Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! In der Problembeschreibung der Gesetzesbegründung sind Landtag fünf Bereiche aufgeführt. Dieser Einteilung folgend, lässt sich Folgendes kommentieren. Erstens. Dem Fachkräftemangel soll entgegengewirkt werden. Kern dieser Strategie – es fehlt nicht an hochtrabenden Begriffen – ist allen Ernstes eine sogenannte Attraktivitätsoffensive für den Hochschulbereich. Die Studenten sollen gern in NRW studieren. Damit ist klar: Der Fachkräftemangel beginnt schon bei der Hochschulpolitik. Denn Fachkräftemangel bedeutet nicht, dass wir in NRW zu wenige Studenten haben. In Wahrheit haben wir zu viele Studenten, die auch noch das falsche Fach studieren. (Zurufe von Wibke Brems [GRÜNE] und Julia Eisentraut [GRÜNE]) Wir brauchen – grob gesagt – mehr Handwerker und Pflegekräfte statt Germanisten, Philologen, Philosophen und Völkerrechtler; mehr Meister statt Master. Wir brauchen mehr Betrieb in den Natur- und Ingenieurs-wissenschaften, gerne auch weiblich. Aber das bekommt man trotz großer Ankündigung nicht hin. Die von Ihnen angestrebte Internationalisierung wird nicht helfen, weil unter den weltbesten Universitäten – vornehm gesagt – zu wenige aus NRW sind. Attraktiv für Spitzenkräfte sind wir so nicht. Zweitens. Ob lebenslanges Lernen unsere Probleme löst, wenn es an den Universitäten abläuft, erscheint mir mehr als fraglich. Die Beschreibung – Zitat – „feingliedrig unterteilte, kleinschrittige hochschulische Bildungsangebote“ lässt eher daran denken, dass größere Fortschritte in den – Zitat – „Kompetenzen und Fähigkeiten“ nicht zu erwarten sind. In diesem Zusammenhang lässt der Begriff „Microcredentials“ schon erschauern, jedenfalls nichts Gutes ahnen. Drittens. Digitalisierung ist heutzutage in der Tat ein unbedingtes Gebot. Zunächst betrifft das die Infrastruktur, in der die Prozesse digital werden müssen. Es reicht nicht, alle mit Rechnern auszurüsten. Da muss so manches konsequent anders organisiert werden. Es betrifft natürlich auch die Lehre. Nicht an allen Stellen ist der Einsatz digitaler Methoden sinnvoll. An den Schulen beginnt man, das zu begreifen. Dozenten und Hochschulpädagogen sind aufgerufen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Viertens. Natürlich will die Regierung auch die Selbstverwaltung in den Blick nehmen. „Viertelparität in den Senaten“ ist das Stichwort, also die demokratische Entscheidungsfindung unter Mitwirkung von Professoren, Studenten, akademischen und nicht akademischen Mitarbeitern. Das Bundesverfassungsgericht hat das anhand des Thüringer Modells für verfassungskonform erklärt, aber auch klargemacht, dass die hergebrachten Regeln seiner Rechtsprechung weiter gelten. Also muss es in Fragen von Forschung und Lehre weiter eine wissenschaftsdominierte Zusammensetzung der Gremien 18.12.2025 und damit einen Schutz vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen geben. Viel Spaß bei der Ausziselierung solcher Gremien! Für Forschung und Lehre muss das Gremium also entweder mehr Professoren zur Entscheidung berufen oder mit Mehrfachstimmrechten arbeiten. Die Auseinandersetzungen werden zukünftig also auf dem Felde ausgetragen werden, ob Abstimmungen die Wissenschaft betreffen oder nicht. Natürlich werden Resolutionen zugunsten von Palästina und dergleichen üble Scherze zunehmen. Wohlgemerkt: Das alles ist nicht rechtswidrig, aber ein Parlament sollte kluge Entscheidungen treffen, und dazu gehört nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit. Fünftens. Als letzten Punkt sollen die Hochschulen mit dem Gesetz zu sicheren Orten gemacht werden. Übergriffe und Anfeindungen, Diskriminierungen und der Missbrauch von Machtpositionen sollen möglichst verhindert werden. Das ist ein hehres Ziel, doch der Gesetzentwurf ist von einem tiefen Misstrauen gegen die Selbstverwaltung in Forschung und Lehre durchzogen. Mit ihm werden gefährliche Instrumente etabliert, die Innovation und Engagement beschädigen werden. Vor einem Jahr hat das ein breites Bündnis aus NRW-Verfassungsrechtlern formuliert. Diese Befürchtungen sind wohl nicht ausgeräumt. Den wirklichen Opfern von Diskriminierung, fürchte ich, gibt der Entwurf Steine statt Brot. Alle Hochschulen werden mit einem System des institutionalisierten Misstrauens überzogen. Die Regelungen zur Promotionsbetreuung sind zudem nicht unbedingt hilfreich. Nach alledem komme ich leider zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz die Hochschulen nicht nur, wie nötig, stärken wird. Nötig wären eine klare Orientierung am Leistungsprinzip und eine Bekämpfung des Unwesens, in grotesker Vielfalt Bestnoten zu verteilen. Nötig wäre eine Ausrichtung schon des Abiturs auf die Studierfähigkeit, die so mancher Professor vermisst. Nötig ist der Erwerb von Wissen, denn Kompetenzen stellen sich anders nicht ein. Infolgedessen stellt so mancher fest, dass er völlig unverständlich reagiert, wenn ein solches Gesetz von der CDU mitgetragen wird. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Allen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich eine friedliche und gesegnete Weihnachtszeit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
