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Dr. Bastian Hartmann

SPD 18.12.2025 Sitzungen 18/114

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir diese Gesetzesnovelle noch in diesem Jahr beraten können. Das hat doch eine Zeit lang gedauert. Die Arbeiten daran waren ja über Monate ganz kurz davor, bald abgeschlossen zu werden. Schön, dass das in diesem Jahr noch geklappt hat. Schauen wir nicht auf den etwas holprigen Prozess zurück, … (Zuruf) – Ja, das freut mich; das finde ich gut. (Zuruf von Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft) … sondern schauen wir auf das, was jetzt vor uns liegt. In dem Entwurf stehen ein paar Punkte, die man sehr begrüßen kann und muss. Ein Beispiel sind sicherlich die Überlegungen zur Weiterbildung. Besonders hervorheben möchte ich die Viertelparität: Das ist ein echter, guter und großer Schritt zu einer wirklichen Teilhabe von Studierenden an der Leitung und der Weiterentwicklung von Hochschulen. Das ist gut und war schon lange eine unserer Forderungen. Ich freue mich sehr, dass auch bei der CDU der Groschen gefallen ist und dass wir dem ein ganzes Stück näherkommen. Man muss die guten Punkte aber schon ein bisschen mit der Lupe suchen. Um ehrlich zu sein, ist die Bekämpfung von Machtmissbrauch in der Wissenschaft, die Sie sich hauptsächlich vornehmen, noch nicht ganz geglückt. Unbestritten gibt es strukturell angelegte Machtasymmetrien im Wissenschaftssystem, und unbestritten kennen wir alle und wissen wir um viele Beispiele, bei denen aus Machtasymmetrie Machtmissbrauch wird. Mit dem, was Sie hier vorschlagen, schießen Sie aber deutlich über das Ziel hinaus. Das war die Kritik an dem ersten Referentenentwurf, die sehr vernichtend war und von Juristen, vonseiten der Hochschulen und von vielen anderen sehr hart vorgetragen wurde. Die halten Ihnen alle durchaus zugute, dass sie sich an das Thema trauen, werfen Ihnen aber auch alle vor, dass da ein riesengroßes Bürokratiemonster geschaffen wird und die Hochschulen in großer Unsicherheit zurückgelassen werden, ohne wirklich etwas zu lösen. Bei Verdacht mitunter harte Sanktionen auszusprechen, ist nach wie vor nicht vom Tisch. Das ist ein großer Punkt, den wir in der Anhörung sehr kritisch betrachten werden. Ein anderer Punkt ist das Vorhaben, die Betreuung und Bewertung von Promotionen zu trennen. Das Landtag klingt gut, löst ehrlicherweise aber keine Machtasymmetrie auf. Denn aufgrund der Frage, wie eine Promotion bewertet wird, ob es dafür am Ende ein „summa cum laude“ oder ein „magna cum laude“ gibt, entsteht keine Machtasymmetrie. Wir können nicht über Machtasymmetrie im Hochschulbereich sprechen, ohne über Beschäftigungsbedingungen zu sprechen. Wir wissen, dass Beschäftigte in der Wissenschaft oft prekär beschäftigt sind. Wer Machtmissbrauch in den Griff kriegen will, kann über die prekären Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft nicht schweigen. (Beifall von der SPD) Auch die Punkte, die Sie in Sachen „Familienfreundlichkeit“ jetzt vor sich hertragen, greifen deutlich zu kurz. Dazu haben wir hier mal einen sehr konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt, den Sie erst abgelehnt, dann schlecht kopiert und jetzt am Ende unzureichend in ein Gesetz integriert haben. Das macht unsere Hochschulen erst mal noch nicht familienfreundlicher. Wir freuen uns riesig auf die Anhörung; wir freuen uns riesig auf die Debatten zu der Gesetzesnovelle. Noch ist es Ihnen nicht gelungen, all unsere Kritikpunkte daran auszumerzen, aber vielleicht gelingt Ihnen das noch. Wir stimmen der Überweisung zu. Damit bin ich am Ende meiner Rede zum letzten Tagesordnungspunkt des Jahres. Ich wünsche Ihnen allen wahlweise ein fröhliches Chanukka-Fest, besinnliche Weihnachten oder, wenn Sie all das gar nicht feiern, zumindest eine schöne Pause vor dem Baum. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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