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Thomas Schnelle

CDU 18.12.2025 Sitzungen 18/114

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Petitionsausschuss legt heute einen weiteren Tätigkeitsbericht vor. Ein Bericht, der weit mehr als eine reine Dokumentation ist. Er ist ein Spiegel der vielfältigen Anliegen und Sorgen, die uns täglich erreichen. Nicht selten handelt es sich dabei um existenzielle Fragen von Bürgerinnen und Landtag Bürgern, die sich in belasteten Lebenssituationen an uns wenden – oft in der Hoffnung, doch noch gehört zu werden, manchmal mit der Erwartung, dass wir als letzte Instanz einen Ausweg finden können. Lassen Sie mich eins deutlich vorweg sagen: Wir verstehen uns nicht als Gegenspieler von Behörden oder Institutionen, sondern als vermittelnde Instanz. Unser Ziel ist es, Brücken zu bauen, Dialoge zu ermöglichen und tragfähige Lösungen im Rahmen des rechtlich und politisch Machbaren zu finden. Dabei geht es vor allem auch darum, die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen, ihnen Gehör zu verschaffen und ihnen in ihrem oft schwierigen Alltag mit Respekt und Aufmerksamkeit zu begegnen. Die Arbeit im Petitionsausschuss ist dabei Teil der parlamentarischen Verantwortung, der wir uns verpflichtet fühlen: Bürgernähe zu leben, Vertrauen in demokratische Prozesse zu stärken und Politik dort spürbar zu machen, wo sie den Alltag der Menschen direkt berührt. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Komplexität ist es wichtiger denn je, dass wir die Brücke zwischen Bevölkerung und Politik stärken, damit Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und vor allem bürgernah bleiben. Die Fälle, die ich Ihnen heute vorstellen möchte, sind nur eine Auswahl der vielen Anliegen, die uns erreichen. Doch sie stehen stellvertretend für zahlreiche weitere Petitionen, hinter denen sich persönliche und oft tief bewegende Geschichten verbergen. Sie zeigen zugleich, wie groß das Vertrauen ist, das die Menschen in das Petitionsrecht und damit auch in uns als Parlament setzen. Dieses Vertrauen ist unsere Verpflichtung. In Zeiten, in denen man der Demokratie und dem Parlamentarismus Erosion unterstellt, ist die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Eingaben an uns wenden, erfreulich stabil. Zunächst ein Ausblick zum Jahresende: Im Jahr 2025 werden beim Petitionsausschuss über 5.200 Petitionen eingegangen sein. Wir werden über 6.000 Petitionen geprüft, beraten und beschieden haben. Im ersten Halbjahr haben den Petitionsausschuss 2.891 Eingaben erreicht. Zugleich wird der Ausschuss 3.667 Eingaben beraten und abgeschlossen haben und davon in rund 325 Fällen das Verfahren gemäß Art. 41a unserer Landesverfassung durchgeführt haben. Das Verfahren nach Art. 41a hat seit den 1960er-Jahren eine ganz besondere Bedeutung für den Ausschuss. Der damalige Landtag hat aufgrund von Skandalen im Strafvollzug parteiübergreifend beschlossen, den Art. 41a in unsere Landesverfassung aufzunehmen. Damit ist der Petitionsausschuss mit Rechten ausgestattet, die den Rechten von Untersuchungsausschüssen gleichkommen. 18.12.2025 Wenn der Petitionsausschuss einen Beschluss nach dieser Verfassungsnorm herbeiführt, können Abgeordnete des Petitionsausschusses gemeinsam mit Beamtinnen und Beamten der Petitionsverwaltung insbesondere Erörterungstermine durchführen. Dabei treten wir mit den Bürgerinnen und Bürgern in einen unmittelbaren und direkten Austausch, laden die beteiligten Behörden ein und suchen nach gemeinsamen Lösungen auf Augenhöhe. