Christof Rasche
Machen wir. Ich habe den Satz aber nicht gehört. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Herr Präsident, vielen Dank. Das freut mich. (Andreas Keith [AfD]: Das wiederhole ich gerne!) – Ja, das können Sie gerne tun. Dann wird es entsprechend überprüft. Kommen wir zum Antrag selbst. Sie als antragstellende Fraktion vermischen das Thema „Wohnungslosigkeit“, was ein zentrales Thema ist, mit der Frage des sozialen Wohnungsbaus. (Sarah Philipp [SPD]: Die auch zentral ist!) Wenn Sie, Frau Philipp, davon sprechen, dass diese Landesregierung in der Frage der Aufgabenstellung ignorant ist, dann ist das eine Frechheit. Das ist eine schlichte Unverschämtheit, die Sie hier äußern. Wir haben als Landesregierung Nordrhein-Westfalen 2019 unter Karl-Josef Laumann die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ auf den Weg gebracht. Diese Landesinitiative hat drei Ziele, und sie wird fortgesetzt. Die drei Ziele sind: Wohnungsverluste verhindern, Wohnraum für Menschen ohne Wohnung schaffen und Lebenslagen Obdachloser, Wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen verbessern. Das sind die Ziele; das ist die Strategie dieser Landesregierung. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Nett gedacht reicht nicht! – Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Das setzen wir in die Tat um. 18.12.2025 Die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ war für die frühere Bundesbauministerin Klara Geywitz übrigens das Vorbild für den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Nur mal so: Das kommt aus Nordrhein-Westfalen und ist von der früheren Ampelregierung für so gut befunden worden, dass es in einen nationalen Aktionsplan umgesetzt wurde. Es ist gerade schon von der Kollegin Wenzel zitiert worden. In der Berichterstattung zu Wohnungslosigkeit 2024 haben die Kommunen und die freien Träger folgende Zahlen gemeldet: Drei von zehn Menschen waren Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Es wurde auch noch einmal aufgegliedert, wie viele Kinder darunter waren. In fast allen Fällen fand eine Unterbringung durch die Kommune statt. Das alles lassen Sie in Ihrer Argumentation hier einfach weg. Das können Sie natürlich machen, weil Sie wahrscheinlich Ihre Social-Media-Kacheln und Internetauftritte und alles, was Sie gleich posten, schon fertig haben. (Sarah Philipp [SPD]: Unter anderem!) Aber es ist unredlich, und es ist der ältesten deutschen Partei unwürdig, so eine Art von Politik und Antragstellung hier auf den Weg zu bringen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Wohnungslosigkeit ist übrigens auch unwürdig!) Kommen wir zu den anderen Inhalten des Antrags. Sie adressieren das Thema „Zwangsräumung“. Das ist ein relevantes Thema. Sie adressieren das aber ausschließlich in Richtung der Vermieter. Wann wird ein Mieter zwangsgeräumt? Er wird zwangsgeräumt, wenn er mit der Miete erheblich in Rückstand ist. Bei einem erheblichen Mietrückstand sind auch schon vorherige Ansprachen an den Mieter erfolgt. Eine Zwangsräumung findet auch statt, wenn ein Mieter die Wohnung mutwillig massiv beschädigt hat. Außerdem kann eine Zwangsräumung in Betracht kommen, wenn der Mieter die Mietsache anders als erlaubt, zum Beispiel für gewerbliche Zwecke, nutzt. Das alles blenden Sie aus. Sie sagen: Fehlverhalten von Mietern gibt es nicht. Es gibt nur Fehlverhalten von Vermietern, und deswegen muss man sich kümmern. – Das ist Ihre typische Art von Symbolpolitik, die Sie machen, weil Sie einfach nicht verstehen wollen, dass in einem Land wie Nordrhein-Westfalen Mietverträge