Angela Freimuth
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niemand bestreitet, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine angespannte Lage am Wohnungsmarkt haben – mit den Folgen „Wohnungsnot“ und „steigende Mieten“. Das alles führt zurück auf die insbesondere in den Ballungsräumen fehlenden, passenden und ausreichenden Angebote an Wohnungen. Natürlich haben es gerade Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Menschen mit Beeinträchtigungen und viele andere Gruppen auf diesem Wohnungsmarkt, der ein sehr knappes Angebot beinhaltet, oftmals schwer. Um es ganz klar zu sagen: Diskriminierung darf in einer liberalen und sozialen Gesellschaft keinen Platz haben. Weder Herkunft noch Geschlecht noch Beeinträchtigung oder der Familienstatus dürfen darüber entscheiden, ob jemand eine Wohnung finden kann. Wir brauchen allerdings weniger weitere Problembeschreibungen als tatsächlich Lösungen, wie mehr und schneller gebaut werden kann. (Beifall von der FDP) Die Kollegen der SPD suggerieren in ihrem Antrag, das Thema „Wohnungslosigkeit“ sei in Nordrhein-Westfalen zu lange ignoriert worden. Diese Selbstkritik ist durchaus anzuerkennen. FDP und CDU haben in der vergangenen Legislaturperiode Wohnungs- und Obdachlosigkeit als ein zen-Landtag trales Handlungsfeld definiert, die eingesetzten Mittel seit 2017 von rund 1 Million Euro auf über 8 Millionen Euro massiv erhöht und die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ und verschiedene zielgerichtete Projekte über die reine Wohnungsvermittlung hinaus auf den Weg gebracht. Kern dieser Initiative sind die sogenannten Kümmerer-Projekte, in denen Sozialarbeit und immobilienwirtschaftliche Expertise zusammengeführt werden. Dort geht es eben nicht nur darum, obdachlose Menschen in irgendeine Unterkunft zu bringen, sondern um Stabilisierung, Suchtberatung, Schuldenregulierung und Unterstützung im Alltag. Ergänzt wurde dieses Vorgehen durch spezielle Angebote für wohnungslose Frauen und Familien sowie für Jugendliche und junge Erwachsene, also genau die Gruppen, die auch in dem Antrag der Kollegen der Sozialdemokratie besonders und richtigerweise als besonders gefährdet benannt werden. Für die FDP gehört zu einem modernen Ansatz außerdem Housing First als unverzichtbare Ergänzung: Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen bekommen regulären Wohnraum mit Mietvertrag und begleitenden Hilfen, ohne dass vorher sonstige Voraussetzungen wie zum Beispiel Abstinenz verlangt werden. Entscheidend ist die enge Einbindung der Wohnungswirtschaft und auch der privaten Vermieter. Die Bilanz zeigt, dass konkrete Hilfen, Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft und die Stärkung der individuellen Chancen tatsächlich etwas bewirkt haben. Die Vorschläge der SPD klingen vorweihnachtlich gut. Ihre tatsächliche Wirksamkeit hätte einer vertieften Diskussion im Ausschuss standhalten müssen. Dazu gibt es aber leider nicht die Gelegenheit. Insbesondere gilt das zum Beispiel für die Idee des Pilotprojekts nach französischem Vorbild. Ich bin nicht überzeugt, dass das über eine punktuelle Hilfe hinaus ein planbarer und tragfähiger Ansatz für eine systematische Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen sein kann. Auch beim Thema „Zwangsräumung“ setzt die SPD aus unserer Sicht an einem falschen Punkt an. Sie will Zwangsräumungen für bestimmte Gruppen, etwa Schwangere, Alleinerziehende und ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung, generell aussetzen und ein verbindliches Mediationsverfahren vorschalten. Dabei lässt sie aber oftmals die ebenfalls berechtigten Interessen der Vermieterinnen und Vermieter, und zwar insbesondere der privaten Vermieterinnen und Vermieter, unberücksichtigt. Pauschale Aussetzungen nach Personengruppen greifen tief in die Eigentumsrechte ein, schaffen erhebliche rechtliche Unsicherheiten und lösen das Grundproblem des fehlenden bezahlbaren Wohnraums und der Überschuldung eben gerade nicht. 18.12.2025 Die Forderung nach einer weiteren Regulierung des Mietrechts haben wir in diesem Haus oft diskutiert; ich weiß gar nicht, wie häufig. Ich kann jedenfalls für die Freien Demokraten nur sagen: Sämtliche Regulierungen im Mietrecht sind den Wirksamkeitsnachweis der in sie gesetzten Erwartungen bislang schuldig geblieben, insbesondere für diejenigen, die auf Wohnungssuche sind. Wir wollen, dass in Nordrhein-Westfalen mehr und schneller gebaut wird, weil nur die Erhöhung des Angebots nachhaltig wirksam die Probleme bekämpft, die wir im Wohnungsmarkt haben. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir die angekündigten Erleichterungen und Entlastungen für Investitionen in den Wohnungsbau – Kollege Ritter, ich weiß Sie da an meiner Seite –, die mit der Novelle der Landesbauordnung angekündigt sind, möglichst schnell bekommen. Das wäre besser gestern als heute der Fall. Leider finden wir sie nicht unter dem Weihnachtsbaum. Frau Ministerin, Anfang des Jahres wäre hilfsweise immer noch prima, aber auf jeden Fall sollte das so schnell wie möglich geschehen; denn jeder Tag früher, an dem wir Investitionen in den Wohnungsbau und in den Ausbau erleichtern, ist ein guter Tag und ein wirklicher Schritt zur Lösung der vielen Probleme, die wir im Wohnungsmarkt haben. (Beifall von der FDP) In dem Antrag sind viele Punkte der aktuellen Debatte angesprochen worden. Ich will auf einen Punkt eingehen, weil er uns auch gestern im Hohen Haus beschäftigt hat. Ich meine die Problematik der Femizide und der Gewalt gegen Frauen, die auch in dem Antrag der Kollegen der SPD besonders thematisiert wird. Ob die Entlassung der von Gewalt betroffenen Frauen aus Mietverträgen, also das – in Anführungszeichen – Fluchtrecht, tatsächlich ein wirksames Instrument sein kann, wäre zu diskutieren. Der Schutzgedanke ist zwar nachvollziehbar, aber die praktischen und rechtlichen Fragen sind nicht unerheblich. Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass die Instrumente, die der Staat bereits heute hat, tatsächlich genutzt werden. Dazu gehören konsequente Betretungs- und Rückkehrverbote, Wohnungsverweisungen für Gewalttäter, engmaschige Gefährdungsanalysen und funktionierende Schutzketten und, wo notwendig, auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel. Ebenso wichtig ist eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit von Polizei, Jugendämtern, Justiz und Frauenhilfeeinrichtungen zum Beispiel über Gefährdungsmanagementkonferenzen und landeseinheitliche Mindeststandards, damit Fälle eben nicht liegen bleiben. Sicherlich hätte sich eine vertiefte Diskussion zu vielen Punkten im Antrag gelohnt. Die direkte Abstimmung lässt diese Möglichkeit nicht zu. Wir halten die entsprechenden Ansätze in dem Antrag für nicht Landtag geeignet, den großen Herausforderungen am Wohnungsmarkt, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, zu begegnen, und deswegen werden wir dem Antrag heute nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
