Herbert Reul
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Erste Klarstellung: Für die Landesregierung hat die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels hohe Priorität. Ein Beispiel: Wer hat denn begonnen, die Frage Bekämpfung des illegalen Glücksspiels mit der Clan-18.12.2025 kriminalität zu verbinden und sich darum zu kümmern? Daran sehen Sie das. Genauso hält es die Landesregierung im Übrigen auch mit der Umsetzung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, auch hier hohe Priorität. Es geht erstens darum, zu verhindern, dass die Sucht nach Glücks- und Wettspiel überhaupt erst entsteht, zweitens darum, den Jugend- und Spielschutz zu gewährleisten, und drittens schlicht darum, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden. Das machen wir in Nordrhein-Westfalen mit dem sogenannten administrativen Ansatz. Auf gut Deutsch: Ordnungsbehörden, Steuerfahndung und Polizei arbeiten eng zusammen, übrigens sehr erfolgreich. Das heißt nicht, dass man nicht noch besser werden kann und dass noch Luft nach oben ist. Aber von einem schwerwiegenden strukturellen Defizit, so wie Sie es hier an die Wand malen, kann keine Rede sein. Wenn Sie das behaupten, dann, glaube ich, spielen Sie mit gezinkten Würfeln. Übrigens, auch die Behauptung, dass die Anzahl der illegalen Glücksspielgeräte ungebremst zunehmen würde, ist ziemlich durchsichtig. Erstens liegen belastbare Daten zur Anzahl illegal betriebener Glücksspielgeräte nicht vor – weder hier noch sonst irgendwo. Wären die Geräte registriert, wären sie ja nicht illegal. Also sollten Sie wissen, wo solche Geräte stehen, sagen Sie Bescheid, dann können wir uns darum kümmern und sie aus dem Markt nehmen. Zweitens. Wir haben es allerdings geschafft, viel mehr zu kontrollieren. Wenn man mehr kontrolliert, findet man auch mehr. Das ist der gute alte Mechanismus: Wer sucht, der findet. Das nennt man Aufhellung des Dunkelfeldes. Weil das ganz gut klappt, weil sich die Zuständigkeitsverteilung in Nordrhein-Westfalen im Ergebnis bewährt hat, setzen wir das auch fort. Wir werden das nicht ändern. Die Polizei ist für die strafrechtliche Verfolgung verantwortlich. Das ergibt sich aus Bundesrecht und ist auch sinnvoll. Das neu gegründete Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bündelt und vernetzt die besondere Expertise der Finanzverwaltung. Drittens. Die kommunalen Ordnungsbehörden sind vor Ort nah dran und kennen ihre „Pappenheimer“. Damit die Bekämpfung noch besser wird, haben wir in Nordrhein-Westfalen auch Bundesbehörden wie den Zoll eingebunden. Sie sehen also, wir sind im wahrsten Sinne des Wortes gut im Spiel. Ungeachtet dessen werden zurzeit Anpassungen an einige Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages von den Ländern und am Ausführungsgesetz NRW vom Landtag beraten. Das kann man immer machen, das muss man machen. Ich sage aber auch deutlich: Jetzt ein landesweites Melderegister für Landtag sogenannte „auffällige“ Betreiber von Glücksspielgeräten anzulegen, wie Sie das vorschlagen, halte ich nicht für besonders zielführend. Was hat denn die Ordnungsbehörde Dortmund davon, wenn ein Betreiber aus Köln dort eingetragen wird? Das klingt für mich eher wie zusätzliche Bürokratie, genauso wie ein weiterer Bericht der Landesregierung zur Entwicklung des illegalen Glücksspiels in Nordrhein-Westfalen, den sie ebenfalls fordern. Solche aufwendigen Veranstaltungen halten im Grunde die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz, in Finanzbehörden, im Innenministerium von der Arbeit ab. Ich habe den Eindruck, dieser Antrag bringt uns nicht weiter. Deswegen haben wir keine Sympathie für diesen Antrag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD – Beifall von Dirk Wedel [FDP])