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses in der ersten Jahreshälfte war mit einem Anteil von fast 30 % der Bereich „Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt“. Zugleich haben den Ausschuss auch wieder Massenpetitionen erreicht. Viele Menschen bereiten Kürzungen des Landeshaushalts, insbesondere die Streichung der Förderung von Kinderwunschbehandlungen, große Sorgen. Auch Vorhaben im Straßenbau oder Initiativen aus dem Umweltbereich haben zu politischen Initiativen an den Ausschuss geführt. In Einzelfällen konnte der Ausschuss helfen; politische Entscheidungen trifft er jedoch nicht, sondern verweist solche Sammel- oder Masseneingaben an die jeweiligen Fachausschüsse. So können die Argumente der Bürgerinnen und Bürger in die dortige politische Willensbildung einfließen. Der Bereich „Ausländerrecht“ ist aktuell mit fast 13 % aller Eingaben vertreten. Leicht gesunken ist die Anzahl der Eingaben aus dem Sozialrecht. Im ersten Halbjahr waren rund 10 % aller Eingaben diesem Rechtsgebiet zuzuordnen. Gleichzeitig liegt darin aber auch ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses. Viele Eingaben betrafen Fragen rund um Grundsicherung, Erwerbsminderung und weitere existenzsichernde Leistungen. Dabei wurde deutlich, wie stark Betroffene auf verlässliche und auch rechtzeitige Entscheidungen angewiesen sind. Andere Themenschwerpunkte waren das öffentliche Dienstrecht, die Rechtspflege und Eingaben zum Thema „Schulen und Hochschulen“. Erfolgreich waren auch vom Ausschuss durchgeführte Sprechstunden, beispielsweise in einem Seniorenheim in Köln, aus denen zahlreiche Petitionen hervorgegangen sind. Viele Anliegen konnten aufgenommen und bereits im Sinne der Betroffenen erledigt werden. Dies unterstreicht die Bedeutung niederschwelliger Angebote vor Ort, auch für ältere Menschen und sozial benachteiligte Personen. Der Petitionsausschuss wird solche Sprechstundenangebote auch künftig fortsetzen, vor Ort in den Kommunen, im Landtag oder per Telefon. So soll der direkte Zugang zum Petitionsrecht weiter gestärkt werden. Um Ihnen einen Eindruck von der Arbeit zu verschaffen, möchte ich Ihnen einige ausgewählte Petitionen vorstellen. Den Petitionsausschuss erreichen weiter-Landtag hin viele Eingaben zum polizeilichen Tätigkeitsrecht und zu Ermittlungsmaßnahmen. In einem besonders denkwürdigen Fall, der aus den bisherigen Fällen herausragt, geriet eine junge Frau nachweislich unverschuldet ins Visier der Ermittlungsbehörden. Eine fehlerhafte Ermittlungsmaßnahme führte dazu, dass gegen die junge Frau ein Anfangsverdacht begründet wurde. Sie sollte Teil eines international agierenden Drogenhändlerrings sein. Hinzu kam, dass die weiter gegen sie geführten Ermittlungen teilweise unvollständig durchgeführt wurden. Entlastende Erkenntnisse wurden teils zu spät weitergeleitet oder nicht berücksichtigt. So kam es schließlich dazu, dass bei der Betroffenen eine Wohnungsdurchsuchung erfolgte sowie ein empfindlicher Vermögensarrest angeordnet wurde. Erst auf Beschwerde der Betroffenen vor dem Landgericht wurde der Vermögensarrest aufgehoben und der Ermittlungsfehler erkannt. Die Betroffene wandte sich dann an den Petitionsausschuss, um eine Aufarbeitung des ihr widerfahrenen Unrechts zu erreichen und eine Entschuldigung zu erhalten. Die involvierten Ermittlungsbehörden haben den Vorgang auf Anregung und Vermittlung des Ausschusses umfänglich aufgearbeitet und sich bei der jungen Frau entschuldigt. Insbesondere fanden persönliche Gespräche zwischen den leitenden Polizeibeamten und der Betroffenen statt, und so konnte der Vertrauensschaden behoben werden. Der Petitionsausschuss ist immer wieder mit Maßnahmen im Zusammenhang mit polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren befasst. Die Bearbeitung solcher Fälle zeigt aber auch das hohe professionelle Niveau der Ermittlungsbehörden und ihrer Beamtinnen und Beamten. Soweit in Einzelfällen Mängel erkannt werden, vermittelt der Petitionsausschuss regelmäßig zwischen