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Jochen Klenner

CDU 18.12.2025 Sitzungen 18/114

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hätte, wenn und aber – diese Kette von Besser-Witzeleien begleiten uns kontinuierlich in den Debatten zur Grundsteuer. (Heiterkeit von der CDU – Alexander Baer [SPD]: Schönes Wortspiel!) Ich dachte am Anfang, Sie hätten das verschämt unterschlagen: Der Hauptteil war in Ihrem Antrag ernsthaft, ein komplett neues Modell zu formen, also erneut ein Umstieg auf ein anderes Grundsteuermodell. Noch einmal: Ein Gerichtsurteil hat die Reform notwendig gemacht. Das Bundesmodell hat wie alle Modelle seine Stärken und Schwächen. Das haben wir hier immer eingeräumt, Herr Kollege. Das gehört zu einer transparenten und kollegialen Zusammenarbeit dazu. Landtag Sie haben das Modell von Anfang an kritisiert, auch in der gemeinsamen Regierungszeit. Aber Ihnen und der FDP ist es auch nicht gelungen, ein besseres Modell mehrheitsfähig vorzulegen. Ich kenne auch jetzt kein neues Modell, das Sie vorschlagen und das man dann einführen sollte. Das müsste man erst noch erfinden. Also: Besser-Witzeleien ersetzen noch kein Gesetz. Und nachdem wir den ganzen Aufwand jetzt hinter uns haben, wollen Sie noch einmal alles von vorne. Herzlichen Glückwunsch: Die FDP will den Menschen in Nordrhein-Westfalen das größte Bürokratie-Konjunkturprogramm der Landesgeschichte unter den Weihnachtsbaum legen. Es kann nicht wirklich Ihr Ernst sein, dies zu fordern. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE] – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Immerhin haben Sie das Urteil vom 10.12. des Bundesfinanzhofs zitiert. Was Sie da herauslesen, ist schon beachtlich. (Heiterkeit von Simon Rock [GRÜNE]: Aller- dings!) Die Hauptaussage ist eine andere gewesen: Wir können damit an einem stabilen, bundesweit verankerten Grundsteuersystem festhalten. Die Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen beruht vollständig auf dem vom Bund beschlossenen Modell, das auch in einer Mehrzahl der Länder Anwendung findet und dessen Verfassungsgemäßheit ausdrücklich bestätigt worden ist. Das ist doch die Kernaussage dieses Urteils gewesen. In dem Antrag findet sich übrigens kein einziges Wort dazu. Wenigstens haben Sie eben etwas dazu gesagt, aber eigentlich auch nur, um sich Dinge selektiv herauszunehmen. Diese Skandalisierung, diese Übertreibung, die erneut dabei war, steigert nur Verunsicherung. Es tut mir leid, aber ich kann als einziges Motiv erkennen, dass Sie dies als politisches Kalkül in Kauf nehmen, anstatt die Lage sachlich zu bewerten. Die jüngsten erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, die Sie angesprochen haben, betreffen vier kommunale Grundsteuersatzungen. Kritisiert wurde die konkrete Anwendung der differenzierten Hebesätze, aber – ganz wichtig – nicht das zugrunde liegende Bundesmodell und auch nicht grundsätzlich die Landesoption. Deshalb handelt es sich um kommunale Einzelfälle. Die freiwillige Möglichkeit, für die Grundsteuer B unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke festzulegen, ist vom Gericht grundsätzlich bestätigt worden. Es handelt sich um eine Option, nicht um eine Verpflichtung. Dies kann gezielt die Chance eröffnen, auf lokale Gegebenheiten zu reagieren. Es ermöglicht eine präzisere Belas-18.12.2025 tungssteuerung vor Ort und kann deshalb auch vor Ort konkret begründet werden. Das Land setzt den Rahmen, es hat ihn gesetzt. Die kommunale Ausgestaltung geschieht richtigerweise dort, wo die lokalen Anforderungen am besten beurteilt werden können: in den Kommunen. Das Gericht hat ausdrücklich anerkannt, dass niedrigere Hebesätze für das Wohnen zulässig sind, wenn sie der Stabilisierung von Wohnkosten dienen. Vor Ort kann dazu die jeweilige sachliche, nachvollziehbare Begründung geliefert werden. Das Land prüft die Entscheidungen, begleitet die Kommunen auch fachlich bei ihren rechtssicheren Satzungen. Wir sorgen für Koordination, Beratung und Austausch, mit dem Ziel einer schnellen Klärung durch höhere Instanzen, um endgültig überall Planungs- und Rechtssicherheit zu haben. Das macht das Land von sich aus, ohne dabei einen solchen Antrag zu benötigen oder, wie Sie es wiederholt haben, noch einmal komplett von vorne anzufangen.

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