Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in friedvollen Zeiten müssen wir natürlich unsere politische Arbeit verrichten. Deshalb müssen wir uns heute erneut mit der verkorksten Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen beschäftigen. Anlass ist das erwartungsgemäße Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das ausdrücklich zu begrüßen ist. Das Gericht hat erstinstanzlich geurteilt, dass Kommunen, die Hebesatzsplitting angewendet haben, dies nicht durften. Die Satzungen wurden verworfen, die Steuerbescheide aufgehoben. Dieses Urteil ist eine absolut vermeidbare Niederlage dieser Landesregierung, vor der wir Sie stets gewarnt haben. Herr Finanzminister, das ist Ihr Eigentor. (Beifall von der FDP) Sie müssen natürlich nicht auf die FDP-Landtagsfraktion hören. Aber hören Sie dann doch wenigstens auf wichtige Betroffene Ihrer schwarz-grünen Gesetzgebungen, deren Verbände, auf die Eigentümer, die Mieter und die Kommunen. Es gibt nämlich einen eklatanten Widerspruch bei zwei öffentlichen Verlautbarungen, die wir einmal vergleichen sollten. Da gibt es zum einen die Presseinformation des Finanzministers vom 2. September 2024 – Zitat –: „Land unterstützt Kommoden bei rechtssicherer Umsetzung der Grundsteuerreform“ Minister Dr. Optendrenk verteidigt die Rechtskonformität des Hebesatzsplittings mit folgenden Worten – Zitat –: „Bürgerinnen, Bürger und Kommunen können sich auf das Land verlassen.“ Anders liest sich die Presseinformation des Städtetags vom 2. Oktober 2024 mit dem Titel: „Landesmodell ist hochriskant“. Dort sagt Thomas Eiskirch, Vorsitzender des Städtetages, wörtlich: „Das Gutachten bestätigt die Kritik, die wir von vornherein an differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke hatten. Dieses Modell der Landesregierung ist für die Städte und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger hochriskant. […] Für Kommunen ergeben sich mit Landtag differenzierten Hebesätzen für eine Grundsteuermäßigung für Wohngrundstücke große Rechtsunsicherheiten. Damit drohen den Städten bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem Landesmodell folgen.“ Genau so ist es nun gekommen. Jetzt haben wir den Salat, und ich kann Ihnen auch sagen, wie sich das ganz unmittelbar in meiner Heimatstadt Essen auswirkt. Dort gibt es einen CDU-Kämmerer namens Gerhard Grabenkamp. Er kann Ihnen zwei Dinge darstellen, denn er hat sich auf die Expertise des Finanzministeriums in doppelter Hinsicht verlassen und zweimal Schiffbruch erlitten. Er hat sich auf die Rechtssicherheit des Modells und auf die Richtigkeit der Höhe der Berechnungen verlassen. Er bzw. der Rat der Stadt Essen auf seine Empfehlung hin hat das Hebesatzsplitting eingeführt. Er steht jetzt ohne gültige Grundsteuersatzung da und musste direkt am Tag vor der Ratssitzung die Beschlussfassung für 2026 ganz hektisch absetzen. Bis auf Weiteres nimmt die Stadt Essen keine neue Grundsteuer mit neuen Hebesätzen für 2026 ein. Zugleich rechnet er Ihnen vor: Selbst wenn das Hebesatzsplitting zulässig gewesen wäre, hätte er einen größeren Steuereinnahmeausfall, da die Daten, die Sie, Herr Finanzminister, nach ihrer Aktualisierung als aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht haben, nicht valide waren. Auf Letzteres kommt es nun nicht mehr an, da das Hebesatzsplitting an sich gescheitert ist. Sie können nun natürlich sagen: Wir wissen nicht, wie im weiteren Verfahren höhere Gerichte noch entscheiden werden. – Das ist auch alles formal richtig, aber das ist nun mal der aktuelle rechtliche Status quo. (Simon Rock [GRÜNE]: Das ist nicht nur for- mal richtig, sondern das ist auch praktisch richtig!) Richtig ist ebenso, Herr Kollege Rock: Es ist egal, wie es durch die Instanzen geht, wir haben jetzt in jedem Fall eine jahrelange Rechtsunsicherheit für Kommunen, für Bürger, für Unternehmen, für alle Adressaten der Grundsteuerreform. Diesen Umstand hätten wir vermeiden können. (Beifall von der FDP) Er ist besonders fatal, weil er die nordrhein-westfälischen Kommunen in ihrer größten Finanzkrise seit Jahrzehnten trifft. Die allermeisten schaffen keinen Haushaltsausgleich mehr, und für diese Kommunen ist die Grundsteuer die wichtigste lokale Einnahmequelle, die aufgrund ihrer Konjunkturunabhängigkeit Einnahmensicherheit bietet. Aufgrund der Explosion der Nebenkosten der Miete ist es zudem ein ganz 18.12.2025 zentrales Thema für alle Mieter in diesem Land und für Wohneigentümer sowieso. Zugleich haben wir ein zweites Urteil der letzten Tage vom Bundesfinanzhof, der ausdrücklich gesagt hat: Wir brauchen gar nicht so ein kompliziertes Grundsteuermodell. Vereinfachungen sind ausdrücklich zulässig. Das ist doch eine Riesenchance für das Land: einen Smart Repair durchzuführen, wie ihn die Kommunen vorgeschlagen haben. Das heißt, jetzt erst einmal mit landeseinheitlichen Messzahlen zu arbeiten und dann anzufangen, ein besseres, neues Modell für eine bessere Grundsteuer auf den Weg zu bringen – nicht mehr berechnet nach dem Scholz-Modell, sondern nach einem Flächenmodell, einfach, niedrig und gerecht. Was sich viele Betroffene in diesem Land seit Jahren wünschen, können wir danach in aller Ruhe einführen. Der Bundesfinanzhof sagt: Ja, Vereinfachungen sind möglich. – Bedenken darf es dagegen also auch gar nicht mehr geben. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Das ist unsere Aufforderung an Sie.
