, zur Identifizierung von Tätern und vor allem zur Identifizierung und zum Schutz realer Kinder, nicht nur im Internet. Das heißt ganz konkret: Weniger Meldungen bedeuten weniger entdeckte Straftaten und weniger gerettete Kinder. Die sogenannte Interimsverordnung der EU, die die freiwillige Aufdeckung durch Anbieter in elektronischer Kommunikation umfasst, läuft im April 2026 aus. Herr Tritschler, die EU will hier nichts neu einführen. Diese Interimsverordnung gilt schon seit fünf Jahren. Da sind Sie ein bisschen late to the party. Deshalb unterstützen wir eine Verordnung, die freiwillige Maßnahmen dauerhaft rechtssicher ermöglicht; das heißt freiwillige Aufdeckungen, die rechtlich abgesichert sind. Diese müssen mit verpflichtenden Maßnahmen kombiniert werden, allerdings nur im Einzelfall. Private Kommunikation darf nicht ohne konkreten Verdacht anlasslos eingesehen werden. Genau hier setzt der aktuelle Kompromiss der dänischen Ratspräsidentschaft an. Er verstetigt freiwillige Maßnahmen auf eine klare rechtliche Grundlage. Er schließt verpflichtende Aufdeckungsanordnungen ausdrücklich aus. Er lässt verschlüsselte Kommunikation unberührt. Er hält den Status quo, der nachweislich funktioniert. Ihre Forderung im Antrag an die Landesregierung, eine Bundesratsinitiative zu starten, ist auch überflüssig. Ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag haben dort erst vorgestern einen entsprechenden Antrag eingebracht – es ist, wenn Sie ihn nachlesen wollen, Drucksache 21/3296 – und damit die Bundesregierung aufgefordert, im Trilog gegen den Kompromiss zu stimmen. Der Antrag wurde in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen und wird beraten. Ich habe mir die Debatte angeschaut und glaube, dass das wenig Aussicht auf Erfolg hat. Es ist übrigens bemerkenswert, dass Sie Ihren Antrag auf vier dicht beschriebenen Seiten begründen, aber sich nicht ein einziger Absatz findet, welche Konzepte Sie haben, wenn die Interimsverordnung ersatzlos wegfällt. Nur stichwortartig findet sich etwas in den Forderungen, während sich in Ihrer Beschreibung der Ausgangslage dazu kein einziger Satz findet. Bemerkenswerte Schwerpunktsetzung! Die Landesregierung hier schaut indes nicht weg. Beim Kampf gegen Darstellung sexueller Gewalt an Kindern im Internet geht es um handfeste Ermittlungsarbeit. Genau hier setzt die Landesregierung an. Unter der Verantwortung des Innenministers Herbert Reul wurde die polizeiliche Arbeit in diesem sensiblen Deliktsfeld deutlich verstärkt. Die Zahl der spezia-18.12.2025 lisierten Ermittlerinnen und Ermittler wurde massiv erhöht. Es wurden moderne IT-Arbeitsplätze geschaffen. Die technische Ausstattung wurde für eine Auswertung großer digitaler Datenmengen ausgebaut. Das ist notwendig, da diese Straftaten längst im hochdigitalisierten Raum stattfinden. Wir schauen also nicht weg, sondern handeln. Wir haben auch großes Vertrauen in die Bundesregierung, dass sie sich für eine ausgewogene Regelung einsetzen wird. Der Vorschlag des EU-Parlaments, der auf dem Tisch liegt, ist dabei sicherlich eine gute Wegweisung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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