Ina Brandes
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist ein Hochschulstandort auf internationalem Topniveau. Das haben zuletzt die großen Erfolge bei der Exzellenzstrategie gezeigt. Um dieses Topniveau halten zu können, brauchen unsere Hochschulen die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen heute mehr denn je. Denn seit der 18.12.2025 letzten großen Novelle des Hochschulgesetzes im Jahr 2019 hat sich die Welt um uns herum tiefgreifend verändert. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen schreiten in rasantem Tempo voran und stellen die Hochschulen vor immer neue Herausforderungen. Der dramatische Fortschritt bei Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz verändert Lehre und Forschung in atemberaubendem Tempo bei gleichzeitig rückläufigen Studierendenzahlen. Der Fachkräftemangel ist eine Gefahr für unseren volkswirtschaftlichen Wohlstand und für gesellschaftlichen Fortschritt. Globale Krisen sind keine Ausnahmen mehr, sondern dauerhafte Realität, und die Coronapandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig Resilienz und schnelle Anpassungsfähigkeit sind. Unsere Hochschulen tragen in diesem dynamischen Umfeld immense Verantwortung, denn sie sind der Motor für Innovation und für gesellschaftlichen Fortschritt. Und sie prägen die nächste Generation. Damit die Hochschulen all diese Herausforderungen kraftvoll angehen können, haben wir als Landesregierung das Hochschulstärkungsgesetz vorgelegt, das den Rechtsrahmen für das Handeln der Hochschulen setzt. Dabei setzen wir fünf klare Schwerpunkte. Zunächst schaffen wir bessere Studienbedingungen für die Fachkräfte von morgen. Wie wir alle hier im Haus wissen, ist der Fachkräftemangel eine zentrale Herausforderung in unserer Gesellschaft. Das ist heute so, und das wird in absehbarer Zeit so bleiben. Deswegen haben wir als Landesregierung eine große Fachkräfteoffensive an den Start gebracht. Dazu müssen alle Politikfelder etwas beitragen, und das gilt natürlich auch für die Wissenschaftspolitik. Wir wollen mit diesem Gesetz einen effektiven Beitrag zum Kampf gegen den Fachkräftemangel leisten. Natürlich kommt den Hochschulen, die die akademischen Fachkräfte von morgen ausbilden, eine große Verantwortung in diesem Bereich zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir die Attraktivität des Studiums in Nordrhein-Westfalen weiter erhöhen, indem wir etwa Rahmenbedingungen für Studierende in der Orientierungsphase und vor der Aufnahme eines Studiums verbessern. Wir haben dazu die bestehenden Regelungen weiterentwickelt und präzisiert, um es Studierenden noch besser zu ermöglichen, in einzelne Fächer oder Schwerpunkte hineinzuschnuppern. Damit wollen wir vor allen Dingen die Anzahl der Studienabbrüche reduzieren. Unser klares Ziel ist, mit einer guten Orientierungsphase die Basis für einen erfolgreichen Studienabschluss möglichst aller Studierenden zu legen. Wir haben eine große Verantwortung gegenüber der jungen Generation, die wir sehr ernst nehmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Dazu kommt, dass die Digitalisierung die Anforderungen an lebenslanges Lernen extrem verändert. Früher war lebenslanges Lernen eine Option, heute ist es ein Muss. Die Hochschulen sind erstens gefordert und zweitens bestens geeignet, flexible Weiterbildungsangebote bereitzustellen. Deswegen reformieren wir mit diesem Entwurf die hochschulische Weiterbildung vollständig. Neben dem grundständigen Bachelor mit individuell weiterbildendem Charakter führen wir Microcredentials ein, die kleinschrittige Bildungshäppchen ermöglichen und den individuellen Bedürfnissen der Lernenden entsprechen. Wir sind das erste Land, das Microcredentials anbieten wird und das damit die akademische Weiterbildung zukunftsfähig macht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wichtig sind uns auch die Reformen wissenschaftlicher Karrierewege. Deswegen führen wir die Tandemprofessur an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein, weil wir glauben, dass sie ein wichtiger Hebel ist, um insbesondere den MINT-Bereich zu stärken und professorales Personal gewinnen und binden zu können. Ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig ist, ist ein sicheres Umfeld für wissenschaftliche Exzellenz. Wir alle wissen, dass es an unseren Hochschulen in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle von Machtmissbrauch, von missbräuchlichem Verhalten gegenüber Studierenden gegeben hat. Von den Hochschulen ist uns klar zurückgespiegelt worden, dass die rechtlichen Instrumente fehlen, um damit umzugehen. Das wollen wir mit diesem Entwurf beseitigen. Wir wollen sicherstellen, dass Machtmissbrauch und Verstöße gegen wissenschaftliche Redlichkeit bei uns nicht möglich sind, dass der Staat uneingeschränkt handlungsfähig ist. Unsere Regelungen, die wir uns überlegt haben, stehen im Einklang mit den Ansichten der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Wir sind uns mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft darüber einig, dass vor allen Dingen wissenschaftliches Fehlverhalten von Forschenden öffentlich gemacht und die Verlage darüber informiert werden dürfen. Wir brauchen wirksame Instrumente gegen Machtmissbrauch, und wir brauchen wirksame Instrumente zur Handhabung von Verstößen gegen die wissenschaftliche Redlichkeit. Ich möchte angesichts der fortgeschrittenen Zeit, liebe Frau Präsidentin, einen letzten Punkt nennen, und zwar Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft. Wir alle sprechen viel darüber, wie wichtig die Rolle der Hochschulen, der Wissenschaft für Innovationen und in der Technologiepolitik in diesem Land ist. Deswegen schaffen wir für Professorinnen und Professoren die Möglichkeit, Gründungsfreisemester zu nehmen, um sich in einem Semester gezielt einem Gründungsvorhaben zu widmen und damit 18.12.2025 beste Rahmenbedingungen für erfolgreichen Technologietransfer zu haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Hochschulstärkungsgesetz das Studium in Nordrhein-Westfalen noch attraktiver machen, dass wir ein sicheres Umfeld an unseren Hochschulen schaffen und dass wir die Chancen der digitalen Zukunft nutzen. Ich freue mich auf die Beratung dieses Gesetzentwurfs und wünsche Ihnen frohe Weihnachten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