zwischen Vermietern und Mietern millionenfach völlig störungsfrei laufen, (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Mit keinem Wort haben wir etwas anderes behauptet!) in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis stattfinden und die Zwangsräumung das letzte Mittel ist, weil Sie verkennen, dass es auch Fehlverhalten auf der anderen Seite gibt. Landtag (Beifall von der CDU und Angela Freimuth [FDP]) Sie werden doch wahrgenommen haben, dass beim Thema „Mietrückstand“ in der Zwischenzeit die Schonfristzahlung bei fristloser Kündigung umgesetzt worden ist. Die neue Bundesregierung von CDU/CSU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung zu ermöglichen, weil es immer mal Härtefälle geben kann. Deswegen gilt: Auch dieses Thema ist auf der Agenda und wird gemeinsam zwischen den Ländern und in diesem Fall dem Bund als Gesetzgeber gelöst werden. Auch da springt Ihr Antrag zu kurz und ist nicht aufrichtig. In der Tat ist es so, wie die Abgeordneten Ritter und Wenzel hier gesagt haben: (Sarah Philipp [SPD]: Überraschung!) Sachverständige haben schon keine Lust mehr, zu Ihren Anträgen hier in den Landtag zu kommen, und das aus gutem Grund: weil Sie Dinge behaupten, die nicht stimmen. Das ist das Erste, und das ist schon schlimm. Das Zweite ist: Sie verkennen, dass wir eine Wohnungswirtschaft haben, die engagiert in Sachen „öffentlicher Wohnungsbau“ sprich „sozialer Wohnungsbau“ unterwegs ist, die auch im freifinanzierten Wohnungsbau wieder Tritt fasst, weil wir von CDU und Grünen mit ausgestreckter Hand und mit aller Kraft des Landes Nordrhein-Westfalen, der landeseigenen Förderbank und der Bundesregierung, öffentlichen Wohnungsbau ermöglicht haben und in der Zeit einer herrschenden Bauflaute in der Bundesrepublik Deutschland und in Nordrhein-Westfalen die Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft zugunsten von mehr bezahlbarem Wohnraum abgesichert haben. Sie verkennen auch permanent, dass es in keinem anderen Land dieser Bundesrepublik so viele Sozialwohnungen gibt wie in Nordrhein-Westfalen. Sie verkennen ebenfalls permanent, dass es, wenn stetig die Anforderungen an Gebäude – ein Bespiel: das Gebäudeenergiegesetz, für das wir auf eine Änderung warten – oder andere Anforderungen, die den Bau verteuern, steigen, herausfordernd ist, Mieten in einem bezahlbaren Segment zu halten. Das subventionieren wir aus der öffentlichen Wohnraumförderung heraus. Gleichzeitig unterstützen wir über das Wohngeld die Personen, bei denen es nicht reicht. Sie wissen, dass die Leistungen des Landes Nordrhein-Westfalen für das Wohngeld nach der Wohngeld-Plus-Reform nächstes Jahr in erheblicher Weise auf über 700 Millionen Euro ansteigen werden. Ich freue mich wirklich immer, wenn wir miteinander sachlich 18.12.2025 (Sarah Philipp [SPD]: Ja, dann fangen Sie doch mal an! Sie können mal damit anfangen, sachlich zu diskutieren! Das ist ein guter Vorsatz fürs neue Jahr!) und vernünftig über den Wohnungsbau oder über Wohnungslosigkeit – das ist das zweite Thema, das Sie hineingebracht haben – debattieren. Was Sie hier zusammenziehen, entbehrt aber Realitäten, verkennt Realitäten und akzeptiert Dinge nicht. (Sarah Philipp [SPD]: Wie immer sehr sachlich von Ihnen eingeordnet! Das ist Ihre Kernkom- petenz!) Ich frage mich manchmal: Wie kann es eigentlich passieren, dass Sie als SPD so von der Lebensrealität losgelöst sind? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wie konnte das passieren? Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die zweite Runde. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