den Beteiligten, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und eine nachhaltige Aufarbeitung mitzugestalten. Wir begrüßen dabei die gegenseitige wertschätzende und die konstruktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden, um so ein hohes Maß an Qualität und Bürgernähe zu gewährleisten. Nicht alle Anliegen, die den Petitionsausschuss erreichen, folgen einem gewöhnlichen Verlauf. Manche Fälle lassen selbst erfahrene Mitglieder des Ausschusses zunächst ratlos zurück. Ein besonders ungewöhnlicher Fall aus dem Berichtszeitraum zeigt jedoch, wie wichtig eine unabhängige parlamentarische Kontrolle ist und dass Fehler im Verwaltungshandeln letztlich korrigiert werden können. Eine junge Auszubildende aus Ostwestfalen erhielt im Sommer 2024 überraschend eine Anhörung zu einem Bußgeldverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes in einer Großstadt. Die Betroffene war dort jedoch nie gewesen. Zum angeblichen Tatzeitpunkt befand sie sich in ihrem Ausbildungsbetrieb. Dennoch 18.12.2025 wurde sie von der Bußgeldstelle als verantwortliche Fahrerin angesehen, gestützt auf eine frühere Meldeadresse, einen oberflächlichen Fotovergleich und die Übereinstimmung ihrer Initialen mit zwei Buchstaben des Kennzeichens. Eine Reihe von Zufällen führte damit zu einer gravierenden Fehlzuordnung. Aus den vorgenannten Gründen hielt die Petentin die Anhörung zu dem Bußgeldverfahren für eine geschickt gemachte Fälschung. Im Anschluss erhielt sie dann aber doch einen Bußgeldbescheid, mit dem eine Geldbuße sowie ein Fahrverbot von vier Wochen Dauer festgesetzt wurden. Die Petentin reagierte sofort per E-Mail und bestritt den Vorwurf. Ihr Einspruch gegen den auf die Anhörung folgenden Bußgeldbescheid blieb jedoch unberücksichtigt, weil er nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingelegt wurde. Obwohl erkennbar war, dass die Betroffene rechtlich unerfahren war und ersichtlich Einspruch einlegen wollte, erhielt sie keinen Hinweis darauf. Parallel blieben entlastende Hinweise, darunter eine eidesstattliche Versicherung des Halters sowie die Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, zunächst unberücksichtigt. Da die Petentin eine anwaltschaftliche Vertretung nicht finanzieren konnte, übernahm ihr Arbeitgeber die Kosten. Der Rechtsanwalt stellte im Rahmen der Vertretung Antrag auf Akteneinsicht und stellte fest, dass die Tatsachengrundlage für die Fahrerermittlung äußerst zweifelhaft war. Das Fahrverbot blieb aber trotzdem aufrechterhalten. Der Vater der Petentin hatte diese dann zum Ausbildungsbetrieb fahren müssen, weil keine Busverbindungen vorhanden waren; insgesamt kamen 1.687 km zustande. Nachdem sich die Petentin nach Ableistung des Fahrverbots an den Petitionsausschuss gewandt hatte, haben wir uns den Vorgang umfassend angesehen und gemeinsam mit dem Innenministerium aufgearbeitet. Der Ausschuss hob im Verfahren die zahlreichen Unstimmigkeiten bei der Fahrerermittlung und dem Umgang mit dem Einspruch deutlich hervor. Das Ministerium des Innern ging diesen Hinweisen sorgfältig nach und prüfte den Sachverhalt eingehend. Die Untersuchung des Ministeriums bestätigte schließlich eindeutig, dass die Petentin nicht die Fahrerin des Fahrzeugs gewesen sein konnte. Im Erörterungstermin vertraten die Vertreter der Stadt ihre bisherige Auffassung aber zunächst standhaft weiter. Erst im Nachgang einer vertieften Prüfung durch den Petitionsausschuss und vom Ministerium aufgezeigter Widersprüche korrigierte die Stadt ihre Handlung und akzeptierte eine Lösung des Falls. Das Amtsgericht hat im Nachhinein auch den Bußgeldbescheid aufgehoben. Die Auslagen der Betroffenen gingen zulasten der Staatskasse. Damit stehen der Petentin die Erstattung der Anwaltskosten sowie ihrem Vater die der