Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat wird durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vieles abgefangen werden, was Hemmnisse im Bestand im Hinblick auf Aufbau und Ausbau zu Wohnzwecken angeht. Das ist das Ziel der dritten Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen. Damit wird eine Umbaukultur, eine Umbauordnung gesetzlich verankert werden. Heute stehen wir – ich glaube, in der Analyse des Problems sind wir alle einig – vor der Herausforderung, dass Sie, wenn Sie ein bestehendes Gebäude anfassen, in der Regel gezwungen sind, das Komplettgebäude an den heutigen Baustandard anzupassen, was natürlich in weiten Teilen weder wirtschaftlich noch effizient ist. Die Folge ist, dass Menschen es unterlassen, ihre Wohnungen auszubauen oder die Häuser um Wohnraum zu erweitern. Deswegen haben wir gesagt, dass wir das angehen wollen. Anlasspunkt – Sie erinnern sich – war die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung mit dem Einfügen eines § 85a. Ich habe dann auf dem Neujahrsempfang der Architektenkammer sehr offensiv dafür geworben, sich damit auseinanderzusetzen. Wir haben uns jetzt gut anderthalb Jahre zusammen mit den Praktikerinnen und Praktikern aus der Bauwelt mit der Frage auseinandergesetzt, wie man das rechtssicher gestalten kann. In der Zwischenzeit haben wir uns im November 2025 zwischen den 16 Bundesländern darauf verständigt, die Musterbauordnung zu ändern. Hier greift Landtag also nacheinander immer eins ins andere; so muss es ja sein. Insofern fangen die Länder jetzt an, ihre Landesgesetze entsprechend anzupassen und die Umbauordnung dann auch in das jeweilige Landesgesetz zu übernehmen. Das heißt: Das wird kommen und wird an ganz vielen Stellen für eine Lösung des Problems sorgen. Das, was Sie beschreiben, kann man aber in Teilen schlichtweg nicht erzwingen. Man kann es auch nicht mit einem Förderprogramm anreizen, weil Menschen selbst darüber entscheiden, ob sie ihre Immobilie zu Teilen fremdvermieten wollen, eine Einliegerwohnung einbauen wollen oder, oder, oder. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Wir haben mit den Gebäudekreditprogrammen der NRW.BANK Möglichkeiten, die heute schon in Anspruch genommen werden können. Das wird auch zinsoptimiert unterstützt. Das ist es dann aber auch, glaube ich, weil der Schwerpunkt der öffentlichen Wohnraumförderung auf dem Mietwohnungsneubau liegt. Das hatte hier im Plenum und im Landtag Nordrhein-Westfalen immer das Prä. Wir haben das als Landesregierung entsprechend umgesetzt. So wird es auch bleiben. Wir unterstützen, wie Sie wissen, zu einem hohen Anteil auch das Schaffen von Eigentum – aus guten Gründen; denn Vermögensbildung hat viel mit gesellschaftlicher Stabilität zu tun. Deswegen würde ich persönlich gar nicht immer weiter in Verästelungen abbiegen wollen, weil jede Zusätzlichkeit natürlich einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedingt, sowohl aufseiten der Bauherren als auch aufseiten der bearbeitenden Behörden. Eigentlich haben wir uns ja alle auf den Weg gemacht, zu sagen: Wir bauen Bürokratie zurück. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) – Vielen Dank, Frau Abgeordnete Freimuth. Ich freue mich über die Unterstützung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Ansinnen ist verstanden. Wir werden das in der Tat – so wie Abgeordnetenkollege Klocke das ausgeführt hat – im Zuge der Bauordnung rauf- und runterdiskutieren. Ich bin da auch sehr offen für weitere Änderungen. Alles, was wir einfacher machen können, auch im Bestand, trage ich an der Stelle sehr gerne mit. Ich sage das sehr deutlich. Es wird in dieser Bauordnung auch vieles enthalten sein, was zur Diskussion anreizen wird. Dafür ist sie auch da. Wir haben, glaube ich, in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen eine sehr gute Bauund Immobilienpolitik auf den Weg gebracht. Das zeigt sich in den Zahlen. Das zeigt sich in der Zufriedenheit in der Wohnungswirtschaft, bei den Eigentümern, aber auch bei weiten Teilen der Mieterschaft. 18.12.2025 Insofern wünsche ich Ihnen jetzt noch eine schöne Adventszeit. Ich wünsche Ihnen gesegnete Weihnachten. Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026. Es wird so sein wie jedes neue Jahr. Neue Aufgaben werden auf uns warten. Aber ich bin mir sicher: Wir werden die in aller Güte, Aufgeregtheit oder Beruhigtheit miteinander auskämpfen und ausfechten – im Sinne der Demokratie, im Sinne der besten Lösung. – Vielen Dank. Ihnen schöne Weihnachten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
