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Andreas Keith

AfD 18.12.2025 Sitzungen 18/114

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hochwasserschutz darf keine Absichtserklärung, kein abstraktes Politikfeld und erst recht kein Schaufensterantrag, wie er hier vorliegt, sein. Hochwasserschutz entscheidet über Menschenleben, über die Sicherung unserer Infrastruktur und über unsere Heimat. Gerade nach der schrecklichen Hochwasserkatastrophe von 2021 ist es wichtig, dass die Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes im Landtag Thema bleibt – aber bitte nicht mit solchen Placebo-Anträgen. Für uns erfordert Hochwasserschutz aktives Regierungshandeln und nicht das Abwarten auf nett klingende, wohlfeile Anträge der regierungstragenden Fraktionen. Die Landesregierung wird sich bei einer nächsten Katastrophe fragen lassen müssen, warum sie den Ausbau von Hochwasserschutzanlagen nicht schneller und effektiver vorangetrieben hat. Sie schreiben in Ihrem Antrag, der Hochwasserschutz sei ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Doch bleiben wir mal bei den Fakten. Mehr als die Hälfte aller Deiche in Nordrhein-Westfalen sind und bleiben sanierungsbedürftig. Seit der Flutkatastrophe 2021 hat Nordrhein-Westfalen rund 390 Millionen Euro in Schutzmaßnahmen investiert. Das hört sich nicht schlecht an, aber setzen Sie diese Summe einmal zu anderen Großprojekten in NRW in Relation. In Köln wird die städtische Oper saniert – Baukosten: knapp 800 Millionen Euro. In Düsseldorf wird aktuell eine Luxusoper geplant – voraussichtliche Gesamtkosten: bis zu 2 Milliarden Euro. Das bedeutet: In einzelne Luxusprojekte fließt mehr als das Doppelte dessen, was seit 2021 landesweit in den technischen Hochwasserschutz investiert wurde, und das, obwohl Ihnen die Anfälligkeit unserer Hochwasserschutzanlagen spätestens seit der Flutkatastrophe im Juli 2021 bewusst sein muss. Darüber hinaus sind Sie nicht einmal dazu fähig, Bundesmittel zur Finanzierung unserer Hochwasserschutzanlagen abzurufen. Nordrhein-Westfalen hatte in der Vergangenheit die schlechteste Abrufquote aller Bundesländer: Von 2018 bis 2023 wurde nur knapp ein Viertel der verfügbaren Mittel abgerufen. Wer so priorisiert, darf sich nicht wundern, wenn die Bürger daran zweifeln, wie ernst es dieser Landesregierung mit dem Schutz von Menschen, Eigentum 18.12.2025 und Infrastruktur vor künftigen Hochwasserereignissen tatsächlich ist. Irritierend ist auch, dass dieser Antrag erst viereinhalb Jahre nach der Flutkatastrophe von 2021, einer der schwersten Naturkatastrophen der letzten Jahrzehnte, kommt, (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Mann, ey!) zumal er im Kern nur aus einem Sammelsurium von Prüfaufträgen und Maßnahmen besteht, die ohnehin selbstverständlich sein sollten. Es müsste eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Landesregierung ihren eigenen 10-Punkte-Plan konsequent weiter umsetzt. (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Tut sie doch auch!) Es sollte auch selbstverständlich sein, dass Hochwasserschutzanlagen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Diese Punkte erwarten wir als fortlaufendes Regierungshandeln und nicht erst als Ergebnis eines Antrags der regierungstragenden Fraktionen. (Beifall von der AfD) Durch ihren Antrag entsteht der Eindruck, dass Sie mehr den Anschein erwecken wollen, sich aktiv für den Hochwasserschutz einzusetzen, als dass Sie tatsächlich zur Tat schreiten. Seit der Flutkatastrophe sind über vier Jahre vergangen. 49 Menschen sind damals gestorben. Unzählige Existenzen wurden vernichtet, Milliardenschäden waren zu verzeichnen. Und Sie beantragen erst jetzt, dass Deiche auf ihre Tüchtigkeit überprüft werden? Das kann nur ein schlechter Scherz sein. Dass die Landesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll, klingt erst einmal gut. Leider liest sich Ihr Antrag auch an dieser Stelle so, als lägen die angestrebten Änderungen noch in weiter Ferne. Drei der von Ihnen angekündigten Maßnahmen sind nichts weiter als Prüfaufträge. Gerade zu diesen hätten Sie die Möglichkeit gehabt, konkrete gesetzliche Änderungen in Form eines Gesetzentwurfs vorzulegen. Stattdessen beantragen Sie „weitere Anstrengungen bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung […]“. Leider sucht man echte Entbürokratisierung, etwa durch das gezielte Streichen überflüssiger Gesetze und Vorschriften, in Ihrem Antrag vergeblich. Wir können nur hoffen, dass die Landesregierung in Zukunft ihrer Verantwortung beim Hochwasserschutz gerecht wird, schneller ins konkrete Handeln kommt und sich zum Schutz und Wohl der Menschen in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich von Lippenbekenntnissen verabschiedet. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

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