entstandenen Fahrtkosten Landtag zu. Auch die Löschung der eingetragenen Punkte ergibt sich aus der Einstellung des Verfahrens. Der Petitionsausschuss stellte fest, dass die Sachverhaltsermittlung und die Beweiswürdigung im zugrunde liegenden Fall nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, dass Bürgerinnen und Bürger sich bei Zweifeln an behördlichen Maßnahmen an ein unabhängiges Kontrollorgan wenden können. Wir haben den Fall damals mit insgesamt drei Kolleginnen und Kollegen bearbeitet, auch im Erörterungsverfahren. Wir haben ein solches Verhalten von Behörden noch nicht gekannt. Ich habe gerade noch mit der Petentin telefoniert. Sie fühlt sich sehr wertgeschätzt und hat auch noch mal dafür gedankt, dass wir ihr Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen konnten. Welche frappierenden Einzelschicksale hinter solchen Petitionen stecken, zeigt der Fall einer jungen Frau, die seit fast zehn Jahren um die Anerkennung ihrer Eigenschaft als blind kämpft. Anfangs noch als Unterstützung für ein angehendes Studium gedacht, hat die Petentin ihr Masterstudium inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Jetzt könnte man meinen: Warum ist das so langwierig? Entweder ist man blind, oder man ist es nicht. Doch so einfach ist das nicht. Trotz zahlreicher eindeutiger medizinischer Diagnosen wurde ihr der Status als blind verweigert, was schwerwiegende Folgen für ihr Leben hat. Um diese Ungerechtigkeit zu beenden, hat sich die Frau dann an den Petitionsausschuss gewandt. Sie hat inzwischen zwei Petitionen eingereicht. Wir haben 2019 schon einmal aufgrund zahlreicher medizinischer Gutachten einen Beschluss in dieser Sache erlassen. Dem hat sich die Kommune dann aber nicht angeschlossen. Ende 2024 hat der Petitionsausschuss erneut erörtert und der Kommune den eindeutigen Hinweis gegeben, dem Ganzen nun endlich ein Ende zu setzen. Inzwischen hat sie das Merkzeichen „Blindheit“ auch zugesprochen bekommen. Es ist zu hoffen, dass sie jetzt auch in den Genuss der erforderlichen Hilfsmittel kommt und dass diese Behördenirrfahrt nun endlich vorüber ist. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit verzeichnen wir im Bereich der Jugendhilfe. Hierauf will ich nur allgemein eingehen. Deutlich zugenommen hat die Zahl der Eingaben, in denen Bürgerinnen und Bürger ihr Petitionsrecht nutzen, um bei Konflikten mit Jugendämtern Gehör zu finden, etwa bei Inobhutnahmen und Kindeswohlgefährdungsanzeigen oder auch Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen. Neben Eltern wenden sich auch immer wieder Großeltern hilfesuchend an uns, wenn ihre Enkelkinder in Obhut genommen werden. Pflegeeltern berichten häufig von Konflikten, etwa wenn sie sich bei Entschei-18.12.2025 dungen der Jugendämter nicht ausreichend eingebunden fühlen. Immer wieder werden dabei auch fachliche oder strukturelle Mängel angesprochen. Zwar ist unser Handlungsspielraum in diesen Fällen sehr begrenzt. Die Jugendämter haben eine schwierige Aufgabe und kommen ihr in der Regel in der überwiegenden Zahl der Fälle sehr fachgerecht und mit sehr viel Engagement nach. Doch können wir Einzelfälle erörtern und alle Beteiligten gemeinsam an einen Tisch bringen, um die jeweiligen Sichtweisen zu hören und in ein sachliches Gespräch einzutreten. Oft wird dabei deutlich, wie schwierig das gegenseitige Verstehen im täglichen Miteinander sein kann: auf der einen Seite die Vorgaben, denen die Jugendämter aufgrund von Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen unterliegen, auf der anderen Seite die Sorgen und Nöte der Sorgeberechtigten. Auch wenn alle Seiten das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen, ging die Vorstellung darüber, was das konkret bedeutet, oft auseinander. Gerade weil diese Themen so hoch