Dirk Wedel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag greift sich die AfD die Stellungnahme eines Sachverständigen aus der Anhörung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag heraus und nimmt von dem Sachverständigen anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens gemachte ergänzende Bemerkungen zum Anlass für einen Forderungskatalog zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels. Anstatt die Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen, kommen Sie jetzt hier im Plenum mit einem vollkommen unausgegorenen Antrag. So möchte die AfD beispielsweise die strafrechtliche Verfolgung illegaler Glücksspielangebote der Polizei zuweisen, also denjenigen, die sowieso als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft entsprechende Straftaten verfolgen. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz und die dazugehörige Landesverordnung sollten Sie unbedingt noch einmal nacharbeiten, meine Damen und Herren von der AfD. Zur Ehrenrettung des Sachverständigen sei bemerkt, dass diesem der Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durchaus geläufig war. 18.12.2025 Oder wollen Sie zukünftig, dass alle Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Glücksspiels zu Straftatbeständen werden? Wohl eher nicht; denn ansonsten würden Sie ja nicht die betreffenden Bußgeldrahmen erhöhen wollen. Dafür wären Sie auf Landesebene sowieso an der falschen Adresse, da die Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht beim Bund liegt. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Natürlich gibt es auch nicht die in dem Antrag behauptete alleinige Zuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörden (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Genau!) zur Verfolgung illegalen Glücksspiels. (Klaus Voussem [CDU]: So ist es!) §§ 284 ff. StGB lassen grüßen. Und was wäre dadurch gewonnen? Überhaupt nicht mitbekommen hat die AfD offensichtlich, dass das Landeskriminalamt, wie die Rheinische Post am 17.06.2024 berichtete, in einem Abschlussbericht über Razzien gegen kriminelle Clans und deren Geschäfte mit illegalen Glücksspielautomaten festgestellt hat, dass es der Polizei an Ausstattung und technischer Expertise fehlt, um dieses Kriminalitätsfeld effektiver zu bekämpfen. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) So fehle es an geschultem Personal im Wach- und Wechseldienst der Polizei sowie in der Kriminalpolizei samt Kriminaltechnik. Grundsätzlich mangele es an Geldzählmaschinen, Automatenlesegeräten und Lagermöglichkeiten für sichergestellte Automaten. Die Polizeikräfte seien nicht hinreichend sensibilisiert, um im alltäglichen Einsatz manipulierte Geräte zu erkennen. Fachdienststellen gebe es nicht. Zudem fehle es den Behörden an ganzheitlichen Bekämpfungskonzepten. Der Abschlussbericht des LKA komme zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Vergehen mit Glücksspielautomaten nicht um Einzelstraftaten, sondern grundsätzlich um strukturelle und Organisierte Kriminalität handele. Seit diesem Bericht sind nunmehr eineinhalb Jahre vergangen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, die Landesregierung einmal zu fragen, was sie seitdem daraufhin veranlasst hat. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Stattdessen konzentrieren Sie sich auf die Vollzugsdefizite bei den kommunalen Ordnungsämtern. Dass es solche gibt, möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Auf der anderen Seite haben Ordnungspartnerschaften zwischen Ordnungsämtern und Polizei, die der Sachverständige, auf den Sie sich beziehen, als effizient beschreibt, vielerorts gute Ergebnisse erzielt. Die von der AfD selbst zitierte Antwort auf eine Kleine Anfrage zeigt: Zwischen 2021 und 2024 wurden Landtag 1.665 Bußgeldverfahren abgeschlossen. Das ist vielleicht zu wenig, aber kein Vollzugsstillstand. Dem von dem Sachverständigen dargestellten Umstand, dass viele Ordnungsämter nicht über das notwendige Personal zur Überwachung des Glücksspielmarkts verfügen, haben Sie offensichtlich keine Bedeutung beigemessen. Vollkommen außer Acht – weil nicht in ihr Weltbild passend – lässt die AfD natürlich die Frage, wie illegales Glücksspiel durch Kanalisierung des Glücksspiels in den legalen Markt bekämpft werden kann. Denn um das Wachstum des Schwarzmarktes nachhaltig zu begrenzen, brauchen wir neben einem gestärkten Vollzug ein ausreichendes und aus Kundensicht attraktives legales Angebot. (Beifall von der FDP) Das ist auch von besonderer Bedeutung für den Spieler- und Jugendschutz. Restriktivere Regelungen können dabei von Nachteil sein. So wurde in der vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung festgestellt: Die strengeren Regelungen führten dazu, dass ein Teil der derzeit Spielenden auf andere Glücksspiele, zum Teil auch wahrscheinlich illegale Glücksspiele, ausweichen. Zudem zeigt eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, dass im Bereich der virtuellen Automatenspiele durch eine Umstellung von der Bruttospieleinsatzbesteuerung auf die im europäischen Vergleich übliche Bruttospielertragsbesteuerung eine wesentlich höhere Kanalisierungsrate erreicht werden könnte. Meine Damen und Herren, illegales Glücksspiel ist ein reales Problem, das Menschen in den Abgrund stürzt, enormen wirtschaftlichen Schaden verursacht und Organisierte Kriminalität begünstigt. Der vorliegende Antrag gibt darauf aber keine geeignete Antwort. Enden möchte ich damit, dass ich Ihnen ein besinnliches, friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Übergang in das neue Jahr mit ein paar politikfreien Tagen wünsche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
