Sebastian Watermeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Tritschler und AfD-Fraktion! Die AfD ist immer wieder für Überraschungen gut. Nun wollen ausgerechnet Sie die Grundrechte verteidigen. Niemand in diesem Haus nimmt Ihnen ab, dass Sie plötzlich das Grundgesetz für sich entdeckt haben. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Es reicht, wenn die Bürger das machen!) Aber wenn eine in weiten Teilen als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei das hohe Lied der Grundrechte singt, dann müssen die Alarmglocken bei allen schrillen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ernst nehmen. (Beifall von der SPD) Zu Recht, wie sich bei der Lektüre Ihres Antrags erweist, denn was Sie hier betreiben, ist keine ernsthafte Grundrechtsdebatte. Es ist der Versuch, Misstrauen gegen demokratische Institutionen, den Rechtsstaat und die Europäische Union zu schüren. (Beifall von der SPD) Zunächst zum Stichwort „Glaubwürdigkeit“. Ihre Kolleginnen und Kollegen im Berliner Abgeordnetenhaus haben über eine Verschärfung des Polizeigesetzes abgestimmt – vorgeschlagen von den regierungstragenden Fraktionen in Berlin. Sie haben erstaunlicherweise entgegen dem, was Sie nun eigentlich vermuten lassen würden, Herr Tritschler, ebenfalls zugestimmt, dass verdeckt Wohnungen betreten werden dürfen, um sogenannte Spionagesoftware zu installieren. Ich frage mich, wie Sie das mit Ihren Ausführungen von gerade eben übereinbringen. Was ich mich auch frage, wenn ich versuche, mich in das Seelenleben eines AfD-Politikers zu versetzen: Landtag (Sascha Lienesch [CDU]: Schwierig! – Sven Werner Tritschler [AfD]: Bitte nicht!) Wie ist es eigentlich, wenn man, wie der Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter, regelmäßig Bilder mit Hakenkreuzen und Hitler-Memes vorgeblich zu Dokumentationszwecken versendet? Hat man dann vielleicht Angst vor einer Künstlichen Intelligenz, die Mustererkennung betreibt? – Das könnte ich mir vorstellen. Zurück zum Antrag: Sie behaupten, es gehe um eine flächendeckende, staatlich organisierte Totalüberwachung der Bevölkerung. Das ist schlicht und einfach falsch. Hinzu kommt: Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt keine europäischen Verordnungen, und es gibt auch keine beschlossene, verpflichtende, anlasslose Chatüberwachung. Damit könnte mein Redebeitrag jetzt eigentlich schon enden. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Gute Idee!) Fakt ist aber auch: Sie konstruieren ein Bedrohungsszenario, um politisch Stimmung zu machen, und eben nicht, um Lösungen zu finden. Ihr Antrag verschweigt einen zentralen Punkt. Kinderschutz ist kein Vorwand. Er ist ein reales, ernstes Anliegen. Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet vor allem deshalb statt, um sie im Netz und über soziale Medien verteilt zu dokumentieren, um den Täterkreis quasi zu vergrößern. Dem muss etwas entgegengesetzt werden. (Beifall von der SPD) Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet auch im digitalen Raum statt. Davor darf der Staat nicht die Augen verschließen. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Genau!) Die SPD sagt klar: Grundrechte und Kinderschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die AfD fordert pauschal eine Ablehnung, ohne realistische Alternativen vorzulegen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen: Wirksamer Kinderschutz entsteht nicht durch Schlagworte, sondern durch gut technisch ausgestattete und ausgebildete Menschen in den Strafverfolgungsbehörden, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) durch internationale Zusammenarbeit und durch Prävention und Beratung, die im Wesentlichen dem Opferschutz, der in Ihrem Antrag auch merkwürdig kurz kommt, dienen muss. (Beifall von der SPD) Besonders entlarvend ist der europapolitische Teil des Antrags. Die AfD kritisiert mal wieder das gesichtslose Brüssel, aber verschweigt bewusst, dass es im europäischen Gesetzgebungsverfahren offene Debatten und demokratische Korrekturmöglichkeiten 18.12.2025 gibt. Sie bedienen unter dem Vorwand, sich für Grundrechte einzusetzen, wieder Ihr antieuropäisches Narrativ. Das ist, wie ich schon hervorgehoben habe, der Kern der ganzen Geschichte hier. Lassen Sie mich klarstellen: Der Schutz der Privatsphäre, das Fernmeldegeheimnis und eine sichere digitale Kommunikation sind zentrale Grundrechte. Die SPD steht seit jeher für deren Verteidigung. Nicht zuletzt durch sozialdemokratische Intervention im demokratischen Prozess ist ja auch die anlasslose Chatüberwachung vom Tisch. Die SPD steht für eine klare Linie: Nein zu anlassloser Massenüberwachung, Ja zu starker Verschlüsselung und Datenschutz, Ja zu konsequentem rechtsstaatlichen Kinderschutz auch im digitalen Raum. Ihr Antrag trägt dazu nichts bei. Er verunsichert, vereinfacht und polarisiert. Genau deshalb lehnen wir ihn ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