emotional sind und oft von Kommunikationsdefiziten geprägt sind, kann der Petitionsausschuss hier als Mittler und Begleiter dazu beitragen, dass eine neue Gesprächsbasis geschaffen werden kann und verloren gegangenes Vertrauen wieder aufgebaut wird. Wir sind auch oft in den Justizvollzugsanstalten in unserem Land unterwegs, weil wir gerade die Eingaben aus den Justizvollzugsanstalten mit einer besonderen Intensität bearbeiten; schließlich besteht hier ein anderes Verhältnis zwischen den Petenten und ihren Anliegen. Deshalb werden fast alle Anliegen aus den JVAs regelmäßig als Art. 41a-Termin mit einer Erör-- terung vor Ort verbunden. Hier geht auch noch einmal ein Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz, die, wie sich immer wieder herausstellt, einen hervorragenden Job leisten und ihre Aufgaben hervorragend bewältigen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fälle, die ich Ihnen heute vorgestellt habe, stehen exemplarisch für viele Hunderte Anliegen, die uns allein in den vergangenen Monaten erreicht haben. Sie zeigen, wie vielfältig die Lebenswirklichkeit in unserem Land ist und wie groß der Wunsch nach Gehör, nach Gerechtigkeit und nach Unterstützung ist. Jede Petition steht für ein konkretes Schicksal, und jede einzelne erinnert uns daran, dass politische Verantwortung nicht abstrakt ist, sondern dort beginnt, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Das Petitionsrecht ist dabei weit mehr als ein demokratisches Instrument. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es der letzte Weg, auf Missstände aufmerksam zu machen und auf Lösungen zu hoffen. Mein besonderer Dank gilt allen, die dazu beitragen, dass der Petitionsausschuss seine anspruchsvolle Aufgabe erfüllen kann. Landtag Ich danke den Petentinnen und Petenten, die den Mut haben, ihre Anliegen an uns heranzutragen, oft in schwierigen Situationen, mit berechtigter Erwartung und großem Vertrauen. Ihr Mut zum Einspruch und ihr Wunsch nach Gerechtigkeit und Veränderung halten den Auftrag unseres Ausschusses lebendig. Ebenso danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die in zahlreichen Sitzungen, Erörterungsterminen und Beratungen mit hoher Fachlichkeit, großem Engagement und viel Empathie arbeiten. Ein besonderer Dank gilt den Frauen und Männern, auf deren Unterstützung wir uns in unserer Arbeit jederzeit verlassen können. Das sieht man dann auch an den Zeiten und der Schnelligkeit, in denen und mit der unsere Mails beantwortet werden, oft nach Dienst und auch am Wochenende. Damit meine ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsreferats, die unsere Arbeit stets mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Einsatz begleiten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Thomas Röckemann [AfD]) Ohne sie wäre unsere Arbeit nicht denkbar. Ihnen und euch möchte ich im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss danken. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ja auch oben auf der Besuchertribüne. Die Arbeit im Petitionsausschuss ist oft leise, selten im Rampenlicht und doch von großer Bedeutung für unsere Demokratie. Sie bringt uns in direkten Kontakt mit den Menschen, was bewegt, und fordert uns heraus, Politik nahbar, nachvollziehbar und menschlich zu gestalten. Lassen Sie uns auch künftig dafür einstehen, dass dieses Recht auf Anhörung nicht nur formell besteht, sondern tatsächlich gelebt wird, dass wir zuhören, prüfen und vermitteln, um dort, wo es möglich ist, zu helfen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen von dieser Stelle aus eine gesegnete Weihnacht und ein glückliches und zufriedenes neues Jahr. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Thomas Röckemann [AfD])

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