Alexander Baer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute erneut vor der Diskussion um die Grundsteuer. Leider zeigt sich ein Muster, das wir seit nunmehr über drei Jahren kennen: Die FDP dreht sich in einer politischen Endlosschleife – einer Schleife, die jeder Fernsehseifenoper Konkurrenz machen könnte, nur leider ohne den Unterhaltungswert. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, lieber Herr Witzel, man kann ja über vieles diskutieren, aber man sollte zumindest über das Richtige diskutieren. Ich weiß, Sie lieben das Thema, aber Liebe allein ersetzt keine Faktenbasis. (Beifall von der SPD) Immer wieder bringen Sie dieselben Vorwürfe gegen das von Ihnen so genannte Scholz-Modell, als gäbe es nichts anderes, worüber man sich Sorgen machen könnte. Drei Jahre Wiederholung, drei Jahre Alarmismus, drei Jahre FDP-Schleife und nun ein weiterer Antrag: wieder Kritik am Bundesmodell, wieder dieselben Argumente, nur dieses Mal verpackt in ein Gerichtsurteil, das hier lediglich als Vorwand dient. Das zeigt uns ein Blick auf die Fakten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum Hebesatzsplitting hat mit dem Bundesmodell nichts zu tun. Es geht darin ausschließlich darum, wie die Hebesätze von den Kommunen gehandhabt werden. Das ist eine völlig andere Ebene. Aber die FDP macht daraus die nächste Generalabrechnung. 18.12.2025 Dabei müsste spätestens jetzt eigentlich Ruhe einkehren, denn wir haben die höchstrichterliche Bestätigung: Der Bundesfinanzhof hat die Klagen gegen das Grundsteuermodell des Bundes abgewiesen. (Simon Rock [GRÜNE]: So ist das!) Die obersten Finanzrichterinnen und -richter folgten der Kritik der Kläger nicht. Sie stellten klar: Bei einem Massenverfahren mit über 36 Millionen Grundstücken sind gewisse Vereinfachungen und Typisierungen zulässig, ohne dass dies gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Also: Das Bundesmodell ist verfassungsgemäß und bietet Rechtssicherheit. Wir brauchen jetzt also keine panischen Schnellschüsse. Mit dem Gelsenkirchener Urteil zu den differenzierten Hebesätzen ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wir müssen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abwarten, um für die Kommunen Rechtssicherheit zu gewährleisten. Genau an dieser Stelle zeigt sich: Wer jetzt fordert, das gesamte Modell über Bord zu werfen, betreibt Politik aus Reflex und nicht aus Verantwortung. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Aber so ist das derzeit leider: Die einen agieren mit Verantwortung, die anderen mit Schlagzeilen. Ein kleiner, aber notwendiger Seitenhieb auf die Landesregierung sei mir allerdings erlaubt. Wir hätten von Anfang an die Messzahlen als Steuerungsinstrument einsetzen müssen, um die Grundsteuer noch gerechter zu gestalten und das Risiko und die Arbeit nicht den Kommunen vor die Haustür zu kippen. Aber da war die Landesregierung leider unbelehrbar. Die SPD-Fraktion hat die Idee der Messzahlen als Steuerungsinstrument immer unterstützt. Vielleicht wird es jetzt noch einmal Gelegenheit geben, sie zu unterstützen und umzusetzen. Denn Fehler erkennt man, und man lernt daraus – die meisten jedenfalls. Das gilt nicht für die FDP. Sie wiederholt Kritikpunkte, die längst widerlegt wurden. Sie will Stimmung machen und das Vertrauen in die Grundsteuer untergraben. Wir hingegen wollen Rechtssicherheit. Wir wollen handlungsfähige Kommunen. Wir stehen für eine verlässliche Finanzpolitik. Die FDP steht für viel Bewegung und wenig Inhalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal zur Klarstellung: Wir stehen zum Bundesmodell. Panik lehnen wir ab. Diesen Antrag lehnen wir ab. Ich persönlich hoffe, dass die FDP in Zukunft wieder zu einem Weg zurückfindet, der es ihr ermöglicht, finanzpolitisch verantwortungsvoll und sinnvoll zu handeln. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
